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Nr. 18 Ministerrat, Wien, 22. April 1848 II - Retrodigitalisat (PDF)

  • RS.; RdA. Pipitz; VS. Ficquelmont; anw. Taaffe, Pillersdorf, Krauß, Sommaruga, Zanini; BdE. Ficquelmont (22. 4.), Franz Karl (23. 4.).

MRZ. 473 – KZ. –

[Tagesordnungspunkte]

Protokoll [II] des Ministerrates vom 22. April 1848.

I. Entwurf der Konstitution

Bei der am 11. April d. J. über den Gegenstand der Frage zuerst abgehaltenen Ministerversammlung wurden die bereits früher durch ein Inhaltsverzeichnis angedeuteten Grundlinien zu der mit dem Patente vom 15. März d. J.1 zugesagten Konstitution des Vaterlandes besprochen.

Das geordnete Inhaltsverzeichnis liegt hier bei2.

Bei der am 12. April stattgefundenen Erörterung entwickelte der Minister des Inneren in neun Fragesätzen die wichtigsten Ausgangspunkte und teilte hierüber den sub ./. angeschlossenen Aufsatz3 dem Ministerrate mit, welcher in der Wesenheit in seinem späteren Vortrage vom 15. April d. J., Z. 14214, wieder aufgenommen erscheint.

Bei dieser Erörterung wurden vornehmlich zwei Hauptfragen als zu einer verschiedenen Auffassung geeignet bezeichnet. Die eine bezieht sich darauf, ob an der Zustandebringung der Konstitutionsurkunde die von den Provinzialständen förmlich zu diesem Ende nach Wien gesendeten Abgeordneten5 teilnehmen sollen, ob sonach diese Versammlung der Abgeordneten die Rolle einer konstituierenden behaupten solle, oder ob Ew. Majestät gleich unmittelbar eine die Grundzüge der Verfassung enthaltende Urkunde (Oktroi, Charte) hinauszugeben geruhen sollten, wo dann der Minister des Inneren andeutete, daß eine Berücksichtigung der Ansichten und Wünsche der Provinzialstände damit vorbereitet werden könnte, daß die eben in Wien anwesenden Deputierten des größeren Teils der Provinzen vertraulich zu Rate zu ziehen wären.

Der Ministerrat fand diesen letzteren Vorgang, wenn einige Aussicht des Gelingens zur Bewirkung der Einigung von Ansichten vorhanden wäre, für geeignet, Bewegungen der Journalistik und der Parteien zu beseitigen, und wegen des entschiedenen schnellen Ganges auch wünschenswert.

|| S. 102 PDF || Der Minister des Inneren glaubte dies hoffen zu können, und demzufolge schritt man nun zur Erwägung der Grundlinien, welche in den beiliegenden 23 Paragraphen ersichtlich sind6.

Die am 14. April abgehaltene Ministerberatung wurde auch bereits in Kenntnis gesetzt, daß die tags zuvor vom Minister des Inneren geleitete Besprechung mit den ständischen Abgeordneten7, worunter man nur die von Böhmen und Galizien vermißte, zu dem günstigen Resultate einer allseitigen Verständigung über die Hauptfrage geführt habe, daß nämlich Ew. Majestät die Verfassungsurkunde als eine oktroyierte so schnell und entschieden als möglich zu erteilen geruhen möchten.

Mit großer Anstrengung wäre es möglich, diesen wichtigsten Akt selbst bis zu dem Geburtstage Ew. Majestät, den 19. April, zustande zu bringen. Der Minister des Inneren erklärte bei der Abfassung des Entwurfes zu dem Grundsatze alle jene Bemerkungen genau beachten zu können, welche in den vorausgegangenen wiederholten Beratungen des Ministerrates vorgebracht worden sind; namentlich aber dasjenige geltend zu machen, was über die Notwendigkeit der Konstituierung einer, den großen Grundbesitz vertretenden ersten Abteilung des legislativen Körpers gesagt worden ist, dann in die Bestimmungen des Reichsgesetzes nichts aufzunehmen, was dem selbständigen Wirken der Provinzialstände und Nationaleinrichtungen Abbruch tun oder sie beirren könnte. Die Beratungen, die am 16. und 17. April stattgefunden haben, führten zu mehreren Amendements, welche in dem beiliegenden Akte durch Randglossen, die dem ursprünglichen Entwurfe beigefügt wurden, ersichtlich gemacht sind8.

Der Minister des Inneren erklärte jedoch am Schlusse der am 17. gehaltenen Sitzung, daß er, so eindringend und scharfsinnig die einzelnen Veränderungen vorgeschlagen worden seien, sie doch nicht zu vertreten auf sich nehmen könnte, bevor er nicht sie für sich und mit seinem vertrauten Ratgeber sorgfältig erwogen und im ganzem Zusammenhange verglichen haben würde; deshalb wurde dieser Entwurf mit den Amendements von dem Minister des Inneren zu sich genommen und sich vorbehalten, am folgenden Tage das Ergebnis seines Nachdenkens vorzutragen.

Am 18. überbrachte der Minister des Inneren ein Konzept mit 57 Paragraphen, in welchen mehrere der vorausgegangenen Amendements aufgenommen, andere hinweggelassen und auch einige neue Zusätze beigefügt worden sind9.

Hierüber wurde eine neuerliche Prüfung der einzelnen Paragraphe vorgenommen und bis zu dem § 40 fortgesetzt, wo der Minister des Inneren infolge der Dienstesanstrengungen durch ein Unwohlsein gezwungen wurde, sich von der Sitzung zu entfernen.

|| S. 103 PDF || Die Durchlesung der Paragraphe wurde in seiner Abwesenheit vollendet und die Minister des Kriegswesens und des öffentlichen Unterrichtes ersucht, mittelst eines Besuches bei dem Minister des Inneren die Zustimmung und völlige Einigung mit den Amendements der obigen Mitglieder zu bewirken.

Am 19. konnte der Minister des Inneren noch nicht an der Sitzung teilnehmen, übersendete jedoch in Marginalbemerkungen dasjenige, was zur Vollendung der Beratung über die Verfassungsurkunde erforderlich war.

Der Ministerrat fand hierin zwar nicht in allen Punkten eine Beistimmung, glaubte jedoch die Einigung damit beschleunigen zu können, daß die mehreren Stimmen desselben von den früheren Änderungsvorschlägen zurücktraten und sich nur auf einige wesentliche Punkte beschränkten, was insbesondere bei den §§ 22, 25, 28, 34 und durch Einschaltung der §§ 56 und 57, endlich durch die Modifikation des § 59 bezielt wurde10.

Von Seite des Finanzministers wurde insbesondere bemerkt, daß er in allen übrigen Punkten die durch die früheren Vorschläge ausgesprochene Überzeugung willigst der Betrachtung zum Opfer bringe, daß jetzt alles aufgeboten werden müsse, um eine Spaltung in dem höchsten Regierungsconseil zu vermeiden und die Hinausgabe des Konstitutionswerkes vor jeder weiteren Zögerung zu bewahren, indem sonst die größten Gefahren über die Monarchie einzubrechen drohten.

Der Entwurf zu der Urkunde und zu dem Kundmachungspatente wurde von den Anwesenden unterzeichnet und dem Minister des Inneren zur Durchsicht und beistimmender Unterzeichnung zugesendet.

Beide, der Entwurf zu der Verfassungsurkunde und zu dem sie begleitenden Kundmachungspatente, werden von dem gesamten Ministerrate Ew. Majestät unterzeichnet hierneben ehrfurchtsvoll überreicht11.

Ges. 23. April. Franz Karl. Vidi. Ferdinand. Wien, den 23. April 1848.