Nr. 218 Ministerrat, Wien, 25. April 1869 - (PDF)
RS.Reinschrift und bA.; P. Artus; VS.Vorsitz Taaffe; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Taaffe 25. 4.), Plener 9. 5., Hasner 11. 5., Potocki 10. 5., Giskra 11. 5., Herbst, Brestel, Berger 12. 5.
- I. Regierungsvorlage wegen der Bedingungen einer Eisenbahn von Bludenz nach Feldkirch und Bregenz und zum Anschlusse an die bayrischen und Schweizer Bahnen.
- II. Haltung der Regierung im volkswirtschaftlichen Ausschusse gegenüber den Anträgen des Subkomitees in Bezug auf das allgemeine Eisenbahngesetz.
- III. Einsetzung eines Komitees zur Vorberatung der Predilbahn-Angelegenheit.
- IV. Stand der Angelegenheit der Nachtragskonvention mit England.
- V. Erwirkung der Ah. Sanktion für die Landesgesetze wegen Aufhebung der Propination in Böhmen, Mähren und Schlesien.
- VI. Ah. Sanktionierung des Gesetzes wegen der Gehalte und Rangsverhältnisse der Beamten der Gerichtshöfe.
- VII. Erwirkung der Ah. Sanktion für das Gesetz wegen Einhebung der Verzehrungssteuer von Bier.
- I. Regierungsvorlage wegen der Bedingungen einer Eisenbahn von Bludenz nach Feldkirch und Bregenz und zum Anschlusse an die bayrischen und Schweizer Bahnen
- II. Haltung der Regierung im volkswirtschaftlichen Ausschusse gegenüber den Anträgen des Subkomitees in Bezug auf das allgemeine Eisenbahngesetz
- III. Einsetzung eines Komitees zur Vorberatung der Predilbahn-Angelegenheit
- IV. Stand der Angelegenheit der Nachtragskonvention mit England
- V. Erwirkung der Ah. Sanktion für die Landesgesetze wegen Aufhebung der Propination in Böhmen, Mähren und Schlesien
- VI. Ah. Sanktionierung des Gesetzes wegen der Gehalte und Rangsverhältnisse der Beamten der Gerichtshöfe
- VII. Erwirkung der Ah. Sanktion für das Gesetz wegen Einhebung der Verzehrungssteuer von Bier
|| || Protokoll des zu Wien am 25. April 1869 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn k. k. Ministerpräsidenten Grafen Taaffe.
I. Regierungsvorlage wegen der Bedingungen einer Eisenbahn von Bludenz nach Feldkirch und Bregenz und zum Anschlusse an die bayrischen und Schweizer Bahnen - (PDF)
I. ℹ️ Der Handelsminister referiert über die Angelegenheit der Vorarlbergschen Eisenbahn. In den Gesetzentwurf wegen Vervollständigung des Eisenbahnnetzes sei eine Bahn von Innsbruck zum [] an die bayrischen und Schweizer Kommunikationslinien [] ge|| || nommen werden1. So notwendig und wichtig diese Linie auch erscheine, so könne doch wegen der großen Schwierigkeiten derselben und der dadurch bedingten finanziellen Opfer nicht daran gedacht werden, einen Gesetzentwurf wegen Ausführung dieser Linie so bald einzubringen. Es stelle sich jedoch andererseits als sehr wünschenswert heraus, für das Land Vorarlberg in Hinsicht auf Eisenbahnen schon jetzt etwas zu tun. Wiederholte Petitionen der Handels- und Gewerbekammer und der sonstigen Körperschaften des Landes lassen entnehmen, dass zunächst der Mangel einer Eisenbahnverbindung mit den bayrischen und Schweizer Linien im Lande tief empfunden werde und dass es zur Hebung der Industrie und des Handels daselbst notwendig sei, ohne Aufenthalt wenigstens dem dringendsten Bedürfnisse gerecht zu werden. Die Reichsratsabgeordneten Vorarlbergs hätten dem Handelsminister unablässig die Notwendigkeit der Berücksichtigung der einschlägigen Landesinteressen nahe gelegt und hervorgehoben, dass die unbedingt verfassungstreue Haltung der gesamten Bevölkerung Vorarlbergs ein Motiv [] Erfüllu|| || ng der berechtigten Ansprüche derselben wäre. Sie wiesen namentlich darauf hin, dass es ihnen in der Tat Schwierigkeiten in Bezug auf ihre Stellung machen würde, wenn sie in die [] zurückkehren müssten, ohne [] für das Land vitalen [] irgendein Resultat erzielt [].
Unter diesen Umständen habe sich der Handelsminister verpflichtet, [] der Richtung eines mög[] Zugeständnisses in dieser [] mit dem Finanzminister in Unterhandlung zu treten. [] derselben hat sich der [] zunächst in Berücksichtigung der entschiedenen verfassungstreuen Haltung Vorarlbergs [] zuzustimmen, dass [] Session des Reichsrates ein Gesetzentwurf eingebracht werde, der die Bedingungen der []nierung einer Eisenbahnlinie von Bludenz nach Feldkirch und Bregenz bis an die österreichisch-bayrische Grenze in Lordach zum Anschlusse an die in Lindau mündende bayrische Bahn und dann von Feldkirch und von Bregenz an die Schweizer Rheingrenze zum Anschlusse an die Schweizer Bahnen2. Die Länge dieser Linien betrage || || im Ganzen 10 Meilen. Als Garantie sei der 5%ige Reinertrag von einem Nominalanlagekapitale von 1,200.000 fr. per Meile inklusive der Tilgungsquote in Aussicht genommen, was in Anbetracht der technischen Schwierigkeiten namentlich in Bezug auf Brückenbau keineswegs zu hoch gegriffen erscheine. Andererseits werde beabsichtigt, in dem betreffenden Gesetzentwurfe die Alternative des Staatsbaues mehr zu betonen, als dies bezüglich anderer Bahnen geschehen ist, so dass in dem Gesetze dem Staate gewahrt bliebe, ohne Rücksicht darauf, ob sich binnen einer bestimmten Zeit für die Übernahme des Baues um den Maximalbetrag der Garantie ein Konsortium fände, von der Konzessionserteilung ganz abzusehen und zum Baue auf eigene Rechnung zu schreiten, wenn dies den Interessen des Staates zusagender befunden werden sollte. In diesem Falle würde für das Jahr 1869 ein Nachtragskredit von 2 Millionen in Anspruch genommen werden. In Bezug auf die übrigen Konzessionsbedingungen würde der Gesetzentwurf diejenigen Bestimmungen enthalten, welche [] in letzter Zeit eingebracht [] Konzessionierung von || || [] Gesetzentwürfe aufgenommen wurden. Der Handelsminister erbittet sich [] die Zustimmung der Konferenz, nach eingeholter Ah. Genehmigung einen Gesetzentwurf in [] noch im Laufe der []gen Reichsratssession [] einzubringen.
Die Konferenz erklärt sich hiemit [] einverstanden, der Minister des Innern speziell im [] darauf, dass, da die Fest[] der Trasse dieser Bahnlinien [] Verbindung mit der [] erfolgen könne, die []einen Standpunkte wich[]gende Lösung dieser [] die eventuelle Beseitigung [] Abschwächung des sachlich ganz unberechtigten Widerstrebens gefördert werden dürfte, welches Vorarlberg vom Standpunkte []er und persönlicher Interessen und [] diesfälligen aus langen und gründlichen Verhandlungen hervorgegangenen, technisch kaum anfechtbaren Projekte bisher entgegengestellt worden sei3.
II. Haltung der Regierung im volkswirtschaftlichen Ausschusse gegenüber den Anträgen des Subkomitees in Bezug auf das allgemeine Eisenbahngesetz - (PDF)
II. ℹ️ Der Handelsminister || || bringt zur Sprache, wie sich die Regierung in der morgen stattfindenden Sitzung des volkswirtschaftlichen Ausschusses in Bezug auf die Anträge des Subkomitees betreffend den Gesetzentwurf wegen Vervollständigung des Eisenbahnnetzes zu verhalten haben werde4.
In Bezug auf die Grundsätze, welche dem Gesetzentwurfe zugrunde liegen, stimme das Subkomitee mit den Anträgen der Regierungsvorlage überein. Die Änderungen, die dasselbe in Vorschlag bringe, beziehen sich teils auf die formale Anordnung des Stoffes, teils meritorisch auf die Feststellung des Netzes der Garantiebahnen. Die formalen Änderungen laufen darauf hinaus, dass alle verschiedenen Arten der staatlichen Begünstigungen in zwei Artikel zusammengefasst aufgezählt werden (Art. I und II). Hierauf folgt (Art. III) die Bestimmung, dass die Staatsverwaltung vor allem dahin zu wirken habe, dass die Vervollständigung des Eisenbahnnetzes durch die Gewährung der (im Maximum) 30-jährigen Steuerfreiheit zu Stande gebracht werde. Daran schließt sich die || || Bestimmung, dass denjenigen []en, welche durch Gewährung der Steuerfreiheit allein nicht zu Stande kommen sollten, die []gung der Garantie, der []ung an der Kapitalsbe[] oder des Staatsbaues []det werden kann. [] Aufnahme des Art. VII der []vorlage wegen jedesmaliger Berücksichtigung der Lage der []en und des Geldmarktes [] Majorität des Subkomitees [] notwendig erachtet, wogegen die Minorität mit dem []tter Baron Petrinò die [Einsch]altung dieses Artikels im [] beantragen gedenke.
Die materiellen, die Veränderungen des Bahnnetzes betreffenden Bestimmungen belangend, wurde [] den in der Regierungsvorlage beantragten unter die (Garantie)Bahnen neu aufgenommen:
1. eine Bahn von einem Punkte der Lemberg–Czernowitz–Jassyér Bahn in der Bukowina an die ungarische Grenze gegen Marmarossziget;
2. eine Bahn von einem Punkte der Carl-Ludwigs-Bahn nächst Tarnow einerseits gegen Eperies, anderseits gegen die Weichsel;
|| || 3. eine Bahn von Oszwieczim in der Richtung gegen die Kaschau–Oderberger Bahn mit Zweigbahnen nach Bielitz und Krakau;
4. eine Bahn von einem Punkte der Kaiser–Ferdinands-Nordbahn (Olmütz) über Jägerndorf zum Anschlusse an das preußische Bahnnetz;
5. eine Bahn von einem Punkte der mährisch-schlesischen Nordbahn (Sternberg) über Schönberg an die preußische Grenze;
6. eine Bahn von Reichenberg durch den Bezirk Friedland an die preußische Grenze;
7. eine Bahn von Iglau zum Anschlusse an die Franz-Josefs-Bahn bei Wessely oder Budweis;
8. eine Bahn im Anschlusse an die St. Peter–Fiumaner Bahn durch Istrien nach Pola.
9. eine Bahn von Wien an die Kronprinz-Rudolfsbahn (Reifling) anschließend, mit der Fortsetzung von einem anderen Punkte dieser Bahn über St. Johann zur Verbindung mit der Linie Innsbruck–Feldkirch;
Weitere meritorische Änderungen betreffen, dass für die Linie Przemysl–Stryj–Hussiatin die Richtung über Stanislau ausdrücklich []de; dass zu Gunsten || || [] gesetzt wurde, dass die Weiterführung der Linien von Villach nach dem Meere und gegen die venetianischen Bahnen auf österreichischen [] stattzufinden habe, und dass [] von Spalato über Knin []usse an das österreichisch-[] Bahnnetz die Fortsetzung [] nach Laibach und der [] Innsbruck an die schweizerischen Bahnen die bestimmte [] Feldkirch und Bregenz [] wurde, endlich dass die [] Regierung beantragten [] Rottenmann–Wels und Salzburg–[] ausgeschieden wurden. [] neu hinzugekommenen [] hat der Handelsminister [] aller Wärme und Ent[]gen angekämpft. [] insbesondere geltend [gemacht], dass nachdem die Regierung [] für Galizien schon mit nicht weniger als vier Bahnlinien []gedacht habe, die Erweiterung des[] Galizien betreffenden Netzes um drei weitere Linien (1., 2., 3.) mit den maßgebenden Verhältnissen durchaus nicht im Einklange stehe. In Bezug auf die neu aufgenommenen mährisch-schlesischen [] hat der Handelsminister || || auf die Zwecklosigkeit der Aufnahme derselben hingewiesen, nachdem für die Linie von Olmütz (4.) schon jetzt ein Konzessionsgesuch auf Grund der Steuerbefreiung vorliege und die Ausführung der Linie von Sternberg (5.) ebenfalls nur mit Steuerbefreiung sicher vorausgesehen werden könne. Gegen die Wien–Reifling-Tiroler Bahn führte er mit der größten Entschiedenheit alle Argumente ins Feld, welche sich aus der Monstrosität dieses Projekte nach allen Richtungen hin von selbst ergeben. Der Entgegnung im Subkomitee, dass durch die Aufnahme in das Netz die Eventualität der Herstellung der betreffenden Linien auf dem Wege der Steuerbefreiung nicht ausgeschlossen sei und dass die Regierung es immer in der Hand habe, das Spezialgesetz in dieser Richtung einzubringen, trat der Handelsminister damit entgegen, dass schon die Tatsache, dass eine Linie im Gesetze unter den Garantielinien erscheine, jeden Unternehmer von vorneherein bestimmen werde, von der weniger vorteilhaften Begünstigung der Steuerbefreiung abzusehen. Seine (des Handelsministers) || || Nach dieser Auseinandersetzung der Sachlage frage nun Bemühungen blieben jedoch ohne den] erwünschten Erfolg. Von den übrigen Änderungen [] der Handelsminister und im Hinblick auf die eben be[] Einbringung des Gesetzentwurfes wegen der Bludenz–Feldkirch–Bregenzer Bahn5 keinen [] dagegen haben, dass die [] Linie Innsbruck [] bayrische Grenze über [] Feldkirch in das Gesetz aufgenommen werde, zumal []lfrage nicht vorge[]de. [] würde er auch glauben, [] durch die in Bezug auf []ge der Linien von [] angenommenen Textierung: „auf österreichischen Gebiete“ hinsichtlich der Frage des Predil keineswegs unbedingt im vorhinein ge[] werde6. Desgleichen scheinen ihm die politischen Rücksichten nicht ganz unberechtigt, welche für die Fortsetzung einer dalmatinischen Bahn nach Krain in dem Standpunkte geltend gemacht worden seien, dass es notwendig erscheine, den Verband Dalmatiens mit dieser Reichshälfte in dieser wirksamen Weise zu befestigen, um eventuellen Velleitäten nach einer [] hin zuvorzukommen.
|| || Nach dieser Auseinandersetzung der Sachlage frage nun der Handelsminister, welche Haltung die Regierung den Subkomiteeanträgen gegenüber einzunehmen haben werde. Seiner Ansicht nach müsse gegen die neu eingefügten Bahnen mit aller Entschiedenheit angekämpft werden, nachdem dieselben den Plan und die Anlage des Gesetzes geradezu umstoßen. Es müsste darauf hingewiesen werden, dass die Schwierigkeiten der Ausführung des Bahnnetzes umso größer werden, je mehr Linien man in das Gesetz aufnehme, abgesehen davon, dass der Nebenzweck des Gesetzes, in dem Wettlaufe nach Konzessionen einen gewissen Stillstand herbeizuführen, durch die Aufnahme so vieler Bahnen geradezu vereitelt würde. Es könnte ferner in Aussicht gestellt werden, dass die Regierung durch die unveränderte Annahme der Subkomiteeanträge sich eventuell genötigt sehen würde, das Gesetz nicht zur Ah. Sanktion zu empfehlen. Das wäre jedoch [] aufzubehalten, da er kein [] Drohungen sei, zumal || || [] Erfahrungen der Zweck, welchen sie fördern sollen, selten erreicht werde. Ein anderer Gedanke wäre [] dass, wenn die Subkomiteeanträge im volkswirtschaftlichen [] zum Beschlusse erhoben [] der Gesetzentwurf von []ung zurückzuziehen [] und dass in einem neuen Entwurfe nur jene Artikel wieder [] werden, durch welche die Regierung ermächtigt werde [] Bahnunternehmungen []ßigjährigen Steuerfreiheit [] administrativen Wege zuzu[]. [] müsste er (Handelsminister)[] entschieden erklären, [] durch diesen Modus [] würde es den Anschein []nen, als ob es der Regierung [] darum zu tun sei, sich [] zu verschaffen und dass sie sich zu dem Meritorischen der Frage des Eisenbahnnetzes gleichzeitig verhalte. Es wäre dies ein Standpunkt, welcher nach seinem Erachten überhaupt nicht der richtige für die Regierung sei und welcher ihm als Ressortminister [] insbesondere peinlich sein []. [] habe der Regierung den || || Vorwurf gemacht, dass sie in Hinsicht auf die Vervollständigung des Eisenbahnnetzes nicht von feststehenden Prinzipien aus vorgehe. Diesen Vorwurf zu beseitigen habe der Gesetzentwurf, welchen die Regierung eingebracht habe, zum Zwecke gehabt. Die Regierung habe mit demselben den Plan, welchen sie für den zweckmäßigsten halte, dargelegt. Wenn die Anträge der Regierung nicht durchgehen, so sei, da man namentlich in Fragen solcher Art den Erfolg zum voraus nicht in der Hand haben könne, der Nachteil davon für die Regierung eben kein besonderer. Wohl aber müsste es auf die Stellung der Regierung und namentlich auf seine Stellung als Handelsminister in sehr unwillkommener Weise zurückwirken, wenn er auf seine eigenen Gedanken keinen Wert legen und sich in Bezug auf die meritorische Frage des Bahnnetzes negativ verhalten müsste. Es wäre das eine ihm persönlich nicht nur nicht ko[]nde, sondern geradezu [] Rolle. || || Er würde daher den von ihm vorgeschlagenen Vorgang empfehlen [] besonderes Gewicht darauf [], dass der Finanzminister [] im volkswirtschaftlichen [Ausschusse] erscheine und ihn in [] Bekämpfung der Subkomiteeanträge [] den in erster Reihe []den finanziellen Argumenten unterstütze.
Der Finanzminister weiset darauf hin [] von Anfang an gegen []gung dieses Gesetzentwurfes gewesen sei. []dlich zur Einbringung [] zugestimmt habe, so sei dies []g geschehen, dass der []ei ins Spiel kommenden []en das Gesetz nicht zu[]en lassen werde. [] nun anders gekommen. [Das] Sprichwort: „Eine Hand wäscht die andere“ habe eine neue Bewahrheitung, aber auch einen Zusatz dahin gefunden, dass in diesem Spiele jede Hand schmutzig werde. Es sei in wahrhaft exorbitanter Art an den Tag getreten, wie in unerquicklichster Weise der Widerstreit der Einzelinteressen durch gegenseitige Konnivenzen auf Kosten der Sache, eine vom staatlichen und speziell vom finanziellen Ge|| || sichtspunkte höchst bedenkliche Lösung gefunden habe, welche in der Aufnahme des geradezu unsinnigen Projektes der Bahn von Wien über Mariazell nach Innsbruck gipfle. Der Anteil, welchen einzelne Abgeordnete an diesen Verhandlungen genommen, sei in weitere Kreise des Hauses gedrungen und habe die korrekteren Elemente desselben aufgerüttelt und in denselben den Entschluss reifen lassen, sich diesen Vorgängen in entschiedenster Weise entgegen zu stellen. Es schiene ihm (Finanzminister) daher sehr gut, wenn eine Diskussion in dieser Sache vermieden werden könnte, welche dem Ansehen des Abgeordnetenhauses jedenfalls nur höchst abträglich sein würde. Es liege dies im Interesse der Regierung selbst, welche nicht wünschen könne, dass das Ansehen des Abgeordnetenhauses durch Debatten in kaum gut zu machender Weise leide, welche, wie die über die Mariazeller Bahn, voraussichtlich umso mehr zum einer höchst unliebsamen Besprechung des Verhaltens der beteiligten Persönlichkeiten in dieser Sache führen müsste [] sich des Einflusses dieser le[] schon in der Presse geltend || || []ne, welche teilweise diesem Projekte bereits das Wort führen [].
Der Finanzminister würde [] glauben, dass es zweckmäßig wäre, über den eigentlichen Kernpunkt der widerlichen Streitigkeiten []lich über die Aufzählung der Garantiebahnen im Gesetze []assung des betreffenden [] hinauszukommen. [] Aufzählung dieser []de eigentlich doch mehr [] als genützt. [] hätte Gelegenheit sich heute [] Überzeugung zu verschaffen, [] zum Ausdruck [] Wünsche nach Galizien [] Bahnlinien. [] beruhigen lassen würden, wenn die Aufzählung der [] im Gesetze selbst unterbleiben würde. Er wäre daher dafür, dass der Versuch gemacht würde, den volkswirtschaftlichen Ausschuss zum Zurückgreifen auf die Regierungsvorlage zu vermögen. Wenn dies nicht zu erreichen sein sollte, wäre er für das Zurückziehen der gegenwärtigen Vorlage und dafür, dass dieselbe durch eine neue ersetzt, welche sich nur auf die || || Gewährung der Steuerbefreiung zu beschränken hätte. Das in Aussicht stellen der Nichtsanktion des Gesetzes würde ihm weniger konvenieren. Es sei immerhin schwer, im letzten Augenblicke damit hervorzutreten, während die Zurückziehung des Gesetzes sich viel einfacher machen ließe. Der Vorwurf, der Entwicklung des Eisenbahnnetzes die gebotene Aufmerksamkeit nicht zuzuwenden, würde der Regierung in keinem Falle gemacht werden können, nachdem das, was durch die Vorlage der verschiedenen Spezialgesetze für Eisenbahnen bezielt werde, sich zusammen wohl auf 100 Millionen beziffere, die dem Eisenbahnbaue zugute kommen. Und das sei gewiss ein sehr ansehnlicher Betrag. Er könne daher nur das eventuelle Zurückziehen der Vorlage wärmstens empfehlen, da ihm vor allem daran gelegen sei, einer erregten, widerlichen und schädlichen Debatte aus diesem Anlasse im Abgeordnetenhause, auf welche man bei der gerechten Empörung eines Teiles der Abgeordneten sich gefasst machen müsste, [zu] begegnen. || || Darauf, dass das Gesetz eventuell im Herrenhause die entsprechende Korrektur erhalten könnte, [sei] angesichts der Erfahrungen [] Verhandlung über das [Gesetz] wegen Entrichtung der Einkommensteuer von Eisenbahnen []ffen, da diese Verhandlung den Bestand einer wahren []rei unter den Eisen[]ten in diesem Hause [] ausgestellt habe.
Der Handelsminister bemerkt, [] sei von einem Skandal []n. [] Skandal werde aber [] losgehen, welche [] Mariazeller Bahn stehen [] voraussichtlich ein sehr [] Kampf werden. Dafür aber, dass die Regierung deswegen, weil möglicherweise [] einzelne Persönlichkeiten des Abgeordnetenhauses ein Sturm losbrechen werde, zum Zurückziehen einer als notwendig erkannten Vorlage entschließen sollte, fände er keinen genügenden Grund. Jede größere Versammlung habe einige räudige Schafe in ihrer Mitte. Wenn daher gegen diese der [Sturm] losgehe, so sei dies zwar immer|| || hin nicht angemessen, es tangiere aber weder die Körperschaft noch die Institution. Er würde daher keinen Grund einsehen, sich wegen dieser wenigen Persönlichkeiten zu opfern und eine Sache preiszugeben, die eine große Wichtigkeit habe. Diese sei zunächst in der Aufstellung eines Systems zur Vervollständigung des Eisenbahnnetzes gelegen, welche sowohl von Seite der Regierung als in der Öffentlichkeit als ein wirkliches Bedürfnis erkannt worden sei. Darum lege er auf das Gesetz so großen Wert, weil es eben das System, welches die Regierung in Bezug auf die Eisenbahnen verfolge, durch die Skizzierung der großen Verbindungslinien zum Ausdrucke bringe. Die Eventualität, dass, wenn ja die Anträge des Subkomitees im volkswirtschaftlichen Ausschusse und im Hause zum Beschlusse erhoben werden sollten, im Herrenhause doch eine Sanierung erfolgen könnte, halte er nicht für so sehr in Frage stehend. Der Koteriezusammenhang, welcher sich bei Gelegenheit der Verhandlung des Eisenbahneinkommensteuergesetzes7 dort [] || || aber nur so lange wirksam sein, [] es sich um Fragen handle, welche von allen Eisenbahnunternehmungen []chen gemeinschaftliche Interessen berühren.
In dem fraglichen Gesetzentwurf aber handle es sich um gerade [] auf die, der Regierung []ensten Punkte der Subkomiteeanträge um die Frage []renz für schon bestehende [] namentlich für die [] und für die Kaiserin-Elisabeth-Westbahn8, und werde [] Herrenhause mehrseitig [] Interesse der alten [] Zweifel geltend []. [] aber daran nicht zu [] das Herrenhaus mit [] auch im Abgeordnetenhause angenommenen Anträge des Subkomitees in allen und jedem übereinstimmen. Die Folge würde sein, dass das Gesetz an das Abgeordnetenhaus zurückgehen müsste und bei dem nahen Sessionsschlusse dort kaum mehr wieder aufgenommen werden würde. Allerdings würde die Regierung in dieser Weise zu der Erledigung wegen der Steuer|| || befreiungen in dieser Session nicht mehr gelangen. Daran aber wäre endlich weniger gelegen, weil sich in dieser Richtung in den Sommermonaten ohnedies nicht viel tun lasse und weil kaum länger als bis zum Monate Oktober zuzuwarten notwendig wäre, um die Sache von neuem wieder in Fluss zu bringen, wo der Reichsrat voraussichtlich wieder zusammenkommen würde. Diese Situation wäre aber jedenfalls eine würdigere. Die Regierung hätte ihren guten Willen gezeigt, die Feststellung eines Systems für Eisenbahnbauten endlich herbeizuführen. Wenn es nicht gelungen wäre, den Gesetzentwurf noch in dieser Session endgiltig zustande zu bringen, so würde doch der Regierung kein Verschulden hieran zur Last gelegt werden können. Das Zurückziehen der Vorlage im Stadium der Ausschussverhandlung und die Substituierung eines die wesentlichsten prinzipiellen Punkte []ierenden neuen Entwurfes [] schiene ihm von seinem Standpun|| || kte als Ressortminister durchaus nicht annehmbar, da er hiedurch notwendig in eine so [] Stellung geraten müsste, [] die Fortführung seines [] höchst peinlich werden würde.
Der Ministerpräsident bemerkt, dass die Ansichten des Handelsministers und des Finanzministers eigentlich nicht so weit auseinander gehen als es den [] habe. Der Handelsminister wolle [den Antr]ägen des Subkomitees im volkswirtschaftlichen Ausschusse und im hohen Hause auf das Entschiedenste entgegentreten und [] dass im Herrenhause möglich []ediert werde, wobei er [] nur das bezwecken [], dass das Gesetz, sofern es []ch noch eine den Prinzipien der Regierungsvorlage entsprechende Fassung erhielte, vor Sessionsschluss überhaupt nicht mehr zustande komme. Der Finanzminister wolle die Unmöglichkeit für die Regierung, ein nach den Anträgen des Subkomitees votiertes Gesetz zu akzeptieren, schon im Ausschusse []en erklären und im Falle als || || infolge dieser Erklärung nicht auf die Regierungsvorlage zurückgegangen würde, es gar nicht zur Plenarberatung kommen lassen, das Gesetz zurückziehen und einen neuen Entwurf wegen der Ermächtigung zur Steuerbefreiung einbringen. Der Ministerpräsident sei nicht in der Lage, sich von seinem Standpunkte in eine Detailerörterung der Bestimmungen des Gesetzentwurfes einzulassen, welche hier in Frage stehen. In seiner Stellung glaube er jedoch, dem Ministerrate die Erwägung nahelegen zu sollen, dass, wie bekannt, von verschiedenen Seiten gegen die gegenwärtige Ordnung der Dinge gearbeitet werde. In erster Linie richten sich diese Bestrebungen allerdings gegen das Ministerium. In zweiter Reihe aber sei man von gewissen Seiten auch sehr bemüht, das Abgeordnetenhaus zu diskreditieren, es als ein Rumpfparlament hinzustellen und das Ansehen des Hauses nach außen hin zu untergraben, soweit immer man hiezu Anhaltspunkte finden zu können glaube. Es sei nicht zu || || []te Versuche nicht ganz erfolglos geblieben seien, und es zeige schon die äußerliche Tatsache, dass das Publikum an den Sitzungen des Abgeordnetenhauses in neuerer Zeit in []el wenig Anteil nehme, [] Vertretungskörper an []en Nimbus in der Öffentlichkeit einigermaßen verloren []. []re aber auf Seite der [] dazu auf, jeden Anlass [] zu vermeiden, welcher den [] Abgeordnetenhaus ge[] feindseligen Parteitendenzen [] scheinende Berechtigung [] umso mehr dann, [] sich darum handle, den [] die willkommene Gelegenheit []chen aus der Kompromittierung einzelner Mitglieder der Regierungspartei für ihre [] Nutzen zu ziehen, welche [] eine Herabsetzung des Ansehens der Regierungspartei im Vorzuge gerichtet seien. In dem vorliegenden Falle würde sich aber der Sturm im Abgeordnetenhause vorwiegend gegen das Zentrum und die Linke wenden. Es handle sich also eigentlich um den Schutz der verfassungstreuen Partei des Hauses. In dieser Beziehung scheine daher || || große Vorsicht auf Seite der Regierung dringend geboten. Oft haben kleine Ursachen große Wirkungen und er wolle zur Bekräftigung dessen nur an jene sehr analoge Situation in den letzten Jahren des früheren konstitutionellen Regimes erinnern, wo die Verhandlungen über die Siebenbürger Bahn von den Gegnern des Systems nicht ohne Erfolg ausgebeutet worden seien 9. Er glaube also, dass dieser Punkt sehr wohl in Erwägung gezogen werden sollte.
Der Minister des Innern bemerkt, er habe a principio gegen die Einbringung dieses Gesetzes gestimmt. Er sei der Einbringung endlich nicht weiter entgegengetreten, zunächst in der Voraussicht des Nichtzustandekommens des Gesetzentwurfes infolge der gegenseitigen Eifersucht auf Begünstigungen mit Eisenbahnen. Nun aber sei eine Einigung der divergierenden Tendenzen und zwar auf Kosten des Staatssäckels dennoch erfolgt und das Zustandekommen eines nicht []tbaren Gesetzes in Aussicht. Unter diesen Umständen [] || || sich konsequent mit seiner ursprünglichen Anschauung nur der Ansicht des Finanzministers anschließen. Im Ministerrate sei ausdrücklich beschlossen worden, dass die Regierung an ihrer Vorlage unbe[dingt fest]halten solle. [] Annahme dieses Beschlusses könne [] somit nur um die Frage [] dem eventuell mit [] Abänderungen der []vorlage beschlossenen Gesetzentwurf [] Sanktion zu verweigern, [] vor der Plenarberatung ganz zurückzuziehen wäre. [] halte die letztere Modalität für die zweckmäßigere. [] wollte, dass von Seite der [] ein System in Hinsicht der Eisenbahnen markiert werde. Diesem Verlangen sei durch die [] Gesetzentwurfes entsprochen worden. Der Zweck sei also erreicht. [] der Regierung ein anderes [] oder eine so weitgehende Er[]rung des von ihr vorgeschlagenen Systems entgegengestellt werde, [] die Regierung soweit es die Inanspruchnahme der Finanzen betreffe, die Verantwortung hiefür unmöglich übernehmen könne, so treffe die Schuld nicht die Regierung, wenn von der gewünschten Feststellung eines Systems ganz Umgang genommen [] müsse. || || Auf eine Restringierung des erweiterten Netzes durch das Herrenhaus zu hoffen, sei illusorisch. Gegen Vorteile für das Allgemeine, und als ein solcher müsse innerhalb bestimmter Grenzen endlich jede neue Eisenbahn betrachtet werden, könne kein Vertretungskörper ankämpfen, so wenig es der Minister des Innern von dem engeren Standpunkte seines Ressorts aus der Öffentlichkeit gegenüber zu tun in der Lage wäre. Dann aber scheine das, was der Ministerpräsident angedeutet, der eingehendsten Berücksichtigung wert. Denn schon jetzt werde von gewissen Seiten her gesagt, dass das Abgeordnetenhaus im Gegensatze zu seiner Aufgabe auch politisch Koteriezwecke Verfolge. Es scheine ihm also in der Tat große Vorsicht nötig, um das Haus vor weiteren Verdächtigungen in dieser Richtung sicherzustellen.
Der Ackerbauminister weiset darauf hin, dass, wenn im Ausschusse von Seite der Regierung mit Festigkeit auf der Regierungsvorlage beharrt, die Unmöglichkeit, auf den monströsen Subkomitee-Entwurf einzugehen, nachdrücklichst betont, wenn ferner dem volkswirtschaftlichen Ausschusse [] gemacht würde, dass [] an de|| || r weiteren Verzettlung dieser wichtigen Sache er allein die Verantwortung zu tragen hätte; ein []en von Seite des Ausschusses [] doch erwartet werden könnte.
Der Handelsminister würde mit der erwarteten Vertretung des []spunktes eine sehr dankbare [ ]en. []n müsse er es allerdings, [] Gesetz gar nicht zustande []n. Er könne andererseits []en, dass ein Skandal im [Abgeordneten]hause politisch die übelsten [] haben würde, und das []ent dürfe nicht unterschätzt []. Der Handelsminister meint, vor dem Skandal sei eine []. Es werde im Abgeordnetenhause zu argen Kämpfen nicht kommen, dazu scheine es auf der Seite, von welcher aus der Kampf unternommen werden wolle, an dem nötigen []he zu gebrechen. Übrigens meint er, dass, wenn es ja im Hause zu ärgerlichen Diskussionen kommen sollte, dies für eine Regierung, welche so dastehe wie die gegenwärtige, ganz ohne Einfluss auf die eigene Stellung bleiben müsste. Hocherregte Debatten aus Anlass der Eisenbahnfragen kommen überall vor. Er weise namentlich auf die Verhandlungen in der bayrischen Kammer || || hin, wo sich ebenfalls eine Kirchturmpolitik sondergleichen geltend gemacht hat, und wo das Gesetz ebenfalls nicht zustande gekommen ist. Und obwohl der bayrische Finanzminister dies in vorhinein wusste, habe er seinen Entwurf dennoch nicht zurückgezogen. Er sei nur entschieden gegen den Akt des Zurückziehens des Gesetzes, worin eigentlich allein er sich mit dem Finanzminister im Gegensatze befinde. Das Zurückziehen widerstrebe ihm aber zunächst deswegen, weil, indem es wegen der die Vorlage der Regierung wesentlich alterierenden Amendierungen erfolge, gleichsam das offene Eingeständnis einer erlittenen Niederlage involviere.
Der Finanzminister bemerkt, dass, wenn von einer Niederlage der Regierung in dieser Sache überhaupt die Rede sein könne, diese schon mit dem Umstoßen des von der Regierung proponierten Liniennetzes erfolgt wäre.
Der Justizminister meint, dass die Sache leicht wäre, wenn der volkswirtschaftliche Ausschuss nicht die unglückliche Zusammensetzung hätte, wie es eben der Fall sei. Bei jedem [] || || sei es wahrscheinlich, dass eine entschiedene Bekämpfung der monströsen Subkomiteeanträge von Seite der Regierung nicht ohne Erfolg bleiben []. [] dem volkswirtschaftlichen Ausschusse [] diese Wahrscheinlichkeit nicht []. [] eben nur möglich, dass die [] mit ihren Erklärungen [] erwünschte Wirkung zu Wege [], möglich sei es allerdings []. []ne daher, dass die Regierung im Ausschusse jedenfalls [] Position ergreifen solle. [] damit gedroht werden solle, [] gegebenenfalles nicht zur Ah. Sanktion zu empfehlen, lasse [] gestellt. Er für seine Person []nel die Regierung werde [] oder jenen Gesetzentwurf zur Ah. Sanktion nicht empfehlen, als konstitutionell korrekt finden [], indem einmal damit der Ah. Schlussfassung Sr. Majestät präjudiziert werde und weil andererseits das Ministerium in vorhinein nicht wissen könne, ob es im Zeitpunkte der Sanktionierung noch im Amte sein werde. Jedenfalls wäre eine Drohung in dieser Richtung für den äußersten Fall vorzubehalten. Wie es aber auch sei, würden die Verhandlungen im Ausschusse morgen || || sicher nicht beendet werden. Im Laufe der Debatte werde es sich ja zeigen, ob im Ausschusse Geneigtheit vorhanden sei, die über die Regierungsvorlage hinausgehenden Subkomiteeanträge abzuwerfen oder nicht. In letzterem Falle könne die Regierung nach seinem Erachten allerdings schon morgen erklären, dass sie ihre Aufzählung der Garantielinien als Kardinalfrage betrachte. Die endgiltige Schlussfassung über die Art und Weise, wie im Falle der Annahme der Subkomiteeanträge das Veto, welches die Regierung gegen einen im Ausschusse in diesem Sinne formulierten Gesetzentwurf unbedingt einlegen müsste, durchzuführen wäre, könnte aber einen Gegenstand späterer Erwägungen bilden. Er sei daher in thesi mit dem Finanzminister einverstanden, nur glaube er, dass für die endgiltige Schlussfassung über die Haltung der Regierung in dieser Frage der Erfolg der morgen im Ausschusse erfolgenden Regierungserklärungen und der Verlauf und das Ergebnis der morgigen Debatten maßgebende tatsächliche Anhaltspunkte liefern werden, in welcher Beziehung er nu[], dass möglicherweise [] || || Garantielinien im Ausschusse [] fallen gelassen werden könnte.
Der Ministerpräsident resümiert [] das Ergebnis der bisherigen [] dahin, dass es sich also [] Anträge handle:
[1] die Regierung und zwar [] Ausschusse an ihrer Vorlage unbedingt festhalten solle;
[2] der Ministerrat schon heute []lle dem Zustandekommen [] Grundlage der Subkomiteeanträge der die Garantielinien im [] votierten Gesetzentwurfe entgegenzutreten und dass eine dahin [] Erklärung in allgemeiner []gen im Ausschusse abge[] werde und
[3] die Schlussfassung über die [] Vetos bis nach der morgen stattfindenden Ausschussverhandlung vertagt werden solle.
Dem Antrage ad 1 stimmen alle Votanten bei. Für den Antrag ad 2, welchem sich auch der Handelsminister in der Voraussetzung der Annahme des Antrages ad 3 anschließt, erklären sich ebenfalls sämtliche Stimmführer.
Der Finanzminister betonte, dass der Beschluss des Ministerrates || || praktisch die Bedeutung haben müsse, dass ein Gesetzentwurf, welcher in Bezug auf die Aufzählung der Garantielinien mit der Regierungsvorlage nicht übereinstimme, nie zum Gesetze werden dürfe. Dieser Beschluss müsse als ein unter allen Umständen feststehender betrachtet werden können, damit diejenigen Minister, welchen als Mandataren des Ministerrates die Abgabe einer Erklärung im Ausschusse in diesem Sinne obliegen werde, sicher sein können, dass das, was erklärt werde, auch geschehe. In Absicht auf die Formulierung der zunächst vom Handelsminister nach Lage der Umstände vielleicht am zweckmäßigsten vor dem Schlusse der Generaldebatte abzugebenden Erklärung wurde einstimmig beschlossen, dass gesagt werde, die Regierung könnte einem den Anträgen des Subkomitees im Punkte der Garantielinien entsprechenden Gesetzentwurfe ihre Zustimmung niemals geben und behalte sich vor, ihre sich aus diesem Gesichtspunkte ergebende Haltung einem solchen Gesetzentwurfe gegenüber in Erwägung zu ziehen.
Der Antrag ad 3 wurde ebenfalls einstimmig zum [Beschluss] erhoben10.
III. Einsetzung eines Komitees zur Vorberatung der Predilbahn-Angelegenheit - (PDF)
|| || III. ℹ️ Der Handelsminister bringt in Vorschlag, dass nachdem infolge eines an den Ministerpräsidenten eingelangten und von diesem ihm als Ressortminister zur Antragstellung im Ministerrate mitgeteilten Ah. Handschreibens vom [ ] d. J. Sr. k. u. k. apost. Majestät aus Anlass mehrerer []eingaben wegen der [] Förderung des Predil[]ktes au. [Vortrag zu] erstatten sei, es sich zur [] der Sache empfehlen, diese wichtige Angelegenheit [] Behandlung im vollen Ministerrate einem Komitee zur Vor[] zu überweisen, in welchem [] leichter ein Expediens er[] werden könnte11.
Der Ministerrat erklärt sich hiemit einverstanden, und übernehmen es der Minister des Innern und der Finanzen, an diesen Vorberatungen mit dem Handelsminister teilzunehmen12.
IV. Stand der Angelegenheit der Nachtragskonvention mit England - (PDF)
IV. ℹ️ Der Handelsminister teilt dem Ministerrate das Ergebnis der Korrespondenz mit, welche im Sinne der Ministerratsbeschlüsse vom [] Februar l. J. in Bezug auf die Nachtragskonvention mit der || || englischen Regierung gepflogen worden sei13.
Die Einigung in Bezug auf das Fallenlassen des Systems der Wertzölle sei erzielt. Ebenso stimme die englische Regierung in Hinsicht auf die von uns proponierten Gewichtszollsätze zu bis auf einen Punkt. Sie verlange nämlich, dass nicht bedruckte Schafwollstrumpfwaren jetzt nicht mit 35 fr., wie hierseits proponiert wurde, sondern mit 18 fr., in zwei Jahren mit 15 fr. klassifiziert werde. Ferner verlange die englische Regierung, dass der Termin, von welchem an die minderen Ansätze für einige Gattungen ordinärer Wollwaren in Kraft zu treten hätten, nicht, wie hierseits proponiert worden, vom Jahre 1872, sondern vom Jahre 1871 angefangen und die allgemeinen Konventionalzölle nicht vom Jahre 1870, sondern schon vom 1. Juli 1869 in Kraft zu treten hätten. Die Modifikationen in Betreff der Zollansätze für die Strumpfwaren könnten ganz ohne Bedenken zugestanden werden, da die einheimische Produktion in diesem Artikel eine bedeutende und eines besonderen Schutzes bedürftige nicht [sei]. Dagegen könne [] davon sein [] || || allgemeinen schon vom Juli [] ab in Wirksamkeit zu setzen. Der Termin bis 1. Jänner 1870 sei ohnedies sehr kurz und es werde [] kosten, selbst bis zum 1. Jänner [] die Konvention durch alle [], welche sie in Bezug auf []le Behandlung noch durch[] habe, durchzubringen. [] einer Festhaltung des Termines []er 1870 folge aber, dass []m Termine 1. Jänner [] Wirksamkeit der min[] für jene Artikel fest[] werden müsse, für welche [] eine zweijährige Vorbereitungs- und Übergangsperiode mit []en für notwendig er[]. [] denke sonach von dem [] der neuesten Verhandlungen im Sinne der Ministerratsbeschlüsse vom 16. Februar d. J. dem []sse zu dem Zwecke die Mitteilung zu machen, damit dieser im Hause den Antrag stelle, der Regierung zu empfehlen, auf den vorläufig vereinbarten neuen Grundlagen zum definitiven Vertragsabschlusse mit England zu [sch]reiten.
Von Seite des Ministerrates wird dagegen nichts erinnert14.
V. Erwirkung der Ah. Sanktion für die Landesgesetze wegen Aufhebung der Propination in Böhmen, Mähren und Schlesien - (PDF)
|| || V. ℹ️ Der Minister des Innern bringt die Frage der Erwirkung der Ah. Sanktion für die von den Landtagen von Böhmen, Mähren und Schlesien angenommenen Gesetzentwürfe wegen Aufhebung des Propinationsrechtes in Anregung15.
Soweit die Durchführung dieser Gesetze die Gebührenfreiheit der betreffenden Verhandlungen und, was Mähren betrifft, das Absehen von dem Erfordernisse der kuratorischen Genehmigung voraussetze, wozu Reichsgesetze erforderlich seien, sei Se. k. u. k. apost. Majestät bereits mittelst au. Vortrages des Finanzministers im Einverständnisse mit dem Justizminister um die Ah. Ermächtigung zur Einbringung diesfälliger Gesetzentwürfe im Reichsrate au. gebeten worden16. Dass Se. Majestät eine Ah. Entschließung über diese au. Vorlage nicht herabgelangen zu lassen geruht haben, erkläre sich durch den Umstand, dass Se. Majestät bisher nicht in die Lage gekommen sind, von den betreffenden Landesgesetzen, auf welche sich die erwähnten Entwürfe der Reichsgesetze beziehen, Ah. Einsicht zu nehmen, nachdem der Minister [] || || au. Vorlage dieser Landesgesetze zur Ah. Sanktion bis zum Herablangen der Ah. Ermächtigung zur Einbringung der Reichsgesetze zuwarten zu sollen glaubte. Da nun aber der Schluss der [] Session herannahe und [] die Durchführung der [], auf welche in den [] Ländern großer Wert [] ohne das Reichsgesetz []en könne, erachte der Minister des Innern den Zeitpunkt [] die betreffenden Landesgesetze mit dem Antrage auf die [] Ah. Sanktion [] dem Zwecke Sr. k. u. k. apost. Majestät nachträglich zu unterbreiten, damit wegen des Zusammenhanges der Reichs- und Landesgesetze das notwendige Gesamt[] Sr. Majestät für die eventuellen Ah. Entschließungen vorliege. Gegen die Ah. Sanktion der drei Landesgesetze betreffend die Aufhebung der Propination bestehe kein Anstand. Die betreffenden Gesetze wurden anlässlich der Erstattung des au. Vortrages wegen Einbringung der erwähnten Regierungsvorlagen im Reichsrate in einer [] bestehend aus dem referierenden || || Minister, dem Handelsminister, dem Justiz- und dem Finanzminister auf das Eingehendste geprüft. Er glaube daher, von einer Detailbesprechung derselben heute absehen zu können.
Nachdem der Minister des Innern die Prinzipien der betreffenden landtäglich beschlossenen Gesetzentwürfe in Kürze auseinandergesetzt hatte, stimmte der Ministerrat seinem Vorhaben, dieselben zur Ah. Sanktion zu empfehlen, einhellig bei. Der Minister des Innern bemerkt, dass, nachdem Se. Majestät von den Umständen, welche es notwendig erscheinen lassen, dass die Entwürfe der betreffenden Reichsgesetze tunlichst bald an den Reichsrat gelangen, mittelst Ag. Einsichtnahme in dieses Protokoll Ah. Kenntnis zu nehmen geruhen werden, es dem Ministerpräsidenten anheim zu stellen wäre, diese Angelegenheit Sr. Majestät au. gegenwärtig zu halten und Allerhöchstdemselben die ehrfurchtsvolle Bitte des Ministerrates vorzutragen, dass Se. Majestät im Falle Allerhöchstdieselben in Beziehung auf die Sanktionierung der fraglichen Gesetze etwa Bedenken haben sollten, [] Ministerrate || || gewähren geruhen mögen, die [] seiner au. Vorlage Allerhöchstdenselben in []cher Erörterung darzulegen17.
VI. Ah. Sanktionierung des Gesetzes wegen der Gehalte und Rangsverhältnisse der Beamten der Gerichtshöfe - (PDF)
[VI.] ℹ️ Der Justizminister teilt der Konferenz mit, dass Se. k. u. k. apost. Majestät die Gnade [] unterbreiteten Gesetzentwurf [] auf die Gehalte und Rangverhältnisse der Beamten der Gerichtshöfe mit der Ah. Sanktion herabgelangen zu lassen18.
VII. Erwirkung der Ah. Sanktion für das Gesetz wegen Einhebung der Verzehrungssteuer von Bier - (PDF)
[VII.] ℹ️ Der Finanzminister teilt der Konferenz mit, dass er wegen Dring[lichkeit] der Sache den in beiden Häusern des Reichsrates angenommenen Gesetzentwurf wegen Einhebung der Verzehrungssteuer von Bier Sr. k. u. k. apost. Majestät zur Ah. Sanktion vorgelegt habe19.
Die Konferenz nimmt hievon Kenntnis.
Wien, am 25. April 1869. Taaffe.
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 26. Mai 1869. Franz Joseph.