Gemeinsamer Ministerrat, 30. 4. 1869
I. Verkauf des Josefstädter Exerzierplatzes in Wien
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z42.pdf.
II. Gebarung mit den Militärheiratskautionen
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z42.pdf#page=4.
III. Türkische Eisenbahn
Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z42.pdf#page=5.
Nr. 42 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 30. 4. 1869 237 Nr. 42 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 30. April 1869 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der Reichskanzler Graf Beust, der Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke (3. 5.), der Reichskriegsminister FML. Freiherr v. Kuhn (3. 5.). Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim. Gegenstand: I. Verkauf des Josefstädter Exerzierplatzes in Wien. II. Gebarung mit den Militärheiratskautionen. III. Türkische Eisenbahn. KZ. 1447 - RMRZ. 42 Protokoll des zu Wien am 30. April 1869 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kai¬ sers. I. Seine Majestät der Kaiser geruhten der Konferenz die Mitteilung zu machen: Es sei ihm vom Finanzminister Brestei ein au. Vortrag wegen Genehmigung eines Gesetzentwurfes unterbreitet worden, welcher den Verkauf mehrerer in das Eigentum des Staates gehörigen Ob¬ jekte zum Gegenstand habe.1 In diesem au. Vortrage werde nun - allerdings nur nebenher und ohne dermalen speziell mit in Frage zu kommen - auch des Verkaufes des Josefstädter Exerzierplatzes Erwähnung gemacht, jedoch in einer Weise, als ob es eine feststehende Sache sei, daß sämtliche in den Händen des Militärärars befindliche derlei Entitäten nicht gemeinsames Ei¬ gentum, sondern Eigentum der Reichshälfte, in welcher sie liegen, seien, woraus gefolgert werde, daß in dem Falle, als dergleichen Liegenschaften von der Militärverwaltung aus welchem Grunde immer zum Verkauf ge¬ bracht werden sollten, der Erlös nicht den gemeinsamen Finanzen, sondern der betreffenden Reichshälfte zustatten zu kommen habe und anstatt der Militärverwaltung zur Disposition zu stehen, an den bezüglichen Finanzmi¬ nister abzuführen sei. Finanzminister Brestei sei daher auch der Ansicht, daß der Erlös aus dem eventuellen Verkaufe des Josefstädter Exerzier¬ platzes zugunsten der cisleithanischen Finanzen zu inkamerieren und das Militärärar daraus nur in dem Maße zu beteiligen sei, als es die durch den Verkauf notwendig werdende Vergrößerung des Exerzierplatzes auf der Schmelz erheische, während die Kosten für alle jene Militärbauten, welche der Kriegsminister aus dem Erlöse des Exerzierplatzes herzustellen die Ab¬ sicht habe, aus den gemeinsamen Finanzen zu bestreiten seien. Obschon sich Dr. Brestei bei seiner Argumentation auf ein mit dem Finanzminister Lönyay getroffenes - Seiner Majestät jedoch bisher in den näheren Details unbekannt gebliebenes - Übereinkommen berufe, so sei Allerhöchst- Au. Vortrag v. Brestei v. 25. 4. 1869, Ah. E. v. 30. 4. 1869 HHStA., Kab.Kanzlei, KZ. 1429/1869; au. Vortrag v. Brestei v. 16. 5. 1869, Ah. E. v. 20. 5. 1869 ebd. KZ. 1733/1869. <pb/> 238 Nr. 42 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 30. 4. 1869 derselbe doch der Meinung, daß der angeregte Gegenstand, welcher eine Prinzipienfrage von weitgehender Bedeutung involviere, auch im gemein¬ samen Ministerrate reiflich erwogen werden müsse. Seine Majestät hatten die Gnade, sich dahin auszusprechen, daß bisher allerdings der Grundsatz bestanden habe, womach der Erlös aus allen Verkäufen von dergleichen für die Militärverwaltung entbehrlichen Liegenschaften an die Finanzver¬ waltung abgeführt wurde; bis zum Ausgleich mit Ungarn sei aber die Fi¬ nanzverwaltung gemeinschaftlich gewesen, während jetzt durch die Tren¬ nung der Finanzen für die beiden Reichshälften die Sache eine andere Ge¬ stalt gewinne. Wie komme man dazu, der einen oder anderen Reichshälfte ein früher aus gemeinschaftlichen Mitteln hergestelltes Objekt zu schenken, und wie sollten, wenn die Auffassung des Ministers Brestei akzeptiert wird, die Geldmittel beigeschafft werden, wenn die Auslagen für sonstige An¬ schaffungen, für welche der Kriegsminister die Deckung in dem Verkaufe entbehrlicher Objekte erblickt, von den Delegationen nicht bewilligt wer¬ den? Durch einen Vorgang, wie ihm Dr. Brestei andeute, werde die Mi¬ litärverwaltung ganz natürlich dahin gedrängt werden, gewisse Objekte lie¬ ber gar nicht herzugeben, dadurch aber werde jeder Fortschritt gehemmt, jede rationelle Verwaltung unmöglich gemacht und in den Händen der Mili¬ tärverwaltung eine Menge toten Besitzes, der nationalökonomisch nicht verwertet werden kann, angehäuft, während bei freier Verfügung des Mili¬ tärärars die ganze Militäradministration erleichtert und die Möglichkeit zur Bestreitung der Auslagen, die im gewöhnlichen Budgetwege nicht zu errei¬ chen seien, geboten werde. Reichskanzler Graf Beust: Er habe über diesen Ge¬ genstand bereits mit dem Ministerpräsidenten Grafen Taaffe gesprochen, und aus den Eröffnungen des letzteren scheine ihm hervorzugehen, daß die vom Finanzminister Brestei vertretene Ansicht, womach der Erlös aus dem Kriegsministerium entbehrlichen Objekten nicht den gemeinsamen, son¬ dern den Finanzen der betreffenden Reichshälfte zugute zu kommen habe, vom cisleithanischen Ministerrate geteilt werde. Gegen die Abfuhr des Er¬ löses an den gemeinsamen Finanzminister wurde speziell geltend gemacht, daß derselbe zur Verwaltung von Staatsgut staatsrechtlich nicht bemfen sei. Was aber die freie Verfügung der Armeeverwaltung mit den in ihrem Ge¬ brauche befindlichen derlei Objekten betreffe, so setze dieselbe das unbe¬ strittene Eigentumsrecht des Militärärars voraus, welches aber nicht in al¬ len derlei Fällen präsumiert und auch nicht immer erwiesen werden dürfte. Seine Majestät der Kaiser geruhte die Andeutung zu machen, wie speziell der Josefstädter Exerzierplatz unbestreitbar auf forti- fikatorischem Grunde sich befinde und die Überlassung eines Glacisteiles für Stadterweiterungszwecke nur infolge eines der Stadt Wien erwiesenen Gnadenaktes erfolgt sei. Reichskriegsminister FML. Freiherr v. Kuhn macht darauf aufmerksam, daß er beim Verkaufe des Exerzierplatzes haupt- <pb/>Nr. 42 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 30. 4. 1869 239 sächlich den Zweck vor Augen habe, sich durch den Erlös die Geldmittel für solche Auslagen zu sichern, für welche die Delegationen die Mittel viel¬ leicht nicht bewilligen würden, wie z. B. die eineinhalb Million betragen¬ den Expropriationskosten für die Erweiterung des Exerzierplatzes auf der Schmelz, den Bau eines Militärspitals, den Pachtzins für den Artillerie¬ exerzierplatz auf der Simmeringer Heide und für weitere. Würden ihm die¬ se Geldmittel entzogen und andererseits die Auslagen für die angedeuteten Zwecke bei der Budgetbehandlung gestrichen, so falle er zwischen zwei Stühlen durch und gerate damit in nicht geringe Verlegenheiten. Im Hin¬ blick hierauf müßte er es vorziehen, das in Rede stehende Areal gar nicht aus den Händen zu geben. Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Das vom Kriegsminister erwähnte Auskunftsmittel sei zwar praktisch empfehlens¬ wert, aber konstitutionell anfechtbar, und man werde in den Delegationen sicherlich einwenden, daß die Schaffung solcher Ressourcen nicht angehe. Auf das prinzipielle Moment der Frage übergehend, scheine es Vortra¬ gendem nötig, hauptsächlich die juridische Seite im Auge zu behalten. Er wisse es positiv, daß viele Liegenschaften der bezeichneten Kategorie, wie z. B. das Neugebäude in Pest, grundbücherlich auf den Namen des Mi¬ litärärars als Eigentümers eingetragen sei. Dies sei überhaupt die einzige legale Art, liegendes Eigentum zu erwerben. In Fällen, wo das Militärärar an die Gewähr geschrieben wurde, gehe es privatrechtlich nicht an, derlei Entitäten, beziehungsweise den Erlös, wenn sie verkauft werden, für eine oder die andere Reichshälfte in Anspruch zu nehmen. Dies sei ein ganz neu¬ er Begriff, der durch spezielles Übereinkommen wohl fixiert werden könne, juristisch aber sich nicht folgern lasse. Am wenigsten aber scheine es ihm zulässig, daß die Finanzminister der beiden Reichshälften ein solches Über¬ einkommen ohne Ah. Genehmigung schließen. Sollten beide Ministerien darauf insistieren, so werde allerdings die Entscheidung in diesem Sinne erfolgen müssen, und ließe sich nicht leugnen, daß manches für ein solches Übereinkommen spreche, aber beim Zustandekommen dieses Überein¬ kommens solle man auch dem Kriegsminister den entsprechenden Einfluß wahren und namentlich die Gelegenheit bieten, sich dafür Sicherheit zu ver¬ schaffen, daß ihm statt das Erlös aus den fraglichen Verkäufen die entspre¬ chenden Mittel zu anderen Militärzwecken zur Verfügung gestellt werden. Nach seiner Meinung komme es zunächst darauf an, die Eigentumsfrage zweifellos sicherzustellen, wofür sich die Einvernahme der Finanzproku¬ ratur oder sonstiger juridischer Experten empfehlen werde. Aufgrund die¬ ses Gutachtens wäre dann die Sache in einer gemischten Sitzung unter Zu¬ ziehung des cisleithanischen Ministerrates nochmals zu verhandeln.2 Eine Entscheidung über den Josefstädter Exerzierplatz werde nicht mehr lange ausbleiben können, da sich die öffentliche Meinung bereits für diese 2 GMR. v. 23. 5. 1869, RMRZ. 44. <pb/> 240 Nr. 42 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 30. 4. 1869 Angelegenheit interessiere, dieselbe auch in den Delegationen schon zur Sprache gebracht worden sei und das Publikum auf die Verwendung des Platzes zu Baustellen harre. Reichskriegsminister FML. Freiherr v. Kuhn: Man möge aus den von Seiner Majestät eben entwickelten Gründen auf dem Eigentumsrechte des Militärärars auf die in Rede stehenden Liegenschaften beharren und vorläufig das uti possidetis aufrecht erhalten. Seine Majestät der Kaiser hatten die Gnade zu bemer¬ ken, daß selbst der cisleithanische Ministerrat über die Frage des Josef¬ städter Exerzierplatzes nicht einig sei, indem Minister Brestei den Erlös aus dem Verkaufe für das Ärar, dagegen der Minister Giskra für den Stadt¬ erweiterungsfond in Anspruch nehme. Vorläufig handle es sich jedoch noch nicht um eine endgültige Entscheidung, sondern habe Allerhöchstderselbe die Frage des Exerzierplatzes nur ex incidenti zur Sprache gebracht. Seine Majestät geruhten schließlich den Beschluß dahin zu fassen, daß Allerhöchstderselbe den hierauf bezüglichen Passus in dem eingangs er¬ wähnten au. Vortrage des Finanzministers Brestei dermalen unberück¬ sichtigt lassen und zur Verhandlung über die damit zusammenhängende prinzipielle Frage später eine neuerliche gemischte Ministerratssitzung an¬ beraumen werde.3 II. Als weiteren Gegenstand der Beratung geruhten Seine Majestät der Kaiser die Gebarung mit den Militärheiratskautionen auf die Tagesordnung zu setzen und, anknüpfend an die Zeitungsnotiz, als ob der diesfällige über 20 Millionen betragende Fond für Staatszwecke verausgabt worden sei, den Reichsfinanzminister zur Mitteilung über den Stand der Sache aufzufor- dem. Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke: Diese Notiz sei allerdings in einer der letzten Nummern der ,,Neuen Freien Pres¬ se" enthalten gewesen und aus dieser auch in andere Tagesblätter überge¬ gangen.4 Begreiflicherweise habe dieselbe großen Eklat und Mißtrauen in Der Kaiser hält die Angelegenheitfür so bedeutsam und dringend, daß er Beust auffor¬ dert, diesen Gegenstand im gemeinsamen Ministerium unter Zuziehung der betreffenden Minister beider Reichshälften in Verhandlung zu nehmen, und sich eine Meldung über das Verhandlungsergebnis erbittet. Der Kaiser an Beust v. 1. 5. 1869 HHSiA., Kab.Kanzlei B 54c/1869 bzw. ebd. PA. I, Karton 560. Beust über den kaiserlichen Be¬ fehl an Kuhn v. 5. 5. 1869 KA., KM., Präs. 33-14/1869: da infolge der eingetretenen staatsrechtlichen Verhältnisse zwischen dem zu gemeinsamen Verteidigungszwecken gewidmeten Eigentum und dem Staatseigentum beider Reichsteile eine Teilung einge¬ treten ist, erscheint zur Schonung der beiderseitigen Ansprüche an dieses gemeinsame Eigentum sowie zur Wahrung der Interessen der gemeinsamen Verteidigung eine klare Auseinandersetzung der obwaltenden Verhältnisse dringend geboten. Neue Freie Presse v. 29. 4. 1869. <pb/>Nr. 42 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 30. 4. 1869 241 die Finanzverwaltung erregen müssen, denn unwillkürlich sei die Frage herangetreten: wie es möglich gewesen sei, einen so namhaften Betrag zu verausgaben und die davon laufenden Zinsen den Kautionsleistern doch pünktlich zu entrichten, ohne beides in dem Staatsbudget ersichtlich zu machen? Vortragender habe sich daher auch beeilt, der Sache auf den Grund zu gehen und mit der Untersuchung den Sektionschef Weninger5 betraut, wel¬ cher ihm vor wenigen Stunden die beruhigendsten Mitteilungen, welche die Grundlosigkeit jener Notiz erwiesen, gemacht habe. Die fraglichen Kautionsbeträge würden in der Staatsschuldentilgungskasse gewissenhaft als Deposit manipuliert und seien vollzählig vorhanden. Den irrigen Anlaß zu der Notiz könne höchstens der Umstand gegeben haben, daß vom Jahre 1858 herwärts ein Teil der als Kaution erliegenden Staatsschuld¬ verschreibungen, unter welchen sich auch viele Obligationen der älteren Staatsschuld befanden, der Konvertierung unterzogen worden sei. Er werde nicht unterlassen, zur Rektifizierung der öffentlichen Meinung demnächst an den Reichskriegsminister eine entsprechende Note zu richten und gleichzeitig auch Seiner Majestät an der Hand ziffermäßiger Belege einen ausführlichen Bericht zu erstatten.6 III. Schließlich geruhten Seine Majestät der Kai s e r auf die Notwendigkeit hinzuzuweisen, sich bezüglich des der Realisierung zugeführten türkischen Eisenbahnprojektes mit Ungarn en rapport zu set¬ zen.7 Minister Lönyay habe Allerhöchstdemselben die Befürchtung geäu¬ ßert, daß die Interessen Ungarns nicht entsprechend gewahrt und letzteres hiebei umgangen werden könne. Es sei daher ein Gebot der Klugheit, die dortige Regierung zu beruhigen und dahin zu vermögen, daß sie die hieror- tigen Bestrebungen nicht durch Verfolgung abgesonderter Tendenzen durchkreuze Reichskanzler Graf Beust: Die jenseitige Regierung habe die Verhandlung mit der Pforte insoweit erschwert, als dieselbe für einen Bahnanschluß eingetreten sei, welcher hierorts aus staatspolitischen 5 Vince Weninger, siehe GMRProt. v. 31. 1. 1869, RMRZ. 33. Anm. 11. 6 Au. Vortrag des Reichsfinanzministers v. Becke v. 5. 5. 1869 HHStA., Kab.Kanzlei, KZ. 1618/1869. Daraus geht hervor, daß im Gegensatz zu den Gerüchten im Jahre 1859 der Heiratskautionsfond nicht für Staatszwecke verwendet wurde. Becke forderte den Reichskanzler auf, die aufgeheizten Gemüter durch genaue Bekanntgabe der Fakten zu beruhigen. Ah. Kenntnisnahme v. 8. 5. 1869 ebd. Weiter über die Frage auch Reichskriegsminister an Reichsfinanzminister Becke v. 30. 4. 1869, KA., KM., Präs. 8-12/1/1869. 7 Über den türkischen Eisenbahnbau GMR. v. 12. 4. 1869, RMRZ. 41. Vgl. PalotAs, Die außenwirtschaftlichen Beziehungen zum Balkan und zu Rußland 597. Gegensätze hin¬ sichtlich der Trassenführung der Orientbahn zwischen der gemeinsamen und der unga¬ rischen Regierung ebd. <pb/> 242 Nr. 43 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7. 5. 1869 Rücksichten nicht akzeptiert werden könnte. Ungarns Interesse sei durch das bisherige Ergebnis dieser Verhandlungen keineswegs bedroht, weil an dem fraglichen Unternehmen neben der Südbahn auch die Staatsbahn sich beteiligen könne und der Anschluß der enthaltenen serbischen Linie jeden¬ falls an einer der ungarischen Linien erfolgen werde. Gleichwohl wolle er der jenseitigen Regierung die geeigneten Eröffnungen machen und ihr Ge¬ legenheit geben, sich auszusprechen, wie sie die Interessen Ungarns in Konstantinopel gewahrt zu wissen wünsche.8 Womit Seine Majestät die Sitzung zu schließen geruhten. Beust Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Wien, 5. Mai 1869. Franz Joseph. Nr. 43 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 7. Mai 1869 RS. (und RK.) Gegenwärtige: der Reichsfinanzminister Freiherr v. Becke (14. 5.), der Reichskriegs¬ minister [FML.] Freiherr v. Kuhn (15. 5.), Oberst König, Abteilungsvorstand im k. k. Kriegs¬ ministerium. Protokollführer: Sektionsrat Freiherr v. Konradsheim. Gegenstand: I. Monturlieferung für die Armee. II. Waldverkauf in der Militärgrenze. KZ. 1451 - RMRZ. 43 Protokoll des zu Wien am 7. Mai 1869 abgehaltenen Ministerrates für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Vorsitze des Reichskanzlers Gra¬ fen Beust. I. Reichskanzler Graf Beust: Bevor er den eigentli¬ chen Gegenstand der heutigen Beratung auf die Tagesordnung setze, müsse er eines Vorkommnisses Erwähnung machen, welches seiner Aufmerksam¬ keit soeben durch den Ministerpräsidenten Grafen Taaffe und durch den Minister des Innern Giskra empfohlen worden sei.1 Er meine die mehrfa- Der Reichskanzler an kgl. ung. Ministerpräsidenten v. 5. 5. 1869 HHStA., PA. XL, K. 129: Beust sichert Andrässy zu, daß er in Sachen des Eisenbahnbaus auch die spezi¬ ellen Interessen Ungarns im Auge behält, d. h. bei der Pforte nicht nur für die durch Bosnien, sondern auch durch Serbien führende Verbindung nach Saloniki eintritt. 1 Karl Giskra siehe GMRProt. v. 31. 12. 1867, RMRZ. 1. Anm. 4. Eduard Graf Taaffe (1833-1895) ab 30. Dezember 1867 Ministerpräsidentenstellvertreter und Landesverteidigungsminister, 24. 9. 1868 (zunächst interimistisch, seit 17. 4. 1869 defi¬ nitiv)-- 15. 1. 1870 Ministerpräsident, 12. 4. 1870--4. 2. 1871 Minister des Inneren. <pb/>