Gemeinsamer Ministerrat, 14. 4. 1912
I. Beratung über die Tagung der Delegationen. Der Vorschlag des kgl. ung. Ministerpräsidenten, die Delegation Ende April zur Votierung eines sechsmonatigen Budgetprovesoriums einzuberufen, wird mit dem Vorbehalte angenommen, daß ein weiterer Ministerrat knapp vor dem Zusammentritt der Delegationen über die Möglichkeit einer difinitiven Tagung entscheiden solle
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438 Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. 4. 1912 Der Entwurf fand die Zustimmung des Ministerrates ebenso wie der vom ge¬ meinsamen Finanzminister vorgeschlagene weitere modus procedendi, daß näm¬ lich vor Einholung der Ah. Sanktion für die geplante Neuregelung die Zustim¬ mung der beiden Regierungen zu derselben eingeholt und diese gleichzeitig über die schon früher diesbezüglich getroffenen bisher geheim gehaltenen Ah. Verfü¬ gungen informiert werden sollen. Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. April 1912 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident Graf Khuen-Hederväry, der k. k. Ministerpräsi¬ dent Graf Stürgkh, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdI. Ritter v. Auffenberg, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister Ritter v. Bilinski, der k. u. k. Marinekommandant und Chef des Kriegs¬ ministeriums, Marinesektion, Admiral Graf Montecuccoli (4. 5.) Protokollführer: Legationsrat Friedrich Graf Szapäry. Gegenstand: Beratung über die Tagung der Delegationen. Der Vorschlag des kgl. ung. Minister¬ präsidenten, die Delegationen Ende April zur Votierung eines sechsmonatlichen Budgetprovisori¬ ums einzuberufen, wird mit dem Vorbehalte angenommen, daß ein weiterer Ministerrat knapp vor dem Zusammentritt der Delegationen über die Möglichkeit einer definitiven Tagung entscheiden solle. KZ. 26 - GMKPZ. 492 Protokoll des zu Wien am 14. April 1912 abgehaltenen Ministerrates für ge¬ meinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Ministers des k. u. k. Hauses und des Äußern Grafen Berchtold. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und bezeichnet als Gegenstand der Beratung die Frage, ob die Ende des laufenden Monates wieder aufzuneh¬ mende Tagung der Delegationen eine definitive oder provisorische sein solle und für den letzteren Fall, welche Geltungsdauer für das anzusprechende Budgetpro¬ visorium ins Auge zu fassen und in welcher Weise für jene Bedürfnisse des ge¬ meinsamen Budgets vorzusorgen sei, die über den Rahmen des Voranschlages pro 1911 hinausgehen.1 Die gemeinsame Regierung habe diese Angelegenheit einer eingehenden Erwägung unterzogen und sei zum Schlüsse gekommen, daß die endgiltige Erledigung der Delegationssession angestrebt werden müsse. Nach seinen Informationen teile die k. k. Regierung diese Auffassung, während der Herr kgl. ung. Ministerpräsident derzeit eine definitive Tagung für unmöglich halte. Der Vorsitzende ersucht den Grafen Khuen-Hederväry, die Gründe für sei¬ ne Stellungnahme der Konferenz zur Kenntnis bringen zu wollen. Der kgl. ung. Ministerpräsident entspricht dieser Aufforde¬ rung, indem er daraufverweist, daß eine normale Tagung der Delegationen einen Das Budget pro 1912 kam zuletzt zur Sprache in GMR. v. 6. 12. 1911, GMKPZ. 490. <pb/>Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. 4. 1912 439 Zeitraum von zirka 4 Wochen in Anspruch nimmt und daß er sich außer Stande sehen würde, die Wehrvorlagen noch vor dem Eintritte des Sommers unter Dach zu bringen, wenn er jetzt genötigt wäre, die Tätigkeit des ungarischen Reichsta¬ ges auf längere Zeit zu unterbrechen.2 Die kgl. ung. Regierung sei bereit, die Delegationsverhandlungen auf2-3 Tage behufs Vötierung eines Budgetprovisori¬ ums aufzunehmen, die übrige Zeit müsse jedoch zur Beratung der Wehrvorlage zur Verfügung stehen. Da die Sicherung dieser Vorlage ein eminentes Interesse der Monarchie bilde, liege es auch im Interesse der Gesamtregierung, deren Erle¬ digung zu ermöglichen. Diese Erledigung sei zu gewärtigen, wenn keine Unter¬ brechung durch eine normale Delegationstagung dazwischen komme, andernfalls hingegen, sei sie vollkommen ausgeschlossen. Der k. k. Ministerpräsident kommt auf die Äußerung des Vor¬ sitzenden zurück, daß die österreichische Regierung die Abführung der normalen Delegationssitzung für dringend wünschenswert halte. Indem er dies bestätigt, sieht er sich genötigt hervorzuheben, daß es sich hiebei nicht um eine Rechthabe¬ rei handle, sondern um ein Gebot der Opportunität, für welches sowohl vom Standpunkte der k. k. Regierung als der kgl. ung. und der gemeinsamen Regierung zahlreiche Gesichtspunkte sprechen. Für den Fall, als die Delegationen bloß zur Beratung eines Provisoriums zusammentreten würden, will er zwar der Auffas¬ sung des kgl. ung. Ministerpräsidenten nicht widersprechen, daß die bezüglichen Arbeiten der ungarischen Delegation in 2-3 Tagen beendigt sein könnten. In der österreichischen Delegation würden aber unbedingt alle Fragen zur Erörterung kommen, welche sonst eine normale Delegationstagung ausfullen würden. Hiezu kommt, daß ein Budgetprovisorium in der ungarischen Delegation zwar vor dem vereinigten Viererausschusse, welchem sämtliche Delegationsmitglieder angehö¬ ren, zur Beratung gelange, daß hingegen in den österreichischen Delegationen der Finanzausschuß hiezu berufen sei, in welchem die führenden Persönlichkeiten der Delegation gar nicht versammelt seien, so daß sich unbedingt eine lange Debatte im Plenum entwickeln werde, deren Beschränkung die Regierung nicht in der Hand habe. Wenn der Zusammentritt der Delegationen für den 25. April in Aus¬ sicht genommen werde, erscheine es wohl sehr zweifelhaft, ob das Budgetprovi¬ sorium bis zum 30. April bewilligt sein würde. Man hätte somit mit einer Tagung von ziemlich langer Dauer zu rechnen, deren Ergebnis aber bloß im Gewinn einer neuen Frist gelegen wäre, worauf sich die Delegation dann ein drittes Mal versam¬ meln müßte und sich alles von neuem wiederholen würde. Hiebei sei noch die Frage zu erwägen, ob die finanzielle Gebahrung der gemeinsamen Regierung sich auf Grund der bisherigen Vorgangsweise durch Zugrundelegung des Voranschla¬ ges pro 1911 entsprechend sicherstellen lasse. Was die österreichische Regierung anbelangt, müsse er betonen, daß eine provisorische Tagung allen Parteien imsym¬ pathisch sei und daß somit zweiffellos erhebliche Schwierigkeiten zu erwarten wären. Er möchte nun mit voller Offenheit auch jene Momente hervorheben, wel- Zur sogenannten Rekrutierungs-Erlaß-Krise siehe Peter, Die Verfassungsentwicklung in Ungarn 411. <pb/>440 Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. 4. 1912 che nach seiner Auffassung vom Standpunkte der ungarischen Regierung für die Aufnahme einer definitiven Delegationstagung sprechen würden. Es sei in glei¬ cher Weise seine Pflicht, die Erledigung des Wehrgesetzes in den Vordergrund zu stellen und falls man mit Sicherheit damit rechnen könnte, daß dessen Finalisie- rung bis Mai oder Juni zu gewärtigen sei, so müßten auch für die österreichische Regierung alle Opportunitätsmomente entfallen, welche sie heute veranlassen, eine definitive Tagung anzustreben. Anders liege jedoch die Sache, wenn die Si¬ tuation im ungarischen Parlamente keine Gewähr für die Erreichung dieses Erfol¬ ges biete. In diesem Falle wäre es bedenklich, sich mit einem Provisorium zu be¬ gnügen, weil die hierauf zu gewärtigende Verworrenheit der Verhältnisse und die ebenfalls diskutierte Eventualität einer Parlamentsauflösung keine Wahrschein¬ lichkeit ergebe, daß die Delegationen noch rechtzeitig zusammentreten konnten. Man hätte dann weder das Wehrgesetz durchgebracht, noch das gemeinsame Bud¬ get gesichert. Es sei daher wesentlich eine Frage der Beurteilung des Charakters der internen parlamentarischen Situation in Ungarn, ob der Weg des Provisoriums betreten werden könne. Sei die ungarische Regierung in der Lage irgend welche Garantien für die baldige Durchführung des Wehrgesetzes zu bieten, könnte man sich mit einem Provisorium begnügen, andernfalls müßte aber vor allem das ge¬ meinsame Budget sichergestellt werden. Der gemeinsame Finanzminister muß sich vom Standpunkte der gemeinsamen Regierung ganz entschieden für die vom Grafen Stürgkh ange¬ führten Argumente aussprechen. Er sei der letzte, welcher die vom kgl. ung. Mi¬ nisterpräsidenten geltend gemachten Momente nicht würdige und falls die Erle¬ digung der Wehrreform wirklich so günstige Aussichten habe, könnte ja eine entsprechende Vertagung der Delegationen eintreten. Wenn aber entgegen den begründeten Hoffnungen des Grafen Khuen-Hederväry der Erfolg nicht erzielt werden könnte und eine Auflösung des ungarischen Parlamentes in Aussicht ge¬ nommen werden müßte, dann stünde die gemeinsame Regierung vis ä vis de rien. Sein allergewichtigstes Argument entspringe aber aus seinem speziellen Ressort¬ standpunkte, denn die von ihm angestrebte bosnische Eisenbahnvorlage sei so dringend3 und stehe mit den Problemen der ganzen bosnischen Verwaltung in so engem Zusammenhänge, daß er keine weitere Verantwortung für die Fortführung seines Ressorts übernehmen könne, wenn er nicht in die Lage komme, diese wichtige Angelegenheit zu ordnen. Er könne sich ja in Bosnien nicht zeigen, da er ja den Leuten dort nicht sagen könne, daß es die Ungarn seien, welche ihm die Zustimmung zur Durchführung seiner Absichten verweigern. Er müsse daher an den Vorsitzenden die dringende Bitte richten, noch im Laufe dieser Woche eine Konferenz zur Besprechung der bosnischen Eisenbahnffage anzuberaumen, da er ohne die Erledigung dieser Angelegenheit nicht weiter wirtschaften könne. Der k. u. k. Kriegsminister glaubt sich von seinem rein sachli¬ chen Standpunkte aussprechen zu sollen. Sympathischer wäre ihm eine definitive Zur bosnischen Einsenbahnfrage siehe zuletzt GMR. v. 28. und 29. 10. 1911, GMKPZ. 488. <pb/>Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. 4. 1912 441 Tagung, sollten aber politische Gründe für ein Provisorium sprechen, müßte er dämm bitten, daß ihm die Gebahrung auf Basis des Budgets pro 1912 ermöglicht werde, oder wenn dies ganz untunlich sei, daß die beiden Finanzverwaltungen dem Umstande Rechnung tragen, daß die Differenz des Voranschlages pro 1912 gegenüber jenem pro 1911 imOrdinarium 18 136 254KundimExtraordinarium 63 746 K beträgt. Der kgl. ung. Ministerpräsident wiederholt seine Erklärung, daß die ungarische Delegation ein Provisorium in zwei, längstens drei Tagen vo¬ tiert haben werde und falls die österreichische Delegation hiezu eine längere Zeit beanspruche, hindere dies nicht, daß der ungarische Reichstag inzwischen seinen Arbeiten nachgehe und die ungarische Delegation erst für den Nuntienwechsel wieder nach Wien komme. Im übrigen könne er nur soviel bestimmt und kurz erklären, daß, wenn die Delegationsverhandlungen auf ein Provisorium be¬ schränkt würden, er mit dem Wehrgesetz fertig werden könne, mit einer definiti¬ ven Tagung jedoch nicht, so daß er in letzterem Falle überhaupt nicht in der Lage wäre, eine weitere Verhandlung des Wehrgesetzes ins Auge zu fassen. Von einer Auflösung des ungarischen Abgeordnetenhauses sei keine Rede, eine solche wäre zwecklos. Einen festen Termin für die Erledigung des Wehrgesetzes anzugeben, sei schwer, daß dies aber in verhältnismäßig kurzer Zeit gelingen werde, darüber sei kein Zweifel. Sobald die Wehrvorlage bewilligt sei, sei die ungarische Regie¬ rung zu allem bereit, jetzt aber nach achtmonatlichen Verhandlungen wolle man mit dem Wehrgesetz fertig werden. Der k. k. Ministerpräsident verweist darauf, daß ein volles Einverständnis darüber bestehe, daß die Delegationen einbemfen werden müs¬ sen, daß ein Budgetprovisorium notwendig sei und daß aufjeden Fall der Anfang mit der Bewilligung des letzteren gemacht werden müsse. Dies vorausgeschickt, könnte ja vielleicht ein Mittelweg darin gefunden werden, daß zwar ein längeres Budgetprovisorium angesprochen werde, daß aber die Delegationstagung als de¬ finitiv betrachtet werde, daß die Ausschüsse der österreichischen Delegation so¬ fort ihre Arbeiten beginnen, jene der ungarischen hingegen erst entsprechend später und daß erst die Plenarverhandlungen der beiden Delegationen ungefahr gleichzeitig aufgenommen werden. Der kgl. ung. Ministerpräsident erklärt hiegegen keine Ein¬ wendung zu haben. Nur die fortsetzungsweise Tagung der ungarischen Delegation im Anschlüsse an die Bewilligung des Provisoriums sei für ihn inakzeptabel. Die Dotierung der gemeinsamen Ressorts werde keine Schwierigkeiten verursachen und man werde anstandslos für die Bestreitung jener Ausgaben Sorge tragen, wel¬ che in dem pro 1912 anzuhoffenden Budget enthalten seien. Aber das wichtigste sei nach wie vor das Wehrgesetz und wenn dieses jetzt nicht zustande komme, so werde es im Jahre 1912 überhaupt nicht zustande kommen und wenn man die heutige Chance aus der Hand gebe, dann habe man überhaupt keine andere mehr. <pb/>442 Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. 4. 1912 Der gemeinsame Finanzminister gibt seiner Befriedigung Ausdruck, daß Graf Khuen bereit sei, auf die von Grafen Stürgkh angeregte Mo¬ dalität einzugehen. Der k. k. Ministerpräsident hält es noch für erforderlich, den Vorschlag genau durchzudenken, damit sich keine anderweitigen Störungen aus demselben ergeben. Der Vorsitzende hebt die Bedenken hervor, welche abgesehen von allem anderen vom Standpunkte der auswärtigen Verhältnisse, welche einem ste¬ ten und raschen Wechsel unterworfen seien, gegen eine sich über mehrere Mona¬ te erstreckende definitive Tagung der Delegationen ergeben. Der gemeinsame Finanzminister hält die vom Vorsitzenden geltend gemachten Rücksichten auf die auswärtige Politik für so wichtig, daß man nach seiner Ansicht diesen Weg wohl kaum betreten könne. Wenn der kgl. ung. Ministerpräsident sage, daß er im Falle eines Provisoriums binnen kurzer Zeit die Wehrreform unter Dach bringen könne, im Falle einer definitiven Tagung jedoch überhaupt nicht, dann bleibe wohl den kompetenten Faktoren keine Wahl und es müsse bei der provisorischen Tagung bleiben. Er müsse jedoch an die Regierungen appellieren, damit ihm die entsprechende Gelegenheit geboten wer¬ de, die Angelegenheiten seines Ressorts zu verhandeln und wenn die beiden Her¬ ren Ministerpräsidenten wollen, werde man ihm dies auch ermöglichen können. Der kgl. ung. Ministerpräsident verweist darauf, daß logi¬ scherweise vor Bewilligung der Wehrvorlage den Delegationen die gesetzliche Basis für die Votierung des Voranschlages pro 1912 fehlt. Deshalb sei eine defi¬ nitive Tagung vor Erledigung der Wehrreform eigentlich unmöglich. Ob aber die Verhandlungen der Delegationen nach Bewilligung des Provisoriums, als Fort¬ setzung oder als neue Tagung bezeichnet werden, sei ganz gleichgiltig. Der gemeinsame Finanzminister verweist darauf daß unter dem vom Grafen Khuen angeführten Gesichtspunkte auch für die Bewilligung eines Provisoriums die Grundlage fehlt. Der kgl. ung. Ministerpräsident erklärt, daß man intern durch Überschreitungen über diese Schwierigkeiten hinwegkommen könne. Es entspinnt sich sodann eine Debatte über die Geltungsdauer des anzuspre¬ chenden Budgetprovisoriums. Der gemeinsame Finanzminister schlägt vor, ein sechsmonatliches Budgetprovisorium ins Auge zu fassen, damit die Aufnahme der definitiven Tagung im Oktober ermöglicht werde. Der k. k. Ministerpräsident hebt hervor, daß ein sechsmonatli¬ ches Budgetprovisorium den allerungünstigsten Eindruck machen müsse. Er hal¬ te ein dreimonatliches Provisorium für ausreichend, da die ungarische Delegation in dem der ungarischen Regierung genehmen Augenblick zurückkehren könne, um die Verhandlungen dann definitiv abzuführen. Der kgl. ung. Ministerpräsident erklärt sich mit allem ein¬ verstanden, wenn nur gegenwärtig eine längere Tagung vermieden werde. Er wünsche die Verhandlung des Provisoriums sobald als möglich anzusetzen und <pb/>Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. 4. 1912 443 zwar schon auf den 22. April, wenn dies tunlich sei. Gegen eine Verhandlung der bosnischen Eisenbahnangelegenheiten habe er nichts einzuwenden, wenn die ge¬ setzlichen Voraussetzungen für die Lösung dieser Angelegenheit gefunden sind.4 Würde sich diese auf der heute bestehenden gesetzlichen Grundlage bewegen, so garantiere er die Votierung einer solchen Vorlage in einem Tage, wenn es darauf ankäme sogar mit Unterbrechung der Wehrverhandlungen. Er sei bereit, das im Vorjahre stipulierte Junktim aufzulösen, damit wenigstens jener Teil der Bahnen gebaut werden könne, für deren Deckung der Landtag zu sorgen habe. Es sei unmöglich, alle projektierten Linien zugleich auszubauen, auch wäre dies schon mit Rücksicht auf die ungeheuere Verteuerung des Baues zu vermeiden, welche sich hieraus ergeben müßte. Alles müsse für diese Bahnbauten aus der Fremde bezogen werden und sei die Bewältigung der Arbeiten auch physisch unmöglich. Auch sei es sehr schwierig, unter den jetzigen Verhältnissen die Kosten aufzu¬ bringen, ohne an den Markt heranzutreten, was sehr zu überlegen wäre. Habe doch die ungarische Regierung schon seit zwei Jahren die Ermächtigung zu einer Rentenemission, ohne daß sie es für opportun halte, dieselbe in Anspruch zu neh¬ men. Man würde die bosnische Eisenbahnffage höchst unpopulär machen, wenn man unter ungünstigen Verhältnissen an den Markt herantreten würde. Die Bos¬ nier würden sich eben gedulden und sich damit zufrieden stellen müssen, wenn sie einen Teil der noch projektierten Bahnen erhalten. Die 1880er Gesetze weisen klar den Weg an beide Parlamente. Heute seien nicht einmal die Trassen der be¬ treffenden Bahnen festgestellt, umso weniger konnten die Kosten bestimmt wer¬ den. Man stehe somit vor lauter Unbekannten und nun sollten die Delegationen in einem Momente, wo die entsprechende gesetzliche Basis noch gar nicht gefun¬ den sei, sich sofort mit der Angelegenheit befassen. Er habe sich verpflichtet ge¬ sehen, diese Erklärungen abzugeben, damit klargestellt werde, daß die ungarische Regierung den Bahnbau nicht behindern wolle. Man könne es jedoch ungari- scherseits nicht als genügenden Grund für ein Abweichen von der gesetzlichen Basis betrachten, daß es derzeit unmöglich sei, eine Vorlage über bosnische Ei¬ senbahnen im österreichischen Reichsrate durchzubringen. Die ungarische Re¬ gierung halte an der bisherigen gesetzlichen Grundlage fest, um jedoch das Zu¬ standekommen des Bahnbaues zu erleichtern, gehe sie sogar so weit, das im vorigen Jahre aufgestellte Junktim fallen zu lassen. Über das könne sie nicht hin¬ ausgehen, doch liege es ja im Bereiche der Möglichkeit, daß sich die parlamenta¬ rischen Chancen einer solchen Vorlage im Reichsrate ändern. Der gemeinsame Finanzminister erklärt, er sei dem kgl. ung. Ministerpräsidenten für das in seiner Erklärung zutage tretende Entgegenkom- Khuen-Hedervdrys Bemerkung der gesetzlichen Voraussetzungen beziehen sich aufBilihskis Versuch, die gesetzmäßig vorgesehene Bewilligungfür Investitionsprogramme in Bosnien- Herzegowina durch die Parlamente beider Teile der Monarchie zu umgehen, um den parla¬ mentarischen Schwierigkeiten dieses Gesetzes in Cisleithanien zu entgehen. In Bilihskis Schreiben (Abschrift) an Strürgkh v. 18. 3.1912 hieß es, so wird man nach aussen hin [...] den wirklichen Investitionszweck verhüllen, Fa., FM., allg., Z. 23142/1912. <pb/>444 Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. 4. 1912 men sehr dankbar, aber er müsse leider offen aussprechen, daß die Stellungnahme des Grafen Khuen-Hederväry das Todesurteil für die bosnischen Bahnbauten be¬ deute. Es sei ja natürlich ausgeschlossen, daß sämtliche Linien zugleich gebaut werden. Doch sei mit dem Bekanntwerden des im Vorjahre von der gemeinsamen Ministerkonferenz beschlossenen Bauprogrammes zugleich die Kunde von dem damals aufgestellten Junktim nach Bosnien gedrungen und dies habe die Bosnier veranlaßt, auch von ihrem Standpunkte aus ein Junktim zu beschließen. Im Hin¬ blicke auf die sich hieraus ergebenden großen Schwierigkeiten und die Unmög¬ lichkeit, für die Aufbringung der zum Bahnbau notwendigen Mittel an den Markt heranzutreten, habe er sich veranlaßt gesehen, das von ihm empfohlene Mittel vorzuschlagen, welches übrigens auf den Vorschlag eines ungarischen Regie¬ rungsvertreters zurückgehe. Da Bosnien so große Auslagen für das Militär und die Gendarmerie zu tragen habe und nun sozusagen darum bettle, daß ihm etwas von diesen Kosten erlassen werde, sei es geradezu ein Geschäft, wenn das ge¬ meinsame Finanzministerium in die Lage komme, für diese Summen Bahnbauten ausführen zu können. Denn diese Bahnen müßten aufjeden Fall gebaut werden, schon aus strategischen Rücksichten und die Monarchie müßte auf jeden Fall gewisse Lasten in dieser Richtung auf sich nehmen. Er habe also geglaubt, durch seinen Vorschlag den beiden Regierungen zu Hilfe zu kommen. Wenn hingegen die finanzielle Situation Bosniens nicht erleichtert werde, würden die Delegatio¬ nen in Zukunft ohnehin gezwungen sein, dem Lande etwas zu bewilligen. Es handle sich also keineswegs um eine Umgehung des Gesetzes. Durch den von der ungarischen Regierung eingenommenen Standpunkt werde jedoch das Projekt begraben. Der Landtag sei vertagt, die Verwaltung stocke, er könne sich in Bos¬ nien nicht zeigen und das Resultat sei ein geradezu katastrophaler Zustand. Der kgl. ung. Ministerpräsident verweist nochmals darauf, daß sich die ungarische Gesetzgebung die Bewilligung von Bahnbauten Vorbe¬ halten habe und sie habe wohl gewußt warum, da hiemit ihr Einfluß auf die Rich¬ tung etwaiger Bahnbauten gewahrt ist. Wenn man in Österreich nicht geneigt sei, auf die Verhandlung einer bosnischen Bahnvorlage einzugehen, so sei dies zwar bedauerlich, aber für Ungarn kein Grund, von dem bisherigen Standpunkte abzu¬ gehen. Die ungarische Regierung lasse das Junktim fallen "wie dies aus der Zu¬ schrift derselben vom 12. dieses Monats an den Herrn gemeinsamen Finanzmini¬ ster hervorgeht." bDie Erklärungen des Herrn [kgl. ung.] Ministerpräsidenten auf den Seiten 18 und 20 enthalten eine uneingeschränkte Aufhebung des Junktim; in der obigen Note ist die wichtigste Linie Banjaluka - Jajce von der Aufhebung ausgenommen.11 Und wenn die Bosnier ihrerseits ein Junktim aufstellen, so sei das nicht die Schuld Ungarns, da dieses die Möglichkeit zur Ausführung der Bahnbauten biete. Wenn die Bosnier stärker sein wollen als beide Staaten der Monarchie, so entspreche dies nicht ihren Kräften. Die Monarchie könne sich nicht dem Diktat der Bosnier unterwerfen. Ungarn habe die Wege geebnet und sei auch jederzeit hiezu bereit. Er werde nicht umhin können, diese Tatsachen zu Einßigung Khuen-Hedervärys. b-b Einfiigung Bilinskis. <pb/>Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. 4. 1912 445 propagieren sowohl zur Steuer der Wahrheit als um zu beweisen, daß Ungarn keine Schuld treffe. Wenn mit den bosnischen Finanzen das Auskommen nicht gefunden werden würde, würde Ungarn auch Geld bewilligen. Die Bestimmun¬ gen des 1880er Gesetzes über die Bahnbauten seien jedoch grundlegende; wenn man von denselben abweichen wollte, würde alles ins Rollen kommen, denn es würde damit die bisherige Basis aufgegeben und neuen Schwierigkeiten Tür und Tor geöffnet sein. Von den Bestimmungen eines positiven Gesetzes, welches klar den Weg weise, könne nicht abgegangen werden. Der k. k. Ministerpräsident erklärt, der gemeinsame Finanzmi¬ nister habe auf die Schwierigkeiten hingewiesen, welche einer Regelung der Ei- senbahnffage im Sinne des § 3 der Gesetze vom Jahre 1880 in Österreich entge¬ genstehen. Er müsse das Bestehen der Schwierigkeiten vollkommen zugeben, da das österreichische Parlament durch eine Reihe von Jahren eine große Reihe von Lokalbahnwünschen hegt, welche bisher nicht befriedigt werden konnten. Vor Erledigung dieser Wünsche sei die Erfüllung bosnischer Eisenbahnforderungen außerordentlich schwer. Immerhin seien jedoch diese Schwierigkeiten nur vor¬ übergehend. Wenn der Herr kgl. ung. Ministerpräsident erklärt, daß in Ungarn solchen Anforderungen ohne weiteres entsprochen werden würde, wolle er diese nicht in Zweifel ziehen, obwohl das ungarische Parlament derzeit selbst termi¬ nierte Angelegenheiten wie beispielsweise die Zuckerkonvention keineswegs glatt zu erledigen in der Lage sei. Er möchte jedoch zur Erwägung geben, ob bei der kontemplierten Vorlage an die Delegationen deren Beziehung auf das Eisen¬ bahnwesen nicht fallen gelassen werden könnte und die Form einer Entschädi¬ gung für die militärische Prägravierung Bosniens und der Herzegowina gewählt werden könnte. Bosnien sei durch die Erhaltung der vier Regimenter und des Jä¬ gerbataillons durch einen Teil der Gendarmerieauslagen und endlich durch seine Leistung fiir strategische Bahnen wie die Ostbahn und die Strecke Gabela-Seleni- ka prägraviert. Man lege sich die Frage vor, ob beide Regierungen nicht in der Lage seien, unter diesem Titel von den Delegationen eine entsprechende Summe anzufordem. Im Sinne des § 4 der 80er Gesetze handle es sich hier um gemeinsa¬ me Auslagen. Es sei dann eine interne Angelegenheit, welche Verwendung diese Entschädigung in Bosnien finde. Der entsprechende Einfluß auf die Führung der Bahntrassen sei den Regierungen ohnehin durch das Landesstatut gesichert. Der kgl. ung. Ministerpräsident bemerkt, daß Ungarn bereit sei, eine Bedeckung für Mehrkosten zu übernehmen, aber eine solche künstliche Konstruktion sei nach ungarischer Auffassung schwer durchführbar. Es sei dies eine Angelegenheit, welche im Reichstag votiert werden müsse und wollte man den in Rede stehenden Umweg wählen, so würde eine solche Vorlage im Parla¬ ment obstruiert werden. Wenn sich eine andere Basis finden lasse, stehe dem nichts im Wege, aber es gehe nicht an, Gendarmen mit Eisenbahnen zu kompen¬ sieren und dies alles solle geschehen, weil man aufnormalem Wege im Reichsrat keine Majorität dafür finde und weil die Bosniaken, wenn sie nicht alle Rahnen erhalten, überhaupt keine Bahnen wollen. Und zugleich ergebe sich die Frage, wozu heute schon die Bedeckung für Bahnen geschaffen werden solle, deren Bau <pb/>446 Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. 4. 1912 erst in Jahren in Angriff genommen werden solle. Das könne die ungarische Re¬ gierung nicht vertreten. Der gemeinsame Finanzminister bemerkt, daß ja schließlich die Bahnen nicht absolut gebaut werden müßten, daß Bosnien aber jedenfalls ei¬ nen Anspruch auf Ersatz des Geldes habe, welches ihm gebühre. Der kgl. ung. Ministerpräsident bemerkt weiters, der vom gemeinsamen Finanzminister aufgeworfene Plan sei so neu, daß man sich mit demselben doch erst ernstlich beschäftigen müsse, da so grundlegende Änderun¬ gen sehr wohl zu überlegen seien. Alles sei an den bisherigen Zustand gewöhnt, es müßte also eine Änderung erst gründlich vorbereitet werden, damit auch die öffentliche Meinung dieselbe akzeptabel finde. Die Monarchie zahle ohnehin auf Bosnien darauf und zwar in steigendem Maße, wobei zu berücksichtigen sei, daß überdies die militärischen Auslagen, welche die Monarchie für Bosnien aufwen- de, zum großen Teile im Lande bleiben. Der gemeinsame Finanzminister möchte dem Vorwurfe be¬ gegnen, daß er alles Umstürzen wolle. Dies liege ihm ferne, doch habe er diese Frage vorgefimden und seine Bestrebungen seien kein Umstürzen, sondern eine konsequente Fortführung der bisherigen Aktion. Er müsse die Angelegenheit na¬ türlich vom Standpunkte Bosniens und der Herzegowina betrachten. Das Land müsse gehoben werden, denn abgesehen von der vielfach so ersprießlichen Tätig¬ keit der Militärverwaltung sei das Land ohne Zweifel ein wenig wie eine Kolonie behandelt worden. Der kgl. ung. Ministerpräsident erklärt sich als entschiede¬ ner Gegner einer solchen Behandlung, ein Standpunkt, welchen er auch immer vertreten habe. Dies hindere aber nicht, daß er für jede Transaktion auf der For¬ derung einer gesetzlichen Basis beharren müsse. Eine solche sei in dem in Rede stehenden Vorschläge nicht enthalten. Über die Details der Angelegenheit könne man jedoch noch sprechen, denn es stünden ja vielleicht noch andere Wege offen. So würde sich ja zum Beispiel jenes Moment, daß Bosnien heute durch die Ver¬ zinsung strategischer Bahnen belastet sei, dazu eignen, die Grundlage einer Transaktion zu bilden. Die kgl. ung. Regierung sehe weiteren Vorschlägen in dieser Richtung sehr gerne entgegen. Der Vorsitzende regt nunmehr, auf das eigentliche Thema der Bera¬ tung zurückkommend, die weitere Besprechung des vom k. k. Ministerpräsiden¬ ten aufgeworfenen Gedankens an, ob nicht die Delegationsverhandlungen so ein¬ gerichtet werden könnten, daß der ungarischen Delegation eine längere Pause zur Verfügung stünde, während die österreichische Delegation ihre Beratung fortset¬ zen würde und bemerkt, daß dieser Plan vom Standpunkte seines Ressorts jeden¬ falls mit erheblichen Unzukömmlichkeiten verbunden wäre. Es entspinnt sich eine längere Diskussion über diese Frage, in deren Verlaufe verschiedene Einwendungen erhoben werden. Der gemeinsame Finanzminister erklärt, daß er angesichts der Mitteilungen des kgl. ung. Ministerpräsidenten sich nicht in der Lage sehen <pb/>Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 14. 4. 1912 447 würde, die Verantwortung für die Abhaltung einer definitiven Delegationstagung zu übernehmen. Der kgl. ung. Ministerpräsident spricht sich dahin aus, daß er dem Plane des Grafen Stürgkh zwar nicht entgegentreten wolle, daß er densel¬ ben jedoch nicht für praktisch halte, da er die Verschleppung der Delegationsver- handlungen begünstige. Der Vorsitzende beantragt, daß die Geltungsdauer des in Aussicht ge¬ nommenen Budgetprovisoriums auf sechs Monate festgesetzt werde, da es zwar wahrscheinlich sei, daß die definitive Delegationstagung schon früher werde be¬ endet sein können, daß aber bei Eintritt unerwarteter Schwierigkeiten ein kürze¬ res Provisorium eine ernstere Verlegenheit nach sich ziehen könnte. Es folgt eine längere Debatte über die Geltungsdauer des anzusprechenden Provisoriums und den Termin für die Wiederaufnahme der Delegationsverhand¬ lungen, in deren Verlaufe sich der kgl. ung. Ministerpräsident für die Anberaumung eines je früheren Datums ausspricht. Der k. k. Ministerpräsident schlägt die Wiederaufnahme der Delegationsverhandlungen für den 23. April vor und beantragt, daß ein am 21. April einzuberufender Ministerrat die definitive Entscheidung darüber treffen solle, ob die Delegationstagung einen provisorischen oder definitiven Charakter tragen solle. Die Konferenz geht sodann in eine Beratung über die Textierung der Proviso- rialvorlage ein und beschließt, daß dieselbe auf sechs Monate zu lauten habe und daß der Ausdruck ,,aliquoter" Teil im Texte der Vorlage behufs Ermöglichung einer entsprechenden Dotierung der gemeinsamen Ressorts über den Rahmen des Voranschlages pro 1911 hinaus zu entfallen habe. Der Ministerrat beschließt sodann die Abhaltung einer weiteren Konferenz am 21. April 1912 zur Festsetzung des endgiltigen Programmes der Delegationsta¬ gung und zur weiteren Beratung der bosnischen Eisenbahnfrage.5 Der Vorsitzende erklärt hierauf die Verhandlung für geschlossen. Berchtold Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, am 10. Mai 1912. Franz Joseph. Wegen des Rücktrittes Khuen-Hedervärys am 16. 4. 1912 und der Ernennung Lukdcs zum ungarischen Ministerpräsidenten am 22. 4.1912 kam das Programm der Delegationstagung nicht mehr in einer gemeinsamen Ministerkonferenz zur Sprache. Auf Vortrag des gemeinsa¬ men Ministeriums v. 20. 4. 1912 wurde mit Ah. E. v. 23. 4. 1912 das gemeinsame Budgetpro¬ visoriumsfür die Zeit 1. 5. 1912 bis 31. 10. 1912 in den Delegationen eingebracht, HHStA., Kab. Kanzlei, KZ. 1006/1912. Der Vortrag Berchtolds v. 8. 5. 1912 wegen des von den Dele¬ gationen angenommenen Budgetprovisoriums wurde mit Ah. E. v. 8. 5. 1912 resolviert, ebd., KZ. 1185/1912. Fortsetzung zum Budgetfür 1912 in GMR. v. 14. 9.1912, GMKPZ. 495. Die bosnische Eisenbahnfrage wurde erneut in GMR. v. 2. 5. 1912, GMKPZ. 493, beraten. <pb/>