Gemeinsamer Ministerrat, 29. 4. 1889
I. Delegationsvorlagen
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442 Nr. 40 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 4. 1889 beiderseitigen Regierungen im schriftlichen Wege mitzuteilen; eine neuerliche gemeinsame Konferenz zu diesem Zwecke wäre nicht erforderlich. Auf die Einberufung der Delegationen übergehend, geruhen Se. k. u. k. apost. Majestät zu genehmigen, daß der Zusammentritt der Delegierten nicht vor 4. Juni zu erfolgen hätte, vorerst aber auch an diesem Tage als Einberu¬ fungstermin festzuhalten sei, soferne der Verlauf der parlamentarischen Arbei¬ ten in beiden Reichshälften dies möglich mache. Nachdem Se. k. u. k. apost. Majestät noch auf die in dem Budget pro 1889 beider Reichshälften notwendig werdenden Vorsorgen für die Landwehr hinge¬ wiesen, geruhen Allerhöchstdieselben die Sitzung zu schließen. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 29. Mai 1888. Franz Joseph. Nr. 40 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. April 1889 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (31. 5.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (6. 5.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (7. 5.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer (10. 5.), der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski (o. D.), der kgl. ung. Finanzminister Wekerle (3.6.), der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Stemeck (29. 5.), der k. u. k. erste Sektionschef v. Szögyeny, der k. u. k. Sektionschef Lambert, der k. u. k. Marinegeneralkommissär Kleemann. Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu. Gegenstand: Delegationsvorlagen. KZ. 29 - RMRZ. 356 Protokoll des zu Wien am 29. April 1889 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Ministers des Äußern Grafen Kälnoky. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, indem er vorschlägt, mit der Be¬ ratung der Präliminare des Ministeriums des Äußern und des Finanzministe¬ riums zu beginnen. Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski nimmt das Wort, um vor Eingehen in die Detailbesprechungen dem Wunsche Ausdruck zu geben, daß künftighin die Budgetvorlagen den beiderseitigen Ministerien in der detaillierten Form, wie sie den Delegationen vorgelegt werden, zur Kenntnis gebracht werden mögen, da es nur auf diese Weise möglich sei, sich über die einzelnen Posten zu orientieren, aus denen die Hauptsummen, die nach jetziger Gepflogenheit mitgeteilt würden, sich zusammensetzen. Bezüglich des Meritums des gemeinsamen Budgets will der Redner nur im vorhinein sofort darauf hinweisen, daß die Anforderungen in der Höhe, wie sie jetzt präliminiert sind, nicht akzeptiert werden könnten, da er nicht in der Lage sei, diesfalls die <pb/>Nr. 40 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 4. 1889 443 Bedeckung zu verschaffen. Übrigens behalte er sich diesfalls sein Votum nach Durchberatung der Etats vor. Der kgl. ung. Ministerpräsident v. T i s z a spricht sich im gleichen Sinne aus. Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer bemerkt, daß er Vorsorge treffen werde, damit künftighin dem Wunsche wegen Mitteilung detaillierter Voranschläge entsprochen werde. Der Vorsitzende geht nun in die Besprechung des Voranschlages des Ministeriums des Äußern ein, indem er dartut, daß im allgefneinen in den Ansätzen pro 1890 eine größere Summe nicht enthalten sei. Es ergebe sich zwar ein Mehrerfordernis von 149 810 fl., das aber größtenteils durch die Abminde¬ rung der Bedeckung um 57 460 fl. und dadurch hervorgerufen sei, daß, um einer wiederholten Anforderung der Delegationen zu entsprechen, gewisse Posten, bei denen sich regelmäßig Überschreitungen ergaben, sofort höher präliminiert wurden. Die Hauptanforderungen, welche dieses Jahr an die Delegationen gestellt werden müßten, beziehen sich auf den Ankauf und die Adaptierung eines Hauses für die k. u. k. Botschaft in Berlin und die Renovierungsarbeiten an dem Botschaftspalast in Rom. Für ersteren Zweck, der durch die Kündigung des bisherigen Botschaftshotels sowie durch die großen Unzukömmlichkeiten, die eventuell ein häufigeres Übersiedeln einer großen Botschaft mit ihren Ar¬ chivbeständen nach sich ziehen, sich rechtfertige, werde ein Nachtragskredit pro 1889 im Betrage von 750 000 fl. für die Renovierung des Palazzo in Rom, die durch die Delabrierung der für die k. u. k. Botschafter daselbst bestimmten Räume unabweislich geworden sein würde, ein Nachtragskredit pro 1889 per 50 000 fl. und eine weitere Summe von 50 000 fl. im Extraordinarium pro 1890 angesprochen. Über Anfragen der Teilnehmer an der Konferenz geben sowohl der Minister des Äußern als der k. u. k. Sektionschef v. Szögyeny-Marich eingehende Darle¬ gung über die Einzelheiten der bezüglich des Ankaufs des Botschaftshauses in Berlin getroffenen Transaktionen, der für die beabsichtigte Adaptierung einge¬ leiteten Schritte und der geplanten Regelung des Mietspauschales des Botschafters. Der Vorsitzende weist sodann darauf hin, daß dem Ministerium des Äußern sowohl von seiten der beiderseitigen Handelsministerien, als aus den Kreisen der berufenen Interessenten in der Monarchie sehr dringende Wünsche nach Errichtung eines Konsulates in Üsküb zugekommen seien, die er als vollkommen berechtigt anerkennen müsse und daher großen Wert darauf legen würde, wenn es ihm ermöglicht würde, für die Aufstellung dieses Konsulates noch einen Betrag von 9600 fl. in das Präliminare pro 1890 einzustellen. Nachdem dieser Anregung seitens der Konferenz zugestimmt wird, erhöht sich das unbedeckte Erfordernis des Ministeriums des Äußern pro 1890 per 4 349 200 fl. um 9600 fl. Der Nachtragskredit pro 1889 beläuft sich auf 800 000 fl. Der Vorsitzende bringt nunmehr das Präliminare der k. u. k. gemein¬ samen Finanzministeriums zur Beratung, das auf Grund der Ausführungen des ^ k. u. k. gemeinsamen Finanzministers v. Källay mit 2000 963 fl., also 5191 vfl. miehrälslm Vorjahre, eingesteilt wird. Das Plus resultiert überwie- <pb/>444 Nr. 40 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 4. 1889 gend daraus, daß 2060 fl. wegen des Tagens der Delegationen in Budapest im Jahre 1890 präliminiert werden mußten und der Pensionsetat um 2850 fl. gestiegen ist. Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski glaubt bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen zu sollen, daß die weitere Unterbringung des gemeinsamen Finanzministeriums in dem bisherigen, dem k. k. Finanzärar gehörigen Gebäude mit Rücksicht auf den Raummangel im k. k. Finanzministe¬ rium untunlich sei, und es daher notwendig sein dürfte, für das gemeinsame Finanzministerium in nächster Zeit ein anderes Gebäude zu akquieren. Der k· u- k- gemeinsame Finanzminister v. Källay be¬ merkt, cfaB^eTnofch fraglich seiTweTals Eigentümer der Gebäude, wö gemeinsa- me Behörden untergebracht sind, anzusehen sei. Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski erwidert, daß diesfalls das Grundbuch maßgebend sei. Bezüglich des Voranschlages des gemeinsamen Rechnungshofes teilt der -k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay mit, daß der¬ selbe sich uni 170 fl. höher als im "Vorjahre belaufe'" ' Der Vorsitzende geht hierauf auf die Verhandlung des Budgets des Reichskriegsministeriums (stehendes Heer), u. zw. zunächst der Nachtragskre¬ dite pro 1888 und 1889, die mit dem Gesamtbeträge von 6 755 386 fl. angespro¬ chen werden, über. Nach allgemeinen einleitenden Bemerkungen desk. k. Reichskriegs¬ ministers FZM. Freiherrn v. Bauer beantragt der Vorsitzende die postenweise Durchberatung der Nachtragskredite. Es gelangt zuerst zur Besprechung Post 2 ,,Mehrerfordernis in dem unbedingt bewilligten Teil des mit Ah. sanktionierten Delegationsbeschlusse vom 28. Juni 1888 für militärische Vorsichtsmaßregeln bewilligten außerordentlichen Spezi¬ alkredites, u. zw. in der für bauliche Herstellungen in Galizien gewidmeten Quote derselben, hervorgerufen: a) durch Überschreitungen bei den bereits durchgeführten Bauten 1 310 000 fl. b) infolge der notwendigen Ergänzungen dieser Bauten" 1 364 000 fl. 2 674 000 fl. Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer beruft sich auf die Note, welche er vor kurzem an die beiderseitigen Regie¬ rungen gerichtet und in der die Gründe im einzelnen dargelegt sind, welche die Überschreitungen hervorgerufen haben. Im allgemeinen erklären sich die Über¬ schreitungen durch die Erwägung, daß die Baracken unter ganz verschiedenen Verhältnissen erbaut wurden, als diejenigen sind, unter denen sie nun fortbe¬ nützt werden müssen. In aller Eile, unter dem Drucke einer vielleicht unmittel¬ bar bevorstehenden Kriegsgefahr und voraussichtlich nur zu ganz vorüberge¬ henden Zwecken angelegt, müßten sie nun einer, immerhin für längere Zeit in Aussicht zu nehmenden Unterbringung von Truppen und deren naturgemäßen Anforderungen dienen ; um letzteren Zweck zu erfüllen, seien ganz entschiedene <pb/>Nr. 40 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 4. 1889 445 Veränderungen an der Bauart und Ergänzungen durch Herstellungen, welche für eine kurze Übergangszeit nicht notwendig gewesen wären, erforderlich. Die Überschreitungen seien vom budgetären Standpunkte gewiß durchaus nicht zu rechtfertigen, doch habe sich der Kriegsminister in der Zwangslage befunden, entweder die Verantwortung für dieses Vorgehen zu übernehmen oder, bei Ablehnung desselben, Maßnahmen zu finden, welche im Interesse des Wohles der in den Baracken untergebrachten Truppen absolut unerläßlich waren. Es seien übrigens die nötigen Weisungen erteilt, um alle noch proponierten Ergän¬ zungen, für welche der zweite Betrag von 1 364 000 fl. beansprucht werde, zu sistieren, bis nicht die Bewilligung der letzteren Summe durch die Delegationen erfolgt sein werde. Derkgl. ung. Ministerpräsident v. Ti sza regt die Frage an, ob nicht durch diesen Umbau der ursprünglich nur als passagere Anlagen gedach¬ ten Baracken, welcher von der Kriegsverwaltung selbst als Permanierung be¬ zeichnet werde, dieselben in den Kreis jener Unterkünfte gelangen, für welche auf Grund des Einquartierungsgesetzes vom Jahre 18791 nicht aus gemeinsamen Mitteln, sondern aus denjenigen der Reichshälfte, in der sie errichtet werden, aufgekommen werden müsse. Bezüglich der in der Post 5 des Nachtragskredites und im Extraordinarium enthaltenen Anforderung für Bauten für das Korps¬ kommando in Przemysl und Stabshäuser in Jaroslau sei diesfalls kein Zweifel. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß mit dem Ausdrucke ,,Permanie¬ rung" durchaus nicht die Herstellung stabiler Unterkünfte gemeint sei, sondern daß es sich nur darum handle, diese Gebäude in den Stand zu setzen, um für die vermehrte Truppenanzahl, die anfänglich unter dem Drucke einer imminen¬ ten Gefahr nach Galizien bestimmt wurden, jetzt aber daselbst im Hinblicke auf die Fortdauer der bedrohlichen militärischen Situation jenseits der Grenze belassen werden müssen und auch mit Rücksicht darauf, daß ein baldiges Ende dieser kritischen Situation nicht zu erwarten sei, längere Zeit daselbst zu verblei¬ ben haben werden, eine sowohl dem Wohl der Truppen als deren Ausbildung entsprechende Unterkunft zu verschaffen. Derkgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza erklärt, daß er dar¬ nach wohl zugebe, daß die Bestreitung der Anforderungen für die Baracken aus gemeinsamen Mitteln gerechtfertigt werden könne, keinesfalls sei dies aber bei einigen durch Verlegung des Korpskommandos von Brünn nach Przemysl bedingten Auslagen für Bauten der Fall, und behalte er sich vor, hierauf bei der Beratung der betreffenden Post zurückzukommen. Derk. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski ergreift das Wort, um vorerst seinen Bedenken über die Art und Weise, wie überhaupt bei dem Barackenbau vorgegangen worden sei, Ausdruck zu geben. Was die Über¬ schreitungen anbelangt, so sei es unmöglich, daß die mit dem Bau betrauten Organe nicht früher bereits dieselben gekannt hätten, und wäre es daher wohl möglich gewesen, rechtzeitig den Finanzministern von dem Bevorstehen so GA. XXXVI vom Jahre 1879 über die Einquartierung der gemeinsamen Armee (Kriegsmarine) und der Landwehr. Magyar Törv^nytAr 1879-1880 148-178. <pb/>446 Nr. 40 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 4. 1889 bedeutender Anforderungen Kenntnis zu geben. Vom konstitutionellen Stand¬ punkt aber müsse er betonen, daß der Spezialkredit als ein Pauschalkredit bewilligt wurde und die Überschreitung dieses, einem Dispositionsfond gleich¬ kommenden Kredites dem Wesen desselben widerspreche. So große unvorher¬ gesehene Summen sei er vor Bewilligung derselben durch die Delegationen und der Bedeckung durch den Reichsrat zu leisten nicht in der Lage und müsse sich, wie er dies wiederholt getan, dagegen verwahren, daß solche Ausgaben ohne vorherige Einvernahme der Finanzminister erfolgen. Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza gibt auch dem Wun¬ sche Ausdruck, daß, wenn die Kriegsverwaltung eine Überschreitung ihres Budgets voraussieht, sie rechtzeitig die Finanzminister davon avisiert, um diesel¬ ben nicht in die Lage zu bringen, für die Bedeckung einer ganz unerwarteten Auslage Vorsorge treffen zu müssen. Der kgl. ung. Finanzminister Wekerle schließt sich den Aus¬ führungen der Vorredner an und regt die Frage an, ob nicht bis zur Bewilligung der durch die Überschreitung verursachten Ausgaben durch die Delegation und der Deckung durch die beiderseitigen Legislativen die betreffenden Summen den Beständen der Zentralkasse entnommen werden könnten? Der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay gibt zif¬ fermäßig die AutfcTämng, dUTsich diese Anregung nicht durchführen lasse. Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer bemerkt den AusTußrungen des k. k. Finanzministers und des kgl. ung. Mini¬ sterpräsidenten gegenüber, daß auch er von den Überschreitungen, von denen er erst im Februar volle Kenntnis erhalten, überrascht worden sei, daß er die Inkorrektheit derselben vollkommen anerkenne, aber mit Rücksicht auf die von ihm geschilderte Lage nicht anders habe handeln können. Es gelangt hierauf zur Beratung Post 5: ,,Einmalige und fortlaufende Auslagen im Jahre 1889 anlässig der Änderung der militärterritorialen Einteilung" 5786 fl. im ordentlichen und 855 600 fl. im außerordentlichen Erfordernisse pro 1889. Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer bemerkt, daß es sich darum handle, schon mit 1. Oktober 1. J. in Mittelgali¬ zien einen neuen Korpsbezirk zu schaffen und das 10. Korpskommando - bei gleichzeitiger Auflassung des Brünner Militärterritorialbezirkes - von Brünn nach Przemysl zu verlegen. Diese Maßregel sei notwendig, um die seit der im Jahre 1888 durchgeführten Verschiebung der 2. Infanterietruppendivision von Wien nach Galizien am San stehenden zwei Divisionen schon im Frieden unter einheitlichem Kommando in einem Korpsverband zu vereinen, und werde in Verbindung damit eine Änderung der Militärterritorialeinteilung in der Weise eintreten, daß Nordmähren mit Schlesien dem 1. Korpsbezirke, Südmähren dem 2. Korpsbezirke und Oberösterreich mit Salzburg dem 14. Korpsbezirke angegliedert würden.2 Nachdem der Reichskriegsminister die Gründe dargelegt, welche vom militä¬ rischen Standpunkte die geplante Maßregel als unabweislich erscheinen lassen Anträge des k. k. Chefs des Generalstabes zur Steigerung der Wehrkraft der öster.-ung. Monarchie [10. März 1888], KA., MKSM. 20-1/1-2 ex 1888. <pb/>Nr. 40 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 4. 1889 447 und den vom k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski erho¬ benen Bedenken über die Schwierigkeiten des Verkehrs der Korpsbezirke mit so vielen Landesbehörden mit dem Hinweis darauf, daß diese Schwierigkeit, wenn auch im geringen Maße, jetzt schon vorhanden gewesen, entgegengetreten ist, geht er auf eine Detaillierung der einzelnen, aus obiger Post zu bestreitenden Anforderungen ein. Abgesehen von relativ weniger bedeutenden Auslagen für Verlegung des Korps von Brünn nach Przemysl, Aufstellung des 8. Infanteriedivisionskom¬ mandos8 in Innsbruck, Ergänzung des Personalstandes des 14. Korpskomman¬ dos, Aufstellung eines Truppendivisionskommandos in Jaroslau, Standeserhö¬ hung der Traineskadron Nr. 4, konzentrieren sich die Hauptanforderungen auf Bauten, u. zw.: 1. Neubau eines Korpskommandos in Przemysl 200 000 fl. 2. Kanzlei der 8. Infanterietruppendivision in Innsbruck 3 500 fl. 3. Stabsgebäude in Jaroslau 4. Unterkünfte für das Korpsartillerieregiment Nr. 1 und die 126 000 fl. schwere Batteriedivision Nr. 38 400 000 fl. 5. Neubau von Unterkünften für die Traindivision Nr. 10, 100 000 fl. der Traineskadronen Nr. 36 und 57 samt Augmentations- Trainmaterialvorräten in Przemysl 15 000 fl. 6. Neubau eines Augmentationsmagazins und Feldausrü¬ stungsdepots für Verpflegsanstalten in Przemysl Für die Posten 1, 4 und 5 sind außerdem im Extraordinarium pro 1890 Beträge von 220 000, 550 000 und 110 000 fl. eingestellt. Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza erklärt, daß er be¬ züglich der Bauten in Przemysl und Jaroslau seinen auf die Bestimmungen des Einquartierungsgesetzes vom Jahre 1879 basierten Standpunkt wiederholen müsse. Der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe und der k. k. Fi¬ nanzminister Ritter v. Dunajewski behalten sich diesfalls eine Erklärung bis nach Einsichtnahme in den Wortlaut des Gesetzes vor. Bei der nun folgenden Beratung von Post 4 ,,Weiteres Erfordernis zur Her¬ stellung der neuen Infanterieausrüstung" 1 500 000 fl. gibt der k. k. Sek¬ tionschef Lambert die Aufklärung, daß bereits in den vorjährigen De¬ legationen in Aussicht gestellt worden sei, daß mit der Ausfolgung der Repetier¬ gewehre an die einzelnen Korps auch die neue Ausrüstung derselben Schritt halten werde; dem beschleunigten Fortgang der Ausfolgung der Gewehre ent¬ spreche nun auch die Nachtragsforderung für die Infanterieausrüstung. Nachdem noch der k. k. Reichskriegsminister FZM. Frei¬ herr v. Bauer Post 3 ,,Mehrerfordemis für die Erwerbung und Einrich¬ tung von Schießstätten" 100 000 fl. durch den Hinweis auf die durch die große Korrektur des Kaisers aus Truppenkommandos. <pb/> 448 Nr. 40 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 4. 1889 Tragweite der neuen Gewehre geschaffenen Verhältnisse begründet hat, geht die Konferenz über zur Beratung von: Post 1 ,,Mehrerfordemis im Titel XXII und XXIII des ordentlichen Heereser¬ fordernisses für das Jahr 1888, welches dadurch entstanden ist, weil die dort präliminierte Konsumtion von Verpflegsvorräten nicht durchgeführt werden konnte" 1 620 000 fl. Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer begründet diese Post, indem er ausführt, daß die gespannten politischen Verhältnisse im Jahre 1888 es nicht gestattet hätten, das Risiko der geplanten Aufzehrung der für den Ernstfall in Galizien aufgestapelten Verpflegsvorräte zu tragen. Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski führt aus, daß abgesehen davon, daß er die fachlichen Gründe, welche die in Rede stehen¬ de Unterlassung der Kriegsverwaltung hervorgerufen haben, nicht als zutref¬ fend und zum Teil auf irrtümlicher Information über die Vorräte im Lande beruhend ansehen müsse, er sich verpflichtet halte, daraufhinzuweisen, daß die Kriegsverwaltung durch ihr Vorgehen einem in einer gemeinsamen Minister¬ konferenz gefaßten Beschlüsse zuwider gehandelt habe, ohne sich hiezu die Zustimmung der beiderseitigen Regierungen zu verschaffen. In der Beratung des Voranschlages pro 18883 sei ganz bestimmt unter Zustimmung des damaligen Reichskriegsministers die Aufzehrung der obigen Verpflegsvorräte zur Entla¬ stung des Budgets um 1 620 000 fl. gegen dem beschlossen worden, daß seitens der beiderseitigen Regierungen der Kriegsverwaltung die bindende Zusage er¬ teilt wurde, ihr im Falle der eintretenden Gefahr sofort, ohne erst das Votum der Delegationen einzuholen, jene Summe zur Verfügung zu stellen, die zur Ersetzung der verbrauchten Naturalvorräte nötig ist. Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza spricht sich gleich¬ falls vom sachlichen Standpunkte sowohl als mit Rücksicht auf die Beschlüsse der Konferenz gegen das Vorgehen der Kriegsverwaltung aus, indem er noch speziell hervorhebt, wie wenig Vertrauen der auch in das heurige Präliminar aufgenommenen analogen Ersparungsmaßregel entgegengebracht werden wür¬ de, wenn aus dem Nachtragskredite die Nichteinhaltung der für das Jahr 1888 gegebenen Zusage ersichtlich sein werde. Der Vorsitzende glaubt darauf aufmerksam machen zu sollen, daß die Gefahr der Verzehrung solcher Vorräte deralalen wirklich eine größere sei, da die Möglichkeit einer rechtzeitigen Avisierung der Kriegsverwaltung von der bevorstehenden Gefahr in letzterer Zeit immer mehr dadurch vermindert werde, daß die Russen durch das Massieren der Truppen an unseren Grenzen in die Lage kommen, eventuell auch vor der zur vollständigen Mobilisierung nötigen Zeit mit kriegerischen Aktionen vorzugehen. Nachdem hiemit die Besprechung der Nachtragskredite erschöpft ist, bringt der Vorsitzende das Ordinarium des Heeres 1890 zur Beratung. Dasselbe ist mit 98 659 493 fl. bzw. 941 838 fl. mehr als im Vorjahre veranschlagt. 3 GMR. v. 27. 9. 1887, RMRZ. 344. <pb/>Nr. 40 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 4. 1889 449 Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer bespricht vorerst im allgemeinen die hauptsächlichsten Etaterhöhungen in diesem Erfordernisse, als welche sich die, wie der Redner hervorhebt, die mit möglichster Sparsamkeit bemessene Anforderung zur Aufstellung von 14 schweren Batterien, die wiederholt aufgeschobene und nun unabweislich gewor¬ dene Aufstellung eines dritten Eisenbahn- und Telegraphenbataillons, dann die Anforderung für die bereits beim Nachtragskredit besprochenen Änderungen der militärterritorialen Einteilung und die Errichtung einer fünften Unterreal¬ schule in Marburg darstellen. Bei der hierauf folgenden postenweisen Durchsprechung der in den Händen der Konferenzteilnehmer befindlichen Detailnachweisung der Etatserhöhungen und Etatverminderungen bezeichnet der Reichskriegsminister das ,,Mehrerfor¬ dernis infolge der öfteren Einberufung einzelner Reserveoffiziere zu den Waffen¬ übungen" per 21 000 fl. als nicht richtig eingestellt und daher zu streichen. Der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza beantragt weiter die Streichung der Anforderung für eine fünfte Militär-Unterrealschule in Marburg per 27 673 ff., indem er daraufhinweist, daß diese Anforderung nur die neuerli¬ che Forderung einer ungarischen Militärakademie provozieren, aber auf keinen Fall bewilligt werden würde. Nachdem auch der Vorsitzende darauf hingewiesen, daß der gegen¬ wärtige Augenblick wohl der ungünstigste ist, um die Sache durchzubringen, wird die Post gestrichen. Von einer Reihe weiterer Anregungen der beiderseitigen Finanzminister auf Streichung wird vorläufig lediglich die Präliminierung des Erfordernisses für bauliche Herstellungen infolge von Elementarschäden, dann für Desinfektion der Militärgebäude und für sonstige unvorhergesehene Auslagen der Genie¬ direktionen per 100 000 fl. gestrichen. Sonst behält sich der Reichskriegsminister vor, die gegebenen Anregungen noch in Erwägung zu ziehen, wie die Vertreter der beiderseitigen Regierungen sich ihre finanziellen Anträge für den Schluß der Beratung Vorbehalten. Es folgt nun die Beratung des Extraordinariums des Heeres pro 1890, das mit 16 478 916 fl. um 4 485 750 fl. weniger als im Vorjahre beansprucht wird. Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski bemerkt, daß er die Richtigkeit der Vergleichung des Präliminars pro 1890 mit Bewilligung pro 1889 in der Art, wie sie in dem vorliegenden Summar erscheine, nicht zugeben könne. Es gehe nicht an, die Verringerung gewisser Investitionsausla¬ gen, die ja selbstverständlich nach Maßgabe des Eintritts der vollzogenen An¬ schaffungen eintreten müssen, als eine Herabsetzung des Anspruches darzustel¬ len. Dies sei aber dieses Jahr geschehen, indem die geringere Anforderung für Gewehre gegen das Vorjahr, die ja nur eine Folge der bereits erfolgten Beschaf¬ fung derselben sei, als eine Ersparung angeführt werde. Werde diese Post <pb/> 450 Nr. 40 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 25. 4. 1889 abgerechnet, so ergebe sich in der Anforderung pro 1890 nicht nur keine Herabminderung, sondern eine Erhöhung von über 800 000 fl. Bei der Beratung der Einzelposten des Extraordinariums wird seitens des kgl. ung. Finanzministers beantragt, die in Post 1 des Titels ,,Waf¬ fenwesen" enthaltene Anforderung für Anschaffung von Karabinern ganz für das nächste Jahr zu verschieben oder doch sehr wesentlich herabzumindern, da ja in keinem Falle vor den letzten Monaten 1890 die Herstellung der Karabiner in Angriff genommen werden könne. Der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski unterstützt diese Anregung, indem er seinerseits noch darauf hinweist, daß ihm seitens des k. k. Landesverteidigungsministers eine sehr beträchtliche Forderung für Repe¬ tiergewehre für die Landwehr in Aussicht gestellt worden sei, der er nur nach- kommen könnte, wenn er bei dem Budget des gemeinsamen Kriegsministeriums Ersparnisse erzielen könnte. Der k. k. Reichskriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer führt aus, daß er auf den unmittelbaren Anschluß der Herstellungsarbeiten der Kavalleriekarabiner an die Gewehre für die Infanterie dringen müsse, da aus militärischen Gründen die Bewaffnung der Kavallerie und Infanterie mit Waffen verschiedenene Kalibers höchst nachteilig sei, da weiter, wenn ein Stillstand in den Arbeiten in Steyr eintrete, die Wiederaufnahme nur mit unverhältnismäßi¬ gem Zeit- und Kostenaufwand möglich sei, endlich eine solche Herabminderung der Bestände an alten Kavalleriekarabinern eingetreten sei, daß Nachschaffun¬ gen jedenfalls erforderlich wären und doch nicht mehr nach altem System geschehen könnten. Auf eine Verbindung der Ansprüche der gemeinsamen Heeresverwaltung und der Landwehr könne er nicht eingehen, da jede Verwal¬ tung ihre Anforderungen selbst bemessen und verantworten müsse. Es werden nun die einzelnen Titel des Extraordinariums postenweise durch¬ gesprochen und bei jeder Post die entsprechenden Aufklärungen seitens des k. k. Reichskriegsministers gegeben. Seitens der Mitglieder der beiderseitigen Regierungen werden verschiedene Posten bezeichnet, die nach ihrer Ansicht zur Streichung geeignet wären, indem sie jedoch hervorheben, daß sie die Beurteilung im einzelnen der Kriegsverwal- tung überlassen und sich ihre durch die finanziellen Rücksichten gebotenen Anträge für die Gesamtheit des Budgets Vorbehalten. Es wird hierauf noch zur Verhandlung des Okkupationskredites geschritten, der mit 4 420 000 fl. gegen das Vorjahr um 3000 fl. weniger beansprucht wird. Im Verlaufe der Beratungen beantragen der kgl. ung. und der k. k. Finanzminister die Streichung der Anforderung für die fortifikatorische Sicherung von Sarajevo im Betrage von 50 000 fl. Seitens des k. k. Reichsfinanzministers von Källay wird die Beibehaltung dieser Post von seinem Standpunkt wärmstens befürwortet. Die Entscheidung wird vorläufig Vorbehalten. Der Vorsitzende schließt hierauf die Sitzung, indem er eine neuerliche <pb/>Nr. 41 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 30. 4. 1889 451 Sitzung für morgen zur Beratung des Voranschlages der Marine und Entgegen¬ nahme der Schlußanträge der beiderseitigen Regierungen anberaumt. Kälnoky Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 6. Juni 1889. Franz Joseph. Nr. 41 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 30. April 1889 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident v. Tisza (1. 6.), der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (6. 5.), der k. u. k. gemeinsame Finanzminister v. Källay (7. 5.), der k. u. k. gemeinsame Kriegsminister FZM. Freiherr v. Bauer (10. 5.), der k. k. Finanzminister Ritter v. Dunajewski (o. D.), der kgl. ung. Finanzminister Wekerle (3. 6.), der k. u. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Sterneck (29. 5.), der k. u. k. erste Sektionschef v. Szögyeny, der k. u. k. Sektionschef Lambert, der k. u. k. Marinegeneralkommissär Kleemann. Protokollführer: Hof- und Ministerialrat Ritter v. Khu. Gegenstand: Vorlagen für die Delegationssession 1890. KZ. 30 - RMRZ. 357 Protokoll des zu Wien am 30. April 1889 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des k. u. k. gemeinsamen Minister des Äußern Grafen Kälnoky. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit Beratung des Voranschlages der Marine pro 1890. Derk. k. Marinekommandant Admiral Freiherr v. Stern¬ eck bespricht zunächst die für das Jahr 1890 gegenüber dem Jahre 1889 präliminierten Etaterhöhungen und Verminderungen des ordentlichen Erfor¬ dernisses, indem er darauf hinweist, daß das Ordinarium pro 1890 zwar auf 9 428 777 fl., also um 347 830 fl. höher als die Bewilligung pro 1889 veranschlagt sei; diese Erhöhung sei jedoch nur eine scheinbare, da sich in dieser Erhöhung an Fortsetzung der Quoten für bereits von der Delegation bewilligte Titel und Posten der Betrag von 230 030 fl. befinde, nach dessen Ausscheidung sich nur ein Mehrerfordernis von 142 360 fl. ergebe, das noch ein Mehrerfordernis von 20 670 fl. für Versorgungsauslagen in sich schließe. Das Extraordinarium beläuft sich auf 2 270 700 fl., also auf 133 420 fl. mehr als die Bewilligung des Vorjahres; die hauptsächlichsten Anforderungen bezö¬ gen sich auf die Beistellung der Munition für die nun fertigwerdenden Schiffe, dann auf den Beginn des Baues einiger neuer Schiffe. Der Redner bespricht eingehend die Notwendigkeit des Baues des neuen Rammkreuzers, für welchen von dem Gesamterfordernisse von 3 1/2 Millionen, das er aber auf 3 Millionen herabzumindern hoffe, die erste Rate per 550 000 fl. angesprochen werde. Dieser Bau sei zur Durchführung des Systems der Torpedoflotte, die durch solche <pb/>