Nr. 46 Ministerrat, Wien, 18. Februar 1872 – Protokoll II
RS.Reinschrift und bA.; Ergänzung von Brandschäden im Tagesordnungspunkt IV, Ava., HM., Präs., Kart. 837;
P. Stransky; VS.Vorsitz Auersperg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Auersperg 18. 2.); Lasser 22. 2., Banhans 24. 2., Stremayr, Glaser 25. 2., Unger 22. 2., Chlumecký 22. 2., Pretis, Horst 27. 2.
- I. Gesetzentwurf betreffend die Abänderung des § 2 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, RGBl. Nr. 63 über die Errichtung von Gewerbegerichten.
- II. Gesuch der dalmatinischen Reichsratsabgeordneten betreffend einige Änderungen in der Verwaltung und im Organismus von Dalmatien.
- III. Gesetzentwurf über die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unteroffiziere.
- IV. Predilbahn.
- I. Gesetzentwurf betreffend die Abänderung des § 2 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, RGBl. Nr. 63 über die Errichtung von Gewerbegerichten
- II. Gesuch der dalmatinischen Reichsratsabgeordneten betreffend einige Änderungen in der Verwaltung und im Organismus von Dalmatien
- III. Gesetzentwurf über die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unteroffiziere
- IV. Predilbahn
|| || Protokoll II des zu Wien am 18. Februar 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten Auersperg.
I. Gesetzentwurf betreffend die Abänderung des || || § 2 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, RGBl. Nr. 63 über die Errichtung von Gewerbegerichten
I. ℹ️ Der Justizminister erhält die Ermächtigung der Konferenz, sich die Ah. Genehmigung zu erbitten, den beiliegenden Gesetzentwurf betreffend die Abänderung des § 2 des Gesetzes vom 14. Mai 1869, RGBl. Nr. 63, über die Errichtung von Gewerbegerichtena, als Regierungsvorlage im Reichsrate einbringen zu dürfen.1
II. Gesuch der dalmatinischen Reichsratsabgeordneten betreffend einige Änderungen in der Verwaltung und im Organismus von Dalmatien
II. ℹ️ Der Minister des Innern trägt vor: Der Minister Dr. Unger habe ihm ein Schriftstück übergeben, in welchem die fünf Reichsratsabgeordneten aus Dalmatien erklärten, die Anträge der Regierung unterstützen zu wollen, daran aber gewisse Bedingungen knüpften, auf deren Realisierung das Ansuchen gerichtet ist.
Bevor der Minister des Innern in das Detail der einzelnen Punkte übergeht,
bemerkt Minister Dr. Unger, er habe in dem Verkehre mit den dalmatinischen Reichsratsabgeordneten die Überzeugung gewonnen, dass dieselben in der Tat die ge|| || [] Regierung [unter] stützen wollen und auch [nicht] abgeneigt seien, für das [Not]wahlgesetz und die di[rek]ten Wahlen zu stimmen.2 Nur möchten sie gewisse Vorteile für das Land erlangen, damit man ihnen im Lande nicht den Vorwurf mache, dass sie früher mit dem Ministerium Hohenwart übereinstimmten, jetzt aber wieder das gegenwärtige verfassungstreue Ministerium unterstützen. Er sieht sich daher verpflichtet, ohne den Beschlüssen der Konferenz im Geringsten vorgreifen zu wollen, die Petita der Reichsratsabgeordneten aus Dalmatien der geneigten Würdigung der Ministerkonferenz anzuempfehlen. Der Minister des Innern schickt voraus, dass er geneigt sei, nicht nur Gerechtigkeit, sondern auch Benevolenz gegenüber den Dalmatinern innerhalb des Rahmens der bestehenden Gesetzgebung || || bei administrativen Maßregeln zu üben, dass er aber nie die Hand dazu bieten könnte, von allgemeinen Regierungsgrundsätzen abzugehen, um vorübergehende politische Zugeständnisse zu erreichen.
Der Minister des Innern schreitet nunmehr zu den Details des dalmatinischen Schriftstückes. In demselben stellen die fünf Reichsratsabgeordneten das Ansuchen:
1) dass die von dem dalmatinischen Landtage votierten Gesetzentwürfe über den Gebrauch der beiden Landessprachen bei den Ämtern und auch über die Reformen der Gemeindeordnung und Gemeindewahlordnung, zur Ah. Sanktion unterbreitet werden;3 dass 2) noch in dieser Reichsratssession die Gesetzentwürfe für den Bau der dalmatinischen Eisenbahn und für die Entsumpfung des || || [Narentata]les von der Regierung eingebracht werden;4 [3) dass] rücksichtlich Dalmatiens eine Erhöhung der Dotation für Schulen, Straßenbau und für die bessere Entwicklung des Ackerbaues und der Seefahrt bewilligt werde; ferner dass 4) der Gymnasialdirektor in Trient, Georg Pullich5 zum Bischof von Ragusa; 5) der Professor Sperato Nodilo6 in Zara zum Mitgliede des Landesschulrates; 6) dass die Spitalsdirektoren nach dem Antrage des Landesausschusses ernannt werden. 7) Wird das Ansuchen gestellt, der Trennung der Fraktion Castel Cambio von der Gemeinde Sussuraz und deren Vereinigung mit Castel Vitturi nicht entgegenzutreten, und den zur Sicherung der Wahlfreiheit von der dalmatinischen Statthalterei im Einvernehmen mit dem Landesausschusse gestellten Antrag, die Leitung der || || Gemeindewahlen von Traù einem Regierungsorgane anzuvertrauen, genehmigend der Erledigung zuzuführen, endlich damit der vom Landesausschusse unterstützten Bitte der Gemeindeglieder von Spalato um Teilung des Wahlterritoriums bei den nächsten Gemeindewahlen, wie ehemals in mehrere Sektionen, willfahrt werde. Endlich 8) dass der Posten des ersten Statthaltereirates einer Persönlichkeit verliehen werde, die der Landessprache mächtig ist, und das Vertrauen des Landes genießt.
Der Minister des Innern bemerkt hierauf, dass die meisten dieser Punkte sein Ressort betreffen. Derselbe erwähnt: ad 1) dass er unmöglich die Sanktionierung dieser Gesetzentwürfe, die er demnächst im Ministerrate zum Vor|| || [trage brin]gen wird, bean[tragen] könnte, und zwar belangend [das] Sprachgesetz, bemerkt der Minister des Innern zum [], dass durch ein Landesgesetz bezüglich der Landessprache der Oberste Gerichtshof in dieser Richtung nicht gebunden werden könnte. Es würde nach diesem Gesetzentwurfe der Willkür der einzelnen Konzeptsbeamten überlassen, in welcher Sprache sie die ämtliche Ausfertigung aufsetzen wollen. Nach § 8 dieses Entwurfes würden die Siegel bloß in slawischer Sprache angebracht werden, was gegen die Gleichberechtigung der Nationalitäten verstoßen würde. Was den Gemeindegesetzentwurf betrifft, so trägt derselbe das Gepräge des reinen Parteistandpunktes. Es ist nämlich nach diesem Entwurfe die ganze Aktion der Regierung den Gemeindevertretungen gegenüber in die Hand des Lan|| || desausschusses gelegt worden, das Auflösungsrecht ist aber Sache der Regierung, ein Ausfluss des Majestätsrechtes der Krone, und dennoch soll dieses Recht nach dem in Rede stehenden Entwurf dem Landesausschusse überantwortet werden, wozu der Minister des Innern nie einraten könnte. Auch der Statthalter trägt bezüglich dieses Gesetzentwurfes auf die Nichtsanktionierung an. Ebenso finden sich bedenkliche Stellen in diesem Gesetzentwurfe bezüglich der Entlassung der Gemeindevorsteher. Der Landesausschuss soll nunmehr ausschließlich den Ausspruch fällen, während dies eine Sache der Regierung ist, und im Interesse der letzteren, derselben gewahrt bleiben müsste, und auch bisher die Regierung im Einvernehmen mit dem Landesausschusse hierüber zu entscheiden hat. Nachdem also diese Gesetzentwürfe mit den allgemein|| || [en Bestim]mungen unver[]lich sind, und durch [Abän]derung dieser letzteren der Beeinflussung von Seite der Regierung vieles entzogen werden würde, was vom Standpunkte derselben nicht zugegeben werden dürfe, so könne er auch unmöglich auf deren Sanktionierung einraten. Ad 2) Bespricht der Handelsminister in Bezug auf den Bau der Eisenbahn die Einleitungen, die er diesfalls getroffen hat. Es sind jetzt wieder Ingenieure hinausgeschickt worden, die mit der Aufnahme beschäftigt sind, und auch die Übergangspunkte nach der Militärgrenze gemeinschaftlich mit Ingenieuren der ung. Regierung festzusetzen haben. So lange die bezüglichen Arbeiten und das Operat nicht beendet vorliegen, könne er auch mit einem Antrage vor den Reichsrat nicht treten. Er hofft aber, dass die Vorarbeiten im Laufe dieses Jahres fertig sein werden, und dass er im Herbste eine auf den Bau der Eisenbahn in Dalmatien Bezug nehmende || || Regierungsvorlage wird eingebracht werden können. Bezüglich der Regulierung des Narentatales bemerkt der Ackerbauminister, dass er sich mit dieser Frage jetzt beschäftigt, dass aber vor der Einbringung einer diesfälligen Regierungsvorlage, das Landeswasserrechtsgesetz für Dalmatien und überdies ein Spezialgesetz zustande kommen müssten, was bis zum Herbste l. J. zu erwarten ist, weshalb die Konferenz beschließt, die Petenten gemäß den Anträgen des Handels- und des Ackerbauministeriums dahin zu bescheiden, dass sie die Regierung im Reichsrate in der besagten Angelegenheit interpellieren können, worauf die Regierung in der Lage wäre, eine die Abgeordneten möglichst beruhigende Erklärung abzugeben, dass nämlich die diesfälligen Vorarbeiten im vollen Zuge sind. || || [Ad 3) Was] die Schulen an[belangt] so bemerkt der Minister für Kultus und Unterricht, dass im Budget pro 1872 [für] dalmatinische Schulen ein [Zuschuss] von 8.000 fl. eingestellt ist. Bezüglich des Ackerbaues bemerkt der Ackerbauminister, dass der von der Regierung beantragte Nachtragskredit für Meliorationen von dem Finanzausschusse gestrichen wurde, dass aber für den Ackerbau eine größere Dotation eingestellt wurde, und dass davon auch Dalmatien beteilt werden wird, nachdem der Ackerbauminister die armen Länder, namentlich auch Dalmatien besonders zu berücksichtigen die Absicht hat. Was die Seefahrt betrifft, so bemerkt der Handelsminister, dass er diese Frage bei der für den 22. d. M. anberaumten Sitzung im Handelsministerium, zu welcher || || unter anderem auch Abgeordnete des österreichischen Lloyd geladen sind, besprechen wird.7 Ad 4) Der Minister für Kultus und Unterricht teilt den Stand dieser Angelegenheit mit, und stellt den Antrag, die Bittsteller dahin zu verbescheiden, dass sie ihr diesfälliges Anliegen im Wege des Statthalters zu unterbreiten hätten. Ad 5) Bemerkt der Minister für Kultus und Unterricht, dass die Ernennung des Professors Sperato Nodilo zum Mitgliede des Landesschulrates keinem Anstande unterliegen wird. Ad 6) Bemerkt der Minister des Innern, dass ihm nur die Ernennung eines Spitalsdirektors vorliege, und dass er Sorge tragen werden, damit dem Wunsche entsprochen werde. Ad 7) Bemerkt der Minister || || [des Innern] dass die Erwägung [] über die Trennung [der] Fraktion Castel Cambio [von] der Gemeinde Sussuraz [und] deren Vereinigung mit Castel Vitturi Sache des Statthalters und nicht der Petenten sei. Übrigens ist diese Angelegenheit im Ministerium des Innern bereits zum Vortrage gelangt, und es haben sich die Votanten dagegen ausgesprochen.8 Der Minister des Innern führt weiter an, dass zu den fraglichen Wahlen in Traù die Regierung unmöglich einen Regierungskommissär entsenden kann, außer wenn die öffentliche Ordnung und Ruhe bedroht wäre. Bezüglich der Teilung des Wahlterritoriums der Gemeinde Spalato, hat die Regierung nach der Ansicht des Ministers des Innern, keinen Anlass in dieser Richtung vorgreifend einzuschreiten. Dieses könnte übrigens den Gegenstand eines zu erlassenden Landesgesetzes bilden, wozu der Antrag im Landtage gestellt || || werden könnte. Der Minister des Innern ist des Erachtens, dass die Bittsteller in dieser Beziehung dahin zu verbescheiden sind, dass diese Angelegenheiten nach dem Rahmen des Gesetzes entschieden werden.
Die Ministerkonferenz ersucht den Ministerpräsidenten, die dalmatinischen Abgeordneten im Sinne der oben entwickelten Ansichten im kurzen Wegen zu verbescheiden. Ad 8) Bemerkt der Minister des Innern, dass den Posten des ersten Statthaltereirates in Zara provisorisch der Sektionsrat Dr. Pozzi9 versieht. Das bezüglich seiner definitiven Ernennung vom Statthalter der Antrag bereits erstattet wurde, dass aber die Abgeordneten ihm mündlich vorbrachten, er wolle mit der Ernennung des Pozzi nicht so rasch vorgehen, woraus der Minister schließt, dass die Abgeordneten || || [einen Slawen] auf diesen [Posten] haben wollen. Der Minister des Innern [wahrt] sich den Grundsatz, bei [den] Ernennungen von Beamten vom objektiven Standpunkte auszugehen und daher auf Parteigeist gar keine Rücksicht zu nehmen.10
III. Gesetzentwurf über die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unteroffiziere
III. ℹ️ Der Leiter des Landesverteidigungsministeriums bringt vor, dass der Entwurf des Gesetzes über die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unteroffiziere, und namentlich der § 5 des Ausschussantrags vom Abgeordnetenhause in einer Art geändert wurde, welche der Leiter des Landesverteidigungsministeriums als nicht günstig für das Interesse der Unteroffiziere bezeichnet, und dass Se. Majestät ihm bei einer gestern gewährten Audienz die Ah. Andeutung dahin zu geben geruht haben, ob nicht || || im Herrenhause die Annahme des Gesetzentwurfes gemäß den Anträgen des Ausschusses des Abgeordnetenhauses zu erzielen wäre.11
Der Leiter des Landesverteidigungsministeriums bringt dies deshalb heute vor, weil möglicherweise diese Frage in dem morgen unter Ah. Vorsitz abzuhaltenden Ministerrate zu Sprache gelangen wird. Der Leiter des Landesverteidigungsministeriums bemerkt hiebei, dass er volle Hoffnung habe, dass der fragliche Gesetzentwurf im Herrenhause in der Fassung des Abgeordnetenhausausschusses beschlossen werden wird, und dass er auch glaube, dass das Abgeordnetenhaus hierauf dieser Fassung zustimmen wird, zumal er aus Besprechungen mit einigen Abgeordneten die Überzeugung gewonnen habe, dass dieselben der Fassung nach dem Ausschussantrage nicht abgeneigt wären. || || Der Ministerpräsident [bemerkt] hierauf, dass er auch [] seinerseits im Herrenhause dahin zu wirken gesucht habe, damit der fragliche Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschusses des Abgeordnetenhauses vom Herrenhause akzeptiert werde, und es wird behufs Beratung über diese Angelegenheit im Herrenhause die politische Kommission entweder um zwei Militärs verstärkt oder wird diese Kommission zwei Militärs, und zwar den GdK. Baron Gablenz und FZM. Hartung als Experten beiziehen, was die Konferenz zur Kenntnis nimmt.12
IV. Predilbahn
IV. ℹ️ Der Handelsminister bringt die Angelegenheit der Predilbahn zur Sprache, welcher Gegenstand bei dem morgen unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät abzuhaltenden Ministerrate der Beratung unterzogen werden soll.13
|| || Der Bau der Predilbahn ist im Jahre 1870 im Reichsrate als Regierungsvorlage eingebracht worden.14 Als der Handelsminister sein Ressort übernommen hat, erhielt er die Auskunft, dass über Anordnung seines unmittelbaren Vorgängers, die Trassierung von acht Bahnlinien eingeleitet wurde. Die vorgenommenen Vorstudien erstreckten sich auf die Predil- und Laakbahn, um zu ersehen, für welche dieser Bahnen mehr Gründe sprechen. Die Operate über beide Bahnen, d. i. Predil- und Laakbahn sind fertig.15 Die Beendigung des Kostenüberschlages hofft der Handelsminister bei der größten Kraftanstrengung bis morgen zustande bringen zu können. In diesem Stadium befindet sich das Geschäft. Der Handelsminister versichert auf das Entschiedenste, dass er sich noch gegen niemanden, weder für die eine noch für die andere Bahn || || ausgesprochen hat, welche Versicherung er gegenüber einer ihm bekannt gewordenen gegenteiligen Ansicht über seine Stellungnahme in der Sache für notwendig halte. Nachdem der Handelsminister weiter erklärt, dass er die Projekte dieser beiden Bahnen noch eindringlich prüfen und sich noch darüber statistische Nachweise verschaffen wolle, und daher einen bestimmten Antrag vor dem 15. März zu stellen nicht in der Lage ist, so erbittet sich derselbe die Zufristung zu dem besagten Tage. Im weiteren Verlaufe seiner Auseinandersetzungen erwähnt der Handelsminister die Petitionen, welche zugunsten der Predilbahn gerichtet wurden16 und des vom gewesenen küstenländischen Statthalter und derzeitigen Finanzminister Baron Pretis dem Ministerium eingesendeten Memorandums weiter anführend, dass Dr. Brestel, welcher im Jahre || || 1870 Finanzminister war,17 wenngleich dazumal der Einbringung der Regierungsvorlage wegen der Predilbahn beistimmend, jetzt ein Gegner dieser Bahn ist, dass die Rudolfsbahn sowie die Krainer und auch viele Reichsratsabgeordnete nichts weniger als der Predilbahn günstig gestimmt sind und dass auch mehrere Zeitungen sich gegen die Predilbahn ausgesprochen haben und endlich, dass die Predilbahn um sieben Millionen mehr kosten würde als die Laakbahn, daher er sich auch veranlasst findet, die überwiegenden Vorteile der einen oder der anderen Linie auf das Genaueste zu ergründen.
Der Minister Dr. Unger bemerkt hierauf, dass er selbstverständlich die Sache vom objektiven Standpunkte ohne jede Voreingenommenheit für die eine oder die andere Bahnlinie auffassen müsste, dass er aber immer früher || || geglaubt habe, dass die Predilbahn die einzige Bahn sei, um die es sich handeln könne und erstaunt war zu hören, dass auf einmal die Laaklinie von verfassungstreuen, insbesondere künstenländischen Reichsratsabgeordneten und auch in den Zeitungen zur Sprache gebracht wurde,18 dies veranlasst ihn, seinen Standpunkt dahin zu bezeichnen, dass die Regierung bei so bewandten Umständen, wo sich verschiedene Parteien für die eine und die andere Bahn interessieren, mit einem wohl erwogenen bestimmten Antrage vor den Reichsrat zu treten hätte. Der Finanzminister beruft sich auf sein Memorandum, in welchem er für die Konzession der Predilbahn das Wort führt und findet in seinem Exposé unter anderen zu bemerken, dass die Predilbahn aus hochwichtigen Staatsinteressen unbedingt den Vorzug vor der Lacklinie verdient, dass hiebei die Mehr|| || kosten von sieben Millionen, welche die Predilbahn in Anspruch nehmen würde, nicht in Betracht gezogen werden können, weil die Laakbahn, ungeachtet der geringeren Baukosten, dem Staate eine größere Last aufbürden würde, indem sie sich nicht rentieren kann, die Rudolfsbahn bei dem Ausspruche über den Vorzug der einen oder der anderen Linie nicht maßgebend sein könne, was desgleichen von den Krainern gilt, welche wegen ihrer slawischen Politik der Predilbahn entgegen sind, nicht minder von den Italianissimi die gegen die Predilbahn aus dem Grunde auftreten, weil sie durch den Ausbau der Laaklinie die Interessen Italiens mehr gefördert erachten. Wenn die Predilbahn auch in Triest Gegner findet, so rührt dies nur davon her, dass von Seite der Italianissimi die Wahrscheinlichkeit ihnen vorgespiegelt wird, dass der Ausbau der Predilbahn || || die Aufhebung der mit dem Freihafen der Stadt Triest verbundenen Vorteile unmittelbar zur Folge haben würde. Der Finanzminister spricht sein Bedauern aus, dass das für die Interessen Österreichs so wichtige Projekt der Predilbahn nicht schon längst ausgeführt wurde und bedauert insbesondere, dass im Jahre 1870 die Konzession für die Predilbahn nicht erteilt wurde, was sicherlich geschehen wäre, zumal dagegen kein Anstand obwaltete, wenn nicht an dem Tage, an welchem dieser Gegenstand auf die Tagesordnung im Abgeordnetenhause gesetzt war, der Austritt der Polen und mehrerer anderer Abgeordneten der rechten Seite des Abgeordnetenhauses erfolgt wäre. Nachdem die Predilbahn die einzige ist, die nach den Anschauungen des Finanzministers wegen Ausbaus in Betracht gezogen werden könne, so spricht er sich dahin aus, dass die Regierung || || ohne Rücksicht auf die dieser Linie sich entgegenstellenden divergierenden Ansichten für dieselbe sich auszusprechen hätte.
Der Handelsminister erwidert hierauf, dass er aus den vorerwähnten Gründen nicht in der Lage sei, schon dermal einen definitiven Antrag stellen zu können, worauf die weitere Diskussion geschlossen wird.19
Wien, am 18. Februar 1872. Auersperg.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 3. März 1872. Franz Joseph.