Gemeinsamer Ministerrat, 6. 1. 1907
I. Einleitung der Handelsvertragsverhandlungen mit Rumänien und Bulgarien
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z71.pdf.
Nr. 71 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 6.1.1907 543 merken, daß die starke Steigerung der Fleischpreise auch heuer Überschreitungen der betreffenden Budgetposition - nach seiner Schätzung um circa 2 Millionen - zur Folge haben werde. Über neuerlichen Wunsch des k. k. Finanzministers Ritter von Korytowski, dem sich auch der kgl. ung. Ministerpräsident Wekerle anschließt, erklärt sich der gemeinsame Kriegsminister Ritter v. Pitreich bereit, die voraussichtlichen Kreditüberschreitungen nach Tunlichkeit den beiden Finanzverwaltungen ehestens mitteilen zu wollen. Der hierauf von dem Vorsitzenden in Vorschlag gebrachte Termin des 26. November 1906 als Tag der Einberufung der Delegationen wird von der Konferenz angenommen. Nachdem sohin die Tagesordnung erledigt ist, schließt der Vorsitzende die Sitzung. Goluchowski Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, 27. Oktober 1906. Franz Joseph. Nr. 71 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 6. Jänner 1907 RS. (undRK.) , Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident Wekerle, derk. k. Ministerpräsident Freiherrv. Beck, der kgl. ung. Handelsminister v. Kossuth, der kgl. ung. Ackerbauminister v. Daranyi, der k. k. Handelsminister Fort, der k. k. Ackerbauminister Graf Auersperg, der k. k. Finanzminister Ritter v. Koiytowski, der Staats¬ sekretär im kgl. ung. Handelsministeriumv. Szterenyi, derSektionschefim k. k. Handelsministerium [Ritter] v. Roessler. Protokollführen der k. u. k. Hof- und Ministerialrat v. Berger. Gegenstand: Einleitung der Handelsvertragsverhandlungen mit Rumänien und Bulgarien. KZ. 13 - GMGZ. 460 Protokoll des zu Budapest am 6. Jänner 1907 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬ same Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Freiherm v. Aehrenthal. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und bemerkt, daß es sich heute, wie es ja den Mitgliedern der Konferenzbekannt sei, darum handle festzustellen, ob angesichts des Umstandes, als in der Zoll- und Handelskonferenz, die im verflossenen Monate zu Budapest tagte, eine vollständige Einigung nicht erzielt werden konnte, der Minister des Äußern ermächtigt werde, in die Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien einzutreten. Mit Serbien seien die Verhandlungen im Zuge und liegen die diesbezügli¬ chen Ermächtigungen vor.1 Die Zoll- und Handelskbnferenz habe nun mit Rücksicht /i 1 Mit dem mit Rumänien, Bulgarien und Serbien abzuschließenden Handelsvertrag befaßte sich früher der GMR. v. 10.1.1906, GMCZ. 455; GMR v. 16.1.1906 GMCZ. 456; GMR v. 2.2.1906 GMCZ. 457; GMR. v. 27. 2. 1906 GMCZ. 458. Die Beratungen in Budapest Protokoll über die Beratung der Zoll- und Handelskonferenz in Angelegenheit derVertragsverhandlungen mit Bulgarien und Rumänien, HHStA., <pb/>544 Nr. 71 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 6.1.1907 auf neue Schwierigkeiten das Ansuchen gestellt, daß diese Fragen von einer gemeinsa¬ men Ministerkonferenz besprochen und entschieden würden, weshalb der Vorsitzende den Zusammentritt der heutigen Konferenz erbeten habe. Der Vorsitzende fügt bei, daß nach seiner Auffassung diese Schwierigkeiten nicht allzu bedeutend seien, und daß er hoffe, daß die Konferenz diesfalls zu einem Ergebnisse führen werde. Redner glaubt vor allem, seinen eigenen Standpunkt dahin beleuchten und betonen zu sollen, daß er, nämlich als Minister des Äußern, den größten Wert darauf legen müsse, diese Ermäch¬ tigung zu erhalten, und zwar ebenso aus wirtschaftlichen wie aus politischen Gründen. Aus wirtschaftlichen Gründen sei es klar, daß die Monarchie eine schwierige Lage habe, indem die anderen großen und kleinen Staaten bereits Verträge haben und wir zuletzt kämen. Jetzt sei aber vielleicht ein Moment, das die Vertragsverhandlungen mit Rumänien und Bulgarien erleichtern könnte, und das sei der Umstand, daß wir mit Serbien noch nicht abgeschlossen haben und man daher in Bukarest wie in Sofia größeren Wert darauf legen werde, mit uns zu einem Abschlüsse zu kommen. Es würde uns auch ermöglicht sein, jene Begünstigungen oder einen Teil derselben, die wir Serbien zugedacht haben, Rumänien und Bulgarien zukommen zu lassen. Dieses günstige Moment würde aber sofort entfallen, wenn man erfahren würde, daß die nächste Antwortnote der serbischen Regierung unbefriedigend lautet. Aber auch vom politischen Gesichtspunkte aus möchte der Vorsitzende den größten Wert darauf legen, daß die Monarchie langfristige Verträge mit den Balkanstaaten schließe. Österreich- Ungarn sei infolge seiner Stellung in Bosnien eine Balkangroßmacht, und gerade die Monarchie habe keine Verträge, während andere Staaten sich feste Verträge auf lange Zeit hinaus gesichert hätten. Wie könne der Minister des Äußern die Beziehungen zu den Balkanstaaten pflegen, wenn er nicht gesicherte Verträge auf eine lange Reihe von Jahren habe? Die Deutschen, Franzosen, Engländer, Italiener könnten leicht an unsere Stelle kommen. Mit der Entwicklung der wirtschaftlichen Beziehungen nehme aber auch der politische Einfluß zu, und es sei daher evident, daß der Vorsitzende als Minister des Äußern das größte Gewicht darauf legen müsse, daß die beiden Regie- rungen ihn ermächtigen, jetzt in die Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien einzutreten. Als modus procedendi möchte Redner in Vorschlag bringen, daß das Ministerium des Äußern ermächtigt werde, Verhandlungen mit den beiden genannten Staaten über Handelsverträge mit der Dauer bis 1917 zu führen und solche langfristige Verträge abzuschließen, die ab 1. Jänner 1908 laufen würden. Die Verhandlungen wären aufgrund der Beschlüsse der Zoll- und Handelskonferenz meritorisch bis zur dritten Lesung zu führen, dann in suspenso zu lassen.2 Dann wären AR., F. 37, Karton 58, Rumänien 4, Nr. 81. Da die prinzipielle Meinungsverschiedenheit zwischen der österreichischen und der ungarischen Seite bei der Beratung nicht überbrückt werden konnte, wurde die Angelegenheit an die beiden Regierungen verwiesen. (Der ungarische Verhandlungspartner stimmt nämlich zu, daß die Handelsvertragsverhandlungen mit den oben genannten Ländern aufgenommen werden, er sei jedochnichtbereit, denHandelsvertrageffektivzu schließen, insolange die zwischen Österreich und Ungarn obschwebenden Ausgleichsfragen nicht definitiv abgewickelt werden.) 2 Aehrenthals Vorschlag entspricht dem Anspruch der ungarischen Regierung siehe Anm. 1. <pb/>Nr. 71 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 6.1.1907 545 die beiden Regierungen in der Lage, zu dem ihnen konvenierenden Zeitpunkte die dritte Lesung vorzunehmen und zu dem Inhalte der Verträge Stellung zu nehmen. Was nun Serbien betreffe, so habe sich die Situation nicht geändert. Unsere letzte Note an die serbische Regierung sei bis nun unbeantwortet geblieben, und es sei auch anzuneh¬ men, daß die Antwort nicht befriedigend ausfallen werde.3 Was dann zu geschehen habe, darüber wolle Redner der Zoll- und Handelskonferenz nicht vorgreifen. Betonen müsse der Vorsitzende, daß die Frage nicht ausschließlich vom wirtschaftlichen Stand¬ punkte zu betrachten sei. Die serbische Regierung scheine in letzter Zeit übermütig geworden zu sein, wie dies unter anderem der Abschluß der neuen Anleihe beweise,4 kurz, es scheine keine Disposition vorhanden, sich mit der Beantwortung unserer Note zu beeüen. Der k. u. k. Gesandte in Belgrad sei übrigens bereits beauftragt worden, den serbischen Ministerpräsidenten Pasic5 an die unserer Monarchie gebührende Achtung zu erinnern. Redner nehme auch die Sache nicht so tragisch, da Serbien in politisch schwierigen Verhältnissen sich befinde. Immerhin müsse die Monarchie als Großmacht eine größere Berücksichtigung von Serbien beanspruchen. Der Vorsitzende schließt seme Ausführungen, indem er aufgrund des Vorangesagten hervorhebt, daß diese wirtschaftliche Frage gewiß auch eines politischen Hintergrundes nicht entbehre. Der kgl. ung. Ministerpräsident Wekerle erklärt namens der un¬ garischen Regierung, daß dieselbe damit einverstanden sei, daß die Verhandlungen bis inklusive der zweiten Lesung geführt werden, wobei jedoch den beiden Regierungen das Recht Vorbehalten sei, bei der dritten Lektüre ihre Stellungnahme zu dem Inhalte der Vorträge zu präzisieren. Der k.k. Ministerpräsident Freiherr v. Beck bemerkt, daß er den Darlegungen des Vorsitzenden, insoweit es sich um die politische Auffassung handelt, nur beipflichten könne. Aber auch aus handelspolitischen Rücksichten stimme er diesen Ausführungen zu, und zwar im wohlverstandenem Interesse Österreichs und Ungarns. Redner habe sich nie auf einen einseitigen Standpunkt gesteüt, sondern es insbesondere als seine Aufgabe betrachtet, bei diesen Verhandlungen nicht einseitig österreichische Interessen zu vertreten, sondern auch die ungarischen. Die gleiche Auffassung sei übrigens auch stets bei den ungarischen Delegierten vorhanden gewesen, wie dies die bisherigen Verträge beweisen. Es sei wichtig, zu einem Vertrage mit Rumänien zu kommen, schon weü dadurch Serbien gewissermaßen ausgeschaltet werde. Überdies würde es gelingen, ohne zu große Opfer einen günstigen Vertragsab¬ schluß mit Rumänien zu erreichen, da dessen Interesse für Viehimport klar zutage liege. Es könnte sonach ein Vertragsabschluß erzielt Werden, der unsererseits, wie Redner wiederholen möchte, keine großen Opfer erheischen würde. Es würde aber noch einen Vorteü in zweifacher Richtung bieten, indem einerseits das gekürzt würde, was Serbien 3 DJORDJEVie, UapHHCKH paT Ayerpo-Vrapcice h Cp6nje 1906-1911400-404. Siehe auch den Bericht von Ritter v. Löwenthal, k.u.k. Geschäftsträger in Belgrad, v. 21.12.1906über dieAbsichten der serbischen Reperung, HHStA., AR-, F. 37, Karton 46, Serbien 6, Nr. 185. 4 Janossy, Der handelspolitische Konflikt zwischen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie und Serbien in den Jahren 1904-1910 297-298; siehe auch DjordevM, UapuHCKH par Aycrpo-VrapcKe h Cpönje 1906-1911354-362. 5 Zur Person Pasids siehe GMRProt. v. 2. 2.1906, GMCZ. 457, Anm. 9. <pb/>546 Nr. 71 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 6.1.1907 zu fordern hat, und andererseits ein Standard geschaffen würde, dem sich Serbien akkomodieren müßte. Was die Modalität anbelangt, daß man die Verhandlungen bis inklusive der zweiten Lesung führe und die dritte Vorbehalte, so schließe sich Redner vollkommen dem Minister des Äußern an, was zulasse, daß eventuell im Wege einer dritten Lektüre jene Änderungen vorzunehmen wären, wenn die Ausgleichsverhand¬ lungen dies erfordern sollten. Hiemit wären diese Verträge bis zur dritten Lesung ajoumiert und könne gehofft werden, daß bis dahin keine Meinungsdifferenzen sich ergeben. Der kgl. ung. Ackerbauminister v. Daränyi, welcher hierauf das Wort ergreift, pflichtet der Meinung des k. k. Ministerpräsidenten bei, daß die merito- rischen Verhandlungen mit Rumänien und Bulgarien begonnen und bis inklusive der zweiten Lesung geführt werden können. Nur müßten bis zu diesem Zeitpunkte gewisse Fragen zwischen Österreich und Ungarn gelöst sein. In dieser Richtung müsse Redner darauf aufmerksam machen, daß, falls von der Monarchie gewisse Erleichterungen den RalWanstaaten bezüglich der Vieheinfuhr gewährt werden, die ungarische Regierung vorher sicher sein müsse, wie diesfalls das Verhältnis Ungarns zu Österreich stünde. Redner meint, daß in den Konzessionen Serbien gegenüber zu weit gegangen wurde und es am Platze schiene, falls mit Serbien weiter verhandelt würde, die Erklärung abzugeben, daß die Monarchie sich diesbezüglich nicht mehr als gebunden erachte. Der Vorsitzende erklärt, daß dieser Standpunkt auch der seine sei, so daß die Verhandlungen mit Serbien von Anfang an auf neuer Basis zu führen sein werden. Anknüpfend an diese Bemerkung des Vorsitzenden bezeichnet der kgl. ung. Ministe rpräsident Wekerle es [als] notwendig, daß die österreichische Regierung zur Kenntnis nehme, daß Ungarn Konzessionen auf veterinärem Gebiete nur dann geben könne, wenn ungarisches Vieh frei in Österreich zirkulieren könne. Der k.k. Ministerpräsident Freiherr v. B eck erwidert hierauf, daß es jeder der beiden Regierungen offenstehe, bei der dritten Lesung der Verträge ihre Stellungnahme zu den einzelnen Vertragsbestimmungen zu kennzeichnen, so daß die Frage des Viehverkehres bis dorthin eine offene bleibe, wobei er gerne erkläre, daß die ungarische Regierung von österreichischer Seite auf die loyalste Würdigung der unga¬ rischen Verhältnisse rechnen könne. Der kgl. ung. Ackerbauminister v. Daränyi bezeichnet es als er¬ wünscht, wenn der k. k. Ministerpräsident schon jetzt erklären würde, daß die ungari¬ sche Viehausfuhr nach Österreich garantiert erscheine, da sonst die Verhandlungen erschwert und den Balkanstaaten gegenüber Zwangslagen geschaffen würden, die zu einem Zollkriege führen könnten. Demgegenüber bemerkt der k. k. Ministerpräsident Freiherr v. Beck, daß er derzeit, wo er nicht überblicken könne, wie sich die Vertragsverhand¬ lungen stellen werden, nicht in der Lage wäre, eine bindende Erklärung abzugeben; immerhin sei keinesfalls auf österreichischer Seite die Absicht vorhanden, die Ab¬ schlüsse der Verträge mit Rumänien und Bulgarien dazu zu benützen, um die ungari¬ schen Interessen zu schädigen. Vor der definitiven Annahme dieser beiden Verträge werde hoffentlich, wie über alle anderen Materien des Ausgleiches, auch eine Verstän¬ digung der beiden Regierungen in der Frage des Viehverkehres zustande kommen. <pb/>Nr. 72 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 11.9.1907 547 Nachdem diese Erklärung von dem kgl. ung. Ministerpräsidenten W e k e r 1 e zur Kenntnis genommen wurde, konstatiert der Vorsitzende die volle Übereinstimmung der Konferenzmitglieder und resümiert dahin, daß sonach das Ministerium des Äußern ermächtigt wird, in Verhandlungen mit Rumänien und Bulga¬ rien und auch Serbien einzutreten, die Verhandlungen in merito bis inklusive, der zweiten Lesung zu beenden und die dritte Lesung dieser auf diese Weise erzielten Ergebnisse zu reservieren, bis die beiden Regierungen zu einer definitiven Beschlu߬ fassung gelangt sein werden. Der k. k. Ministerpräsident Freiherr v. Beck betont noch, daß schon bei der Diktion der Vertragsbestimmungen eine Ausdrucksweise gebraucht werden wird, welche dem Standpunkte der beiden Regierungen in keiner Weise präju- diziere. Sowürde beispielsweise nicht von einem ,,österreichisch-ungarischen", sondern von einem geltenden oder allgemeinen Tarife u. dgl. mehr gesprochen werden. Sollten sich bezügliche staatsrechtliche Bezeichnungen nicht vermeiden lassen, welche ungari- scherseits beanständet werden, so würden diese mit dem Vorbehalte gebraucht werden, daß die beiden Regierungen zu ihnen nachträglich, je nach dem Ergebnisse der zwi¬ schen ihnen obschwebenden Verhandlungen, Stellung nehmen können. Da sohin die Tagesordnung erschöpft erscheint, schließt der Vorsitzende die Sitzung. Aehrenthal Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, 23. Februar 1907. Franz Joseph. Nr. 72 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 11. September 1907 RS. (und RK) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident.Wekerle, derk. k. Ministerpräsident Freiherrv. Beck, der' kgl. ung. Handelsminister v. Kossuth, der kgl. ung. Ackerbauminister v. Daranyi, der kgl. ung. Minister für Kultus und Unterricht Graf Apponyi, der k. k. Justizminister Klein, der k. k. Finanzminister v. Koiytowski, der k. k. Ackerbauminister Graf Auersperg, der k. k. Handelsminister Fort, der k. k. Eisenbahnminister Edler v. Derschatta. Protokollführer der k. u. k. Hof- und Ministerialrat Ritter v. Weil. Gegenstand: Feststellung der im internationalen Verkehr, so insbesondere bei Staatsverträgen und anderen internationalen Akten anzuwendenden staatsrechtlichen Bezeichnungsmodalitäten; Einsetzung einer Kommission zur Erstattung diesbezüglicher Vorschläge. KZ. 19/1908-GMCZ. 461 Protokoll des zu Wien am 11. September 1907 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Ministers des k. u. k. Hauses und des Äußern Freiherm v. Aehrenthal. Der Vorsitzende begrüßt die erschienenen Herren und will zunächst mit einigen einleitenden Worten den Gegenstand der heutigen Beratung kennzeichnen. <pb/>