Nr. 45 Ministerrat, Wien, 18. Februar 1872 – Protokoll I
RS.Reinschrift und bA.; P. Weber; VS.Vorsitz Auersperg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Auersperg 18. 2.); Lasser 22. 2., Banhans 23. 2., Stremayr, Glaser 25. 2., Unger 27. 2., Chlumecký 26. 2., Pretis, Horst 27. 2.
|| || Protokoll I des zu Wien am 18. Februar 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn Ministerpräsidenten Fürsten Auersperg.
I. Galizischer Ausgleich
[I.] ℹ️ Der Ministerpräsident macht die Mitteilung, dass die Führer der galizischen Abgeordneten (von Grocholski, Graf Wodzicki und Zyblikiewicz) bei ihm erschienen sind, um ihre || || Wünsche in Betreff der Abänderung von drei Punkten der im Sukomitee des Verfassungsausschusses vereinbarten Konzessionen vorzutragen, und zu erklären, dass wenn diese Abänderungen angenommen würden, sie sich verpflichten, die Annahme des Notwahlgesetzes zu ermöglichen.1
Nach dem Wunsche der Galizier hätten nämlich die Punkte B) a), C) und D) b) statt der vom Subkomitee beschlossenen folgende Fassung zu erhalten:
B) a) Für die Wahrung der Interessen des Königreiches Galizien und Lodomerien mit dem Großherzogtume Krakau wird durch ein besonderes dem Lande Galizien angehöriges Mitglied des Ministeriums gesorgt.
C) Für die Kosten des Unterrichtswesens, der politischen Verwaltung und des Straßenbaues wird dem Lande Galizien || || [] Pauschalbetrag [] [Verfü]gung des Landtages []. Die Höhe dieses Pauschales [] dem durch das Finanzgesetz für das Jahr 1872 unter den Titeln: „Landes- und Bezirksschulräte“, „Lehrerbildungsanstalten“, „Staatszuschuss zu Schulfonds“, „Staatszuschuss zu Studienfonds“, „Staatszuschuss zu technischen Hochschulen“, „politische Verwaltung in den einzelnen Kronländern“, „Staatsbaudienst“, „Straßenbau“ und „Neubauten der politischen Verwaltung“ für Galizien bewilligten Ausmaße zu bestimmen.2 Dieser Minimalbetrag wird jedoch alljährlich in dem Verhältnisse erhöht werden, in dem der gesamte im Wege der Finanzgesetze unter den erwähnten Titeln für alle übrigen im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder aus dem Staatsschatze bewilligte Aufwand den für || || das Jahr 1872 bewilligten übersteigen wird. Die Geschäfte der Geldgebarung sind von den k. k. Steuerämtern und Kassen unentgeltlich zu besorgen.
D) b) Dem galizischen Landtage wird das Recht vorbehalten, dieses Gesetz im Wege der Landesgesetzgebung, der Landesordnung des Königreiches Galizien etc. als einen integrierenden Teil derselben einzuverleiben.
Mit Rücksicht darauf, dass das Notwahlgesetz bereits auf die Tagesordnung der dienstägigen Abgeordnetenhaussitzung (20. Februar) gesetzt ist,3 hat der Ministerpräsident die galizischen Führer behufs Mitteilung der Beschlüsse des Ministerrates über diese ihre Abänderungsanträge für morgen den 19. Februar zu sich geladen. Er ersuche nun die Konferenz, die erwähnten Punkte in Beratung zu ziehen, und || || []barkeit der[] zu werden. Der Ministerpräsident [fügt] bei, er habe den Galiziern [bei]läufig seine persönliche Ansicht dahin eröffnet, er glaube, dass die Abänderung in Betreff des galizischen Ministers auf keine Schwierigkeiten stoßen dürfte. Was den Quotenpunkt betrifft, so würde er für seine Person denselben so weit als möglich befürworten, da er denselben als zur Entwicklung des Landes am meisten beitragend, für den wesentlichsten halte. Nur bezüglich des Straßenbaues glaube er, dass Bedenken obwalten werden. Was endlich den dritten Punkt, die Inartikulierung des Ausgleichs in die Landesordnung anbelangt, so habe er sich seine Äußerung zur Gänze vorbehalten und erklärt, dass er vor Schlussfassung der Konferenz keinerlei ihn verpflichtende Ansicht aussprechen könne.
Minister Dr. Unger findet || || gegen den ersten Punkt keinen Anstand. Derselbe unterscheide sich von der früheren Fassung nur durch die Einschaltung des Wortes „besonders“ und habe offenbar nur den Zweck, den Gedanken auszuschließen, als würde es genügen, wenn einer der Ressortminister den Landesangehörigen Galiziens entnommen wird. In der Quotenfrage wolle er der Ansicht des Finanzministers nicht vorgreifen. Mit dem dritten Punkt aber, glaube er, würde die Regierung bei ihrer Partei auf die größten Schwierigkeiten stoßen. Der Minister des Innern werde ihm bestätigen, dass als erstere die Fassung „Es bleibt der Landesgesetzgebung vorbehalten usw.“ in Anregung gebracht hatte, Zyblikiewicz dieselbe als unannehmbar bezeichnete, dass aber auch die Mitglieder der Verfassungspartei sofort erklärten, dieselbe sei durchaus ungenügend. Dieser Vorschlag sei deshalb weder vom || || [] [Präsi]denten noch von [] als eine Art Re[gierungs]amendment aufgestellt [worden]. Die Regierung könnte in Betreff dieses Punktes nur durch[], dass darüber in dem Ausgleichselaborat entweder gar nichts zugesagt wird, was auch der Standpunkt des Ministeriums ist, oder vielleicht, nachdem die Verfassungspartei auf die Äußerung des Landes, dass es befriedigt sei, einen Wert legt, die vom Minister des Innern proponierte Fassung: „Diese Bestimmungen treten erst dann in Wirksamkeit, wenn dieselben in die Landesgesetzgebung aufgenommen sind.“ Damit würde der Frage der Anwesenheit von Dreiviertel der Landtagsmitglieder und einer Majorität von Zweidrittel der Anwesenden nicht präjudiziert, sondern diese schwierige Frage offengelassen. Wie aber der dritte Punkt nunmehr von den Galizianern gewünscht wird, werde er den größten Schwierigkeiten begegnen.
|| || Der Minister des Innern zieht zunächst die Änderung in Betreff des Straßenbaues in Betracht. Den Polen sei darum zu tun, dass der Regierung jeder Einfluss auf das Straßen- und Wasserbauwesen entzogen, und die Ingerenz des Reiches nur auf die Erfolgung der Geldmittel beschränkt werde. Dies sei schon deshalb prinzipiell bedenklich, weil das Reich infolge der bei dem Straßenwesen eintretenden Reichsinteressen, als welche in erster Linie die militärischen hervortreten, eines Einflusses auf diesen Zweig der Administration nicht entraten kann. Er habe von diesem Standpunkte aus gegen einen von Dr. Giskra im Finanzausschusse gestellten allgemeinen Antrag opponiert und müsse diesen Standpunkt bezüglich Galiziens ganz besonders betonen, weil das militärische Moment nirgends in solchem Maße in den Vordergrund tritt als bei Grenzländern, speziell bei Galizien. || || [] [Staats]baudienst dem [] hieße weiter[]glichkeit zur Unterbringung polnischer Emigranten auf einer Reihe von Dienstposten fassen, die eigens als Versorgungsanstalt für sie kreiert werden. Er könnte aus den ihm vorliegenden Gesuchen um Erlangung der Staatsbürgerschaft Beweise darüber liefern, wie das Land bereits alle möglichen Stellen kreiert hat, die diesem Zwecke zu dienen bestimmt sind. Dazu komme, dass wenn der Staatsbaudienst in Galizien aus der Hand gegeben wird, dann gar kein Grund mehr besteht, ein gleiches Zugeständnis den anderen Ländern vorzuenthalten, und dann bliebe dem Reiche eben nur das Zahlen, nicht aber die Möglichkeit, Reichsinteressen – insbesondere aber das militärische Moment – zur Geltung zu bringen. Diese Rücksicht sei für Ihn die durchschlagendste, während die Geldfrage, da für Galizien ohnehin immer sehr viel getan wird, || || seines Erachtens ein mehr untergeordnetes Moment ist. Endlich müsse er hervorheben, dass das Straßenwesen in der Resolution, auf welche sich doch immer bezogen wird, gar nicht berührt erscheint. Diese Forderung sei ein vollständiges Novum. In der Resolution sei nur von der politischen Organisation die Rede, zu welcher das Straßenwesen offenbar nicht gehört. Dass die Verwaltung des Straßenwesens gegenwärtig im Ressort des Ministeriums des Innern geleitet wird, sei ein ganz zufälliger Umstand, dadurch begründet, dass die Mitwirkung der politischen Behörden, auf welche man dabei angewiesen ist, durch die Zuweisung zum Ministerium des Innern, dem die politische Behörden unterstehen, eine kräftigere und wirksamere wird, als wenn die Straßenverwaltung z. B. dem Handelsministerium, wie dies schon der Fall war, unterstellt werden.
Der Leiter des Landesver|| || teidigungsministerums erklärt, [] es für sehr bedenklich [], diesen Zweig der Ver[waltung] aus der Hand zu geben. Die Militärverwaltung leide bezüglich Galiziens ohnehin schon dadurch empfindlich, dass die wichtigsten strategischen Verbindungen zwischen Ungarn und Galizien des Anschlusses wegen mit zwei Regierungen vereinbart werden müssen. Es sei ihm aus seiner Dienstleistung beim Kriegsministerium bekannt, welcher langen Verhandlungen und energischen Pression es bedurft hat, Ungarn, wo das Straßenwesen im Allgemeinen im Verfall ist, dahin zu bringen, den strategisch wichtigen Kommunikationen gegen Galizien mehr Aufmerksamkeit zu schenken, und die ungarische Regierung sich nicht eher hiezu bestimmen ließ, als bis ein Zeitpunkt eintrat, wo Gefahren von Russland her drohten. Dieser Übelstand würde verdoppelt, wenn auch in Galizien der Einfluss des Reiches auf das Straßenwesen aufgegeben werden sollte. Der Re|| || gierung müsse die Bezeichnung jener Routen, welche hauptsächlich ausgebaut werden müssen, vorbehaltlich bleiben, sonst könnte das Land bei der Anlage von Straßen sein Augenmerk auf andere als militärische Rücksichten richten, die gerade dort, wo noch keine Eisenbahnverbindungen bestehen, wie dies bis zur Stunde der Fall ist, für die Dirigierung von Truppen aus Ungarn nach Galizien von der höchsten Wichtigkeit sind.4
Er könne sich daher dem Minister des Innern nur vollständig anschließen.
Der Justizminister spricht sich nachstehend aus: Der Punkt eins enthalte keine wesentliche Änderung. Derselbe könnte zugestanden werden. In dem zweiten Punkte könne man in seiner Totalität nichts anders, als eine rücksichtslose Ausnützung der politischen Lage zu pekuniären Zwecken erblicken. Da wir jedoch eben in der Lage sind, uns ausbeuten lassen zu müssen, so möchte er in diesem Punkte ab|| || [] Straßen- und Wasser[]lich dessen er sich den []nten anschließe, keine [Schwierig]keiten erheben.
Der wichtigste Punkt sei der Punkt ad drei. Er würde es für das vom Standpunkte des Staatwohls Wünschenswerteste und parlamentarisch am leichtesten Erreichbare halten, über die Frage der Abänderung in dem Ausgleichsgesetze mit Stillschweigen hinwegzugehen. Er gehe dabei von der Betrachtung aus, welche dabei auch ausgesprochen werden mag, dass alle Konzessionen an Galizien der gegenwärtigen Regierung am Ende doch nur abgepresst worden sind durch eine Lage, welche sie nicht geschaffen hat, deren Gewicht sie aber erkennt, und dadurch, und dass es ein eminentes Interesse des Reiches ist, endlich einen festen Boden für unsere Zustände zu schaffen. Man könne aber nicht verkennen, dass sich die Wirkung der Konzessionen für eine ferne Zukunft jeder Berechnung entziehen, und dass die Regierung || || ein großes Interesse daran hat, die Möglichkeit einer Änderung wenigstens nicht ganz ausgeschlossen zu sehen. Daher sei die von der Verfassungspartei angestrebte Inartikulierung in die Landesordnung sehr bedenklich. Sollte diese erreicht werden, so würde sich das gegenwärtige Verhältnis verkehren. Es würde nichts helfen, wenn eine künftige Regierung es dahin brächte, in Galizien einen Landtag zu erzielen, in welchem sie über die Majorität verfügt. Eine Änderung der Beziehungen Galiziens zum Reich, die vielleicht im gegebenen Momente durch auswärtige Verhältnisse dringend geboten erschiene, könnte nicht anders zustande kommen, als bei einer Anwesenheit von Dreiviertel der Landtagsmitglieder und mit einer Majorität von Zweidrittel der Anwesenden. Wie die galizischen Führer den Punkt nunmehr formulieren, würde ein Verhältnis der Abhängigkeit der Reichsgesetzgebung von der Landesgesetzgebung geschaffen, das als ein ganz unwürdiges erscheint. Die Galizier hätten es vollständig in der Hand, || || [] in die Landes[] aufzunehmen oder [] und den Zeitpunkt hiefür [nach] Belieben wahrzunehmen. Der Abschluss eines Definitivums würde auf diese Art sicher nicht erreicht. Er könne nicht umhin zu erinnern, dass bei den Besprechungen, aus welchen dieser Teil des Regierungsprogramms hervorgegangen ist, die Rücksicht auf die Unwürdigkeit des Verhältnisses maßgebend war, in welches das Reich dem Lande gegenüber gebracht würde.5 Den Motiven derjenigen Mitglieder der Verfassungspartei, die ähnliches anstreben, könne er sich auch nicht anschließen. Der ostensible Grund, dass man einmal zu einem Abschluss kommen müsse, beruhe auf einer Täuschung. Denn, wenn der Landtag die Inartikulierung auch in bester Form vollzogen hat, und er weiß sich einer Regierung gegenüber, von welcher er weiteres ertrotzen oder er|| || schmeicheln zu können glaubt, so werde er sich durch die Inartikulierung nicht abhalten lassen, weiteres zu verlangen. Dieser offen ausgesprochene Zweck, das Reich gewissermaßen zu assekurieren, werde somit durch die den Reichsrat überdies erniedrigende und seine Autorität schwächende Abhängigmachung der Reichs- von der Landesgesetzgebung nicht erreicht. Dass aber die Regierung sich der geheimen Tendenz, den Ausgleich eben nicht zustande zu bringen, anschließen könnte, halte er für unmöglich. Daher empfehle es sich als das Zweckmäßigste, über die Frage der Abänderung im Ausgleichselaborat gar nicht zu sprechen. Der Ausgleich werde ein Reichsgesetz und die Galizier können sich mit der praktischen Garantie, dass zu einer Änderung eine Zweidrittel Majorität des Reichsrates erforderlich ist, begnügen. || || []partei aber [] ehesten durch die []hebung der Würde [] Reichsrats und des korrekten Vorgangs in der Gesetzgebung dazu gebracht werden, von der Inartikulierung abzustehen. Nach seinem Erachten wäre den Galizianern in Betreff des dritten Punktes zu erklären, dass die Regierung sich bemühen wird, weitergehende Forderungen zu bekämpfen, und dahin zu wirken, dass im Ausgleichselaborat über die Änderungen nichts gesagt werde.
Der Finanzminister bemerkt, er habe sich kürzlich im Subkomitee dahin ausgesprochen, dass er die Leistungen des Reiches an Galizien beschränkt zu sehen wünschte auf den Maßstab des wirklichen Erfolges vom Jahre 1871. Wenn es schon notwendig ist, einem Lande, zumal einem passiven, die Disposition über Reichsmittel einzuräumen und dem Reiche die Kontrolle || || darüber gänzlich zu entziehen, so müsse diesfalls die engste Grenze gezogen werden, widrigens ein solches Zugeständnis den übrigen Ländern gegenüber nicht gerechtfertigt werden könnte. Damals habe sich die Konzession auf die Auslagen für den Unterricht und die politische Verwaltung – mit Ausschluss des Baudienstes – beschränkt. Wenn es durchaus notwendig wäre, in diesem Punkte einen Schritt weiter zu gehen, so würde er sich noch entschließen, statt des Erfolges den Voranschlag pro 1871 zur Grundlage zu nehmen.6 Jeder weitere Schritt scheine ihm von Übel und den andern Ländern gegenüber nicht zu rechtfertigen. Den schwerwiegenden politischen und militärischen Momenten, welche der Minister des Innern in Betreff des Straßenwesens hervorgehoben, schließe er sich zur Gänze an. Dazu komme || || [] [erwähnte] finanziel[le] [] [noch] das wirtschaft[liche] Moment, dass in einem [] zurückgebliebenen [Lande] bei der Anlage von Kommunikationen die allgemeine Entwicklung des Landes in seinen Beziehungen zu den übrigen Provinzen im Auge behalten werden muss. Es sei ein Reichsinteresse, dass die Anlage von Straßen für die wirtschaftliche Entwicklung der Länder fruchtbar gemacht werde, dafür biete aber Galizien, wo partikulare Tendenzen maßgebender sind als Reichszwecke, keine Garantien. Die weiter verlangte Ausdehnung, dass die Dotation von Jahr zu Jahr nach Maß des den übrigen Ländern bewilligten Aufwandes erhöht werden soll, scheine ihm sehr bedenklich. An produktiv vorgeschrittene und an zurückgebliebene Länder könne nicht der gleiche Maßstab angelegt werden. Billiger wäre diese Forderung || || noch, wenn ein fünfjähriger Durchschnitt angenommen würde, eine Erhöhung von Jahr zu Jahr aber halte er für unzulässig. Das politische Moment der Unterbringung von Emigrierten sei gleichfalls wohl zu erwägen. Ein solches Präzedens unter den Augen der Regierung geschaffen, hätte bedauerliche Folgen gegenüber anderen Provinzen, welche gleichfalls Emigranten im Auslande haben. Dies gelte namentlich vom Küstenlande das in fortwährendem Kontakte mit Italien steht.
Der Ministerpräsident sieht sich noch zu einigen Mitteilungen über seine Konversation mit den galizischen Führern veranlasst. Er habe sich durch das unausgesetzte und endlose Steigern der Forderungen berechtigt gehalten, den Herren zu bemerken, wie er schon beginne, sich der Ansicht zuzuneigen, dass es ihnen um || || [] nicht mehr Ernst [] vielleicht das Erscheinen [] der Persönlichkeiten [Galizien] sie auf die Idee gebracht hat, durch Ungeneigt[heit] die Stellung der Regierung zu erschüttern und letztere zum Abtreten zu drängen in der Absicht, durch andere Persönlichkeiten mehr zu erreichen. Er habe ihnen zu bedenken gegeben, wie selbst der ausgiebigste Pairsschub nichts nützen würde, um diese Konzessionen im Herrenhause durchzubringen, wo jetzt schon das fortwährende Steigern der Forderungen und die stets schwankenden Erklärungen der Galizier in Betreff des Votierenwollens in der einen oder anderen Angelegenheit eine Missstimmung und Abgeneigtheit zu Konzessionen hervorgerufen haben, die er in diesem Grade gar nicht vermutet hätte. Er habe darauf hingewiesen, dass die Regierung das Notwahlgesetz nur aus Rücksichten || || für die Polen in der mildesten Form eingebracht hat, um ihnen zu ermöglichen, dafür zu stimmen. Als Grocholski hierauf erwiderte für das Minoritätswahlgesetz würde er sofort stimmen, sei Graf Wodzicki so ehrenhaft gewesen zu erklären, dies möge wohl die Privatansicht Grocholskis sein, er aber und seine übrigen Freunde hätten dem Ministerpräsidenten ausgesprochen, für das Minoritätswahlgesetz nicht stimmen zu können. Graf Wodzicki wäre überhaupt zu einem Ausgleich sehr geneigt, bezüglich Grocholskis aber sei der Ministerpräsident durch die ganze Unterredung zu der Ansicht gelangt, dass derselbe seine Rechnung auf ein anderes Ministerium zieht, in welchem er wieder Platz finden könnte. Grocholski und Klaczko, der an verschiedenen Orten seinen Fäden hat, seien es, von welchen die wesentlichsten Schwierigkeiten kommen.7
Minister Dr. Unger richtet || || [] Ministerpräsidenten die [] falls man in größerem [oder] geringerem Um[fange] auf die von den Galiziern verlangten Weiterungen eingeht, sie dann etwa [doch] nur bereit wären, das Notwahlgesetz durch Absentierung zu ermöglichen, oder ob sie sich entschließen würden zuzugeben, dass wenigstens ein Teil von ihnen direkt dafür stimme. Letzteres wäre ein Preis, der ihm des Anstrebens wert schiene. Es würde die ganze Lage der Regierung verbessern, wenn auch die Galizier, sei es auch nur teilweise, für das Notwahlgesetz stimmen, während es ihm widerstreben würde die Annahme des Notwahlgesetzes nur durch die Absentierung der Polen zu erreichen, auf die man sich später berufen würde. Der Ministerpräsident beantwortet diese Frage dahin, er habe den Galiziern sogar sein Wort gegeben, dass er || || auf die Ah. Sanktionierung des Notwahlgesetzes nie einraten werde, so lange die galizische Frage noch im Zuge ist, und hervorgehoben, wie sie durch dieses Versprechen die Beruhigung erhalten, dass die Regierung, so lange die galizische Frage im Zuge ist, das Notwahlgesetz gegen sie nicht anwenden wolle. Trotzdem haben sie erklärt, das Notwahlgesetz nur ermöglichen, dafür aber nie stimmen zu können. Von seiner Seite sei alles was möglich war geschehen. Er habe ihnen bemerkbar gemacht, dass das Ministerium bemüht gewesen, alle Schwierigkeiten zu beseitigen die von Seite der Verfassungspartei entgegenstanden, dass dies auch gelungen sei, indem insbesondere die gänzliche Trennung der Wahlreform vom galizischen Ausgleich erzielt wurde. Dessen ungeachtet waren sie zu keinem weiteren Zugeständnis bereit, so dass er allen Grund habe zu glauben, || || [] Einflüsse im Spie[le] [] müssen, welche die []etzen nichts zu tun, [] die galizische Frage vor[wärts] bringen und dem Ministerium Hindernisse aus dem Wege räumen könnte. Er habe sich auch erlaubt, diesem Gedanken Sr. Majestät gegenüber au. Ausdruck zu geben.
Der Ackerbauminister spricht sich in folgender Weise aus: Nach den Aufklärungen, die der Ministerpräsident gegeben, zeige es sich allerdings, dass die Galizier entweder nie den Willen gehabt haben einen Ausgleich abzuschließen was sehr möglich ist, da jedermann, der die Verhältnisse Galiziens kennt, weiß, dass dort keine Partei, am wenigstens aber die durch die Reichsratsdeputierten vertretene, regierungsfähig ist oder dass sie durch neue Umstände veranlasst wurden, von || || früheren Intentionen abzugehen. Er wolle dies bei Beurteilung der vorliegenden Frage nicht weiter in Rechnung bringen, sondern sich auf den Standpunkt stellen, das Ministerium müsse noch immer annehmen, es liege den Polen an dem Abschluss des Ausgleichs, den die Regierung – allerdings nicht ohne Bedenken – in ihr Programm aufgenommen hat. Gegen den ersten Punkt finde er nichts zu erinnern. In Betreff der finanziellen Frage möchte er den Auseinandersetzungen des Finanzministers einige Bemerkungen entgegensetzen, welchen sich eine gewisse Berechtigung, soferne von einer solchen überhaupt die Rede sein kann, nicht absprechen lässt. Eine Pauschalziffer aufgrund des Erfolges oder des Voranschlags pro 1871 könne in der Tat den Bedürfnissen des Landes in Betreff des || || [] Landes und der politischen [Organi]sation für das [] Jahr nicht entsprechen. [Er] weise in dieser Beziehung [nur] auf die Teuerungszulagen für die Beamten8 und auf die in Aussicht genommene Regelung der Gehalte sowohl in der politischen Administration als im Unterrichtsfache hin und würde es nicht für unbillig halten wenn auch Galizien an dieser Erhöhung des Gesamtaufwandes Teil nähme. Dies scheine ihm gegen die Pauschalierung und für die fallweise oder jährliche Bestimmung dieser Ziffer zu sprechen. Jedoch würde er sich in Übereinstimmung mit dem Finanzminister mit Entschiedenheit dagegen erklären, dass alle Auslagen, welche in andern Ländern für spezielle Zwecke dieser Ressorts gemacht werden, weil sie dem besonderen Bedürfnisse eines Landes entsprechen, sofort auch Galizien zugute kommen sollen, wenn auch dort || || ein solches spezielles Bedürfnis nicht besteht, z. B. Auslagen für Errichtung einer Universität in irgendeiner Provinz, oder der landwirtschaftlichen Hochschule etc. Er möchte daher eine Modifizierung in dem Sinne für billig und gerecht halten, dass eine Erhöhung der Dotation, wie sie für den Fall des nachgewiesenen speziellen Bedarfs gewährt wird, auch in Galizien nach Verhältnis des Bedarfs eintreten kann. Nicht weil in andern Ländern eine Erhöhung stattfindet, sondern weil Galizien das Bedürfnis hat, solle die Dotation erhöht werden. Bezüglich des dritten Punktes schließe er sich dem Justizminister an. Formell sei es nach seiner Ansicht ganz richtig, dass wenn den Ländern oder einem Lande eine Autonomieerweiterung eingeräumt wird, die Kompetenzerweiterung ipso facto auf Grund des § 18 der Landesordnung ad III) erfolgt, ohne || || [] [Ingerenz] der Lan[desgesetz]gebung erforderlich [] Analogon sei durch die [Okto]ber – Verfassung gegeben, [was] auch nur auf Grund des § 18 möglich war, Kompetenzen des Landes einzuführen, die nicht in der Landesordnung enthalten waren.9 Und er müsste es sehr bedauern, wenn man sich für alle Zukunft an die Beschlüsse des Landtages binden würde, die er sich eben nur denken kann, als Änderungen der Landesordnung unter allen dort angeführten Kautelen, wogegen auch der proponierte Ausweg „im Wege der Landesgesetzgebung“ schließlich keine Abhilfe bieten würde. Für einen Gegenstand der Verständigung mit den Polen würde er aber die Frage halten, ob nicht durch eine Manifestation des Landtages (au. Adresse) die Zustimmung und Befriedigung des Landes durch die – zur Zeit der Adresse erst in Aussicht ste|| || henden, weil noch nicht sanktionierten Konzessionen – der Krone gegenüber auszusprechen wäre. Doch sei dies kein förmlicher Antrag, sondern nur ein Gedanke, den er angeregt haben wolle.
Der Ministerpräsident fügt seinen früheren Mitteilungen noch bei, die galizischen Führer hätten ihm die Erklärung gegeben, dass wenn auch nur ein Wort in den von ihnen formulierten Punkten geändert werden sollte, sie selbst gegen die Ermöglichung des Notwahlgesetzes alle Mittel aufbieten würden. Auf seine Frage, wie sie es dann halten würden, wenn die Regierung vielleicht in kürzester Zeit imstande wäre sich die Zweidrittelmajorität für das Notwahlgesetz auch ohne ihre Beihilfe zu verschaffen, erwiderten dieselben, dass sie dann wenigstens ihren Landsleuten gegenüber nicht das Odium zu tragen hätten, für das || || [Notwahlgesetz] gestimmt [zu haben.] Der Handelsminister schickt voraus, er habe bisher in der galizischen Ausgleichsangelegenheit nie ein Wort gesprochen. Heute müsse er seiner Überzeugung Ausdruck geben, dass die Galizier unter keiner Bedingung befriedigt werden können, weil sie nicht befriedigt sein wollen. Dies sei eine Erfahrung, die er immer bestätigt gefunden habe, als er noch in der Lage war, Verhandlungen mit galizischen Abgeordneten und anderen Persönlichkeiten aus Galizien zu pflegen. Er habe gedacht, das Regierungsprogramm sei derart aufzufassen, dass das Ministerium den Galiziern konzediert, was es mit Rücksicht auf die Wohlfahrt des Reiches zu konzedieren vermag, und dass es dann abschließt mit dem Bewusstsein, die Galizier werden doch nicht zu|| || frieden sein. In dieser Anschauung sei er heute neuerdings bestärkt worden. Meine man es aber ernstlich mit dem galizischen Ausgleich, dann müsse man bis zu den äußersten Grenzen gehen. Von diesem Standpunkte würde er, abgesehen vom Punkt eins, der mehr stilistischer Natur ist, bezüglich des Punktes zwei gegen eine größere finanzielle Freigiebigkeit nichts einzuwenden haben, und keinen Anstand erheben, das Präliminare pro 1872 zur Grundlage zu nehmen, wie auch weitere verhältnismäßige Zuschüsse zu gewähren, allerdings mit dem vom Ackerbauminister erwähnten Vorbehalt, in Betreff solcher Gegenstände, die auf Galizien keinen Bezug haben, oder an welchen Galizien sogar gleichmäßig partizipiert. Straßen- und Wasserbau müssten unbedingt ausgeschieden werden, ungeach|| || [tet] []angens der Gali[] Reichsinteressen [] sprechen. [] drei würde er es für das Wünschenswerteste halten, diese Zugeständnisse so zu behandeln, wie dies bezüglich des § 11 des Staatsgrundgesetzes über die Reichsvertretung der Fall war, nämlich auf Grund des § 18, Absatz III der Landesordnung. Er würde kein Gewicht darauflegen, wenn eine diesfällige Bestimmung ganz ausgelassen würde.
Minister Dr. Unger erklärt, durch die letzte Mitteilung des Ministerpräsidenten sei die Position für ihn teilweise eine andere geworden. Die Polen stellen diese drei Punkte dem Ministerium als eine Art Ultimatum. Unter solchen Umständen bleibe der Regierung nichts übrig, als sich schlüssig zu machen, wie weit sie für diese drei Punkte nach ihrer Überzeugung eintreten zu können || || glaubt und sodann ihrerseits, und zwar morgen, den Polen ihr Ultimatum zu stellen. Dies müsse er geradezu beantragen. Das Ministerium sei, nachdem es der eigenen Partei geradezu drakonisch entgegengetreten, um sie gefügig zu machen, eine solche Haltung der eigenen Ehre und dem Ansehen der Regierung schuldig. Wenn eine Partei sich zu beschweren Ursache hat, so sei es die Verfassungspartei, und nicht die galizische. Er für seine Person sei nach den großen Qualen der letzten Woche an der äußersten Grenze der Geduld angelangt. Sein Antrag gehe also dahin, dass sich der Ministerrat heute über die drei Punkte schlüssig mache, sie morgen den Galiziern als ein „c’est à prendre ou à laisser“ mitteile, Sr. Majestät gegenüber aber au. erkläre, dass wenn die Polen das Ultimatum nicht annehmen, und das Notwahlgesetz zu || || [] [sich] bemühen, das [] um den Moment [für gegeben] erachtet, wo entweder die Auflösung des galizischen Landtages zu verfügen, oder [man]ches Mitglied des Ministeriums nicht mehr in der Lage wäre, die Geschäfte fortzuführen. Nicht an dem Ministerium liege dann die Schuld, sondern an den Gegnern, die nicht zufrieden sein wollen, und Se. Majestät möge zu entscheiden geruhen, ob der galizische Landtag aufzulösen sei, oder ob Se. Majestät die Portefeuilles in andere berufenere Hände zu legen Ah. sich bestimmt findet. Die drei Punkte selbst betreffend, so sei er dafür, den ersten unbedingt zu konzedieren. Über den zweiten möge sich die Konferenz heute verständigen. Er werde sich akkommodieren. Bezüglich des dritten sei er nunmehr entschieden dafür, dass dieser Punkt von der Regierung ausgelassen werde. || || In Betreff der diesfalls vom Ackerbauminister gemachten Bemerkungen, weise er auf den Dr. Brestel hin, welcher die Ansicht vertritt, dass die Konzessionen keine solchen Änderungen der Landesordnung involvieren, zu denen nicht eine einfache Majorität genügen würde. Der Modus, sich mit einer Adresse zufrieden zu geben, wurde im Subkomitee gleichfalls ventiliert und als ganz unpraktisch befunden. Sie als Bedingung zu stellen, sei geradezu undenkbar, und ohne sie zur Bedingung zu machen, habe die Regierung gar keine Garantie. Die galizischen Abgeordneten können sich eher bemühen eine Zweidrittelmajorität zu erreichen, als den Landtag zu einer unbedingten, nicht wieder mit neuen Wünschen hervortretenden Dankbarkeitsadresse zu bestimmen.
Der Justizminister schließt sich dem Minister Dr. Unger an, || || [] beizufügen, dass [] einer vollständigen []ung hingeben würde, [würde] man glauben, dass die gegenwärtige Regierung in der Lage wäre, den galizischen Ausgleich auch nur um einen Schritt zu fördern, von dem Moment an, wo durch die Tätigkeit der Galizier das Notwahlgesetz zum Fall gebracht ist. Sei dies schon im Abgeordnetenhaus untunlich, so erscheine die Annahme des galizischen Ausgleichs im Herrenhause ganz außerhalb des Bereiches der Möglichkeit. Er müsse daher gleich dem Ministerpräsidenten glauben, dass die Polen selbst das Scheitern des Ausgleichs wünschen. Daraus ergebe sich die Konsequenz, dass mit dieser Wendung der Galizier jede weitere Mitwirkung der Regierung zum Ausgleich ihr Ende erreicht hat. Dies sei insbesondere in Betreff des dritten Punktes gerechtfertigt. Er konstatiere, dass die Polen nicht bloß for|| || dern, die Regierung soll etwas in ihr Programm aufnehmen, was sie ausdrücklich ausgeschieden hat, sondern sie soll dies noch in verschärfter Weise tun. An die Stelle einer einfachen Zustimmung, welche bei den bekannten galizischen Verhältnissen von einer Regierung, die es sich angelegen sein lässt, durchzubringen wäre, verlangen sie eine solche, welche es für alle Zukunft unmöglich machen soll, Änderungen vorzunehmen. Dies habe die Regierung bei der Programmbildung entschieden als unzulässig erklärt. Daher sei die erste Konsequenz dieser Haltung der Polen das Zurückziehen des Ministeriums von dem Engagement, die zweite ergebe sich von selbst. Was die drei Punkte anbelangt, so wolle er nur noch ad zwei bemerken, dass wenn man den Erfolg zur Grundlage nehmen will, man sich an das bereits abgeschlossene Jahr 1871, wenn man aber das Präliminare zur Grundlage || || [] sich an das Jahr [] muss, weil dann [ein innerer] Grund vor[handen ist], die neuesten Ansätze [un]berücksichtigt zu lassen.
Der Ministerpräsident schließt sich allen den Aussprüchen an, welche betonten, dass man in der finanziellen Frage so weit als möglich gehen möge, um die Geneigtheit zu zeigen, dass die Regierung dort kein Opfer scheut, wo sie sich durch das Programm nicht unbedingt gebunden fühlt, dass sie dagegen alles perhorresziere, was sie vom Programm abdrängen würde. Er bitte also in dem Quotenpunkt so weit zu gehen, dass sich das Ministerium nicht den Vorwurf machen darf, der Ausgleich sei an der Geldfrage gescheitert, in welcher die Regierung durch das Programm nicht gebunden ist. Der Finanzminister bemerkt, wenn er insoferne nachgebe, || || dass er statt des Erfolges den Voranschlag zur Basis zu nehmen bereit ist, so sei dies eine bedeutende Konzession, denn das Präliminare pro 1871 sei noch nicht ganz konsumiert, sondern bis Ende Juni 1872 wirksam. Wollte man den Voranschlag pro 1872 zu Grunde legen, so sei zu erwägen, dass derselbe noch nicht festgestellt ist, und dass alle jene, welche in ihrem Innern gegen den galizischen Ausgleich sind, das Präliminare einzudämmen bemüht sein, und Anlass nehmen werden, die Positionen auf jede mögliche Weise zu schmälern.
Im Übrigen schließe er sich ganz dem Minister Dr. Unger an. Die Galizier haben jederzeit versucht, die weitgehendsten Forderungen zu stellen, weil sie in maßgebenden Kreisen niemals jene Festigkeit gefunden haben, welche sie überzeugt hätte, dass man widrigenfalls mit ihnen so vorgehen wird, wie man gegen irgendein anderes || || [] [gehen] müsste, wel[ches] [] gegen gesetzliche [] des Reiches reni[tent] erweist. Nur dieser [Festigkeit] bedürfte es, um [sie] sofort zur Besinnung zu bringen. Spontan werden die Galizier niemals einen Schritt tun, durch welchen sie ihr Österreichertum, ihre Angehörigkeit zum Reich manifestieren würden. Ihr Standpunkt ist der einer Übergangsphase, sie wollen Österreich affiliert sein, des Schutzes sich erfreuen, den ihnen das österreichische Schwert gewährt, aber ein eitles Bestreben wäre es, sie zu einer spontanen Erklärung in dem Sinne der Reichsangehörigkeit zu vermögen. Nur wenn sie die Gefahren der Renitenz erkennen, werden sie sich willfährig zeigen. Daher sei es notwendig, das Ultimatum zu stellen, und im Falle der Ablehnung jede weitere Verhandlung abzubrechen. Was in Abgeordneten|| || kreisen zugunsten des Ausgleichs erzielt wurde, sei nur den außerordentlichen Bemühungen des Ministerpräsidenten und der beteiligten Minister zu danken, denn im Herzen sei eigentlich alles im Reichsrat gegen den galizischen Ausgleich, und wenn diese Tatsache jetzt nicht wahrgenommen wird, so werde dies Zustände herbeiführen, die noch ganz andere Gefahren für das Reich in sich bergen, als das Verhältnis zu Galizien.
Der Minister des Innern geht auf den Antrag des Ministers Dr. Unger ein, der Ministerrat möge sich über die angeregten drei Punkte einigen und definitiv schlüssig machen. Im ersten Punkt sehe er keine so erhebliche Differenz von der Regierungsanschauung, dass er nicht zustimmen könnte. Derselbe werde auch im Abgeordnetenhause nicht als wesentlich angesehen werden. || || [] er darauf, ob [] das Jahr 1871 oder 1872 [] Erfolg oder Voranschlag annimmt, nicht den entscheidenden Wert. In Betreff des Straßenwesens habe er sich bereits ausgesprochen. Das einzige, was er in diesem Punkte zugestehen würde, wäre die Ausmittlung einer Summe für den Straßenbau, jedoch unter der Bedingung, dass die Verwendung dieser Summe von Jahr zu Jahr mit Zustimmung der Regierungsorgane stattzufinden hat, dass die Regierung befugt ist, durch ihre Organe überwachen zu lassen, dass davon nichts zu einem andern Zwecke als für Reichsstraßen verwendet wird, und dass die Frage, ob eine oder die andere Straße, welche dermal Reichsstraße ist, aufhören soll eine solche zu sein, nur im Wege der Landesgesetzgebung entschieden werden darf. Mit diesen Bedingungen || || sei die Garantie soweit gefunden, als er sie im Reichsinteresse notwendig erachte. Der Verwendungsplan muss mit Zustimmung des Statthalters festgestellt werden, die Regierung muss die Kontrolle üben können, dass man die Gelder nicht anders verwendet, und damit nicht Straßen von militärischer Wichtigkeit ausgeschlossen werden, verlange er für die Ausscheidung ein Landesgesetz. Unter diesen Modalitäten hielte er es für mit dem Reichsinteresse vereinbar (und hätte nichts gegen einen gleichen Vorgang in der ganzen Monarchie), die Dotation für den Straßenbau als eine dem Lande zur Verfügung zustellende Pauschalsumme zu ejektieren. Er fasse dies aber nicht in dem Sinne auf, als ob aus der Durchbringung dieses Punktes im Abgeordnetenhause eine Kabinettsfrage für das Ministerium zu || || [] Die Regierung [] nur bereit zu er[] diesen Punkt mög[lichst] zu befürworten. Ein anderes sei es beim [Wasser]bau. Hier würden am meisten die Konsequenzen der fünfjährigen Revision hervortreten. Es gebe ganze Länder, wo für den Wasserbau nichts geschieht und andere, insbesondere Grenzländer wo viel geschehen muss (z. B. Rheinuferregulierung in Vorarlberg)10. Flussbauten führe man eben nur im Reichsinteresse. Was den []baudienst anbelangt, so werde die Regierung einige Bauorgane entbehren können, zur Kontrolle der Landesverwaltung aber immer noch einen Teil derselben brauchen. Ad drei sei er in erster Linie für Festhaltung des Regierungsprogramms, dem zufolge man gar nichts zu sagen braucht. Um aber den Partei|| || stellungen entgegenzukommen, würde er nichts dagegen haben, wenn der Punkt formuliert würde: „Diese Bestimmungen treten in Gesetzeskraft, wenn sie in die Landesgesetzgebung aufgenommen werden.“ Auch er glaube, dass die Aufnahme in die Landesgesetzgebung nicht der Zweidrittelmajorität bedürfe. Im Jahre 1867 habe man gar keiner Inartikulierung bedurft und in gleicher Weise wäre sie auch hier nicht notwendig. Aber zum Abschluss des galizischen Ausgleichs würde es wesentlich beitragen wenn die Vertretung Galiziens in die Lage käme in irgendeiner konkludenten Form die Annahme zu erklären. Allein die Reichsgesetzgebung in die Situation zu bringen, aus wohlwollenden Intentionen für Galizien Beschlüsse zu fassen, auf die Gefahr hin, sie in schroffer Weise verworfen zu sehen, || || [] er sich auch [] lassen. Die von [] [an]geregte Modalität [] ein terminus medius, [für] den er einstehen könne und den er, soweit der Regierungseinfluss reicht, für durchbringbar halten möchte. Was das Notwahlgesetz anbelangt, so habe sich kein Mitglied des Ministeriums jemals für dasselbe begeistert. Man habe es nur als einen Notbehelf erkannt, der für die eine oder andere Gefahr ein Schutzmittel gewähren soll. Man habe sich geeinigt, den ersten Teil einzubringen, weil dieser den zunächst bestehenden Gefahren begegnen sollte; und ihn jetzt einzubringen, weil die Regierung ein derartiges Gesetz überhaupt in Aussicht gestellt hatte, und weil es einen Prüfstein für die Haltung der Galizier gegenüber der Aktion der Regierung bilden || || sollte. Das letzte Moment war für ihn auch das ausschlaggebende. In der Tat sei er bei den Polen auf manche Unsicherheiten gefasst gewesen, auf ihre dermalige Haltung dem Notwahlgesetze gegenüber habe er aber nicht gerechnet. Ihm selbst sei an dem Notwahlgesetz eigentlich wenig gelegen und er möchte, objektiv betrachtet, am liebsten gar keinen Kaufpreis dafür zahlen, aber dass man jetzt für das, was eigentlich einen ganz untergeordneten Wert hat, dem Ministerium das Messer an die Kehle setzt, es durch nochmalige Steigerung der Forderungen vom Programme abdrängen will, sei ein Vorgehen, nach welchem er mit diesen Persönlichkeiten heute schon honneter Weise gar nicht mehr paktieren kann. Es beweise, dass sie eben nicht wollen, und dass die Worte des Zyblikiewicz, „ich hoffe, dass aus dem galizischen Ausgleiche nichts wird“, den innersten Gedanken der galizischen Abgeordneten ausdrücken. || || [] [was] mit der Stel[lung] [der] Regierung verein[bare], sich von der Verfassungspartei vom Programme abdrängen zu lassen, so wenig und noch weniger von den Polen, die mehr als irgendjemand der Verfassungspartei in der Kenntnis des Programmes waren, die wussten, dass das Stimmen für das Notwahlgesetz die Gegenleistung ist, und auch nicht sagen können, sie hätten für das Minoritätswahlgesetz gestimmt, weil dies auch nicht geschehen wäre. Er sehe also nicht ein, warum die Regierung sich von galizischer Seite in eine Stellung drängen lassen soll, die sie immer nötigen würde, der eigenen Partei gegenüber die Kabinettsfrage zu stellen, denn diese müsste, und zwar in schärfster Form, gestellt werden, um die Verfassungspartei nachgiebig zu machen. Unter solchen Umständen sei er mit allen Konsequenzen, welche aus der Sachlage gezo|| || gen werden, einverstanden. Er halte sich in seiner Ehre verpflichtet und sei bereit, in dem Moment, wo das Notwahlgesetz fällt, die Kabinettsfrage so weit zu stellen, dass das Ministerium erklärt, es bekümmere sich um den galizischen Ausgleich nicht mehr.
Minister Dr. Unger fügt bei, dass nach seiner Ansicht, die wie er glaubt auch jene des Ministers des Innern sein wird, selbst dann, wenn das Notwahlgesetz, ungeachtet die Polen dagegen agitieren, durchgeht, das Vermittleramt des Ministeriums in der galizischen Frage als erschöpft anzusehen sei. Wenn Grocholski jetzt sagt, er hätte für das Minoritätswahlgesetz gestimmt, so dürfe man sich durch die Schlauheit eines Mannes nicht täuschen lassen, der mit dem Programm wahrscheinlich genau bekannt ist, und da er weiß, dass darin die Minoritätswahlen als das Weitergehende hingestellt werden, sich Ah. Orts den An|| || [], dass die Po[len] []lich nicht im Wider[spruch] mit dem Programme [stehen]. Der Unterrichtsminister erklärt, auf demselben Standpunkte zu stehen, wie sämtliche Vorredner. Der Ausgangspunkt der Tätigkeit des Ministeriums sei das Ah. genehmigte Programm. Darin würde allerdings von der Anschauung ausgegangen, dass das Ministerium die galizische Frage in die Hand nimmt, und die Verhandlungen zu einem bestimmten Abschluss bringt. Dabei sei aber die Voraussetzung angenommen, dass das Ministerium diesen Abschluss nicht gegen den Willen der Galizier, sondern mit ihnen durchführt. In dem Augenblicke, wo die Galizier bezüglich des Notwahlgesetzes, das auch ein Programmspunkt ist, nicht mit der Regierung gehen, sprechen sie aus, dass sie die Aktion der Regierung nicht mehr unterstützen || || wollen. Dadurch sei die Position geändert, von welcher aus das Ministerium seine Aufgabe übernommen hat. Das Ministerium hätte sich daher nicht zu bemühen, den Ausgleich gegen den Willen der Polen durchzubringen, sondern in dem Momente, wo dieselben bezüglich des Notwahlgesetzes gegen die Regierung gehen, sich selbst in der Ausgleichsfrage nicht mehr für gebunden zu erachten. Er erkläre sich somit mit dem Vorvotanten vollkommen einverstanden. Der Leiter des Landesverteidigungsministeriums findet das militärische Interesse durch die Anträge des Ministers des Innern in Betreff des Straßenwesens vollkommen gewahrt, und glaubt nicht, dass dieser Punkt die Ursache zu einem weitergehenden Konflikt mit den Polen bilden könnte.
Nach dieser Diskussion leitet der Ministerpräsident die Abstimmung über die vorliegenden Anträge ein. || || [] ab folgende Beschlüsse: [Die] Stellung des Ultima, [] mit der besprochenen [Bemerk]ung wurde angenommen. Der erste Punkt der galizischen Abänderungsanträge (Minister aus Galizien) wurde genehmigt. In dem zweiten Punkt (Quotenfrage) hat in der ersten Alinea der „Straßenbau“ in der zweiten Alinea der Titel „Staatsbaudienst“ und „Straßenbau“ wegzubleiben. Die dritte Alinea wird in folgender vom Finanzminister formulierten Fassung akzeptiert: „Dieser Minimalbetrag wird jedoch alljährlich in dem Verhältnisse erhöht werden, in dem der gesamte im Wege der Finanzgesetze unter den erwähnten Titeln für alle übrigen im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder aus dem Staatsschatze bewilligte ordentliche Aufwand den für das Jahr 1872 bewilligten übersteigen wird. || || Die Bewilligung eines erforderlichen außerordentlichen Aufwandes in den obigen Rubriken und für Neubauten der politischen Verwaltung ist jedes Mal im Wege der Reichsgesetzgebung in Anspruch zu nehmen.“ Die letzte Alinea des zweiten Punktes wird angenommen. In Betreff des dritten Punktes (Inartikullierung) fasst die Konferenz folgenden Beschluss: Die Regierung bleibt bei der ausgesprochenen Ansicht, dass diese reichslegislativen Bestimmungen auch wieder nur im Wege der Reichsgesetzgebung mit Zweidrittelmajorität geändert werden können, dass aber dieser Punkt keinen Artikel des Ausgleichselaborats zu bilden hat, weil sie eine selbstverständliche ist.11
Wien, am 18. Februar 1872. Auersperg.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 3. März 1872. Franz Joseph.