MRP-2-0-01-1-18690824-P-0060.xml

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Gemeinsamer Ministerrat, 24. 8. 1869

I. Nachtragskredit des Reichskriegsministeriums

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z60.pdf.

342 Nr. 60 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 24. 8. 1869

        Nr. 60 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 24. August 1869

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (2. 9.), der Reichsfinanzminister
Freiherr v. Becke (28. 8.), der Reichskriegsminister [FML.] Freiherr v. Kuhn (29. 8.), der kgl.
ung. Finanzminister v. Lönyay (28. 8.), der k. k. Minister des Innern Giskra (29. 8.), Sektions¬
chef im Reichskriegsministerium Ritter v. Früh.
    Protokollführer: Sektionschef Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: Nachtragskredit des Reichskriegsministeriums.1

   KZ. 2585 - RMRZ. 60
   Protokoll des zu Wien am 24. August 1869 abgehaltenen Ministerrates
für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze dem Reichskanzlers
Grafen Beust.

   Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke ergriff
das Wort, um die Sachlage, wie sie sich nach dem Beschlüsse des
Subkomitees der Reichsratsdelegation über den Nachtragskredit des
Kriegsministeriums darstellt, zu erörtern.2 In die pro 1868 verlangte Indem¬
nität habe das Subkomitee in so lange nicht einzugehen beschlossen, als der
Rechnungsabschluß für das Jahr 1868 nicht vorliege.

   Den Nachtragskredit pro 1869 habe dasselbe im 4 Titel zerlegt und
hievon bei Titel 4: Truppenkörper und allgemeine Truppenauslagen, die
verlangten 2 700 000 fl., dann bei Titel 16: Versorgungswesen die bean¬
spruchten 500 000 fl. bewilligt. Bezüglich des bei Titel 20: Naturalien¬
verpflegung und bei Titel 21: Mannschaftskost begehrten Nachtrags¬
kredites von zusammen 3 020 000 fl. aber habe das Subkomitee einen gleich
dilatorischen Beschluß bis zur Vorlage des Staatsrechnungsabschlusses ge¬
faßt und denselben damit motiviert, daß bis dahin die lediglich aufgrund
eines approximativen Kalküls hingestellte Ziffer des verlangten Nachtrags-

       Sorge, daß die Grenzfrage sowohl in als außer den Delegationen größere Dimensionen
       annimmt und auf Schwierigkeiten stößt. Bitte mir zu telegraphieren, ob Sie Mich in
       Wien brauchen. HHStA., PA. I, Karton 560, Nr. 650. Beust an Seine Majestät v.
       20. 8. 1869 ebd.: Die Verhandlungen mit den beiden Ministerpräsidenten verliefen ruhi¬
       ger, als er gedacht hatte, und die Gegenzeichnung ist ohne Schwierigkeiten geschehen.
       Entsprechend der Ah. Entschließung v. 19. 8. 1869 verfertigte Oberst König einen Ent¬
       wurf über den Übergang eines Teiles der Militärgrenze in die Zivilverwaltung v.
       6. 10. 1869 KA., KM., Präs. 35-17/1869.

       Siehe auch GMR. v. 4. 7. 1869, RMRZ. 54.
        Vom 12. bis 20. August fanden die Schlußberatungen in der Reichsratsdelegation über
       das Militärbudget statt.
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kredites nicht sichergestellt werden könne, folglich auch eine endgültige
Prüfung der geforderten Summen sowohl, als auch ihres rechtlichen An¬
spruches nicht tunlich sei. Inwieweit nun durch diesen Beschluß die In¬
demnität für das Jahr 1868 der nächsten Delegation, welcher erst die Ab¬
schlüsse pro 1868 vorgelegt werden können, Vorbehalten werde, scheine er
für die laufende Gebarung von keinem Belang und könne also - da er die
momentane Situation nicht alteriert - heute außer Betracht bleiben.

   Brennender aber gestalte sich die Sache in Beziehung auf den Nachtrags¬
kredit für das Jahr 1869, weil - wenn der Beschluß des Subkomitees im
Plenum nicht korrigiert werde - am Ende des Jahres für die Regierung un¬
ausweichliche Verlegenheiten zum Ausbruche kommen müßten. Der
Kriegsminister habe schon den Abstrichen in der vorjährigen Delegation
die Notwendigkeit eines Nachtragskredites entgegengehalten. Wie notwen¬
dig derselbe sei, beweise die Erfahrung der abgelaufenen acht Monate, in
welchen für Zwecke der Kriegsverwaltung um 3 460 000 fl. mehr angewie¬
sen wurde, als pro rata budgetmäßig entfalle. Werde derselbe verweigert, so
sei Vortragender - ganz abgesehen von etwaigen Matrikularrückständen -
nach Erschöpfung des Jahreskredites nicht in der Lage, den Abgang der
letzten Monate zu decken, und es werde daher an den Kriegsminister die
Alternative herantreten, entweder die Mannschaft teilweise entlassen zu
müssen, oder zu dem inkonstitutionellen Mittel ,,des Geldnehmens, wo man
es findet&quot; zu greifen.

   Aber auch in letzter Beziehung müsse er betonen, daß er disponible Mit¬
tel nirgends erblicke, denn auf die ihm anvertrauten Kupongelder könne
und wolle er ebensowenig greifen, wie ihm solches bezüglich der Dota¬
tionsreste für Hinterlader zulässig erscheine, und was die Möglichkeit eines
abermaligen subsidiarischen Herbeiziehens des Stellvertreterfondes betref¬
fe, so halte er es mit der ministeriellen Verantwortlichkeit nicht für verein¬
bar, einen Fond noch weiter zu schwächen, welcher zu der - heute mehr
als je - notwendigen Heranbildung eines tüchtigen Armeematerials be¬
stimmt ist.

   Die Notwendigkeit, der angedeuteten Alternative zuvorzukommen, füh¬
re ihn daher zu der Frage, ob das vom Subkomitee der Reichsratsdelegation
beschlossene Hinausschieben der endgültigen Entscheidung über den Nach¬
tragskredit pro 1869 nicht doch zugleich eine Verausgabungsbewilligung
für den faktischen Bedarfsfall involviere, und ob bei einer solchen Auffas¬
sung die beiden Landesfinanzminister nicht geneigt wären, dem Reichs¬
finanzminister bei eintretendem Bedarfsfälle nach Maßgabe des Quoten¬
verhältnisses die nötigen Summen vorschußweise zur Verfügung zu stellen?

   Finanzminister v. Lonyay und Minister Giskra,
letzterer in Vertretung des abwesenden cisleithanischen Finanzministers,
erwiderten sofort übereinstimmend, daß ein solches Zugeständnis nicht ge¬
macht werden könne, denn die gesetzliche Lage sei so, daß die Landes¬
finanzminister nur die im Budget festgestellte matrikularmäßig entfallende
<pb/>344 Nr. 60 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 24. 8. 1869

Quote, welche im Landesbudget die erste keiner weiteren Diskussion unter¬
liegende Post bilde, dem Reichsfinanzminister zur Verfügung stellen könn¬
ten. Ein weiteres würde eine Verantwortung erheischen, welche gegenüber

der Landeslegislative nicht übernommen werden könnte.
   Hierauf gab Reichsfinanzminister Freiherr v.

Becke die Erklärung ab, daß er unter solchen Umständen nicht in der
Lage sei, nach Erschöpfung der heurigen Kriegsdotation auch nur einen
Kreutzer über die budgetmäßige Bedeckung anzuweisen. Da nun das Defi¬
zit einmal da sei, so erübrige also keine andere Möglichkeit, als die Bewil¬
ligung des Nachtragskredites nochmals anzustreben, oder wenn derselbe

verweigert werde, einen Teil der Truppen zu entlassen.
   Kgl. ung. Finanzminister v. Lönyay machte die

Andeutung, daß sich ein Modus, um solcher Kalamität vorzubeugen, wohl
werde finden lassen. Das Subkomitee der ungarischen Delegation habe in
seiner Sitzung bezüglich des 1868er Nachtragskredites zwar einen dem
Komiteebeschlusse der Reichsratsdelegation konformen Beschluß gefaßt,

hinsichtlich des Nachtragskredites für das Jahr 1869 aber eine Bewilligung
von 3 Millionen eingestellt. Es fehle nun nicht an Motiven, um die Annah¬
me dieses Beschlusses auch im Plenum der ungarischen Delegation zu si¬
chern, was sofort auch auf die Beschlüsse der Reichsratsdelegation von

Einfluß sein werde. Aber eine solche Votierung sei auch in der ungarischen
 Delegation nicht zu erwarten, wenn die Bedenken, zu deren ihr die bisheri¬
 ge Nichteinhaltung des Budgets Anlaß gebe, nicht durch eine beruhigende
 Erklärung für die Folge beseitigt würden.

    Wie er unterrichtet sei, habe der Delegierte Zsedenyi3 die Absicht, obi¬
 gen Bedenken in Form einer Motion Ausdruck zu geben, und wie ihm die
 Führer der ungarischen Delegation privatim versichert hätten, werde sich
 die Delegation beruhigen, wenn hierauf eine die Unüberschreitbarkeit des
 nächstjährigen und aller weiteren Budgets aussprechende Erklärung der Re¬

gierung erfolge.  · j t-»
Vortragender verlas sofort den Entwurf einer mit den Führern in der De¬

legation vereinbarten, in diesem Sinne abgefaßten Erklärung, die darin gip¬

felt, daß nachdem die dem 1870er Budget zugrunde gelegten Mittelpreise

den wirklichen Preisen mehr entsprechen, &quot;die Armeeorganisation größten¬

teils durchgeführt sei, endlich, dieses Budget als ein Normalbudget zu be¬

trachten ist, daher&quot; - die Budgeteinhaltung - vorbehaltlich unvorhergesehe¬

ner Fälle in sicherer Aussicht gestellt werden könne, und deren Abnahme er

dem Reichskriegsminister um so mehr empfahl, als die durch diese Erklä¬

rung bedingte Bewilligung von 3 Millionen in Verbindung mit den nach den

** Einfügung Lönyays.
3 Ede Zsedenyi (1804-1879), Delegationsabgeordneter, Politiker der Deäk-Partei.
<pb/>Nr. 60 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 24. 8. 1869                                  345

Angaben des Sektionschefs v. Früh in den Kriegskassen vorhandenen und
leicht herauszuziehenden Kassabeständen von 700 000 fl. gerade hin-
reichen werde, um das heurige Armeedefizit zu bedecken.

   Über die Frage, ob der Kriegsminister eine solche Erklärung abgeben
könne und solle, entspann sich sofort eine längere Debatte. Sämtliche
Konferenzmitglieder mit Ausnahme des Kriegsministers fanden dieselbe
akzeptabel. Reichskriegsminister Freiherr v. Kuhn
hob vor allem die Tatsache hervor, daß Nachtragskredite auch in früheren
Jahren, so z. B. im Jahre 1867, wo er 8 Millionen betragen habe, begehrt
worden seien. Im großen und ganzen werde das Budget bei dem Verbote der
Virements ja ohnehin eingehalten. Variabel seien nur die Verpflegstitel, und
diese könne man ganz genau nie berechnen. Der gegenwärtige Stand der
Kompagnie sei 70 Mann, und diesen hätten die Delegationen anerkannt. Sie
begingen also eine Inkonsequenz, wenn sie die dadurch bedingten Ver-
pflegskosten verweigern wollten. Es gehe nicht an, den Truppenstand je
nach den Preisverhältnissen temporär zu reduzieren und sodann schnell
wieder zu erhöhen. Wolle man ihn zwingen, bis auf 40 Mann per Kom¬
pagnie herabzugehen, so werde die militärische Abrichtung der Mannschaft
unmöglich gemacht. Dem gegenüber wies Finanzminister v.
L 6 n y a y auf die Pflicht der Delegationen hin, darüber zu wachen, daß
das Budget zur Wahrheit werde, was bei den ewigen Nachtragskrediten

nicht möglich sei.
   Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke be¬

tonte den großen Widerwillen, welcher gegen Nachtragskredite überhaupt
bestehe und stets vorweg eine den Budgetberatungen abträgliche Ver¬
stimmung der Delegierten erzeuge. Minister Giskra erörterte
die Notwendigkeit, mit den budgetmäßig bewilligten Geldmitteln unter al¬
len Umständen auszukommen. Könne man nicht auskommen, so müsse
eben an der Institution etwas geändert werden; damit wolle er nicht sagen,
daß das der kaum fertigen Armeeorganisation zugrunde liegende System
geändert werden solle, sondern habe nur den Ausweg vor Augen, daß im
Falle von Teuerungen, die eine so bedeutende Rückwirkung auf das Budget
haben, wie sie sich beim geforderten Nachtragskredit zeigt, wenigstens für
einige Monate zu Entlassungen gegriffen werden solle, welche die Mehr¬
ausgaben der anderen Monate wieder einbringen. Vortragender wiederholt
auch hier die bereits bei früheren Anlässen betonte Notwendigkeit, der Auf¬
stellung einer Enquetekommission behufs Statuierung eines Normal¬

budgets.4
   Ministerpräsident Graf Taaffe ergänzte diese Be¬

merkung dahin, daß es sich hiebei nicht um die Auflassung ganzer Cadres,
sondern nur um mit den Preisschwankungen proportioneile Entlassungen

Vgl. Giskra in der Sitzung des gemeinsamen Ministerrates v. 2. 8. 1869, RMRZ. 57.
<pb/>346 Nr. 60 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 24. 8. 1869

handeln könne, daß übrigens solche Preisschwankungen durch die stets
mehr erleichterten Zufuhren aus entfernteren Gegenden ausgeglichen wer¬
den, was wieder zu Erörterungen über die dermalige Naturalienbeschaf¬
fungsmodalität und die Mittel und Wege zu einer billigeren Beschaffung
Anlaß gab.

   Schließlich erklärte sich auch Reichskriegsminister Frei¬
herr v. Kuhn unter der Bedingung einer - sofort vorgenommenen -
präziseren Stilisierung des Vorbehaltes bei unvorhergesehenen Ereignissen
mit dem Anträge des Finanzministers v. Lonyay einverstanden und sprach
seine Bereitwilligkeit aus, die gewünschte Erklärung durch seinen Vertreter
in der ungarischen Delegation, GM. Benedek, abgeben zu lassen.5

   Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke führte
sofort die Diskussion mit dem Bemerken auf ihren Ausgangspunkt zurück,
daß durch die eben erzielte Vereinbarung nur in der ungarischen Delegation
der Weg geebnet worden sei. Es ergebe sich nunmehr die Frage, was zu tun
sei, um auch in der Delegation des Reichsrates einen konformen Beschluß
zustande zu bringen, und da frage es sich dann noch weiter, ob es empfeh¬
lenswert sei, die Notwendigkeit der Mannschaftsentlassung für den Fall der
Nichtbewilligung des Nachtragskredites gleichsam als Pressionsmittel hin¬
zustellen.

    Reichskanzler Graf Beust erörterte hierauf das Gefähr¬
liche der Lage, in welche man sich begebe, wenn man die günstige Position,
in der man sich infolge der inkonsequenten Textierung des eingangs er¬
wähnten Subkomiteebeschlusses befinde, dadurch aufgebe, daß man der
Delegation die Alternative der Bewilligung oder der Mannschaftsentlas¬
sung vorlege. Dadurch könne bei der Geneigtheit eines Teiles der Reichs¬
ratsdelegierten zu weiteren Reduktionen in der Armee möglicherweise ein
Beschluß provoziert werden, welcher durchaus nicht in den Absichten der
Regierung liege. Man solle also diese Alternative nicht zu schroff hinstel¬
len, worauf sich Minister Giskra dahin aussprach, daß eine der
Erklärung in der ungarischen Delegation ähnliche bindende Erklärung des
Reichskriegsministers auch in der Reichsratsdelegation ihre Wirkung nicht
verfehlen und das Plenum gefügiger machen werde. Man solle das bean-

        Die gemeinsamen Minister beauftragten für jede Delegationssitzung einen hoch¬
         rangigen Vertreter ihres Ministeriums, in ihrem Namen vor der Delegation Erklärungen
         abgeben zu können. Bedeutung hatte dieser Auftrag vor allem im Falle der ungarischen
         Delegation, wo die gemeinsamen Minister oftmals die Verhandlungssprache nicht ver¬
         standen. Über die Frage siehe Somogyi, A delegäciö 486-487. Vgl. weiter Note v. Beust
         an die Reichstagsdelegation v. 16. 11. 1868 HHStA., PA. I, Karton 563, Nr. 1337/RK.
         In ihr teilt er mit, daß das Außenministerium Sektionschef Baron Orzcy, das Reichs¬
        finanzministerium Sektionschef Vince Weninger und das Reichskriegsministerium GM.
         Sändor Benedek vor der Delegation vertreten.
<pb/>Nr. 61 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 12. 10. 1869                   347

spruchte Mehrerfordemis nicht als Nachtrags- sondern als ,,Ergänzungs¬
kredit&quot; darstellen und von den Bewilligungen für das Jahr 1870 einen Rück¬
schluß auf das Jahr 1869 machen. Der Kriegsminister könne in letzterer
Beziehung der Delegation mit Aussicht auf Erfolg verhalten, daß das
1869er Budget einschlüssig des Nachtragskredites den Bewilligungen für
das Jahr 1870 abzüglich der Gagenerhöhung gleichkomme und daß es unlo¬
gisch wäre, eine Bewilligung, die man aufgrund der neuen Organisation des
Heereswesens pro 1870 gemacht hat, für das laufende Jahr, in welchem
eben diese Organisation zur vollständigen Durchführung kommen solle, zu
verweigern.

   Nachdem noch schließlich Reichskanzler Graf Beust
das Ergebnis der Beratung dahin resümiert, daß es also dem Kriegsminister
überlassen werden solle, nach den Andeutungen des Ministers Giskra die
fragliche Erklärung auch in der Reichsratsdelegation abzugeben und
daselbst für ein dem voraussichtlichen Beschlüsse der ungarischen Delega¬
tion konformes Votum in der Weise einzutreten, daß die eventuelle Mann¬
schaftsentlassung gleichsam nur als Ultimatum hingestellt werde, wurde
die Sitzung geschlossen.

                                                                                         Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 8. September 1869. Franz Joseph.

       Nr. 61 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 12. Oktober 1869

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der k. k. Ministerpräsident Graf Taaffe (13. 10.), der kgl. ung. Ministerprä¬
sident Graf Andrässy (13. 10.), der Reichskriegsminister [FML.] Freiherr v. Kuhn (o. D.), der
k. k. Finanzminister Brestei, der kgl. ung. Finanzminister v. Lönyay (13. 10.), Oberst König.
    Protokollführer: Sektionschef Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: Waldverkauf in der Militärgrenze.

   KZ. 3310-RMRZ. 61
   Protokoll des zu Wien am 12. Oktober 1869 abgehaltenen Ministerrates
für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Reichskanzlers
Grafen Beust.

   Reichskanzler Graf Beust eröffnete die Sitzung mit der
Mitteilung, daß Seine Majestät der Kaiser großen Wert darauf lege, daß die
Angelegenheit des Waldverkaufes in der Militärgrenze, welche in den be¬
teiligten Kreisen der Grenzbevölkerung bereits Anlaß zu nicht geringer Er-
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