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Nr. 223 Ministerrat, Wien, 8. und 9. Mai 1869 - (PDF)

RS. und bA.; P. Hueber; VS. Taaffe; BdE. und anw. (Taaffe 9. 5.), Plener 18. 5., Hasner 19. 5., Potocki 26. 5., Giskra 20. 5., Herbst 13. 6., Brestel, Berger.

KZ. 1450 – MRZ. 62

|| || Protokoll des zu Wien am 8. Mai 1869 um 7 Uhr abends und 9. Mai abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.

Fortsetzung am 9. Mai 1869, abends 7 Uhr.

Gegenwärtige: Dieselben wie vorne.

I. Erwirkung der Ah. Sanktion für die Gesetzentwürfe betreffend die Aufhebung des Lehenbandes in Böhmen, Schlesien, Tirol, Istrien, Dalmatien und Kärnten - (PDF)

I. ℹ️ Der Minister des Innern gab sein Vorhaben kund, nunmehr auch vom Herrenhause angenommenen Gesetzentwurf betreffend die Aufhebung des Lehenbandes in Böhmen, Schlesien, Tirol, Istrien, Dalmatien und Kärnten Sr. Majestät mit dem au. || || Antrage auf Ah. Sanktion unterbreiten zu wollen1.

Die Konferenz war hiemit einverstanden2.

II. Detto Görzer Landesgesetz über die Verteilung der Gemeindegründe von Descla und Camigna - (PDF)

II. ℹ️ Der Minister des Innern beabsichtigt, das vom Görzer Landtage beschlossene Gesetz über die Verteilung der Gemeindegründe von Descla und Camigna Sr. Majestät zur Ah. Sanktion zu empfehlen3.

Die Konferenz war hiemit einverstanden.

III. Entwurf der Thronrede für den Schluss des Reichsrates - (PDF)

III. ℹ️ Der Ministerpräsident brachte hierauf den in ./. [als Beilage] beiliegenden, von dem Minister Dr. Berger verfassten Entwurf der Ah. Thronredea für den Schluss des Reichsrates zur Beratung und leitete, nachdem er die Grundzüge und die Hauptgliederung desselben in allgemeinen Umrissen hervorgehoben hatte, vor allem die Generaldebatte hierüber ein4.

Der Minister des Innern bemerkte, dass die erste Lesung dieses Entwurfes auf ihn den Eindruck gemacht habe, || || dass derselbe nur die allerkühlste Stimmung hervorzurufen imstande sein dürfte, so dass er glaube, dass die Zustimmungsrufe der Reichsratsmitglieder ausbleiben werden. Die ungarische Thronrede habe einen zugleich erhebenden Eindruck bei ihm zurückgelassen5, der vorliegende Entwurf enthalte fast nur eine langatmige Aufzählung der in dieser Session zustande gekommenen Gesetze, und es fehlt jede [], was ferner geschehen soll. [] der Thronrede liege nur in den [] Seiten des Entwurfes.

Der Minister für Kultus und Unterricht [] die Schwierigkeiten, unter unseren [] einer Thronrede eine derartige [] zu geben, dass ein packender Eindruck vorhergesehen werden könne. Weitere Hoffnungen für die Zukunft zu machen sei unleugbar sehr schwer, [] dürfte doch der Eindruck, welchen die Thronrede nach der Fassung des Entwurfes hervorrufen wird, ein guter sein, da Se. Majestät mit Entschiedenheit den Standpunkt, den die Regierung || || einnimmt und die Grundhältigkeit der Verfassung und der liberalen Gesetze darin betonen. Das sei jedoch das Wesentlichste, und deshalb wolle er sich auch mit einer in etwas nüchternem Tone gehaltenen Thronrede begnügen. Speziell freue er sich über den Passus bezüglich des Volksschulgesetzes, welcher jedoch bedinge, dass Se. Majestät dieses Gesetz noch vor dem Reichsratsschlusse Ah. zu sanktionieren geruhen werden6. Die Bedenken, welche ihm an der Stelle, wo von dem Verhältnisse der Schule zur Kirche gesprochen wird, bezüglich des mit den Worten: „Ich hege die Erwartung etc.“ beginnenden Passus obschweben, werde er bei der Spezialdebatte näher auseinandersetzen.

Der Finanzminister bemerkte, dass es ihm gerade mehr zusage, wenn die Thronrede in einem etwas nüchterneren Tone gehalten ist. Der Gesamteindruck, den die Anhörung der Lesung des Entwurfes auf ihn gemacht, sei übrigens der, dass [] Spezialgesetze [] zu großer || || Breite gesprochen wird, und dass dort Kürzungen umso mehr angezeigt sein dürften, weil die zu ausgedehnten Details die Bedeutung der wichtigeren Gesetze abschwächen. Speziell werde der Schlusssatz des Entwurfes anders gedreht werden müssen, weil er nach der jetzigen Fassung eine variable Auslegung zulässt.

Der Justizminister bemerkte, dass er die Beanständigung der Vorvotanten [] des allzu großen Details für gerechtfertigt halten würde, wenn die [] von so ungewöhnlich langer [] gewesen wäre. So aber sei es [] notwendig, manches bereits Vergessene [] dieser Legislationsperiode wieder in das Gedächtnis zu rufen. Insbesondere halte er es auch für erforderlich, auch über das Gesetz bezüglich des Vereins- und Versammlungsrechtes einige Worte in den Entwurf einfließen zu lassen, da dieses Gesetz im öffentlichen Leben eine große Rolle spielt.

Der Minister Dr. Berger gab zu, dass || || der Entwurf wenig enthalte, was einen packenden Eindruck versprechen lasse. Er bemerkte jedoch, dass er bei Verfassung des Entwurfes absichtlich das Ziel vor Augen gehabt habe, dabei nicht eine zu große Schwunghaftigkeit zu entwickeln. In Österreich sei man zur Genüge daran gewohnt, dass bei solchen Anlässen mit vielen Phrasen herumgeklingelt wird, man wisse aber auch, was nachgefolgt ist. Derlei Tiraden packen jetzt niemanden mehr. In Staaten, die sich einer Konsolidierung erfreuen, seien die Thronreden nur ganz nüchterne Aktenstücke, jene, womit die Session eröffnet wird, bezeichne nur das, was zu leisten ist, und jene, womit sie geschlossen wird, retrospektiv nur das, was die Kammern geleistet haben. Bei einer Session, die zwei Jahre gedauert hat, sei ein größeres Detail über die zustande gekommenen Gesetze umso unerlässlicher, zumal dem Reichsrate vielfach der Vorwurf der Sterilität gemacht wurde. Der vorliegende Entwurf sei jedenfalls || || getragener als die ungarische Thronrede, deren Ton ein noch weit dürrerer gewesen sei. Während in der ungarischen Thronrede eine ungeheure Summe dessen, was die ungarische Vertretung erst zu leisten haben wird, aufgezählt wird, beweist der vorliegende Entwurf, welch großen Umfang legislatorischer Tätigkeit die diesseitige Reichsvertretung bereits entwickelt hat. Es stehe nichts entgegen, wenn ein [] verfasst werden wollte, []haltung des pragmatischen [] Schwung enthalten würde, [] jedoch, dass solche Thronreden für denkende Menschen und nicht auf [] berechnet sein sollten.

Der Handelsminister wollte den Argumenten des Ministers Dr. Berger die []ung der Bedeutung nicht absprechen, er wünschte aber gleichfalls eine [] mehr sukzinkte Fassung jenes [], welcher die erlassenen Gesetze auf [] sich in eine solche Details []ung verlässt, die mehr || || in einer Schlussrede eines Kammerpräsidenten, als in der vom Monarchen gehaltenen Thronrede am Platze wäre. Hierauf wurde zur Spezialdebatte geschritten, wobei die in der Anlage mit roter Tinte ersichtlich gemachten Modifikationen und Streichungen einiger in zu großes Detail sich einlassender Stellen und in die Thronrede nicht notwendig gehörender Anführungen im allseitigen Einverständnisse vorgenommen wurden.

Bei der mit 19. bezeichneten Alinea wurde die Beratung wegen vorgerückter Nachtzeit abgebrochen und zur Fortsetzung der Beratung von dem Ministerpräsidenten für morgen abends 7 Uhr eine Sitzung anberaumt.

Die Beratung über die Thronrede || || wurde bei Alinea 19 (alt) wieder aufgenommen und von dem Justizminister die Notwendigkeit motiviert, bei der Aufzählung der Justizgesetze eine logischere Reihenfolge eintreten zu lassen und die bedeutenderen, in Durchführung der Staatsgrundgesetze erlassenen Justizgesetze den rein sachlichen vorangehen zu lassen. - (PDF)

Die Beratung über die Thronrede wurde bei Alinea 19 (alt) wieder aufgenommen und von dem Justizminister die Notwendigkeit motiviert, bei der Aufzählung der Justizgesetze eine logischere Reihenfolge eintreten zu lassen und die bedeutenderen, in Durchführung der Staatsgrundgesetze erlassenen Justizgesetze den rein sachlichen vorangehen zu lassen. Nach seinem Antrage wäre nach Alinea []. Zahlreiche Justizgesetze haben mit ihrer Verwirklichung weitgehender Reformen [] Verfassungsgesetze be[] die Alinea 16 auf Seite 8 [] der Schwurgerichte7 zu reihen, [] die Alinea auf der 10. []glich der Unabhängigkeit der []gen und dieselbe mit dem beantragten Passus bezüglich der Trennung[] Rechtspflege von der Verwaltung8 [], dann würde der auf Seite 10 [] Passus wegen der Militärgerichte9 [], dann käme Alinea 14 (alt) [] der Advokatenordnung10, Alinea [] bezüglich der Konkursordnung11, [] wegen Aufhebung der || || Schuldhaft12, und 18 (alt) wegen Gründung neuer Fideikommisse13. Hierauf hätte die auf der 10. Seite stehende Alinea beginnend mit den Worten „Eine große Reihe anderer Gesetze“ zu folgen, weiters die Alinea 19 (alt), welcher jedoch nach dem Antrage des Ministers des Innern nachstehende Fassung zu geben wäre: „Die Verwaltung wurde wesentlich vereinfacht für die Verbesserung des Loses der Staatsbeamten usw. wie auf Seite 10. Hierauf wären die auf Seite 6 stehenden beiden Alineas wegen der großen Eisenbahnlinien und wegen der Donauregulierung zu reihen. Die Anträge des Justizministers bezüglich der Reihenfolge sowohl als auch bezüglich der Amplifizierung der neuen Alinea 15 auf Seite 10 wurden einhellig angenommen.

Die sich hieran reihenden Alineas 25 und 26 (auf dem Einlagsbogen der Beilage enthalten) wurden beibehalten und in ersterer nur das Wort „erleichtert“ auf „gefördert“ abgeändert, in letzterer [] gestrichen.

|| || Der weiters beantragt gewesene Passus bezüglich der Handels- und Gewerbekammern, für dessen Beibehaltung die Minister v. Plener, Dr. Herbst und Dr. Berger stimmten, wurde infolge Majoritätsbeschlusses (fünf gegen drei) gestrichen, einerseits weil der Passus keine so hohe Bedeutung hat, dass er notwendig in der Thronrede aufgenommen werden müsste, anderseits aber um die Bedeutung des Vordersatzes „an[] der Legislation im Interesse der arbeitenden Klassen der Bevölkerung“ []en sich die Stelle wegen der [] sittlichen und geistigen Interessen anschließen wird, nicht durch Einschiebung des Mittelsatzes wegen der Handels- und Gewerbekammern abzuschwächen.

Bei der Alinea 27 wurde nur eine stilistische Verbesserung vorgenommen.

Alinea 28 (Herstellung und [] des bürgerlichen Eherechtes)14 [] Worte „zur Vermeidung []“ welche allenfalls als eine [] aufgefasst werden könnten, [] Einverständnisse gestrichen.

|| || In der Alinea 30, welche das Verhältnis der Schule zur Kirche behandelt15, wurden über Antrag des Justizministers die Worte „ebenso berechtigten als“ gestrichen, weil der Satz, wie er im Entwurfe steht, nicht wahr wäre und wie ein Hohn klingen würde.

In der Alinea 31: „Ich hege die Erwartung, dass diese gesetzlichen Anordnungen sich als genügend bewähren mögen, um ein friedliches einklängiges Walten des Staates und der Kirche dauernd herbeizuführen.“ – fand der Minister für Kultus und Unterricht die Worte „sich als genügend bewähren mögen“ für bedenklich, weil sie keinen guten Eindruck hervorrufen und eine Kritik herausfordern werden. Diese Erklärung bezieht sich auf die Ah. Kundgebung, welche Se. Majestät bei Ah. Sanktionierung der konfessionellen Gesetze dem Ministerrate in der Richtung zu machen geruhten, dass die prinzipielle Grundlage auf diesem Gebiete mit dem Gewährten als abgeschlossen betrachtet werden müsse. || || Der Ah. Intention Sr. Majestät könnte aber, ohne dass nach der anderen Seite hin gedroht wird, durch eine andere Fassung entsprochen werden, welche den Gedanken der Stetigkeit des Gegebenen zum Ausdrucke zu bringen hätte. Als eine solche Fassung würde er vorschlagen: „Ich hege die Erwartung, dass diese gesetzlichen Anforderungen sich als dauernde Grundlage eines friedlichen einklängigen Wirkens des Staates und der Kirche bewähren werden.“ [] würde nach seinem Dafürhalten der Ah. Willensmeinung vollkommen, aber in einer der Kritik weniger unterliegenden Weise entsprechen, indem damit gesagt wird, „dass man in den Prinzipien nicht weiter gehen zu müssen erwartet“.

Der Justizminister fand den Passus „sich als genügend bewähren mögen“ noch []ungen gefährlich, einerseits [] „genügend“ gewissermaßen [] Regierung aussprechen [] vermeiden sollte, []alle geradezu als || || eine Drohung gegen die Kirche aufgefasst werden würde, indem dieser Satz ausdrücken würde: „Wenn diese gesetzlichen Anordnungen sich bewähren, werde bei denselben verblieben werden, wenn nicht, werde aber hierin noch weiter gegangen werden. Aus diesem Grunde erachtete der Justizminister, der ganz unbedenklichen und der Ah. Intention dennoch Ausdruck gebenden Fassung des Ministers Ritter v. Hasner beistimmen zu sollen.“

Der Ministerpräsident bemerkte, dass Sr. Majestät der Ausdruck „als genügend bewähren mögen“ sehr zugesagt habe und dass daher, wenn schon die vom Kultusminister proponierte Fassung angenommen werden wollte, es ihm angezeigt erschiene, wenn durch einen Beisatz mit ein paar Worten in unverfänglicher Weise die Ah. Absicht zum Ausdrucke gebracht würde, dass Se. Majestät in der konfessionellen Frage nicht weiter gehen wollen.

Der Finanzminister meinte, dass auch mit || || dem Ausdrucke „dauernde Grundlage“ schon sehr viel gesagt sei, und dass eine Besprechung in der Presse auch hierüber nicht ausbleiben wird.

Der Minister des Innern sprach seine Überzeugung aus, dass, wenn an dieser Stelle zum Ausdrucke gebracht werden wollte, an den gesetzlichen Anordnungen in der konfessionellen Frage dürfe gar nicht gerührt werden, ein Hallo auf der anderen Seite zuverlässig angeschlagen werden wird.

Die Konferenz nahm sohin die vom Minister Ritter v. Hasner proponierte Fassung an.

Der Minister des Innern sprach hierauf den Wunsch aus, dass, bevor zur Schlussredaktion der drei Alineas [] 36 und 37, welche unstreitig den [] der ganzen Thronrede enthalten, [] wird, noch in Erwägung gezogen werden sollte, inwieferne nicht [] politische Gedanken [] Ausdruck finden sollten. [] sehen, wenn [] Staatsstreichsgelüsten || || ein kräftiges non fiat von der Krone entgegen gehalten würde; ferners eine Ah. Erklärung oder besser der Ausspruch der Ah. Überzeugung, dass das Festhalten an den Grundlagen der Verfassung den berechtigten Bedürfnissen der Bevölkerung und der Wohlfahrt derselben hinsichtlich der Fragen, die gegenwärtig ihre Erledigung nicht finden konnten, eine hinlängliche Basis bietet; dass endlich auch etwas mehr materieller Gehalt bezüglich dessen, was in der nächsten Zukunft angestrebt werden soll, in die Thronrede hineinzulegen und daher von dem Gedanken der Wahlreform nicht geschwiegen werden soll.

Der Ministerpräsident bemerkte, dass an dieser Stelle zwei Gedanken zum Ausdrucke gebracht werden wollten, das Festhalten an der Verfassung und ein versöhnliches Wort an die Adresse jener, die sich durch die Verfassungszustände nicht für befriedigt halten. Eine noch größere Detaillierung scheine ihm gefährlich, weil, wenn man von der Zurückweisung des Gedankens || || einer Sistierung spricht, man doch nicht umhin könnte, auf der andern Seite etwas in Aussicht zu stellen, was gewissermaßen als die Brücke zur Verständigung angesehen werden könnte, was jedenfalls sehr schwierig wäre.

Der Finanzminister hielt es nicht für notwendig, dass die Idee der Wahlreform in dieser Thronrede eine Erwähnung findet, er glaubte sich aber mit den beiden letzten Alineas 36 und 37 nicht ganz einverstanden erklären zu können. Es bezieht sich das, was dort gesagt wird, bloß auf die Tschechen und Südtiroler, dann auf eine Fraktion des Herrenhauses, nicht aber auf die Galizianer, die auf dem Boden der Verfassung geblieben sind. Es sollte nach dem Passus „Österreich [] große Heimat sein etc.“ eine [] dahin gemacht werden, dass [] würde: „Die Ausbildung der [] in jenem Teile der [] sich bisher von derselben [] bei ruhiger Überlegung die Überzeugung hervorrufen, || || dass auf dieser Grundlage die Verständigung unter den Völkern erfolgen wird, weil usf.“

Der Justizminister war wohl auch der Ansicht, dass von den politischen Rechten etwas gesprochen werden sollte, dies sei jedoch in Alinea 5 ohnehin geschehen, wo es heißt: „Eine Verfassung ausgestattet mit allen konstitutionellen Bürgschaften und dadurch weiterer Entwicklung fähig etc.“ Deshalb brauche man in eine weitere Auseinandersetzung nicht einzugehen. Er hielt jedoch das vorletzte Alinea 36 aus dem Grunde für bedenklich, weil dort gesagt wird, die Verständigung unter den Völkern wird erfolgen, weil sie erfolgen muss, weil nur Österreich es ist, das allen seinen Völkern Schutz etc. bietet. Hier fehle offenbar das Bindeglied, dass die Verfassung dazu geeignet ist, die Verständigung unter den Völkern herbeizuführen. Wenn dieser Zwischengedanke hier nicht zum Ausdruck gebracht würde, || || könnte Alinea 36 auch von jener Partei, die die Verfassung negiert, ohne von ihrem Standpunkte etwas aufzugeben, angenommen werden, denn damit wäre beides ausgesprochen, nämlich die Verständigung wird erfolgen dadurch, dass die einen die Verfassung aufgeben, oder dadurch, dass die anderen sie annehmen.

Der Minister des Innern bemerkte, dass durch die Aufnahme eines solchen Satzes, der die Verfassung als den Boden hinstellen würde, auf welchem die Verständigung zu erreichen ist, sein Bedenken wegen der Verfassungssistierung behoben wäre.

Der Minister für Kultus und Unterricht proponierte sohin den Eingang der Alinea [] folgendermaßen abzufassen: „Die Verfassung ist der Boden, auf dem dieses Ziel erreicht werden kann, auf demselben wird die Verständigung unter den Völkern, dessen [] erfolgen usw.“

[] die allseitige [], der Minister des Innern || || schlug nur vor, anstatt des einem theoretischen Gutachten oder einer Lehrmeinung gleichkommenden Passus „auf welchen dieses Ziel erreicht werden kann“, zu sagen wäre „auf welchem dieses Ziel zu erreichen ist“.

Der Unterrichtsminister begründete seine Fassung damit, dass sie keinen Imperativ, sondern bloß eine Ah. Überzeugung ausspreche, er wollte jedoch gegen die positivere Fassung „zu erreichen ist“ keine Einwendung erheben, welche sohin auch von der Konferenz angenommen wurde.

Der Antrag des Ministers des Innern, dass noch der Wahlreform erwähnt werde, wurde allseitig abgelehnt, und zwar von dem Justizminister aus dem Grunde, weil wohl niemand voraussetzen wird, dass Se. Majestät in der Schlussthronrede Allerhöchstsich über diese Frage aussprechen werden, die, wie der Minister Dr. Berger beifügte, nur in einer Thronrede am Beginne einer Session einen Sinn hätte, jetzt aber, wo die Regierung in dieser Frage nichts getan || || hat, nicht passen würde.

Der Minister des Innern modifizierte sohin seinen Antrag dahin, dass bei Alinea 5, wo von der Entwicklungsfähigkeit der Verfassung gesprochen wird, eine Amplifikation in der Richtung vorgenommen werde, dass gesagt wird „und dadurch weiterer Entwicklung im Interesse der Gesamtheit und seiner Teile fähig“.

Dieser Vermittlungsantrag wurde von dem Justizminister bekämpft, weil er den Schwerpunkt aus dem Reichsrate in die Landtage verlegen würde, während es doch genügt, wenn gekennzeichnet wird, dass die Verfassung nicht etwas absolut Starres ist. Wie die Entwicklung der Verfassung erzielt werden soll, das sei eine Sache der [].

Der Minister des Innern zog infolge []ung in der Erkenntnis [] Alinea 5 diese Einschaltung [] seinen Antrag zurück [] sein Bedauern aus, || || dass in dem Entwurfe keine passende Stelle enthalten ist, wo der Passus wegen der galizianischen Interessen und wegen der Wahlreform passend eingeschaltet werden könnte. In der letzten Alinea wurden im allseitigen Einverständnisse die aus der Beilage 2/2 zu ersehenden Streichungen vorgenommen. Nachdem sohin die zweite Lesung des Entwurfes in der nach den bisherigen Beschlüssen sich ergebenden Weise vorgenommen worden war, beantragte der Minister des Innern, in der Alinea 3 das vorletzte Wort „gekräftigt“ in „gewahrt“ abzuändern, was vorgenommen wurde. Er machte weiters auf einen nach seinem Dafürhalten zwischen den Alineas 7 und 8 bestehenden Hiatus aufmerksam, indem Alinea 8 nur dann logisch an Alinea 7 zu reihen wäre, wenn in letzterer noch ein Bindesatz aufgenommen würde, der zum Ausdrucke brächte, dass die neue Wehrverfassung Österreich in eine Lage gebracht habe, dass man bei feindlicher || || Bedrohung einen Krieg nicht zu scheuen braucht16. Die Konferenz hielt einen solchen Zwischensatz nicht für notwendig, sie glaubte übrigens, dass eine eventuelle Einschaltung dem weiteren Nachdenken überlassen werden könnte.

Der Minister des Innern machte weiters aufmerksam, dass in den Alineas 11, 16 und 20 (alt) dreimal der Ausdruck gebraucht sei: „In Ausführung der Staatsgrundgesetze“ und „Im Geiste der Staatsgrundgesetze“. Die Konferenz beschloss, dass in Alinea [] (alt) dieser Beisatz wegzulassen sei.

Endlich wurde über Proposition des Ministers des Innern in der Alinea [] neu der Satz „Das Lehenband []gt, wo es noch besteht, der []ung“ dahin abgeändert „das Lehenband wird allgemein der Ablö[]“17.

[] Beratung über die [] Ergebnis aus der [] dazu gehörigen || || Einlagsbogenb vollständig zu ersehen ist, geschlossen18.

IV. Erwirkung der Ah. Sanktion für das Gesetz wegen der Gewerbegerichte - (PDF)

IV. ℹ️ Der Justizminister gab sein Vorhaben kund, das von beiden Häusern angenommene Gesetz wegen der Gewerbegerichte19 und

V. Detto Tiroler Landesgesetz wegen Umgestaltung und Erneuerung der Hypothekarrechte - (PDF)

V. ℹ️ das vom Tiroler Landtage beschlossene Landesgesetz wegen Umgestaltung und Erneuerung der Hypothekarrechte Sr. Majestät zur Ag. Sanktion unterbreiten zu wollen.

Die Konferenz war hiemit einverstanden20.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, 14. Juni 1869. Franz Joseph.