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Nr. 224 Ministerrat, Wien, 13. Mai 1869 - (PDF)

RS. und bA.; P. Hueber; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Taaffe 13. 5.), Plener 25. 5., Hasner 28. 5., Potocki 27. 5., Giskra, Herbst, Brestel, Berger.

KZ. 1452 – MRZ. 63

|| || Protokoll des zu Wien am 13. Mai 1869 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers

I. Entwurf der Thronrede für den Schluss des Reichsrates - (PDF)

[I.] ℹ️ Se. k. u. k. apost. Majestät [] die Ministerberatung [] Entwurf der Thronrede (Beilage)a []ung zu unterziehen, [] geruhte Ag. hervorzuheben, dass Allerhöchstdieselben || || teils in Bezug auf den essentiellen Inhalt, teils in stilistischer Beziehung eine Modifikation für angezeigt erachten1.

In der Alinea 3 hatte der ursprüngliche Entwurf am Schlusse gelautet, es sollte die Machtstellung der Gesamtmonarchie verjüngt und gekräftigt werden. Statt dieser beiden aus einem diplomatischen Aktenstücke bei Schaffung des Dualismus entnommenen Zeitwörter sei nach dem Beschlusse des Ministerrates das Wort „gewahrt“ gesetzt worden. Sr. Majestät erschiene jedoch der Ausdruck „gekräftigt“ an dieser Stelle viel bezeichnender, wogegen Allerhöchstdieselben nichts zu erinnern hätten, wenn die Wörter „verjüngt und“ weggelassen würden. Der Ministerrat war einhellig der Ansicht, dass der Sr. Majestät zusagende Ausdruck „gekräftigt“ anstandslos wieder hergestellt werden könne.

In der Alinea 5: „Eine Verfassung ausgestattet mit allen konstitutionellen Bürgschaften und dadurch weiterer || || Entwicklung fähig“, fanden Se. Majestät das Wort „dadurch“ zu beanständen und die Ah. Ansicht auszusprechen, dass dasselbe ganz weggelassen werden könnte.

Der Ministerpräsident erlaubte sich Sr. Majestät zu entgegnen, dass der Ministerrat aus dem Grunde das Wort „dadurch“ hier aufgenommen habe, weil hiemit gekennzeichnet wird, dass die Verfassung als keine abgeschlossene Sache angesehen werden kann und weil dieser Ausdruck nach beiden Seiten eine wichtige [] hat, gegenüber der Nationa[] die von der Verfassung jetzt []befriedigt sind und denen er die [] gewähren wird, dass der [] zur Verfassungsrevision die [] ergreifen kann, und gegenüber der anderen Seite, weil die Möglichkeit der Wahlreform hiemit zuge[].

Der Minister des Innern bemerkte, [] diesbezüglichen Beratungen [] die Entwicklungs[] näher beleuchtenden || || Passus aufgenommen wissen wollte, sich jedoch der Ansicht der Majorität gefügt habe, welche bei Aufnahme des Wortes „dadurch“ dies für nicht notwendig befunden habe.

Der Minister für Kultus und Unterricht meinte, dass, wenn das Wort „dadurch“ hier wegbliebe, die Verfassung als etwas Unvollständiges kritisiert würde.

Se. Majestät geruhten hierauf Ah. zu resolvieren, dass das Wort „dadurch“ zu verbleiben habe. In derselben Alinea 5 bezeichneten Se. Majestät den Satz „denen sie in Verbindung mit ihren || || Landesordnungen für autonome Selbstverwaltung weiten Spielraum gewährt“ als nicht korrekt stilisiert und nicht gut verständlich, was daher kommt, weil sich das Wort „sie“ auf die Verfassung und das Wort „ihrer“ auf die Königreiche und Länder bezieht. Sr. Majestät erachteten daher, dass dieser Satz richtiger so stilisiert werden sollte, dass gesagt werde: „[] Verbindung mit den Landesordnungen weiter Spielraum für autonome Selbstverwaltung gewährt“. Der Ministerrat erkannte das Ah. angeregte Bedenken für vollkommen gerechtfertigt und die Ah. vorgeschlagene Textierung als unbedingt richtiger an.

Se. Majestät geruhten es für notwendig zu bezeichnen, dass Alinea 7, welcher die Hebung der Machtstellung durch die neue Wehrverfassung2 betont, und Alinea 8, welcher ausspricht, dass die freundschaftlichen Beziehungen zu den anderen Mächten die Erhaltung und dauernde Sicherung des Friedens verbürgen, in eine Satzverbindung gebracht werde, weil, wenn der Satz [] der äußeren Beziehungen für sich allein hingestellt würde, die äußeren [] in die Vertretungskörper ge[]de, was zu vermeiden getrachtet werden müsse und was in der letzten ungarischen Thronrede ebenfalls vermieden worden ist.

Der Minister des Innern bemerkte, [] früheren [] Bedenken ergeben, || || und dass er den Ministerrat zeuge des Ministerratsprotokolles darauf aufmerksam gemacht habe.

Der Ministerpräsident proponierte, dass die Zusammenfassung der beiden Alineas 7 und 8 in einen Satz durch die zwei Worte „während die“ geschehen solle, wornach der Mittelsatz lauten würde: „sondern auch ihre Machtstellung gehoben, während die freundschaftlichen Beziehungen zu den anderen Mächten die Erhaltung und dauernde Sicherung des Friedens verbürgen, dessen das Reich etc.“

Der Finanzminister aber glaubte, dass die passendste Satzverbindung jene wäre, dass nach den Worten „ihre Machtstellung gehoben“ als neuer Satz aber nicht als neue Alinea zu beginnen wäre mit den Worten: „Dies und die freundschaftlichen Beziehungen etc. etc.“

Dem Minister Dr. Berger machte das Wort „dies“ an dieser Stelle den Eindruck, also ob hiemit auf den Säbel || || geklopft werden wollte, was in der norddeutschen Presse gewiss übel vermerkt werden würde. Er glaubte daher, sich für die Satzverbindung mit den Worten „während die“ aussprechen zu sollen, weil diese Fassung keinen Kausalzusammenhang zwischen Machtentwicklung und Friedensverbürgung enthält.

Der Ministerrat war der Ansicht, dass die Zusammenfassung dieser beiden Alineas mit den Worten „Dies und“ zweckmäßiger wäre, nicht nur weil sie der Wahrheit mehr entspricht, sondern mit Rücksicht auf ihre Bedeutung gegenüber den Delegationen.

Se. Majestät geruhten zur []en Sicherheit es für notwendig zu bezeichnen, dass der Minister des [Äußern] darüber befragt werde, und den Ministerpräsidenten aufzutragen, [] falls Graf Beust die [Worte] „dies und“ nicht bean[]lbe in erster Linie [] den Worten || || „während die“ vornehmen zu lassen.

In der Alinea 9 glaubten Se. Majestät, dass der Satz „die empfindlichen Opfer verschmerzen wird“ richtiger zu lauten haben dürfte: „die empfindlichen Opfer wird verschmerzen lassen.“ Die Konferenz einigte sich in dem au. Ersuchen, die Berichtigung hiernach vornehmen zu lassen.

In der Alinea 10 war Sr. Majestät das Wort „ausgestreut“ nicht ganz genehm. Allerhöchstdieselben geruhten Sich aber doch für die Beibehaltung desselben zu entschließen, nachdem der Ministerpräsident dargestellt hatte, dass zu dem Hauptworte „die Saat“ nicht leicht ein passenderes Zeitwort als „ausstreuen“ gefunden werden könnte.

Der Minister des Innern proponierte zu Alinea 10, dass die Worte „in der abgelaufenen Session“ aus dem Hintersatze in den Vordersatz nach den Worten „geehrte Herren“ gereiht werden, weil auf diesen Worte der [] und sie daher auch früher || || angeführt werden sollten. Die Konferenz schloss sich diesem Antrage an, welche sohin Se. Majestät Ag. zu genehmigen geruhten.

Der Ministerpräsident bemerkte, dass ihm soeben aufgefallen sei, dass Alinea 13 mit dem Worte „begonnen“ schließt und Alinea 14 mit den Worten „Die Schwurgerichte beginnen“3 anfängt, und es daher mit Rücksicht auf den Wohllaut zweckmäßig sein dürfte, in der einen oder anderen dieser beiden Alineas anstatt des Zeitwortes „beginnen“ ein anderes Zeitwort zu wählen.

Der Finanzminister beantragte den Anfang der Alinea 14 dahin abzuändern: „Die Schwurgerichte treten demnächst in Presssachen in Tätigkeit etc.“ Diesem Antrage trat die Konferenz bei und Se. Majestät geruhten denselben zu genehmigen.

Alinea 16 könnte nach dem [] Sr. Majestät [] Militärgerichtsbarkeit4 „im Geiste der für alle Staatsbürger geltenden Staatsgrundgesetze“ auf Strafsachen beschränkt wurde, nicht belassen werden, weil die Staatsgrundgesetze nur für die im Reichsrate vertretenen Königreiche und Länder Geltung haben, die Armee aber hier und in Ungarn ein einheitlicher Körper ist und die Staatsgrundgesetze daher die Leute, wenn sie Soldaten sind, nicht berühren können. Der Beisatz im Geiste der Staatsgrundgesetze wäre daher mit Rücksicht auf Ungarn, wo das Militärjurisdiktionsgesetz auch durchgesetzt werden muss, bedenklich.

Der Finanzminister beantragte sohin, dass in gleicher Weise, wie dies zufolge der früheren Beratung bei der Alinea, welche von den Schwurgerichten handelt, wohl nur um nicht in Wiederholungen zu geraten, beschlossen würde, auch bei Alinea 16 dieser Beisatz weggelassen werde, wornach diese Alinea mit den Worten beginnen würde: „Die Militärgerichtsbarkeit wurde [] beschränkt etc.“ || || Dieser Antrag erhielt die Beistimmung der Konferenz und sohin die Ah. Genehmigung.

Zu Alinea 23 geruhten Se. Majestät die Streichung der Worte „der Länder“, die hier nicht am Platze wären und die wahrscheinlich bei der Modifikation des früheren Entwurfes („der produktivreichsten Länder der Monarchie“) aus Versehen stehen gelassen wurden, für notwendig zu bezeichnen. Der Ministerrat erbat sich au., diese Streichung vornehmen zu dürfen.

Zu Alinea 26 wollten Se. Majestät darüber ins Klare gesetzt sein, inwieweit mit dem Passus „es bezeichnet zugleich einen erfreulichen Anfang der Legislation im Interesse der arbeitenden Klassen der Bevölkerung“ den arbeitenden Klassen eine Berücksichtigung [] angedeihen lassen zu [] wurde.

Der Minister des Innern und der Justizminister [], dass hiebei bestimm[] sozialen Frage || || wie Arbeitszeit in Fabriken, sanitäre Anordnungen, Aufhebung der Zwangsgenossenschaften, die Frage des Koalitionsrechtes ins Auge gefasst wurden und ausgedrückt werden wollte, dass die Regierung die Wichtigkeit dieser Fragen nicht verkennt.

Se. Majestät fanden es weiters für keine passende Reihenfolge, dass nach Alinea 27, der von der Sorge für die höheren sittlichen und geistigen Interessen spricht, in der nächsten Alinea 28 von der Wiederherstellung des bürgerlichen Eherechtes5 gesprochen werde, und erachteten sonach, dass Alinea 29 (alt) als (neue) Alinea 28 und Alinea 28 (alt) als (neue) Alinea 29 zu reihen wären. Die Konferenz erkannte die Zweckmäßigkeit dieser Ah. Proposition an.

Zu Alinea 30 geruhten Se. Majestät den Ministerrat zu befragen, ob nicht nach der ursprünglichen Fassung: „das Verhältnis der Schule zur Kirche6 wurde, ohne den ebenso berechtigten als wohltätigen Einfluss der letzteren zu schmälern“, die gemäß des Minister|| || ratsbeschlusses weggelassenen Worte „ebenso berechtigten als“ restituiert werden könnten.

Der Justizminister erwiderte, dass, wenn diese Worte weggelassen werden, deutlich ausgedrückt wird, dass der Einfluss der Kirche auf die Schule, der wohltätig ist, nicht geschmälert wurde. Wenn der Satz in der früheren Fassung also mit Inbegriff der Worte „ebenso berechtigten als“ verbliebe, wäre aber auch [] gesagt, was, weil es nicht ganz wahr ist, Widerlegungen erfahren könnte, [] Einfluss der Kirche auf die Schule wurde, insoweit er nicht berechtigt war, tatsächlich geschmälert, und zwar zwangsweise durch das Schulaufsichtsgesetz7.

Se. Majestät geruhten hierauf von der Wiederaufnahme der Worte „ebenso berechtigten als“ Ag. ab[].

[Alinea 31] hätten Se. Majestät [] mit Rücksicht auf die Tendenzen [] verwichenen Tagen [] bemerkbar machten, || || gewünscht, wenn dem Gedanken hätte Ausdruck gegeben werden können, dass in der konfessionellen Frage mit den gegebenen Gesetzen ein Abschluss gemacht worden sei. Gleichwohl nahmen Se. Majestät keinen Anstand Ag. zuzugeben, dass die frühere Stilisierung „genügen mögen“ keine sehr glücklich gewählte gewesen sei.

Der Justizminister bezeichnete diese frühere Stilisierung als ein zweischneidiges Schwert, mit dem hiedurch auch ein Hieb auf die Seite der Kirche geführt worden wäre.

In der Alinea 33 fanden Se. Majestät das Wort „Heimat“ an und für sich und aus dem weiteren Grunde zu beanständen, weil in Alinea 35 wieder davon gesprochen wird, dass Österreich die große Heimat sein soll, die alle seine Völker zu umfangen berufen ist.

Der Minister Dr. Berger schlug mit Zustimmung des Ministerrates folgende [] [„] wird Sie || || das Bewusstsein treu und redlich geübter Pflicht erfüllen und Ihnen neue Kraft zu den großen Aufgaben verleihen, die Ihrer noch harren etc.“ Diese Fassung geruhten Se. Majestät Ag. zu genehmigen.

Se. Majestät geruhten zu den beiden Alineas 36 und 37, auf welche, als die unstreitig wichtigsten, der größte Wert gelegt werden müsse, zu bemerken, dass Allerhöchstdieselben die ursprüngliche Fassung der Alinea 36, in welcher von der Verständigung der Völker gesprochen wurde, für besser halten, indem sich hieran Alinea 37 passend anschließen würde, wo als die künftige Aufgabe des Reichsrates jene hingestellt wird, die bestehende Verfassung zum Hort aller Stämme des gemeinschaftlichen Vaterlandes zu []. [] jetzigen Fassung sage es Sr. Majestät nicht zu, dass in beiden Alineas [] der Verfassung gesprochen [] diese Wiederholung [] die Bedeutung des in || || Alinea 36 Gesagten nur abzuschwächen geeignet ist.

Der Justizminister erlaubte sich zu erwidern, dass er in der jetzigen Fassung dieser beiden Alineas keine Wiederholung, sondern nur einen natürlichen Gedankengang erblicke. Dem Ministerrate sei es bei der Modifikation dieser Stellen nur darum zu tun gewesen zu vermeiden, dem Reichsrate als künftige Aufgabe zu stellen, zu dem Ziele der Verständigung den Weg zu finden, ohne dass dabei gesagt worden wäre, dass nur die Verfassung der Boden ist, auf welchem dieses Ziel erreicht werden könne, weil sonst die keineswegs in den Ah. Intentionen Sr. Majestät gelegene und nur ungegründete Besorgnisse und auf der anderen Seite unberechtigte Hoffnungen zu erwecken geeignete Schlussfolgerung nahe gelegen gewesen wäre, dass auch ein von der Verfassung abweichender Weg zum Ziele der Verständigung führen könnte. Es komme bei dem Anstreben einer Verständigung der Völker vor allem auf || || die Klarheit der Standpunkte an, und er glaube, dass die Tschechen nicht eher im Landtage und Reichsrate erscheinen werden, als bis sie zur Überzeugung gelangt sind, dass es keinen anderen Weg, berechtigte Wünsche zu erreichen, gibt, als auf dem Boden der Verfassung. Dass Se. Majestät in der Thronrede diesem Gedanken klaren Ausdruck geben, darin glaube er einen Kernpunkt erkennen zu sollen, während die Phrase in der Alinea 37, dass die Verfassung zum Hort aller Stämme des gemeinschaftlichen Vaterlandes gemacht werden soll, vom praktischen Standpunkte ihm gleichgiltig erscheint. Um daher der Ah. Willensabsicht zu entsprechen, schlage er vor, dass Alinea 36 unverändert gelassen, Alinea 37 in nachstehender Weise formuliert werde: „Das sei die Aufgabe, die Sie mit Gottes Beistand lösen mögen, wenn Mein Ruf Sie wieder um Mich versammelt“.

Der Minister Dr. Berger glaubte, || || dass zwischen der von ihm vorgeschlagenen und der jetzigen Fassung wenig Unterschied enthalten sei, weil der zweite Satz seiner Fassung jeden der besorgten Hintergedanken ausschließt. Sein Satz sei nur von allem befreit, was gewisse Nationalitäten irritieren könnte, während die Fassung nach Beschluss der Majorität viel strammer und nur geeignet erscheint, große Renitenz hervorzubringen oder doch die bereits vorhandene zu steigern. Solchen Stimmungen sollte man aber doch Rechnung tragen und daher eine minder schroffe Fassung wählen, zumal, wenn sie, wie seine, so gehalten ist, dass auch die streng verfassungsmäßige Partei daran keinen Anstand nehmen kann.

Der Handelsminister meinte, dass der Unterschied der ursprünglichen und der jetzigen Fassung doch kein so geringer sei, als der Minister Dr. Berger meine, in der früheren Stilisierung sei wohl auch enthalten, wohin man ziele, aber [] dieses Ziel zu || || erreichen ist, müsse schärfer gekennzeichnet und die Verfassung als der hiezu einzig mögliche Boden hingestellt werden, weil sonst dem Gedanken Raum gegeben würde, dass es hiezu noch andere Wege gebe, als die Beschickung des Landtages und Reichsrates. Dass die neue Fassung noch gewisser diese Irritation erregen könne, mag zugegeben werden, jedenfalls wird es [] nur sehr heilsam wirken, wenn bei diesem feierlichen Anlasse von Sr. Majestät ausgesprochen wird, dass nur die Verfassung der Ausgangspunkt der Verständigung sein kann. Er scheue auch diese Irritation um so weniger, als der Widerstand gegen die Verfassung nur auf diese Art gebrochen werden kann.

Der Minister des Innern bemerkte, [] nach der jetzigen Fassung [] was Se. Majestät [] mit den Ministern [] die Gnade hatten, [] die Verfassung der einzige || || Weg zur Verständigung sein und dass von einer Verfassungssistierung keine Rede mehr sein könne. Diesem Gedanken gegenüber den Aussprüchen der Zuversicht und Notwendigkeit des feudalen Journales „Das Vaterland“ und der kleinen Opposition im Abgeordnetenhause Ausdruck zu geben und solche Träumereien, die mit dem Mantel der Loyalität umhangen werden, als nicht im entferntesten mit den Ah. Absichten Sr. Majestät übereinstimmend zu bezeichnen, scheine ihm unbedingt notwendig. Er sei weit entfernt glauben machen zu wollen, dass die Verfassung als aus Erz gegossen oder als aus Quadern gebaut hingestellt sei, deshalb scheine ihm auch der Passus in Alinea 5 wegen der Entwicklungsfähigkeit der Verfassung zweckmäßig, er müsse aber der jetzigen gegenüber der früheren Fassung der Alinea 36 deshalb den Vorzug zuerkennen, weil hienach jeder Zweifel ausgeschlossen ist, als wenn auf einem anderen Boden [] Verfassung eine Ver|| || ständigung möglich wäre.

Der Finanzminister glaubte als erste Bedingung, damit eine Verständigung möglich werde, jene bezeichnen zu sollen, dass die Renitenten zur Überzeugung gebracht werden, dass ihre Ansprüche auf eine gesonderte staatsrechtliche Stellung ganz unzulässig sind. Dies hier auszusprechen sei unbedingt notwendig, [] er sei auch überzeugt, dass ein klarer Ausspruch hierüber, wie ihn die jetzige Fassung enthalte, die Renitenz nicht steigern werde, sondern im Gegenteile zu ruhigerer Überzeugung führen könne. Deshalb scheine ihm die frühere Fassung, welche die Möglichkeit noch anderer [] als auf dem Boden der Verfassung die Erreichung des Zieles der Verständigung erhoffen lässt, entschieden als be[] und er würde, wenn schon Se. Majestät an der doppelten [] Verfassung Anstand nehmen [] Linie für den ver[] Justizministers [] Alinea 36 || || mit den Worten beginnen soll: „Die verfassungsmäßige Vertretung ist der Boden etc.“, damit gesagt werde, dass die Verständigung nur im Reichsrate möglich ist.

Der Minister für Kultus und Unterricht glaubte sich nur für die neue Fassung aussprechen zu können, weil er die Erweckung einer Hoffnung, dass die Verständigung auch auf einem anderen Wege als auf jenem der Verfassung zu erreichen wäre, für ganz unmöglich hielt und weil nach seinem Dafürhalten auch hierin ein versöhnlicher Standpunkt eingehalten ist.

Der Ackerbauminister bemerkte, dass er die ursprünglich Fassung zwar für konzilianter halte, dass er aber doch der neuen, den Standpunkt der Regierung besser zum Ausdrucke bringenden Fassung hauptsächlich deshalb beigestimmt habe, weil sie jene, die auf die Verfassung mit scheelen Augen hinsehen und auf das gegenwärtige Ministerium wenig Hoffnung [] Regierungsabsichten || || den Spiegel der Wahrheit entgegenhält, während die frühere Fassung doch nur mehr oder weniger eine Phrase enthält, welche bei der außerhalb der Verfassung stehenden Partei den erwünschten Erfolg umso weniger finden würde, als ja von derselben ein Ausgleich mit dem jetzigen Ministerium als unmöglich erachtet wird.

Se. Majestät geruhten hierauf die Ah. Ansicht auszusprechen, dass die Verständigungsfrage von der Regierung in die Hand genommen werden müsse, und nach der Anschauung der Minister [] als das zweckmäßigste zu bezeichnen, die Alinea 37 ganz zu streichen.

Der Justizminister erlaubte sich zwar [] entgegenzuhalten, dass Alinea [37] deshalb am Platze sein dürfte, weil sie den Reichsratsabschied und die Floskel enthalte, dass Se. Majestät die Wiedereinberufung des Reichsrates in Aussicht stellen; Se. Majestät geruhten jedoch bei der Ah. Entschließung, die Thronrede mit Alinea 36 zu schließen, in dem Ah. Anbetrachte []en, dass die Wiedereinberufung des Reichsrates ohnehin in der [] in Aussicht gestellt ist8.

II. Frage wegen Sanktionierung des Landwehrgesetzes - (PDF)

|| || II. ℹ️ Se. k. u. k. apost. Majestät fanden das Ah. Bedenken auszusprechen, dass durch die Ah. Sanktion des Landwehrgesetzes, welches im § 27 bei den Obliegenheiten des Landwehroberkommandanten bei drohendem Kriege oder während desselben im Punkte 5 von der Regierungsvorlage dahinlautend: „Die Ausübung der Disziplinargewalt über die Offiziere und über die in aktiver Dienstleistung stehende Mannschaft“ darin abweicht, dass dieser Punkt vom Reichsrate also formuliert wurde: „Die Ausübung der Disziplinargewalt über die in aktiver Dienstleistung stehenden Offiziere und Mannschaft“ − der Jurisdiktionsnorm für die Landwehr in Bezug auf die nicht in aktiver Dienstleistung stehenden Offiziere präjudiziert werden könnte9.

Der Justizminister erwiderte, dass in dem Entwurf der Landwehrjurisdiktionsnorm derselbe Grundsatz, welchen § 2 der Jurisdiktionsnorm enthalte, || || aufgenommen worden sei, und dass allerdings mehr nicht durchgesetzt werden könnte, dass er aber für die Durchbringung dieses Grundsatzes gutstehen zu können glaube, weshalb Se. Majestät von dem angeregten Bedenken Ag. abzusehen und das Landwehrgesetz Ah. zu sanktionieren geruhen dürften10.

III. Gesetzentwurf über die Eisenbahn St. Peter–Fiume - (PDF)

III. ℹ️ Se. k. u. k. apost. Majestät geruhten Sich an den Handelsminister mit dem Bedenken zu wenden, dass die Fiumaner, weil in dem Gesetze für die Eisenbahn St. Peter–Fiume keine Bestimmung über den Bautermin enthalten ist, von der Besorgnis erfüllt sind, dass die Südbahn den Baufortschritt dieser Bahn sehr verzögern werde11.

Der Handelsminister erlaubte sich hierüber []ung zu geben, dass in dem [] der Südbahn diesfalls [] Bauzeit bedungen worden [] diesem Jahre mit [] werden wird12.

IV. Frage wegen Erlassung der für Galizien beschlossenen Administrativverordnungen - (PDF)

|| || IV. ℹ️ Se. k. u. k. apost. Majestät glaubten bei dem Umstande, als die Frage wegen der galizischen Resolution heute vom Abgeordnetenhause durch Ajournierung vorläufig abgetan wurde13, es der Erwägung Allerhöchstihres Ministerrates anheimstellen zu sollen, ob nicht zur Beruhigung des Landes jetzt mit der Erlassung der für Galizien schon früher beschlossenen Administrativverordnungen insbesondere jener bezüglich der ämtlichen Geschäftssprache vorzugehen wäre14.

Der Justizminister bemerkte, dass die letztere Verordnung damals rasch beschlossen worden und dass seither eine geraume Zeit verflossen sei. Deshalb möchte er an Se. Majestät die au. Bitte stellen, Ag. gestatten zu wollen, dass der Ministerrat diese Verordnung nochmals durchberaten dürfe.

Se. Majestät geruhten diese Bitte Ag. zu genehmigen15.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 14. Juni 1869. Franz Joseph.