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Nr. 428 Ministerrat, Wien, 31. Oktober 1882

RS.; P. Jaeger; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 31. 10.), Ziemiałkowski, Falkenhayn, Pražák, Welsersheimb, Dunajewski, Pino; außerdem anw. Auerhammer; BdE. und abw. Conrad.

KZ. 105 – MRZ. 84

Protokoll des zu Wien am 31. Oktober 1882 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

I. Wegen Einbringung des Staatsvoranschlages und Finanzgesetzentwurfes pro 1883

I. ℹ️Der Finanzminister bringt zur Verhandlung den nunmehr nach Durchführung der [in] der Ministerkonferenz vom 28. d. M. beschlossenen weiteren Abstrichen zusammengestellten Staatsvoranschlag für 1883, zu dessen Einbringung er sich jetzt die Ah. Ermächtigung Sr. Majestät erbitten wolle1. Ministerialrat Ritter v. Auerhammer referiert, das Erfordernis werde mit 489,889.644 fl., die Bedeckung mit 460,218.810 fl. veranschlagt, wornach sich ein Abgang von 29,670.834 fl. ergebe.

Nachdem der für die diesseitigen Bedeckungsmittel in Betracht kommende Abgang des Jahres 1882 38,799.178 fl. betrage, so stelle sich der Abgang pro 1883 um 9,128.344 fl. geringer heraus als jener des Jahres 1882. Scheide man jedoch von den Abgangsbeträgen der Jahre 1882 und 1883 jene Aufwände, welche [ni]cht zur laufenden Gebarung gehören (als Eisenbahnbauten, Okkupationsauslagen etc.) aus, so verbleiben als Defizit der laufenden Gebarung pro 1882 19,737.765 fl., hingegen pro 1883 nur 4,326.548 fl., wornach sich das eigentliche Gebarungsdefizit 1883 um 14,734.865 fl. niedriger darstelle als jenes des Jahres 1882. Sodann wird vom Referenten behufs der näheren Darlegung der bei den einzelnen Positionen des Voranschlages sich herausstellenden Änderungen gegenüber dem vorjährigen Budget der über die Einbringung des Staatsvoranschlages pro 1883 an Se. Majestät zu erstattende au. Vortrag zur Verlesung gebracht.

Während der Verlesung wird bezüglich des Fehlens einer Erfordernispost pro 1883 für Unter[stützung für] bedürftige Familien der nach dem Okkupationsgebiete Einberufenen vom Landesverteidigungsminister bemerkt, dass das bezügliche Erfordernis für 1883 keineswegs entfallen sei, dass er aber bisher nicht in der Lage gewesen sei, eine Post zu präliminieren, weil er vom Reichskriegsministerium erst die Mitteilung über die Zahl der verbliebenen Reservisten erwarte, um darnach den Aufwand berechnen zu können2. Er müsse sich also vorbehalten, den Aufwand im Wege eines Nachtragskredites zu begehren.

Nach schließlicher Mitteilung des Inhaltes des Finanzgesetzentwurfes seitens des Referenten wird ohne weitere Debatte vom Ministerrate die Zustimmung zur Einbringung des Staatsvoranschlages und des [Entwurf]es eines Finanzgesetz[es] pro 1883 ausgesprochen3.

II. Auszeichnungsanträge anlässlich der Jubiläumsfeier in Triest und anlässlich der Ah. Reise Sr. Majestät durch das Küstenland und Kärnten

II. ℹ️Der Ministerpräsident bringt zur Verhandlung die Anträge wegen Erwirkung von Ah. Au[sz]eichnungen anlässlich der Jubiläumsfeier in Triest sowie anlässlich Ah. Reise Sr. Majestät durch das Küstenland und durch Kärnten4 und ersucht zunächst den Handelsminister namens des Ministerratkomitees über die Anträge des Statthalters in Triest zu referieren. Der Ministerpräsident muss voraus bemerken, dass das Komitee zufolge seiner Anregung hinsichtlich der Auszeichnungsanträge für Beamte von der Anschauung ausgegangen war, dass an Beamte aus dem [] Anlasse keine Auszeichnungen verliehen werden sollen, sondern dass es den betreffenden Ressortministern zu überlassen wäre, die bezüglichen Anträge allenfalls bei einer anderen passenden Gelegenheit in Berücksichtigung zu ziehen.

Der Handelsminister bringt vor: In der Ministerratssitzung vom 14. Oktober l. J., in welcher die Triester Auszeichnungsanträge besprochen wurden, lautete der bezügliche Beschluss, dass zwar Vorschläge wegen Auszeichnungen an Se. k. u. k. apost. Majestät erstattet werden sollen, jedoch nur im beschränkten Maße und nicht anlässlich der Ausstellung, sondern im Hinblick auf die Feier des vor 500 Jahren stattgehabten Anschlusses Triests an die österr[eichisc]he Monarchie und auf die Ah. Reise Sr. Majestät. Ferner wurde beschlossen, dass die Anträge des Statthalters von Triest in einem Ministerkomitee einer vorläufigen Beratung behufs Antragsstellung an den Ministerrat unterzogen werden sollen. Das gewählte Ministerkomitee, bestehend aus dem Ministerpräsidenten, dem Unterrichts- und dem Handelsminister, unterzog sich dieser Aufgabe und er (Handelsminister) wurde bestimmt, die Anschauungen des Komitees dem Ministerrate zur Kenntnis zu bringen.

Das Komitee ging bei seiner Beratung unter Festhaltung der gefassten Beschlüsse des Ministerrates von dem Grundsatze aus, in den hohen Auszeichnungen die größten Restriktionen walten zu lassen und nur in der Kategorie der [] etwas weitergehende Zugeständnisse zu gewähren. Der Handelsminister muss vorausschicken, dass von Auszeichnungen für Beamte, zwei Fälle ausgenommen, ganz abgesehen wurde. Er wolle mit den höchsten Auszeichnungen beginnen und nach unten weiter vorgehen, da in jeder Kategorie Persönlichkeiten ausgeschieden und in niedere Klassen versetzt wurden.

Der Statthalter schlägt vier Persönlichkeiten für den Orden der Eisernen Krone II. Klasse vor: den Präsidenten der Seebehörde Ritter v. Alber, den Präsidenten des österreichisch-ungarischen Lloyd Marcus Freiherrn v. Morpurgo, den Präsidenten der Triester Handelskammer Carl Reinelt5, den Stadtrat Carl Karl Ritter [v. Ritt]meyer.

Das Komitee fand sich veranlasst, nur den Präsidenten der Handelskammer Carl Reinelt für den Orden der Eisernen Krone II. Klasse in Aussicht zu nehmen, einmal weil er der Vorstand der reichstreuesten Korporation in Triest ist und in dem vorliegenden Anlasse die größte Opferwilligkeit betätigt hat, dann weil er faktisch der hervorragendste Kaufherr in Triest ist.

Für den Präsidenten der Seebehörde, der Hofratsrang besitzt, erscheine diese Auszeichnung zu hoch. Baron Marcus Morpurgo besitze noch gar keinen österreichischen Orden und kann sich daher mit einer geringeren Auszeichnung begnügen. Dass er hohe ausländische Orden besitze, falle nicht ins Gewicht. Für Carl v. Rittmeyer, welcher Stadtrat ist, erscheine die Auszeichnung gleichfalls als zu hoch gegriffen zumal der Podestà eine geringere Auszeichnung erhalten solle.

Für den ℹ️Freiherrnstand wurden vom Statthalter drei Personen vorgeschlagen: Marcus Ritter Morpurgo-Nilma in Triest, der Landeshauptmann Ritter v. Pajer in Görz, der Präsident der Handelskammer in Görz, Wilhelm Ritter v. Ritter-Záhony6. Dem Komitee erschien diese Auszeichnung für alle drei Personen zu hoch gegriffen und deren Verdienste mit geringeren Auszeichnungen hinreichend belohnt. Dagegen glaubt das Komitee ℹ️dem Carl Ritter v. Rittmeyer, welchen der Statthalter für den Orden der Eisernen Krone II. Klasse vorschlägt für die Ver[leihu]ng des Freiherrnstandes vorschlagen zu sollen.

Für das Komturkreuz des Franz-Joseph-Ordens beantragt der Statthalter: Dr. Richard Bazzoni, Podestà von Triest und Ritter v. Petke7, technischen Direktor des Lloyd. Das Komitee fand es gerechtfertigt, dem Podestà von Triest diese Auszeichnung zuzuerkennen. Hingegen wurde Petke vom Komitee gestrichen, weil für denselben der beantragte Grad namentlich mit Rücksicht auf die Berücksichtigung des Podestà zu hoch gegriffen erscheine, Petke aber den Orden der Eisernen Krone III. Klasse bereits besitze. In diese Ordenskategorie fand die Kommission ferners folgende für höhere Auszeichnungen vorgeschlagene Persönlichkeiten einzureihen: den Präsidenten der Seebehörde Ritter v. Alber, wegen seiner allgemeinen Verdienstlichkeit, den Landeshauptmann von Görz Ritter v. Pajer als höchsten autonomen Repräsentanten des Kronlandes Görz, den Wilhelm v. Ritter, Präsidenten der Handelskammer Görz aus denselben Gründen. Für Marcus Ritter v. Morpurgo-Nilma fand das Komitee die Verleihung des Sternes zum Komturkreuze des Franz-Joseph-Ordens hinreichend.

Für das Ritterkreuz des Leopoldordens wurde vom Statthalter (neben einem Beamten, welcher nach dem angewendeten allgemeinen Gesichtspunkte ausgeschieden wurde) Prinz Egon v. Hohenlohe-Waldenburg8 vorgeschlagen. Das Komitee fand aber, dass sich [Prinz] Hohenlohe noch zu wenig [V]erdienste für eine solche Auszeichnung erworben habe.

Für den Orden der Eisernen Krone III. Klasse schlägt der Statthalter von Triest dreizehn Personen vor. Das Komitee fand diese Zahl viel zu groß und fand, dass die Verdienste der vorgeschlagenen v. Eisner, Economo, Gentilomo, Emil Freiherrn v. Morpurgo, Freiherrn v. Sartorio, Dr. Tommasini, Dr. Volpi, Eugen Freiherrn v. Ritter, Theodor Grafen Latour nicht derart seien, um aus dem vorliegenden Anlasse dieselben mit einer so hohen Auszeichnung zu beteilen, und dies umso mehr, als dieselben noch gar keine österreichische Ordensdekorationen besitzen. Das Komitee einigte sich dahin, dass dieser Orden nur dem Vizepräsidenten der Handelskammer und Reichsratsabgeordne[t]en v. Vucetich9 gegeben werden solle.

Außerdem sprachen sich die Komiteemitglieder dafür aus, dass adiese Auszeichnunga höchstens noch dem Eduard Strudthoff, Leiter der Schiffswerfte des Stabilimento Tecnico und dem Dr. Paul v. Bizzaro, Advokat in Görz gegeben werden könnte. Bei näherer Überlegung im Zusammenhalte mit den für die anderen ausgestrichenen Persönlichkeiten angeführten Verdienste komme der Handelsminister für sich zu dem Schlusse, dass der Orden der Eisernen Krone III. Klasse für die beiden letztgenannten Herren zu viel sei und dass Strudthoff ganz entfallen und Bizzaro, der noch keinen österreichische Orden hat, mit dem Franz-Joseph-Orden ausgezeichnet werden könnte. Was den Landeshauptmann[stell]vertreter in Parenzo Dr. [A]moroso betrifft, so war das Komitee der Ansicht, dass, obwohl Amoroso ein sehr geschickter Beamter der Landesverwaltung sei, doch in anderer Beziehung keine hinreichenden Anhaltspunkte vorhanden seien, um ihm die beantragte Auszeichnung des Eisernen Kronordens III. Klasse zu verleihen.

Für die Ah. Anerkennung schlägt der Statthalter sechs Personen vor. Das Komitee beantragt, mit Ausnahme des Baron Scrinzi10, welcher bei der Fülle der über ihn bereits erflossenen Auszeichnungen hinreichenden Grund zur Loyalitätsbetätigung haben musste, die Vorschläge des Statthalters zu akzeptieren, wornach Vizepräsident des Stadtrates Ritter v. Dimmer, Joseph Freiherr v. Morpurgo11, Major Ritter v. Catinelli, Dr. Maurovich, Podestà von Görz und Handelskammersekretär Bujatti die Ah. Anerkennung erhalten sollen. Diesen fünf Personen fügt das Komitee noch den Lloydpräsidenten Marcus Baron Morpurgo bei, der demnach gleichfalls die Ah. Anerkennung erhalten solle. Dr. Maurovich musste, obgleich er nicht so außerordentliche Verdienste besitzt, wegen politischer Rücksichten als Podestà der Landeshauptstadt Görz jedenfalls berücksichtigt werden.

ℹ️Die Verleihung des Adelsstandes wird vom Statthalter für Stadtrat Joseph Burgstaller den Handelsmann Johann Albori, den Schiffsreeder Blasius Verona in Triest und für den Bürgermeister in Valle, Thomas Bembo beantragt. [Das] Komitee stimmt diesem An[t]rage bezüglich Burgstallers und Alboris zu, lehnte jedoch die Adelsstandserhebung für Verona und Bembo ab.

Der Statthalter beantragt, 27 Ritterkreuze des Franz-Joseph-Ordens zu verteilen. Das Komitee fand sich veranlasst, diese Zahl auf zwölf zu reduzieren. Darunter sind zwei Stadträte von Triest, Spiridione Clescovich, Reeder, und Raphael Luzzatto, Realitätenbesitzer, ein Landesausschussbeisitzer und Gemeinderat von Görz Johann Gasser, drei Bürgermeister aus der Grafschaft Görz und Gradisca: Franz Malnig in Canale, Michael Trevisan in Monfalcone, Dr. Caspar Porenta in Farra, der Bürgermeister von Rovigno Dr. Matthäus Campitelli, [] Domherr und Pfarrer in Isola Johann Zamarin, und der Prior des Spitales der Barmherzigen Brüder in Görz, Johann Sobel, der Schiffsmäkler Wilhelm Tarabocchia in Triest, der Maler Raphael Astolfi in Triest, endlich der Vizedirektor des Lloydarsenales in Triest Robert Steyskal, ferner einigte sich das Komitee dahin, für den Bürgermeister in Valle in Istrien Thomas Bembo ℹ️statt des Adelsstandes das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens zu beantragen, sodass im ganzen 13 Ritterkreuze des Franz-Joseph-Ordens verliehen werden würden.

Rücksichtlich der Verdienstkreuze glaube der Handelsminister nur summarisch vorgehen zu sollen. Goldene Verdienstkreuze mit der Krone beantragt der Statthalter 16. [Das] Komitee beantrage drei. [Z]wei in dieser Kategorie vorgeschlagene, der Handelsgärntner Maron und der Juwelier Petracco in Triest wurden vom Komitee zwar einer Berücksichtigung würdig erkannt, doch wurden dieselben vorläufig gestrichen, weil Maron bestimmt Ausländer ist und bei Petracco die Staatsbürgerschaft zweifelhaft ist. Bezüglich des Ersteren solle daher der Weg durch das Ministerium des Äußern betreten werden12.

Goldene Verdienstkreuze werden vom Statthalter 20 beantragt. Das Komitee fand nur acht zu beantragen und aus der Kategorie goldenen Verdienstkreuze mit der Krone hieher noch zwei zu übertragen, sodass im Ganzen zehn entfallen würden. Silberne Verdienstkreuze mit der Krone will der Statthalter acht gegeben wissen. [Das] Komitee akzeptierte deren sechs. Was die Verdienstkreuze betrifft, bemerkte er, dass das Komitee alle jene Anträge für Aussteller verwarf, welche Ausstellungsmedaillen erhalten haben.

An sonstigen Auszeichnungen für Nichtbeamte werden vom Statthalter beantragt der Titel eines Oberbaurates für den Zivilingenieur Dr. Johann Righetti, für welchen jedoch das Komitee den Titel eines Baurates genügend erachtet. Ferner beantragt der Statthalter den Titel eines kaiserlichen Rates für zwei Personen. Das Komitee entschied sich für die Verleihung dieses Titels nur an den Stadtrat Eugen Richetti in Triest. Die Beantragung des Titels eines Rittmeisters ad honores für [Adolph] Ritter v. Boeckmann [vo]n Seite des Statthalters wurde vom Komitee verworfen als nicht in die hierortige Kompetenz fallend.

Nach dieser Darstellung resümiere er wie folgt: Der Statthalter beantragte:

Verleihung von Orden 50
Verleihung von Verdienstkreuzen 46
ℹ️Verleihung des Freiherrnstandes 3
ℹ️Verleihung des Adelsstandes 4
Verleihung von Titeln 8
Verleihung des Rittmeisterscharakters 1
Verleihung von Ah. Anerkennungen 6
Zusammen 118

Darunter 31 sehr hohe Auszeichnungen.

Das Komitee reduzierte diese Anträge wie folgt

Verleihung von Orden und Ordensinsignien (Stern zum Komturkreuz des Franz-Joseph-Ordens) 22
Verleihung von Verdienstkreuzen 19
ℹ️Verleihung des Freiherrnstandes 1
ℹ️Verleihung des Adelsstandes 2
Verleihung von Titeln 2
Verleihung von Ah. Anerkennungen 6
Zusammen 52

Darunter nur zehn sehr hohe Auszeichnungen; es wurden also 66 Auszeichnungen gestrichen.

Außerdem erstatte der Statthalter noch einen Bericht bezüglich Auszeichnungen von nicht nach Triest und dem Küstenland zuständigen Ausstellern und andern um die Ausstellung verdienten Persönlichkeiten und empfiehlt dieselben der Aufmerksamkeit der Regierung behufs Beteilung mit Auszeichnungen, jedoch ohne konkrete Anträge rücksichtlich der Grade der Auszeichnungen zu stellen. Der Statthalter bezeichnet aus dieser Reichshälfte 28, aus Ungarn 48 Persönlichkeiten, welch Letztere ihm von dem ungarischen Ausstellungskommissär namhaft gemacht wurden; [fern]er wurden für ungarische [A]ussteller 3 Franz-Joseph-Ordens-Komturkreuze, 5 Franz-Joseph-Ordens-Ritterkreuze, 34 Ah. Anerkennungen, 6 goldene Verdienstkreuze vorgeschlagen. Ferner werden aus Kroatien neun respektive zehn Persönlichkeiten, welche von dort namhaft gemacht wurden und aus Bosnien eine Persönlichkeit als zur Auszeichnung geeignet bezeichnet. Der Handelsminister glaubt, dass auf diesen Vorschlag nicht einzugehen wäre, sondern dass es dem Ressortminister überlassen bleiben solle, im Laufe des Jahres die ihm aus allgemeinen Gründen einer Auszeichnung würdig erscheinenden Personen in Antrag zu bringen.

Für die ungarischen Ausstellungskommissäre Dr. Carl Herich und Professor Ladislaus Wagner [beantragte] der Statthalter je den Orden der Eisernen Krone II. Klasse; ℹ️für den bosnischen Kommissär Franz Kirchmayer beantragte der Statthalter den Adelsstand. Er glaube, dass für die ungarischen, kroatischen und bosnischen Ausstellungskommissäre doch etwas geschehen müsse und meine, dass diesbezüglich nach Ungarn resp. an das Ministerium des Äußern eine Anfrage zu stellen wäre13.

Der Handelsminister bemerkt schließlich, dass der Statthalter von Triest, dem er über Ermächtigung des Ministerpräsidenten von den Reduktionen des Komitees Mitteilung gemacht hatte, sich keineswegs zufriedenstellend über die weitgehenden Abstriche ausgesprochen habe. Er behalte sich vor, bei der Durchberatung der Komiteeanträge die bezüglichen näheren Mit[teilun]gen zu machen.

Es wird in die Beratung der Komiteeanträge eingegangen:

a) Antrag auf Verleihung des Ordens der Eisernen Krone II. Klasse: Der Handelsminister bemerkt, dass der Statthalter in Triest namentlich für die Berücksichtigung des Marcus Freiherrn v. Morpurgo in dieser Kategorie eingetreten sei, weil der Lloyd, an dessen Spitze Marcus Freiherr v. Morpurgo stehe, sich bei dem letzten Anlasse in besonders hervorragender Weise betätigt habe, und daher eine nicht entsprechend hervorragende Berücksichtigung einer Art Bloßstellung gleichkäme. Der Finanzminister frägt, ob nicht mit der Berücksichtigung Reinelts in dieser Kategorie nachdem Reinelt nur Handelskammerpräsident sei, ein bedenkliches Präzendens für andere [Fälle] der Auszeichnung von Handelskammerpräsidenten geschaffen würde. Der Handelsminister bemerkt, dass bei Reinelt dessen besondere persönliche Stellung ins Gewicht falle. Übrigens habe die Sache bei Reinelt nicht weiter Konsequenzen, da derselbe unverheiratet sei. Der Ministerrat erklärt zum Komiteeantrage seine Zustimmung.

ℹ️b) Antrag auf Verleihung des Freiherrnstandes: Der Handelsminister bemerkt, dass der für diese Kategorie vorgeschlagene Rittmeyer kinderlos sei, daher die Verleihung gleichfalls keine weiteren Konsequenzen habe. Der Ministerrat erklärt zum Komiteeantrage seine Zustimmung.

[c)] Antrag auf die Verleihung [de]s Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens: Der Handelsminister bemerkt, dass der Statthalter sich sehr für Petkes Berücksichtigung eingesetzt und gewünscht habe, dass demselben eventuell wenigstens die Ah. Anerkennung zugewendet werde, nachdem sich Petke anlässlich der Anwesenheit Sr. Majestät hervorragend betätigt habe.

Der Finanzminister erklärt sich gegen die Einbeziehung des Präsidenten Alber, nachdem derselbe ein Beamter sei. Der Handelsminister erwidert, dass das Komitee Alber deshalb aus diesem Anlasse einbezogen habe, weil es sich um die Würdigung der speziellen Verdienste derselben um die Ausstellung handle. Der von Alber eingerichtete Pavillon der [] bildete eines der hervorragendsten Objekte der Ausstellung. Der Finanzminister bleibt bei seinem Votum.

Der Handelsminister bemerkt bezüglich des vom Komitee für diese Kategorie beantragten Präsidenten der Handels- und Gewerbekammer in Görz Wilhelm Ritter v. Ritter-Záhony, dass der Statthalter nach Kenntniserlangung von der im Komitee beschlossenen Streichung des Eugen Freiherrn v. Ritter-Záhony aus der Liste der für den Orden der Eisernen Krone III. Klasse Beantragten den dringenden Wunsch ausgesprochen habe, man möge doch lieber Letzteren für die beantragte Ordensauszeichnung berücksichtigen und anstatt dessen eine Restringierung dahin vornehmen, dass für Wilhelm v. Ritter-Záhony nur die A[h.] Anerkennung erwirkt wer[de], nachdem Eugen Freiherr v. Ritter-Záhony die Seele der Veranstaltungen für den feierlichen Empfang Sr. Majestät im Görzer Gebiete gewesen sei.

Der Finanzminister bemerkt, dass er, nachdem es sich hier um die Wahl zwischen zwei Persönlichkeiten aus einer, wie bekannt, mit dem Statthalter in verwandtschaftlichen Beziehungen stehenden Familie handle, doch eher für die Berücksichtigung des Wilhelm v. Ritter-Záhony wäre, da dieser eine öffentliche Stellung bekleidete und man Ordensauszeichnungen nur für öffentliche Verdienste und nicht bloß für Veranstaltungen bei besonderen Gelegenheiten gebe. Der Handelsminister muss bestätigen, dass die Familie Ritter in verwandtschaftlichen Beziehungen zum Statthalter Freiherrn [de Pretis] stehe, dass aber die Ritter überhaupt sehr patriotisch gesinnt seien und dass namentlich die jüngeren Elemente der Familie für die Verbreitung des patriotischen Geistes eine rege Tätigkeit entwickelnb . Der Komiteeantrag bezüglich des Wilhelm Ritter-Záhony wird in suspenso belassen. Den übrigen Anträgen des Komitees für die vorstehende Kategorie stimmt der Ministerrat zu.

d) Antrag auf die Verleihung des Sternes zum Komturkreuze des Franz-Joseph-Ordens: Der Handelsminister hebt für die Berücksichtigung des Ritter v. Morpurgo-Nilma namentlich dessen Verwendung für den Vertrieb der Ausstellungslose hervor. Der Finanzminister ist gegen [die] Berücksichtigung, zumal [d]er Vertrieb der Lose doch nur ein Geschäft Morpurgos bildete. Der Landesverteidigungsminister schließt sich dem Votum des Finanzministers an. Die Majorität des Ministerrates erklärt sich für den Komiteeantrag.

e) Antrag auf Verleihung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse: Der Handelsminister bemerkt, dass für diese Kategorie nach dem Komiteeantrage eigentlich nur Vucetich feststehe. Nach dem von ihm bezüglich Strudthoff und Bizzaro Bemerkten erlaube er sich zu beantragen, dass diese Orden fallen gelassen und dass anstelle des Ersteren aus der Antragliste des Statthalters der Advokat und Grundbesitzer Dr. Anton v. [Volpi] und anstelle des Letzteren Eugen Freiherr v. Ritter-Záhony genommen werden. Für Volpi spreche, dass er sich bei den Wahlen stets bemüht habe und dass er als Istrianer für Istrien gezählt werden könne. Hinsichtlich Eugen Freiherrn v. Ritter-Záhony komme er auf das früher Erwähnte zurück und müsse er auch mitteilen, dass der Statthalter erklärt habe, dass, falls es sich in dieser Kategorie schließlich um die Wahl zwischen Bizzaro und Baron Ritter handelte, man leichter Bizzaro fallen lassen könnte. Der Handelsminister selbst muss nach seiner eigenen Erfahrung betonen, dass Bizzaro politisch gar niemals eingegriffen habe und dass dessen Verdienste auf archäologischem Gebiete und auf dem Gebiete der Wohltätigkeit entsprechend bei einer anderen Gelegenheit berück[sichtigt] werden können. Im Falle der Einreihung des Eugen Baron Ritter in diese Auszeichnungskategorie würde er gleichzeitig beantragen, für Wilhelm v. Ritter nur die Ah. Anerkennung zu erwirken.

Der Finanzminister bemerkt, dass er in dem Wunsche des Statthalters zumal bei den obwaltenden Beziehungen keinen genügenden Grund für die Berücksichtigung des Eugen Freiherrn v. Ritter finden könne. Er sei daher dafür, dass entweder Bizzaro genommen oder von dem Vorschlage einer dritten Persönlichkeit für die Kategorie abgesehen werde. Minister Freiherr v. Ziemiałkowski erklärt sich für Bizzaro. Der Ministerpräsident plädiert mit Rücksicht darauf, dass der Statthalter auf die Berücksichtigung des Baron Eugen Ritter besonderen Wert lege, sowie in Anbetracht des Umstandes, dass nicht nur überhaupt die Anträge, sondern auch die Berücksichtigungen reduziert werden, welche für die mit dem Statthalter in verwandtschaftlichen Beziehungen stehenden Personen beantragt wurden, dafür, dass Eugen Freiherr v. Ritter in diese Kategorie einbezogen werde. Die übrigen Minister schließen sich dem Antrage des Ministerpräsidenten an und werden sonach vom Ministerrate für die vorstehende Auszeichnungskategorie beantragt: Vucetich, Volpi und Freiherr v. Ritter-Záhony.

f) Antrag auf Verleihung der Ah. Anerkennung: [Der] Handelsminister proponiert im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten namens des Komitees in diese Kategorie nunmehr auch den Wilhelm v. Ritter-Záhony einzureihen, wornach der hinsichtlich desselben für die Kategorie der Komturkreuze des Franz-Joseph-Ordens gestellte Komiteeantrag entfalle. Sonach werden vom Komitee sieben Persönlichkeiten für die Ah. Anerkennung vorgeschlagen. Der Finanzminister hat nichts gegen die Einreihung des Wilhelm v. Ritter-Záhony einzuwenden, ist aber dafür den Markus Freiherrn v. Morpurgo zu streichen, und denselben ganz außer Berücksichtigung zu lassen. Der Ministerpräsident bemerkt, dass es untunlich wäre, den Lloydpräsidenten vollständig auszulassen. Er müsse daher die Einreihung des Markus Freiherrn v. Morpurgo wenigstens in diese Kategorie befürworten. Der Ministerrat erklärt sich für den Antrag des Komitees.

Ferner werden die Komiteeanträge ℹ️auf Verleihung des Adels, auf Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens, auf Verleihung des Baurates- und des kaiserlichen Ratstitels, auf Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes mit der Krone, vom Ministerrate vollinhaltlich akzeptiert.

Bei der Beratung des Komiteeantrages auf die Verleihung des goldenen Verdienstkreuzes wird [vom] Handelsminister hervorgehoben, dass das Komitee in diese Kategorie auch dem Titularsteuereinnehmer in Flitsch Franz Vittori und zwar deshalb ausnahmsweise einbezogen haben, weil es gelte, dessen ganz besondere Verdienste um die Hebung des Militär-Veteranenvereinswesens zu würdigen. Der Finanzminister erklärt, dass er gegen die Einbeziehung eines Beamten seines Ressorts Einsprache erheben müsse, nachdem es Sache des Finanzministers sei, die Berücksichtigung seiner Ressortsbeamten ins Auge zu fassen. Der Ministerrat beschließt, Vittori aus der Liste zu streichen und stimmt im Übrigen dem Antrage des Komitees bei.

Der Antrag des Komitees auf Verleihung des silbernen Verdienstkreuzes mit der Krone wird vom Ministerrat akzeptiert.

Sonach ergeben sich zufolge der Beschlüsse des Ministerrates für das Küstenland folgende Auszeichnungsanträge:

  • 21 auf Verleihung von Orden;
  • 18 auf Verleihung von Verdienstkreuzen;
  • ℹ️1 auf Verleihung des Freiherrnstandes;
  • ℹ️2 auf Verleihung des Adels;
  • 2 auf Verleihung von Titeln;
  • 7 von Verleihung der Ah. Anerkennung;
  • zusammen 51 Anträge.

Der Ministerpräsident referiert über die vom Landespräsidenten in Kärnten aus Anlass der Ah. Reise Sr. Majestät gestellten Auszeichnungsanträge14. Es werden vorgeschlagen:

[a.] für die Verleihung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens: Gabriel Ritter v. Jessernigg, Bürgermeister in Klagenfurt und Landeshauptmann-Stellvertreter in Kärnten, August Theodor v. Schütte, kgl. dänischer Oberjägermeister und Kammerherr, Gutsbesitzer in St. Andrä. Der Ministerpräsident wolle auf Jessernigg eingehen, hingegen v. Schütte für diesen Anlass streichen, weil derselbe Ausländer sei und die im Falle seiner jetzigen Berücksichtigung im Wege des auswärtigen Amtes zu pflegenden Verhandlungen die ganze Auszeichnungsaktion verzögern würden. Der Ministerrat erklärt sich mit dem vom Ministerpräsidenten hinsichtlich dieser Auszeichnungskategorie beabsichtigten Vorgehen einverstanden.

b. Für die Verleihung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse Carl Hillinger, Titularbergrat und Präsident der Handels- und Gewerbekammer in Klagenfurt, Dr. Carl Ubl, Advokat und Landesausschusscmitgliedc, Dr. Valentin Müller, Domscholaster und Direktor der theologischen Lehranstalt in Klagenfurt, Max Ritter v. Moro, Fabriksbesitzer in Viktring. Der Ministerpräsident findet die Berücksichtigung Hillingers, Müllers und Moros ganz entsprechend. Bezüglich des Dr. Ubl teilt der Ministerpräsident dem Ministerrate die aus der Anlage ersichtlichen Stellen einer Rede mit, welche Dr. Ubl in [der Si]tzung des kärntnerischen [L]andtages vom 12. Oktober 1882 in Angelegenheit der Schulfrage hieltd,15. Der Ministerpräsident hält sich verpflichtet, den Ministerrat hierauf aufmerksam zu machen und zu fragen, ob nicht Ubl in Anbetracht dieses Verhaltens zu streichen wäre. Der Ministerrat erklärt sich für die Streichung Ubls. Mit der Berücksichtigung der übrigen Persönlichkeiten der Liste ist der Ministerrat einverstanden.

c. Für die Verleihung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens: Franz Bögl, Güterinspektor in Tarvis, Cajetan Schnablegger, Landtagsabgeordneter in Tarvis, Dr. Bartholomäus Lewitschnigg, Dekanalpfarrer in Hermagor. Der Ministerpräsident wolle in diese Liste eingehen. Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung.

Ferner werden vom Landespräsidenten für das goldene Verdienstkreuz mit der Krone sechs, für das goldene Verdienstkreuz sieben Persönlichkeiten und für das silberne Verdienstkreuz eine Persönlichkeit vorgeschlagen. Auch in diese Vorschläge wolle der Ministerpräsident eingehen.

Hingegen wolle er den Vorschlag wegen Verleihung des Forstratstitels an den herrschaftlichen Forstmeister Franz v. Lürzer in Wolfsberg zur besonderen Behandlung an das Ackerbauministerium leiten. Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung16.

III. Frage der Justifizierung Oberdanks im Falle der Fällung des Todesurteiles über denselben

[III. ℹ️De]r Ministerpräsident sieht [s]ich veranlasst in Bezug auf Triest noch zur Sprache zu bringen, dass der Statthalter Baron Pretis bei ihm (Ministerpräsidenten) bereits wiederholt die Ansicht vorgebracht habe, dass es mit Rücksicht auf die Verhältnisse in Triest bedenklich wäre, wenn an dem wegen der Bombenaffäre in strafprozessualischer Behandlung befindliche Oberdank das ihm vermutlich bevorstehende Todesurteil17 auch vollzogen würde18, indem zu besorgen stünde, dass dann aus dieser Persönlichkeit ein politischer Märtyrer geschaffen würde. Der Ministerpräsident habe die erste diesbezügliche briefliche Aussichtsäußerung des Statthalters Sr. Majestät vorgetragen, ohne irgendeine au. Antragstellung, zu welcher er sich nicht berufen hielt, daran zu knüpfen19.

Nachdem nun der Statthalter neuerdings auf diesen Gegenstand zurückkomme und dringend wünsche, dass seine Bedenken und Besorgnisse als die des Statthalters in Triest zur Ah. Kenntnis Sr. Majestät gebracht werden, so halte er sich verpflichtet, die Angelegenheit dem Ministerrat mitzuteilen, wodurch auch Se. Majestät in die Lage kommen werden, von der wiederholten Anschauungsäußerung des Statthalters Kenntnis zu nehmen. Zu irgendeinem Antragsschritte könnte er sich in diesem Falle nicht und umso weniger berufen erachten, als bei der Lage der Dinge Se. Majestät im regelmäßigen Verlaufe hinsichtlich der Vollstreckung des Urteiles weder Kenntnis er[halte]n noch Ingerenz nehmen. Die persönliche Anschauung des Ministerpräsidenten über die Sache sei aber die, dass keine genügenden Gründe vorhanden seien, der Justiz nicht freien Lauf zu lassen.

Der Handelsminister erklärt, dass auf ihn, nach seiner Empfindung, der Gedanke einer Justifizierung Oberdanks einen peinlichen Eindruck mache. Bei der eigentümlichen Anschauungsart und der Verkettung jener verbrecherischen Elemente, mit denen Oberdank in Konnex gestanden zu sein scheint, sei zu besorgen, dass sich Leute fänden, welche glaubten, Oberdank, wenn er justifiziert werde, rächen zu müssen. Damit könnten aber, und nicht bloß allein bezüglich der Verhältnisse in Triest, Gefahren auftauchen, welche aus der ganzen bisherigen irredentistischen Bewegung nicht hervorgeleuchtet haben dürften. In Anbetracht und weil Oberdank auch durch die Verurteilung zu lebenslänglichem Kerker unschädlich gemacht werde, würde er es für unklug halten, dessen Justifizierung vorzunehmen. Außerdem schiene es ihm penibel, die Feier des 500-jährigen Anschlusses Triests an das Ah. Kaiserhaus mit einem Justifizierungsakte enden zu lassen.

Der Leiter des Justizministeriums Minister Freiherr v. Pražák glaubt, dass das Ministerium ohne eine Aufforderung seitens Sr. Majestät nicht berufen erscheine, sich über die Sache auszusprechen. Allerdings ist der Minister überzeugt, dass, nachdem schon jetzt mit der Auslieferung der Komplizen [aus] Italien hingehalten werde, nach einer eventuellen Justifizierung Oberdanks sicherlich aus Italien niemand ausgeliefert werden dürfte20.

Der Landesverteidigungsminister glaubt, dass der einzelne Fall nicht so bedeutend sei, um daran solche Bedenken zu knüpfen. Wie immer der Fall ende, so werde er die Krankheit nichte schlimmer machen. Wie er aber den Charakter der fraglichen Elemente kenne, halte er dafür, dass wirksam nur fsystematisch, im Allgemeinen, bei jeder Gelegenheitf in der Weise vorgegangen werden könne, wenn die Feindseligen alle Strenge, hingegen die für den Staat Gesinnten volles Wohlwollen seitens der Regierung zu erwarten haben.

Der Finanzminister will sich nicht einlassen, da das Ministerium nicht berufen sei, einen Antrag zu stellen. Jedoch könne er nicht unterlassen zu bemerken, dass der Statthalter in einen ganz sonderbaren Widerspruch gerate, wenn er von der Justifizierung Oberdanks eine bedenkliche Rückwirkung auf die Verhältnisse in Triest besorge, während er andererseits für Triest eine so unverhältnismäßig große Zahl von Ah. Auszeichnungen beantrage21, indem man sich dabei füglich fragen müsse, welche Bewandtnis es mit der patriotischen Gesinnung dort, wohin die Ah. Auszeichnungen fließen sollen, habe22.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 11. Dezember 1882. Franz Joseph.