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Nr. 413 Ministerrat, Wien, 5. September 1882

RS.; P. Jaeger; VS. Ziemiałkowski; BdE. und anw. (Ziemiałkowski 5. 9.), Falkenhayn, Conrad, Pino; BdE. und abw. (Taaffe 7. 9.), Pražák, Welsersheimb, Dunajewski.

KZ. 84 – MRZ. 69

Proto[koll] des zu Wien am 5. September [1]882 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministers Freiherrn v. Ziemiałkowski.

I. Bezüglich der Weigerung des Vorarlberger Landtages, die Mittel für die Abhaltung der Lehrerkonferenzen zu bewilligen

I. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht sieht sich veranlasst, neuerdings zur Sprache zu bringen die bereits in der Ministerkonferenz vom [17. Februar d. J.1] [] Landtages, die Mit[tel] für die Abhaltung der Lehrer[ko]nferenz zu bewilligen. Anlässlich der vom vorjährigen Landtage ausgesprochenen Verweigerung der bezüglichen Kredite pro 18822 wurde zufolge Beschlusses des Ministerrates vom 17. Februar d. J. unter vorläufiger Verschiebung der Abhaltung der Landeslehrerkonferenz auf das Jahr 1883 angeordnet, dass die Kosten für die abzuhaltenden Bezirkskonferenzen pro 1882 vorläufig vorschussweise aus dem den Ländern Tirol und Vorarlberg gemeinsamen Normalschulfonds zu bestreiten seien, dass jedoch der Landesvertretung bedeutet werde, dass sie verpflichtet sei, die Kosten für eine gesetzlich bestehende Einrichtung zu gewähren, widrigenfalls, wenn der Land[ta]g auch in Zukunft dieser [Pflicht] nicht eingedenk wäre, die entsprechenden Leistungen mit allen gesetzlichen Mitteln erzielt würden3.

Nunmehr berichte der Statthalter, dass vorauszusehen sei, dass auch der diesjährige Landtag die Kosten für die Lehrerkonferenzen pro 1883 verweigern dürfte4, weshalb der Statthalter um eine Weisung für die Haltung des Regierungskommissärs im Landtage bitte. Der Statthalter proponiere in dieser Beziehung, dass der Regierungsvertreter zunächst den Landtag eindringlichst an die ihm diesfalls gesetzlich obliegende Verpflichtung zu erinnern und dann zu erklären hätte, dass, nachdem für die Bedeckung der Konferenzkosten vorgesehen werden müsse, die Regierung bei der Weigerung des Landtages sich veranlasst sehen müsse, [diese mit Landeszu]schlägen ein[zutreiben] bzw. von [d]enselben in Abzug zu bringen, und dass ferner auf diesem Wege auch die Hereinbringung der pro 1882 aus dem Normalschulfonds vorschussweise bestrittenen Kosten für die Bezirkslehrerkonferenzen erfolgen müsse. Der Minister glaubt, dass bei der Sachlage und in Konsequenz des Ministerratbeschlusses vom 17. Februar d. J. nur im Sinne dieser Proposition des Statthalters vorgegangen werden könne.

Er wolle gerne zugeben, dass der Erfolg der Lehrerkonferenzen kein sehr bedeutender seia und dass es vielleicht auch nicht notwendig wäre, die Bezirkslehrerkonferenzen alljährlich abzuhalten. Solche Erwägungen könnten aber nur den Anlass bieten, eine Ände[ru]ng des Gesetzes anzustre[ben.] Nachdem aber das Gesetz mit der gegenwärtigen Forderung besteht und solange es so besteht, gehe es absolut nicht an, dass die Landesvertretung durch Verweigerung der Mittel die Durchführung einer gesetzlichen Einrichtung unmöglich mache. Der Minister erbitte sich sonach die Zustimmung des Ministerrates zu dem oben proponierten Vorgehen beziehungsweise zur Instruierung des Regierungsvertreters in diesem Sinne.

Der Ackerbauminister und der Handelsminister erklären sich wegen Notwendigkeit der Versorge für die Durchführung der einmal bestehenden gesetzlichen Einrichtung für die Proposition des Ministers für Kultus und Unterricht, [indem auch erwider]t werden [möge,] dass es dem Landtage [f]reistehe, eine Änderung des Gesetzes zu beschließen, und dass die Regierung dann eine solche Abänderungsproposition gewiss in Erwägung ziehen werde.

Minister Freiherr v. Ziemiałkowski spricht sich aus demselben Grunde für die Proposition des Ministers für Kultus und Unterricht aus und ist auch einer weiteren Erklärung im Sinne der Anschauung der beiden Vorredner nicht abgeneigt. Doch glaubt der Minister, dass, um den Landtag diesbezüglich nicht zu einer zu weit gehenden Aktion einzuladen, die fragliche weitere Erklärung präzise dahin zu formulieren wäre, dass gesagt werde: [„]Dem Landtage stehe a[ller]dings frei, hinsichtlich der Abhaltung der Lehrerkonferenzen Änderungen zu beschließen, welche eine Erleichterung der finanziellen Opfer für diese Einrichtung bewirken und werde die Regierung einen bezüglichen Antrag des Landtages gewiss in Erwägung ziehen.“

Mit dieser Formulierung erklären sich auch die übrigen Minister einverstanden5.

II. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Dompropst in Capodistria, Franz Petronio

II. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben, für den Dompropst von Capodistria, Franz Petronio, in Anerkennung seines langjährigen ersprießlichen Wirkens für Kirche und Staat den Orden der Eisernen Krone [III. Klasse zu erwirken und teilt aus dem Inhalte des diesfalls zu erstattenden] au. Vortrages die wesent[lich]sten Verdienstmomente mit, indem er insbesondere betont, dass es namentlich angesichts der Reise Sr. Majestät nach Istrien entsprechend wäre, diesen Mann zu berücksichtigen, welcher sich stets durch Treue und Anhänglichkeit an das Ah. Kaiserhaus bemerkbar gemacht habe. Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung6.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 4. November 1882. Franz Joseph.