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Nr. 4 Ministerrat, Wien, 26. August 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Belcredi; BdE. und anw. (Belcredi 26. 8.), Esterházy 8. 9., Mailáth 8. 9, Larisch, Komers, Schiller, Mercandin 9. 9.; außerdem anw. Becke; abw. Franck.

MRZ. 4 – KZ. 2755 –

[Tagesordnungspunkte]

Protokoll des zu Wien am 26. August 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. Exzellenz des Herrn Staatsministers Grafen Belcredi.

I. Finanzmaßnahmen der Regierung

Der Finanzminister teilte der Konferenz mit, daß es bei Übernahme des Finanzportefeuilles seine angelegentlichste Sorge gewesen sei, einen genauen Überblick über die finanzielle Situation zu gewinnen, um einerseits die vorgefundene Sachlage festzustellen und andererseits sein Programm darnach verfassen zu können. Er sei nunmehr in der Lage und beabsichtige, Sr. Majestät in einem au. Vortrage1 ein Bild der bei seinem Amtsantritte vorgefundenen Lage der Finanzen zu geben und nebstbei auch Sr. Majestät eine von dem Sektionschef v. Becke und dem Hofrate der Obersten Rechnungskontrollbehörde Kaiser verfaßte Zusammenstellung zu unterbreiten, in welcher durch genaue Erhebung aller im Laufe der nächsten zwei Jahre zur Tilgung gelangenden Passiven des Staates das diesfällige Erfordernis auf die richtige Summe gebracht worden sei2.

Es ergebe sich darnach ein Gesamtbedarf in runder Summe:

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Auf die am 14. Februar 1866 fällig werdende Rate an der Bankschuld müsse schon jetzt Bedacht genommen werden, da der entfernteste Termin mit Rücksicht auf die Höhe des Betrages als ein naher und die Einhaltung der Bankakte3 als conditio sine qua non für die Aufrechterhaltung des Staatskredites erscheine.

Er beabsichtige, Sr. Majestät au. darzustellen, wie dermalen alle Abhilfsmittel stocken, der Steuereinfluß nachlasse, der Geldmarkt ungünstig und die Staatszentralkasse von ihm leer angetroffen worden sei, sodaß, da die Depotgeschäfte, || S. 21 PDF || die sein Amtsvorgänger zur Deckung der momentanen kleineren Bedürfnisse gemacht habe, nicht nur kostspielig, sondern auch als dem Kredite und Ansehen des Staates abträglich und daher verwerflich erscheinen, das Übel nur durch eine große Kreditoperation an der Wurzel gefaßt werden könne. Wenn von der Aufnahme der vorne unter c) und d) angeführten Posten per 20,000.000 fr. in die Berechnung des Bedeckungserfordernisses vorläufig auch abgesehen werden wollte, würde das zu bedeckende Defizit noch immer 153 Millionen betragen, die Summe, welche durch eine Kreditoperation beschafft werden soll, könne übrigens dermalen nur als eine beiläufige in Aussicht genommen werden, weil auch auf Einnahmen aus der Veräußerung der Staatsgüter, worüber die Verhandlungen wiederaufzunehmen sein werden, reflektiert werden müsse, wobei jedoch, da der Moment für diese Veräußerung nicht günstig ist, das Hauptgewicht immer auf die Kreditoperation zu legen sein wird.

Um den kontinentalen Geldmarkt nicht zu beirren, seien mit dem englischen Hause Baring und Konsorten die diesfälligen Negoziationen wegen dieses Anlehens angeknüpft worden. Zur Aufnahme dieses Anlehens bedürfe es jedoch der Ah. Genehmigung Sr. Majestät, welche er sich mit einem au. Vortrage zu erbitten beabsichtige. Der Finanzminister verband mit der Kundgebung dieses seines Vorhabens noch die weitere konfidentielle Mitteilung, daß diesfalls schon seit einigen Wochen mit dem Bankhause Baring Brothers & Co. die Unterhandlungen gepflogen und die einleitenden Schritte durch den seit 14 Tagen wieder in London weilenden Somerset Beaumont als Vermittler gemacht worden seien, daß dieses Haus vorläufig noch wegen der Höhe der Summe Anstand zu nehmen scheine, das Geschäft zu machen, und daß er beabsichtige, nach Herablangen der Ah. Entschließung den Sektionschef Ritter v. Becke nach London, eventuell nach Amsterdam zur Negoziierung, die schriftlich oder im telegrafischen Wege unmöglich zu Ende geführt werden könnte, abzusenden4.

In zweiter Reihe stünden bezüglich dieser Kreditoperation noch zwei Konsortien, nämlich Hamburger Häuser unter der Führung der Godeffroy, welche übrigens zunächst nur auf den Kauf der Staatsdomänen und die Erlangung der Konzession für eine Immobilienbank reflektieren5, dann die Boden-Credit-Anstalt in Verbindung mit französischen Häusern als Hottinguer, Frémy und Fould.

Dem Sektionschef v. Becke wäre nebst der Vollmacht zur Negoziierung der Anleihe mit Baring & Co. oder einem unter dessen Vermittlung sich bildenden Konsortium eine umfassende Instruktion mitzugeben, die nach dem abgelesenen Entwurfe im wesentlichen nachstehende Verhaltungsregeln zu enthalten hätte6: Das Vertragsobjekt hätte eine Summe zu umfassen, welche unter den Betrag von effektiven 14 Millionen Livre Sterling als Minimum nicht fallen dürfte. Der Unterhändler wäre befugt, alle Aufklärungen über die beabsichtigte Bestimmung || S. 22 PDF || des Darlehensbetrages zu geben und insbesondere zu betonen, daß der größte Teil der Anleihe zur Abtragung der Staatsschuld an die Nationalbank, also zur Herstellung der Valuta, sowie zur Abstattung anderer drückender Verbindlichkeiten, wie insbesondere der Depotschulden und der schwebenden Schuld überhaupt, bestimmt sei, mithin wesentlich zur Kräftigung des Kaiserstaates in wirtschaftlicher Beziehung und zur Wahrung des Weltfriedens beitragen werde.

Wenn Baring & Co. an der Höhe der Anlehenssumme Anstand nehmen sollten, hätte der Unterhändler für die Bildung eines Konsortiums und Heranziehung der Österreich wegen des Domänenbe­lehnungsgeschäftes bereits befreundeten französischen großen Häuser zu wirken und vorzüglich zu trachten, den Eintritt des Hauses Rothschild in die Kombination zu bewerkstelligen. Auf eine Teilung des Geschäftes in der Art, daß vorläufig nur ein Teilbetrag negoziiert und für die Begebung des Restes eine zweite spätere Anleihe in Aussicht gestellt würde, hätte der Unterhändler nur dann einzugehen, wenn die Kontrahenten eine bindende Zusage machen würden, die zweite Anleihe in einer bestimmten Zeitfrist abschließen zu wollen. Wenn es wegen der ungünstigen Saison nicht tunlich wäre, die Anleihe schon jetzt in der Art abzuschließen, daß die ersten Rateneinzahlungen vor dem 1. November 1865 einfließen, hätte der Unterhändler Sorge zu tragen, daß die Finanzverwaltung vorläufig wenigstens einen ausgiebigen Vorschuß von ca. 15 Millionen Gulden zu günstigen Bedingungen erlange.

Die Anleihe selbst soll in Gestalt einer perpetuierlichen, unaufkündbaren Rentenschuld kontrahiert werden, es wäre ein 5%-Zinsfuß zu stipulieren, die Interessenzahlung würde im Auslande in Silber mit Befreiung von der Einkommensteuer stattfinden. Sollte ein 6%-Zinsfuß vorgeschlagen werden, hätte der Unterhändler vorläufig zu berichten.

Ein Hauptbestreben desselben wäre, die feste Begebung des Anlehens zu bewirken, sollte dies nicht in der ganzen Ausdehnung zu bewerkstelligen sein, so wäre mit den nötigen Vorsichten die Option zu stipulieren und im schlechtesten Falle wenigstens für das Placement im Kommissionswege zu sorgen. Der Unterhändler wäre verpflichtet, den möglichst besten Emissionskurs, die mindest lästigen Nebenbedingungen und die zusagendsten Einzahlungstermine zu erlangen. Auch hätte er sein Augenmerk darauf zu richten, daß das neue Papier und überhaupt österreichische Effekten auf der Londoner Börse kotiert werden. Der Unterhändler wäre dem k. k. Botschafter in London zu empfehlen und hätte in der ganzen Verhandlung mit demselben das Einvernehmen zu pflegen7.

In bezug auf das englischerseits bereits geäußerte Bedenken, ob die k. k. Regierung zum Abschlusse des Anlehens ohne Mitwirkung des Reichsrates befugt sei, hätte Sektionschef v. Becke die ihm aus den speziellen Weisungen des Staatsministers bekannten Argumente wenn nötig geltend zu machen8.

|| S. 23 PDF || Innerhalb dieser Grenzen könnte er sich frei bewegen, vor dem förmlichen Abschlusse hätte er umständlichen Bericht zu erstatten. Endlich wäre derselbe, wenn es erforderlich sein sollte, auch zu Zwischenreisen nach den kontinentalen Hauptplätzen des Geldmarktes zu ermächtigen.

Der vorsitzende Staatsminister bemerkte hierauf bezüglich der Stelle im Instruktionsentwurfe, daß der Unterhändler, falls es zur Sprache käme, ob die Regierung zum Abschlusse des Anlehens ohne Mitwirkung des Reichsrates befugt sei, die demselben von ihm bekanntgegebenen Argumente geltend zu machen habe, daß unter den obwaltenden Verhältnissen, wo wegen Aufnahme dieses Anlehens nicht einmal eine Wochenverzögerung verantwortet werden könnte, wohl niemand und am wenigsten die finanzielle Welt zweifeln werde, daß die in Rede stehende Maßregel äußerst dringender Natur sei, und da der Reichsrat derzeit nicht versammelt sei, ein Vorgehen der Regierung im Sinne des § 13 des Grundgesetzes über die Reichsvertretung als notwendig, zugleich aber auch als gesetzlich zulässig erscheinen lasse. Im Entwurfe des au. Vortrages des Finanzministers seien übrigens auch die politischen Momente hervorgehoben und als erste Bedingung die Herstellung eines besseren Verhältnisses zu Ungarn betont. Die politische Notwendigkeit der Anbahnung eines Ausgleiches mit Ungarn mache es jedoch, da Ungarn im Reichsrate nicht vertreten ist und mit Festhaltung der Kontumazierungstheorie fürder nicht vorgegangen werden könnte, zur unbedingten Notwendigkeit, daß wichtigere, das allgemeine Staatsinteresse berührende Maßregeln, wozu auch Anlehensaufnahmen gehören, vorläufig ohne Mitwirkung des Parlamentes erlassen werden.

Den Hauptpunkt des Antrages des Finanzministers betreffend, stimmte Graf Belcredi der Ansicht des Grafen Larisch vollkommen bei, daß nur eine größere Kreditoperation für geeignet erkannt werden könne, nicht nur der Finanznot für längere Zeit hinaus abzuhelfen, sondern auch eine Regelung der Finanzverhältnisse mit Beseitigung der bisher ständig gewesenen jährlichen Defizite anzubahnen, während durch die bisherigen kleinen Manipulationen der Finanzverwaltung die Verbindlichkeiten des Staates lawinenartig angewachsen und bei solcher Gebarung niemals eine Besserung der Finanzlage hätte erwartet werden können.

Der Justizminister glaubte es bei dem Umstande, als im au. Vortrage angeführt sei, daß das Haus Baring vor der Größe der Anlehenssumme zurückschrecke, es der näheren Erwägung des Finanzministers anheimstellen zu sollen, ob es nicht ein geringeres Übel und dem Staatsinteresse zusagender wäre, die in Aussicht genommene Summe des Anlehens zu verringern und dafür eine Stipulation mit der Nationalbank zu treffen, damit dieselbe in die Hinausschiebung der für die Abstattung der Staatsschuld in der Bankakte bestimmten Termine willige. Er ließ jedoch das angeregte Bedenken fallen, nachdem der Finanzminister die Herstellung der Valuta als die dringendste Notwendigkeit entschieden hervorgehoben und seiner vollen Überzeugung Ausdruck gegeben hatte, daß die Bank unter keinem Umstande zur Erweiterung der Rückzahlungstermine sich herbeilassen werde, und dies von Seite der Regierung nur durch einen Akt der Gewalt bewirkt werden könnte, wodurch jedoch der Staatskredit in einer || S. 24 PDF || Weise erschüttert werden würde, daß gewiß nicht eine Million vom Auslande zu bekommen wäre. Nur das von einigen Tagesblättern kolportierte Gerücht, daß die Regierung beabsichtige, an der Bankakte zu rütteln, habe schon eine Steigerung des Agios hervorgerufen, bei einem Vorgange im Sinne des Justizministers müßte die Staatsverwaltung daher außer der Kreditentziehung auch gewiß Verluste von Millionen erleiden.

Der Sektionschef Ritter v. Becke brachte zur Beruhigung des Justizministers noch vor, daß bei so großen Anleihen ein Haus nie die ganze Summe nehme, sondern immer trachte, größere Posten an andere Häuser zu begeben. Deshalb sei auch die Entrevue in Amsterdam beabsichtigt, damit Baring sich mit Hope unmittelbar benehmen könne. Gelinge es nicht, den ganzen Betrag an dieses Konsortium zu begeben, dann werden auch französische und holländische Häuser und auch das Haus Rothschild in die Kombination gezogen werden, was in politischer Beziehung von großer Tragweite wäre. Den Emissionskurs betreffend, bemerkte v. Becke, daß die dermaligen Kontrahenten einen Kurs von 65 bis 70 vorläufig annehmen, was nicht ganz 7% wäre.

Der Ministerrat erklärte sich hierauf sowohl mit dem Antrage des Finanzministers als auch mit dem Inhalte des Entwurfes der Instruktion für den Unterhändler einhellig einverstanden.

A[h]. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 16. September 1865.