Editionsgrundsätze

Paratexte zur digitalen Edition, Die Ministerratsprotokolle Österreichs und der österreichisch-ungarischen Monarchie 1848–1918 – Digitale Edition

Editionsgrundsätze

Die Edition wurde nach folgenden Grundsätzen erarbeitet. Details dazu sind festgehalten im Einleitungsband der ersten Serie.

  • Die Einleitungen bieten weiterführende und vertiefende Analysen. Sie wurden und werden pro Band bzw. Zeitabschnitt abgefasst. Von jedem Protokoll aus führt ein Link zur zugehörigen Einleitung.
  • Dies ist die Volltextedition aller ordentlichen, in der Kabinettskanzlei verzeichneten Protokolle. Gelegentliche Protokolle anderer Provenienz werden mit ediert. Im Dateinamen sind sie erkennbar am Buchstaben -A- statt -P-. Ab Serie 3 werden aufgrund der Quellenlage (Brandakten) auch Ministerratsvorträge aus anderen Beständen ediert, um Lücken zu ergänzen.
  • Im Kopfregest werden in vereinheitlichter und verkürzter Form angegeben: Aktenbefund (in der Regel Reinschrift, ab 3. Serie auch Abschriften und Ministerratsvorträge), Protokollführung, Vorsitz, Liste der An- und Abwesenden, deren Bestätigung der Einsichtnahme (ggf. mit Datumsangabe), allfälliger Druck oder Teildruck.
    Diese Angaben werden an die entsprechenden Stellen innerhalb des teiHeader repliziert, so erhält jedes Protokoll ein meeting-Element, innerhalb dessen in einer Teilnehmerliste listPerson type="participants" die Rollen aufgelistet sind. Angaben zu allfälligen Drucken: listWit/witness
  • Der Text bildet die vom Kaiser zur Kenntnis genommene Endfassung ab. Vorstufen, z.B. die durch Korrekturen seitens der Minister abgeänderte Fassung des Protokollführers, werden im textkritischen Apparat durch Buchstabenanmerkungen (note type="variant") ausgewiesen.
  • Der Kommentar (note type="footnote") bietet in der Regel Anknüpfung und Fortsetzung des Gegenstandes, weist die besprochenen oder zitierten Akten nach, erläutert fallweise Sachbegriffe, bietet Hinweise auf Personen und führt Spezialliteratur an.
  • Häufiger verwendete veraltete Ausdrücke werden pro Band in einem besonderen Verzeichnis erläutert; die digitale Edition führt dazu ein Gesamtverzeichnis.
  • Die Einleitungen bieten weiterführende und vertiefende Analysen. In der digitalen Edition ist von jedem Protokoll aus ein Link zur jeweiligen Bandeinleitung verfügbar.
  • Die Gesamtbibliographie auf Zotero führt alle zitierten Werke an.
  • Einen raschen Überblick ermöglicht das Verzeichnis der Tagesordnungspunkte, das in der digitalen Edition in das Inhaltsverzeichnis integriert ist.
  • Das Register der Druckausgaben ist ein kombiniertes Personen-, Orts- und Sachregister. Die digitale Edition verweist auf die prosopographische Datenbank; zusätzlich werden aus dieser Datenbank auch separate (Gesamt-)register erstellt. (Stand 2020-04-23: Personenregister).
  • Abweichungen von den Grundsätzen aufgrund der Quellenüberlieferung in der 3. Serie (Brandakten) werden im Text Zur Edition der cisleithanischen Ministerratsprotokolle 1867−1918 im ersten Band der 3. Serie erläutert.
Wladimir Fischer-Nebmaier
Stephan Kurz