Gemeinsamer Ministerrat, 23. 7. 1870
I. Kosten der notwendig befundenen militärischen Vorbereitungen
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20 Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 23. 7. 1870 Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 23. Juli 18701 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der kgl. ung. Ministerpräsident GrafAndrässy (o. D.), der k. k. Ministerpräsident Graf Potocki (28. 7.), der Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn (29. 7.), der Reichsfinanzminister v. Lönyay (28. 7.). Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim. Gegenstand: Kosten der notwendig befundenen militärischen Vorbereitungen. KZ. 2863-RMRZ. 69 Protokoll des zu Wien am 23. Juli 1870 abgehaltenen Ministerrates für ge¬ meinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Reichskanzlers Grafen Beust. Reichsfinanzminister v. Lönyay nahm das Wort, um die Aufgabe der heutigen Konferenz zu präzisieren. Obschon die Besprechung mit den beiden Landesfinanzministem über die Be¬ schaffung des Erfordernisses der Kriegsverwaltung wegen der Verhinderung des Herrn v. Kerkäpoly2 am heutigen Erscheinen auf morgen verschoben werden müsse, so habe er doch um den Zusammentritt des gemeinsamen Ministerrates gebeten, damit dieser sich vorläufig unter sich einige und den beiden Landesfi¬ nanzministem mit einem fertigen Projekt entgegentreten könne. Es werde sich also heute um die Beantwortung nachstehender drei Fragen han¬ deln; 1. Wieviel braucht der Kriegsminister überhaupt, um die im Prinzip beschlos¬ senen militärischen Einleitungen zu vollführen. 2. Wieviel müsse davon vor dem 12. September 1870, d. i. dem in Aussicht genommenen Tage des Delegationszu¬ sammentrittes, flüssig gemacht werden und 3. Wie solle dieser in Anhofifung der Indemnitätserteilung vom gemeinsamen Finanzminister dem Kriegsminister zur Verfügung zu stellende Teilbetrag bedeckt werden. ad 1 bemerkte Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn, daß er in der Lage sei, eine vorläufige Zusammenstellung des Erfordernisses für momentane Anschaffungen und die Befestigungen zu geben, worin jedoch von den Befestigungsarbeiten in Galizien, bei Krakau und Jaroslau Umgang genom¬ men worden sei, nachdem ihm Seine Majestät der Kaiser nach mit dem Reichs¬ kanzler gepflogener Rücksprache die Weisung zu erteilen geruht habe, daß die Arbeiten auf dieser Seite zur Vermeidung des Scheines einer Provokation gegen Rußland einstweilen nicht in Angriff genommen werden sollen. Die Ministerratsdebatte analysiert Diöszegi, Österreich-Ungarn und der französisch-preußi¬ sche Krieg 1870-1871 68-69. 2 Kerkäpoly siehe GMR. v. 22. 7. 1870, RMRZ. 68. Anm. 13. <pb/>Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 23. 7. 1870 21 Was nun A die Anschaffungen betreffe, so benötige er a) für Kapuzen der Mannschaft 600 000 fl. b) Leibbinden, die sich in Dalmatien als vorzüglich bewährt hätten 450 000 fl. c) Sättel 80 000 fl. d) Neue Kochgeschirre für je zwei Mann (diese seien bereits im Extraordinarium des 1871 er Budgets eingestellt, müßten nun aber in das dringende Erfordernis über- tragen wer¬ den) 450 000 fl. e) sonstige Werkzeuge 10 000 fl. f) Pferde für die Kavallerie zum Remontenpreis ä 225 fl. 4 696 140 fl. g) Pferde für die Artillerie, nämlich Reit- und Teil der Zug¬ pferde 4 000 000 fl. h) 100 000 Paar Schuhe zur Ergänzung des bestehenden Vor¬ rates 450 000 fl. i) Werkzeuge für die Befestigungsarbeiten 150 000 fl. j) Sprengmaterial 36 000 fl. 11 022 140 fl. zusammen Übergehend auf B die Kosten für die Befestigungsarbeiten, so sei prälimi- niert: a) für die Ennslinie 4 500 000 fl. b) für Prag 4 200 000 fl. c) für Theresienstadt 2 000 000 fl. d) für Josefstadt 1 300 000 fl. zusammen 12 000 000 fl., was nach Hinzurechnung der obigen Anschafflmgskosten ein Erfordernis von 23 022 140 fl. darstelle. Über einzelne dieser Posten entspann sich nun eine Diskussion, wobei über Antrag des Reichsfinanzministers und mit freudiger Zustimmung des Reichs¬ kriegsministers noch für die Werkzeuge, welche die Truppen mit sich führen (Lindemansche Spaten) eine Summe von 400 000 fl. ins Erfordernis eingestellt wurde, wonach sich der Totalbetrag nunmehr auf 23 422 140 fl. beläuft. Freiherr v. Kuhn bemerkte hierauf, daß er eigentlich nicht einsehe, warum wir in unseren militärischen Vorbereitungen gar so ängstlich vergehen, nachdem es evident sei, daß Preußen und Rußland gegen uns Vorsichtsmaßregeln treffen. Von einem seiner bisherigen Emissäre habe er aus Ratibor Nachrichten, <pb/>22 Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 23. 7. 1870 daß Preußen drei Armeekorps Landwehr in Schlesien zurücklasse,3 dann die Fe¬ stungen Kosel und Ratibor in Belagerungszustand versetze. Ebenso habe Ru߬ land nach anderen Berichten 200 000 Mann in Polen stehen. Angesichts solcher Maßregeln der Nachbarn brauchten wir nicht besondere Rücksichten zu beobach¬ ten. Reichskanzler Graf Beust: Die Ennslinie stehe dem Kriegs¬ schauplatz nahe, die Befestigung derselben lasse sich daher rechtfertigen. Anders verhalte es sich mit Krakau und Jaroslau. Hier sei, wenn man nicht Mißtrauen zeigen oder Rußland provozieren wolle, ein unmittelbarer Anlaß zu Befestigun¬ gen nicht vorhanden. Auch sei die Sprache Rußlands noch friedlich. Übrigens wolle er nicht behaupten, daß die Ansicht, man solle die Befestigungen auf die ganze in Frage kommende Grenze ausdehnen, militärisch nicht berechtigt sei. Ministerpräsident Graf Potocki erklärte sich mit dieser Auffassung vollkommen einverstanden. Ein Teil der Truppenansammlung in Po¬ len gehe übrigens für Rechnung der alljährigen Lagerübungen und finde also in diesen wenigstens die scheinbare Erklärung. Gelegentlich kam auch die Entsendung von Agenten des Kriegsministers ins Ausland zur Erforschung von militärischen Vorkehrungen unserer Nachbarn zur Sprache. Bis noch, meinte der Kriegsminister, habe er nur Offiziere des General¬ stabes dazu verwendet, es wäre ihm aber erwünscht, wenn ihm auch geschickte Zivilagenten namhaft gemacht würden. Die Konferenz anerkannte ohne Ausnah¬ me die Nützlichkeit solcher Emissäre in gegenwärtiger Zeit und legte es dem Kriegsminister nahe, die erforderlichen Fonds in Anspruch zu nehmen. Bezüglich der Befestigungen bei Josefstadt stellte Ministerpräsi¬ dent Graf Andrässy die Anfrage, ob dieselben wirklich nötig seien, worauf Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn entgeg- nete, daß es sich nicht um die eigentliche Festung, sondern um die Höhen rings¬ um handle, die nach den Anforderungen der heutigen Kriegskunst befestigt wer¬ denmüssen. NachdemVortragender diese unddieBefestigungenbeiTheresienstadt und Prag vom strategischen Gesichtspunkte motiviert hatte, wurden bezüglich der beiden ersteren Punkte keine weiteren Einwendungen erhoben, dagegen wa¬ ren die übrigen Konferenzmitglieder gegen den Kriegsminister in den Bedenken wegen der Befestigung Prags einig. Man verkannte zwar nicht, daß Prag ein ge¬ eigneter Punkt sei, von welchem man im Falle eines Rückzuges nach rechts und links manövrieren könne, aber die Bedenken politischer Natur waren doch über¬ wiegend. Graf Potocki und Graf Andrässy hielten es nicht für ratsam, den in eine staatsfeindliche Politik verrannten Tschechen, die gerade in Prag in der Majorität und sich ihrer Kraft bewußt seien, Befestigungen in die Hand zu 3 Die drei in Schlesien stationierten Armeekorps kommandierte Generalstabschef Moltke schon Mitte Juli an die deutsch-französische Grenze. Vgl. Lutz, Österreich-Ungarn und die Gründung des Deutschen Reiches 199. <pb/>Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 23. 7. 1870 23 geben. Anderseits werde die Befestigung nicht nur die Erbitterung der Tschechen, welche sie gegen sich gerichtet wähnen könnten, steigern, sondern bei der regen Industrie und dem Handel Prags, welcher so wie jeder Handel kriegerische Ma߬ regeln perhorresziere, auch die Gutgesinnten verstimmen. Auch läge Prag der preußischen Grenze ziemlich nahe, und es habe eine Befestigung dieses Punktes schon einen weit prononcierteren Charakter als jene der Ennslinie. Ministerpräsident Graf Andrässy regte sogar den Gedan¬ ken an, ob es sich nicht mehr empfehle, das Geld statt in Prag doch lieber in Ja- roslau auszugeben. Rußland rüste gewiß im Geheimen. Für seine Truppenbewe¬ gungen habe es in der Haltung Polens einen Vorwand, während uns jede stärkere Truppenansammlung in Galizien als Provokation ausgelegt werde. Man solle also in Erwägung ziehen, ob nicht wenigstens durch die Befestigung von Jaroslau auf unsere Sicherheit Bedacht zu nehmen wäre. Auf die Bemerkung Mini¬ sterpräsidenten Graf Potocki, daß die Befestigung von Jaros¬ lau nicht verfehlen werde, viel Staub aufzuwirbeln, beschloß die Konferenz, daß der Reichskanzler Seiner Majestät über die Befestigung bei Prag nochmals Vor¬ trag erstatten und die Frage vorläufig in suspenso gelassen werden solle. ad 2: Anbelangend die Frage, bis wann die obigen 23 422 140 Gulden benö¬ tigt werden, äußerte sich Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn, daß die Verausgabung binnen sechs Wochen erfolgen werden, dem gegenüber wies Reichsfinanzminister v. Lönyay auf die Kürze dieses Zeittermins hin, binnen welchem alle Zahlungen unmöglich fällig werden dürften, schon infolge der Unwahrscheinlichkeit, daß die Befestigungen bis dahin beendigt werden. Wie schon erwähnt, müßten, solange die Auslagen nicht verfassungsmäßig votiert sind, die beiden Landesfinanzminister die Ver¬ pflichtung zur Bedeckung auf sich nehmen, und es werde sich ihre Verantwortung in dem Maße vermindern, als die Geldverwendung eine geringere bleibt. Man möge also bis 12. September anticipando nur das Nötigste verausgaben und den möglichst großen Rest von den Delegationen in Anspruch nehmen. Ministerpräsident Graf Andrässy: Der Kriegsminister habe in seinen Anträgen die rechte Mitte gehalten. Was man auf dieser Grundlage verausgabe, könne man rechtfertigen. Man solle sich in den Krieg nicht Kopf über stürzen, was man aber vorbereiten wolle, solle ordentlich und mit der gehö¬ rigen Raschheit geschehen. Die Votierung der Delegationen solle man also nur insoweit abwarten, als es ohne Schaden für die Zwecke der Kriegsverwaltung möglich sei. Die Konferenz einigte sich hierauf dahin, daß dem Kriegsminister von Seite des Reichsfinanzministers bis 12. September zwölf Millionen zur Verfügung ge¬ stellt werden sollen. Hieraufnahm wieder Reichsfinanzminister v. Lönyay das Wort, um ad 3 bezüglich der Beischaftung dieser zwölf Millionen zu bemerken, daß es das Natürlichste wäre, wenn die beiden Finanzminister dieselben nach dem pragmatischen Quotenverhältnisse vorschießen würden. Da aber auf keiner <pb/>24 Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 23. 7. 1870 Seite überflüssige Kassenbestände vorhanden wären, so bleibe nichts übrig, als sich nach den gemeinsamen Aktiven4 umzusehen und sich mit der Belehnung der vorhandenen Werte zu behelfen. Der Stand der gemeinsamen Aktiven, wie er in den abschriftlich beiliegenden Ausweisen dargestellt werde,5 sei folgender: a) der Obligationenstand der Reichs¬ zentralkasse vom 19. Juli d. J. beziffere sich auf 11 488 212 fl. Hiervon eigne sich aber nur die Post Krakau Oberschlesische Eisenbahnprioritätsaktien pr. 235 350 fl., dann Papierrente pr. 560 727 fl. zur Belehnung, b) Ein anderes gemeinsames Aktivum seien die Bauvorschüsse an Eisenbahngesellschaften im Gesamtbeträge von 24 Millionen. Seien nun auch die Termine noch ferne, an welchen diese Bau¬ vorschüsse in Aktien der Gesellschaften dem Staate refundiert werden müssen, so werde sich mit ihnen doch ein Arrangement wegen früherer Refimdierung finden lassen, dies angenommen, würden diese Aktien nach der Notierung vom 19. Juli d. J. einen Kurswert von 13 939 100 fl. repräsentieren, da aber die Institute bei Belehnungen nur 2/3 des Kurswertes geben, so lasse sich hieraus nur ein Barbe¬ trag von 9 292 730 fl. und mit Einrechnung der Aktiven sub a) im Ganzen die Summe von 10 Millionen herausschlagen. Man müsse also noch auf ein weiteres Mittel zur interimistischen Geldbeschaf¬ fung sinnen, und dies erblicke Vortragender c) in einer Belehnung der Obligatio¬ nen des Militärstellvertreterfondes, in ähnlicher Weise wie es anläßlich der Kre¬ ditüberschreitung des Kriegsministeriums im Jahre 1868 durch teilweise Verpfändung der Obligationen des Stellvertreterfondes geschah.6 Der belehnbare Derfinanzielle Ausgleich hat eine eigene Einnahmequellefür gemeinsame Angelegenheiten geschaffen, nämlich das Reinerträgnis des Zollgefälles, so daß erst die aus dieser Einnahme¬ quelle nicht gedeckten gemeinsamen Auslagen mittels Beitragsleistungen der beiden Staaten bestritten werden müssen. Mischler-Ulbrich, Österreichisches Staatswörterbuch Bd. 1 753. Die Barbestände der bis zum 1. Januar 1868für die ganze Monarchie bestehenden Staats¬ zentralkasse wurden Ende 1867 der neuaufgestellten Reichszentralkasse zur Verwahrung übergeben und bilden mit den seither eingeflossenen Aktiven derselben die gemeinsamen Aktiven. Diese Aktiven wurden über Einigung der beiderseitigen Regierungen und aufgrund gesetzlicher Bewilligung der beiden Legislativen nach Maßgabe desjeweilig geltenden Quo¬ tenschlüssels zur Bedeckung der gemeinsamen Auslagen herangezogen. Thallöczy, Verhält¬ nis Ungarns zu Österreich 27. Siehe Obligationsstand der k. k. Reichszentralkasse am 19. Juli 1870 Beilage dieser Mini¬ sterratsprotokolle. HHStA., PA. XL, Karton 285. Stellvertreterfond: Im Dezember 1848 wurde die Befreiung des Adels vom Militärdienst auf¬ gehoben und die Rekruteneinberufung nach dem Los eingeführt. Statt der bis dahin üblichen Stellung eines Ersatzmannes auf dem Wege privater Vereinbarung verfügte man 1849 den Loskaufdurch Erlag einer Befreiungstaxe, aus deren Erträgen ein Fond zugunsten der Stell¬ vertreter (freiwillig Längerdienenden) gebildet wurde. Schmidt-Brentano, Die Armee in Österreich 73-74. Über die Frage des Militärstellvertreterfonds siehe GMR. v. 2. 8. 1869, RMRZ. 57; GMR. v. 15. 3. 1870, RMRZ. 64. In: Die Protokolle des gemeinsamen Minister¬ rates der österreichisch-ungarischen Monarchie 1/1 320-321, 364-368. Über die Behand¬ lung des Stellvertreterfonds siehe weiter HHStA., PA. I, Karton 560. <pb/>Nr. 3 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 23. 7. 1870 25 2/3-Wert dieser Obligationen betrage 12 525 666 fl., so daß man alles in allem über 22 Millionen verfügen könne, aber zu all dem sei wie gesagt die Zustim¬ mung der beiden Landesfinanzminister nötig. Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn verwahrte sich zwar gegen jede Finanzoperation, welche den Militärstellvertreterfond gefährde, nachdem aber der Reichsfinanzminister nachgewiesen hatte, daß keineswegs ein Angriff auf das Kapital, sondern nur eine Verpfändung bis zur Geldvotierung durch die Delegationen bezweckt werde, stimmte die Konferenz den Anträgen des Reichsfinanzministers mit dem Vorbehalte zu, daß diese sowie die übrigen heute zustande gekommenen Vereinbarungen bloß vorläufiger Natur seien und die bindende Beschlußkraft erst nach Beitritt der beiden Landesfinanzminister erlangen solle. Schließlich wünschte Reichsfinanzminister v. Lonyay in¬ folge des ihm erteilten Ah. Befehles Seiner Majestät in Angelegenheit der Kon¬ stituierung einer gemischten Kontrollkommission an Seite des Kriegsministeri¬ ums mit dem im Jahre 1866 festgesetzt gewesenen Wirkungskreise zu Protokoll zu geben,7 daß er von seiner Seite den Ministerialrat Preleuthner8 des gemeinsa¬ men obersten Rechnungshofes und den Sektionsrat Uffenheimer9 des gemeinsa¬ men Finanzministeriums zu Mitgliedern dieser Kommission in Antrag bringe und die weitere Einleitung dem Kriegsminister anheimstelle. Womit die Sitzung geschlossen wurde. Beust [Ah. E.] Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 3. August 1870. Franz Joseph. Siehe GMR. v. 22. 7. 1870, RMRZ. 68. Anm. 5. Am 29. Juli war ebenso wie 1866 aufBefehl des Kaisers eine gemischte Finanzkommission unter dem Vorsitz des Ministerstellvertreters, bestehend aus Vertretern des Reichskriegsministeriums, des gemeinsamen Finanzministeri¬ ums und des Obersten Rechnungshofes gebildet worden, um den Kriegsminister bei Beschaf¬ fung der Mittel zu beraten und an der Kontrolle der Verwendung außerordentlicher Kredite mitzuwirken. KA. KM. Präs. 37-12/1,2 ex 1870. Wagner, Geschichte des k. k. Kriegsmini¬ steriums II: 1866-1888 100. Siehe GMR. v. 22. 7. 1870, RMRZ. 68. Anm. 9. Eduard Uffenheimer Ritter von Fennheim, Sektionsrat im gemeinsamen Finanzministerium. <pb/>