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Nr. 232 Ministerrat, Wien, 7. Juni 1869 – Protokoll II - (PDF)

RS. und bA.; P. Hueber; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 7. 6.), Plener 14. 6., Hasner 19. 6., Giskra 14. 6., Herbst 17. 6., Brestel 16. 6; außerdem anw. Conrad von Eibesfeld; abw. Potocki, Berger.

KZ. 1925 – MRZ. 71

|| || Protokoll II des zu Wien am 7. Juni 1869 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn k. k. Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

I. Vertrauenskundgebungen der Schützenkorps von Bilin, Brüx, Görkau, Kaaden etc - (PDF)

I. ℹ️ Der Ministerpräsident brachte der Konferenz ein Telegramm zur Kenntnis, nach welchem die zum Feste der Fahnenweihe in Saaz versammelten Schützenkorps der Städte Bilin, Brüx, Görkau, Kaaden, Klösterle, || || Komotau, Maschau, Preßnitz und Saaz dem Gesamtministerium ein überzeugungstreues Hoch mit der Versicherung bringen, dass sie auf den Boden der Verfassung feststehen wollen und werden in unwandelbarer Treue für Kaiser und Vaterland.

Die Konferenz nahm diese Mitteilung zur Kenntnis1.

II. Vertrauensadresse der Stadtverwaltung Hohenelbe - (PDF)

II. ℹ️ Der Minister des Innern teilte der Konferenz den Inhalt einer Vertrauensadresse der Stadtvertretung Hohenelbe an das Gesamtministerium aus Anlass der Feier des Erinnerungstages der Ah. Sanktion der konfessionellen Gesetze mit2.

Die Konferenz nahm diese Mitteilung zur Kenntnis.

III. In Betreff des Budgets des Kriegsministeriums pro 1870 - (PDF)

III. ℹ️ Der Finanzminister bemerkte, dass er die Beschlüsse des Ministerrates vom 2. Juni l. J. in Betreff des Budgets des Kriegsministeriums pro 18703 in der || || betreffenden mit Zuziehung auch der ungarischen Minister abgehaltenen Beratung der Reichsminister vertreten habe, wobei der größere Teil der vom diesseitigen Ministerrate beantragten Abstriche auch angenommen worden sei4.

Der Kriegsminister habe zwar nicht bis auf das von diesem Ministerium beantragte Minimum bei Extraordinarium herabgehen wollen, damit den Delegationen noch die Möglichkeit von Abstrichen offen gelassen werde. Infolge der vom Reichsministerium gefassten Beschlüsse werde jedoch das Extraordinarium genau mit dem für das Vorjahr bewilligten Betrage in gleicher Höhe angesprochen werden. Das Ordinarium werde allerdings durch die Übertragung einzelner kleiner Posten aus dem Extraordinarium erhöht werden, es werde aber im Ganzen mit Ausnahme der für die Gagenerhöhung entfallenden Post nicht größer als jenes des Vorjahres sein. Das Ordinarium der Kriegsmarine || || sei etwas kleiner als jenes im Vorjahre, obgleich die Gagenerhöhung per 200.000 fr. darin bereits aufgenommen ist. Das Extraordinarium der Marine sei dagegen um zweieinhalb Millionen Gulden größer als im Vorjahre präliminiert worden, da im vorigen Jahre für Anschaffung von Schiffen nichts bewilliget wurde und die Quote, die hierfür systemmäßig auf zehn Jahre verteilt werden sollte, nunmehr für neun Jahre zu verteilen beantragt wird. Er habe erklärt, dass er dieser Anforderung nicht beistimmen könne, weil die finanzielle Lage diese Auslagen nicht gestattet. Der Vizeadmiral v. Tegetthoff habe erwidert, dass er es sich gefallen lassen müsste, wenn die Delegationen diese Post streichen, dass er aber auf der Aufnahme dieser Post verharren müsse, weil ihn sonst einmal die Verantwortlichkeit treffen könnte, dass er die Notwendigkeit dieser Anschaffungen nicht erkannt habe. Der Reichsfinanzminister und die ungarischen Minister haben proponiert, || || dass nicht die obige Summe, sondern nur eine Million Gulden mehr als im Vorjahre einzustellen sei, und zwar als Ersatz für den Verlust des Kriegsschiffes „Radetzky“ und für die Gagenerhöhung. Der genannte Vizeadmiral habe jedoch hierauf nicht eingehen wollen, weil er es für notwendig hielt, dass die Delegationen über die prinzipielle, auf mehrere Jahre verteilte Ergänzung des Standes der Kriegsschiffe ihr Votum im Ganzen abgeben, und weil er glaubte, dass der Ersatz für das verlorene Kriegsschiff Radetzky als eine Erneuerung des bereits vorhanden gewesenen faktischen Bestandes der Kriegsmarine aus dem Ordinarium zu geschehen hätte. v. Tegetthoff sei daher bei seiner Mehrforderung von zweieinhalb Millionen Gulden verharrt, worauf er (Minister Dr. Brestel) erklärt habe, dass eine solche Erhöhung des Budget nicht mit seinem Einverständnisse geschehen würde. Dabei sei es in der Beratung der Reichsminister geblieben.

|| || Der Ministerpräsident bemerkte, dass nach den Verfassungsbestimmungen rücksichtlich des Budgets für die gemeinsamen Angelegenheiten das Benehmen auch mit dem diesseitigen Ministerium gepflogen werden muss, was geschehen ist, es sei jetzt Sache des Reichsministeriums, über die an die Delegationen zu stellenden Ansprüche schlüssig zu werden. Dieses Ministerium habe die Vertretung gegenüber dem Reichsrate nur bezüglich jener Summen zu leisten, mit denen es sich einverstanden erklärte.

Die Konferenz nahm hierauf die Mitteilung des Finanzministers zur Kenntnis5.

IV. Wegen Verminderung des Aktienkapitals der Creditanstalt durch Rückzahlung von 40 fl. auf jede Aktie - (PDF)

IV. ℹ️ Der Finanzminister referierte, es sei im Vorjahre der Beschluss der Generalversammlung der Creditanstalt für Handel und Gewerbe, ihr Aktienkapital um zehn Millionen Gulden zu vermindern und zu dem Ende Aktien zurückzukaufen, unter der Bedingung der Einhaltung der || || Kautelen des Handelsgesetzes, nämlich des Aufrufes der Gläubiger und Ausführung der Maßregel nach Ablauf eines Jahres, genehmigt worden6.

Dieses Jahr sei nun verflossen, indes sei die Verminderung des Aktienkapitales im Wege des Rückkaufes nicht möglich, da die Aktien derzeit über pari stehen. Die Anstalt ersuche nun, die Verminderung des Aktienkapitales durch Rückzahlung von 40 fr. für jede Aktie bewerkstelligen zu dürfen7. Er beantrage die Genehmigung dieser Bitte, gegen welche kein Anstand besteht, gegen dem, dass nachträglich die entsprechende Statutenänderung vorgenommen werde. Aus Anlass dieser Maßregel komme aber zu bemerken, dass die Regierung, indem sie im vorigen Jahre der Creditanstalt nur den Rückkauf der bezüglichen zehn Millionen fr. Aktien gegen Einhaltung der Kautelen des Handelsgesetzes gestattet hat, damit anerkannt [habe, dass jeder] Rückkauf von || || Aktien einer Aktiengesellschaft einer Verminderung des Aktienkapitales gleich zu achten und daher nur unter Beobachtung der Vorschriften des Handelsgesetzes zulässig sei. Da nun wiederholt einzelne Bankinstitute ihre eigenen Aktien kauften, so glaube er, dass sämtliche lf. Kommissäre bei solchen Anstalten in Kenntnis zu setzen seien, dass die Regierung jeden Kauf von eigenen Aktien ohne Einhaltung der Bestimmungen des Handelsgesetzes als dem Gesetze zuwider ansehen müsse und dass daher die lf. Kommissäre darnach vorzugehen haben8.

Die Konferenz erklärte sich mit beiden Anträgen einverstanden9.

V. Wegen Ernennung zweier Verwaltungsräte bei der Elisabeth- und Buschtehrader Bahn von Seite der Staatsverwaltung - (PDF)

V. ℹ️ Der Finanzminister bemerkte, dass der Handelsminister in zwei Zuschriften den Wunsch ausgesprochen habe, dass bezüglich der Elisabethbahn und der Buschtehrader Bahn von Seite der Staatsverwaltung von || || dem Rechte der Ernennung zweier Verwaltungsräte Gebrauch gemacht werden soll10.

Er habe schon bei einer früheren Gelegenheit, als dieser Gegenstand dem Prinzipe nach im Ministerrate besprochen wurde, sich gegen solche Ernennungen ausgesprochen und glaube bei seiner Ansicht umso mehr verharren zu sollen, als er hievon nur die gleichen Übelstände abzusehen vermöchte, die man mit den lf. Kommissären bei den Anstalten in Erfahrung zu bringen mehrfach Gelegenheit hatte11. Wenn übrigens der Ministerrat mit Rücksicht auf den Aktienbesitz der Staatsverwaltung die Ernennung von je zwei Verwaltungsräten bei den in Rede stehenden Eisenbahngesellschaften beschließen sollte, würde er in Anspruch nehmen, dass die Ernennung je eines dieser beiden Verwaltungsräte von ihm als Finanzminister vorzunehmen wäre.

Der Handelsminister hielt die Ernennung der Verwaltungsräte von Seite der Staatsverwaltung für eine wirkliche Notwendigkeit deshalb, weil das Handelsministerium || || von dem Gebaren der Eisenbahnverwaltungen gar nichts erfährt und über die wichtigsten Maßregeln oft erst durch die Zeitungen in Kenntnis gesetzt wird. Namentlich in praktischer Beziehung, um das erforderliche Materiale für die dienstliche Wirksamkeit des Handelsministeriums zu gewinnen und dadurch imstande zu sein, eine gehörige Überwachung dieser Eisenbahngesellschaften vornehmen zu können, könne er unmöglich davon abgehen, dass von diesem auch in anderen Staaten, namentlich in Bayern, jederzeit geübten Rechte Gebrauch gemacht werde. Was übrigens den Akt der Ernennung betreffe, verstehe es sich von selbst, dass er diesfalls im Einvernehmen mit dem Finanzminister vorgehen werde, dem es auch zustehe, einen dieser beiden Verwaltungsräte selbst zu ernennen.

Der Minister des Innern war der Ansicht, dass die Regierung bei den von ihr subventionierten und bei jenen Bahnen, von welchen sie im Besitze von || || Aktien ist, von dem fraglichen Rechte Gebrauch machen soll. Nur sollten die von der Regierung ernannten Verwaltungsräte keine Tantiemen beziehen, sondern bloß – ohne Belastung der Aktionäre – Präsenzmarken erhalten, bei jenen Gesellschaften aber, wo solche Präsenzmarken nicht eingeführt sind, diese Verwaltungsräte wie die lf. Kommissäre bei Aktiengesellschaften eine Entlohnung für ihre Mühewaltung erhalten.

Der Handelsminister erklärte sich mit diesen Modalitäten einverstanden, worauf der also amendierte Antrag des Handelsministers mit allen gegen eine Stimme, nämlich des Finanzministers, angenommen wurde12.

VI. Betreff der Einlösung der verkäuflichen Gewerbe (Kammerhandel) - (PDF)

VI. ℹ️ Der Finanzminister bemerkte, dass bezüglich der verkäuflichen Gewerbe (Kammerhandel) die Eigentümlichkeit bestehe, dass sie nur in Wien || || und sonst nirgendswo eingelöst werden.

Dies beruht auf einem Privattitel, indem in früherer Zeit eine Gebühr von den neu verliehenen Gewerben zur Bildung eines Entschädigungsfonds eingehoben wurde, welcher Fonds in den 1840er Jahren inkameriert worden ist13. Bis zum Jahre 1866 sei die Liquidierung in der Art erfolgt, dass nach Einvernehmung der Finanzprokuratur über die Einlösbarkeit von der Statthalterei entschieden und die Verhandlung dann dem Finanzministerium vorgelegt wurde. Im Jahre 1866, wo der Staatsminister Graf Belcredi auch auf die Finanzverwaltung einen maßgebenden Einfluss ausübte, sei durch Ministerratsbeschluss festgesetzt worden, dass die politische Behörde allein über die Zulässigkeit der Ablösung zu entscheiden hat14. Er glaube nun, dass dieser Vorgang nicht in der Ordnung sei, weil es sich um eine rein privatrechtliche Verpflichtung des Staates als Besitzers || || des inkamerierten Fonds handelt. Sein Antrag gehe daher dahin, dass es von diesem im Jahre 1866 gefassten Beschlusse abzukommen habe und eine gemischte Kommission aus Abgeordneten der Ministerien des Innern, des Handels und der Finanzen zu bestellen sei, welche nach Einholung des Gutachtens der Finanzprokuratur über die Zulässigkeit der Ablösung zu entscheiden haben wird.

Die Konferenz erklärte sich hiemit einverstanden15.

VII. Bericht über die bäuerlichen Exzesse in Jantschberg und in Josefsthal in Krain - (PDF)

VII. ℹ️ Über Aufforderung des Ministerpräsidenten erstattete der Landespräsident von Krain v. Conrad ausführlichen Bericht über die bäuerlichen Exzesse am Jantschberg und in Josefsthal mit dem Beifügen, dass die dabei vorgekommenen Vorfälle in den letztgehaltenen Tabor wurzeln16.

Zum Verständnisse der Lage sei es notwendig, auf die Laibacher Zustände zurückzugehen. Bis zum Jahre 1867 habe in Laibach || || ein ganz nationaler Gemeinderat bestanden, und von da an sei alles getan worden, um durch Ergänzungswahlen eine kleine Minorität der deutschen Partei zustande zu bringen. Im Sommer 1867 sei schon ein Drittteil von Deutschen im Gemeinderate gewesen, und nach diesen Wahlen habe sich die erste Affäre in Jeschza ergeben. Als dann der Gemeinderat aufgelöst wurde, sei, da infolge von Parteimanövern die Nationalen sich am Wahlakte nicht beteiligten, ein ganz deutscher Gemeinderat gewählt worden, in dem nicht die kleinste Minorität von Slowenen enthalten ist17. Infolgedessen sei sogleich die Besorgnis entstanden, dass dieser Körper sich nicht als Gemeinderat, sondern als Fraktion der deutschen Partei gerieren wird. Der deutsche Gemeinderat hat auch seine exklusive Stellung zu bedauerlichen Kundgebungen insbesondere in der Presse benützt und den Vorwurf zu erhärten getrachtet, dass die Führer der nationalen || || Partei abgenützte Größen seien, denen man das Übergewicht der Deutschen bei den Landtagswahlen beweisen werde. Dadurch getroffen, haben die Führer der Slowenen nach einem Anlasse zu einem Gegenbeweise gesucht, und dadurch sei die Taborfrage zur Sprache gekommen. Bei diesen Tabors sei die gewöhnliche Rede von der Vereinigung Sloweniens gewesen, welche jederzeit mit Enthusiasmus begrüßt wurde, indessen sei sich dabei stets in der gesetzlichen Grenze gehalten worden. Das Wirksamste dabei sei aber das Treiben der bestellten Agenten gewesen, die diese Rede unter den Bauern in ihrer Weise kommentierten und mit religiösen Berufungen aufputzten, so dass die Nationalen die Tabors mit der Überzeugung verließen, dass ihnen Unrecht geschehe.

Der erste Gegenstand, der dabei immer zur Sprache gebracht wurde, sei die Gleichberechtigung der slowenischen Sprache in der Schule und im Amte gewesen. In ersterer Beziehung entbehren die || || Vorwürfe jeder Berechtigung, da keine Volksschule in Krain deutsch organisiert ist. Bezüglich des Gebrauches der slowenischen Sprache im Amte seien aber die bündigsten Vorschriften der Ministerien des Innern und der Justiz nicht vollkommen ausführbar, weil die slowenische Sprache nicht jene Technik wie die böhmische und polnische hat und manche Erledigungen in slowenischer Sprache völlig unverstehbar wären. An den letzten Vorfällen haben übrigens die Führer der Slowenen keinen aktiven Anteil genommen, und in zweiter und dritter Linie stehende, zur Slovenia18 und zur Clique charakterloser Leute und zum Janhagel19 der Partei gehörende Individuen seien es gewesen, die unter dem Landvolke die Sache arrangierten, was ihnen bei der angeborenen exzessiven Natur des slowenischen Bauers mit der geringsten Mühe gelungen ist. Was nun die Maßregeln betrifft, die getroffen werden mussten oder noch zu treffen sind, so müsse unterschieden || || werden. Dem Landvolke gegenüber handle es sich nur um Maßregeln der Sicherheit, und nachdem die bei den letzten Ereignissen dringendst verdächtigten 23 Personen eingeliefert wurden, sei für die Erhaltung der Ruhe so ziemlich gesorgt und es werde bezüglich mehrerer Kommunen im Bezirke Littai nur darauf ankommen, ihnen die Polizeigewalt abzunehmen. In Josefsthal sei eine Kompanie Soldaten eingelegt worden, um die zwei Fabriken nicht dem Überfalle preiszugeben20. Für die Sicherheit der Stadt und der beiden angrenzenden Bezirke sei im ausreichenden Maße gesorgt. Wünschenswert sei es jedenfalls, und er müsse sich auch erlauben, hierauf einen positiven Antrag zu stellen, dass die Militärgarnison, die nur aus zwei in Laibach und Rudolfswerth stationierten Bataillonen besteht, vermehrt werde, weil noch die Abhaltung [] Tabors beabsichtiget wird.

Der Ministerpräsident meinte, dass || || die letzthin herangezogene Division Kavallerie noch in Krain einstweilen verbleiben und noch ein Regiment Infanterie dahin verlegt werden könnte.

Der Landespräsident glaubte, dass mit diesen Mitteln für alle Fälle das Auslangen gefunden werden könnte. Er bemerkte weiters, dass die große Partei im Lande, wie jede Nationalpartei, aus gewissen ersten Persönlichkeiten, dann aus einem Trosse von Leuten, die in der Agitation ihr Interesse suchen, endlich aus einer Fraktion fanatisierter Individuen bestehe, zu welcher letzteren vorzugsweise die Studenten zählen. Dieser Partei stehen die Deutschen gegenüber, ohne dass von einer deutschen Partei füglich die Rede sein kann, da die deutsche Bevölkerung im Lande nur aus circa 300 Familien in Laibach und der ganz ruhigen Einwohnerschaft in Gottschee und aus einer Anzahl von Deutschen in einer kleinen Enklave gegen Kärnten zu gelegen besteht. || || So numerisch gering aber auch diese Zahl sei, ebenso unstreitig prävaliere sie an Intelligenz und Wohlhabenheit, und jetzt habe sie im Gemeinderate in Laibach die Exklusivität erlangt. Zu wünschen wäre es gewesen, wenn der jetzige Gemeinderat seinen Sieg in angemessener Weise benützt hätte, indem er durch eine imponierende Haltung unzweifelhaft eine Bresche in die andere Partei gelegt hätte, was umso leichter zu erreichen gewesen wäre, da die Führer der Slowenen, Tomann, Costa, Bleiweis21, zu denen sich in neuerer Zeit Zadnar [sic!]22 gesellte, jeder einen anderen Weg gehen. Statt sich mit kommunalen Angelegenheiten zu beschäftigen, wende sich der Gemeinderat fortwährend mit Entrüstung gegen die andere Partei, gegen die sowie gegen den Klerus er täglich in der Presse losschlägt23.

Die Maßregel, die diesen Leuten gegenüber Platz zu greifen hätte, könne nur darin bestehen zu sorgen, || || dass solche Dinge nicht wieder angezettelt werden. Die Führer stellen sich in den Hintergrund und sind insolange unerreichbar, als sie auf gesetzlichem Boden stehen. Er glaube daher, dass es angezeigt wäre, eine Mäßigung nach beiden Seiten zu empfehlen, wozu sich bei Erledigung des demnächst zur Vorlage gelangenden Promemorias des Gemeinderates die schickliche Gelegenheit ergeben wird24. Wünschenswert sei es auch, dass die Erfolge der gerichtlichen Prozedur nicht so lange hinausgedehnt werden und dass die Staatsanwaltschaft mit mehr Energie vorgehe. Die Beruhigung der Gemüter werde aber nach seinem Dafürhalten sich am ehesten ergeben, wenn den Deutschen Mäßigung und Rücksicht auf ihre Minoritätsstellung empfohlen wird. Zuletzt wäre auch die Stellung des Klerus in Erwägung zu ziehen, der im Ganzen eine verderbliche Wirksamkeit || || entfaltet und zur moralischen Entrüstung in vielen Fällen Anlass gab und dessen Einfluss umso gefährlicher ist, als er bei den Wahlen tonangebend ist. In Krain sei früher für die Idee der südslawischen Verbrüderung vielfach Propaganda gemacht worden, seit zwei Jahren aber habe sich die Gestalt der Dinge bedeutend geändert, und seitdem Kroatien für slowenische Nationalitätsbestrebungen ein unmögliches Gebiet geworden, sei die Slovenia zur Phrase geworden, die in aller Munde geführt wird, an deren Realisierung aber dessen ungeachtet niemand ernstlich glaubt. Auffallend bleibe es jedenfalls, dass jeder der nationalen Führer einen anderen Weg geht. Dr. Costa sei der klerikale Anwalt, zu dem alle dieser Partei Angehörigen um Rat kommen. Bleiweis sei jedenfalls der Bedeutendste, aber auch der Vorsichtigste unter ihnen, der sich für einen Patrioten vom || || reinsten Wasser gibt und bezüglich dessen es bisher unmöglich war, etwas nachzuweisen, was nicht loyal gewesen wäre. Alle diese Leute vereinigen sich nur in dem, dass sie glauben machen wollen, dass das Volk hinter ihnen steht. Diesen Führern gegenüber könne man keine Maßregel in Anwendung bringen, das einzige, was gegen sie einzuhalten wäre, bestünde darin, ihnen nichts zuzugestehen, dieselben aber auch nicht herauszufordern.

Der Minister des Innern interpellierte hierauf den Landespräsidenten, ob die Behauptung in öffentlichen Blättern zutreffe, dass die Beamtenschaft im Lande nicht durchgängig entspreche, und ob nicht im Gremium der Landesregierung oder unter den Bezirkshauptleuten eine Purgierung erforderlich sei25.

Der Landespräsident stellte dies in Abrede und bemerkte, dass nur ein paar Staatsanwaltssubstituten notorisch der nationalen Partei angehören und bei den Tabors || || mit den üblichen Dekorationen erscheinen. Der Staatsanwalt Lehmann sei übrigens ein sehr verlässlicher Mann.

Der Justizminister bemerkte, dass der Staatsanwalt diese Substituten hätte anzeigen sollen, und dass er hierüber die Erkundigungen einziehen werde.

Der Minister des Innern verlangte weiters Auskunft darüber, ob die von den öffentlichen Blättern gebrachte Notiz, dass bei dem Auszuge der Turner ein Zusammenstoß in Aussicht gestanden sei, dennoch aber keine Vorsichtsmaßregeln getroffen worden seien, auf Wahrheit beruhe26.

v. Conrad erwiderte, dass dieselben Blätter, die fragten, wie es komme, dass keine Vorsichtsmaßregeln getroffen waren, sich widersprechen, indem sie später sagten: ja wären die Turner gewarnt worden, so wären sie nicht ausgezogen. Daher sei es wohl bekannt gewesen, || || dass die Stimmung infolge der Tabors eine gereizte war und dass den Turnern Verlegenheit bereitet werden könnte, dass aber besondere Vorsichtsmaßregeln geboten gewesen wären, sei nicht abzusehen gewesen. In Josefsthal seien auch zehn Gendarmen am Platze gewesen, und eine Kompanie sogleich nach dem Vorfalle eingetroffen27. Auf die Frage, ob es wahr sei, dass v. Conrad bei Gelegenheit des letzten Exzesses nicht in Laibach anwesend gewesen, erwiderte letzterer, dass er an demselben Tage vormittags in Familienangelegenheiten abwesend war, jedoch nachmittags zurückgekehrt sei, worüber der Beweis durch das an diesem Nachmittage von ihm an den Minister des Innern gerichtete Anzeigetelegramm über die stattgefundenen Exzesse gegeben sei.

Nach dieser Information fand der Ministerpräsident die Sitzung zu schließen28.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 25. Juni 1869. Franz Joseph.