Gemeinsamer Ministerrat, 31. 1. 1897
I. Die Modalitäten der Angliederung Bosniens und der Hercegovina an die Monarchie im Falle der Annexion jener Länder
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_V/pdf/oe_hu_mrp_V_z13.pdf.
84 Nr. 13 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 31.1.1897 - Protokoll III Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy gestattet sich seine Äußerung binnen kürzester Zeit in Aussicht zu stellen.4 Se. k.u. k. apost Majestät geruhen hierauf die Sitzung zu schließen. Ah. E. Ich habe Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, 22. Februar 1897. Franz Joseph. Nr. 13 Gemeinsamer Ministerrat, Wen, 31. Jänner 1897 - Protokoll III RS. (undRK.) Gegenwärtige: der k. u. k. gemeinsame Minister des Äußern Graf Goluchowski, der kgl. ung. Minister¬ präsident Baron Bänffy, der k. k. Ministerpräsident Graf Badeni, der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay, der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister GdK. Edler v. Krieghammer, der k. u. k. Chef des General¬ stabes FZM. Freiherr v. Beck (18.2). Protokollführer Sektionsrat v. Mdrey. Gegenstand: Die Modalitäten der Angliederung Bosniens und der Hercegovina an die Monarchie im Falle der Annexion jener Länder. KZ. 13 - GMCZ. 402 Protokoll des zu Wien am 31. Jänner 1897 abgehaltenen Ministerrates für gemein¬ same Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers und Königs. Se. k.u.k. apost Majestät geruhen die Diskussion über die von dem ungarischen Ministerpräsidenten an den gemeinsamen Finanzminister gerichtete Note zu eröffnen, worin Baron Banffy für den Fall der Annexion Bosniens und der Hercego¬ vina jene gesetzlichen Verfügungen, welche dann zu treffen beziehungsweise abzuän¬ dern wären, bezeichnet und gleichzeitig den Antrag gestellt hat, daß eine den tatsächlichen Kosten der bosnisch-hercegovinischen Truppen entsprechende Summe als Beitrag jener Länder zu den gemeinsamen Ausgaben vorwegzunehmen und dann das bosnisch-hercegovinische Budget auf Basis des verbleibenden Restes der Landes¬ einnahmen einzurichten wäre.1 Wenn auch diese Frage momentan nicht akut sei, solle darüber doch schon jetzt ein Beschluß gefaßt werden, damit seinerzeit keine Schwie¬ rigkeit bezüglich dieses Punktes entstehe. Der k.u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay bittet um das Wort, um zunächst darzulegen, daß es bisher mangels der nötigen Zeit noch nicht möglich gewesen sei, das Einvernehmen mit den beiderseitigen Ministerpräsidenten über die im Falle der Annexion Bosniens und der Hercegovina zu treffenden respektive abzuändemden gesetzlichen Verfügungen zu pflegen. Dies werde aber im Laufe der nächsten Zeit geschehen. 4 Bänffy an Goluchowskiv. 11.3.1897(unter bestimmten Bedingungen stimme er derHerabsetzung derZölle zu). Dies teilte Goluchowski am 16.3.1897Badeni mit, AVA., MP. 1897, Karton 33, Nr. 327. 1 Siehe GMRProt v. 30.8.1896, GMCZ. 394, Anm. 4. Vgl. auch GMR. v. 30.1.1897, GMCZ. 399. <pb/>Nr. 13 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 31.1.1897 - Protokoll ID 85 Was den neuen Antrag des kgl. ung Ministerpräsidenten anlange, so habe allerdings Redner ursprünglich selbst alternativ vorgeschlagen, daß die Kosten der bosnisch-her- cegovinischen Truppen, nachdem letztere dann einen integrierenden Bestandteil der gemeinsamen Armee bilden werden, entweder fixiert und an die gemeinsamen Einnah¬ men abgeführt, oder aber im bosnisch-hercegovinischen Budget spezieU aufgeführt werden. Gegen diesen Vorschlag habe der gemeinsame Kriegsminister damals sehr triftige Argumente, welche allseitig anerkannt wurden, geltend gemacht, und es wurde beschlossen, daß der jeweilige Überschuß des bosnisch-hercegovinischen Budgets an die gemeinsamen Einnahmen abzuführen sei Nim komme der kgl. ung. Ministerpräsi¬ dent wieder auf diesen Antrag zurück. Redner sei von den seinerzeitigen Ausführungen des gemeinsamen Kriegsministers überzeugt worden, habe indes von seinem Stand¬ punkte auch gegen die eventuelle Annahme des in Diskussion stehenden Antrages nichts einzuwenden, nur müsse er sich dagegen aussprechen, daß die Kosten der bosnisch-hercegovinischen Truppen, sei es im gemeinsamen Heeresbudget, sei es im bosnisch-hercegovinischen Budget, separat ausgewiesen werden. Se. k. u. k. apost Majestät geruhen letzteremVorbehalte zuzustimmen und es gleichfalls als ausgeschlossen zu bezeichnen, daß entweder das bosnisch-hercegovi- nische Budget eine Art von Armeebudget enthalte, oder eine Verbindung zwischen dem gemeinsamen Heeresbudget und dem bosnisch-hercegovinischen Beitrage zu den ge¬ meinsamen Auslagen hergestellt werde. Der kgl. ung. Ministerpräsident Baron Bänffy bittet, seinen Antrag motivieren zu dürfen. Er habe hauptsächlich darauf aufmerksam machen wollen, daß der bezüglich des bosnisch-hercegovinischen Beitrages im Vorjahre von der gemeinsamen Ministerkonferenz gefaßte Beschluß im Falle seiner Ausführung zur Folge haben werde, daß die beiderseitigen Regierungen trachten werden, eine strenge¬ re Kontrolle über die Verwaltung jener Länder zu üben und den Beitrag derselben zu den gemeinsamen Auslagen nach Möglichkeit zu steigern. Redner halte indes nicht unbedingt an seinem Anträge fest. Der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay erlaubt sich zu befürworten, daß es bei dem ursprünglichen Beschlüsse bleibe. Seinerzeit könnte immerhin noch entschieden werden, daß die finanzielle Gebarung in Bosnien und der Hercegovina so eingerichtet werden müsse, daß womöglich der Überschuß der Höhe der Kosten der bosnisch-hercegovinischen Truppen entspreche. Se. k.u.k. apost Majestät geruhen zu konstatieren, daß der vorjährige Konferenzbeschuß aufrecht bleibt, und hierauf die Sitzung zu schließen. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolles zur Kenntnis genommen. Wien, 19. Februar 1897. Franz Joseph. <pb/>