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Gemeinsamer Ministerrat, 6. 10. 1915

I. Vorsorge für die gemeinsamen Erfordernisse des laufenden Budgetjahres. Beschaffung von U-Booten. Zukunft des Königreiches Polen

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_VII/pdf/oe_hu_mrp_VII_z13.pdf.

                                                                                                                13.

                                                                                 Wien, 6. Oktober 1915

        Der Ministerrat beschäftigt sich mit der Frage der Ausrüstung der Kriegsmarine,
        hauptsächlich mit Unterseeboten und mit anderen Kriegsausrüstungsproblemen,
        danach werden die Vorstellungen über Polens Zukunft eingehend besprochen, im
        Zusammenhang damit die Frage, wie die eroberten Gebiete unter Österreich und
        Ungarn aufgeteilt werden sollen.

            Da die Delegationen nicht tagten, konnten die gemeinsamen Ausgaben nicht auf
        dem im Gesetz vorgeschriebenen parlamentarischen Wege votiert werden. Das als
        provisorisch gedachte Verfahren, das hierfür im gemeinsamen Ministerrat vom 18.
        Juni 1915 festgelegt worden war, wurde von diesem Ministerrat gutgeheißen. (Im
        übrigen siehe zu den gemeinsamen Finanzproblemen Teleszky: a. a. O. S. 85. ff.)

            Das Flauptthema des gemeinsamen Ministerrates vom 6. Oktober bildete die
        polnische Frage, mit der sich -- wenn auch teilweise in anderer Beziehung -- bereits
        die gemeinsamen Ministerkonferenzen vom 31. Oktober 1914 und 8. März 1915
        beschäftigt hatten. Aktuell wurde die Frage durch das, auf den im Mai erfolgten
        Durchbruch bei Gorlice--Tarnow folgende Vordringen der Armeen der Mittelmächte.
        Durch diese Offensive, die von den Russen im September zum Stehen gebracht worden
        war, gelangten Polen, Litauen und Kurland in die Hände der Mittelmächte. Der
        nördliche Teil des nach dem Wiener Kongreß Rußland zugesprochenen polnischen
        Gebietes, des sog. Kongreßpolens gelangte (mit Ausnahme der Gegend um Suwalki)
        unter deutsche, der südliche unter österreichisch-ungarische Militärverwaltung (Mili-
        tärgouvemement Lublin). Die Militärverwaltung war natürlich als Übergangslösung
        gedacht. Der gemeinsame Ministerrat befaßte sich in dieser Sitzung zum erstenmal
        umfassend, auf breiterer prinzipieller Grundlage mit der als endgültig gedachten
        Lösung der polnischen Frage. Vor dem Weltkrieg, doch auch während des Weltkrieges
        tauchten mehrere Versuche zur Lösung des polnischen Problems auf. Davon waren
        jedoch nur zwei so geartet, daß sich die deutschen und österreich-ungarischen Politiker
        mit ihnen aussichtsreich befassen konnten. Die eine Variante war die sog. »deutsch¬
        polnische Lösung«, durch die Polen im wesentlichen unter deutsche politische und
        wirtschaftliche Suprematie gelangen sollte; die andere war die sog. »austropolnische
        Lösung«, nach der Polen mit der Österreichisch-Ungarischen Monarchie vereint werden
         sollte. Hierüber und über sonstige, in irgendeiner Form aufgetauchte Lösungsversuche,
        ihren Zusammenhang und ihre geschichtlichen Antezedenzien usw. siehe bei G. Gratz--
         R. Schüller: Die äußere Wirtschaftspolitik Österreich-Ungarns. Mitteleuropäische
        Pläne. Wirtschafts- und Sozialgeschichte des Weltkrieges. Österreichische und Ungari¬
        sche Serie. Wien 1925, S. 261 f.

Protokoll des zu Wien am 6. Oktober 1915 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬
same Angelegenheiten, unter dem Vorsitze des Ministers des k.u.k. Hauses und des

Äußern Baron Buriän.

   Gegenwärtige: Der k.k. Ministerpräsident Graf Stürgkh, der kgl. ung.
Ministerpräsident Graf T i s z a, der k.u.k. gemeinsame Finanzminister Dr. von
K o e r b e r, der k.u.k. Kriegsminister FZM. Ritter von K r o b a t i n, der
Stellvertreter des Chefs der Marinesektion Vizeadmiral von K a i 1 e r.

   Schriftführer: Legationssekretär Graf Walterskirchen.

   Gegenstand: Vorsorge für die gemeinsamen Erfordernisse des laufenden
Budgetjahres. Beschaffung von U-Booten. Zukunft des Königreiches Polen.

                                                                                                               285
<pb/>   Der Vorsitzende eröffnet die Besprechung und erinnert daran, dass in
der gemeinsamen Ministerkonferenz vom 18. Juni 1. J. ein Beschluss, in welcher
Form für die Bedeckung der gemeinsamen Erfordernisse für das II. Halbjahr des
laufenden Budgetjahres vorgesorgt werden sollte, nicht gefasst worden sei. Nun
sei der Moment gekommen, für die Bedeckung dieser Ausgaben zu sorgen, und
ersuche er daher die beiden Herren Ministerpräsidenten um Präzisierung ihres
Standpunktes.

   Der kgl. ung. Ministerpräsident erklärt, dass einer glatten Erledigung
dieser Frage von seiner Seite nichts im Wege stehe. Er habe getrachtet, eine Lösung
herbeizuführen, ohne staatsrechtliche Fragen aufzuwerfen, und sei ihm dies auch
gelungen. Infolge des Umstandes, dass es in diesem Falle nicht genügt, die Stel¬
lungnahme der Majorität zu sichern, sondern die Vermeidung langer und heftiger
staatsrechtlicher Debatten angestrebt werden musste, sei ihm dies nur durch die
loyale und patriotische Haltung der Führer der Opposition ermöglicht worden,
mit welchen er Fühlung genommen hätte, und die sich damit einverstanden erklärt
hätten, dass derselbe Vorgang beobachtet werde wie im ersten Halbjahr des lau¬
fenden Budgetjahres, also ohne Einberufung der Delegationen. Hiemit sei die
Frage erledigt. Natürlich sei dieses Vorgehen kein Präjudiz und nur mit Rücksicht
aufdie durch den Krieg geschaffenen ausserordenthchen Verhältnisse ermöglicht.

   Der k.k. Ministerpräsident dankt dem königlich ungarischen Mini¬
sterpräsidenten für seine Bemühungen und drückt seine Befriedigung darüber aus,
dass es demselben gelungen ist, eine Frage zu lösen, welche sonst grosse Schwierig¬
keiten bereitet hätte.

   Graf Tisza bemerkt: es sei immerhin möglich, dass einige Mitglieder der
Opposition gegen die ins Auge gefasste Lösung Widerspruch erheben würden.
Sollte dies geschehen, so würde er erklären, dass die ungarische Regierung mit
Rücksicht auf die ausserordentlichen Verhältnisse die gemeinsame Regierung mit
Ihrer Verantwortung decke.

   Der Vorsitzende drückt seine hohe Befriedigung über die glückliche
Lösung aus und dankt auch seinerseits dem königlich ungarischen Ministerpräsi¬
denten für seine Bemühungen und das bewiesene Entgegenkommen.

   Er geht nunmehr auf den zweiten Punkt der Tagesordnung über, auf die Frage
der Beschaffung von U-Booten.

   Er will es dem anwesenden Herrn Vertreter des Chefs der Marinesektion über¬
lassen, die marinetechnischen und strategischen Gründe auseinanderzusetzen, die
diese Frage zu einer sehr dringlichen machen. Er wolle hier nur den Antrag, den
die Marine-Sektion in einer an die beiden Regierungen gerichteten Note gemacht
habe, der wohlwollenden Berücksichtigung anempfehlen. Die im modernen See¬
kriege so hochbedeutsame Waffe der U-Boote sei bei uhs bedauerlicherweise noch
sehr zurück. Eine sofortige Ergänzung dieser Lücke sei leider nicht möglich. Es
müsse aber die Zuversicht der Marine haben, wenn sie wüsste, dass man daran sei,
das Versäumte nachzuholen, und dass an neuen U-Booten gearbeitet werde. Wenn
dieselben vielleicht auch nicht mehr für diesen Krieg in Betracht kämen, so sei die
Sicherheit der Neubeschaffung eine Beruhigung für die Marine und würde vielleicht
auch unsere Gegner impressionieren.

286
<pb/>   Der Stellvertreter des Chefs der Marinesektion ver¬
weist auf seine Zuschriften, welche die Anträge der Marine-Sektion enthielten.
Er glaube, dass die Anforderungen minimale seien und die Marine berechtigt sei,
sie zu stellen.

   Er wolle nun in Kürze auf den Zustand unserer U-Boote verweisen.
   Bei Ausbruch des Krieges hatten wir bekanntlich 6 U-Boote gehabt, von welchen
zwei neun Jahre, zwei achteinhalb Jahre und zwei siebeneinhalb Jahre alt seien.
Da diese Boote auch als Schulboote benützt werden mussten, waren sie bereits vor
einem Jahre stark abgenützt. Trotzdem hatten sie Grosses geleistet, wenn auch als
drohendes Gespenst bei jeder Ausfahrt die Gefahr bestand, dass das U-Boot infolge
seines Alters und der eventuell eintretenden Materialschäden nicht mehr wieder¬
kehren würde.
   U 1 und U 2 seien von einer amerikanischen Firma gebaut und nicht verwendbar.
Bei einer Fahrt, die U 1 vor einem Monat von Cattaro nach Sebenico gemacht hat¬
te, sei es in zusammengebrochenem Zustande dortselbst eingelaufen.
   U 3 und U 4 seien gute Boote gewesen. U 3 sei gesunken, U 4 befinde sich in
Generalreparatur.
   Bei U 5 und U 6 bestünde immer die Gefahr einer Gasolinvergiftung.
   Nach Ausbruch des Krieges sei ein bei der Firma Whitehead liegendes U-Boot
rasch angekauft und als U 12 in die Marine eingereiht worden. Es habe viel gelei¬
stet, liegt aber leider mit seinem heldenmütigen Führer und seiner tapferen Beman¬
nung auf dem Grunde des Meeres.
   U 14 (die frühere Madame Curie&quot;) habe leider den gehegten Erwartungen nicht
entsprochen.
   Dann seien 5 U-Boote der B-Klasse erworben worden. Mit ihrer geringen Was¬
serverdrängung, 120 Tonnen ausser Wasser und 140 Tonnen im eingetauchten
Zustande, und ihrer geringen Geschwindigkeit, 6.6 Meilen ober Wasser und 4 Mei¬
len unter Wasser, könne man sich mit ihnen nicht aufs offene Meer hinauswagen.
Sie seien gewissermassen nur zum Schutze der Küsten, müssten stille liegen und
warten, ob ihnen der Gegner über den Weg komme. So sei es auch einem derselben
gelungen die »Amalfi« zu torpedieren.
   Das Bewusstsein, nicht ein einziges wirklich verlässliches U-Boot zu haben,
wirke lähmend auf die ganze Marine.
   Er habe in seiner Zuschrift das Ersuchen gestellt um Bewilligung von 6 U-Boo¬
ten der vergrösserten B-Klasse und 6 Germania-Booten. Die Boote der vergrö-
sserten B-Klasse liefen 9 Meilen und könnten im Frühjahr fertiggestellt sein. Aber
nur mit den Germania-Booten sei es möglich den Krieg in fernere Meere zu tragen.
Er weist auf die Wirkung hin, die in ganz Italien fühlbar würde, wenn ein öster¬
reichisch-ungarisches U-Boot an der Westküste der appeninischen Halbinsel er¬
scheinen würde. Heute aber könnten wir nicht einmal nach Tarent.
   Kein Staat habe solche U-Boote wie wir. Die deutsche Regierung habe soeben
36 Germania-Boote in Bau gegeben. Über Ersuchen habe uns Deutschland die
Pläne für die U-Boote der vergrösserten B-Klasse und der Germania-Boote über-

  a) Das Wort »Madame« nachträglich gestrichen.

                                                                                                               287
<pb/>lassen. Es könnten daher die angesprochenen Boote, falls sie bewilligt würden&#39;
auf den heimischen Werften, der Danubius-Werfte und dem Cantiere Navale
gebaut werden. Der Vollständigkeit halber wolle er hier nur noch erwähnen, dass
der Cantiere Navale zur Zeit in Budapest auf den Werften der Donau-Dampf-
schilfahrtsgesellschaft arbeite.

   Im abgelaufenen Budgetjahr, welches fast zur Gänze ein Kriegsjahr war, habe die
Marine 190 Millionen verbraucht. Das Friedensbudget hätte 177.8 Millionen aus¬
gemacht. Es ergebe sich daher für den Krieg ein Mehraufwand von 12 Millionen.

   Er sei der Ansicht, die Marine habe ein Anrecht auf eine Zuwendung. Was mög¬
lich gewesen sei, wurde geleistet, ein grosser Erfolg sei mit den vorhandenen Mitteln
aber nicht möglich. Trotzdem sei die Marine gefürchtet. Seinen Nachrichten zufolge
sei kein feindlicher Kreuzer mehr in der Adria.

   Von jener oben angegebenen Summe von 12 Millionen seien aber auch die Kosten
für U 12, für den für China in Bau gelegten und dann von uns übernommenen Zer¬
störer »Warasdiner«, für die Donau-Monitore »Temes« und »Sava«, für 4 Patrouil¬
lenboote und 3 Weserboote, im Gesamtbeträge von 11 Millionen beglichen wor¬
den. Es bleibe daher als effektive Mehrausgabe die Summe von einer Million übrig.

   Diesmal verlange die Marine 40 Millionen und glaube er, dass seine vorstehen¬
den Ausführungen genügen, um die Berechtigung dieses Verlangens zu beweisen.
Er wolle aber nur noch erwähnen, dass Seine k.u.k. Apostolische Majestät einer
Meldung über das Resultat der Verhandlungen entgegenzusehen geruhen.

   Der Vorsitzende empfiehlt die Anträge des Vorredners der Berücksichti¬
gung durch die beiden Regierungen und knüpft daran die Frage, ob hierüber sofort
in meritorische Verhandlung eingetreten werden solle oder ob man die Entschei¬
dung auf später verschieben wolle, bis auch die Frage der Bedeckung erwogen wor¬
den sei.

   Graf S t ü r g k h spricht zunächst zur formellen Seite der Frage. Er habe die
Note der Marinesektion vor wenigen Tagen erhalten und habe, sich sofort an den
Finanzminister gewendet, dessen Rückäusserung er entgegensehe. Er werde dieselbe
beschleunigen und möchte bitten, dass im Momente kein definitives Votum ver¬
langt werde. Er wolle sich nun damit beschäftigen, wie diese Ausgabe in das
finanzielle System hineinzubringen sei. Es handle sich hier um eine Aufwendung,
die zum mindesten nicht in ihrer Gesamtheit zu den Mobilisierungsauslagen zu
rechnen sei. Vielleicht könnten noch die 6 U-Boote der vergrösserten B-Klasse,
die im Frühjahr fertiggestellt sein könnten, unter diesen Begriff fallen, die 6 Ger¬
mania-Boote aber wohl kaum. Er erinnert an die Beschlüsse der gemeinsamen
Ministerkonferenz vom 3. Februar und vom 18. Juni 1. J., in welchen unterschie¬
den wurde zwischen Auslagen, die sicher unter die Mobilitätskredite fielen, und
solche, die sich auf die Heeresausrüstung beziehungsweise Wiederaufbau nach dem
Kriege bezögen.

   Ein Beschluss der gemeinsamen Ministerkonferenz könnte dadurch erleichtert
werden, dass man an eine Umwidmung bereits votierter Beträge schreite. Die Er¬
fahrungen des Seekrieges hätten Zweifel erweckt an der Nützlichkeit des weiteren
Ausbaues von Dreadnoughts und hätten gelehrt, dass die U-Boote die wichtigste
Waffe seien. Es könnte ein Umwidmungsbeschluss gefasst werden, der den Ent-

288
<pb/>Schliessungen der Delegationen vorgreift. Wenn diese Körperschaft wieder einmal
versammelt sei, könne man darauf verweisen, dass während der Pause in ihrer
Tagung bereits bewilligte Beträge einem anderen dringlicheren Zwecke zugeführt
worden seien, als jenen für den sie ursprünglich votiert worden waren, und die
nachträgliche Umwidmung eines Teiles der bewilligten Marine-Kredite genehmi¬
gen lassen.

   Was die materielle Dringlichkeit der Frage betreffe, so könne darüber wohl bei
niemandem ein Zweifel bestehen.

   Graf T i s z a führt aus: was das Wesen der Sache betreffe, sei er eines Sinnes
mit seinem Vorredner und könne gegen die Beschaffung der 6 kleinen Boote kein
Hindernis bestehen. Schwieriger erscheine die Frage mit den grossen Booten. Aber
auch da glaube er, einen Zusammenhang zwischen Kriegsziel und Bau dieser Boote
konstatieren zu können.

   Die Tatsache, dass die Marine an dem Ausbau unserer Unterseeboot-Flotille
arbeite, könne jedenfalls dazu beitragen, den Willen zur Fortsetzung des Krieges
beim Feinde zu mindern. Die Ausgabe erscheine ihm daher auch aus diesem Ge¬
sichtspunkte nicht verloren.

   Was die formelle Seite der Frage betreffe, so glaube er, man könne sich dafür
aussprechen, schleunigst die Zustimmung der Regierungen zu erlangen und das
Resultat der Marine-Verwaltung in kurzem Wege mitzuteilen. Er seinerseits werde
diesbezüglich sofort das Nötige veranlassen.

   Graf S t ü r g k h schhesst sich für seine Person den Ausführungen des ungari¬
schen Ministerpräsidenten an und wird bei der k.k. Regierung die nötige Bewilli¬
gung zu erlangen trachten. Übrigens sei ja auch ein bereits bewilligter und nicht
aufgebrauchter Marine-Kredit von 20 1/2 Millionen Kronen vorhanden.

   Graf T i s z a knüpft an eine Bemerkung des Grafen Stürgkh an, wornach
zwischen Ausgaben für die Zeit des Krieges und für die Zeit nach dem Kriege zu
unterscheiden wäre und führt aus: Es kommen vom Kriegsministeriumverschiedene
Anregungen und Pläne über Umgestaltung und Neuorganisierung der Armee, die
weit über den jetzigen Krieg hinaus reichen. Es erscheine ihm nicht tunlich, ein¬
zelne Fragen herauszureissen und zu denselben gesondert Stellung zunehmen, bevor
das Ganze überblickt werden könnte. Es müsse nach dem Krieg bei Wiederaufbau
der Armee ja nicht nur mit den Bedürfnissen des Heeres, sondern auch mit der
wirtschaftlichen Kraft der beiden Staaten der Monarchie gerechnet werden. Es er¬
scheine ihm zweckmässig, den Kriegsminister zu ersuchen, den ganzen Komplex der
grossen Fragen, die mit der Neu-Organisation und Neu-Ausrüstung der Armee Zu¬
sammenhängen, den beiden Regierungen mitzuteilen, welche erst hiedurch in die
Lage kommen werden, sich meritorisch mit solchen Fragen zu befassen, welche
über das unmittelbare jetzige Kriegsziel hinausgehen.

   Der k.u.k. Kriegsminister erwähnt, die österreichische Regierung habe von ihm
eine Ziffern- und zahlenmässige Zusammenstellung all dieser Fragen verlangt. An
diesem Elaborate werde nun gearbeitet und werde er es seinerzeit den beiden
Regierungen vorlegen.

   Graf Stürgkh frägt sich, ob es sich nicht empfehlen würde, ungeachtet der
von Graf Tisza angeregten Zusammenfassung, gewisse Punkte abgesondert zu

19 Komjäthy: Protokolle  289
<pb/>behandeln. Es schwebe ihm hiebei besonders die nach dem Kriege notwendig
werdende Neu-Ausrüstung mit Infanterie-Gewehren vor. Diesbezüglich müssten
ja doch in den Fabriken rechtzeitig Vorbereitungen getroffen werden, damit sie
bereit wären die Arbeit sofort zu beginnen, wenn ihnen die Bestellungen einmal
wirklich übertragen würden.

   FZM. von Krobatin teilt mit, er hätte eine diesbezügliche Note des Grafen
Tisza erhalten. Prinzipiell hätte die ungarische Regierung nichts dagegen, dass er
durch Verhandlungen mit den beiden Fabriken eine Basis für die späteren Bestel¬
lungen schaffe. Er habe daher auch solche Verhandlungen eingeleitet. Gegen das
Ergebnis derselben hätte die ungarische Regierung Bedenken gehabt und mussten
die Verhandlungen daher neu aufgenommen werden. Der Standpunkt der öster¬
reichischen Regierung sei ihm noch unbekannt. Wenn er denselben einmal kenne,
werde er ihn mit dem ungarischen Standpunkt vergleichen, auf Grund dieses
Studiums abermals Verhandlungen mit den Fabriken einleiten und deren Ergeb¬
nis den beiden Regierungen bekannt geben.

   Graf Tisza meint, dass diese Frage ja insoferne erleichtert sei, als die beiden
Gewehrfabriken ja heute keine fixen Bestellungen brauchen, sondern nur die fixe
Zusicherung, dass sie mit allen Gewehrbestellungen im Frieden auf eine Reihe von
Jahren betraut werden würden.

   Graf S t ü r g k h verspricht, die seitens des Herrn Kriegsministers erwartete
Äusserung der österreichischen Regierung ehestens erstatten zu wollen.

   Nun ergreift der Vorsitzende das Wort.
   Es sei nunmehr an der Zeit, sich mit der Frage der Zukunft des Königreiches
Polen zu befassen. Die Erwerbung Polens sei nicht Kriegsziel gewesen, die Sorge um
sein Schicksal dürfe daher auch nicht die Erwägung in den Hintergrund drängen,
dass der Zweck dieses Krieges vor allem darin gelegen sei, die Monarchie vor einer
Wiederholung solcher Angriffe von aussen zu sichern, deren Opfer sie gegenwärtig
sei. Die Frage der Zukunft des Königreiches Polen ist aber von selbst in den Vor¬
 dergrund getreten. Der polnische Boden war Kriegsschauplatz und ist nunmehr
 als erobertes Gebiet in den Besitz der verbündeten Zentralmächte gelangt. Es sei
 daher notwendig, sich mit dieser Frage eingehend zu beschäftigen und dieselbe
 auch mit der deutschen Regierung zu besprechen, um eine prinzipielle Einigung zu
 erzielen. Solange die Erwägung im Vordergründe stand, dass Kriegszufälle nicht
 ausgeschlossen, und solange Polen gewissermassen nur die Rolle eines Pfandes
 oder einer Kompensation bei den künftigen Friedensverhandlungen zugedacht war,
 solange konnte man die Besprechung der Frage hinaussehieben.
    Heute sei dies anders. Es bestünde wenig Wahrscheinlichkeit, dass Russland das
 polnische Königreich zurückerobern könnte. Die Tatsache, dass nach Beginn des
 Positionskrieges gegen Russland weite Gebiete des Königreiches in unsere Verwal¬
 tung übergangen seien, erheische eine Stabilisierung und Ausgestaltung der Ver¬
 hältnisse. Auch sei es nicht möglich, der Bevölkerung noch länger jeden Einblick
 in unsere Absichten zu verwehren.
    In Übereinstimmung mit der deutschen Regierung sei es beabsichtigt, Polen in
 den Interessenkreis der Zentralmächte zu ziehen, und zwar sei seine Angliederung
 an die Monarchie in Aussicht genommen. Viele Einwendungen seien gegen diese

  290
<pb/>Absicht laut geworden, und habe man gewarnt vor den grundlegenden Verände¬
rungen, die diese Angliederung im Gefüge der Monarchie haben würde. Auch von
Berlin aus seien Bedenken erhoben worden und entstünden dieselben einesteils
aus der Sorge, dass die Lage der Deutschen in Österreich durch Zuwachs einer
grossen slavischen Majorität gefährdet werden könnte, andererseits aus der Be¬
fürchtung, dass die bevorzugte Stellung Russisch Polens eine unerwünschte Rück¬
wirkung auf die Polen in Preussen haben könnte. In der letzten Unterredung, die
er mit dem Reichskanzler gehabt hätte, habe ihm Herr von Bethmann-Hollweg die
Sorge um die Zukunft der Deutschen in Österreich olfen eingestanden, wobei er
aber ausdrücklich betonte, er wolle sich nicht in innere Angelegenheiten Öster¬
reichs mischen, er müsse aber seiner Besorgnis Ausdruck geben, denn die öffentli¬
che Meinung Deutschlands würde es nicht gestatten, das die Deutschen Österreichs
preisgegeben würden. Eine gedeihliche Lösung der polnischen Frage könne aber
nur im Einvernehmen mit Deutschland gefunden werden und müsse sie daher
auch im Einklang mit der öffentlichen Meinung Deutschlands gesucht werden.
Von der Besorgnis der etwaigen unerwünschten Rückwirkung auf die Polen
Preussens habe ihm Herr von Bethmann-Hollweg allerdings nicht gesprochen und
doch bestünde diese Besorgnis. Man fürchte an manchen Stellen, dass durch die
Vereinigung Galiziens mit Polen die preussische Polenpolitik sehr erschwert würde.
Diese Besorgnisse seien der Nährboden für die in Deutschland immer wieder
auftauchenden Ideen einer abermaligen Teilung Polens.

   Zur Zeit sei die ins Auge gefasste Lösung der polnischen Frage die Angliederung
des Königreiches Polen an die Monarchie.

   Er übersehe keine der Schwierigkeiten, die sich dieser Lösung entgegenstellen und
unterschätze deren Bedeutung nicht. Die eiserne Notwendigkeit zwinge uns aber,
einen Weg zur Beseitigung dieser Schwierigkeiten zu finden.

   Sollten wir Polen nicht an uns heranziehen, so bliebe für die polnische Nation
und auch für uns ein Ausblick auf Erschwerungen. Was immer dann mit Polen
geschehe, werde sich in der polnischen Nation, die bisher durch russischen Druck
nullifiziert war, ein Irredentismus entwickeln, ärger als der in Serbien, Rumänien
und Italien bestehende und endlich stünden wir vor der Gefahr des Verlustes von
Galizien.

   Was die Frage betrifft, was mit Polen innerhalb der Monarchie zu geschehen
hätte, so könnte -die Lösung nur in der Angliederung an Österreich erfolgen. In
vorhergegangenen formlosen Besprechungen habe er feststellen können, dass die
 Möglichkeit eines Trialismus von allen kompetenten Faktoren abgewiesen werde.
 Ein solcher wäre auch speziell für Ungarn ganz ausgeschlossen, da er mit den
Bestimmungen der pragmatischen Sanktion und den Gesetzen des Jahres 1867 in
Widerspruch stünde. Aber auch für Österreich könnte ein solcher sehr bedenklich
werden. Wie diese Angliederung Polens an Österreich zu erfolgen hätte, sei aller¬
 dings eine interne Frage Österreichs. Die grossen prinzipiellen Vorfragen aber, die
 das Gefüge der Monarchie berühren, müssten gemeinsam besprochen und erledigt
 werden. Dies erheische das allgemeine Interesse, da die Einfügung Polens ohne
 Störung vor sich gehen und eine Stärkung der Monarchie bedeuten solle. Diese
 Erwägung schwebe auch der kaiserlich deutschen Regierung vor. Man habe sich

       19« 291
<pb/> ihm gegenüber auch in Berlin dahin ausgesprochen, dass man eine starke gegen
 Russland gesicherte Monarchie wünsche.

    Damit aber die Vereinigung Polens mit der Monarchie eine Stärkung und keine
 Schwächung für dieselbe bedeute, sei es notwendig, dass sie sich freiwillig vollziehe
 und sich die Polen bei uns wohl fühlten. Der Reichskanzler habe ihm auch den
Wunsch ausgesprochen, über die beabsichtigte Art der Angliederung orientiert zu
werden. Er konnte ihm diesen Wunsch nicht abschlagen, sei demselben aber bis
zur Stunde nicht nachgekommen.

   Nun habe er sich vor einiger Zeit an den Herrn k.k. Ministerpräsidenten mit dem
Ersuchen gewendet, ihm die Grundlinien zu skizzieren, nach welchen er sich die
Angliederung Polens an Österreich denke und ihn zu ermächtigen, dieses Elaborat
Herrn von Bethmann-Hollweg zur Kenntnis zu bringen.

   Diesem Ersuchen sei Graf Stürgkh nachgekommen und habe die den Mitgliedern
der gemeinsamen Ministerkonferenz vorliegende Skizze ausgearbeitet (Hier beige¬
 schlossen sub Beilage A)a. Er wolle dieselbe nun hier besprechen, da ihm einige
Punkte derselben, speziell mit Rücksicht auf die beabsichtigte Mitteilung an Herrn
von Bethmann-Hollweg ergänzungsbedürftig erscheinen.

   Das Elaborat gehe von derselben Voraussetzung aus, die auch ihn bei seinen
Ausführungen geleitet hätte. Es sei der Beruf und die Pflicht Österreichs Polen
eventuell aufzunehmen und zu prüfen, wie dies geschehen könnte, ohne den
Bestand und die Struktur Österreichs zu gefährden und ohne andererseits die
berechtigten Interessen Polens zu schädigen. Auf diese zwei Erwägungen gründen
sich auch die folgenden Bemerkungen.

   Es ist klar, dass jeder Plan einer Einfügung mit der Notwendigkeit einer Auto¬
nomie und Sonderstellung rechnen müsse. Andererseits sei die Einheitlichkeit des
Kaiserreiches Österreich, ein Festhalten an einer Zentralgewalt notwendig. Daraus
entstünden nun die Schwierigkeiten.

   Dass die Polen eine Sonderstellung erhalten müssen, ergibt sich nicht nur aus
ihrer grossen Anzahl, sondern auch aus der Erwägung, dass wir zufriedene Polen
brauchen. Wir könnten das eroberte Gebiet einfach nach Kriegsrecht behandeln
und damit nach Beheben Vorgehen. Damit wäre aber nichts gewonnen. Im Gegen¬
teile. Eine grosse auch kulturell hochstehende Nation lasse sich nicht ohne schwe¬
re Kämpfe unterdrücken. Diese Kämpfe würden einen Teil der Kräfte der Monar¬
chie absorbieren und so würde die gegen den Willen der Polen erfolgte Vereinigung
eine Schwächung der Monarchie bedeuten. Es muss den Polen daher eine Sonder¬
stellung gewährt werden.

   Hier wolle er einige Worte über die Wünsche der Polen sagen.
   Bis vor kurzem waren dieselben vollkommen unergründlich. Heute, wo unsere
Truppen im Königreiche stehen, unsere Verwaltung dort funktioniert, die Berüh¬
rungspunkte sich mehren, kommt auch allmählich grössere Klarheit. Durch den
Druck der russischen Herrschaft erscheint das nationale Selbstbewusstsein sehr
eingeschläfert und war nur der Wunsch massgebend, sich mit den gegebenen Ver¬
hältnissen so gut als eben möglich abzufinden. Heute, wo wie durch einen Zauber-

   ot) Den Text des Elaborates s. im Anschluß an das Protokoll.

292
<pb/>schlag ihre Ketten gefallen sind, ergeht es den Polen, wie einem, der lange in
finsterem Kerker geschmachtet hat und plötzlich ans Sonnenlicht hinaustritt. Er
steht geblendet da. So auch bei den Polen. Angst, Verschüchterung, Scheu sich zu
manifestieren, oder gar zu kompromittieren, mangelndes Vertrauen in die Zukunft.
Dies waren die Empfindungen, die den Polen anfänglich beherrschten. Man konnte
daher auch im Anfänge auf keinerlei Mitwirkung von ihrer Seite rechnen. Später
wurden sie etwas wärmer, vermieden es aber doch noch ängstlich, sich irgendwie zu
kompromittieren. Auch wir konnten den Polen noch nichts sagen, konnten kein
Programm aufstellen.

   Jetzt aber ist der Moment gekommen, dass wir die Polen entweder von uns wei¬
sen, oder aber sie an uns ziehen, ihnen sagen müssen, dass die Zentralmächte sich
ihrer Geschicke annehmen und ihren nationalen Bedürfnissen entgegenkommen
werden. Das Minimum dieser Bedürfnisse sei nationales Ausleben.

   Man könne versichert sein, dass mit Ausnahme einiger nicht ernst zu nehmender
politischer Hitzköpfe kein massgebender polnischer Pohtiker ernstlich an die
Wiederherstellung des selbständigen polnischen Reiches denke. Sie erblicken
darin die grösste Gefahr für ihre Selbständigkeit und befürchten eine Wieder¬
holung des historischen Konfliktes mit Russland, der schliesslich am Ende des 18.
Jahrhundertes zum Untergange Polens führte. Daher besteht das Bedürfnis der
Anlehnung an die Zentralmächte.

   Voraussetzung hiefür ist aber, dass Polen bei den Zentralmächten sein nationales
Ausleben findet. Das Studium der Verhältnisse in Galizien hat die Polen gelehrt,
dass ihre Wünsche in einer Angliederung an Österreich in Erfüllung gehen könnten.

   Die Grundzüge der Einghederung müssten nach den Kräfteverhältnissen beur¬
teilt werden. Den Erwägungen, die in der Skizze des k.k. Ministerpräsidenten
niedergelegt seien, schliesse er sich im ganzen an, möchte sich aber nur erlauben, zu
drei Punkten Bemerkungen zu machen und zwar:

   a) Parlamentarische Vertretung,

   b) finanzielle Autonomie,

   c) Autonomie Polens im Hinblick auf die Wehrverfassung. Die Stellung Polens
wird durch die Art seiner parlamentarischen Vertretung in Österreich charakteri¬
siert werden. Die Art seiner Vertretung in der Österreichischen Delegation wird im
Schosse derselben zu regeln sein.

   Vertretung Polens im österreichischen Reichsrate. Hier schhesst sich das Elabo¬
rat dem Muster an, welches durch die Art der Vertretung Kroatiens im ungarischen
Reichstage gegeben ist. Er wolle hier nur auf die grossen numerischen Unterschiede
hinweisen. Während sich die Verhältniszahl Kroatiens zu Ungarn wie 1 :8 stelle,
stehe das Verhältnis Polens (mit Einschluss von West- und Mittelgalizien) zu dem
übrigen Österreich wie 1 : 1 1/2. Es ginge nicht an, dass eine numerisch so starke
Nation nur durch eine kleine Delegation an den wichtigsten Arbeiten des Reichs¬
rates Teil nehme und würden sich die Polen mit einer Stellung nicht begnügen,
durch welche sie den anderen Nationen Österreichs so offensichtlich nachgestellt

würden.

                                                                                                                             203
<pb/>   Auch dem Reichskanzler würde die durch diese Art der Vertretung hervorge¬
rufene Benachteilung nicht entgehen. Er glaube daher, das Elaborat in seiner
jetzigen Form nicht zur Kenntnis desselben bringen zu sollen und ersuche den k.k.
Ministerpräsidenten, es ad usum delphini durch einen zweiten Eventualvorschlag
ergänzen zu wollen.

   Als solcher erscheine ihm folgender erwägenswert: Polen erhalte eine weite
Autonomie und wäre auch in den gemeinsamen Delegationen vertreten. Zwischen
Inner-Österreich und Polen bestünde auch eine aus dem Reichsrate und dem pol¬
nischen Landtage hervorgegangene Delegation. Auf diese Weise sei in legislativer
Hinsicht die Parität gewahrt. Er würde wünschen, dass die Modalität in das Elabo¬
rat aufgenommen würde und hoffe, dass damit den deutschen Einwendungen
begegnet werden könnte. Er richte diese Bitte an den k.k. Ministerpräsidenten nur
zwecks glatter Erledigung seiner Verhandlungen mit Berlin.

   Behandlung der finanziellen Angelegenheiten.
   Die Finanzpolitik Österreichs muss einheitlich sein und die finanzielle Autono¬
mie Polens muss sich darin fügen. Hier sieht das Elaborat zwei Modalitäten vor.
Die erste in Anlehnung an den kroatischen Ausgleich weist Polen einen aliquoten
Teil der staatlichen Einkünfte des Landes zu, die zweite überlässt Polen eine
gewisse Kategorie von Einnahmsquellen.
  Was die erstere Modalität betrifft, so wollte er abermals auf den Unterschied
hinweisen, der zwischen Polen und Kroatien liege, nicht allein an Bevölkerungs¬
zahl, sondern auch an wirtschaftlicher Kraft und Entwicklung bestehe. Auch glaube
er, dass Polen schon aus Prestigegründen eine solche Kontingentierung nicht gerne
sehen würde.
  Die zweite Modahtät, die Überlassung gewisser Einnahmsquellen erscheine ihm
sehr schwierig. Er wolle hier nicht näher darauf eingehen, wolle aber nur bemerken,
dass ihm hier das Weniger das Mehr zu sein scheine. Er möchte zur Erwägung stel¬
len, ob den voraussichtlichen Aspirationen der Polen nicht besser dadurch gedient
wäre, wenn diese Frage einfach analog wie in den anderen Kronländern geregelt
würde. Die Landesfinanzen in Polen würden durch Landesumlagen ausgiebig
ausgestaltet werden können und die Interessen der Staatsfinanzen gewahrt bleiben.
Seine Bitte gehe dahin, auch in diesem Punkte das Elaborat ad usum delphini zu
ergänzen und eine Anregung betreffs Ausgestaltung der Landesfinanzen zum
Gegenstand der Prüfung zu machen.
   Der dritte Punkt, zu welchem er sprechen wolle, fehle im Elaborate und das sei
die Wehrverfassung. Aus vertraulichen Mitteilungen angesehener Polen kenne er
deren Wunsch. Sie seien für die einheitliche Armee, wünschten aber eine eigene
Landwehr, welche zur österreichischen Landwehr in demselben Verhältnisse
stünde, wie die kroatische Landwehr zur ungarischen. Er ersuche, dass dieser
Punkt nicht in das Elaborat aufgenommen werde, bitte aber um die Ermächtigung
auf eine etwaige deutscherseits gestellte Anfrage andeuten zu können, dass die
polnische Landwehr dieselbe Stellung haben würde, wie die kroatische (Sprache,
Fahne).
   Graf S t ü r g k h. Wenn auch die Angliederung Polens an die Monarchie eine
Sache der gemeinsamen Interessen sei, so müsse er als österreichischer Minister-

294
<pb/>Präsident sich schon darum in erster Linie mit ihrer Rückwirkung befassen, weil
bei Aufrechterhaltung des Dualismus die Durchführung dieser Anghederung eine
Aufgabe Österreichs zu bilden haben werde; er gestehe offen, dass er nur mit grössten
Bedenken auf diese die vitalsten Nerven des Staates berührende Frage eingehe.

   Es werde sich vielleicht herausstellen, dass diese Angliederung eine historische
und aussenpolitische Notwendigkeit für die Monarchie sein werde. Man dürfe sich
aber die Bedenken und Gefahren nicht verhehlen, die mit jederunter obiger Voraus¬
setzung möglichen Lösung verbunden seien. Österreichs Charakter müsse vor allem
gewahrt werden.

   Wenn die den Polen zufallenden Rechte an der Monarchie und an Österreich
nach der Verhältniszahl der polnischen zu der übrigen Bevölkerung bemessen wer¬
den sollten, dann sei Österreich verloren, dann wäre dieses alte Reich, das so manche
schwere Stürme siegreich überstanden, nichts wie ein Annex eines Körpers, in dem
zur Zeit politisch chaotische Zustände herrschen und noch lange herrschen würden.
Nicht Abneigung gegen die Polen ist es, die ihn so sprechen lasse, sondern die lang¬
jährige Erfahrung, die er mit ihnen gemacht. Der Pole ist und bleibt nur Pole und
nach ISOjähriger Vereinigung Galiziens mit Österreich ist er noch kein Österrei¬
cher. Unberührt von der Tradition dieses Reiches, fremd den anderen Nationali¬
täten desselben gegenüber und auch von ihnen unverstanden, lebt er sein Leben
für sich.

   Wenn dies heute schon von den Polen in Österreich gelte, was werde erst dann
sein, wenn ihre Zahl durch die 12 Millionen von Polen aus dem Königreiche ver¬
mehrt ist? Heute sind ihre Sympathien vielleicht nach Österreich gerichtet, weil die
in Gahzien herrschenden Verhältnisse pohtisch freier Betätigung ihren Wünschen
entsprechen. Wenn ihnen eine weitgehende Autonomie gewährt würde und die
Zentralgewalt wenig Ingerenz hätte, so würde der Wunsch nach dem selbständigen
Königreiche, der in jedem Polen schlummert, vorherrschen und schliesslich auch
sein Ziel erreichen. Wenn aber dies Äusserste auch nicht erfolge, so würden wir
 einen grossen selbständigen Körper schaffen, der ziemlich unabhängig von der
Zentralgewalt, dabei mit grossen Rechten in der parlamentarischen Vertretung
nach seiner numerischen Zahl einen solchen Druck ausüben würde, dass Öster¬
reichs Charakter verloren ginge. Immer stärker treten auch diese Befürchtungen in
den politischen Kreisen namentlich innerhalb der Deutschen in Österreich hervor.

   Er möchte noch kurz darauf hinweisen, dass eine weitgehende Autonomie der
Polen staatsrechtliche Wünsche bei anderen Nationen auslösen und Vereinigungs¬
bestrebungen wecken könnte, die sowohl für Österreich als für Ungarn gleich
gefährlich seien.

    Dass Polen eine gewisse Sonderstellung gegenüber den anderen österreichischen
 Kronländern bekommen müsse, sei klar, aber noch notwendiger sei es, dass sich
 auch in diesen Gebieten die Zentralgewalt fühlbar mache und vor allem, dass
 Österreichs Charakter, Österreichs Bestand gewahrt bleibe. Eine befriedigende
 Lösung im Rahmen der jetzigen Verhältnisse gebe es seiner Ansicht nach über¬
 haupt nicht, er habe in seinem Elaborate nur darnach gestrebt, die mit der versuch¬
 ten Lösung verbundenen Gefahren möglichst einzudämmen. Alles müsse erwogen
 werden, sowohl der Einfluss, der den Polen auf innerpolitische, als auch der, der

                                                                                                                295
<pb/>ihnen auf gemeinsame Angelegenheiten eingeräumt werde. Er sei sich bewusst,
 dass sein Entwurf durchaus unvollkommen sei und dass so mancher Punkt ver¬
besserungsfähig und -bedürftig sei.

   Der Vorsitzende habe mit Recht die in dem Elaborate vorgesehene Art der
parlamentarischen Vertretung Polens bemängelt und habe eine andere Eventuali¬
tät zur Erwägung vorgeschlagen dahin gehend, dass über die nach dem Entwurf
dem Reichsrate vorbehaltenen Angelegenheiten Abordnungen aus dem Landtage
und dem Reichsrate zu beraten hätten.

   Auch ihm sei bei Verfassung seines Elaborates diese Möglichkeit vorgeschwebt,
doch habe er sich gescheut, dieselbe niederzuschreiben in Anbetracht der vielen
schweren Bedenken, die dagegen bestünden.

   Gewisse Vorzüge dieser Idee springen einerseits in die Augen. Der Reichsrat
und der polnische Landtag entsenden aus ihrer Mitte Abordnungen, die ein mittel¬
bares Mandat hätten. Die Stärke der polnischen Abordnung könnte in ein ange¬
messenes Verhältnis zur Abordnung des Reichsrates gebracht werden. Verlockend
wäre auch die Idee, dass die wichtigsten Staatsangelegenheiten von einem desi¬
gnierten Ausschuss beraten würden, wodurch die Verhandlungen rascher und
sicherer vor sich gehen würden.

   Bedenklich wäre aber die andere Seite der Frage. Aus dem Kompetenzkreise des
Plenums des Reichsrates würde ein Komplex von Fragen und gerade der wichtig¬
sten ausgeschieden und einem Ausschuss übertragen. Es würde gewissermassen
Abgeordnete I. und II. Klasse geben. Ob sich das Abgeordnetenhaus diese capitis
diminutio ruhig gefallen lassen würde, sei eine grosse Frage. Er fürchte, dass
gerade der Anlass dieser capitis diminutio -- Polen -- bei der Abneigung, die
gegen dieselben hier bestünde, heftigen Widerspruch gegen die beabsichtigte Mass-
regel hervorrufen würde. Jedenfalls wäre diese sachlich gewiss wünschenswerte
Einengung der Kompetenz des Reichsrates politisch ein nicht unbeträchtliches
Wagnis.

   Er könne diese Möglichkeit immerhin in seinem Entwürfe ergänzend als Alter¬
native skizzieren, frage sich aber, ob sie durchführbar sei. Eine dritte Eventualität
könne er sich überhaupt nicht denken.

   Einfacher sei die Frage bei den pragmatisch gemeinsam zu behandelnden Ange¬
legenheiten. Die Institution der Delegation bleibe im wesentlichen unverändert, nur
die Zahl der Mandate müsste entsprechend vermehrt werden. Aber auch hier
dürfte für die Heranziehung der Polen nicht der mathematische Schlüssel ange¬
wendet werden.

   Aber selbst wenn einmal vollkommene Klarheit über die Art der Angliederung
Polens herrsche, werde es seiner Ansicht nach notwendig sein, eine absolutistische
Übergangsetappe einzuschieben.

   Der zweite Punkt, der vom Herrn Vorsitzenden besprochen worden sei, sei die
finanzielle Frage gewesen.

  Diesbezüglich habe er in seinem Elaborate bekanntlich zwei Modalitäten vor¬
geschlagen :

   1. Vorgehen nach kroatischem Vorbild,
  2. Reservierung gewisser Einnahmsquellen für das Land,

296
<pb/>   Der Herr Minister des Äussern habe nun eine dritte Eventualität angeregt, nämlich
die Ausdehnung des bestehenden Systems der Staats- und Landessteuern auf Polen.

   Er habe das kroatische Muster an erste Stelle gestellt mit Rücksicht auf die gro¬
ssen Schäden, die der Krieg in Polen verursacht habe und die namhaften Investi¬
tionen, die dort insbesondere für eine nähere Epoche in Aussicht stehen. Die Ver¬
treter aller anderen Volksstämme in Österreich, die eine Unterdrückung durch das
Polentum befürchten, werden überhaupt nicht gerne zahlen, in der Erwägung, dass
die Ansprüche Polens ins Uferlose steigen könnten. Die Kontingentierung sei
eine Kautel dagegen, dass sich das Reich nicht für Polen verblute. Organisatorisch
sei gegen die Idee, die Baron Buriän entwickelt hätte, nichts eihzuwenden. Es
stünden nur die oben skizzierten Bedenken dagegen. Er sei aber bereit, auch diese
Eventualität in seinem Elaborat aufzunehmen.

   Der dritte Punkt endlich, der hier zur Sprache gekommen sei, sei die Wehrver¬
fassung.

   Es erscheine ihm selbstverständlich, dass hier die Reichsgesetzgebung massge¬
bend sei. Uber die Frage etwaiger Sonderbestimmungen für Landwehr und Land¬
sturm im künftigen Polen sei durch die formale Kompetenzbestimmung materiell
garnicht abgesprochen. Politisch werde es vielleicht nicht zu vermeiden sein, dass man
der Landwehr und dem Landsturm gewisse Sonderrechte wie in Kroatien bewillige.

   Da es notwendig sei zu wissen, wie in Polen verwaltet werde und wie dort die
Dinge lägen, müsste in allen Fragen die oberste Instanz bei den Wiener Zentral¬
stellen sein. Man würde in allen Zentralstellen polnische Abteilungen schaffen
müssen, wodurch allerdings die Beamtenschaft der Zentralstellen einen stark ver¬
mehrten polnischen Einschlag erhalten würde.

   Der für Polen vorgesehene Minister ohne Portefeuille finde sein Analog in dem
schon zur Zeit funktionierenden Minister ohne Portefeuille für Galizien. Er würde
Sitz und Stimme im Ministerrate haben, dem Reichsrate verantwortlich sein und
eine durch bestehende Normen festgelegte Ingerenz in allen die Interessen Polens
tangierenden Fragen haben. An der Art der Bildung der österreichischen Ministe¬
rien würde dadurch nichts geändert und der Berufung von auch noch anderen
Polen in das Kabinett nicht präjudiziert. Doch erwarte er, dass sich nach den
Ereignissen dieses Kriegsjahres gegen Berufungen von Polen in das Kabinett
politische Schwierigkeiten ernstester Art ergeben werden.

   Eine weitere mit der Sprachenfrage zusammenhängende Angelegenheit sei die
Behandlung der zahlreichen und grossen deutschen Ansiedlungen in Polen, denen
innerhalb der Sprachenregelung durch gewisse Spezialbestimmungen Rechnung zu
tragen wäre.

   Seine Ausführungen resümierend, wolle er seiner Ansicht dahin Ausdruck geben,
dass das Problem auf diesem Wege in völlig befriedigender Weise überhaupt nicht
lösbar sei, man könne nur Mittel und Wege suchen, um die drohenden Gefahren
einzuschränken und die bestehenden Bedenken zu mildern. Das Ziel der polnisch
nationalen Bestrebungen, auch der gemässigten, sei auf dem hier vorgezeichneten
Wege nicht zu erreichen. Es werde Unzufriedenheit erzeugt werden und hinter
derselben werde der Gedanke und der Wunsch nach staatlicher Selbständigkeit
immer stärker sich entwickeln.

                                                                                                              297
<pb/>   Graf T i s z a will kurz noch die allgemeine Seite der Frage erörtern, da er es an
der Zeit hält, sich mit derselben eingehend zu befassen und sie auch mit Berlin
zu besprechen. Die Freiheit unserer Entschlüsse müsse aber dabei gewahrt bleiben
und wir dürften uns nach keiner Richtung hin die Hände binden. Wir könnten uns
eventuell vor die Alternative gestellt sehen, dass wir auf der einen Seite auf Basis
des territorialen Status quo mit Russland einen mit der Lösung des Balkanproblems
in unserem Sinne, also mit dem Erreichen unseres eigentlichen Kriegszieles ver¬
bundenen befriedigenden Frieden schliessen könnten, während wir auf der anderen
Seite bei Festhaltung Polens bis zum völligen Siege oder bis zur völligen Erschöp¬
fung kämpfen müssten, wobei nicht ausser Acht gelassen werden darf, dass das
Erschöpfungsmoment früher bei uns als bei unseren Feinden eintreten muss.
Man dürfe daher keinen Standpunkt einnehmen, der uns irgendwie binden
könnte.

   Obwohl er also auf das entschiedenste gegen eine jede den Polen gemachte
bindende Zusage Stellung nehmen müsste, stimmt er der Ansicht des Vorsitzenden
zu, dass man es ihnen zu wissen geben könne, dass wir gegebenenfalls geneigt sind,
Kongress-Polen an die Monarchie anzugliedern. Eine gewisse Orientierung der
Polen über unsere Absichten ist nicht so sehr deswegen notwendig, um sie zu ermun¬
tern, als um sie von nicht realisierbaren Erwartungen und Forderungen zurück¬
zuhalten.

   Das eigentliche Ziel eines jeden Polen ist das ganz unabhängige Königreich und
selbst eine trialistische Ausgestaltung der Monarchie, bei welcher der polnische
Staat dieselben Rechte, wie Österreich und Ungarn erhalten würde, wird von ihnen
gewissermassen als pis-aller betrachtet und geduldet. Dem gegenüber ist es höchste
Zeit ihnen zu wissen zu geben, dass die dualistische Struktur der Monarchie ein
noli me tangere bildet und ein jedes neu erworbene Territorium in den Rahmen des
einen oder des anderen Staates eingefügt werden müsse.

   Es ist dies nicht nur ein Postulat des ungarischen Nationälstaates. Wie in allen
grossen Fragen, so befinden sich auch hier die Rechte und Interessen Ungarns mit
den Erfordernissen der Grossmachtstellung der Monarchie in vollständigem Ein¬
klänge. Weder die Dynastie, noch überhaupt kein Faktor, welcher sein Wohl in der
Macht und Sicherheit der Donaumonarchie erblickt, könnte es ruhig zugeben, dass
dieses neue Element, welches mit der Monarchie erst in Zukunft wirklich ver¬
wachsen und sein Schicksal mit demjenigen der Monarchie in Gutem und Bösem
verknüpfen soll, einen solchen Einfluss auf die Orientierung unserer Politik erhal¬
ten wie es die Verwirklichung dieser trialistischen Idee mit sich brächte. Es wäre
 dies in höchstem Grade bedenklich auch vom Standpunkte unseres deutschen
Verbündeten, da die jetzige Richtung unserer auswärtigen Politik die sichere
 Bürgschaft verlieren würde, welche sie in der paritätischen Stellung Ungarns
besitzt und mit der Errichtung des polnischen Staates ein entschieden deutsch¬
feindliches Element hervorragenden Einfluss auf die auswärtige Politik erhalten
würde.

    Es ist also vom Standpunkte aller einschlägigen Interessen die einzig zulässige
 Lösung in einer Einverleibung Polens in den österreichischen Staat zu erblicken,
wobei die Hauptschwierigkeit in der Bemessung der den Polen zu gewährenden

 298
<pb/>Autonomie und in der Sicherung einer möglichst zufriedenstellenden Situation für
die Deutschen Österreichs gelegen ist.

   Bei diesem zweiten, auch das verbündete Deutsche Reich in so hohem Grade
interessierenden Problem scheinen Manche die vorhandenen Miseren der jetzigen
Lage der Deutschen aus den Augen zu verlieren. Nichts wäre misslicher, als von der
ganz falschen Voraussetzung auszugehen, als ob ein befriedigender Besitzstand
der Deutschen durch die Anghederung Polens gefährdet würde, und ausser Acht zu
lassen, dass die Zukunft des deutschen Elementes in Österreich schon durch den
heutigen Status quo schwer gefährdet erscheint. Wenn man also durch die zu er¬
richtende neue Ordnung die Lage der Deutschen in einigen wichtigen Zweigen des
Staatslebens wesentlich bessert, ohne sie in den andern ganz preiszugeben, so hat
man das Meiste erreicht, was überhaupt möglich erscheinen könnte.

   Er will ein Eingehen in die Details der Fragen vermeiden, da diese ja in erster
Reihe Probleme der inneren österreichischen Politik seien. Anderseits haben sie
einen solchen Einfluss auf die ganze Struktur und spätere Orientierung der Mon¬
archie, dass bei der Bestimmung der Hauptprinzipien eine gewisse Einflussnahme
aller Faktoren stattzufinden habe und die Verantwortung Aller engagiert sei.

   Er wolle demnach die führende Rolle der k.k. österreichischen Regierung in
dieser Frage ganz überlassen und sich auf einige Bemerkungen beschränken.

   Nach Angliederung Polens an Österreich werde es verschiedene Klassen von
Agenden geben

   1. die pragmatisch gemeinsamen Agenden,
  2. die Agenden Inner-Österreichs,
  3. die Inner-Österreich und Polen gemeinsamen Agenden.
   Wie schon Graf Stürgkh hervorgehoben habe, werde die Behandlung derpragma¬
tisch gemeinsamen Agenden keine Schwierigkeiten bereiten.
   Bei Behandlung der Agenden Inner-Österreichs werde die Stellung der Deutschen
nach Lostrennung Galiziens eine sehr wesentlich bessere sein als früher.
   Nur bei den Polen und Inner-Österreich gemeinsamen Agenden bestünde eine
wirkliche Schwierigkeit, um die Deutschen vor Überflutung zu retten. Sollte es bei
der Anregung des Grafen Stürgkh verbleiben, dass zur Behandlung der Polen und
Inner-Österreich gemeinsamen Angelegenheiten eine Anzahl von Abgeordneten
des polnischen Landtages in den Reichsrat entsendet werden, so würde er glauben,
dass die Interessen der Deutschen besser gewahrt würden, wenn die Abgeordneten,
die der polnische Landtag zu entsenden hätte, direkt von den Wahlkörpern und
nicht vom Landtag gewählt werden würden. Denn durch Wahlen aus dem Landtag
käme ein kompakter Block zustande, der auch als solcher im Reichsrate auftre-
ten würde. Bei Wahlen durch die Wahlkörper würden Abgeordnete entsendet, die
nicht alle einer politischen und nationalen Richtung angehören dürften und sich
daher auch vielfach bei den Verhandlungen im Reichsrate an die Deutschen an-
schliessen würden.
   Er selbst halte es für die Zukunft der Deutschen günstiger, wenn die zweite hier
gemachte Anregung befolgt würde und die Inner-Österreich und Polen gemeinsa¬
men Angelegenheiten einem zahlreichen Ausschüsse übertragen würden und sehe
er hier zwei Mittel, den Deutschen hilfreich beizuspringen:

                                                                                                                299
<pb/>   Es könnte die vom österreichischen Reichsrate entsendete Abordnung aus dem
Plenum des Reichsrates gewählt werden, wodurch vielleicht eine deutsche Majorität
gesichert werden könnte oder es könnte den von beiden Volksvertretungskörpern
gewählten Mitgliedern eine dritte Gruppe aus dem Herrenhause gewählter Mitglie¬
der beigegeben werden. Es wäre dies nicht nur ein erheblicher Kräftezuwachs für
die Deutschen, sondern es würden die Mitglieder des Herrenhauses einen Kern mit
politischer Einsicht, staatlicher Gesinnung und österreichischem Patriotismus bil¬
den. Ein Präzedenz finde sich ja bei den Delegationen, wo auch Mitglieder beider
Häuser in einer Körperschaft Zusammenarbeiten.

   Es sei hier viel von Bevölkerungszahl gesprochen worden und sei die Zahl der
Polen des Königreiches mit 12 Millionen angegeben worden. Vor ihm liege die
letzte russische Statistik, nach welcher im Königreiche 7 Millionen Polen leben,
alles andere seien Deutsche, Ruthenen, Juden. Gewiss sei diese Statistik etwas
gefärbt. Sicher sei jedoch, dass es dort starke Minoritäten gebe. Nach Anschluss
von West- und Mittelgalizien an Polen dürfte dort die Gesamtbevölkerung die
Zahl von 15 -- 16 Millionen erreichen, von welchen ungefähr 4 Millionen Nicht-
Polen wären. Für dieselben müssten Minderheitsrechte festgesetzt werden.

   Sehr begrüssen würde er es, wenn aus Ost-Galizien eine eigene Provinz mit
polnischer Minderheit geschaffen würde.

   Was die Frage betrifft, dass die eroberten Gebiete unter ein absolutistisches Über¬
gangsregime gestellt werden sollen, so spräche sehr viel dafür. Er wolle sich aber
hier nicht damit befassen, da dies seiner Ansicht nach eine rein österreichische
Frage sei. Jedenfalls müsste vermieden werden, ein zweites Bosnien und Herzegowi¬
na zu schaffen. Die eroberten Provinzen müssten sofort an Österreich übergeben
werden und sei es dann Sache des Letzteren, ob und für wie lange Zeit ein Über¬
gangsregime dort zu bestehen hätte.

   Noch eine Frage müsse er hier berühren, welche eigentlich ausserhalb seiner
Kompetenz liege, jetzt aber Dimensionen angenommen habe, welche die Auf¬
merksamkeit aller für das Schicksal der Monarchie verantwortlichen Faktoren
erwecke. Dies seien die Verhältnisse in Böhmen und Mähren, die sich nachgerade
zu einer Lebensgefahr für die Monarchie ausgewachsen hätten. Allen seien die
bedauerlichen Vorkommnisse bekannt, die sich bei tschechischen Truppen an der
Front ereignet hätten. Da jetzt viele tschechische Ersatzkörper in Ungarn lägen, sei
er in der Lage gewesen, deren Stimmung kennen zu lernen und müsse zu seinem
Bedauern konstatieren, dass sie ärger sei, als er erwartet hätte. In Böhmen und
Mähren sei ein brennendes Problem, dessen Vernachlässigung die Zukunft der
Monarchie in Frage stellen und eine schwere Schuld auf die Schulter der verant¬
wortlichen Ratgeber Seiner Majestät wälzen würde. Mit halben Massregeln wäre es
nicht möglich die Gefahr zu bannen. Es müssen die Mittel gefunden werden, mit
welchen eine verlässliche Verwaltung in Böhmen und Mähren eingerichtet und der
Kampf gegen alle staatsfeindlichen Strömungen mit Konsequenz durchgeführt
werden könne. Er erblicke die einzige Möglichkeit, dies auf konstitutionellem Wege
zu erreichen wenn es gelänge, einen Ausgleich zwischen den patriotisch denkenden
Tschechen und den Deutschen in den genannten Ländern zustande zu bringen und
hiedurch eine verlässliche Majorität zu bilden. Gelingt dies nicht, so bleibt nichts

300
<pb/>Anderes übrig, als die Autonomie dieser Länder zu suspendieren und alle Befug¬
nisse des Staatslebens auf die Zentralgewalt zu übernehmen, wobei wenn irgend¬
wie möglich, die Mitwirkung des Reichsrates heranzuziehen wäre.

   Übrigens stehe auch bei Lösung dieser Frage die Wahl der Mittel und Wege in
erster Reihe der k.k. österreichischen Regierung zu. Er wolle nur das Eine betonen,
dass er ganz von der Überzeugung durchdrungen ist, dass unbedingt durchgrei¬
fende Massregeln angewendet werden müssen, um eine drohende grosse Gefahr
zu bekämpfen und dass, falls bei dieser rettenden Tat die Verletzung der verfas¬
sungsmässigen Formen unbedingt notwendig erscheinen würde, diesem Vorgänge
gegenüber die königlich ungarische Regierung nicht nur keine Schwierigkeiten
machen, sondern im Gegenteile, so weit ihre Kompetenz berührt wird, eine hilf¬
reiche Hand bieten werde.

   Da nun bereits die Frage des Territorialzuwachses durch den Erwerb Polens
behandelt werde, wolle er auch andere damit im Zusammenhänge stehende terri¬
toriale und finanzielle Fragen besprechen.

   Die territorialen Fragen die er besprechen wolle, bezögen sich zunächst auf
Bosnien und die Herzegowina. Bei den jetzigen Zuständen könne es dort nicht blei¬
ben. Er hoffe, die Zustimmung der massgebenden Stellen zu finden, dass nach der
zu erwartenden Vergrösserung Österreichs durch Polen, Bosnien und die Her¬
zegowina an Ungarn falle. Abgesehen von unverjährbaren historischen Rechten
und Ansprüchen spreche auch die geographische Lage für diese Vereinigung. Er
würde dann in Bosnien und der Herzegowina eine Übergangsperiode einführen,
eine von Lokaleinflüssen unabhängige Verwaltung organisieren, die Verhältnisse
reformieren und konsolidieren und dann allmählich der Frage der Einschaltung
Bosniens und der Herzegowina in das Verfassungsleben Ungarns bei Beibehaltung
seiner Autonomie näher treten. Bosnien und Herzegowina würden dann an
allen Staatsgeschäften teilnehmen und auch im Reichsrat und den Delegatio¬
nen vertreten sein. Wie dieser Anschluss vor sich zu gehen hätte, sei eine
spätere Sorge.

   Die zweite territoriale Frage sei die Dalmatiens. Er hätte diese Frage nie ange¬
schnitten, wenn nicht die Angliederung Polens bevorstehend schiene. Heute, wo
Österreich die Anwartschaft auf ein grosses und reiches Land habe, glaube er, an
den Herrn k.k. Ministerpräsidenten mit der Bitte herantreten zu dürfen, die histo¬
rischen Ansprüche der heiligen ungarischen Krone auf dieses Land zu honorieren.
Wirtschaftlich sei der Zusammenschluss dieses Landes mit Bosnien und der
Herzegowina wertvoll und politisch wichtig, weil in Kroatien und Slavonien der
Wunsch nach Vereinigung mit Dalmatien sehr lebhaft sei. Sollte diese Gelegenheit
nicht benützt werden, so würde dort eine grosse Mißstimmung hervorgerufen wer¬
den, die auch die ganze südslavische Frage unangenehm beeinflussen und ver-
grösserte Schwierigkeiten auch für den österreichischen Staat bedeuten würde.
Geographisch sei Dalmatien ja ohnehin von Österreich getrennt und finanziell
bedeute es nur ein Passivum. Er wolle hier gleich auch betonen, dass die Anglie¬
derung von Dalmatien, Bosnien, und der Herzegowina an Ungarn keinen Einfluss
auf die jetzige Quote ausüben könnte, da dieselbe vom Standpunkte der gemein¬
samen Ausgaben keinesfalls eine aktive Post bedeute.

                                                                                                              30T
<pb/>   Die Bedingungen, an welche die ungarische Regierung in territorialer Beziehung
ihre Zustimmung zur Anghederung Polens an Österreich knüpfe, seien nachstehende:

   Vereinigung Bosniens und der Herzegowina mit Ungarn.
  Abtretung eines schmalen Territoriums an der Meeresküste westlich von Fiume.
Bezüglich Dalmatiens wäre es Ungarn freizustellen, dieses Land sich anzugliedern.
Ob diese Angliederung tatsächlich vollzogen werde, hänge natürlich auch von den
Wünschen Dalmatiens und Kroatiens ab.
   Er wolle nunmehr auf die mit der Angliederung Polens zusammenhängenden
wirtschaftlichen Fragen übergehen.
   Während er betont habe, dass eine Angliederung Dalmatiens, Bosniens und der
Herzegowina an Ungarn die jetzige Quote nicht erhöhen könne, stehe die Sache
bezüglich Polens anders. Polen sei ein reiches Land mit grosser wirtschaftlicher
Kraft und sei es nur billig dass dieses Land sowohl zur Deckung der Kriegsla¬
sten als auch für die Zukunft bei Festsetzung der Quote entsprechend herangezogen
werde. Vor allem sei es notwendig, dass Russland uns Polen schuldenfrei über¬
gebe. Auf dieses schuldenfreie Polen würde dann eine Schuldenlast überwälzt,
entsprechend der Schuldenlast, die bei Zusammenlegung der Staatsschulden
Österreichs und Ungarns auf jeden Einwohner der Monarchie am 1. Juli 1914
gekommen wäre. Das heisst 407 Kronen per Kopf der Bevölkerung. Auf diesem
Wege würde eine Schuldenlast von zirka 5 Milliarden von Polen übernommen
werden. Diese 5 Milliarden wären von den Kriegskosten abzuziehen und die
verbleibenden Rriegskosten im Verhältnis der nach Angliederung Russisch-
Polens resultierenden Quote auf das vergrösserte Österreich und auf Ungarn zu
verteilen. Es müssten also ganz neue Verrechnungen aufgestellt werden. Was die
Festsetzung der neuen Quote betreffe, so stelle er sich den Vorgang folgenderma-
ssen vor. Es würde zunächst die Quote nach der jetzigen territorialen Basis fest¬
gesetzt. Dann würde daran geschritten werden die Verhältniszahl zu konstatieren,
in welcher sich die wirtschaftliche Kraft Polens zu der wirtschaftlichen Kraft
beider Staaten der Monarchie befindet. Die so gefundene Ziffer würde dann zur
österreichischen Quote hinzugeschlagen. Wenn die heutige Quote als 100 angenom¬
men wird, so zahle hievon Österreich 63.6 und Ungarn 36.4. Nach Angliederung
Polens hätte Österreich 63.6 +X (Verhältniszahl der wirtschaftlichen Kraft Polens
zu der wirtschaftlichen Kraft beider Staaten der Monarchie) zu zahlen. Er wolle
diese Berechnung auch an der Hand von Ziffern illustrieren. Nimmt man an, dass
Polen ungefähr 30 % der wirtschaftlichen Kraft der Monarchie hat so würde die
Quotenrechnung folgendermassen stehen:
   Alte Quote 100 Verhältniszahlen: 63.6 + 30:34.4. Neue Quote 100 + 30
Verhältniszahlen 63.6 + 30 : 34.4. Aus dieser Berechnung würde sich eine Quote
von 72 : 28 ergeben.
   Er habe den Standpunkt der ungarischen Regierung auch schriftlich niederge¬
legt und erlaube sich, dieses Elaborat der Konferenz vorzulegen. (Hier beigeschlos¬
sen unter Beilage B)/

   ß) Den Text der Stellungnahme der ungarischen Regierung s. im Anschluß an den Text des

österreichischen Elaborates.

 302
<pb/>   Graf S t ü r g k h hebt zur formalen Geschäftsbehandlung hervor, dass wäh¬
rend die anderen Teilnehmer eine Skizze besprochen hätten, die er über die Anglie¬
derung von Polen verfasst hatte, hätte Graf Tisza eine ganze Reihe der schwer¬
wiegendsten und einschneidensten Fragen aufgerollt. Er bittet den Vorsitzenden
darüber schlüssig werden zu wollen, ob auf die von Graf Tisza berührten Fragen
in diesem Zusammenhänge schon jetzt eingegangen werden solle und plaidiert
für eine gesonderte Behandlung beider Fragenkomplexe.

   Der Vorsitzende erklärt, er habe die beiden Herren Ministerpräsidenten
und die beiden Herren gemeinsamen Minister um Darlegung ihrer Ansichten
über das Schicksal Polens und über die Frage, ob dasselbe an die Monarchie
beziehungsweise Österreich angegliedert werden sollte, gebeten. Er habe diese
Bitte ausgesprochen wegen der Notwendigkeit einer Stellungnahme nach aussen,
und Besprechung mit Berlin, dazu wollte er eine Basis schaffen. Diese sei ihm in der
Skizze des Herrn k.k. Ministerpräsidenten geboten worden und danke er demselben
für seine Bemühungen und für die Aufnahme die seine Bemerkungen bei ihm ge¬
funden hätten. Damit sei dieses Kapitel für ihn erledigt.

   Die Ausführungen des Grafen Tisza und die Bedingungen, an welche er die
Angliederung Polens an Österreich knüpfe, gehören ebenfalls zur Materie, da
deren Annahme ja die Bedingung der Zustimmung Ungarns zur Angliederung
Polens ist. Er bittet die Herrn Konferenzteilnehmer, ihre Bemerkungen zu den
Ausführungen des Grafen Tisza vorzubringen, doch könne eine definitive Stellung¬
nahme heute selbstverständlich nicht erfolgen.

   Graf Tisza meint, die Bereinigung der von ihm aufgeworfenen Fragen bilde
zwar die Voraussetzung einer meritorischen Stellungnahme hinsichtlich des Erwer¬
bes von Russisch-Polen, sie müsste aber einer vertraulichen Fühlungnahme mit den
führenden Staatsmännern des Deutschen Reiches nicht unbedingt vorausgehen.
Es sei demzufolge vielleicht besser, sich heute auf die Besprechung des Elaborates
des k.k. Ministerpräsidenten zu beschränken und zu einem späteren Termine die
von ihm aufgeworfenen Fragen zu erledigen. Erwünscht wäre es allerdings, die
Fragen je eher zu bereinigen und er ist überzeugt, dass sich keine Schwierigkeiten
ergeben werden. Er bittet, dass die Sache auf einer nächsten Ministerkonferenz
ihrer Erledigung zugeführt werde.

   Der Vorsitzende stimmt dem Anträge des Grafen Tisza zu, dass
die aufgeworfenen Fragen auf einer nächsten Konferenz besprochen wür¬
den.

   Der k.u.k. gemeinsame Finanzminister will einige allgemeine
Bemerkungen zu der Frage der Anghederung Polens machen und deren Folgen,
darlegen, da schon die bisherigen Ausführungen der Herren Vorredner deutlich
erkennen lassen, welche Schwierigkeiten das Problem darbietet, vor welches
 Österreich-Ungarn im Falle dieser Einverleibung gestellt wird. Er begreife es
vollkommen, dass das Deutsche Reich, welches nur wenige fremdländische Volks¬
 elemente umfasst, vor dieser Aufgabe zurückscheut und dieselbe uns überlassen
 will. Er könne mit seiner Meinung nicht zurückhalten, dass Österreich-Ungarn
 vermöge seiner nationalen Struktur und seiner staatsrechtlichen Einrichtungen
 nur schwer aufnahmsfähig sei. Jeder neue Staatsbürger, der uns zuwächst, ist für

                                                                                                                                                                        303-
<pb/>uns eine Verlegenheit und gibt zur Aufwerfung von Fragen Anlass, die eine be¬
friedigende Lösung kaum finden können. Die Annexion Bosniens und der Herzego¬
wina habe uns dies klar vor Augen geführt und die Unklarheit der staatsrechtli¬
chen Stellung dieser Länder dort einen Zustand geschaffen, der für uns von den
ernstesten Folgen begleitet war. Der Herr Vorsitzende habe mit Recht darauf
hingewiesen, dass beim Kriegsausbrüche die Erwerbung Polens nicht eines unserer
Kriegsziele gewesen war. Wir wollten uns im Süden und Südosten Ruhe und
Ordnung schaffen und unser wirtschaftliches Operationsgebiet dort erweitern. Der
Verlauf der Ereignisse des Krieges habe es mit sich gebracht, dass wir die eventuelle
Angliederung Polens nicht zurückweisen können, sondern uns damit abfinden müs¬
sen, wenn es auch nach seinem Erachten keinem Zweifel unterliege, dass hiedurch
der Charakter der Monarchie und die Bestimmung, welche sie seit Jahrhunderten
erfüllt habe -- ein Bindeglied zwischen Westen und Osten zu sein -- eine entscheiden¬
de Änderung erfahren werden, die zugleich das Gleichgewicht innerhalb der
Monarchie alterieren werde. Er zähle zu den erfreulichsten Ereignissen des Krieges
die Tatsache, dass die beiden Staaten der Monarchie einander näher gebracht wor¬
den seien und die Erkenntnis ausgereift sei, dass sie aufeinander angewiesen seien.
Diese Stimmung müsse gepflegt und ausgestaltet werden, wenn wir unsern Fort¬
bestand sichern wollen. Andererseits sei nicht zu verkennen, dass durch die An-
gliederüng Polens an Österreich der Dualismus auf eine harte Probe gestellt werden
wird. Denn es wird gewiss nicht an Strömungen fehlen, deren Führer darauf hin-
weisen werden, dass ein Staat mit einer Bevölkerung von 42 Millionen einem Staate
mit einer solchen von 22 Millionen gegenüberstehe und gleichwohl nur einen paritä¬
tischen Einfluss habe. Um solchen Strömungen entgegentreten zu können, wird
es vor allem darauf ankommen, dass die Beziehungen des anzugliedernden Polen
mit den innerösterreichischen Ländern in befriedigender Weise geregelt würden,
wobei allerdings mit grosser Vorsicht und Behutsamkeit vorgegangen werden muss,
da sowohl in Polen als in Österreich an die Regelung dieser Verhältnisse Erwar¬
tungen und Hoffnungen geknüpft werden, die sich in vollem Umfange nicht wer¬
den verwirklichen lassen. Auch sei zu gewärtigen, dass die Gewährung einer
grösseren Autonomie in Polen bei andern Völkern Österreichs und Ungarns
gleiche Bestrebungen hervorrufen werde und wir mit Bewegungen zu rechnen
haben werden, die für die beiden Staaten der Monarchie leicht zu argen Ver¬
wicklungen führen könnten. Deshalb erachte er es von der grössten Bedeutung
für die Zukunft der Monarchie, dass die nach dem Kriege bedingten Änderungen
und Umformungen innerhalb der beiden Staaten nicht den Anlass zu neuen poli¬
tischen Kämpfen geben. Von diesem Gesichtspunkte müsse auch bei der Regelung
der Verhältnisse in Polen ausgegangen werden.

   Auf das Elaborat des Herrn k.k. Ministerpräsidenten übergehend halte er es
für bedenklich, dass die gesamte Justizgesetzgebung und Rechtspflege dem pol¬
nischen Landtage überlassen bleiben solle, und würde er wünschen, dass auch diese
Materie dem Reichsrate Vorbehalten werde.

   Dass für den polnischen Landtag das Prinzip der Interessenvertretung aufgestellt
wird, finde er mit Rücksicht auf die stark ständische Schichtung der polnischen
Bevölkerung für richtig, wenn bei der Bemessung des Anteiles der Arbeiterschaft

304
<pb/>an der gesamten Mandatszahl mit Rücksicht auf die dort ausgebreitete Industrie
entsprechend weitherzig vorgegangen werde.

   In welcher Weise sich der polnische Landtag an den Arbeiten des Abgeordneten¬
hauses des Reichsrates zu beteiligen hätte, wurde bereits eingehend besprochen.
Er wolle nur hervorheben, dass nach seiner Ansicht es sich empfehlen würde, sich
die Möglichkeit, die polnischen Abgeordneten zum Reichsrate aus Urwahlen her¬
vorgehen zu lassen, unter allen Umständen offen zu halten. Es wäre daher wün¬
schenswert, wenn ausdrücklich ausgesprochen würde, dass der polnische Landtag
eine Anzahl von Abgeordneten in das Abgeordnetenhaus des Reichsrates ent¬
sende, insoferne nicht die direkte Wahl dieser Abgeordneten durch ein Gesetz ange¬
ordnet wird. Die andere Eventualität die Bildung von Ausschüssen, denen die Be¬
handlung der Inner-Österreich und Polen gemeinsamen Angelegenheiten übertra¬
gen würde, habe eine grosse Bedeutung und würde er dieselbe freudig begrüssen,
da hiedurch ein verlässliches, ruhig funktionierendes Organ geschaffen werden
könnte. Er halte diese Anregung für sehr beachtenswert und sehe in ihr den Weg
zu einer möglichen Besserung der parlamentarischen Verhältnisse. Doch verhehle
er sich nicht, dass dies eine tief eingreifende Änderung der Verfassung bilden
würde und man sie daher nach allen Richtungen noch eingehend prüfen

müsse.
   Was die Landesfinanzen betrifft, so basiert der Entwurf das Finanzwesen Polens

im wesentlichen auf Überweisungen. Dagegen müsse er das Bedenken geltend
machen, dass Polen hiedurch in diesem Belange vom Reichsrate abhängig würde,
in welchem es nach der Sachlage doch nur schwach vertreten wäre. Auch würde
die Festsetzung der Höhe dieser Überweisungen stets arge Streitigkeiten hervor-
rufen und es müsste wenigstens ein fixer Schlüssel dauernd festgesetzt werden, der
sich gerechter Weise aus der Kombination der Bevölkerungszahl mit den Erträg¬
nissen der direkten und indirekten Steuern ergeben würde. Schliesslich regt er an,
ob es sich nicht empfehlen würde auch Bestimmungen über Staatsanleihen und
Staatsschulden in den Entwurf aufzunehmen.

   Die Stellung des im Entwürfe vorgesehenen Ministers für Polen müsste klar
bestimmt und dessen Wirkungskreis prezisiert werden.

   Nicht ganz klar scheine ihm auch die Stellung des Generalstatthalters, der an¬
scheinend eine »besondere« Verantwortlichkeit gegenüber der Staatsregierung

tragen soll.
   Die Sprachenfrage halte er für vollkommen entsprechend und nach den

bestehenden Gesetzen gelöst. Nur fragt es sich, ob eine solche Formulierung
expressis verbis nicht bei den Polen überflüssige Widerstände und Abwehr¬
bewegungen veranlassen würde, während der gleiche Zweck mit wesentlich
geringerer Reibung dadurch erreicht werden könnte, dass man die bekannte
Ministerialverordnung vom 5. Juni 1869 als für die Sprachenfrage geltend

hinstellt.
   Sehr erwägenswert würde es ihm scheinen, für die Beratung der zwischen Inner-

Österreich und Polen gemeinsam zu regelnden Wirtschaftsfragen ein gemeinsames
Organ, einen Wirtschaftsrat, zu schaffen, der eine rein konsultative Rolle
hätte und in dessen Schosse viele wichtige wirtschaftliche Angelegenheiten einver-

20 Komjdthy: Protokolle  305
<pb/>ständlich geregelt werden könnten, ehe sie in Form von Gesetzentwürfen vor die
gesetzgebenden Körperschaften gelangen.

   Die im Entwürfe vorgesehene Abtrennung von Ost-Galizien und Umwandlung
desselben in eine eigene Provinz wird unter den Polen, namentlich den in dieser
Gegend reich begüterten Grossgrundbesitzern einen Sturm der Entrüstung her-
vorrufen und auch sonst manche Schwierigkeiten herbeiführen, so insbesondere in
Bezug auf die Stellung und die Behandlung der Stadt Lemberg.

  Was die zuletzt vorgebrachten Erklärungen des Herrn königlich ungarischen
Ministerpräsidenten über die Bedingungen der Angliederung Polens an Öster¬
reich betreffe, so könne er sich nach der Verlesung nicht sofort ein abschliessendes
Urteil bilden, da dieselben zu wichtig und folgenschwer seien. Der k.u.k. Kriegs-
minister führt aus, seiner Ansicht nach sei die Angliederung Polens kein
Glück für die Monarchie. Auf seiner Inspektionsreise durch die besetzten Gebiete
habe er Gelegenheit gehabt, sich über die dort herrschende Stimmung zu orien¬
tieren. Die industriellen Kreise seien russophil, sie hatten unter der russischen
Herrschaft das ganze weite Russland als Absatzgebiet und machten dabei die be¬
sten Geschäfte, das Volk selbst sei indolent und verlange nur nach Ruhe. Ja nicht
einmal die Juden seien wirklich für uns, da sie bei der leichten Bestechlichkeit der
russischen Behörden die drückenden Gesetzbestimmungen umgehen konnten.
Deutschland wolle Russland für möglichst lange Zeit schwächen, werde voraus¬
sichtlich für sich Livland, Kurland und das Gouvernement Suwalki beanspruchen
und biete das schwer oder gar nicht assimilierbare Polen der Monarchie an. Er
sei der Ansicht, dass zur Angliederung Polens an die Monarchie nur geschritten
werden sollte, wenn es eben durchaus nicht anders ginge.

   Übrigens halte er vom militärischen Standpunkt die Frage für eine theoretische.
Bei etwas Energie seitens Russlands und bei dem drohenden Gespenst der Erschöp¬
fung der Zentralmächte könnte dieses Reich mit seinen ungeheuren Hilfsquellen
nicht so niedergerungen werden, dass es Polen abtreten würde. Und wenn dies
schon geschehen sollte, so würde im Hintergründe immer der Gedanke eines
Revanchekrieges lauern.

   Graf S t ü r g k h will auf verschiedene Bemerkungen reagieren, die im Schosse
der Konferenz zu seinem Entwürfe gemacht worden seien, und seien es vor Allen
zwei Punkte, die er als die wichtigsten hervorheben wolle.

   Graf Tisza hätte angeregt, dass der mit den Inner-Österreich und Polen gemein¬
samen Angelegenheiten zu betrauende Ausschuss aus Mitgliedern des Herren¬
hauses, des Abgeordnetenhauses und des polnischen Landtages zusammenge¬
setzt würde. Dies hätte die Schattenseite, dass nun auch das Herrenhaus eine
capitis diminutio erleiden und gewissermassen aus Herrenhausmitgliedern I. und
II. Klasse bestehen würde. Wenn er schon starke Zweifel darüber geäussert hätte,
ob sich das Abgeordnetenhaus eine solche Behandlung gefallen lassen würde, so sei
er überzeugt, dass das Herrenhaus eine solche Beschränkung seiner Tätigkeit und
Bedeutung schwerlich hinnehmen werde.

   Um den Einfluss der Deutschen zu stärken, hätte Graf Tisza die Anregung
gemacht, die Abordnung aus dem Plenum des Abgeordnetenhauses wählen zu
lassen. Diesbezüglich möchte er bemerken, dass sowohl der Aufbau des Hauses als
<pb/>auch der Delegation auf dem Nationalitäten- und Länder-Prinzipe beruhe. Es
gebe keine Majorität, die stark genug wäre, in Österreich gegen eine Vergewalti¬
gung irgendeiner Nation aufzukommen. Jede parlamentarische Körperschaft
könnte in Österreich nur dann wirksam werden wenn die Vertreter aller Nationen
nach ihrem Stärkeverhältnis daran teilnehmen. Sie muss notwendig das verklei¬
nerte Spiegelbild Österreichs sein.

   Der gemeinsame Finanzminister habe die Frage von Ost-Galizien gestreift. Es
hätten sich die dortigen ungesunden Verhältnisse sehr fühlbar gemacht. Auf der
einen Seite stünden die Grossgrundbesitzer und die Juden in Stadt und Land, auf
der anderen Seite die ruthenische Landbevölkerung, die seit Jahren von der
Zentralregierung preisgegeben und den Polen ausgeliefert worden sei. Dieses
Gefühl der Hilflosigkeit habe sie auch dem Einfluss des russischen Rubels und der
Einwirkung der russischen Liturgie so zugänglich gemacht. Dieser Zustand müsse
ein Ende finden. In der Bukowina herrschten unter einer unpartheiischen Verwal¬
tung in nationaler Beziehung ruhige und nicht unbefriedigende Verhältnisse und
Ähnliches müsste man auch für Ost-Galizien anstreben, sonst würden wir uns die
Ruthenen ganz abwendig machen. Bei den Polen in Osten würde sich gewiss ein
heftiger Widerstand bemerkbar machen, aber der einzige Moment wo diese
Trennung überhaupt möglich, sei der, wo Polen auf anderer Seite im Rahmen der
Monarchie eine grosszügige Erneuerung auf Grundlage nationaler Einigung er¬
fahren würde. Sehr schwierig seien zwei Fragen, die Frage der Abgrenzung des
Gebietes und die Frage von Lemberg, der polnischen Stadt im ruthenischen
Lande.

   Graf T i s z a bedauert, dass seine Anregung auch Mitglieder des Herrenhauses
in den Ausschuss zu entsenden, der sich mit den Ihner-Österreich und Polen ge¬
meinsamen Angelegenheiten zu befassen hätte, wenig Anklang gefunden zu haben
scheine, da er hierin eine sehr wesentliche Besserung der sich mit der Angliederung
Polens ergebenden politischen Situation erblicke. Formell hätte seine Anregung
wohl eine capitis diminutio des Herrenhauses bedeutet, materiell hätte es aber einen
bedeutenden Zuwachs der Macht gewonnen.

   Der Vorsitzende möchte noch einmal zu der so wichtigen Frage der
parlamentarischen Vertretung Stellung nehmen. Graf Stürgkh habe die Schwie¬
rigkeiten geschildert, die die angeregten Lösungen begegnen würden. Er möchte
Vorschlägen die Sache nicht auf sich beruhen zu lassen, sondern noch über andere
Lösungsmodalitäten nachzudenken. Hier komme ihm die Idee, ob die Bedenken,
die gegen eine capitis diminutio der beiden Häuser des Reichsrates geltend
gemacht wurden, nicht dadurch beseitigt werden könnten, dass die Delegierung
nach einem gewissen Turnus erfolge, so dass alle einmal daran kämen.

   Graf Tisza habe hier die Bedingungen bekanntgegeben, an welche die königlich
ungarische Regierung ihre Zustimmung zur Angliederung Polens an die Monarchie
knüpfe, man müsse jetzt die Bedingungen Deutschlands abwarten. Herr von
Bethmann-Hollweg habe ihm dieselben bereits angedeutet. Bei dem nächsten
Gedankenaustausch mit demselben werde er Gelegenheit nehmen sich näher zu
erkundigen. Soviel er wisse, lägen dieselben auf wirtschaftlichem und national¬
politischem Gebiete. Andeutungen habe er entnommen, dass die deutsche Regie-

      20* 307
<pb/>rung die Absicht hätte, die Polen aus ihren Grenzhezirken abzusiedeln,
sich gewissermassen einen limes zu schaffen. Auf wirtschaftlichem Ge¬
biete wünsche die deutsche Regierung, dass sich die Deutschen in
dem neuen Polen nicht in einer ungünstigeren Lage befänden, als
früher. Die Vorteile die die Deutschen in Russisch-Polen genossen, beruh¬
ten teils auf gesetzlicher Basis, teils auf Missbräuchen, die Deutschen hätten
eine grosse Kolonie in Polen, es gebe in den Grenzbezirken eine grosse am¬
bulante Arbeiterbevölkerung, die in Deutschland schlafe und in Russland ar¬
beite, und welche von der russischen Regierung sehr begünstigt werde, und der¬
gleichen mehr.

   Seitens des Herrn k.u.k. gemeinsamen Finanzministers sei darauf hingewiesen
worden, dass durch das Missverhältnis in der Grösse der beiden Staaten der
Monarchie der Dualismus gefährdet werden könne. Demgegenüber erinnere
er nur an die Geschichte Ungarns, das sich an das grosse deutsche Reich an¬
geschlossen hätte und doch seine Selbständigkeit vollkommen zu wahren ge
wusst habe.

   Graf S t ü r g k h will auf die Anträge und Bedingungen, die Graf Tisza vor¬
gebracht hat, heute nicht meritorisch eingehen. Da Graf Tisza sie jedoch dem
heutigen Protokolle einzuverleiben wünscht, so müsse er in dem Sinne Stellung
nehmen, damit schweigend seinerseits nicht als präalable grundsätzliche Zustim¬
mung gedeutet werden könne. Im allgemeinen könne er sagen, dass der ohnehin
geringe Enthusiasmus, mit welchem die Frage der Angliederung Polens aufgenom¬
men werde, dadurch nicht grösser werde, wenn das Kompensationsprinzip in so
^prägnanter Form ausgesprochen werde, wie dies hier geschehen sei. Die Lage sei
eigentlich die folgende: Die Monarchie könne in die Notwendigkeit kommen,
Polen an sich zu ziehen, der ganzen Struktur und geographischen Situation nach
könne es nur an Österreich kommen und letzteres sei gewissermassen gezwungen,
die dornige Mission auf sich zu nehmen. Es schiene ihm daher nicht angebracht,
dem österreichischen Staatsgebiete diese Mission durch Aufbürdung schwerwie¬
gender Zugeständnisse noch wesentlich oneroser zu gestalten. Eines müsse er
gleich heute sagen: die bezüglich Dalmatiens erhobene Forderung hätte ihn
peinlichst überrascht.

   Graf Tisza will das entstandene Missverständnis zerstreuen als ob er Kom¬
pensationsforderungen in der Art aufstelle, wie dies leider in vergangenen Jahren so
oft geschehen. Österreich bekomme ein grosses, reiches Gebiet, mit dessen Erwerb
zwar politische Nachteile, aber wirtschaftliche Vorteile verbunden seien. Wirt¬
schaftlich seien Dalmatien, Bosnien und die Herzegowina arme Länder und poli¬
tisch stünde Ungarn zu denselben in einem ähnlichen Verhältnisse, wie Österreich
zu Polen. Auch für Ungarn bedeute deren Angliederung eine Erschwerung des Ver¬
fassungslebens. Ungarn erweise Österreich einen Dienst damit, dass es sich bereit
erklärt auf diese Weise den grössten Teil der Last der südslavischen Frage auf
seine Schultern zu nehmen.

   Mit der Bemerkung, dass die von Grafen Tisza aufgeworfenen Fragen in einer
nächsten Konferenz meritorisch besprochen werden würden, schliesst der Vor¬
sitzende um 9 Uhr abends die Sitzung.

 308
<pb/>   aA) Grundzüge der verfassungs- und verwaltungspolitischen Einrichtung des
künftigen Königreiches Polen.6

   Die Angliederung Polens an die Monarchie und dessen Einverleibung in den
österreichischen Staatskörper stellt insoferne ein schwieriges Problem dar, als es
gilt, zwei Gesichtspunkten Rechnung zu tragen, die sich schwer vollständig vereini¬
gen lassen.

   Der eine Gesichtspunkt verlangt eine solche Form der Regelung, durch welche
eine wesentliche Verschiebung der bestehenden nationalen Kräfteverhältnisse im
Staate vermieden wird. Diesem Gesichtspunkte kann nur durch Gewährung einer
gewissen autonomen Stellung Polens Rechnung getragen werden.

   Auf der anderen Seite -- und dies ist der zweite Gesichtspunkt -- kann aber diese
autonome Stellung nur bis zu jener Grenze gehen, bei welcher noch ein Festhal¬
ten bei der Zentralgewalt gesichert erscheint.

   Diesen Gesichtspunkten sucht die in der Beilage skizzierte Lösung des Problems
in der Weise zu entsprechen, dass zwar nach der Seite der Legislation der Autonomie
ein grösserer Spielraum gewährt, dagegen aber, was die Executive betrifft, für eine
möglichst feste Verbindung mit der Zentralgewalt gesorgt wird.

   I. Allgemeine Rechtstellung innerhalb der Monarchie

   Die im Friedensvertrage an die Österreichisch-Ungarische Monarchie abgetre¬
tenen ehemals russisch-polnischen Gebiete werden mit dem dazu bestimmtenTeile
des Königreiches Gahzien zum Königreiche Polen vereinigt.

   Das Königreich Polen bildet einen integrierenden Bestandteil des österreichi¬
schen Staatskörpers und unterhegt demzufolge, insoweit nichts anderes bestimmt
ist, den für die österreichischen Länder geltenden Grund- und allgemeinen Ge_
setzen.

   II. Gesetzgebung

   1. Landtag und Landesgesetzgebung.
   In den Wirkungskreis des Landtages gehören alle Angelegenheiten der Gesetz¬
gebung, welche nicht ausdrücklich dem Wirkungskreise des Reichsrates und der
Delegation des Reichsrates Vorbehalten sind.
   Der aus einer Kammer bestehende Landtag erhält eine Zusammensetzung, die
eine allgemein konservative Struktur des Landtages zu gewährleisten bestimmt ist
und auf einer den Landesverhältnissen angepassten Interessenvertretung beruht,
wobei auch die Interessen der kleinsten Steuerträger sowie derjenigen, welche eine
direkte Steuer nicht entrichten, durch Anerkennung einer besonderen Interessen¬
kurie Berücksichtung finden sollen.
   Die aus Wahlen hervorgehenden Mitglieder des Landtages werden nach Massgabe
der Wahlordnung in direkter Wahl und geheimer Abstimmung gewählt.

    b) In der oberen, rechten Ecke der Reinschrift nachträglich: »ad Gern. Min. R. Prot. 6. 10.
 15., 524.« Im Konzept auch nachträglich über den Titel des Elaborats geschrieben: »a) Skizze
des k.k. Ministerpräsidenten, (u. p. 34 etc.)«

                                                                                                                3°5&gt;
<pb/>   2. Reichsgesetzgebung.
   Zu den Angelegenheiten der Gesetzgebung, welche dem Wirkungskreise des
Reichsrates und der Delegation des Reichsrates Vorbehalten sind gehören:
   a) die allen Ländern des Österreichisch-Ungarischen Monarchie gemeinsa¬
men sowie jene Angelegenheiten, welche auf Grund der von Zeit zu Zeit mit den
Ländern der ungarischen Krone getroffenen Vereinbarungen im gemeinsamen
Einverständnisse zu behandeln sind;
   b) Genehmigung der Staatsverträge;
   c) Wehrgesetzgebung;
   d) Staatshaushalt; Steuern, Abgaben und Gefälle; Staatsschulden, Veräusserung
und Belastung des unbeweglichen Staatsvermögens, Monopole, überhaupt alle
Finanzangelegenheiten, welche allen österreichischen Ländern gemeinsam sind;
   eJ Geld-, Bank- und Kreditwesen;
   f) Zoll- und Handelsangelegenheiten; Masse und Gewichte; Patent-,Marken-
und Musterschutz; Post, Telegraph, Eisenbahnen, Schiffahrt und sonstigen Reichs¬
kommunikationswesen ;
   g) Epidemien und Viehseuchen;
   h) Handels- und Wechselrecht; See-, Berg- und Lehenrecht;
   i) Grundzüge der Organisierung der Verwaltungsbehörden;
  k) Abänderung der Staatsgrundgesetze;
   l) Gesetzgebung überjene Gegenstände, welche sich auf die Pflichten und Ver¬
hältnisse des Königreiches Polen zu den anderen österreichischen Ländern bezie¬
hen;
   m) Gesetzgebung, betreffend die Form der Behandlung der mit den Ländern der
ungarischen Krone gemeinsamen Angelegenheiten.
   An der Gesetzgebung über die dem Reichsrate vorbehaltenen Angelegenheiten
wird das Königreich Polen mit den Vertretern der übrigen österreichischen Länder
in der Weise mitwirken, dass der Landtag aus seiner Mitte eine entsprechende An¬
zahl von Abgeordneten in das Abgeordnetenhaus des Reichsrates entsendet, wobei
sich diese Mitwirkung auf die im vorstehenden Absätze bezeichneten Angelegen¬
heiten zu beschränken hat.
   Die Vertretung des Königreiches Polen in der Delegation des Reichsrates erfolgt
durch die Mitglieder, welche die vom polnischen Landtage in das Haus der Ab¬
geordneten des Reichsrates entsendeten Abgeordneten aus ihrer Mitte in der zu
bestimmenden Anzahl in die Delegation entsenden.

   III. Landesfinanzen

   In den Wirkungskreis des Landtages gehören auch die Finanzangelegenheiten,
welche sich auf die Angelegenheiten beziehen, deren gesetzliche Regelung dem
Landtage Vorbehalten ist. Insbesondere bilden die gesamten Kosten der Justiz und
der Schulverwaltung einen Bestandteil des durch den Landtag festzustellenden
Landesbudgets.

   Behufs Deckung des Landeserfordernisses wird dem Lande entweder ein von Zeit
zu Zeit durch Reichsgesetz fesfzustellender aliquoter Teil der direkten und indi¬
rekten Steuern und sonstigen staatlichen Einkünfte Polens zugewiesen, oder es

310
<pb/>werden dem Königreiche Polen gewisse Einnahmsquellen überlassen, aus denen das
Landeserfordernis zu bestreiten ist.

   IV. Regierungs- und Vollzugsgewalt
   Die oberste Regierungs- und Vollzugsgewalt im Königreiche Polen wird von dem
in Wien residierenden und dem Reichsrate verantwortlichen Ministerium ausgeübt.
Behufs Wahrnehmung der speziellen Interessen des Königreiches Polen wird dieses
im Ministerrate durch einen besonderen dem Reichsrate verantwortlichen Minister
vertreten sein.
   Das Vollzugsorgan der Zentralregierung im Lande ist der kaiserliche General¬
statthalter, der an der Spitze der gesamten staatlichen Verwaltung im Lande steht,
seinen Sitz in Warschau hat und für seine gesamte Geschäftsführung dem Mini¬
sterium verantwortlich ist.
   Dem Generalstatthalter steht der Vizestatthalter und die Statthalterei zur Seite.
   Die politische Verwaltung erster Instanz wird von den Kreisbehörden, an deren
Spitze die Kreispräsidenten stehen, besorgt.
   Für die Führung der politischen Verwaltung und den Geschäftsgang der politi¬
schen Behörden sind im allgemeinen die Gesetze und Verwaltungsvorschriftenmass¬
gebend die für die übrigen Länder in Geltung sind.

   V. Autonome Verwaltung
   Die autonome Verwaltung wird von den Gemeindevertretungen und von den
Kreisvertretungen besorgt, an deren Spitze die Kreispräsidenten stehen.

   VI. Richterliche Gewalt
   Für das Königreich Polen besteht in Warschau ein oberster Gerichts- und
Kassationshof.

   VII. Amtssprache
   Die Amtssprache der Behörden, Ämter und Gerichte im inneren Dienste und im
Verkehre mit den landesfürstlichen nichtmilitärischen Behörden, Ämtern und
Gerichten im Lande ist die polnische.
   Der Verkehr mit den militärischen Behörden, Ämtern und Gerichten ausser dem
Lande und mit den Zentralstellen erfolgt in deutscher Sprache.
   Desgleichen ist für näher zu bestimmende Belange des Post-Telegraphen- und
Eisenbahndienstes, ferner der Finanz und Rechnungskontrolle der Gebrauch der
deutschen Sprache Vorbehalten.
   Im Verkehre mit den Parteien sind Eingaben in deutscher Sprache überall
anzunehmen und, wo es sich um Parteien aus geschlossenen deutschen Ansiede¬
lungen handelt, auch in deutscher Sprache zu erledigen.
   Öffentliche Kundmachungen und Aufschriften haben nach Erfordernis auch in
deutscher Sprache zu geschehen.

   Anmerkung.
   Jener vorwiegend von Ruthenen bewohnte Teil Galiziens, welcher nach dem
Vorstehenden nicht mit dem Königreiche Polen vereinigt wird, ist als eigene
<pb/>Provinz zu konstituieren und für deren Verwaltung durch besondere Einrichtungen
vorzusorgen.

   ^B) Stellungnahme der kgl. ung. Regierung zur Frage der Angliederung Russisch-
Polens an die Monarchie.

   Die königlich ungarische Regierung kann sich der Einsicht nicht verschliessen,
dass sich eventuelle die Trennung Kongress-Polens vom russischen Reiche als ein
natürliches Produkt dieses Krieges ergeben wird, in welchem Falle eine Angliede¬
rung desselben an die Monarchie trotz der damit verbundenen zahlreichen Kom¬
plikationen und Schwierigkeiten als die zweckmässigste Lösung des Problemes
erscheint.

   Sie muss jedoch betonen, dass dieses Ergebnis bei der jetzigen Kriegslage noch
keineswegs mit Gewissheit angenommen werden kann, und die Möglichkeit, den
Krieg mit Russland auf Basis der Zurückerstattung des ganzen besetzten russi¬
schen Gebietes oder eines grossen Teiles desselben zu beenden, unbedingt gewahrt
werden müsse.

   Selbst bei der günstigsten Kriegslage darf nicht ausser Acht gelassen werden,
nicht nur, dass das Kriegsglück Schwankungen ausgesetzt ist, sondern auch
dass die Zeit einer Erschöpfung unserer Reserven an Menschenmaterial und den
für den Krieg unbedingt notwendigen wirtschaftlichen Gütern in einem näheren
Zeitpunkte eintreten müsse, als dies bei den Gegnern der Fall ist.

   Wir müssen die ganze Reihe von mihtärischen Aufgaben, welche es uns ermög¬
lichen würden, wenigstens einen Teil unserer Gegner zum Frieden zu zwingen,
in relativ kurzer Zeit lösen oder uns mit einem bescheideneren Ergebnis abfinden
und Frieden schliessen, bevor das Erschöpfungsmoment eintritt oder dessen
Herannahen vom Feinde bemerkt wird.

   Es wäre also mit der grössten Vorsicht alles zu vermeiden, was als eine dem
Polnischen Volke gemachte bindende Zusage gelten und die Monarchie in die
Zwangslage versetzen würde, den Krieg um Polens Willen mit Gefährdung der
eigenen Lebensinteressen weiterzuführen oder beim Abschluss eines Polen zurück¬
erstattenden Friedens schwere Einbusse an Prestige zu erleiden und bittere Ent¬
täuschung und Entfremdung beim ganzen Polnischen Volke hervorzurufen.

   Die Frage wäre daher mit der grössten Vorsicht zu behandeln, solange die mili¬
tärische Situation nicht in einer Weise herangereift ist, welche zur sicheren Hoff¬
nung auf die Erwerbung Polens berechtigt.

   Freilich steht diese notwendige Rücksicht auf eventuelle spätere Wendungen der
militärischen und diplomatischen Lage einer Vorbereitung der Frage sowohl im
Schosse der verantwortlichen Organe in der Monarchie, wie auch mit dem deut¬
schen Verbündeten keinesfalls im Wege. Im Gegenteil scheint es ratsam, dieser
Eventualität gegenüber schon jetzt Stellung zu nehmen.

   Die ungarische Regierung erklärt der Angliederung des nicht von Deutschland zu
annektierenden Teiles Russisch-Polens an die Monarchie im Prinzipe unter fol¬
genden Bedingungen zuzustimmen:

   1. Diese Angliederung kann der dualistischen Struktur der Monarchie und der
paritätischen Stellung Ungarns keineswegs Einbusse tun. Nicht nur das historische
Recht Ungarns, sondern die Lebensinteressen der Monarchie, als Grossmacht,

312
<pb/>fordern gebieterisch, dass der neu angegliederte Teil der Monarchie nicht als
drittes Staatswesen mit derselben selbständigen staatsrechtlichen Stellung und mit
den gleichen Befugnissen bezüglich der gemeinsamen Angelegenheiten, wie die
jetzigen zwei Staaten der Monarchie in dieselbe eingefügt werde, sondern in ein
unmittelbares Verhältnis zum österreichischen Kaiserstaate gelange und sowohl
hiedurch, wie durch die Aufrechterhaltung der paritätischen Stellung Ungarns der
ausschlaggebende Einfluss solcher Elemente auf das Heerwesen und die äussere
Politik gesichert werde, welche sich für alle Zeiten auf Leben und Tod mit der
Dynastie und der Grossmachtstellung der Monarchie verwachsen fühlen.

   Es müsste freilich das aus dem ganzen Galizien oder einem grossen Teile dessel¬
ben und den neu angeworbenen polnischen Gebieten zu bildende Königreich Polen
mit einer möglichst weitgehenden Autonomie betraut werden; eine Frage, welche
in erster Reihe in die Kompetenz der k.k. österreichischen staatlichen Organe fällt,
in ihren die Grundlage der Monarchie berührenden Grundzügen jedoch auch die
Verantwortung der königlich ungarischen Regierung tangiert

   Mit Rücksicht darauf, dass es sich um eine in erster Reihe österreichische Frage
handelt, will die königlich ungarische Regierung der Stellungnahme der k.k. öster¬
reichischen nicht vorgreifen, glaubt jedoch im Einverständnis mit derselben in der
Auffassung zu sein, dass diese Autonomie sowohl vom Standpunkte einer Zufrie¬
denstellung der Polen, wie auch mit Rücksicht auf die Stellung der Deutschen
Österreichs eine möglichst weitgehende sein sollte, damit diese letzteren in Bezug
auf wichtige und die ethnischen Gesichtspunkte in erster Reihe berührende Zweige
des Staatslebens in ein wesentlich besseres Kräfteverhältnis mit den slavischen Ele¬
menten treten können, als es jetzt der Fall ist.

   2. In Anbetracht des grossen Zuwachses, welchen Österreich durch die Angliede¬
rung Polens erhält, wäre die Frage Bosniens und der Herzegowina auf Basis der
historischen Rechte Ungarns zu regeln und es wären diese Länder an die ungarische
heilige Krone anzugliedern.

   Ebenso wäre ein schmales Territorium an der Meeresküste westlich von Fiume
an Ungarn abzutreten um die Entwicklung der genannten Hafenstadt zu ermögli¬
chen.

   Schliesslich wäre es Ungarn anheimzustellen, das Königreich Dalmatien an die
ungarische heilige Krone anzugliedern. Die königlich ungarische Regierung bittet
um die diesbezügliche Einwilligung der k.k. österreichischen Regierung und würde
sich Vorbehalten diese Frage noch einem näheren Studium zu unterziehen und sich
diesbezüglich während der Kriegsdauer endgiltig zu äussern.

   3. Bezüglich der materiellen Folgen der erwähnten territorialen Veränderungen
wäre vorerst festzusetzen, dass die Angliederung Bosniens und der Herzegowina
sowie Dalmatiens bei der Bestimmung der nächsten Quote nicht in Anbetracht
kommen könnte, da es ja allgemein bekannt ist, dass diese Länder nicht nur keinen
Beitrag zu den gemeinsamen Kosten leisten können, sondern in Bezug auf ihre
eigene Verwaltungs- und Investitionsbedürfnisse passive Länder sind, so dass ihr
Erwerb nicht eine Stärkung, sondern eine Schwächung der ungarischen Staats¬
finanzen bedeutet.

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<pb/>   Das Königreich Polen hingegen wäre ein ganz eminenter Zuwachs an wirtschaft¬
licher Kraft für Österreich, welches sowohl beim Tragen der Lasten des jetzigen
Krieges, wie bei Festsetzung der Quote für die Zukunft vollauf gewürdigt werden
müsste.

   Bezüglich der Kriegslasten müsste aus der gesamten Summe des Mobilisierungs¬
kredites eine Summe ausgeschaltet werden, welche dieselbe Kapitalslast auf die
Kopfzahl der Bevölkerung Polens bedeutet, als die am 1. Juli 1914 bestehende
Schuldenlast für die Bevölkerung beider Staaten der Monarchie. Der zurückblei¬
bende Teil des Mobilisierungskredites müsste nach Abzug der Kriegsentschädi¬
gung im Verhältnis der nach Anghederung Russisch-Polens resultierenden
Quote auf das vergrösserte Österreich und auf Ungarn verteilt werden. Es hätte
folglich eine neue Abrechnung zwischen den beiden Staaten, der Monar¬
chie über die bisher im jetzigen Quotenverhältnis getragenen Kriegskosten zu
erfolgen.

   Die infolge der Anghederung Kongress-Polens an der Quote zu erfolgende
Verschiebung wäre ganz unabhängig von der Festsetzung der auf das jetzige Gebiet
der beiden Staaten zu entfallenden Quote zu bestimmen.

   Die Quote Österreichs und Ungarns wäre auf Basis des jetzigen Territorialzu¬
standes für die nächste Periode ohne Rücksicht auf die Anwerbung Polens fest¬
zusetzen, und ganz unabhängig von dieser Arbeit diejenige Perzentualziffer zu
berechnen, welche das Verhältnis der wirtschaftlichen Kräfte Polens zur gesamten
wirtschaftlichen Kraft beider Staaten der Monarchie zum Ausdrucke bringt. Diese
Ziffer wäre dann als Zusatz der österreichischen Quote zuzuschlagen. Diese Kal¬
kül wäre auf Basis der für die Beurteilung des Volksreichtums und der wirtschaft¬
lichen Hilfsquellen eines Landes ausschlaggebenden Momente durchzuführen,
wobei schon jetzt als eine natürliche Folge des grösseren Reichtums des Landes
vereinbart werden müsste, dass die Verhältniszahl der wirtschaftlichen Kraft
und folglich der Beitragsleistung Polens zu den gemeinsamen Auslagen eine
wesentlich höhere sei, als das Verhältnis der Bevölkerungszahl.

   Als Ergebnis dieser Berechnung bekäme man eine Gesamtzahl von 100 + X,
wovon bei der jetzigen Quote 36.4 auf Ungarn, 63.6 + X auf Österreich entfallen
würde, während im Falle einer Veränderung der alten Quotenzahl der für die
jetzigen Gebiete der beiden Staaten zu vereinbarende neue Perzentsatz auf die Stelle
der jetzigen Sätze von 36.4 und 63.6 zu kommen hätte. Eine Umrechnung der
Gesamtziffer von 100 + X auf 100 würde dann den Perzentualsatz der Beteiligung
des mit Polen vergrösserten Österreichs und Ungarns an den gemeinsamen Lasten
ergeben.

              Original-Reinschrift. -- Die Einsichtnahme wurde auf dem Mantelbogen des
          Protokolls von sämtlichen Teilnehmern des Ministerrates bestätigt. In der rechten
          oberen Ecke dieses Bogens mit Bleistift geschrieben: »fertig«. Auf dem letzten Blatt die
          Kenntnisnahme durch den Herrscher: »Wien, 14. November 1915.« Rechts unten die
          Unterschrift Buriäns, links die des Protokollführers Walterskirchen. -- Ebd. das
          mit Maschinenschrift angefertigte Konzept des Protokolls mit unzähligen, meist vom
          Protokollführer stammenden Korrekturen.

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