Nr. 381 Ministerrat, Wien, 26. April 1882
RS.Reinschrift; P. Jaeger; VS.Vorsitz Taaffe; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Taaffe 26. 4.), Ziemiałkowski, Pražák, Conrad, Welsersheimb, Dunajewski, Pino; abw.abwesend Falkenhayn.
- I. Frage der Gewährung eines Staatsvorschusses von 100.000 fl. für die Triester Ausstellung à conto der Einnahmen derselben.
- II. Einbringung des Gesetzentwurfes betreffend die Gewährung eines zeitweiligen Privilegienschutzes für die Objekte der Elektrizitätsausstellung.
- III. Einbringung eines Gesetzentwurfes betreffend die zeitliche Befreiung von der Erwerb- und Einkommensteuer für den Schifffahrtsbetrieb zur See mit im Inlande erbauten Dampfern.
- IV. Erwirkung des Freiherrnstandes für den Gutsbesitzer Peter Petrinó.
- V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Bürgermeister von Korneuburg, Franz Johann Kwizda.
- VI. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Baurat Paul Wasserburger.
- VII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Bezirkshauptmann in Saaz, Statthaltereirat Adolf Spulak.
- VIII. Wegen Sanktionierung des vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Anrechnung der Dienstzeit als Unterlehrer bei Berechnung der Dienstalterszulagen der Lehrer.
- IX. Bezüglich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Ausschließung des Taufzwanges bei Kindern konfessionsloser Eltern.
- X. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne für den Vizepräsidenten der Länderbank, August Ritter v. Skéne.
- XI. Bezüglich des Zeitpunktes der Einberufung der Landtage.
- I. Frage der Gewährung eines Staatsvorschusses von 100.000 fl. für die Triester Ausstellung à conto der Einnahmen derselben
- II. Einbringung des Gesetzentwurfes betreffend die Gewährung eines zeitweiligen Privilegienschutzes für die Objekte der Elektrizitätsausstellung
- III. Einbringung eines Gesetzentwurfes betreffend die zeitliche Befreiung von der Erwerb- und Einkommensteuer für den Schifffahrtsbetrieb zur See mit im Inlande erbauten Dampfern
- IV. Erwirkung des Freiherrnstandes für den Gutsbesitzer Peter Petrinó
- V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Bürgermeister von Korneuburg, Franz Johann Kwizda
- VI. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Baurat Paul Wasserburger
- VII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Bezirkshauptmann in Saaz, Statthaltereirat Adolf Spulak
- VIII. Wegen Sanktionierung des vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Anrechnung der Dienstzeit als Unterlehrer bei Berechnung der Dienstalterszulagen der Lehrer
- IX. Bezüglich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Ausschließung des Taufzwanges bei Kindern konfessionsloser Eltern
- X. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne für den Vizepräsidenten der Länderbank, August Ritter v. Skéne
- XI. Bezüglich des Zeitpunktes der Einberufung der Landtage
KZ. 46 – MRZ. 37
[Protokoll des zu Wien am 26. April 1882 abgehaltenen] Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.
I. Frage der Gewährung eines Staatsvorschusses von 100.000 fl. für die Triester Ausstellung à conto der Einnahmen derselben
I. ℹ️Der Finanzminister referiert über das vom Triester Ausstellungskomitee bei ihm eingebrach[te] Ansuchen, für die Triester Aus[s]tellung à conto der künftigen [Einnahmen derselben einen Staatsvorschuss von 100.000 fl. zu gewähren1.] []ung der [] politischer und dy[nastischer B]eziehung und die Ge[fahr] des sonstigen Scheiterns des Unternehmens, was in Anbetracht des [Um]fanges der bereits getroffenen Einleitungen und bei dem Umstande, als das Scheitern im Wunsche der Italianissimi gelegen sei, eine arge Verlegenheit herbeiführen und gleichsam eine Niederlage bedeuten würde. Für den Finanzminister sei die Sache sehr heiklich. Voran habe er rechtliche Bedenken gegen die Leistung eines Vorschusses unter solchen Verhältnissen. Während seiner Amtsverwaltung seien nur Vorschüsse für Landesfonds zu Zwecken der Tilgung [] und so politisch die fragliche Ausstellung [auch] sein möge, so sei sie jedenfalls nur ein Privatunternehmen, für welche er sich nicht berechtigt halten könne, aus Staatsmitteln einen Vorschuss [z]u leisten. Dann aber sei für die Rückzahlung keine Sicherung gegeben. Wenn auch das Präliminare für die Einnahmen vorsichtig und nicht übertrieben gehalten sei, so lehren doch die bei Ausstellungen gemachten Erfahrungen, dass die Erträgnisresultate oft sehr weit hinter den Annahmen zurückbleiben, daher es wohl eintreffen könne, dass die Vorschuss[s]umme nicht mehr zurücker[la]ngt werde. [] über die [der] Wirkungskrei[s hinau]sgegangen sei. Sei[ner]zeit glaubte man, mit den freiwillig gezeichneten Beträgen und mit dem von der Regierung ursprünglich gegebenen Zuschusse das Auskommen finden zu können. Nun sehe man, dass man sich in der früheren Berechnung geirrt habe, und heiße es jetzt, dass das Werk scheitern müsse, wenn nicht mehr Mittel gewährt werden. Man könnte nach dieser Erfahrung füglich nicht verwundert sein, wenn sich die Unternehmer, nachdem sie sich bei der ersten Berechnung getäuscht haben, bei der jetzigen Berechnung abermals täuschten. [] [de]r Gebahrung schon des[halb k]eine Besorgnis haben [kön]ne, weil an der Spitze des Unternehmens geachtete, an[s]tändige und wohlhabende Leute sich befinden.
Nun meine aber der Finanzminister, [d]ass, wenn es so sei, es diesen Herren gewiss ein Leichtes sein würde, auf ihre eigene Verantwortung und gegen ihre Haftung ein Anlehen von 100.000 fl. aufzunehmen und würde er denn nichts dagegen haben, wenn allenfalls der Staat für die Verzinsung eines solchen Anlehens aufkäme. Der Finanzminister wäre also in erster Linie dafür, die [la]tenten auf diesen Weg zu []dersel[ben zu] sein hätte. [Sollte] sich aber der Minister[rat] zur Gewährung eines Vor[s]chusses aus Staatsmitteln entschließen, so bemerke er, dass er als Finanzminister sich nicht herbeilassen könnte, die Anweisung lediglich von Regierungswegen vorzunehmen, nachdem und solange der Reichsrat versammelt sei. Es müsste also in diesem Falle, und zwar von Seite des Handelsministers, eine Vorlage an den Reichsrat gebracht werden und halte der Finanzminister dafür, dass man dann auch dem Reichsrate nicht verhehlen dürfte, dass man die Rückzahlung des Vorschusses nicht für ganz sicher halte.
[] so weit gediehen und []n namentlich eine große [Rei]he von Ausstellungsanmeldungen aus dem Inlande wie aus dem Auslande eingelangt sei, geradezu für unmöglich, das Unternehmen scheitern zu lassen. Die Vereitlung wäre dann keine bloß lokale Angelegenheit mehr, sondern eine Angelegenheit der Regierung und von Rückwirkungen auf dieselbe begleitet. Er erachte es daher unter diesen einmal gewordenen Verhältnissen geradezu für notwendig, dass die Regierung für das Zustandekommen einstehe und dass sie sohin der Unternehmung durch die Gewährung des erbetenen [V]orschusses unter die Arme greife. [] dass man []hin berechtigter[weise] hoffen könne. Indessen [die] Lage sei so, dass die Regie[r]ung jedenfalls abhelfen müsse. Wenn der Finanzminister Bedenken habe, dass die Anweisung lediglich von Regierungswegen geschehe, so sei der Handelsminister mit der Einbringung einer Gesetzesvorlage einverstanden. In diesem Falle würde allerdings die dringend benötigte Hilfeleistung etwas hinausgeschoben. Doch glaube er, dass, wenn der Entwurf nur einmal eingebracht sei, das Komitee in der Lage sein werde, á conto des in Aussicht gestellten Vorschusses mittlerweile die erforderlichen Mittel zu erlangen. Doch []aß, setze sich die Regie[rung] ein, dann werde der Vor[s]chuss auch bewilligt werden.
Minister Freiherr v. Ziemiałkowski erklärt sich mit Rücksicht darauf, dass einerseits die Ausstellungsangelegenheit schon so weit gediehen sei, dass sie nicht mehr rückgängig zu machen sei und dass andererseits der Finanzminister Bedenken trage, mit der Ausweitung des Vorschusses von Regierungswegen vorzugehen, für die Einbringung einer Gesetzesvorlage. Minister Dr. Pražák erklärt sich gleichfalls für die Einbringung [e]iner Vorlage gegen dem, dass [e]ine entsprechende Vorsorge da[]
Der [Minist]er für Kultus und [Unter]richt kann bezüglich des [di]esfalls vom Finanzminister hervorgekehrten Momentes nicht verkennen, dass die an der Spitze des Unternehmens stehenden Herren, nachdem dieselben die größten Geldkräfte Triests repräsentieren, allerdings in der Lage wären, sich eventuell selbst zu helfen. Andererseits aber erscheine es absolut untunlich, die Sache jetzt scheitern zu lassen. Es würde in diesem Falle auch die Haltung der Regierungsorgane in Triest eine unmögliche werden.
Im Laufe der weiteren Dis[kussion] [] (zu Pfingsten) in [Anspruc]h genommenen Vertagung [des] Reichsrates perfekt werden dürfte, sowie ferner in Anbetracht dessen, dass die Verhandlung über die Sache im Reichsrate einige Unannehmlichkeit [v]eranlassen dürfte, es nicht entsprechender wäre, wenn mit der Unterstützung, die allenfalls vertraulich zugesagt werden könnte, bis nach der Vertagung des Reichsrates gewartet und dann der Vorschuss von der Regierung auf eigene Faust gewährt würde. Dem wird entgegengehalten, dass ein solches Vorgehen in seiner Absicht später doch durch[sc]haut werden dürfte, zumal []nierung [] benötigten Kre[dite tr]agen würde.
Sonach beschließt der Ministerrat, dass seitens des Handelsministers eine Vorlage bezüglich Gewährung eines unverzinslichen, noch in diesem Jahre zurückzahlbaren Vorschusses von 100.000 fl. zugunsten der Ausstellung in Triest im Reichsrate eingebracht werde. Weiters wird beschlossen, dass hinsichtlich der vorzugsweisen Sicherung der Rückzahlung aus den Einnahmen der Ausstellung dem Statthalter entsprechende Weisungen zu geben und demselben die Modalität der diesfäl[ligen] []2
II. Einbringung des Gesetzentwurfes betreffend die Gewährung eines zeitweiligen Privilegienschutzes für die Objekte der Elektrizitätsausstellung
[II.] ℹ️ Der Handelsminister teilt [mit], dass der kgl. ung. Handelsminister in merito mit der in der Ministerkonferenz vom 14. März d. J. zur Sprache gebrachten Gewährung des zeitweiligen Privilegienschutzes für die auf der internationalen Elektrizitätsausstellung in Wien 1882 zur Ausstellung gelangenden Objekte sich einverstanden erklärt habe3 und dass er (Handelsminister) sich mit dem ungarischen Handelsminister weiter dahin vereinbart habe, dass der Text des beiderseits einzubringenden diesfälligen Gesetzentwurfes auf die prinzipielle Gewährung der Schutzzertifikate beschränkt, die ganze Durchführung aber auf den Ver[] [Ja]hre 1882 [stattfin]denden interna[tionalen] Elektrizitätsausstellung [bis] einschließlich 31. Dezember 1882 den Ausstellern auf ihr Verlangen Schutzzertifikate ausgefertigt werden, welche während der Zeit ihrer Giltigkeit die Wirksamkeit eines nach den Bestimmungen des Gesetzes vom 15. August 1852, RGBl. Nr. 184, erworbenen Privilegiums haben4. Die Vollzugsvorschrift schließe sich im Wesentlichen an die Bestimmung des hinsichtlich des Schutzes der Objekte der Wiener Weltausstellung 1873 erlassenen Gesetzes vom 13. November 1872 an5. Der Handelsminister erbittet sich die Zustimmung des Mini[sterrates] []6
III. Einbringung eines Gesetzentwurfes betreffend die zeitliche Befreiung von der Erwerb- und Einkommensteuer für den Schifffahrtsbetrieb zur See mit im Inlande erbauten Dampfern
III. ℹ️ Der Handelsminister erbittet sich mit Rücksicht auf das mit dem Finanzminister diesfalls erzielte Einverständnis die Zustimmung des Ministerrates zur Einbringung eines Gesetzentwurfes betreffend die zeitliche Befreiung von der Entrichtung der Erwerb- und Einkommensteuer für den Betrieb der Schifffahrt zu See mit im Inlande erbauten Dampfern. Der Entwurf beziele die Gewährung einer zeitlichen Steuerbefreiung für den Schifffahrtsbetrieb mit Dampfern, die nach dem Beginn der Wirksamkeit des Gesetzes im Inlande [] der Aus[stellung des be]treffenden Re[gisterbrie]fes an gerechnet, ge[lt]en. Hingegen soll von [d]ieser Begünstigung ausgenommen sein der Betrieb mit Dampfern, deren Fahrten vom Staate unterstützt werden, und mit Dampfern, welche sich bei dem Beginne der Wirksamkeit des Gesetzes schon im Bau befinden. Zu Rücksicht auf die vom Finanzminister gewünschte Beschränkung der Dauer der Wirksamkeit des Gesetzes soll endlich bestimmt werden, dass das Gesetz nur bis 31. Dezember 1887 in Kraft zu bleiben habe.
Der Ministerrat erklärt einhellig seine Zustimmung7.
IV. Erwirkung des Freiherrnstandes für den Gutsbesitzer Peter Petrinó
[IV. ℹ️] [Der Ministerpräsident als Leiter des Ministeriums des Innern] [] Petrinó um die ag. Verleihung [des] Freiherrnstandes. Der Ministerpräsident beabsichtigt in Gemäßheit des Antrages des Landespräsidenten auf die gnadenweise Verleihung des Freiherrenstandes an Peter Petrinó gegen Entrichtung der Taxe einzuraten, nachdem dem Oheime des Gesuchstellers im Jahre 1834 aus Ah. Gnade der Freiherrnstand gegen Entrichtung der Taxe unter Umständen verliehen wurde, welche auch für Peter Petrinó sprechen und die gleiche Berücksichtigung rechtfertigen. Der Ministerpräsident teilt dem Ministerrate den Inhalt [des diesfalls zu erstattenden au. Vortrages mit.] [] dass für Peter [Petrinó] [] den gleichen Fa[]sprüchen wie für die bereits in den Freiherrnstand gehobenen Petrinós auch dessen persönliche Würdigkeit spreche. Der Ministerrat erklärt einhellig seine Zustimmung8.
V. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Bürgermeister von Korneuburg, Franz Johann Kwizda
V. ℹ️Der Ministerpräsident teilt mit, dass Se. k. u. k. apost. Majestät von einer Deputation der Stadtvertretung Korneuburg eine Abbildung der neuerbauten [] [fr]agliche [Ka]serne [den Na]men „Kaiser-Franz-Joseph-Kaserne“ führen dürfe. Aus diesem Anlasse wurde von Sr. Majestät der Ah. Wunsch ausgedrückt, dass dem Führer der Stadtdeputation, dem Bürgermeister von Korneuburg, wenn die sonstigen Verhältnisse dies tunlich erscheinen lassen, eine Auszeichnung zugewendet werden möge. Nach den vom Ministerpräsidenten eingeleiteten Erhebungen erscheine der Bürgermeister von Korneuburg, Apotheker Franz Johann Kwizda, einer Ah. Auszeichnung vollkommen würdig und beabsichtige demnach [der Ministerpräsident für Kwizda das Ritterkreuz des Franz-Joseph-Ordens zu erwirken. Der] [Minister]präsident teilt dem [Minister]rate den Inhalt des [dies]falls zu erstattenden au. Vortrages mit. Der Ministerrat erklärt einhellig seine Zustimmung9.
VI. Erwirkung des Ritterkreuzes des Franz-Joseph-Ordens für den Baurat Paul Wasserburger
VI. ℹ️Der Ministerpräsident als Leiter des Ministeriums des Innern erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben, für den Stadtbaumeister Baurat Paul Wasserburger [in] Wien in Anerkennung seines verdienstlichen Wirkens das Ritterkreuz des Franz-Joseph-[Ordens zu erwirken und teilt aus dem Inhalte des diesfalls zu erstattenden au. Vortrages die wesentlichsten V]erdienstmomente mit. Der Ministerrat erklärt einhellig seine Zustimmung10.
VII. Erwirkung des Ordens der Eisernen Krone III. Klasse für den Bezirkshauptmann in Saaz, Statthaltereirat Adolf Spulak
VII. ℹ️Der Ministerpräsident als Leiter des Ministeriums des Innern erbittet sich die Zustimmung des Ministerrates zu dem Vorhaben, für den Bezirkshauptmann in Saaz, Statthaltereirat Adolf Spulak, in Anerkennung seiner langjährigen, treuen und ersprießlichen Dienstleistung den Orden der Eisernen Krone III. Klasse zu erwirken und teilt aus dem Inhalte des diesfalls zu erstattenden a.[u. Vortrages die wesentlichsten Verdienstmomente mit. Der Ministerrat erklärt einhellig seine Zu]stimmung11.
VIII. Wegen Sanktionierung des vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurfes betreffend die Anrechnung der Dienstzeit als Unterlehrer bei Berechnung der Dienstalterszulagen der Lehrer
VIII. ℹ️Der Minister für Kultus und Unterricht referiert über sein Vorhaben, die Ah. Sanktion zu erwirken für den vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen Gesetzentwurf betreffend die Anrechnung der Dienstzeit in der definitiven Anstellung als Unterlehrer bei Berechnung der Dienstalterszulagen der Lehrer an öffentlichen Volksschulen12. Durch den Entwurf sollen die bisherigen Zweifel über []lagen in einer [die Leh]rpersonen begünsti[g]enden Weise gelöst werden. Nachdem der dadurch veranlasste Mehraufwand an Schulkosten per 43.000 fl. gegenüber einem jährlichen Aufwande von 4 Millionen Gulden als ein ganz minimaler anzusehen komme, so sehe er keinen Anlass, der wohlwollenden und klärenden Anordnung des Entwurfes entgegen zu treten.
Der Ministerrat erklärt sich mit dem Sanktionierungsantrage einverstanden13.
IX. Bezüglich der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes betreffend die Ausschließung des Taufzwanges bei Kindern konfessionsloser Eltern
IX. ℹ️Der Minister für Kultus [und Unterricht] []de Entschei[dung, w]elcher unter Auf[] der auf einem Mi[ni]sterratsbeschlusse basierten Entscheidung des Ministeriums für Kultus und Unterricht ausgesprochen wurde14, dass ein Taufzwang hinsichtlich des Kindes konfessionsloser Eltern nicht statthabe. Der Minister bringe dieses beklagenswerte Erkenntnis des Verwaltungsgerichthofes15 deshalb hier zu Erwähnung, weil er beabsichtige, auch in künftigen analogen Spezialfällen wie im obigen Falle nach der vom Ministerium für Kultus und Unterricht angenommenen Norm zu ent[scheiden] []
[Die E]röffnung des Ministers [für] Kultus und Unterricht [wi]rd vom Ministerrate zur Kenntnis genommen16.
X. Erwirkung des Komturkreuzes des Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne für den Vizepräsidenten der Länderbank, August Ritter v. Skéne
X. ℹ️Der Finanzminister referiert über die Erwirkung einer Ah. Auszeichnung für den Vizepräsidenten der Länderbank, August Ritter v. Skéne17. Der Minister hebt hervor, dass Skéne sich viele Verdienste um die österreichische Zuckerindustrie erworben habe, dass er später als Generalrat der österreichisch-[ungarischen Bank] [] eine ganz [] Tätigkeit ent[wickelt] und namentlich wäh[rend] der Krisis alles dazu beigetragen, dass die Länderbank aus derselben intakt hervorging. In politischer Beziehung habe August v. Skéne stets eine objektive Haltung eingenommen. Nachdem Skéne bereits den Orden der Eisernen Krone III. Klasse besitze, so beabsichtige der Finanzminister für denselben nunmehr das Komturkreuz des Franz-Joseph-Ordens mit dem Sterne zu erwirken. Der Finanzminister wollte mit der Würdigung der []lich der Über[] der Westbahn für ein [Mit]glied der Unionbank eine Ah. Auszeichnung be[a]ntragt habe und diese Be[r]ücksichtigung leicht mit dem [A]nbote der Unionbank für die [R]entenübernahme in Verbindung gebracht werden und [i]n dieser Richtung zu Miss[v]erständnissen Anlass geben dürfte, so halte er es für angemessen, dass die Berücksichtigung Skénes auch jetzt schon platzgreife, zumal auch die Länderbank eine gute Offerte für die Übernahme der Rente eingebracht hatte. Der Ministerrat erklärt einhellig seine Zustimmung18.
XI. Bezüglich des Zeitpunktes der Einberufung der Landtage
[XI.] ℹ️[] diesfalls [] [Lan]deshauptmännern ins [Ein]vernehmen zu setzen19. [Die] eingetroffenen Äußerungen gehen bezüglich der Mehrzahl der Landtage dahin, dass die Einberufung gegen Mitte September gewünscht werde. Das scheine ihm (Ministerpräsident) ganz entsprechend. In Tirol wünsche man die Einberufung gleich nach Vertagung des Reichsrates. Deshalb möchte er die Tagung der Landtage von Tirol und Istrien im Juni eintreten lassen. Hinsichtlich der Tagungszeit für den galizischen Landtag sei man noch nicht entschlossen, die Tagungszeit im Herbste [] sich darnach zu [] haben, ob besondere Reg[i]erungsvorlagen ein[g]ebracht werden wollen, [w]eshalb der Ministerpräsident die Ressortminister gebeten haben wolle, sich darüber rechtzeitig zu äußern. Von Böhmen aus werde gewünscht, dass keine Regierungsvorlage eingebracht werde, weil unter den obwaltenden Verhältnissen keine entgegenkommende Tätigkeit zu erwarten wäre.
Der Minister für Kultus und Unterricht erklärt, dass er mit Rücksicht auf das eben Bemerkte wohl auch darauf werde verzichten müssen, [] weist [] dass dem galizi[schen Land]tage heuer jedenfalls [eine] Vorlage betreffend den galizi[schen] Grundentlastungsfonds werde gemacht werden müssen.
Die Eröffnungen des Ministerpräsidenten werden zur Kenntnis genommen20.
Wien, am 26. April 1882. Taaffe.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Schönbrunn, 19. Mai 1882. Franz Joseph.