MRP-3-0-04-1-18820414-P-0378.xml

|

Nr. 378 Ministerrat, Wien, 14. April 1882

RS. der Tagesordnungspunkte IX und X; Teilnehmer und Tagesordnung: Ava., Ministerratsprotokolle, Tagesordnungen .

P. Jaeger; VS. Taaffe; anw. Ziemiałkowski, Pražák, Welsersheimb, Dunajewski, Pino; außerdem anw. Kubin; abw. Falkenhayn, Conrad.

KZ. 43 – MRZ. 34

I–VIII. Korrespondenz mit dem Präsidenten des Reichsgerichtes wegen der Mitteilung über die Erledigung von Mitgliederstellen beim Reichsgerichte

[I–VIII. fehlt]

IX. Die Kreditforderungen für die militärischen Vorkehrungen im Süden. Bedeckung des Erfordernisses für Unterkunftsbauten und Wegherstellungen in Dalmatien

[IX.] ℹ️RS. [] [Unter]drückung [der im] Süden der Monarchie [und] im Okkupationsgebiete [aus]gebrochenen Bewegung und teilt dem Ministerrate den aus der Anlage ersichtlichen, diesfälligen Voranschlag des Reichskriegsministers mita,1. In der Konferenz stellte man sich auf den Standpunkt, der vom Reichskriegsminister als notwendig erkannten [An]forderung zuzustimmen2.

Gegenstand der besonderen Erörterung bildeten jene vom Reichskriegsminister abgesondert spezifizierten Kosten, welche fortifikatorische Bauten, Unterkunftsbauten und Wegherstellungen in Dalmatien betreffen. [] [d]er her[zustellenden] fortifikatorischen [Bau]ten hinwies, dass dieselben wesentlich Unterkunftsbauten seien, daher in Gemäßheit der Bequartierungsvorschriften auf die betreffende Reichshälfte zu übernehmen seien. Nachdem jedoch Se. Majestät die Ah. Willensmeinung dahin auszudrücken geruhten, dass diese Bauten als eigentliche Befestigungsbauten auf den gemeinsamen Etat zu übernehmen wären, wurde in diesem Sinne entschieden.

ℹ️Hingegen wurde in der Konferenz entschieden, dass die Kosten für Unterkunftsbauten (verteidigbare Gendarmerieun[terkunftsbauten, Wegherstellungen)] [] [Deck]ung dieser Ko[sten an]belange, so sei es selbstverständlich, dass dieselbe vom Reichsrate bewilligt werden müsste und dass daher die Zustimmung der k. k. Regierung zur Bestreitung dieser Auslagen an die Bedingung der verfassungsmäßigen Bewilligung geknüpft bleibe. Hinsichtlich der Begründung des Aufwandes für die Gendarmerieunterkunftsbauten werde man Folgendes sagen können: Aus der Gendarmerievorschrift vom Jahre 18613 gehe allerdings hervor, dass für die gewöhnlichen Verhältnisse der bezüglichen Unterkunft der Landesfonds aufzukommen habe. Der vorliegende Fall lasse sich aber nicht unter [] [ausna]hmswei[se] []s es gerechtfer[tigt an,] den Reichsrat heran[zuziehen] und dies umso mehr, als das Land auch nicht in der Lage wäre, diese Kosten zu bestreiten. Vom Kompetenzstandpunkte könne kein Anstand sein, da das Reich schon öfter unter außerordentlichen Verhältnissen gewisse Auslagen übernommen habe, welche unter gewöhnlichen Verhältnissen von einem Lande zu tragen waren, und sei in einem solchen Falle ein Protest des Landes nicht zu besorgen.

ℹ️Es wäre daher sofort und womöglich noch während der Beratung der Delegationen []schrift des Inhal[tes] richten, dass die k. k. [Reg]ierung im Verfolge der [g]emeinsamen Ministerkon[fe]renz beschlossen habe, dem Reichsrate sofort eine Vorlage betreffend die Bedeckung der für Gendarmerieunterkünfte und Wegbauten in Dalmatien präliminierten Auslagen zu machen, um aufgrund deren eventueller verfassungsmäßiger Bewilligung dem Reichskriegsministerium sodann die Ermächtigung zur entsprechenden Verwendung der bezüglichen Summen zuteilen zu können, weshalb das Reichskriegsministerium ersucht werde, der k. k. Regierung die er[] [Er]messen [derart] vorzugehen, dass [dem] Reichskriegsministerium [ein]fach die Ermächtigung zur [V]erwendung der bewilligten bezüglichen Summe erteilt würde, nachdem die k. k. Regierung nicht in der Lage sei, dem Reichskriegsministerium gegenüber eine entsprechende Kontrolle über die gemachten Auslagen zu üben und darum ein solcher Vorgang auch auf parlamentarische Schwierigkeiten stoßen würde.

ℹ️Der Finanzminister proponiert daher in der Weise vorzugehen, dass die bewilligten Summen dem Statthalter in Dalmatien angewiesen werden und dass demnach dieser über die allerdings im [] [Dar]legung der Sache [sei] nicht das Reichskriegsministerium, sondern der Statthalter aufzufordern, die erforderlichen Daten zur Verfassung und Motivierung der Vorlage der k. k. Regierung vorzulegen.

ℹ️Der Ministerrat schließt sich der Anschauung des Finanzministers an und wird sonach beschlossen: vom Statthalter telegrafisch die erforderlichen Daten abzufordern und an das Reichskriegsministerium die aus der Anlage ersichtliche Note zu richtenb,4.

X. Bezüglich der moralischen Unterstützung der elektrischen Ausstellung

[X.] ℹ️RS.

[] Regier[ung] [] der Förderung []mens eine Note an [das] M[in]isterium des Äußern [be]hufs Mitteilung an die Gesandtschaften der auswärtigen Mächte des Inhaltes richten möge, dass die Regierung der Ausstellung ihre moralische Unterstützung gewähre5. Er wäre geneigt, diesem Wunsche des Komitees zu willfahren, falls der Ministerrat damit einverstanden wäre.

Der Ministerrat erklärt sich einverstanden6.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 2. Mai 1882.