Gemeinsamer Ministerrat, 15. 11. 1898
I. Der Ausbau der Wehrmacht und die Feststellung des Rekrutenkontingentes
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z28.pdf.
Nr. 28 GemeinsamerMinisterreu, Budapest, 15.11.1899 157 Der Vorsitzende schließt hierauf die Sitzung, indem er konstatiert, daß bezüglich des gemeinsamen Voranschlages der Ausgaben und Einnahmen der österreichisch-un¬ garischen Monarchie pro 1900 in der Konferenz eine vollkommene Übereinstimmung erzielt worden ist. Goluchowski Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Budapest, 16. November 1899. Franz Joseph. Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 15. November 1899 RS. (undRK.) Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Goluchowski, der kgl. ung' Minister¬ präsident v. Szell, der mit dem Vorsitze im k. k. Ministerrate betraute k. k. Ackerbauminister Graf Gary [-Aldringen], der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v. Krieghammer, der kgl. ung. Landes¬ verteidigungsminister FZM. Freiherr v. Fejdrväry, der k. k. Landesverteidigungsminister FZM. Graf Wel- sersheimb, der kgl. ung. Finanzminister v. Lukacs, der Leiter des k. k. Finanzministeriums Sektionschef Ritter v. Kniaziotucki. Protokollführer Legationsrat v. Mdrey. Gegenstand: Der Ausbau der Wehrmacht und die Feststellung des Rekrutenkontingentes. KZ. 95 - GMCZ. 417 Protokoll des zu Budapest am 15. November 1899 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und Königs. Se. k. u. k. apost Majestät geruhen die Sitzung mit dem Hinweise darauf einzuleiten, daß in der am 29. Juni 1. J. stattgehabten gemeinsamen Ministerkonferenz die Frage des Ausbaues der Wehrmacht und der Erhöhung des Rekrutenkontingentes diskutiert wurde und schließlich an die beiden Regierungen der Auftrag erging, sich über die Modalitäten der Durchführbarkeit des diesfälligen Elaborates der Heereslei¬ tung Klarheit zu verschaffen.1 Nachdem nun über die Einbringung der Vorlagen bezüglich des Rekrutenkontingentes in beiden Parlamenten, speziell im ungarischen, entschieden werden müsse, sei dermalen der Moment gekommen, darüber schlüssig zu werden, ob man ein erhöhtes Kontingent anfordem oder vorläufig lediglich die bishe¬ rige Ziffer des letzteren verlängern solle. In der Konferenz im Juni habe die Auffassung vorgeherrscht, daß es eventuell möglich sein werde, vor der nächsten Delegation mit einer Erhöhung des Rekrutenkontingentes hervorzutreten, um auf diese Weise nicht wieder ein Jahr zu verlieren. Heute handle es sich aber nur um die Entscheidung der Frage, was jetzt zu tun sei, ob man nämlich nur provisorisch das bisherige Gesetz verlängern oder aber eine Erhöhung des Kontingentes eintreten lassen solle. Vom müitärischen Standpunkte müsse betont werden, daß die Frage der Erhöhung des 1 GMR. v. 29.6.1899, GMCZ. 415. <pb/>158 Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 15.11.1899 Rekrutenkontingentes eine außerordentlich dringende und wichtige sei, wenn die Großmachtstellung Österreich-Ungams aufrechterhalten und der Monarchie wieder die Möglichkeit geboten werden solle, gegebenenfalls mit Nachdruck aufzutreten. Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell gestattet sich zunächst, anknüpfend an seine Äußerungen in der im Juni 1. J. abgehaltenen Konferenz, neuerlich zu erklären, daß er nach den von Ah. Seite zur Unterstützung der Forderungen der Heeresverwaltung dargelegten Momenten seinerseits von dem Wunsche durchdrungen sei, die Fortentwicklung der Armee nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit der beiden Staaten zu fördern, und die große Verantwortlichkeit dafür fühle, daß aUes geschehe, was zur Sicherung der Monarchie nötig sei. Die Durchführung der einschlägigen Postulate der Heeresverwaltung sei aber an zwei Voraussetzungen geknüpft, nämlich einerseits an die finanzielle Möglichkeit und andererseits an den Umstand, daß die ganze Aktion in einem Momente in Angriff genommen werden müsse, wo sie auch durchgeführt werden könne, da in dem Falle, als die einmal begonnene Aktion dann in Schwebe bliebe, eine Schädigung des Ansehens der Monarchie imvermeidlich eintreten würde. Man müsse sich also über die systematische Bedeckungasfragea der bezüglichen Auslagen klarwerden. Die hierüber in den letzten Monaten zwischen den beiden Regierungen und dem gemeinsamen Kriegsministerium gepflogene Korrespondenz habe zu keinem positiven Resultate geführt, da die beiden Finanzminister erklärten, bei den gegenwärtigen Verhältnissen die nötigen Mittel nicht aufbringen zu können.2 Es handle sich um eine Mehrbelastung von bso außergewöhnlicher Höhe und Bedeutung von jährlichb circa 70 Millionen, die sich zwar auf eine Reihe von Jahren erstrecken, cdaß selbe in diesem Ausmaße den größten finanziellen Schwierigkeiten begegnen wird,c und dermalen sei es unmöglich, sich ein klares Bild über die "Möglichkeit derd Bedeckung zu machen. Bei der heutigen Lage des Geldmarktes in ganz Europa könne man mit einem Anlehen ohne große Schädigung des Kredites der Monarchie nicht hervortreten. Abgesehen von der politischen Lage, sei also der jetzige Moment nicht dafür geeignet, diese im übrigen gewiß dringliche Frage zu entscheiden. Redner wolle sich im Prinzipe durchaus nicht ablehnend verhalten, es handle sich nur [um] edie finanzielle und Bedeckungsfrage, demnach® um den Umfang und den Zeitpunkt der betreffenden Aktion. Die Frage müsse noch weiter studiert, die Verhandlungen der beiden Regierungen mit dem gemeinsamen Kriegsministerium fortgesetzt werden. Im gegenwärtigen Augenblicke erscheine aber nur eine vorläufige Verlängerung des Wehr¬ gesetzes und der dermaligen Ziffer des Rekrutenkontingentes möglich. Der mit dem Vorsitze im k.k. Ministerrate betraute k.k. Ackerbauminister Graf Clary erlaubt sich zu erklären, daß er sich im Einfügung Sziüs. b-b EinßgungSziUs. c-c Einfügung SziUs. d_d Einfügung SziUs. e_e Einßgung Szills. 2 Der k. k. Finanzminister an Krieghammer v. 3. 8. 1899, KA., KM., Präs. 26-1/7/1899. Der kgl. ung. Finanzminister an Krieghammer v. 2.8.1899, ebd. <pb/>Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 15.11.1899 159 großen und ganzen den Ausführungen seines Vorredners anschließe. Auch österreichi- scherseits anerkenne man die Notwendigkeit der Ausgestaltung der Wehrmacht, welche in den letzten Jahrzehnten zurückgeblieben sei, und wolle zu diesem Behufe alle zulässigen Opfer bringen. Die finanziellen und politischen Verhältnisse im österreichi¬ schen Staatsgebiete seien aber gegenwärtig derart beschaffen, daß es äußerst schwierig sein werde, an die Lösung dieser Frage heranzutreten, umso mehr als es nicht ganz klar sei, in welchem Maße die Ausgestaltung der Wehrmacht stattfinden solle, ob zum Beispiel die Erhöhung des Rekrutenkontingentes um circa 50 000 Mann unbedingt nötig sei, oder ob eventueU auch eine geringere Steigerung der dermaligen Ziffer genügen würde. Es würde sich also empfehlen, die Verhandlungen über die ganze Angelegenheit fortzuführen, in der Hoffnung, daß sich die Durchführung der Sache im nächsten Jahre als möglich erweisen werde. Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v. Krieg¬ hammer erbittet sich das Wort um darzulegen, daß eine Reduktion der gegenwärtig den beiden Regierungen vorliegenden, ohnedies gegenüber dem ursprünglichen Plane äußerst restringierten Anforderungen untunlich sei.3 Es würde hiedurch ein Flickwerk geschaffen werden, dessen spätere Ergänzung nur noch größeren Schwierigkeiten ausgesetzt wäre, und welches überdies für die Armee den Nachteü eines Übergangs¬ stadiums bedeuten würde. Nach dem vorliegenden Plane würde der ganze Ausbau hgrmnnig/-ti heranwachsen, und jede Veränderung wäre mit Gefahren sowohl für die Übergangsperiode als auch für die Durchführung der ganzen Aktion verbunden. Der kk. Landesverteidigungsminister FZM. GrafWelsers- h e i m b möchte sich die Freiheit nehmen daraufhinzuweisen, daß seit drei Jahren bei der Diskussion dieser Frage zwar immer die prinzipielle Geneigtheit, die so wichtige Fortentwicklung der Wehrmacht zu ermöglichen, geäußert, andererseits aber die Un¬ möglichkeit demonstriert werde, im gegebenen Momente über die einzelnen Fragen schlüssig zu werden. Angesichts dieser Situation, für die es ja gewiß triftige Gründe gebe, erscheine es notwendig, daß man vor allem im Schoße der Regierungen zu einem klaren Entschlüsse darüber komme, in welchem Umfange die Aktion überhaupt durch¬ führbarwäre, und Hann erst entscheide, wannund inwelcherWeise diese Durchführung stattzufinden hätte. Es würde sich also zunächst um die Frage handeln, was überhaupt seitens der beiden Regierungen für die Zukunft finanziell als möglich erachte^ werde, und Hann um die weitere Frage, wann und wie an die Durchführung geschritten werden könnte. Bei dem bisher dieser Angelegenheit gegenüber beobachteten Vorgänge trete nicht nur ein Verlust an Zeit, sondern auch ein steter Verlust von Staatsmitteln ein, welche für andere Zwecke verausgabt werden und daher diesen militärischen Anfor¬ derungen entgehen. Das Elaborat der Heeresverwaltung sei schon seit geraumer Zeit in den HänHpm der beiden Regierungen, und es wäre somit schon eine Klarheit darüber möglich, ob die finanziellen Verhältnisse ein Emgehen auf diese Anforderungen über¬ haupt möglich erscheinen lassen oder nicht. Eine interne Verständigung darüber, was 3 Vortrag des gemeinsamen Kriegsministers über den Ausbau der Wehrmacht v. 4^5.1899. Siehe GMRProt. v. 29.6.1898, GMCZ. 415, Anm. 1. Vgl. Becks Denkschrift über die allgemeinen militärischen Verhältnisse zu Ende des Jahres 1899 v. 27.12.1899, KA., MKSM. 25-1/3/1900. <pb/>160 Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 15.11.1899 diesfalls finanziell geleistet werden könne und solle, wäre dringend notwendig und in kürzester Zeit erreichbar. Auch die Einbringung des Gesetzes über das Rekrutenkon¬ tingent sei hievon direkt berührt, da ein erhöhtes Kontingent einer eingehenden Dar¬ legung bedürfe, und hiebei ein Hinweis auf die Ausgestaltung der Armee unvermeidlich sei. Aber selbst die gegenwärtige Ziffer des Rekrutenkontingentes sei sehr schwer zu vertreten, wenn die Minister gegenüber den sich daran knüpfenden Fragen noch ohne Orientierung sind. Nach dem Wehrgesetze seien die Regierungen verpflichtet, recht¬ zeitig mit neuen Vorlagen über das Rekrutenkontingent an die Parlamente heranzutre¬ ten. Dieser Verpflichtung seien die Regierungen eigentlich nicht nachgekommen, indem pro 1899 nur eine provisorische Verlängerung des bisherigen Gesetzes erwirkt wurde. Wenn man nun heute, wo beide Parlamente normal funktionieren, eine neue Verlängerung der bisherigen Rekrutenkontingentsziffer verlangte, so müßten die Re¬ gierungen mindestens in der Lage sein, über dieses Vorgehen Aufklärungen zu erteilen. Es müßte also hingewiesen werden können auf anderweitige Beschlüsse, welche von der Heeresleitung in den Delegationen vertreten werden würden. Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v. Krieghammer möchte noch die Bemerkung verbringen dürfen, daß die Anforde¬ rung eines höheren Rekrutenkontingentes die Bewilligung des geplanten Ausbaues der Wehrmacht zur Voraussetzung habe. Ohne die letztere würde das vermehrte Rekru¬ tenkontingent die Dienstzeit unter zwei Jahre herabdrücken, da das gegenwärtige Budget keine Mittel für einen erhöhten Präsenzstand enthalte. Der kg 1. ung. Landesverteidigungsminister FZM. Freiherr v. Fejerväry erlaubt sich auszuführen, daß vom müitärischen Standpunkte das Projekt der Heeresverwaltung bereits die Ah. Zustimmung erlangt habe.4 Es handle sich also um die Durchführung, welcher finanzielle und politische Momente entgegen¬ gestellt werden, die im gegenwärtigen Momente allerdings Beachtung erheischen. Für jetzt werde es also wohl bei einer einjährigen Verlängerung des dermaligen Gesetzes über das Rekrutenkontingent sein Bewenden haben müssen, doch möchte Redner den beiden Regierungen empfehlen, daß die Sache im nächsten Jahre durchgeführt werde. Mit gewissen finanziellen Schwierigkeiten müsse man immer rechnen, aber hoffentlich werde die politische Lage im nächsten Jahre kein Hindernis mehr bilden. Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern GrafGotu- c h o w s k i bittet, eine Anfrage stellen zu dürfen. Nachdem leider dermalen eine Erhöhung des Rekrutenkontingentes schon mit Rücksicht auf den Umstand nicht möglich erscheine, daß die Budgets pro 1900 bereits fertiggestellt seien, ergebe sich die Frage, ob das erhöhte Kontingent für das Jahr 1901 in Aussicht genommen werde. Da in diesem Falle schon den nächstjährigen Delegationen im Mai eine damit zusammen¬ hängende Vorlage unterbreitet werden müßte, ständen zur Entscheidung der ganzen Frage nur mehr vier bis fünf Monate zur Verfügung. Daß die Erhöhung des Rekruten¬ kontingentes auch vom Standpunkte der Leitung der auswärtigen Politik sich als eine dringend notwendige Maßregel darstelle, glaube Redner kaum neuerlich betonen zu müssen. Wenn auch die momentane Lage eine friedliche sei, so könne doch keineswegs 4 Siehe GMRProL v. 29. 6.1899, GMCZ. 415, Anm. 1; Ah. E. v. 11.5.1899. <pb/>Nr. 28 Gemeinsamer Ministerrat, Budapest, 15.11.1899 161 mit Bestimmtheit darauf gerechnet werden, ob sich nicht die Situation in Rußland in absehbarer Zeit ändern werde. Es mache sich dort in der letzten Zeit sogar in maßge¬ benden Kreisen eine gewisse Agitation bemerkbar, welche darauf abziele, die Regie¬ rung zum Aufgeben der Verständigung mit uns zu bewegen.5 Auch auf dem Balkan können in nächster Zeit Fragen auftauchen, welchen gegenüber wir mit einem gewissen Nachdruck aufzutreten in der Lage sein müßten. Es sei somit keine weitere Zeit mehr zu verlieren, und müßten sich die Regierungen entschließen, bis zum nächsten Früh¬ jahre zu einer Entscheidung in der Angelegenheit zu gelangen. Se. k. u. k. apost Majestät geruhen darauf hinzuweisen, daß russischer- seits trotz mancher Kalamitäten die ganze ostasiatische Aktion durchgeführt und dabei die an unserer Grenze aufgesteUten Truppen nicht nur nicht reduziert, sondern sogar noch vermehrt werden. Nachdem nun bedauerlicherweise die zur Diskussion stehende Frage seit der im Juni 1. J. stattgehabten Konferenz eigentlich keinen Fortschritt gemacht habe, sei es dermalen umso dringender nötig, daß sich die beiden Regierungen mit der finanziellen Seite der Angelegenheit beschäftigen. Der kgl. ung. Ministerpräsiden tv. Szell erlaubt sich zu bemerken, daß die müitärische Seite der Frage sehr leicht zu vertreten und eine Verstärkung der Armee nicht unpopulär sei. Wohl aber biete die Geldfrage ernste Schwierigkeiten. Redner glaube nicht, daß die Durchführung der ganzen Sache jetzt beschlossen und dann aufgeschoben werden könne, und würde vielmehr empfehlen, die Entscheidung erst in dem Momente zu treffen, wo die Durchführung möglich sein werde. Nachdem bei der dermaligen Lage des Geldmarktes die Aufnahme einer Anleihe nicht tunlich erscheine, müsse man es vorläufig bei der immerhin nicht zu unterschätzenden prinzi¬ piellen Zustimmung der beiden Regierungen zu dem Projekte der Heeresverwaltung bewenden lassen. Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern GrafGolu- chowski möchte sich dem Standpunkte seines Vorredners anschließen, jedoch daran das Ersuchen knüpfen, daß die Sache bestimmt im Frühjahre 1900 in Angriff genommen werde. Die Erhöhung des Heeresbudgets verteüe sich ja auf sechs Jahre, und auch die Anleihe von etwa 210 Millionen werde nicht gleich benötigt werden. Die letztere beziffere sich übrigens nur mehr aufrund 160 Mülionen, da 48 Millionen bereits bewilligt worden seien. Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v. Krieghammer gestattet sich, um die Erlaubnis zu bitten, das Budget pro 1901 mit der Erhöhung von fünf Millionen als Anfang der Ausgestaltung der Armee entwerfen zu dürfen. Der kgl. ung. Landesverteidigungsminister FZM. Freiherr v. Fejerväry möchte bitten, daß präzisiert werde, was in den künftigen Delegatio¬ nen werde angefordert werden. Nachdem in den Monaten März und Aprü rekrutiert werden müsse, sei es notwendig, daß das Gesetz über das Rekrutenkontingent späte¬ stens anfangs Jänner perfekt werde. Wenn nun für den Ausbau der Armee die Summen s Vgl. Goluchowski an Aehrenthal,v. 2. 3.1899, Walters, Austro-Russian Relations ander Goluchowski 1895-1906, Bd. 32 206-213. <pb/>162 Nr. 29 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 23.3.1900 den Summen in das Honvedbudget aufgenommen werden. Redner bitte somit um die Ermächtigung hiezu. Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Szell erlaubt sich auszuführen, daß nachdem das nächstjährige Budget noch nicht von den Delegationen beraten und votiert worden sei, man noch keine Entscheidung über das Budget pro 1901 treffen könne. Der Jeu. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v. Krieghammer bittet, an die beiden Regierungen das dringende Ersuchen richten zu dürfen, längstens bis Ende März nächsten Jahres zu einem entscheidenden Beschlüs¬ se in der Angelegenheit zu gelangen. Se. k.u.k. apost Majestät geruhen die Einhaltung dieses Termines anzu¬ befehlen und bezüglich des nächstjährigen Rekrutenkontingentes zu enunziieren, daß eine bloß einjährige Verlängerung des dermaligen Gesetzes eingebracht werde. Der k.u.k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Gotu- cho wski gestattet sich, die Ah. Befehle bezüglich des Einberufungstermines der diesjährigen Delegationen einzuholen. Se. k. u. k. apost Majestät geruhen aufAntrag des kgl. ung. Mmisterprä- sidenten hiefür den 30. November zu bestimmen und hierauf die Sitzung zu schließen. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses ProtokoUes zur Kenntnis genommen. Wien, 3. Dezember 1899. Franz Joseph. Nr. 29 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 23. März 1900 RS. (undRK.) Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (23.3.), der k. u. k. gemeinsame Kriegs¬ minister GdK. Freiherrv. Krieghammer, der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherrv. Spaun (27.3.). Protokollführer. Legationsrat v. Mdrey. Gegenstand: Der Voranschlag für das k. u. k. Heer und die Kriegsmarine pro 1901. KZ. 28 - GMCZ. 418 Protokoll des zu Wien am 23. März 1900 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame . Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Gohichowski. Der Vorsitzende leitet die Beratung mit dem Hinweise auf den Wunsch des gemeinsamen Kriegsministers ein, über das den diesjährigen Delegationen vorzulegen¬ de Heeres- und Marinebudget pro 1901 zunächst das Einvernehmen mit seinen gemein¬ samen Ministerkollegen zu pflegen. Der k.u.k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Freiherr v. Krieghammer erörtert hierauf die Hauptzüge des Voranschlages für das Heer sowie jenes für die Marine pro 1901. Hierauf werde das Ordinariunf des Heeres eine Steigerung von rund 4 200 000 Kr. aufweisen, welche unter anderem schon darm ihre <pb/>