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Nr. 85 Ministerrat, Wien, 25. Juni 1866 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 25. 6.), Mensdorff 28. 6., Esterházy 28. 6., Franck, Mailáth 28. 6., Larisch 29. 6., Komers 29. 6., Wüllerstorf 29. 6.; außerdem anw. Fautz.

MRZ. 85 – KZ. 2123 –

Protokoll des zu Wien am 25. Juni 1866 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I. Zulassung fremder Kriegsschiffe in österreichische Häfen

Der Kriegsminister referierte, es sei in der Kriegsmarinesektion die Frage in Anregung gebracht worden, ob nicht unter den dermaligen Kriegsverhältnissen die Zulassung fremder Kriegsschiffe in den k. k. österreichischen Häfen nach Zulaß der mit der Ah. Entschließung vom 20. Mai l. J. genehmigten Vorschrift über die Zulassung und die Behandlung der Kriegsschiffe befreundeter Nationen an den österreichischen Küsten1 eingestellt werden soll.

Art. 1 dieser Vorschrift lautet: „Mit Vorbehalt der jedem souveränen Staate zustehenden Befugnis, die Zulassung fremder Kriegsschiffe zu den eigenen Küsten eintretendenfalls nach Maßgabe des Völkerrechtes zu verweigern, etc.“ Anlaß, diese Frage in Erwägung zu ziehen, habe die Anzeige eines gewissen Löwy, Korrespondenten des „Wanderer“, gegeben, daß das im Hafen von Triest seit mehreren Tagen ankernde amerikanische Kriegsschiff „Ticonderagaa “ als Amerikaner verkleidete Italiener an Bord habe2, die Spionage für die italienische Armee und Flotte betreiben, welche Anzeige auch durch die gleichzeitige Meldung des Kommandanten in Triest, FML. Baron Wetzlar, daß dieses amerikanische Schiff Verbindungen mit den Italienern unterhalte, an Glaubwürdigkeit gewinnt3. Wenn die diesen Anzeigen zugrundeliegenden Tatsachen erwiesen werden könnten, wäre der Bruch der Neutralität konstatiert und eine Vorsorge um so dringender notwendig, als nach einer Äußerung des Kapitäns der „Ticonderaga“ demnächst noch eine amerikanische Fregatte und eine amerikanische Korvette in dem Hafen von Triest ankern werden4.

|| S. 152 PDF || Vizeadmiral Ritter v. Fautz bemerkte, es sei eine bekannte Tatsache, daß die Kriegsschiffe der sogenannten Neutralen den Feinden jener Mächte, in deren Häfen sie einlaufen, alle möglichen Dienste, insbesondere Kundschaftsdienste, leisten. Jede souveräne Macht habe das Recht, die Zulassung fremder Kriegsschiffe zu den eigenen Küsten zu Kriegszeiten zu verbieten, und dieses Recht sei in dem mit der Ah. Entschließung vom 20. Mai l. J. genehmigten, sämtlichen Mächten mitgeteilten Reglement ausdrücklich reserviert worden. Der Fall, von diesem Rechte Gebrauch zu machen, sei nunmehr eingetreten, und durch das Benehmen der „Ticonderaga“ sowie durch den Umstand, daß bereits englische und französische Kriegsschiffe für Triest angesagt sind, noch dringender geworden, weil insbesondere das Einlaufen französischer Kriegsschiffe in Triest den Schlechtgesinnten dort eine moralische Unterstützung zu geben geeignet ist. Das Adriatische Meer sei keine allgemeine Verkehrsstraße, Fälle der Relâche forcée gebe es daher für fremde Kriegsschiffe dort nicht. Der Vorwand des Schutzes der Nationalen könne nicht gelten gelassen werden, auf die eigene Sicherheit müsse vor allem Bedacht genommen werden. Die in Küstenstädten wohnenden Fremden können sich durch Zurückziehen in das Land selbst schützen. Es scheine ihm daher der Augenblick gekommen zu sein, in Erwägung zu ziehen, ob die Zulassung fremder Kriegsschiffe zu den österreichischen Küsten allen oder bloß einigen und welchen unter den letzteren verweigert werden soll. Graf Mensdorff meinte, daß in der Verweigerung der Zulassung fremder Kriegsschiffe an die österreichischen Küsten immerhin ein hostiler Akt erkannt werden werde und daß er daher den politischen Wunsch nicht unterdrükken könne zu wahren, daß die Zahl der Feinde Österreichs durch eine solche Maßnahme nicht noch vermehrt werde. Eine solche Maßregel müßte übrigens auch gleichmäßig gegen alle Seemächte ausgeübt werden. Ausnahmen wären ohne offenbare Beleidigung nicht zulässig; da begegne man aber schon der Schwierigkeit, daß eine türkische Escadre vor kurzem erst zu den österreichischen Küsten ausdrücklich zugelassen wurde. Man lege unsererseits überhaupt zu viel Wichtigkeit auf die Spionage fremder Kriegsschiffe, dieselbe werde in noch viel höherem Maße auch am Lande, und viel leichter, weil weniger auffällig, betrieben. Insolenzen fremder Kriegsschiffe brauche man sich jedoch nicht gefallen zu lassen, wenn die Anzeigen über das zweideutige Benehmen der „Ticonderaga“ erhärtet werden könnten, werde er sich mit dem amerikanischen Gesandten in das Vernehmen setzen und dessen Einflußnahme auf Abstellung von solchen Unfügen in Anspruch nehmen. Baron Wüllerstorf teilte die Ansicht des Grafen Mensdorff, daß von einem Verbote der Zulassung fremder Kriegsschiffe, das gegen alle Mächte gleichmäßig geübt werden müßte, Umgang zu nehmen sei, indem er speziell darauf hinwies, daß auch er mit einem österreichischen Kriegsgeschwader in Neapel und in Sizilien zu dem ausgesprochenen Zwecke des Schutzes österreichischer Untertanen eingelaufen sei. Da auch die übrigen Konferenzmitglieder der Meinung des Grafen Mensdorff beitraten, äußerte der Kriegsminister stante concluso seine Absicht, dem FML. Baron Wetzlar bedeuten zu wollen, daß zwar die Zulassung fremder Kriegsschiffe der Neutralen aus höheren politischen Rücksichten nicht verweigert werde, daß er übrigens || S. 153 PDF || trachten solle, solchen Anzeigen, welche er bezüglich der „Ticonderaga“ erstattete, auf den Grund zu schauen, und erwiesene Tatsachen über Fälle von Neutralitätsbruch alsogleich dem Kriegsministerium anzuzeigen habe5.

Die Konferenz war hiemit einverstanden.

II. Verweigerung der Ausfuhr von Lokomotiven für die Köln–Mindner Bahn

Der Staatsminister eröffnete, durch das Finanzministerium die Mitteilung erhalten zu haben, daß eine Lokomotive, welche die Staatsbahn aus ihren Werkstätten an die Köln–Mindner Bahn liefert, in Salzburg von der Finanzbehörde angehalten, derselben die Ausfuhr nicht gestattet und der Antrag gestellt worden sei, dieselbe mit Beschlag zu belegen. Da eine Beschlagnahme doch nur dann gerechtfertigt wäre, wenn diese Lokomotive preußisches Staatseigentum wäre, sonst aber, wenn die Köln–Mindner Bahn Privateigentum wäre, höchstens in der dermaligen Kriegszeit, um dem Feinde nicht selbst Verkehrsmittel zu liefern, die Ausfuhr dieser Lokomotive verboten werden könnte, wünschte der Staatsminister die diesfalls erforderliche Aufklärung durch den Handelsminister zu erhalten.

Baron Wüllerstorf bemerkte, daß die Köln–Mindner Bahn vor zwei Jahren von der preußischen Regierung an sich gebracht worden und daher noch preußisches Staatseigentum sein dürfte. Nichtsdestoweniger könne die in Salzburg angehaltene Lokomotive nicht mit Beschlag belegt werden. Von Seite der Köln–Mindner Bahn seien schon vor längerer Zeit, wo an einen Krieg noch nicht gedacht wurde, 23 Lokomotiven bei der Staatsbahn bona fide bestellt worden; diese Lokomotiven werden jedoch erst dann gezahlt, wenn dieselben von der Köln–Mindner Bahn übernommen sind. Wäre diese Lokomotive schon [im] vorhinein bezahlt worden, unterläge deren Beschlagnahme unter den gegenwärtigen Verhältnissen keinem Anstande. Da die in Salzburg angehaltene Lokomotive jedoch heute noch Eigentum der Staatsbahn sei, könne man sie nicht mit Beschlag belegen, wohl sei es aber ganz in der Ordnung, derselben die Ausfuhr nicht zu gestatten.

Mit Zustimmung der Konferenz übernahm es der Staatsminister , diese Angelegenheit im Sinne der Auskunft des Handelsministers zu schlichten.

Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen.