Nr. 146 Ministerrat, Wien, 19. November 1868 - (PDF)
RS.Reinschrift fehlt. Abschrift des Tagesordnungspunktes XIX, Ava., HM. Präs., Ktn. 837. Wortlaut und Datum der Ah. Entschließung: Hhsta.,Kab. Kanzlei, Protokoll 1868.
P. Hueber; VS.Vorsitz Taaffe; anw.anwesend Plener, Hasner, Potocki, Giskra, Herbst, Brestel, Berger.
- I. Wegen Ah. Sanktionierung des vom Landtage in Steiermark beschlossenen Gesetzes über die Form der von der Hufbeschlagslehranstalt auszustellenden Zeugnisse.
- II. Detto in Niederösterreich über die gewerblichen Fortbildungsanstalten.
- III. Detto in Steiermark betreff des Statutes für die Landschaftsbürgerschulen.
- IV. Prätention von Seite der Evangelischen, dass trotz der den evangelischen Kultus- und Schulzwecken gewidmeten Staatsdotation diese Zwecke zugleich aus dem Normalschulfonds dotiert werden.
- V. Einbringung des Gesetzentwurfes bezüglich der Übernahme eines Drittels der Donauregulierungsauslagen auf den Staatsschatz.
- VI. Wegen Sanktionierung des vom Landtage in Niederösterreich beschlossenen Gesetzes betreffend die Kompetenz bei Aufstellung von Mauten etc.
- VII. Detto in Görz betreffend die Klassifizierung der nicht ärarischen Straßen.
- VIII. Detto in Tirol über die Bezirksvertretung.
- IX. Wegen teilweiser Ah. Genehmigung des vom böhmischen Landtag beschlossenen Gesetzes betreffend die Taxeinhebung für Realbesitzerwerbungen und Aufnahme in den Gemeindeverband.
- X. Wegen Aufhebung des Konkretalstatus der Ministerial- und Sektionsräte.
- XI. Weigerung in Oberösterreich und Mähren, sich der Exkamerierung der Straßen zu fügen.
- XII. Frage wegen Ausfolgung der im Jahre 1848 konfiszierten, in den Depots noch erliegenden Waffen.
- XIII. Mangel an Personale für Zustellung von Mahnungen und Vornahme von Exekutionen und die Steuereinhebung in Tirol.
- XIV. Nichtsanktionierung des vom Bukowinaer Landtage beschlossenen Gesetzes wegen Abänderung des § 16 der Landesordnung.
- XV. Vereinbarung mit Ungarns Ministerium wegen Einbringung des Rekrutenkontingentsgesetzes pro 1869.
- XVI. Betreff der seinerzeitigen Pensionierung des Polizeidirektors Straub in Prag.
- XVII. Promemoria des Prager Stadtrates über die dortigen Ausschreitungen.
- XVIII. Privatschreiben des Kardinals Rauscher in Betreff der Führung der Matrikenbücher.
- XIX. Gerüchte wegen Fortsetzung der Rudolfsbahn nach Italien statt über den Predil über Pontebba.
- XX. In der Angelegenheit des Hafenbaues Triest.
- XXI. Bau einer Verbindungsbahn zwischen Ungarn und Galizien.
- XXII. Änderung in dem Übereinkommen mit dem ungarischen Ministerium in Betreff der gemeinsamen Zivilpensionen.
- XXIII. Wegen der Abhaltung der Staats-Wohltätigkeitslotterien.
- XXIV. Wegen eines Übereinkommens mit dem ungarischen Ministerium bezüglich der Steuer der gemeinschaftlichen Eisenbahnen.
[I.–XVIII. fehlt]
XIX. Gerüchte wegen Fortsetzung der Rudolfsbahn nach Italien statt über den Predil über Pontebba - (PDF)
[XIX.] ℹ️ Der Handelsminister referierte, dass der Statthaltereileiter in Triest ihm angezeigt habe, dass das Gerücht, dass die Fortsetzung der Rudolfsbahn statt über den Predil nach Italien über Pontebba zur Ausführung gebracht werden wolle, große Bestürzung in Triest hervorgerufen habe1.
Da hierüber keine Unterhandlungen seitens der Regierung stattgefunden haben und dieselbe im Tenor der hierüber erflossenen Ah. Entschließung „anzustreben hat“, dass die Bahn auf österreichischem Gebiete bis zum Meere gebaut wird, und da sich auch schon in Triest ein Comitato hiefür gebildet und die politisch-technische Begehung dieser Trasse nachgesucht hat2, beabsichtige er dem Statthalter in dieser Richtung die erforderliche Beruhigung zu gewähren und gleichzeitig auch in dem halb offiziösen Eisenbahnblatt dieses Gerücht in gleicher Weise dementieren zu lassen. Das erwähnte Gerücht sei übrigens nicht ganz grundlos, weil es an die Öffentlichkeit gedrungen sei, dass Baron Burger zur Zeit, als er zuletzt in Venedig in besonderer Mission fungierte, und auch der Abgeordnete Schindler in dieser Beziehung weitgehende Pourparlers mit Vertretern der italienischen Regierung hielten, wornach die Strecke über Pontebba nach Udine ohne aller Staatsgarantie gebaut werden würde, wenn die italienische Regierung sich zu einem Beitrage von 14 Millionen Lire herbeilassen würde3.
Die Konferenz erklärte sich mit dem Vorhaben des Handelsministers einverstanden, der Finanzminister mit Beifügung des Wunsches, dass sich in der Erklärung strikte an den Sinn des Ministerratsbeschlusses vom 31. Jänner 1868 gehalten werde, wo der gebrauchte Ausdruck „anstreben“ nur bedeuten könne, dass man die Frage der Predilbahn studieren werde. Denn, mag man die Predilbahn bauen oder nicht, so sei doch so viel sicher, dass seinerzeit die Bahn über Pontebba nach Udine zum Anschlusse an die italienischen Bahnen im Interesse der Kärntner Eisenindustrie wird gebaut werden müssen. Man würde sich aber sehr irren, wenn man glauben wollte, dass man durch den Bau über den Predil auch nur einen Italianissimo in Triest für sich gewinnen würde4.
[XX.–XXIV. fehlt]