Nr. 143 Ministerrat, Wien, 14. November 1868 – Protokoll I - (PDF)
P. Hueber; VS.Vorsitz Taaffe; anw.anwesend Plener, Hasner, Potocki, Giskra, Herbst, Brestel, Berger.
- I. Einholung der Sanktion für das Istrianer Landesgesetz betreffend die Bildung neuer Ortsgemeinden.
- II. Detto für das niederösterreichische Landesgesetz wegen Abänderung des § 38 der Gemeindewahlordnung für Niederösterreich.
- III. Detto für das oberösterreichische Landesgesetz betreffend einen Tarif für Ärzte, Wundärzte und Hebammen bei Behandlung Armer und Findlinge.
- IV. Detto für das oberösterreichische Landesgesetz betreffend Gemeindeumlagen, dann Abgaben für Haltung von Hunden.
- V. Einholung der Ah. Sanktion für das galizische Landesgesetz betreffend die Bedeckung der Kosten der in öffentlichen Spitälern behandelten Armen.
- VI. Detto für den Beschluss des niederösterreichischen Landtages betreffend eine nachträgliche 20%ige Umlage für den Straßenbezirk Geras.
- VII. Detto für das oberösterreichische Landesgesetz betreffend die Bildung von vier Konkurrenzbezirken für Bezirksstraßenumlegungen.
- VIII. Detto für den Beschluss des oberösterreichischen Landtages betreffend die Zinskreuzereinhebung in Eferding.
- IX. Detto für das galizischen Landesgesetz betreffend Änderungen des Gemeindegesetzes aus Anlass des Entfalls der Beschränkungen in Hinsicht der Teilnahme nichtchristlicher Gemeindeglieder an der Gemeindevertretung.
- X. Detto für das oberösterreichische Landesgesetz betreffend die Aufhebung des Musikimpostgefälles.
- XI. Detto für die böhmischen Landesgesetze wegen Änderung der §§ 10 Gemeindeordnung und 15 Gemeindewahlordnung, dann der §§ 13, 15, und 17 der Landtagswahlordnung.
- XII. Detto für das tirolerische Landesgesetz wegen Änderung der Gemeindeordnung von Trient.
- XIII. Einholung der Ah. Sanktion für den Beschluss des mährischen Landtags wegen Heimatrechtsgebühren in Uttigsdorf und Boskowstein.
- XIV. Detto für das Görzer Landesgesetz wegen Einführung einer Hundesteuer in Görz.
- XV. Ablehnung der Ah. Sanktion des vom schlesischen Landtage beschlossenen Statutes für Bielitz.
- XVI. Änderung des § 6 der Geschäftsordnung des Herrenhauses (Ernennung des Kanzleidirektors).
- XVII. Kompetenz zur Abänderung der Wohnungskündigungs- und Räumungstermine zunächst mit Rücksicht auf Linz und Urfahr.
- XVIII. Staatsbeitrag per 3.000 beziehungsweise 5.000 fr. für die Naturforscherversammlung in Innsbruck.
KZ. 4030 – MRZ. 143
Protokoll nicht erhalten
Ah. E.Allerhöchste Entschließung Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 30. November 1868. [Franz Joseph].