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Gemeinsamer Ministerrat, 3. 11. 1868

I. Erörterung der möglichen Abstriche im Budget des Kriegsministeriums für das Jahr 1869

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z23.pdf.

II. Besprechung der in Anregung gebrachten Gebührenerhöhung für die Offiziere

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z23.pdf#page=5.

III. Bedeckung der Dotationsüberschreitung des Kriegsministeriums im Jahre 1868

Siehe PDF-Daten https://hw.oeaw.ac.at/ministerrat/serie-2/oe_hu_mrp_I1/pdf/oe_hu_mrp_I1_z23.pdf#page=6.

118 Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 11. 1868

benötigten 3 Millionen in eine Extrarubrik des Ordinariums mit Beifügung
einer Begründung einstellen und auf diese Weise der Behandlung durch die
Delegationen unterziehen lassen. Um hier aber die fragliche Ausgabspost
durchzubringen, sei es jedenfalls früher nötig, sich mit den beiden Landes¬
verteidigungsministern ins Einvernehmen zu setzen und dieselben für die
projektierte Maßregel zu gewinnen.

   Schließlich einigt sich die Konferenz in dem Beschlüsse: 1. Bezüglich
der Abstriche im Armeebudget vorläufig die Ziffer 6 348 600 fl. festzuhal¬
ten und es macht sich der Reichskanzler anheischig, die Vermittlung des
Ministerpräsidentenstellvertreters Grafen Taaffe zur Erwirkung der Zustim¬
mung des cisleithanischen Ministeriums und eventuell der Abgeordneten in
Anspruch zu nehmen. 2. Die Frage wegen Abstrichen im Marinebudget bis
auf weiteres offen zu lassen. 3. Wegen der projektierten Gebührenerhöhung
der Offiziere mit dem Grafen Taaffe und Andrässy Fühlung zu nehmen.2

                                                                                         Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 3. November 1868. Franz Joseph.

       Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. November 1868

    RS. (und RK.)
    Gegenwärtige: der Reichskanzler Freiherr v. Beust, der Reichsfmanzminister Freiherr v.
Becke (5. 11.), der Reichskriegsminister FML. Freiherr v. Kuhn (5. 11.), Vizeadmiral v. Te-
getthoff, Generalkriegskommissär v. Früh.
    Protokollführer: Hofsekretär Freiherr v. Konradsheim.
    Gegenstand: I. Erörterung der möglichen Abstriche im Budget des Kriegsministeriums für
das Jahr 1869. II. Besprechung der in Anregung gebrachten Gebührenerhöhung für die Offi¬
ziere. III. Bedeckung der Dotationsüberschreitung des Kriegsministeriums im Jahre 1868.

   KZ. 4026 - RMRZ. 23
   Protokoll des zu Wien am 3. November 1868 abgehaltenen Ministerrates
für gemeinsame Angelegenheiten unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des
Kaisers.

   I. Seine Majestät der Kaiser geruhten die Beratung
mit der Bemerkung zu eröffnen, daß es sich nunmehr in erster Linie darum
handle, die Abstriche am nächstjährigen Budget des Kriegsministeriums,
welche in der am 1. November d. J. unter Zuziehung von Vertretern der
beiderseitigen Landesministerien abgehaltenen Ministerkonferenz be-

2 Verhandlungen mit den beiden Landesverteidigungsministern über die geplante Gagen¬
       erhöhung: Vortrag des Reichskriegsministers v. 7. 10. 1868 KA., MKSM. 5-1/3/1868.
<pb/>Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 11. 1868  119

schlossen wurden, zu rekapitulieren, um dadurch einen Anhaltspunkt für
weitere Erörterungen in dieser Richtung zu gewinnen.1

   Dieser Ah. Aufforderung gemäß bringt der Reichskriegs¬
minister die in der abschriftlich anverwahrten Übersicht dargestell¬
ten Abstriche im Extraordinarium der Landarmee zur Verlesung,2 wonach
an dem ursprünglich mit 12 462 664 Gulden beabsichtigten Ansätze der

Regierung durch weitere Abstriche an den Kosten für Beischaffung von
Waffen und Munition, ferner an den Kosten für Festungs- und sonstige Bau¬
ten sowie für die Dislokation eines Teiles der Infanterie und der Jäger in
ihre Ergänzungsbezirke, endlich an Kosten für Montur und Rüstzeug zur
Erhöhung des Kriegsstandes und für die Supernumerären dann durch
gänzliches Fallenlassen der Einstellung für Marschkarten der Monarchie,
für die Feldposteinrichtung, für Transferierungsauslagen und Kanzleiein¬
richtungen und für die Erhöhung des ständigen Geldverlages der Truppen
ein Abstrich von zusammen 5 868 866 fl. erzielt wurde. Rechne man
noch dazu das bereits früher festgesetzte Mindererfordemis im Ordinarium
der Landarmee mit 500 000 fl., dann die in der Ministerkonferenz vom
1. November zum Durchbruch gelangte Restringierung im Extraordinarium
der Kriegsmarine mit 2 032 000 fl., so ergebe sich ein Gesamtabstrich von
8 400 866 fl., so daß bis zu dem vom cisleithanischen Ministerium an¬
fangs geforderten Abstrich von 10 Millionen noch eine Differenz von rund
1 600 000 fl. erübrige.

   Seine Majestät der Kaiser geruhten sofort die Frage
zur Diskussion zu bringen, wie allenfalls auch dieser letztere Betrag noch in
Abstrich gebracht werden könnte.

   Wohl sei es gegenwärtig noch nicht Aufgabe der Konferenz, in dieser
Beziehung etwas Bestimmtes und Endgültiges zu fixieren, aber dennoch
erscheine es höchst notwendig, wenigstens beiläufig jene Posten des
Extraordinariums ausfindig zu machen, innerhalb welcher der Kriegs¬
minister, wenn es durch den Gang der Delegationsverhandlungen unaus¬
weichlich werden sollte, sich zu noch weitergehenden Restringierungen

herbeizulassen hätte.
   Der Reichsfinanzminister glaubt, daß im Laufe der parla¬

mentarischen Budgetverhandlung an den Kriegsminister jedenfalls die Not¬
wendigkeit herantreten werde, die einzelnen Budgetansätze postenweise
verteidigen zu müssen, und empfiehlt daher, neben eventuellen Abstrichen
im Ordinarium der Landarmee, die Erwägung der Frage, ob es nicht tunlich
wäre, aus dem Extraordinarium auch noch weitere Auslagen für Kriegs¬
vorbereitungen auszuscheiden und dieselben erst im wirklichen Bedarfs-

Es gibt keine Spur einer Ministerkonferenz vom 1. 11. 1868, die unter Hinzuziehung der
beiderseitigen Regierungen abgehalten wurde.
Siehe Beilage Nr. 23a.
<pb/>120 Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 11. 1868

falle, wo ohnehin Extrakredite in Anspruch genommen werden müßten, zu
verlangen?

   Nachdem der Reichskriegsminister beides verneint und
in letzterer Beziehung hervorgehoben, daß er im Kriegsfälle doch wenig¬
stens acht Wochen für die Ausrüstung der Armee benötige, wenn sich nicht
der Fall des Jahres 1866 wiederholen sollte, wo trotz vorrätigem Material
kein genügendes Rüstzeug vorhanden war, geht derselbe zur Aufzählung
jener Ausgabsposten über, welche im Notfälle einer weiteren Herab¬
minderung fähig seien. Dies sei der Fall bei den Kosten für Festungsbauten
durch Aufgeben der präliminierten Bauten in Olmütz, Krakau, Komorn und
Skoliogrande. Auch sei für 1869 der Bau des Landungsmolo in Castel-
nuovo in Aussicht genommen, dessen Aufgeben er aber nicht empfehlen
könne, weil derselbe bereits seit fünf Jahren stets aus Sparungsrücksichten
verzögert worden sei, obschon der Bau auch aus Gründen der Finanz¬
verwaltung unaufschiebbar erscheine, was sowohl der Reichsfinanz¬
minister als auch - über Befragen Seiner Majestät des Kaisers - Vizeadmi¬
ral von Tegetthoff bestätigt. Möglich, aber dermalen noch nicht absehbar,
seien ferner Ersparungen je nach der Entscheidung über die schwebenden
Fragen rücksichtlich der Monturskommissionen, der Militärintendanzen
und der Militärbildungsanstalten, und könnten dieselben eventuell selbst
den Betrag einer Million erreichen. Ebenso würde sich ein namhaftes Er¬
sparnis ergeben, wenn, was er aber von seinem Standpunkte abermals nicht
befürworten könne, die Kriegsaugmentation für die sechsten Bataillone der
Infanterie und einige Eskadronen der Kavallerie fallengelassen würde. &quot;In
dieser Beziehung müsse er übrigens en parenthese bemerken, daß er, um
billige Anbote für die Lieferungen zu erzielen, mit der Anglo-Austrian-
Bank wegen Zustandekommen eines die ganze Armee umfassenden
Lieferungsvertrages in Verhandlung stehe, da dieselbe bei einer solchen
Mässenbestellung größere Nachlässe zuzugestehen in der Lage sei als klei¬
ne Gewerbsleute.3

    Nachdem sich aus diesem Anlasse eine kurze Diskussion über die Unfä¬
higkeit kleiner Gewerbsleute zur Konkurrenz bei Armeelieferungen
entsponnen hatte, geneigte Seine Majestät der Kaiser
 die Verhandlung durch die Bemerkung auf ihren Ausgangspunkt zurückzu¬
 führen, daß bei einigen leichter zu beschaffenden Augmentations¬
 gegenständen, wie z. B. Schuhen, Stiefeln, dann bei den Kuzsmäs [sic!]
 immerhin noch ein Abstrich gewagt werden könne, nicht aber bei dem

        Randbemerkung Kuhns Nämlich nur jene Monteursgegenstände, die in dem Zeitraum
         von sechs-zehn Wochen hergestellt werden könnten. Betreffs der Rüstungs- und
         Armatursorten hob ich Dringlichkeit ihrer Erzeugung und ihres Vorrates hervor.

         Vgl. Kriegsministerium an Anglo-Austrian Bank-Direktorium v. 23. 1. 1869 KA., KM.,
         Präs. 42-3/1/1869.
<pb/>Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 11. 1868  121

Kavallerierüstzeug, namentlich Sätteln, deren Herstellung schwieriger sei,
worauf der Reichskriegsminister die unter diesem Titel
noch möglichen Abstriche auf circa 460 000 fl. beziffert, was in Verbindung
mit eventuellen Abstrichen bei Festungsbauten mit beiläufig 300 000 fl.
noch eine letzte Konzession von 700 000 fl. ermöglichen würde.

   Der Reichskanzler macht darauf aufmerksam, daß man gegen¬
über den Delegationen mit dem Eingeständnisse dieser Möglichkeit nicht
zu voreilig hervortreten solle, denn abgesehen davon, daß sie möglicher¬
weise selbst die Höhe des Truppenstandes anfechten könnten, sei mit Wahr¬
scheinlichkeit vorauszusehen, daß sie noch manche Posten des Kriegs¬
budgets, worin ein Nachgeben schwieriger sein würde, bekämpfen würden.
Nach seiner Meinung würde es nicht nur in den Delegationen einen guten
Eindruck machen, sondern auch für das Durchbringen des Budgets bei der
parlamentarischen Behandlung sehr ersprießlich sein, wenn den Delegatio¬
nen die Gebahrung mit dem Kriegsbudget in Form einer kurzen Denkschrift
erläutert und veranschaulicht würde.

   Seine Majestät der Kaiser geruhten hierauf zu bemer¬
ken, daß der Truppenstand dermalen ein sehr geringer und minderer sei als
in den Friedensjahren der Vorperiode, namentlich in den Jahren 1858 und
vor 1846, ja selbst in den dreißiger Jahren, was sich aus den beim Kriegs¬
ministerium erliegenden Standesausweisen jener Periode darlegen lasse.
Nachdem noch der Reichskriegsminister auf die durch die
allgemein eingetretenen Preissteigerungen herbeigeführte Schwierigkeit
der Armeebeköstigung sowie darauf hinweisen, daß das Armeerforder¬
nis des Jahres 1855 bei billigeren Preisen und geringerem Wehrstande
55 Millionen betragen habe, während man dermalen einem Wehrstande von
800 000 Mann gegenüberstehe, und nachdem im Laufe der Diskussion noch
die befriedigende Armeegebahrung, welche einen Bestand von 600 000
Hinterladern ausweise, wie nicht minder die Tatsache konstatiert wor¬
den war, daß im Budget der Kriegsmarine über den obigen Abstrich von
2 032 000 fl. eine weitere Restringierung nicht mehr möglich sei, geruhten

Seine Majestät der Kaiser das Ergebnis der Beratung da¬
hin zu präzisieren, daß man sich vorläufig mit den gewonnenen Resultaten
begnügen und dem Kriegsminister die Verteidigung des Militärbudgets vis
ä vis den Delegationen, eventuell die Konzedierung der von ihm als mög¬
lich bezeichneten, weiteren Abstriche überlassen, und daß den Delegatio¬
nen in Form einer Denkschrift zugleich eine vergleichende Übersicht des
gegenwärtigen Truppenstandes mit dem Truppenstande früherer Jahre vor¬
gelegt werden solle.4

Die Denkschrift des Reichskriegsministeriums an die Delegationen: Vergleichende
Übersicht des gegenwärtigen Truppenstandes vgl. Jelentöse a közös hadügyi miniszte-
rium 1869. evi költsegvetese megvizsgäläsära a magyar delegäciö ältal kiküldött albi-
<pb/>122 Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 11. 1868

   II. Als nächsten Gegenstand der Beratung bittet der Reichs-
kriegsminister, die Frage der Gebührenerhöhung für die Offizie¬
re verbringen zu dürfen.5 Letztere trete immer schärfer in den Vordergrund,
sie sei ein Gebot der Billigkeit und man könne ihr länger nicht ausweichen,
weshalb er auch überzeugt sei, daß die Delegationen selbst die Frage in
Anregung bringen würden, doch müsse er beifügen, daß das Plus des hier¬
auf sich ergebenden Erfordernisses sich nicht etwa, wie von einer Seite an¬
gedeutet wurde, durch anderweitige Ersparungen im Ordinarium werde
decken lassen, weil bei Festsetzung des Holz- und Pferdedeputates bereits
auf die Gagenerhöhung Rücksicht genommen und der Betrag für die erste-
ren niederer eingestellt worden sei.

   Der Reichsfinanzminister erwiderte, daß die Einbrin¬
gung des beanspruchten Mehrerfordemisses in den Delegationen sich füg¬
lich nicht mit dem vom cisleithanischen Ministerium geforderten Abstrich
von 10 Millionen vereinigen lasse und die oben besprochenen Abstriche
zum Teil illusorisch machen würde. Wenn schon nicht davon abgegangen
werden könne, so solle man die Frage der Gebührenerhöhung bis zu dem
wahrscheinlich im Frühjahr erfolgenden Wiederzusammentritt der Delega¬
tionen verschieben und dann lieber einen Nachtragskredit verlangen. Im
Falle eines Kriegsausbruches bliebe es, wenn eine solche Maßregel gute
Wirkung auf den Geist der Armee verspreche, unbenommen, die Gebühren¬
erhöhung sofort eintreten zu lassen.

    Der Reichskriegsminister hebt die durch die veränderten
Preisverhältnisse der Gegenwart herbeigeführte Notwendigkeit hervor, daß
eine Erleichterung hauptsächlich bezüglich der subalternen Offiziere so¬
gleich eintrete. In diesem Anbetrachte würde er sich selbst damit begnügen,
wenn ihm gestattet würde, für das nächste Jahr wenigstens ein Drittel boder
die Hälfteb der beabsichtigten Gebührenerhöhung in Anspruch zu nehmen
und dasselbe sodann binnen drei Jahren0 durch weitere Drittelan¬
forderungen bis zum vollen Betrage der Gebührenerhöhung zu ergänzen.

    Seine Majestät der Kaiser hatten die Gnade, die Auf¬
 fassung des Reichsfinanzministers bezüglich der Untunlichkeit der Budget¬
 erhöhung zu billigen, und geruhten dieselbe noch mit der Bemerkung zu
 ergänzen, daß es wohl noch andere Faktoren als die Gage gebe, um den
 Geist der Armee zu heben. Werde die Sache in den Delegationen angeregt,
 so könne die Regierung sie wohl aufgreifen und zu der ihrigen machen,

 b-b Einfügung Kuhns.
 c Randbemerkung Kuhns binnen zwei-drei Jahren.

 [4] zottsdgnak a hadügyi rendes evi szükseglet elöiränyzataröl. A közös ügyek targyalA-
         sAra a magyar orszäggyüles ältal kiküldött s Öfels6ge ältal folytatölag 1868. novem-
         ber 12-kere Pestre összehIvott bizottsAg iromAnyai 24-25.

 5 Die Frage behandelte GMR. v. 29. 10. 1868, RMRZ. 22.
<pb/>Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 11. 1868  123

einstweilen aber habe man dem cisleithanischen Ministerium in der Sitzung
vom 1. November die Abstriche von 8 400 000 fl. zugesagt, und es würde
die nachträgliche Einstellung der Gebührenerhöhung in das Budget mit die¬
sem Versprechen im Widerspruch stehen, weshalb die Sache vorläufig fal¬
lengelassen werden müsse.

   III. Seine Majestät der Kaiser geruhten noch weiters
die diesjährige Überschreitung des Militärbudgets und die Art und Weise
der Bedeckung des eingetretenen Defizits zur Verhandlung zuzulassen.6

   Der Reichskriegsminister beginnt hierauf seinen Bericht
mit Berufung auf seinen an Seine Majestät erstatteten au. Vortrag, worin er
die Ursachen sowie die Höhe des Defizits in der Gebahrung mit der
Militärdotation ausführlich dargelegt habe.7 Allerdings ständen dem Defizit
einige im Voranschlag nicht vorgesehene, unerwartete eigene Einnahmen
der Militärverwaltung gegenüber, welche aus erzielten Pferdeverkäufen
und den Mehrerträgnissen gewisser Einnahmsquellen in der Militärgrenze
herrühren und einen Teil des Defizits kompensieren, immerhin aber bestehe
noch ein unbedeckter Rest von 3 Vi Millionen. Zu dessen Bedeckung beab¬

sichtige er nun dem Stellvertreterfond einen Vorschuß gegen Rückzahlung
aus den angebahnten Waldverkäufen in der Militärgrenze zu entnehmen.
Seine Majestät der Kaiser geruhten auf die heikle Natur
dieser Waldverkäufe im Hinblick auf die eifersüchtige Empfindlichkeit der
ungarischen Landesvertretung hinzuweisen, welche daraus - wiewohl ohne
Grund - eine staatsrechtliche Frage machen und zum mindesten einen
aliquoten Teil des Erlöses für Ungarn beanspruchen würde. Man müsse da¬
her im Archive des Kriegsministeriums nach Präzedenzfällen aus dder Zeit
vor 1848d forschen, um an der Hand der Vörakten den Nachweis liefern zu
können, daß die Militärgrenze stets selbständig verwaltet und Verkaufs¬
geschäfte von derartigen Objekten in der Militärgrenze auch früher vorge¬
nommen seien.

   Der Reichsfinanzminister hegt darüber keinen Zweifel,

daß dem Kriegsministerium, welchem die Verwaltung der Militärgrenze
obliege, auch die Befugnis der Veräußerung zustehe. Die deutsche Delega¬
tion werde gegen den Waldverkauf keine Schwierigkeiten machen, wohl
aber die ungarische. Es scheine ihm deshalb wünschenswert, das ungarische
Ministerium dafür zu gewinnen, und es würde sich nach seiner Ansicht
empfehlen, wenn Seine Majestät die Gnade haben wollte, diesen Gegen¬
stand mit dem Grafen Andrässy zu besprechen.

       Korrektur Sr Majestät aus früherer Zeit.

4 Über Überschreitung des Militärbudgets: GMR. v. 30. 6. 1868, RMRZ. 18; GMR. v.
       11. 7. 1868, RMRZ. 19; GMR. v. 21. 10. 1868, RMRZ. 21.

7 Au. Vortrag des Reichskriegsministers ist nicht auffindbar
<pb/>124 Nr. 23 Gemeinsamer Ministerrat, Wien, 3. 11. 1868

   Der Reichskanzler bemerkt, es erscheine ihm von Wichtig¬
keit, daß Ungarn gegenüber das nationalökonomische Moment in den Vor¬
dergrund gestellt und betont werde, daß durch den Verkauf keineswegs eine
Devastation des Landes verursacht, sondern eben nur den Interessen ratio¬
neller Volkswirtschaft Rechnung getragen werden solle. Übrigens werde
der Erlös Ungarn nicht entzogen, denn indem derselbe für die Zwecke der
Armee verwendet werde, komme er ja pro rata auch Ungarn zustatten.

   Über Befragen Seiner Majestät des Kaisers, ob
Käufer bereits vorhanden seien, erklärt der Reichsfinanz¬
minister, daß dies allerdings der Fall sei. Neben dem Konsortium
Salm-Haber bewerbe sich auch Brandeis aus London, dessen Agenten aber
jetzt mit der Waldbegehung beschäftigt seien, um das Geschäft, und sei
letzterer mit Skarpa aus Fiume in Verbindung getreten, um noch einige in¬
ländische, wenn möglich kroatische Geldmänner in dem Unternehmen mit
zu engagieren.8 Das Heranziehen von inländischen Kapitalisten könne das
Gelingen des Verkaufes nur fördern.

   Um übrigens diese Verkaufsangelegenheit nicht zu früh in die Öffent¬
lichkeit dringen zu lassen, könne vorläufig noch von der Erwähnung des
Defizits ganz Umgang genommen und die Deckung desselben durch das
erwähnte Vorschußgeschäft stillschweigend bewirkt werden, wobei dann
nur gelegentlich der nächstjährigen Delegationsverhandlung, welcher der
heurige Rechnungsabschluß vorgelegt werden muß, die Notwendigkeit der
Gebahrungsdarlegung herantreten werde.

    Seine Majestät der Kaiser geruhten sonach über An¬
trag des Reichskriegsministers den Beschluß dahin zu fassen: daß den Dele¬
gationen das Defizit im Armeebudget des laufenden Jahres dargelegt und
hinsichtlich der Rückerstattung des dem Stellvertreterfond zu entnehmen¬
den Vorschusses lediglich auf die binnen den nächsten Jahren in Aussicht
stehenden erhöhten Einnahmen der Militärgrenze ohne nähere Auseinan¬
dersetzung über deren Natur hingedeutet werden solle.

    Generalkriegskommissär v. Früh bringt noch zur
Sprache, daß als vorläufiges Auskunftsmittel und zur Ersparung der Zinsen
bei etwaigen Depotgeschäften einstweilen auf einen Teil des erst im späte¬
ren Verlaufe des Jahres zur Auszahlung gelangenden Extraordinariums, als
welchen er die Ansätze für die Werndl-Gewehre bezeichnet, gegriffen wer¬
 den könne, was jedoch der Reichsfinanzminister mit Beru¬
 fung auf seine verfassungsmäßige Verpflichtung, nur präliminarmäßig be¬
 gründete Anweisungen zu erlassen, ablehnt.

    Anbelangend die Modalität der subsidiarischen Herbeiziehung des
 Stellvertreterfondes einigten sich der Reichsfinanzminister und der Reichs¬
 kriegsminister dahin, daß diese Vorschußangelegenheit unter ihren mittels
 Lombardierung eines Teiles der Obligationen des Stellvertreterfondes ge-

         Vgl. GMR. v. 24. 1. 1868, RMRZ. 7.
<pb/>Nr. 23a Budget des Kriegsministeriums, o. O., o. D.                           125

gen sukzessive Ratenzahlung aus den erhöhten Einnahmen der Militär¬
grenze abgemacht werden solle, was Seine Majestät Ag. zu genehmigen
geruhten, und womit die Sitzung geschlossen wurde.

                                                                                                  Beust

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.
Wien, 10. November 1868. Franz Joseph.

Nr. 23a Budget des Kriegsministeriums für das Jahr 1869,
                                 o. O., o. D.

Beilage zum GMRProt. v. 3. 11. 1868, RMRZ. 23

                                                                 Infolge       Sonach
                                               In Antrag Minister¬            wurde in
                                               gebracht ratsbeschluß          Abstrich
                                                                              gebracht
                                                            restringiert auf

I. Ordinarium (ausschließlich der              75 924 000 75 424 000            500 000
Witwen- und Waisenversorgung)
                                                                              1 800 143
II. Extraordinarium                                                           1 197 313

a. Einmaliges außerordentliches                                                 100 000
                                                                                   6 770
Erfordernis                                                                       13 230

1. Beschaffung von Waffen und Munition 2 761 660                961 517           80 000
                                                              1 328 591         250 000
2. Festungs- und sonstige Neubauten            2 525 904                      2 221 410
                                                                 39 300       5 668 866
3. Hafenbauten in der Militärgrenze                  39 300     200 000         200 000
                                                                              5 868 866
4. Dislokation eines Teiles der Infanterie                    1 464 390       6 368 866
                                                              3 993 798
und Jäger in die Ergänzungsbezirke                   300 000

5. Marschkarten der Monarchie                        6 770

6. Feldposteinrichtung                               13 230

7. Transferierungsauslagen für die

Organe der Intendanzen und Rechnungs¬

abteilungen, dann Kanzleieinrichtung

der Rechnungsabteilungen                             80 000

8. Erhöhung des ständigen Geldverlages

der Truppen                                          250 000

9. Montur und Rüstung für die Erhöhung

des Kriegsstandes                              3 685 800

Summe des einmaligen außerordent¬

lichen Erfordernisses                          9 662 664

10. Für supernumeräre Offiziere, Parteien       2 800 000     2 600 000
        und Beamte                             12 462 664     6 593 798

        Zusammen das Extraordinarium

Gesamtbudget (Ordinarium und                   88 386 664 82 017 798
Extraordinarium)
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