Nr. 265 Ministerrat, Wien, 29. September 1869 - (PDF)
RS.Reinschrift fehlt; Abschrift des Tagesordnungspunktes VII, Ava., HM. Präs. 91/1872.
P. Artus; VS.Vorsitz Taaffe; anw.anwesend Hasner, Giskra, Herbst, Brestel, Berger; außerdem anw.anwesend Kuhn, Schäfer; abw.abwesend Plener, Potocki.
- I. Gesetzentwurf über die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unteroffiziere.
- II. Feststellung des § 1, Absatz 2, des Gesetzentwurfes betreffend die Ausübung der Gerichtsbarkeit über die Landwehr (Jurisdiktion über die Landwehrevidenzhaltungsorgane in gemeinen Straffällen).
- III. Einholung der Ah. Sanktion für den vom schlesischen Landtag angenommenen Gesetzentwurf in Betreff der Kontributionsfonds.
- IV. Detto detto für die Beschlüsse des steirischen Landtages wegen Einführung einer Hundesteuer in Oberzeiring.
- V. Detto detto detto wegen Einholung einer Gemeindeaufnahmsgebühr in mehreren Gemeinden.
- VI. Detto detto detto wegen Umlagen in Stainz und Deutschlandsberg.
- VII. Ermächtigung des Ministers des Innern zur unmittelbaren Einholung der Ah. Sanktion für von den Landtagen nach den Regierungsvorlagen oder mit unwesentlichen Änderungen beschlossene Gesetze und der Beschlüsse wegen einfacher Gemeinde- oder Bezirksumlagen.
- VIII. Ernennung des Alois Serragli zum Landeshauptmannstellvertreter in Dalmatien.
- IX. Frage der Verschiebung der Landtagswahlen in Lemberg.
- X. Verhalten des Regierungskommissärs im Krainer Landtage in Bezug auf die Verordnung, dass die authentischen Landtagsprotokolle in beiden Sprachen geführt werden.
- XI. Adresse des Verfassungsvereines in Cilli.
- I. Gesetzentwurf über die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unteroffiziere
- VII. Ermächtigung des Ministers des Innern zur unmittelbaren Einholung der Ah. Sanktion für von den Landtagen nach den Regierungsvorlagen oder mit unwesentlichen Änderungen beschlossene Gesetze und der Beschlüsse wegen einfacher Gemeinde- oder Bezirksumlagen
I. Gesetzentwurf über die Verleihung von Anstellungen an ausgediente Unteroffiziere - (PDF)
[I.-VI. fehlt]
VII. Ermächtigung des Ministers des Innern zur unmittelbaren Einholung der Ah. Sanktion für von den Landtagen nach den Regierungsvorlagen oder mit unwesentlichen Änderungen beschlossene Gesetze und der Beschlüsse wegen einfacher Gemeinde- oder Bezirksumlagen - (PDF)
VII. ℹ️ Der Minister des Innern knüpft an die vorstehenden Mitteilungen den Antrag, dass der Ministerrat ihn so wie im vorigen Jahre1 ermächtigen möge, solche von den Landtagen votierte Gesetzentwürfe, welche keine oder ganz unerhebliche Änderungen der betreffenden Regierungsvorlagen enthalten, so wie die landtäglichen Beschlüsse wegen Einführung von Gemeinde- oder Bezirksumlagen, soweit dagegen kein Anstand obwaltet, zur Zeitersparnis ohne vorhergehende Mitteilung im Ministerrate auf Grund der allgemeinen Zustimmung desselben Ah. Orts zu unterbreiten.
Der Ministerrat beschließt einhellig, dem Minister des Innern die gewünschte Ermächtigung hiemit zu erteilen2.
[VIII.-XI. fehlt]