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Nr. 394 Ministerrat, Wien, 1. Juni 1882 – Protokoll I

RS.; P. Jaeger; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 1. 6.), Ziemiałkowski, Falkenhayn, Pražák, Conrad, Welsersheimb, Dunajewski, Pino.

KZ. 61 – MRZ. 50

[Protokoll des zu Wien am 1. Juni 1882 abgehaltenen] Mini[sterrates] unter [dem Vorsitze Sr. ]Exzellenz des Herrn [Ministerpräsidenten] Grafen Taaffe.

I. Bezüglich des Antrages des Präsidenten des Obersten Rechnungshofes auf die Erwirkung des Titels und Charakters eines Sektionschefs für den Hofrat Ritter v. Schönwald

I. ℹ️Der Ministerpräsident bringt zur Sprache einen ihm von Sr. Majestät im kurzen Wege zur Äußerung zuge[kommenen] [] [Sektio]nschefs a[u.] beantragt [wer]de. Es sei ihm (Ministerpräsidenten) bei der Sache, da er gegen die beabsichtigte Charakterisierung an sich nichts erinnern könne, [n]ur die Frage entgegen getre[t]en, wie es sich hinsichtlich der Kontrasignatur solcher Ah. Auszeichnungen für Beamte des Obersten Rechnungshofes verhalte. Diese Frage wurde schon einmal im Ministerrate anlässlich der analogen Auszeichnung für den Freiherrn v. Fellner [z]ur Sprache gebracht1. Der Ministerpräsident teilt aus dem Ministerratsprotokolle vom [18. September 1879] [] Kontrasignatur bzw. den Z[] der Unterlassung einer Kontrasignatur bei den Ernennungs- und Charakterisierungsakten für den Obersten Rechnungshof unberührt zu lassen, so glaube der Ministerpräsident, dass auch jetzt an dem Zustande nicht zu rühren wäre. Der Ministerpräsident beabsichtigte sohin, falls der Ministerrat zustimmt, an Se. Majestät au. zu berichten, dass der Ministerrat gegen den Auszeichnungsantrag keine Einwendung habe, nachdem die Berücksichtigungswürdigkeit zunächst vom Präsidenten des Obersten Rechnungshofes beurteilt werden kann und die[] [Der Minister]rat erklärt [seine] Zustimmung2.

II. Wegen Ernennung des Hofrates Ritter v. Krticzka zum Polizeipräsidenten in Wien

II. ℹ️Der Ministerpräsident als Leiter des Ministeriums des Innern erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben, bei Sr. Majestät au. zu beantragen, dass der Leiter der Wiener Polizeidirektion, Hofrat Carl Ritter Krticzka v. Jaden, zum Polizeipräsidenten für Wien in der systemisierten IV. Rangsklasse ernannt werde. Die Verhältnisse drängen zur []e bewährt. Als Krticzka zum prov[isorischen] Leiter der Polizeidirektion bestellt wurde3, habe der Ministerpräsident in Aussicht genommen, an die Spitze dieser Behörde in Zukunft eventuell nur einen Beamten der V. Rangklasse fungieren zu lassen. Die mittlerweile durch den Ringtheaterprozess herbeigeführte Erschütterung des Ansehens und der Autorität der Polizei4 mache es notwendig, mit aller Anstrengung auf die Wiederherstellung der Autorität hinzuwirken, weshalb auch der Chef der Stelle mit der entsprechenden hervorragenden Position bekleidet werden müsse. Aus diesen Gründen und weil sonstigenfalls [] [Der Ministerrat] erklärt sei[ne Zustimmung.]5

III. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne für den Senatspräsidenten Ritter v. Krenn

III. ℹ️Der Leiter des Justizministeriums Minister Dr. Pražák referiert über die Pensionierung des Senatspräsidenten am Obersten Gerichtshofe Eduard Ritter v. Krenn. Nachdem Krenn eine in jeder Beziehung vorzügliche Dienstzeit von fast 47 Jahren hinter sich habe, so beantrage der Präsident des Obersten Gerichtshofes, dass für Krenn anlässlich der Pensionierung ein besonderes Zeichen [der Anerkennung] [] der obwaltende[n Ver]hältnisse, und nachdem [er] bereits infolge des früher verliehenen Ordens der Eisernen Krone III. Klasse den Ritterstand erhalten habe, dafür für denselben jetzt das Komturkreuz des Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne zu erwirken. Der Ministerrat erklärt sich hiermit einverstanden6.

IV. Erwirkung des Großkreuzes des Leopoldordens für den Fürsterzbischof von Wien, Cölestin Ganglbauer

IV. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht erinnert, dass nach der seit langer Zeit bestehenden Übung der Fürsterzbischof von Wien zugleich auf die Stelle eines Prälaten [des Leopoldordens] []ofes über [] unbesetzt sei, [werde] es am Platze sein, die [Vor]aussetzung herzustellen, um den jetzigen Erzbischof in die gedachte Stelle einrücken zu lassen. In Anbetracht dessen, dann mit Rücksicht auf die kirchliche Stellung und das in jeder Beziehung bewährte Wirken des Erzbischofs Cölestin Joseph Ganglbauer beabsichtige er für denselben bei Sr. Majestät das Großkreuz des Leopoldordens zu erwirken. Der Ministerrat erklärt seine Zustimmung7.

V. Anzeige über Sanktionierungserwirkung für die Gesetzentwürfe: betreffend das Lotterieanlehen für die Gesellschaft vom Roten Kreuze und betreffend die Legalisierungserleichterungen

[V.] [] den ℹ️vom Reichsr[at be]schlossenen Gesetzentwu[rf] betreffend die Bewilligung eines Lotterieanlehens für die Gesellschaft vom Roten Kreuze8.

Der ℹ️Leiter des Justizministeriums Minister Dr. Pražák [erhält die Zustimmung des Ministerrates für]a die Sanktionierungserwirkung für den vom Reichsrate beschlossenen Gesetzentwurf betreffend Legalisierungserleichterungen9.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 27. Juni 1882. Franz Joseph.