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Nr. 143 Ministerrat, Wien, 14. November 1868 – Protokoll I - (PDF)

P. Hueber; VS. Taaffe; anw. Plener, Hasner, Potocki, Giskra, Herbst, Brestel, Berger.

  • I. Einholung der Sanktion für das Istrianer Landesgesetz betreffend die Bildung neuer Ortsgemeinden.
  • II. Detto für das niederösterreichische Landesgesetz wegen Abänderung des § 38 der Gemeindewahlordnung für Niederösterreich.
  • III. Detto für das oberösterreichische Landesgesetz betreffend einen Tarif für Ärzte, Wundärzte und Hebammen bei Behandlung Armer und Findlinge.
  • IV. Detto für das oberösterreichische Landesgesetz betreffend Gemeindeumlagen, dann Abgaben für Haltung von Hunden.
  • V. Einholung der Ah. Sanktion für das galizische Landesgesetz betreffend die Bedeckung der Kosten der in öffentlichen Spitälern behandelten Armen.
  • VI. Detto für den Beschluss des niederösterreichischen Landtages betreffend eine nachträgliche 20%ige Umlage für den Straßenbezirk Geras.
  • VII. Detto für das oberösterreichische Landesgesetz betreffend die Bildung von vier Konkurrenzbezirken für Bezirksstraßenumlegungen.
  • VIII. Detto für den Beschluss des oberösterreichischen Landtages betreffend die Zinskreuzereinhebung in Eferding.
  • IX. Detto für das galizischen Landesgesetz betreffend Änderungen des Gemeindegesetzes aus Anlass des Entfalls der Beschränkungen in Hinsicht der Teilnahme nichtchristlicher Gemeindeglieder an der Gemeindevertretung.
  • X. Detto für das oberösterreichische Landesgesetz betreffend die Aufhebung des Musikimpostgefälles.
  • XI. Detto für die böhmischen Landesgesetze wegen Änderung der §§ 10 Gemeindeordnung und 15 Gemeindewahlordnung, dann der §§ 13, 15, und 17 der Landtagswahlordnung.
  • XII. Detto für das tirolerische Landesgesetz wegen Änderung der Gemeindeordnung von Trient.
  • XIII. Einholung der Ah. Sanktion für den Beschluss des mährischen Landtags wegen Heimatrechtsgebühren in Uttigsdorf und Boskowstein.
  • XIV. Detto für das Görzer Landesgesetz wegen Einführung einer Hundesteuer in Görz.
  • XV. Ablehnung der Ah. Sanktion des vom schlesischen Landtage beschlossenen Statutes für Bielitz.
  • XVI. Änderung des § 6 der Geschäftsordnung des Herrenhauses (Ernennung des Kanzleidirektors).
  • XVII. Kompetenz zur Abänderung der Wohnungskündigungs- und Räumungstermine zunächst mit Rücksicht auf Linz und Urfahr.
  • XVIII. Staatsbeitrag per 3.000 beziehungsweise 5.000 fr. für die Naturforscherversammlung in Innsbruck.
KZ. 4030 – MRZ. 143

Protokoll nicht erhalten

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Ofen, 30. November 1868. [Franz Joseph].