Gemeinsamer Ministerrat, 1917-07-02; 1917-07-05
I. Investitionen der Heeresverwaltung auf industriellem Gebiete; Geschützbestellungprogramm für das erste Halbjahr 1918; Ausgestaltung des Flugwesens; Behandlung der auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes in Anspruch genommenen Grundstücke
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_VII/pdf/oe_hu_mrp_VII_z28.pdf.
Auf die Frage des ersten Verhandlungspunktes, der Errichtung einer Aluminium¬ fabrik kamen noch die gemeinsamen Ministerkonferenzen vom 6--15. September 1917, 15. Februar und 24. August 1918 zurück. Der Beschluß der gemeinsamen Mini¬ sterkonferenz vom 24. Februar 1917, wonach die Heeresverwaltung vor jeder bedeuten¬ deren Investition die Zustimmungen der beiden Regierungen einzuholen hat, wurde zu einer Quelle ständiger Konflikte. (S. dazu die Einleitung.) Über die Investitionen militärischen Charakters, zu denen auch die nur in dieser Konferenz zur Sprache gekommene Einrichtung einer Flugzeugfabrik gehörte, siehe den Kommentar zum Pro¬ tokoll vom 24. Februar 1917. Protokoll des zu Wien am 2. und 5. Juli 1917 abgehaltenen Ministerratesfür gemein¬ same Angelegenheiten, unter dem Vorsitze des k.u.k. gemeinsamen Finanzministers Baron Buriän. K.Z. 38. - G.M.K.P.Z. 539. Gegenwärtige: Der k.u.k. Kriegsminister G.d.I. von Stöger-Steiner, der kgl. ung. Handelsminister Graf S e r e n y i, der kgl. ung. Fina.n7.minist.er Dr. G r a t z , der Leiter des k.k. Handelsministeriums Dr. M a t a j a , der Leiter des k.k. Finanzministeriums Dr. Freiherr von Wimmer, der Stellvertreter des Chefs des k.u.k. Kriegsministeriums, Marienesektion, K. A. Rodler, der k.u.k. General-Quartiermeister GM. von Kaltenborn in Vertretung des Armee¬ oberkommandos, der Staatssekretär im kgl. ung. Handelsministerium Dr. Baron L e r s. Schriftführer: Generalkonsul von Joannovics. Gegenstand: Investitionen der Heeresverwaltung auf industriellem Gebiete; Geschützbestellungsprogramm für das erste Halbjahr 1918; Ausgestaltung des Flugwesens; Behandlung der auf Grund des Kriegsleistungsgesetzes in Anspruch genommenen Grundstücke. Dem Ministerrate wurden die Chefs der beteiligten Abteilungen des k.u.k. Kriegsministeriums und die Referenten des Armee-Oberkommandos zuge¬ zogen. In Verhinderung des k.u.k. Ministers des Äussernübernimmt der k.u.k. ge¬ meinsame Finanzminister den Vorsitz und eröffnet die Sitzung am 2. Juli um 10 Uhr vormittags. 1. Errichtung einer Tonerde - und Aluminiumfabrik Als erster Gegenstand wird die Errichtung einer Tonerde- und Aluminium¬ fabrik zur Diskussion gestellt. Der diesbezügliche Antrag der Heeresverwaltung ist in der Note des k.u.k. Kriegsministers an die beiden Ministerpräsidenten vom 7. April 1917, Abteilung 7, Nr. 21.162/M.G. Res. 1917, eingehend motiviert, sei¬ tens der beiden Regierungen aber abgelehnt worden. Über Ersuchen des Vorsitzenden betont der k.u.k. Kriegsminister neuerdings die dringende Notwendigkeit der Errichtung der in Rede stehenden Fabrik mit Rücksicht auf den gesteigerten Bedarf an Aluminium zur Munitions¬ erzeugung als Ersatz für das nicht mehr in genügender Menge zu beschaffende Kupfer. 525 <pb/> Auf die Ausführungen der zitierten Note des k.u.k. Kriegsministeriums be¬ zugnehmend, bemerkt der kgl. ung. Finanzminister, dass von den darin angeführten Gründen dermalen bloss diejenigen, welchen eine militärische Bedeu¬ tung zukomme, in Erörterung zu ziehen wären. Diesbezüglich könne er nicht umhin, dem Bedenken Ausdruck zu gehen, dass die Errichtung der Fabrik inner¬ halb der Zeit der wahrscheinlichen Dauer des Krieges nicht zu erwarten sei. Es könne also schwerlich angenommen werden, dass die Erzeugnisse der Fabrik noch im Kriege Verwendung finden werden. Ferner sei die Offerte des Konsortiums durchaus nicht geeignet, als Grundlage für die neue Unternehmung zu dienen. Sie enthalte für die Heeresverwaltung und die beiden Finanzverwaltungen durchaus unannehmbare Bedingungen: Der vom Konsortium angebotene Übernahmspreis von 22 V2 Millionen Kronen für die Übernahme der vom Kriegsministerium zu erbauenden Fabrik sei auf Grund der Friedenspreise berechnet worden; in dem Preise des vom Kriegsministerium zu übernehmenden Aluminiums sei eine Prämie von 23 1/2 Millionen Kronen enthalten (10.0001 Aluminium ä 2.5 Kronen per kg = 35 Millionen Kronen, während der wirkliche Selbstkostenpreis bloss 11 V2 Millionen Kronen betrage, woraus sich die vom Kriegsministerium zu zahlende Prämie von 23 ^ Millionen Kronen ergebe); auch die erst bei einer Verzinsung von 7 1/2% beginnende Gewinnbeteiligung der Heeresverwaltung sei ungünstig. Wenn das Kriegsministerium vom Standpunkte der Kriegführung auf die Errichtung der Fabrik noch immer grossen Wert lege, so könnte dies aus den ange¬ gebenen Gründen keinesfalls auf Grundlage der vorliegenden Offerte in Aussicht genommen werden. Andererseits sei aber auf die im Gange befindlichen, Erfolg versprechenden Versuche der Erzeugung von Tonerde aus Alunit zu verweisen, von welchen eine grosse Umwandlung in der Aluminiumerzeugung erwartet werden könne, da der Preis der aus Alunit gewonnenen Tonerde sich erheblich niedriger stelle, als jener der aus Bauxit erzeugten: die Tonne komme auf 150 Kronen gegen 260 Kronen zu stehen. Ferner Hessen sich die Nebenprodukte der Tonerdegewinnung aus Alunit (KaHstoffe) sehr gut verwerten. Der Preis des Endproduktes, des Aluminiums, stelle sich bei der Verarbeitung von Bauxit auf 1100 bis 1150 Kronen die Tonne, bei Ver¬ arbeitung von Alunit dagegen nur auf 700 bis 750 Kronen. Wenn die mit Alunit gemachten Versuche sich bewähren, so würde sich die vom Kriegsministerium beabsichtigte Gründung gegenüber den viel billiger produzie¬ renden anderen Unternehmen gewiss nicht halten können und der kgl. ung. Regierung wäre es in diesem Falle auch nicht mögfich, die vom Konsortium ver¬ langte Garantie zu geben, die Gründung einer anderen Aluminiumfabrik nicht zu gestatten. Hieraus ergebe sich vorerst die Notwendigkeit, die Beendigung der Versuche mit Alunit abzuwarten, was einen Aufschub der Entscheidung auf längstens 6 Wochen bedeute. Von dem Ergebnisse dieser Versuche werde die Entscheidung abhängig zu machen sein, in welcher Weise die Aluminiumfabrik zu errichten sein werde. Das Projekt des Kriegsministeriums sehe die Errichtung der Tonerdefabrik in 526 <pb/>Siebenbürgen, jene der Aluminiumfabrik in Dalmatien vor. Ungarischerseits könn¬ te aber auf die Errichtung der Erzeugungsstätte für das Fertigfabrikat nicht ver¬ zichtet werden. Auch auf den niedrigen Preis für das Erdgas könne nicht eingegan¬ gen werden; endlich wäre an der Beistellung der Elektroden auch die ungarische Industrie zu beteiligen. Der Leiter des k. k. Finanzministeriums schliesst sich den Ausführungen des Vorredners, was die Beurteilung der Offerte des Konsortiums betrifft, mit dem Beifügen an, dass gegenwärtig doch sicher am teuersten gebaut werde und man daher trachten sollte, mit dem Aluminium, welches Deutschland liefere, auszukommen. Die Offerte sei ganz unannehmbar und müsste gründlich umgearbeitet werden. Der Vertreter des Armeeoberkommandos erklärt, dass mit Rücksicht auf die in der Versorgung mit Kupfer und Aluminium eingetretene Krise seitens des Armeeoberkommandos jedenfalls auf eine rechtzeitige Inan¬ griffnahme der Sache gedrungen werden müsse. Infolge Kupfermangels können im nächsten Monate nur mehr 2 Millionen Patronen täglich erzeugt werden. Dem solle durch Verwendung von Eisenhülsen statt Messinghülsen abgeholfen werden, doch begegne auch die Deckung des grossen Eisenbedarfes (21.000 Waggons monatlich) bereits erheblichen Schwierigkeiten. Im Monate September sei die Erzeugung von 7 Millionen Patronenhülsen aus Eisen pro Tag zwar in Aussicht genommen, werde aber wahrscheinlich nicht erreicht werden. Daher habe man an die Beschaffung von Aluminium aus Deutschland gedacht, doch sei auch von dieser Seite nicht auf eine hinreichende Belieferung zu rechnen, so dass sich für das zweite Halbjahr 1917 ein Manko von 878 Tonnen Aluminium ergebe. Die zehnte Isonzo- schlacht habe ganz ungeheuere Vorräte verbraucht und an der russischen Front könne man auch nicht mehr mit einer weiteren Fortdauer der Waffenruhe rechnen. Das Armeeoberkommando bitte daher, die Aluminiumfrage je eher der Lösung zuzuführen, weil anderesfalls eine Krisis in der Munitionserzeugung ganz unab¬ wendbar wäre. Der Leiter des k. k. Handelsministeriums betont, dass es sich demnach darum handle zu prüfen, auf welchem Wege am zweckmässigsten und raschesten dem Bedürfnisse der Heeresverwaltung abgeholfen werden könne. Da das Ergebnis der Versuche mit Alunit, wie dies bei Laboratoriumsversuchen zumeist der Fall sei, nicht mit Sicherheit abzusehen sei, frage es sich, ob die vom Kriegsministerium beantragte, an gegebene Verhältnisse anknüpfende Lösung nicht doch die zweckmässigere wäre. Der wirtschaftliche Wert der Aluminiumproduktion könne auch für die Friedenszeit nicht in Zweifel gezogen werden und umden Absatz, des Erzeugnisses der neuen Fabrik brauche man nicht besorgt zu sein. Auch der Preis von 3 1I2 Kronen für das Kilogramm Almninium sei gegenüber dem Frie¬ denspreise von 2 Kronen nicht übermässig hoch. Obwohl die Details der Offerte allerdings als ungünstig bezeichnet werden müssen, werde sich im Verhandlungs¬ wege wohl eine Verbesserung erzielen lassen können. Der Vertreter des kgl. ung. Handelsministeriums bemerkt hiezu, dass man auch ungarischerseits bestrebt sei, den Weg zur zweckmässigsten Lösung zu finden. Die Versuche mit Alunit seien keine blossen Laboratoriumsver- 527 <pb/>suche und es bedürfe keiner weitgehenden Experimente mehr, um sie zumAbschlüs¬ se zu bringen. Dem Projekte des Kriegsministeriums sei noch entgegenzuhalten, ob man von Deutschland die Maschinen und sonstigen Einrichtungen rechtzeitig erhalten werde. Die Errichtung der Fabrik in Dalmatien, einem immerhin mehr gefährdeten Territorium als Ungarn, erscheine auch vom Standpunkte der not¬ wendigen Sicherheit des Betriebes nicht gerechtfertigt. Wenn beide Fabriken in Ungarn errichtet würden, so wäre auch eine raschere Produktion gewährleistet. Die Dringlichkeit sei also mit den spezifisch ungarischen Interessen sehr gut vereinbar. Die Unannehmbarkeit der Offerte des Konsortiums sei einmütig kon¬ statiert worden; über dieses Anbot könne die ungarische Regierung gar nicht ver¬ handeln. Es wäre also zweckmässigerweise die für die Beendigung der Alunit-Ver- suche erforderliche Zeit von 4 bis 6 Wochen auch dazu zu benützen, um das Syndikat zu veranlassen, ein annehmbares Anbot zu machen. Der kgl. ung. Finanzminister bemerkt hiezu noch ergänzend, dass, wenn die Errichtung der Fabrik von der Heeresverwaltung als unbedingt not¬ wendig bezeichnet werde, er seine Stellungnahme diesen Rücksichten unter¬ ordnen und sich damit begnügen werde, nur in den Einzelheiten vom Standpunkte seines Ressorts Stellung zu nehmen. Subjektiv sei er der Ansicht, dass die Fabrik für die Dauer des Krieges keinen Nutzen mehr bringen werde. Dies stelle er aber lediglich fest, damit nicht allzu grosse Hoffnungen auf diese Gründung gesetzt werden. Den Preis von 3.5 Kronen für das Kilogramm Aluminium habe er nicht als an und für sich zu hoch bezeichnet, sondern im Zusammenhänge mit den anderen vom Konsortium verlangten Begünstigungen. Der Widerspruch liege darin, dass das Syndikat für sich Kriegspreise fordere, während es die Übernahme der Fabrik zu den Friedenspreisen berechnet habe. Die Versuche mit Alunit versprechen Erfolg und werden in längstens 6 Wochen abgeschlossen sein. Nachdem es sich hiebei um ganz ausserordentlich wichtige Interessen handle, sei es eine pflichtgemässe Vorsicht, die Beendigung dieser Ver¬ suche abzuwarten. Redner schliesse sich daher den Ausführungen des Ver¬ treters des kgl. ung. Handelsministeriums an, wonach die Verhandlungen wegen Verbesserung der Bedingungen der Offerte des Syndikates raschestens durchge¬ führt und gleichzeitig die Versuche mit Alunit zu Ende gebracht werden sollen. Nach Abschluss dieser Arbeiten hätte der Ministerrat über die Frage endgül¬ tig zu entscheiden. Der Leiter des k. k. Finanzministeriums erklärt, dass hiedurch seine Bedenken wegen der unverhältnismässigen Kosten zwar nicht beseitigt seien: Die Versorgung mit Aluminium wäre auch ohne die Fabriksgründung möglich, da man ja durch den Export von Bauxit Aluminium aus Deutschland erhalten werde. Nach den Ausführungen des Armeeoberkommandos bestehe eine augenblickliche Bedrängnis in der Munitionserzeugung, die durch den Fabriksbau wohl nicht behoben werden könne. Trotz dieser Bedenken könne er aber die Verantwortung für die Aufrechthaltung des bisherigen ablehnenden Standpunktes nicht überneh¬ men und sehe sich daher veranlasst, sich dem unbedingten Erfordernisse der Heeresverwaltung zu fügen. 528 <pb/> Es ergibt sich somit Übereinstimmung dahin, dass die beiden Regierungen unter Aufrechthaltung der geltend gemachten Einwendungen angesichts der von der Heeresverwaltung betonten mihtärischen Gründe sich bereit erklären, der Frage der Errichtung der Aluminiumfabrik näherzutreten, vorausgesetzt dass das übereinstimmend als unannehmbar erkannte Offert des Syndikates einer Umarbei¬ tung unterzogen und die binnen 6 Wochen zu gewärtigende Beendigung der Versuche mit Alunit abgewartet wird. Zur beschleunigten Durchführung dieser Versuche werden der Heeresverwaltung die verlangten Fachleute zur Verfügung gestellt werden. Nach Abschluss der Versuche, beziehungsweise der parallel zu führenden Verhandlungen mit dem Syndikate wegen Verbesserung der Offertbe¬ dingungen wird die Entscheidung über den einzuschlagenden Weg einer nochmah- gen Ministerberatung Vorbehalten. Wegen anderweitiger Inanspruchnahme einzelner Konferenzteilnehmer schhesst der Vorsitzende die Sitzung um 12 Uhr mittags mit dem Beifügen, dass Tag und Stunde der Fortsetzung der Beratung vom k.u.k. Minister des Äussern rechtzeitig bekanntgegeben werden. Die Konferenz wird am 5. Juli 1917 in Verhinderung des k.u.k. Ministers des Äussern unter dem Vorsitze des k.u.k. gemeinsamen Finanzministers fortgesetzt. 2. Investitionen der Heeresverwaltung auf indu¬ striellem Gebiete Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung um 11 Va Uhr vormittags und stellt den zweiten Punkt der Tagesordnung, d.i. den mit Note des k.u.k. Kriegs¬ ministeriums vom 4. Juni 1917, Abt. 15/B, Nr. 2293 vorgelegten Ausweis über die im Zuge befindlichen Investitionen auf industriellem Gebiete für die Zeit vom 1. November 1916 bis 30. April 1917" zur Diskussion. Der k.u.k. Kriegsminister gibt hiezu die nachstehenden Aufklärungen. Der vorerwähnte, gemäss dem Beschlüsse des gemeinsamen Ministerrates vom 24. Februar 1917 verfasste Ausweis über die im Zuge befindlichen Investitionen auf industriellem Gebiete bildet eine Ergänzung des ersten derartigen Ausweises vom 13. Jänner 1917, zu Abt. 15/B, Nr. 4290/16. Nach diesen beiden Ausweisen belaufen sich die auf industriellem Gebiete investierten Beträge seit Kriegsbeginn bis Ende April 1917 auf 402,076.605 K (erster Ausweis) +454,372.039 K (zweiter Ausweis), somit zusammen auf 856,448.644 K. Der weitaus grösste Teil der Investitionen entfalle auf Betriebsanlagen für die Geschütz-, Munitions- und Sprengstofferzeugung, dann für die Herstellung beson¬ derer Kampfmittel. Die unabweisliche Notwendigkeit der rechtzeitigen Beistellung dieser Bedürf¬ nisse für die Armeen im Felde bringe es mit sich, dass, solange ein Kriegsende nicht abzusehen sei, die Kontinuität der Erzeugung unter allen Umständen nicht nur gewahrt, sondern dass auch dem eintretenden gesteigerten Bedarfe sofort Rechnung getragen werden müsse. a) Den Text des Ausweises s. im Anschluß an das Protokoll. 34 Komjäthy: Protokolle 529 <pb/> In dem Bestreben, alle wichtigen Fragen seines Ressorts, insbesondere wenn die Aufwendung grösserer Summen in Betracht kommt, in möglichst engem Zusam¬ menarbeiten mit den beiden Regierungen zu behandeln, unterbreitet der k.u.k. Kriegsminister hiemit als Ergebnis der seinerseits bisher gewonnenen Orientierung bestimmte Vorschläge. Eine gesonderte Erörterung der einzelnen Fälle im normalen Verhandlungswege, namenthch für die Geschütz- und Munitionserzeugung, könnte ein gefährliches Hemmnis werden. Die in dieser Hinsicht noch zu bewältigenden Aufgaben seien sehr verschiedener und stets dringlicher Natur. Nicht alle im Zuge befindlichen Vorkehrungen zielen auf eine Steigerung der Erzeugung ab. Die lange Dauer des Krieges habe es mit sich gebracht, dass verschiedene Rohstoffe (vor allem der Explosivstoff-Fabrikation) versiegt seien und durch andere Stoffe ersetzt oder auf völlig neuem Wege erzeugt werden müssen. Der Beschluss des gemeinsamen Ministerrates vom 24. Februar 1917 fordere zu jeder neuen Investition die Einholung der Zustimmung der beiden Regierungen. Die hiedurch bedingte unvermeidliche Verzögerung berge die Gefahr der völli¬ gen Preisgabe des aufgestellten Programmes, mindestens aber eine bedeutende Verschiebung in seiner Durchführung in sich. Dies könne aber geradezu entschei¬ dend auf den Ausgang des Krieges rückwirken. Ausserdem sei zu berücksichtigen, dass eine gerade auftauchende Frage in ihrer vollen Bedeutung nur im Zusammen¬ hänge und bei Beherrschung des ganzen Fragen-Komplexes richtig beurteilt wer¬ den könne, was eigentlich jedesmal die Einberufung einer gemeinsamen Minister¬ konferenz oder langwierige schriftliche Auseinandersetzungen zur Folge hätte. Redner fasse daher den Beschluss des gemeinsamen Ministerrates vom 24. Februar 1917 dahin auf, das ganze Investitionsprogramm einer Erörterung zu unterziehen und den beiden Regierungen so die Gelegenheit zu geben, zu den einzelnen Posten Stellung zu nehmen. Demnach stelle er folgenden Antrag: Auf Grund des vorliegenden Ausweises, welcher in zwei Teile zerfalle, deren erster die bereits aufgelaufenen Kosten umfasse, während der zweite Teil die noch zu gewärtigenden Kosten zum Ausdruck bringe, bitte er bezüglich des ersten Teiles um die nachträgliche Zustimmung, bezüglich des zweiten Teiles um die Bewilligung, sich innerhalb der dort festgelegten Grenzen frei bewegen zu können. Die Bemerkung bei den von der Abt. 7/P angesprochenen Krediten, wonach die Bedeckung der Kosten für sämtliche im Ausweise aufgezählten Investitionen bereits in dem dem gemeinsamen Ministerrate vom 24. Februar 1917 vorgelegten Summar-Präliminare über die der Heeresverwaltung für Anlagen zur Explosiv¬ stoffbeschaffung erwachsenen Kosten enthalten sei, veranlasst den kgl. ung. Finanzminister, um nähere Aufklärung hinsichtlich dieses Prähminares und seines Zusammenhanges mit den Ausweisen 1 und 2, sowie hinsichtlich der Bedeutung der in dem vorliegenden Ausweise 2 als bereits aufgelaufen und noch auflaufend bezeichneten Kosten zu ersuchen. Der k.u.k. Kriegsminister erklärt hiezu, dass der Ausweis 1, welcher dem Ministerrate am 24. Februar 1917 vorlag, mit 31. Oktober 1916 abgeschlossen war. Seither seien weitere Kosten aufgelaufen und sein Amtsvorgänger habe den beiden Regierungen das noch im Herbste 1916 entworfene sogenannte 500 Mil- lionen-Pulver-Programm nachträglich mitgeteilt. In den vorliegenden Ausweis 2, 530 <pb/>welcher mit dem 30. April abschliesse, sei alles aufgenommen worden, was sich auf Grund dieses Programmes bereits im Bau oder Einrichtung befinde und wofür die Kosten bereits entrichtet seien, beziehungsweise nach Massgabe des Fort- schreitens der Arbeiten noch auflaufen werden. Eigenthch neue Investitionen kommen daher im Ausweise nicht vor, auch sei keine Auslage neu aufgelaufen, welche den beiden Regierungen nicht bekanntgegeben worden wäre. Ein den vorlie¬ genden, mit Ende April abschliessenden Ausweis ergänzender Ausweis sei in Ausarbeitung begriffen, doch dürften darin gleichfalls keine wesentlichen neuen Investitionen enthalten sein; die Rubriken werden sich bloss insoweit verschieben, als in dem vorliegenden Ausweise als noch auflaufend bezeichnete Kosten in dem späteren Ausweise als bereits aufgelaufene erscheinen. Der k.k. Finanzminister bemerkt hiezu, dass nach diesen Mitteilungen der vorhegende Ausweis doch nur eine retrospektive Zusammenstellung der Ko¬ sten bereits im Zuge befindlicher Investitionen darstelle, welche die Regierungen zur Kenntnis nehmen sollen, ohne an der Sache etwas ändern zu können, während nach dem Ministerratsbeschlusse vom 24. Februar 1917 die beabsichtigten Inve¬ stitionen den Regierungen vorher zur Kenntnis gebracht werden sollten. Der kgl. ung. Finanzminister fragt, warum die Genehmigung zu.dem vorhegenden, mit Ende April abschhessenden Ausweise verlangt- werde, wenn es sich den gegebenen Aufklärungen zufolge um Investitionen handle, die den beiden Regierungen bereits mitgeteilt worden seien. Der k.u.k. Kriegsminister erwidert, dass es sich darum handle, ihm die Ermächtigung zur vollen Bewegungsfreiheit innerhalb des angegebenen Rah¬ mens zu erteilen, weil sich in der Durchführung der einzelnen Investitionen mög¬ licherweise Änderungen ergeben könnten. Der kgl. ung. Finanzminister ersucht noch um Aufklärung über nachstehende Punkte: a) Beschaffung eines vollständigen Ausweises über die in den Abschnitten B und C des vorliegenden die Periode vom 1. November 1916 bis 30. April 1917 umfassenden Ausweises für die ganze Dauer des Krieges aufgelaufenen Kosten; b) Angabe, wo die Einrichtungsstücke für die einzelnen Fabriken beschafft wurden; c) Ausweisung der Investitionen der Kriegsmarine; d) Erklärung, warum einige in dem mit 31. Oktober 1916 abgeschlossenen Aus¬ weise enthaltene Investitionen in dem mit 30. April abschhessenden Ausweise nicht mehr enthalten sind. Der k.u.k. Kriegsminister sagt zu, die gewünschten Daten beschaffen zu wollen. Der kgl. ung. Handelsminister bemerkt, dass die Zweckmässigkeit, absolute Kriegsindustrien durch die Heeresverwaltung gründen und betreiben zu lassen, zwar anerkannt werde, keinesfalls aber eine mihtärische Notwendigkeit vorhegen könne, durch die Heeresverwaltung Industrien zu schaffen, welche nicht ausschliesslich militärischen Charakter haben und wo die bestehenden Privatin¬ dustrien auch für die Deckung des Heeresbedarfes genügend leistungsfähig sind, 34* 331 <pb/>so z. B. die Schuh-Industrie. Es sei national-ökonomisch irrationell, eine Heeres¬ schuhfabrik zu gründen, während alle Schuhfabriken im Lande infolge Rohstoff¬ mangels stille stehen. Es müsste den Regierungen schon in statu nascendi Einblick in das Investitionsprogramm der Heeresleitung gewährt werden, um den national¬ ökonomischen Interessen Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhänge wird seitens des Staatssekretärs im kgl. ung. Handels¬ ministerium die Erweiterung der im k.u.k. Kriegsministerium bereits bestehenden Exposituren der beiden Handelsministerien beantragt, um den Regierungen den Einblick in die Investitionen der Heeresverwaltung zu ermöglichen und die Stel¬ lungnahme zu erleichtern, ein Vorschlag, welcher die volle Zustimmung des Kriegsministeriums findet, zumal auch seinerseits beabsichtigt war, mit einem ähnlichen Anträge an die beiden Regierungen heranzutreten. Es wird hiezu fest¬ gestellt, dass die Mitwirkung der Organe der beiden Handelsministerien allerdings nicht genüge, um den Beschluss des Ministerrates vom 24. Februar 1917 als erfüllt zu betrachten; die Entscheidung in allen wichtigen Fragen müsse jedenfalls dem gemeinsamen Ministerrate Vorbehalten bleiben. Nach Beendigung der Diskussion wird das in dem Ausweise für die Zeit vom 1. November 1916 bis 30. April 1917 angegebene Investitionsprogramm im Sinne des Antrages des k.u.k. Kriegsministers mit dem Bemerken genehmigt, dass, nachdem darin doch gewisse Ausgaben verkommen, für welche die Genehmigung seitens des Ministerrates nicht erteilt war, das Ersuchen gestellt werde, in Zukunft nur nach einem bereits genehmigten Programm vorzugehen. 3. Bestellung von Artillerie- Material für das erste Halbjahr 1918 Der k.u.k. Kriegsminister wiederholt seine an die beiden Regierungen bereits gestellte Bitte um Bewilligung des ausgewiesenen Erfordernisses für die Deckung des Geschützbedarfes der Armee im Felde für das erste Halbjahr 1918. Die Aufrechthaltung des Tempos in der Geschützerzeugung sei aus zwei Gründen erforderlich: 1. wegen der Überlegenheit der Feinde in der Nacherzeugung; 2. wegen der zwingenden Notwendigkeit, den Ausfall an lebenden Kampf¬ kräften durch die maschinelle Wirkung der Artillerie zu ersetzen. Die Artillerie als die eigentliche Trägerin des Kampfes auf das intensivste auszugestalten, sei eine der wichtigsten Vorbedingungen des Sieges. Das Kriegs¬ ministerium habe es sich angelegen sein lassen, die Privatindustrie durch Zuwen¬ dung der in dem früher besprochenen Ausweise verrechneten Subventionen und Prämien zur möglichsten Leistungsfähigkeit zu bringen, so dass alle einschlägigen Fabriken in der Monarchie für die Zwecke der Heeresverwaltung herangezogen werden. Dass k.u.k. Kriegsministerium sei auch bemüht gewesen, dem Quotenver¬ hältnisse bei den Bestellungen möglichst nahezukommen. Wenn die ungarische Industrie trotzdem etwas zu kurz gekommen sei, so liege dies in der verspäteten Inbetriebsetzung der ungarischen Kanonenfabrik. Der k.u.k. Kriegsminister legt sohin das detailherte Programm in drei Tabellen vor, welche die Bestellungen für Feld-Artillerie, für Gebirgs-Artillerie und für Festungs-Artillerie für das erste Halbjahr 1918 umfassen. 532 <pb/> Die Tabellen weisen das nachstehende Erfordernis auf: 1. Feld-Artillerie: 274,176.000 K; hiezu kommt noch das Erfordernis für den Ausbau der Flugabwehr-Artillerie per: 12,144.000 K; 2. Gebirgs-Artillerie: 45,152.000 K; 3. Festungs-Artillerie: 111,690.180 K; Gesamterfordernis: 443,162.180 K. Dieses Erfordernis wird mit dem ausdrücklichen Vorbehalte der Preise ange¬ sprochen und bemerkt, dass die im Programme ausgewiesenen Bestellungen nicht als ein unabänderliches Fixum anzusehen seien, sondern es von den Vorgängen an der Front abhängen könne, dass im Laufe der Zeit einzelne Änderungen not¬ wendig werden. Die Bestellungen seien auf Grundlage des den Regierungen mitgeteilten und von ihnen genehmigten Programmes für den Ausbau der Artillerie in Aussicht genommen worden. Die ausgewiesenen Bestellungen beziehen sich demnach einerseits auf Neu-Anschaffungen zur Ausrüstung der Artillerie auf Grundlage dieses Programmes, andererseits auf den laufenden Ersatz für die während des Krieges eintretende starke Abnützung des in Dienst stehenden Geschütz-Materiales. Im einzelnen werden vom k.u.k. Kriegsminister über Anfrage noch nachste¬ hende Aufklärungen gegeben. Der Unterschied zwischen dem im Mai-Programm angesprochenen Erforder¬ nisse und den vorliegenden Anforderungen beruhe auf dem Umstande, dass unter Abstandnahme von der Bestellung weiterer Gebirgsgeschütze die Ausrüstung mit dem neuen Feldgeschütz und mit der 10 cm-Gebirgshaubitze in Aussicht genom¬ men wurde, welche Geschütz-Typen wesentlich höher zu stehen kommen. Dem Ministerratsbeschlusse, wonach das nach dem Programme pro 1917 be¬ stellte jedoch nicht zur Ablieferung gelangte Material auf das Jahr 1918 zu über¬ tragen sei, sei in der vorliegenden Aufstellung Rechnung getragen worden. Die bei der Gebirgs-Artillerie erwähnten Auslandslieferungen betreffen 144 Gebirgskanonen für Bulgarien, deren Kosten per 5,460.000 K zwar der bulgari¬ schen Heeresverwaltung zu Lasten stehen, jedoch mit Rücksicht auf die dringende militärische Notwendigkeit einer besseren artilleristischen Ausrüstung des bulga¬ rischen Heeres vorläufig von der k.u.k. Heeresverwaltung getragen werden. Behufs Einhaltung der Liefertermine sind die liefernden Fabriken unter die Pres¬ sion der Vertragsklausel gestellt, wonach die bestellten Geschütze bis Ende Juni 1918 abgeliefert werden müssen; was bis dahin nicht abgeliefert sei, werde nicht übernommen werden. Es werde aber von der strengen Durchführung dieser Bestimmung in Fällen Abstand genommen werden müssen, wenn die Umstände erweisen, dass die verspätete Lieferung kein Verschulden der Firma ist. Die beiden Regierungen legen Wert darauf, ausdrücklich festzustellen, dass das erörterte Bestell-Programm ausschliesslich Kriegsbedürfnis ist und in keiner Weise den Beschlüssen der Regierungen über ein Friedens-Programm präjudiziert. Sollte 533 <pb/>ein Kriegsbedarf nicht mehr vorliegen, so werde das Kriegsprogramm eingestellt und über ein Friedensprogramm erst Beschluss gefasst werden müssen. Mit diesem Vorbehalte wird das Artillerie-Programm für das erste Halbjahr 1918 auf Grund der vorgelegten Tabellen von den beiden Regierungen genehmigt. 4. Ausgestaltung des Fliegerwesens Für die Ausgestaltung der Fliegerwerft in Fischamend, der Flugfelder insbeson¬ dere mit Wagen- und Materialdepots und der Luftschiffertruppe überhaupt mit Unterkünften, Ballonhallen u. dgl. wird ein Kredit von rund 13 Millionen Kronen als dringende mihtärische Kriegsnotwendigkeit beansprucht. Die in den Einzelheiten dargelegten Erfordernisse erwecken auf ungarischer Seite den Eindruck, dass insbesondere die beabsichtigte Einrichtung der Flieger¬ werft in Fischamend auf die Gründung eines grossen industriellen Unternehmens der Heeresverwaltung hinauslaufe, welches der bestehenden leistungs- und ent¬ wicklungsfähigen Privat-Industrie den Fortbestand erschweren müsste. Es wird daher um einen kurzen Aufschub der Entscheidung über diese Anforderungen ersucht, damit den Fachorganen der beiden Handelsministerien vorerst Gelegen¬ heit gegeben werde, durch Besichtigung der betreffenden Anlagen sich ein Urteil über deren Wesen und über die Möglichkeit einer Reduktion der beanspruchten Kredite zu bilden. Der k.u.k. Kriegsminister erklärt sich gerne bereit, den Organen der beiden Handelsministerien die gewünschte Besichtigung zu gestatten und alle nicht für unbedingt notwendig erkannten Ausgaben mit Ausnahme der rein mili¬ tärischen Notwendigkeiten einer Revision zu unterziehen. Er habe durchaus nicht die Absicht, der Privat-Industrie Konkurrenz zu machen. Die Fliegerwerft in Fischamend sei keineswegs eine Flugzeugfabrik, sondern lediglich eine allerdings in grossem Styl gedachte Reparaturwerkstätte. Die Zentralisierung der Reparaturen in einer Anstalt der Heeresverwaltung stelle eine militärische Notwendigkeit dar, weil alle sich mit der Flugzeugindustrie befassenden privaten Unternehmungen im Vollbetrieb stehen und sich mit Reparaturen nicht beschäftigen. Die in das mili¬ tärische Flugwesen investierten hohen Werte erfordern eine rechtzeitige Vorsorge, um das wertvolle Material, wenn es nicht im Dienste steht, zu verwahren und im Falle der Abrüstung sicher unterzubringen, woraus sich die beantragten Auslagen für Depots u. dgl. erklären. 5. Behandlung der auf Grund der Kriegsleistungs¬ gesetze in Anspruch genommenen Grundstücke Zu diesem Gegenstände führt der k.u.k. Kriegsminister aus, dass bei den meisten derart in Anspruch genommenen Grundstücken, auf welchen Beobach¬ tungsstationen, Kriegsgefangenenlager, Epidemiespitäler u. dgl. errichtet wurden, sich die Einlösung der Grundstücke als notwendig erweise, um die Heeresverwal¬ tung vor bedeutenden Verlusten zu bewahren. Mit dem Aufhören der Giltigkeit des Kriegsleistungsgesetzes werde die Heeresverwaltung die Berechtigung zur Inan¬ spruchnahme der Grundstücke verheren und dieselben, falls nicht ein Mietvertrag mit den Eigentümern zustandekomme, in den früheren Zustand zu versetzen und 534 <pb/>den Eigentümern zu übergeben haben. Die meisten der für die vorerwähnten Zwecke erbauten Unterkünfte dürften eine Bestandsdauer von 20 bis 30 Jahren haben, ihr Wert betrage viele Millionen. Aus der Demolierung der Gebäude und der Wiederversetzung des Grundes in den früheren Stand würden der Heeres¬ verwaltung sehr bedeutende Auslagen erwachsen, denen nur der Wert des Ab¬ bruchmateriales entgegenstünde. Die Kosten der Wiederherstellung des früheren Zustandes würden in den meisten Fällen dem Werte des Grundes fast gleich¬ kommen, ihn in vielen Fällen aber auch wesentlich übersteigen. Um das Aerar vor allen diesen Nachteilen zu bewahren, sei die Einlösung der vorerwähnten Grundstücke in allen jenen Fällen in Aussicht genommen worden, in welchen es nicht gelungen sei, oder nicht gehngen sollte, mit den Eigentümern Miet¬ verträge auf eine solche Dauer abzuschliessen, welche eine der Bestandsdauer der Gebäude entsprechende Ausnützung gestattet. In solchen Fällen sei es jedoch ganz sicher, dass die Eigentümer die Zwangslage der Heeresverwaltung ausbeuten wer¬ den und diese Zinsen werde zahlen müssen, die schon bei mehrjähriger Miet¬ dauer den Wert des Grundstückes übersteigen werden. Um in dieser Beziehung Klarheit zu gewinnen und den finanziellen Effekt der den beiden Regierungen zu beantragenden Einlösungsaktion kennen zu lernen, seien die Militärkommandos beauftragt worden, eine Zusammenstellung der erforderlichen Daten vorzulegen. Da diese Daten noch nicht eingelangt seien, kön¬ nen die für diese Aktion erforderlichen Geldmittel einstweilen auch nicht annä¬ hernd angegeben werden. In einzelnen Fällen sei die Einlösung der Grundstücke besonders angeregt worden. Der k.u.k. Kriegsminister ersucht daher vorerst um Mitteilung des prinzipiellen Standpunktes, welchen die beiden Regierungen in dieser Frage einnehmen, um darnach konkrete Vorschläge erstatten zu können. Zur Erleichterung der Stellung¬ nahme wird die Kostenfrage an einzelnen speziellen Fällen dargelegt, bei welchen die Einlösungspreise annähernd auf Grund von Anfragen bei den Eigentümern über ihre Bedingungen eingestellt worden sind. Der kgl. ung. Finanzminister äussert sich dahin, dass er es grund¬ sätzlich nicht für wünschenswert halte, eine zu grosse Anzahl solcher Objekte anzukaufen. An und für sich dürfte es zweckmässiger sein, am Pachtzins etwas darauf zu zahlen, als sehr viele überflüssige Objekte zu erhalten, was mit stets zu¬ nehmenden Kosten verbunden sei. Trotzdem sei zuzugeben, dass es einzelne Fälle geben könne, wo der Ankauf sich als rationeller erweisen würde. Dies müsse aber von Fall zu Fall entschieden werden und dürfte wohl nur die Ausnahme bilden. Der Leiter des k. k. Finanzministeriums schliesst sich der Auffassung an, wonach eine grundsätzliche allgemeine Stellungnahme nicht mög¬ lich sei und die Entscheidung der Beurteilung jedes einzelnen Falles Vorbehalten bleiben müsse. Der k.u.k. Kriegsminister nimmt diese Erklärungen zur Kenntnis und wird eine Zusammenstellung jener Grundstücke anlegen lassen, bei welchen der Ankauf eine rationelle Lösung darstelle; ausserdem werde ein Verzeichnis über sämtliche in Anspruch genommene Grundstücke angelegt und den beiden Regie¬ rungen mitgeteilt werden. 535 <pb/> Die vom k.u.k. Kriegsminister noch beantragt gewesene Erörterung der Frage der Beantwortung der Resolutionen aus der Delegationssession 1914/15 wird mit Rücksicht auf die seither eingetretene Verschiebung des Termines für den Zusam¬ mentritt der Delegationen auf den Herbst 1. J. auf einen späteren Ministerrat vertagt. * Der Vorsitzende schliesst sohin die Sitzung um 572 Uhr nachmittags. Original-Reinschrift. -- Die Einsichtnahme wurde auf dem Mantelbogen des Protokolls von sämtlichen Teilnehmern des Ministerrates bestätigt. In der linken oberen Ecke dieses Blattes mit Bleistift geschrieben: »K(arl)«, das Handzeichen des Herrschers. In der rechten Ecke ebenfalls mit Bleistift geschrieben: )>f(ertig)«. -- Auf dem letzten Blatt die Kenntnisnahme durch den Herrscher: »Standort, am 19. Oktober 1917.« Unten links die Unterschrift des Protokollführers Joannovics, unter dem Text rechts die von Buriän. * Die im Antrag des Kriegsministers erwähnte Delegationssession 1914/15 wurde von Franz Joseph für den 28. April 1914 nach Budapest einberufen. Sowohl die ungarische wie die öster¬ reichische Delegation hielt an diesem Tage ihre erste Sitzung ab und beide Delegationen haben ihre Sessionen ebenfalls am gleichem Tage, am 29. Mai abgeschlossen. Bevor ich mich kurz mit den erbrachten Beschlüssen befasse, möchte ich auf eine, in der ersten Sitzung der österreichischen Delegation gemachte Bemerkung des Delegierten Ellenbogen hinweisen (Stenographische Sitzungsprotokolle der Delegation des Reichsrates. Budapest 1914, S. 3). In dieser erklärt Ellenbogen, die Einberufung der ungarischen Delegation habe ihre gesetzliche Grundlage, während im Falle der österreichischen Delegation diese Grundlage fehle. Die ungarische Delegation wurde nämlich vom ordnungsgemäß tagenden Parlament gewählt. Da der österreichische Reichsrat seit März 1914 nicht mehr tagt, hat die Regierung gesetz¬ widrig die vorherige Delegation des Jahres 1913, die seinerzeit ihre Session ordnungsgemäß abgeschlossen hatte, zu einer neueren Session einberufen. Dies, sowie der Umstand, daß die Delegationen nach dem Attentat von Sarajewo nur mehr ein einzigesmal, im Dezember 1917 zusammengetreten sind und auch dann nur zu einer formellen Sitzung, diene auch als Beitrag zum Verfall des Parlamentarismus, des näheren der Institution der Delegationen während des Weltkrieges, worüber in der Einführung bereits eingehend geschrieben wurde (ebd. S. 16.ff.). Unter den Resolutionen (s. noch S. 612--615 dieses Bandes), die der gemeinsame Kriegs¬ minister im gemeinsamen Ministerrat vom 2--5. Juli 1917 erwähnte, befanden sich solche, die von beiden Delegationen angenommen worden waren, und solche, die nur auf der Tages¬ ordnung der ungarischen Delegation standen. Von ersteren wäre zu erwähnen: Resolution über die Beschaffung der landwirtschaftlichen Naturalverpflegsartikel direkt bei den Land¬ wirten (ebd. S. 530), von den letzteren die Resolution über die Dislokation des Heeres (A közös ügyek tärgyaläsära kiküldött s 1914. äprilis 28-ära Budapestre összehivott Magyar Orszägos Bizottsäg Külön Hatärozatai = Sonderbeschlüsse der zur Behandlung gemeinsamer Ange¬ legenheiten entsandten und für den 28. April 1914 nach Budapest einberufenen ungarischen Delegation. Budapest 1914, S. 3 ff.); in dieser wird u. a. der gemeinsame Kriegsminister aufge¬ fordert, die sich aus Ungarn rekrutierenden Formationen möglichst in Ungarn zu stationieren, neuere Formationen, Anstalten und Betriebe ebenfalls in Ungarn aufzustellen bzw. zu orga¬ nisieren, und zwar über die auf Ungarn entfallende Quote hinaus. Bisher wurde nämlich Ungarn dadurch stark benachteiligt, daß die Mehrheit der Truppen, die höchsten Kommandostellen, Anstalten und Heeresbetriebe größtenteils in Österreich untergebracht wurden, diese also das Wirtschaftsleben Österreichs alimentierten. In einer anderen Reso¬ lution erneuerte die ungarische Delegation ihren in der Sitzung vom 13. Dezember 1913 gefa߬ ten Beschluß, der Kriegsminister möge die ungarische Industrie nach der Quote an den Be¬ stellungen beteiligen (ebd. S. 4 ff.); gleichzeitig wurde der Kriegsmihister aufgefordert, zu verfügen, künftig sollte jede Sektion dem ungarischen Handelsminister eine Aufstellung über die bei der Industrie getätigten Bestellungen übergeben, damit dieser feststellen könne, ob 536 <pb/>die ungarische Industrie bei den Bestellungen des Heeres und der Kriegsmarine entsprechend beteiligt wurde. Ebenfalls erneuert wurde die am 10. Dezember 1913 von der ungarischen Delegation gefaßte Resolution zur Regelung der Fahnen- und Emblemenfrage (ebd. S. 111), daß nämlich diese Frage beim Heere und gleichzeitig auch bei der Kriegsmarine dem unga¬ rischen Staatsrecht entsprechend gelöst werde. Wie aus dem obenerwähnten Protokoll des gemeinsamen Ministerrates vom 2--5. Juli 1917 ersichtlich, wurde die Einberufung der Delegationen auf den Herbst verschoben. Die neue Session wurde am 3. Dezember 1917 eröffnet; in der ersten Sitzung wurden die Aus¬ schüsse gewählt und diese wählten dann ihre Präsidien. (A közös ügyek tärgyaläsära a magyar orszäggyüles ältal kiküldött s Ö Felsege ältal 1917. december 3-ra Becsbe egybehivott Bizottsäg Naploja = Journal der vom Ungarischen Parlament entsandten und von Sr. Majestät für den 3. Dezember 1917 nach Wien einberufenen Delegation. Budapest 1918, S. 11 ff. -- In Budapest sind die Sitzungsprotokolle und Journale der österreichsichen Delegation aus dem Jahre 1917 leider nicht vorhanden. Diese dürften in den Jahren 1918 und 1919 erschienen sein und gelangten infolge der mit dem Zerfall der Monarchie verbundenen Wirren nicht mehr in die Budapester Bibliotheken.) Am 4. Dezember wurden die Delegationen vom Herrscher empfangen und dort wurden die Begrüßungsansprachen gehalten (A közös ügyek tärgyalä¬ sära . . . kiküldött . . . Bizottsäg Iromänyai = Schriften der zur Behandlung der gemein¬ samen Angelegenheiten . . . entsandten . . . Delegation. Budapest, 1919. S. 195.) Merito- rische Arbeit verrichteten von da an nur mehr die Ausschüsse der Delegationen. Nach dem Journal hat der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten der ungarischen Delegation in der neuen Session seine erste Sitzung am 4. Dezember 1917, seine letzte am 15. Oktober 1918 abgehalten. In ersterer wurde das Expose Czemins (ebd. S. 26--46), in letzterer das Expose Buriäns (ebd. S. 298--303) über die auswärtige Lage behandelt. Hier möchte ich erwähnen, daß der letzte Teil des Journals der ungarischen Delegation, Nr. 33 auf S. 304 die Zuschrift des Grafen Gyula Andrässy vom 28. Oktober 1918 an das Präsidium der ungarischen De¬ legation ist, in welcher dieser mitteilt daß der Herrscher am 24. Oktober 1918 den Grafen Istvän Buriän vom Amt des Außenministers enthoben und ihn zum ,,Minister des k. u. k. Hauses und des Äußern" ernannt hat. Die im vorigen Absatz erwähnten Resolutionen der Delegationen des Jahres 1914 wurden im gemeinsamen Ministerrat nicht mehr behandelt; dieser trat nach der Delegationssession 1917 am 22. Januar 1918 zum erstenmal zusammen. Er beschäftigte sich mit folgenden: in den Wirkungsbereich der Delegationen entfallenden oder zum Teil in den Resolutionen erwähnten Fragen; industrielle Investitionen des Heeres (am 15. Februar 1918), Beschaffung von Kriegs¬ material (24. Februar u. 24. August 1918), Abänderung der Struktur der Monarchie (30. Mai u. 27. September 1918), schließlich mit Fragen des Friedens (22. Januar, 2. u. 22. Oktober 1918). In dieser Sitzung war zum letztenmal von den Delegationen die Rede, und zwar im Resolu¬ tionsantrag des österreichischen Ministerpräsidenten Hussarek, wonach der Entwurf des Antwortschreibens auf die tags zuvor eingegangene Note des Präsidenten Wilson nicht in den Delegationen, sondern nur in den Delegationsausschüssen für Äußeres und auch in diesen nicht in öffentlicher Sitzung, sondern nur im Rahmen einer vertraulichen Besprechung behan¬ delt werden sollte (ebd. S. 700). * K.u.k. Kriegsministerium. Verschluss Abt. 15/b, Nr. 2.293 v. 1917 Ausweis über die im Zuge befindlichen Investitionen auf industriellem Gebiete (von 1. November 1916 bis 30. April 1917) 537 <pb/> Bereits aufgelaufene Und zwar Kosten in Bau Einrichtung Zusammen Bau A. BETRIEBE DER 5 Ausgestaltung der optischen 45.000 45.000 10.000 Reparaturwerkstätte im 90.000 Artilleriearsenal in Wien 2,640.217 254.183 2,894.400 600.000 500.000 5/1 Ausbau der Luftfahrwerft in 11,868.854 11,868.854 Fischamend 4,000.000 500.000 a) Holztrockenanlage 4,000.000 120.000 b) Sägewerk samt 350.000 350.000 100.000 Blocklager 3,000.000 c) Brückenwage 120.000 120.000 1,500.000 5/M Ausbau des Kraftfahr-Trup- 2,000.000 3,000.000 5,000.000 3,000.000 penlagers in Strebersdorf 1,000.000 1,500.000 2,500.000 5,500.00 7 1. Werkzeugmaschinen für die AZF in Wien u. 2,000.000 3,000.000 5,000.000 MunFabrik Wollersdorf 9,000.000 11,300.000 20,300.000 2 K.u.k. Militärbergbau Prijedor 3. Bleibergbau Bezdan (Serbien) 4. K.u.k. Militärbauleitung Dobsina (Kupferberg¬ bau) 7/P* Fortsetzung des Ausbaues der Pulverfabrik in Blumau Erweiterung der Kunstsal¬ petererzeugungslage in Blumau Erweiterung der Pikrinsäu¬ reanlage in Blumau auf eine Leistungsfähigkeit von 600 t pro Monat Fortsetzung des Ausbaues der Pulverfabr. in MAGYARÖVÄR Errichtung und Ausgestal¬ tung der Kunstsalpeterer¬ zeugungslage in der Pul¬ verfabrik in MAGYARÖVÄR 538. <pb/>Noch auflaufende Gesamt Die Anlage Kronen für Anmerkung Einrichtung Zusammen HEERESVERWALTUNG 10.000 55.000 70.000 160.000 160.000 200.000 800.000 800.000 80.000 80.000 80.000 400.000 900.000 3,794.400 65.000 65.000 * Am Rande der Tabelle (Rubrik 7/P): 500.000 120.000 11,983.854 Die Bedeckung der Kosten für sämtliche hier 100.000 4,500.000 nachgewiesenen Investitionen ist bereits in dem dem gemeinsamen Ministerrat vom 470.000 24. Feber d. J. vorgelegten Summar-Prälimi- nar über die der H. V. für Anlagen zur Explo¬ 220.000 sivstoffbeschaffung erwachsenden Kosten ent¬ halten. 6,000.000 9,000.000 14,000.000 Der Ausbau der Fab. infolge der stetig zuneh¬ menden Munanforderung der A.i.F. 500.000 500.000 3,000.000 Der Ausbau erfolgt a. Grund der erhöhten Munanforderung d.A.I.F. 3,000.000 4,500.000 4,500.000 Die Erweiterung erfolgt infolge des erhöhten 6,000.000 9,000.000 14,000.000 Bedarfes an Pikrinsäure f. das neue Explosiv¬ stoffprogramm. 24,200.000 29,700.000 50,000.000 Zur Deckung- des gesteigerten Bedarfes an Pulver. Die Errichtung erfolgte, um sich von der Sal¬ petereinfuhr aus Deutschland unabhängig zu machen. Die Ausgestaltung entspricht den Mehranforderungen des neuen Pulverpro¬ grammes. 539 <pb/> Bereits aufgelaufene Und zwar Kosten in Errichtung einer zweiten Bau Einrichtung Zusammen Bau Nitrozellulose-Erzeugungs¬ anlage in der Pulverfa¬ A. BETRIEBE DER brik MAGYARÖVÄR 2,000.000 3,000.000 5,000.000 500.000 Erstellung einer Tritoler- zeugungsanlage in 2,000.000 1,000.000 3,000.000 1,500.000 THERESIENFELD 2,000.000 1,000.000 3,000.000 1,500.000 Erstellung einer Tritoler- zeugungsanlage in 1,500.000 2,000.000 3,500.000 500.000 MAGYARÖVÄR 300.000 7/P Errichtung von Denitrier- und Konzentrationsanlagen in BLUMAU und MAGYARÖVÄR Errichtung einer Edeleanu- Anlage in der Mineralöl¬ raffinerie Apollo in PRESSBURG Erstellung einer Oleumde¬ 6,700.000 1,300.000 8,000.000 300.000 stillationsanlage in 250.000 1,000.000 1,250.000 1,000.000 SOLLENAU 800.000 Errichtung einer Phosgen- und 200.000 Perstoffanlage in DICSÖ- ST. MARTON Errichtung und Ausbau der Pulverfabrik in TROFAIACH Errichtg. einer Chloratraf- finierungsanlage i.d. Pul- fabrik Trofaiach Retablierung der Pulverfa¬ brik in STEIN 540 <pb/>Noch auflaufende Gesamt Die Anlage Kronen für Anmerkung Einrichtung Zusammen HEERESVERWALTUNG 1,500.000 2,000.000 7,000.000 Zur Deckung des gesteigerten Bedarfes an 2,500.000 4,000.000 Nitrozellulose für die Pulvererzeugung in den 2,500.000 4,000.000 ärarischen Fabriken. 7,000.000 Die in der Pulverfabrik in Blumau durch die 7,000.000 grosse Produktionssteigerung von Trinitro- toluol verursachte eminente Gefahr für die Nachbarobjekte führte zur Erstellung der Anlagen in THERESIENFELD und MA- GYARÖVÄR. 1,000.000 1,500.000 5,000.000 Zur Regenerierung der Abfallsäure. 600.000 900.000 900.000 500.000 800.000 Zur Extraktion von aromatischen Kohlenwas¬ serstoffen, speziell von Toluol, aus Benzin. Der Mehrbedarf an Toluol entspricht den erhöhten Anforderungen des Sprengstoff- programmes. 800.000 Die Errichtung erfolgte zur ökonomischeren Erzeugung von Trinitrotoluol und Nitro¬ zellulose. Weiters wird die Anlage zur Raucherzeugung für den Gaskampf Verwendung finden. 2,000.000 3,000.000 3,000.000 Zur Deckung des gesteigerten Bedarfes an Phosgen und Perstoff für den Gaskampf. 300.000 1,100.000 9,100.000 Der Ausbau erfolgt auf Grund der erhöhten Munitionsanforderung. 200.000 400.000 400.000 Fertigstellung von elaborierungsfähigem Chlo- 500.000 500.000 1,750.000 rat an die Verbrauchsstellen. Zur Deckung des gesteigerten Bedarfes an Schwarzpulver für die Munitionselaborierung. 541 <pb/> Bereits aufgelaufene Und zwar Kosten in Errichtg. ein Roh. Chlorat- Bau Einrichtung Zusammen Bau anl. i.d. Kalkstickstoffab. Dicsö. St. Marton d. A. BETRIEBE DER Stickstoffind. A.G. in Budapest 200.000 Errichtg. einer Phosgen- u. 200.000 Perstoffanl. b. Öst. Verein f. chem. u. metallurg. 90.000 90.000 Produktion in AUSSIG Harzextraktionsanlage in Busovaca Harzextraktionsanlagen in 150.000 2,635.000 150.000 Visegrad 3,880.000 6,515.000 19,453.400 1,531.000 Erweiterung der Munitions¬ 274.000 1,805.000 1,040,000 fabrik in Wollersdorf 77.000 259.700 564.000 785.000 Errichtung der Werkstätten¬ 1,684.899 anlage in Wörth bei St. 20.000 77.000 46.500 Pölten. (Lafettenreparatur¬ 564.000 werkstätte, Holzsägerei u. 87.000 279.700 Gewehrschafterzeug., Schleppbahnen, Rollbah¬ 1,761.899 350.000 nen, Krähne) Erweiterung der Artillerie¬ werkstätte in Brünn 8 Spanische Reiter-Fabrik Budapest Holzwolle Fabrik Baden Bergestelle in Komärom 8/HB Bauabt. Milkomdo, Budapest. Bau eines K. G. Gewerbelagers in Czinkota-Ehmanntelep 542 <pb/>Noch auflaufende Gesamt Die Anlage Kronen für Anmerkung Einrichtung Zusammen HEERESVERWALTUNG 200.000 400.000 400.000 Zur Deckung des gesteigerten Bedarfes an Chloratsprengstoffen. 700.000 900.000 900.000 Zur Deckung des gesteigerten Bedarfes an 12,799.000 32,252.400 90.000 Phosgen und Perstoff für den Gaskampf. 150.000 Die Anlagen wurden auf stillstehenden resp. abgebrannten Harzverarbeitungsanl. der Austro-Bosn. Chem. Indust. A.G.D. VASIC u.Co.Wien-Sarajevo errichtet, indem diese Anlagen von der H.V. auf Kriegsdauer ge¬ mietet und die Neuanlage unter Verwendung der vorhanden Einrichtung erstellt werde. 38,767.400 2,406.015 3,446.015 5,251.015 785.000 785.000 5.000 5.000 82.000 35.000 35.000 599.000 95.000 141.500 421.200 350.000 2,111.899 543 <pb/> Bereits aufgelaufene Und zwar Kosten in Bau Einrichtung Zusammen Bau A. BETRIEBE DER Bau v. Arbeiterwohnbaracken 3,210.000 3,210.000 4,583.000 für die Waffenfabrik in STEYR (Mil. Techn. Leitung der Bauten b.d. Waffenfabrik in Steyr. O.Ö.) Komdo. der MilBauleitung 2,009.000 275.000 2,284.000 270.000 Feldbach. Bau der Werkstättengruppe für die Armee in Felde. (5. Armee) Vergrösserung der Giesserei- 1.000 anlagen Erweiterg. d.Bronzerohrappre- 14.000 14.000 25.000 tur, Geschossbebänderung, Beizerei, Glüherei und einer Vergütungsanlage Vergrösserung der Fallham¬ meranlage, so wie d. Ver¬ schlusswerkstätten, Ge¬ schossappretur, Schlag¬ werk, Vergrösserung d. bestehenden Gusshauses. Maschinelle Ergänzung d. alten Verschlusswerkstätte Erweiterung d. Montierungs¬ 27.200 27.200 55.000 anlage 23.550 23.550 853.162 Erweitg. d. Schmiede und 19.295 Tischlerwerkstätten, Ver¬ 19.295 50.000 besserung d. maschinellen Einrichtung in d. Dreher¬ werkstätte Vergrösserung des Kessel¬ raumes samt Kamin 544 <pb/>Noch auflaufende Gesamt Die Anlage Kronen für Anmerkung Einrichtung Zusammen HEERESVERWALTUNG 4,583.000 7,793.000 Diese Baracken wurden auf Gründen der Waffenfab. Steyr erbaut im Interesse der H.V.z. Steigerung der raschen Erzeugung von Maschinengewehren. Eine ev. Ablösung gegen eine noch zu vereinbarende Entschädigung ist in Aussischt genommen. 270.000 2,554.000 7.950 8.950 8.950 204.435 229.435 243.435 213.200 213.200 213.200 153.100 208.100 235.300 1,822.898 2,676.060 2,699.610 109.795 159.795 179.090 35 Komjäthy; Protokolle 545 <pb/> Bereits aufgelaufene Und zwar Kosten in Bau Einrichtung Zusammen Bau A. BETRIEBE DER Vergrösserung der elektri¬ 470.000 470.000 268.000 schen Kraftzentrale, 109.000 Errichtung einer Kohlen¬ 20.000 129.000 154.000 beschickungsanlage, eines Kohlenhofes m. Elektro¬ 2.467 2.467 hängebahn, Erweiterung der 50.000 37.300 37.300 50.000 3 elkt. Kraftübertragungs- 273.560 323.560 2,360.000 ·o Telefon-u. Feuermeldeanlagen 2.775 2.775 Q Erweiterung der Bodenzünder- J, werkstät. Gewehrappretur wegen anhängiger Untersuchung dermalen keine ao u. Lehrenwerkstätte 4j< Holzsäge und Biegeanlage 47,736.816 45,877.154 93,614.090 52,264.062 | mit Wagenschlosserei, ·S Schmiede, Räderanfertigung J3 3 Stahlrohrappretur. Erweite- <j rungen Neue Verschlusswerkstätte Stahlwerk, Press- und Welzwerk Diverse Einrichtungsgegen¬ stände für die Artillerie¬ zeugsfabrik, Druckerei der A.Z.F., und Verwaltungs- büreau der A.Z.F. 12 Industriegruppe DEMECSER (Sauerkrautfabrik, Fassfa¬ brik in ANTALOCZ, Kar¬ toffeltrockenanlage in RETKÖZ) 13 Ergänzung der maschinellen Einrichtung der Beklei¬ dungswerkstätte des KM. in Perchtolsdorf-Brunn a/G. Errichtung einer Fabrik zur Herstellung von Holzsohlen bei der Bekleidungswerk¬ stätte des KMs. in Perchtolsdorf--Brünn alG. Kosten bisher noch nicht aufgelaufen, Einrichtung ca... Summe 546 <pb/>Noch auflaufende Gesamt Die Anlage Kronen für Anmerkung Einrichtung Zusammen HEERESVERWALTUNG 868.997 1,136.997 1,606.997 812.860 966.860 1,095.860 11.627 11.627 14.094 14.000 14.000 14.000 287.000 337.000 374.300 871.000 3,231.000 3,554.560 19.963 19.963 22.738 Daten zur Verfügung 60.000 60.000 60.000 70.000 70.000 70.000 73,887.840 126,145.902 219,759.902 35* 547 <pb/> Bereits aufgelaufene Und zwar Kosten in Bau Einrichtung Zusammen Bau B. INVESTITIONEN IN 7 K.u.k. milit. Tonerdege¬ 150.0001 150.000 17.000 winnung in MOSTE bei 128.3662 128.366 Laibach: Elektrolyse der Mitterberger 206.439 206.439 Kupfer A.G. 375.000 Kupferelektrolyse 375.0001 600.000 Ung. Zinnhütte Emereich 600.0002 500.000 LOSINSKY in Budapest 500.000 269.132 Zinnelektrolyse 34.990 Kupferelektrolyse Steeg der 3,000.000 Fischerschen Weicheisen 32,000.000 u. Stahlindustrie Gesell¬ 12,000.000 schaft 24,000.000 1,852.400 Elektr. Fernleitung Gosau- 269.132 Lend, gebaut von der Fa. 34.990 Stern u. Haforl in Gmun¬ den Transformatorenanlage in Lend, geb. von der Fa. Aluminiumindustrie A.G. in Lend Skodawerke in Pilsen 3,000.000 Ung. Kanonenfabrik A.G. 32,000.000 Györ Ung. St.E.G. Werke 12,000.000 24,000.000 Diosgyör 1,852.400 Österr. Ung. St. E.G. 548 <pb/>Noch auflaufende Gesamt Kronen für Anmerkung Einrichtung Zusammen Die Anlage PRIVATUNTERNEHMUNGEN 17.0003 1. Betrifft die Entschädigungssumme, deren Zuweisung in Schwebe ist. 295.366 206.439 2. Wurde zum Bau eines neuen Generators und 375.000 neuer Rührwerke verwendet. 600.000 500.000 3. Benötigt zur Vergrösserung der Kapselfabrik u. Neuaufstellung eines Brennofens. 269.132 Die aufgelaufenen Kosten sind eine rückzahlbare Baarsubvention. Der Elektrolysenlohn wurde mit 45 K per 100 kg festgesetzt und bildet durch den niedrigen Preis eine Kompensation. 1. Die aufgelaufenen Kosten bilden ein zinsen¬ freies Darlehen. Rückzahlung erfolgt durch Abzug von 25 K pro 100 kg von Elektrolysen¬ lohn. Garantiert wurden der Firma 240 Wg. Glockenmaterial. K. 50. 2. Wie vor. Die aufgelaufenen Kosten bilden ein zinsenfreies Darlehen, Rückzahlung erfolgt durch Abzug von 25 K per 100 kg vom Elektrolysenlohn. K 50. Baukosten einer Leitungsanlage zur Zuführung elektr. Betriebskraft in die Aluminiumfabrik der Al. A.G. in Lend. Der Betrag wurde bereits durch den erhöhten Aluminiumpreis rückgezahlt. 34.990 Baukosten einer Transformatorenanlage in 3,000.000 Verbindung mit der Leitungsanlage Gosau- 32,000.000 Lend. Wie oben. 36,000.000 Unverzinsliches Darlehen, mit Abschluss des 1,852.400 Krieges rückzahlbar. Unverzinsliches Darlehen gegen Rückzahlung von 50% des Reingewinnes. Einmaliger Investitionsvorschuss, (a.f.p.). -Un- verzinsl. Darlehen geg. Rückvergütg. von 50% des Reingewinnes. (Summe kann über¬ schritten werden.) Einmal. Investitionsvorschuss. 549 <pb/> Bereits aufgelaufene Und zwar Kosten in a) Österreich Bau Einrichtung Zusammen Bau 7/P Öst. Pulverfabriks. A.G. in B. INVESTITIONEN IN Wien (Pulverfabrik Tulln) Kaliwerke in Kolin 4,000.000 4,000.000 36,000.000 600.000 (Diphenylaninanlage Kolin) 500.000 M.B. Neumann's Söhne 520.000 (Chloratfabrik Hohentums) A.G. Dynamit-Nobel in 1,600.000 Wien (Chloratanlage Salzburg) A.G. Dynamit-Nobel in Wien (Ammonperchlorat¬ anlage Faal a. Drau) b) Ungarn A.G. DYNAMIT-Nobel 16,000.000 16,000.000 24,000.000 Wien (Pulverfabrik in 2,900.000 Pressburg.) ca 1,000.000 Ungarische Solvay-Werke. 99,016.327 400.000 (Chlorverflüssigungsanlage TORDA) Ungarische Stickstoffdünger- Industrie A.G. in BUDA¬ PEST, Kalkstickstoffabrik 2,900.000 600.000 2,300.000 Erweiterung der Kalkstickstoff¬ fabrik in DICSÖ- Methylalkohol¬ SZENT- erzeugungs¬ MÄRTON 200.000 5,500.000 anlage Chlorfabrik c) Bosnien Bosn. Holzverkohlungs A.G. 1,000.000 TESLIÖ 99,016.327 Summe 72,237.000 550 <pb/>Noch auflaufende Gesamt Kronen für Anmerkung Einrichtung Zusammen Die Anlage PRIVATUNTERNEHMUNGEN 36,000.000 40.000.000 600.000 600.000 500.000 500.000 520.000 520.000 1,600.000 1,600.000 24,000.000 40,000.000 400.000 400.000 600.000 5,800.000 2,300.000 200.000 200.000 5,500.000 5,500.000 1,000.000 Erweiterung der Holzverkohlungs-Anlage in 72,237.000 171,253.327 TESLIÖ. 551 <pb/> Bereits aufgelaufene Und zwar Kosten in Kupferelektrolyse Bau Einrichtung Zusammen Bau Manfred WEISS Budapest C. PREISZUSCHLÄGE BEZW. PRÄMIEN Zinneleketrolyse Erhöhung des Elektrolysenlohnes von 50 K auf Skodawerke A.G. in 60 K pro 100 kg Kupfer Pilsen Elektrolysenlohn von 400 K pro 100 kg Zinn 12,774.000 12,774.000 221.400 221.400 Böhler u. Co. A.G. 4.387.600 4.387.600 Öst. Ung. St. E.G. 1.647.600 1.647.600 Ung. Kanonenfabriks A.G. 49.200 49.200 Györ 3,000.000 3,000.000 Skodawerke A.G. in Pilsen 1,422.820 1,422.820 a) Österreich 574.160 574.160 7/P öst. Verein f. ehern, u. 4,000.000 4,000.000 metall. Produktion in 857.880 857.880 Wien 556.740 556.740 Öst. Stickstoffwerke A.G. in 891.400 891.400 Wien A.G. zur Nutzbarmachung 8,250.000 8,250.000 der Wasserkräfte Dalma¬ tiens (SUFID) 3,250.000 3,250.000 A. Kreidl, Heller u. Co. Floridsdorf 2,925.000 2,925.000 610.000 610.000 453.000 453.000 552 <pb/>Noch auflaufende Gesamt Kronen für Anmerkung Einrichtung Zusammen Die Anlage AN PRIVATUNTERNEHMUNGEN Die Heeresverwaltung hat 300 Wg. Glocken¬ material zur Verarbeitung garantiert. 12,995.400 Preiszuschläge für ab 1.1916. gelieferte Geschütz¬ typen. Prämie f. 36. St. 15 cm. M. 14. Haubitzen. 4,387.600 1,647.600 Zuschlagprämien f. ab 1.1916. gelief. Geschützty¬ pen. Wie vorher. 49.200 Zuschlagprämien für Geschützrohre. 11,303.000 Prämien für die Erhöhung der Leistungsfähigkeit. 8,250.000 Kalkstickstoffabrik in FALKENAU. 3,250.000 Kalkstickstoffabrik in FALL. 2,925.000 Kalkstickstoffabrik ALMISSA, SEBENICO Phenolfabrik in Floridsdorf. 1,063.000 Erweiterung der Phenolfab. Floridsdorf. 553 <pb/> Bereits aufgelaufene Und zwar Kosten in Bau Einrichtung Zusammen Bau C. PREISZUSCHLÄGE BZW. PRÄMIEN Wagemann, Seybel u. Co 1,050.000 1,050.000 in LIESING 875.000 875.000 525.000 525.000 öst. Verein f. chem. u. 168.000 168.000 metall. Produktion in 60.000 60.000 AUSSIG 100.000 100.000 Zinkhütten- u. Kunstdünger- 810.000 600.000 fabriks A.G. in 700.000 TRZBINIA 600.000 810.000 700.000 Kunstdüngerfabrik in 600.000 PRERAU Akt. Fabrik zur Erzeugung von Kunstdünger und Chemikalien in KOLIN Ignaz ORTMANN'S Nachf. Zellstoffwattefabrik PERNITZ- MUGEN- DORF Öst. Verein f. chem. u. metall. Produktion in WIEN Umbauten behufs Herstellung von verdichtetem Gas¬ wasser in verschiedenen Kokereien b) Ungarn A.G. DYNAMIT-NOBEL in Pressburg Akt. G.f. chem. ind. »Clotilde« in SZABADKA (Ungarn) Auslagen für Knochenfett¬ gewinnung der Konser¬ venfabrik WETZLER u. Co. in Wien und Manfred WEISS in Budapest 554 <pb/>Noch auflaufende Gesamt Kronen für Anmerkung Einrichtung Zusammen Die Anlage AN PRIVATUNTERNEHMUNGEN 1,050.000 875.000 OLEUMANLAGE 525.000 168.000 60.000 100.000 600.000 600.000 Erweiterung der Chloratanlage in AUSSIG 810.000 700.000 Oleumanlage 600.000 Errichtet auf Wunsch der Heeresverwaltung. Höhe der Kompensationen kann erst bestimmt werden, bis Errichtungskosten bekannt sind. 555 <pb/> Bereits aufgelautene Und zwar Kosten in Bau Einrichtung Zusammen Bau C. PREISZUSCHLÄGE BZW. PRÄMIEN Zuschüsse für die Erstellung 5,000.000 5,000.000 7,000.000 von Fabrikanlagen zum 55,758.800 55,758.800 7,600.000 Zwecke der Fermentoler- zeugung (Gährungsglyze- rin) Summe Totale A) Betriebe der Heeresver¬ 47,736.816 45,877.184 93,614.000 52,264.062 waltung 99,016.327 99,016.327 72,237.000 B) Investitionen in Privatuntemehmungen 55,758.800 55,758.800 7,600.000 202,511.943 45,877.184 248,389.127 132,101.062 C) Preiszuschläge, Prämien in Privatunternehmungen Summe 556 <pb/>Noch auflaufende Gesamt Kronen für Anmerkung Wien, im Mai 1917 Einrichtung Zusammen Die Anlage AN PRIVATUNTERNEHMUNGEN 7,000.000 12,000.000 7,600.000 73,881.840 126,195.902 219,759.902 72,237.000 171,253.327 7,600.000 63,358.800 73,881.840 205,982.902 454,372.029 557 <pb/>