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Nr. 23 Ministerrat, Wien, 11. Jänner 1872 – Protokoll II

RS. und bA.; P. Weber; VS. Auersperg; BdE. und anw. (Auersperg 11.1.); Lasser 21. 1., Banhans 16. 1., Stremayr, Unger 18. 1., Glaser 19. 1., Chlumecký 20. 1.; abw. Holzgethan

KZ. 89 – MRZ. 8

|| || Protokoll II des zu Wien am 11. Jänner 1872 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Durchlaucht des Herrn k. k. Ministerpräsidenten Adolph Auersperg.

I. Au. Vorschlag für den Posten des Finanzministers

I. ℹ️ Der Ministerpräsident [er]öffnet, er habe sich erlaubt, Sr. apost. Majestät [im] Auftrage des Ministerrates diejenigen Persönlichkeiten au. zu || || benennen, welche Ah. Demselben für das Portefeuille der Finanzen gegenwärtig zu halten die Minister sich geeinigt haben, und zwar den Statthalter im Küstenlande Freiherrn De Pretis1, den geheimen Rat Dr. Brestel2 und den Generalsekretär der Nationalbank Ritter von Lucam.3

Auf Ah. Befragen, welchen von diesen Herren der Ministerrat primo loco vorschlagen würde, habe er seine unvorgreifliche Meinung dahin auszusprechen sich erlaubt, dass er am meisten geneigt wäre, der Wahl des Baron De Pretis das Wort zu sprechen, zumal Dr. Brestel in manchen Kreisen einen entschiedenen Antagonismus gegen sich hat. Dabei verkenne er nicht den großen Wert, den das Heranziehen eines Parteimannes vielleicht für sich hätte. Er gehe aber von der Ansicht aus, die er auch bei der Bildung des Ministeriums sich zur Richtschnur || || [gemacht habe], dass es von der [größten] Wichtigkeit ist, das Ministerium aus Männern zusammenzusetzen, welche sich jeder [] [Re]ierung in irgendeiner [] ferngehalten haben. Se. Majestät habe zwar [die] Besorgnis geäußert, dass [ein] Nachfolger für Baron De Pretis in Triest schwer zu finden sein wird, jedoch die Wahl desselben, [bei] aller Anerkennung für Dr. Brestel, gleichfalls als die vorteilhaftere zu bezeichnen, und den Ministerpräsidenten für den Fall der Zustimmung des Ministerrates zu beauftragen geruht, den au. Vortrag in der Richtung zu erstatten, dass Baron De Pretis zum Finanzminister [er]nannt, und Freiherr von Holzgethan Sr. Majestät wieder zur Verfügung gestellt werde. Auch haben Se. Majestät, [wie]wohl weder Ah. Derselbe noch der Ministerpräsident [] der Annahme seitens des Baron De Pretis zweifeln, Ag. erlaubt, dass Baron De Pretis vorher mittelst || || Chiffretelegramms darüber befragt werde.

Nachdem die Konferenz einhellig ihre Zustimmung ausgesprochen, dass Baron De Pretis für den Posten des Finanzministers au. in Vorschlag gebracht werde, erlässt der Ministerpräsident an Baron De Pretis ein Chiffretelegramm mit der Frage, ob er gesonnen sei, das Portefeuille der Finanzen anzunehmen, und mit der Aufforderung, sich im bejahendem Falle nach Wien zu begeben.4

II. Überweisung der Staatsforste, Staatsdomänen und Montanwerke (mit Ausnahme der Salinen), dann der Religions- und Staatsfondsgüter in die Verwaltung des Ackerbauministeriums

II. ℹ️ Anknüpfend an den eben gefassten Beschluss, schreitet die Konferenz über Anregung des Handelsministers zur Besprechung der Frage über die Ausscheidung der Staatsforste, Domänen und Montanwerke (mit Ausschluss der zu den Staatsmonopolen gehörigen Salinen) aus den Agenden des Finanzministeriums und Über|| || [weis]en in das Ressort des [Acker]bauministeriums.5

Der Ministerpräsident weist [auf] die absolute Notwendigkeit, dass die Administration der Staatsforste von jener der Sa[linen] getrennt werde. Der [Gru]nd der irrationellen und [ver]derblichen Waldwirtschaft [wur]zle darin, dass die Forst[admi]nistration sich in den Hän[den] der Montanorgane befindet, deren Interesse in erster Linie und auf Kosten der Waldwirtschaft dem Ertrag der Salinen zugewendet ist. Diejenigen Konferenzmitglieder, denen [in den] letzten Tagen ein diese bedauerlichen Verhältnisse ausführlich beleuchtender Bericht aus Salzburg zugekommen ist, werden in der Lage sein, sich [dar]über volle Klarheit zu verschaffen.6 Er hebe nur hervor, dass [bei] der Finanzlandesdirektion ein bejahrter Bergrat als Referent über Forstangelegenheiten fungiert, dem alles [Ver]ständnis und Interesse für || || einen Aufschwung der Forste mangelt, den hergebrachten, systemlosen Schlendrian vollkommen gut findet, und jeder Maßnahme der Landesregierung entgegenwirkt, während bei der letzteren ein ausgezeichneter Forstinspektor angestellt ist, dessen Intelligenz gänzlich brach liegt. Berichte des letzteren, von der Landesregierung der Finanzlandesdirektion mitgeteilt, finden dort keinen Glauben, sondern werden dem Referenten zur Untersuchung zugewiesen. Die Hinweisung auf die eigentümlichen Verhältnisse Salzburgs bilde dann die stehende Antwort, mit welcher die schreiendsten Übelstände motiviert werden. Den Bezirkshauptmannschaften stehen keine Fachorgane zur Seite, denn die im Bezirk befindlichen Förster seien, weil von der Finanzbehörde abhängig, der Bezirkshauptmannschaft natürliche Gegner.

Der Minister des Innern hebt als weiteren Grund für || || []ung der erwähnten [] den die tatsächliche Geschäftsordnung des Finanzministeriums hervor. Diesem käme [] nur willkommen, wenn ein [] des Ressorts, der einen [ordent]lich kameralistische Vor[bil]dung nicht bedingt, in andere Hände übergeht. Dazu komme, dass auch der Ackerbauminister das Bedürfnis [] von der allgemeinen [Lage] der Urproduktion auf [ein] praktisches, für seine Tätigkeit fruchtbares Terrain zu gelangen. Die jetzige Methode, das Ackerbauministerium mit gewissen Judika[turen] zu dotieren, sei keine glückliche. Sie biete wenig Bürgschaft für eine richtige Judikatur, da das Ackerbauministerium der Natur der Sache nach Fachmänner für Spezialagenden benötigt und besitzt, zu richtigen administrativen Entscheidungen aber eine auf langjährige administrative Tätigkeit beruhende [Aus]bildung erforderlich ist. Es müsse daher ein Gewicht || || daraufgelegt werden, dass bei der Dotierung des Ackerbauministers mit Agenden, solche Ressorts ins Auge gefasst werden, für welche Fachmänner am Platze sind. Was den Zusammenhang der Salinen mit den Staatsforsten betrifft, so sei dies das unnatürlichste Verhältnis, das man sich denken kann. Es rühre aus längst verflossenen Zeiten, in welchen das Holz wertlos war, auf die Bergwerke als Regal des Landesfürsten das wesentlichste Gewicht gelegt, und für die Bergwerke gewisse Forstregalien geschaffen wurden. Heute sei die Beschaffung des Feuerungsmaterials eine Sache, die der Salinenverwaltung gerade so zu besorgen haben sollte, wie jeder Private, der Salz kocht. Faktisch bestehe schon eine solche Saline, die von einem Staatsforst gar nicht mehr abhängt. Es sei dies jene zu Hall in Tirol, die durchaus auf den Betrieb mit Steinkohle angewiesen ist. Letztere werde allerdings von || || [] Kohlenberg[werk] []gen, müsste aber, wenn [] nicht existierte, eben [aus]wärts besorgt oder statt [desse]leben Torf aus Bayern be[zogen] werden. Je nachdem der Referent [im] Forst- oder Montanwesen [beim] Finanzministerium den [maß]gebenderen Einfluss hat, lei[de] das eine oder das andere. Der Minister des Innern [schil]dert aus eigener Erfahrung die Übelstände, welche die Verquickung der Montan- und Forstadministration im Gefolge hat, indem er die Kämpfe, die er selbst als mit der Verwaltung [der] Staatsforste betrauter Statthalter in Tirol durchzuführen hatte, und der Kollisionen [erw]ähnt, in welche die Verwaltungsbehörde bei Vollziehung [der] Aufträge des Finanzministeriums mit der pflichtmäßigen Handhabung des Forstgesetzes sich gedrängt findet. Der Ackerbauminister erkennt die Notwendigkeit der [Über]tragung der Staatsforst|| || administration an das Ressort des Ackerbauministeriums sowohl aus den bisher angedeuteten Motiven, wie auch aus dem Grunde an, dass die Handhabung des Forstgesetzes, die dermal, wie vom Minister des Innern bemerkt wurde, gerade bezüglich der Staatsforste am meisten zu wünschen übrig lässt, die Bewirtschaftung der letzteren schon involviert. Nach der Absicht der Konferenz soll auch die Verwaltung der Bergwerke vom Ackerbauminister übernommen werden. Er verhehle sich nicht die Schwierigkeiten, mit welchen die Kompetenzabgrenzung verbunden sein wird. Inwiefern es möglich sein werde, die Salinen auszuscheiden, vermöge er sich noch nicht völlig klar machen. Er könne die Versicherung geben, dass der Wunsch, einen möglichst großen Wirkungskreis an sein Ministerium zu ziehen, in ihm nicht existiere, zumal die demselben zugedachten Agenden bei der || || []ordnung, die in [] [Erh]altung der Staats[forste] in so hohem Grade zu [] ist, dass sich nicht einmal Karten vorfinden, und [in] irgendeinem System oder Wirtschaftsplan keine Spur [be]steht, unstreitig zu den [un]angenehmsten gehören []. Er besorge, dass die [hei]kle Arbeiterfrage im Salzkammergute und das Ineinandergreifen so mancher anderer Momente, darunter vielleicht auch der Beamteninteressen Schwierigkeiten hervorrufen dürften. Jedenfalls werde eine außerordentliche Tätigkeit zu entwickeln sein. Doch würde ihn diese Rücksicht nicht [hin]dern, die gedachten Ressorts zu übernehmen. Allein diese Tätigkeit werde vorrausichtlich auf mehrere Jahre hinaus unfruchtbar sein, erst eine künftige Generation könne eine volle Herstellung der Ordnung erleben. Was die Abgrenzung der || || Kompetenz des Ackerbauministeriums gegenüber dem Ministerium des Innern anbelangt, so verkenne er nicht, dass das Ackerbauministerium nach seiner gegenwärtigen und vielleicht auch künftigen Zusammensetzung kaum eine sehr geeignete Behörde sei, um in Parteisachen, die mehr privatrechtlicher Natur sind, Entscheidungen zu fällen. Er müsse aber bemerken, dass bei was immer für einer Zusammensetzung des in solchen Fragen entscheidenden Gremiums, immer mehr oder weniger das Substrat maßgebend ist, welches der betreffende Techniker liefert. Denn dieser fixiere die faktische Grundlage deren Subsumtion unter das Gesetz denn doch in den meisten Fällen nicht so außerordentlich schwierig ist. Dagegen mache er auf die Bedenken aufmerksam, die einer || || [] Entscheidun[gen] [] [kon]kreter Fälle von [leg]islativen Ingerenz [im] Wege stehen. Letztere [dem] Ackerbauministerium [zu] entziehen, halte er nicht für möglich. Ist dies der Fall, so schiene es ihm misslich, wenn eine andere Behörde die [ein]zelnen Fälle entschei[den] sollte, weil die Kennt[nis] von den Bedürfnissen des praktischen Lebens, die Erfassung dessen, was dem Gesetze mangelt, und was de lege ferenda geschehen soll [doch] vorzugsweise nur aus der Spezialjudikatur geschöpft werden kann. Er habe diese Bedenken angeregt, um daran die Bitte zu knüpfen, dass ihm diesfalls eine etwas längere Erfahrung gegönnt werden möge, um sich ein sicheres Urteil bilden zu können. In diesem Augenblicke wäre es ihm schwer, der Ent[]hung der in Rede || || stehenden Entscheidungskompetenz zuzustimmen.

Der Minister des Innern klärt auf, es sei ihm ferne gewesen, den Wirkungskreis des Ackerbauministeriums irgendwie schmälern zu wollen. Er habe nur aufmerksam zu machen beabsichtigt, wie einem Ministerium, welches aus einem andern gewissermaßen herausgeschnitten wird, das natürliche Bestreben innewohnt für seine Tätigkeit ein praktisches Gebiet zu suchen, und zu welchen Folgen es führt, wenn einem so geschaffenen Ministerium nicht der zur Entwicklung einer natürlichen Tätigkeit nötige praktische Stoff mitgegeben wird. Die dermalige Einrichtung in Betreff der Entscheidungskompetenz sei gewiss nicht zweckmäßig. Es handle sich darum, das administrative und || || [] etwa im Wege [gemi]schter Senate, in bessere Verbindung zu bringen. Dies stehe auch mit der heutigen Frage nicht in unmittelbarer Verbindung, sondern wäre späterer Erörterung vorzubehalten.

Der Minister für Kultus und Unterricht fügt bei, dass auch in Angelegenheiten seines Ressorts Verhältnisse bestehen, welche in der erwähnten Beziehung einer durchgreifenden Regelung bedürfen. Er glaubt, dass diese Frage mit der Aufstellung von Verwaltungsgerichten und beziehungsweise eines Verwaltungsgerichtshofes in Zusammenhang stehe und mit dieser ihre Regelung finden wird. Der Ministerpräsident || || bemerkt in Betreff der Ausscheidung der Forstverwaltung aus dem Ressort des Finanzministeriums, dass man sich durch Schwierigkeiten, die sich etwa ergeben werden, nicht abschrecken lassen dürfe, zu einer so dringend gebotenen Maßregel, als welche sich diese nach so vielfältigen Erfahrungen herausstellt, zu schreiten. Es sei im Allgemeinen zweckmäßig, dass Verfügungen und Entscheidungen in einem Ressort von demjenigen Verwaltungsorgan ausgehen, welches ein Interesse an der Sache hat, was aber hier gegenwärtig nicht der Fall ist. Der Handelsminister hält es gleichfalls für wünschenswert, dass die Administration der Forste vom Finanzministerium an das Ackerbauministerium übergehe. Sobald an Forste eine Feuerungsmaterial erhei|| || [schende] []kzion angelehnt [] ihre sich letztere auf [] der Forste, und die[se kön]nen nicht gedeihen, [woge]gen sie auf sich selbst angewiesen, einen erfreulichen Aufschwung nehmen. [Er] weist diesfalls auf Erfahrungen im böhmischen [Groß]grundbesitze hin, wo [das] Forstwesen zu Gunsten [der] Eisenindustrie so lan[ge v]ernachlässigt wurde und zurückblieb, bis man sich nach lebhaften Kämpfen entschloss, die Forstverwaltung von jener der Eisen[werke] zu trennen, von wel[chem] Moment das erfreuliche Gedeihen beider basiert.

Nach dieser Diskussion spricht sich der Ministerrat dafür aus, dass die Verwaltung der Staatsforste, Domänen und Bergwerke, mit Ausschluss der Salinen, ferner, nachdem der

Minister für Kultus und || || Unterricht erklärt, auch die Religions- und Studienfondsgüterverwaltung gerne überlassen zu wollen, auch diese an das Ackerbauministerium zu überweisen, und die Ah. Genehmigung dazu zu erbitten sei.

Der Ministerpräsident wird ermächtigt, den bezüglichen au. Vortrag zu erstatten, den in Aussicht genommenen neuen Finanzminister aber von diesem Beschlusse des Ministerrates in Kenntnis zu setzten.7

III. Gesetzentwurf des niederösterreichischen Landtages über die Errichtung und Erhaltung gewerblicher Fortbildungsschulen

III. ℹ️ Der Minister für Kultus und Unterricht teilt den Inhalt eines Gesetzentwurfes mit, welcher vom niederösterreichischen Landtage in Absicht auf die Errichtung und Erhaltung der gewerblichen Fortbildungsschulen, unter Abänderung des Gesetzes vom || || [] votiert wor[den ist.]

Die Konferenz erteilt die Zustimmung, dass für diesen Gesetzentwurf die Ah. Sanktion einge[holt] werde.8

IV. Vereinsstatut der Erzherzog Albrecht-Bahn

IV. ℹ️ Der von den Konzessionären [der] Erzherzog-Albrecht-Bahn (MunkácsStryj) vorgelegte Statutenentwurf enthält über den Sitz der Gesellschaft folgende Bestimmung:

„Der Verwaltungsrat hat seinen Sitz in Wien. Nach Errichtung der Bahn [kann] derselbe über Verlan[gen] der Regierung nach Lemberg übertragen werden.“9

Das Ministerialvereinskomitee fand die Bestimmung des Nachsatzes zu fakultativ, und beschloss sie zu streichen. Während nun der Minister des Innern von einer [Bank], und zwar von der || || Allgemeinen Bank, welche die Geldbeschaffung für die Bahn übernommen hat, und derzeit der Inhaber der Konzession ist, dringend angegangen wird, den Passus über den Sitz des Verwaltungsrates so zu belassen, wie er im Entwurfe steht, wünscht der polnische Teil der Gründer, beziehungsweise des künftigen Verwaltungsrates diese Bestimmung in folgender Weise formuliert: „Der Verwaltungsrat hat seinen Sitz in Wien. Nach Vollendung des Baues wird derselbe nach Lemberg übertragen.“

Der Minister des Innern bemerkt, es habe schon vor Vorlegung der Statuten diesfalls ein Kampf im Verwaltungsrat stattgefunden. Der vorgelegte Entwurf beruhe auf einem damals zu Stande gekommenen Kompromiss zwischen beiden Elementen. || || [Der Innenminister] hält es von []wegen für das [Zweckmä]ßigste, sich in den der[zeitigen] Streit der Parteien [nicht] einzulassen und den be[reits] früher zustande gekommenen Kompromiss zu [akze]ptieren. Er beabsichtigt da[her] entgegen dem Beschlusse des Vereinskomitees, den [urspr]ünglichen Passus, wornach der Sitz des Verwaltungsrates nach Errichtung der Bahn „auf Verlangen der Regierung nach Lemberg übertragen werden kann“ in das Statut wieder aufzunehmen. Der Handelsminister spricht die Besorgnis aus, dass damit wohl ein Auskunftsmittel für den Moment geschaffen, künftige Streitigkeiten aber nicht vermieden werden. Er würde es vorziehen, den Passus entweder ganz zu streichen oder den Zusatz „auf Verlangen der Regierung“ wegzulassen. Der Minister des Innern || || erwidert, er möchte nicht, dass das Unternehmen durch ein längeres Liegenbleiben der Statuten bei ihm gefährdet werde, in dem Drange dieser Verantwortlichkeit habe er den Gegenstand zur Sprache gebracht, und halte es für das angemessenste, sich nicht heute schon in den Parteienstreit einzulassen. Eine Erneuerung des letzteren nach Beendigung des Bahnbaues wäre weniger bedenklich.

Die Konferenz entscheidet nach dem Antrag des Ministers des Innern.10

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 24. Jänner 1872. Franz Joseph.