Nr. 186 Ministerrat, Wien, 17. Februar 1869 - (PDF)
RS.Reinschrift fehlt; zu VII. Fhka., FM. Präs. 1567/1872.
P. Hueber; VS.Vorsitz Taaffe; anw.anwesend Plener, Hasner, Potocki, Giskra, Herbst, Brestel, Berger.
- I. Haltung der Regierung gegenüber dem Antrage des Abgeordneten Graf Spiegel wegen Errichtung einer landwirtschaftlichen Lehranstalt.
- II. Einholung der Ah. Ermächtigung zur Einbringung des Gesetzentwurfes wegen Ausschreibung von Staatspreisen für Maulbeerpflanzungen.
- III. Einholung der Ah. Sanktion für den Beschluss des Tiroler Landesausschusses wegen Zuschlags von 50% zu den Steuern für die Gemeindefraktion Lodrons.
- IV. Ah. signiertes Gesuch des Abgeordneten Ritter v. Kotz um Nachsicht der Hälfte der Taxe für seine Erhebung in den Freiherrnstand.
- V. Frage wegen Entziehung des Postdebits für die in der Schweiz erscheinende französische Zeitschrift „L’Égalité“.
- VI. Wegen Erwiderung der Note des Reichskanzlers in der Auszeichnungsangelegenheit des Bankiers Louis Haber.
- VII. Vorgang bei Auszeichnungsanträgen für in den diesseitigen Ländern domizilierende Personen wegen Verdiensten um Ungarn oder um das Ressort des Reichskanzlers.
- VIII. Einzuschlagender Vorgang von Seite der Regierung hinsichtlich der Aktion in der böhmischen Frage.
- IX. Gesetzentwurf betreffend Änderungen in den Rangsverhältnissen und Bezügen für Gerichtshofbeamte und Diener.
- X. In Angelegenheit des Übereinkommens mit Ungarn in Betreff der Verwaltung der fundierten und der schwebenden Schuld.
- XI. Auszeichnungsanträge für den Prager Professor Smutek und den Ministerialrat Heider im Ministerium für Kultus und Unterricht.
[I.–VI. fehlt]
Zu VII. Vorgang bei Auszeichnungsanträgen für in den diesseitigen Ländern domizilierende Personen wegen Verdiensten um Ungarn oder um das Ressort des Reichskanzlers - (PDF)
[Zu VII.] ℹ️ Fhka.,FM. Präs. 1567/1872: Ministerratsbeschlüsse über die Regelung der Kompetenz zur Stellung von Auszeichnungsanträgen b) vom 17. Februar 1869, wo die zwischen dem Reichsministerium und den beiderseitigen Landesministerien getroffene Vereinbarung gutgeheißen wurde, dass, wenn es sich um Belohnung von für Ungarn erworbene Verdienste an einer in diesen Ländern domizilierenden Person, oder um die Auszeichnung von Verdiensten um das Ressort des Reichskanzlers handelt, das ungarische Ministerium, und beziehungsweise der Reichskanzler sich an das hiesige Ministerratspräsidium mit der Anfrage zu wenden hat, ob seitens des diesseitigen Ministerrates eine Anstand gegen den beabsichtigten Auszeichnungsantrag bestehe oder nicht, welches diese negative Zensur abgibt, ohne sich auf den positiven Teil einzulassen, ob der Betreffende der Auszeichnung würdig sei, und dass ebenso vice versa vorzugehen ist1.
[VIII.–XI. fehlt]