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Nr. 580 Ministerrat, Wien, 9. Juni 1865 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 9. 6.), Mensdorff 14. 6., Mecséry, Schmerling, Lichtenfels; BdR. Erzherzog Rainer 20. 6.

MRZ. 1384 – KZ. 1640 –

Protokoll des zu Wien am 9. Juni 1865 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

[I.] Epurierung der Universität in Krakau

Gegenstand der Besprechung war der au. Vortrag des Staatsministers vom 7. Mai l. J., Z. 1313 St. M., wegen Epurierung der Universität in Krakau1.

Der Staatsratspräsident referierte, es sei mit der Ah. Entschließung vom 2. November 1862 der Staatsminister Ag. beauftragt worden, in Erwägung zu ziehen und darüber Vortrag zu erstatten, ob und auf welche Weise eine Epurierung des Lehrkörpers an der Krakauer Universität stattfinden könnte2. Der in Gemäßheit dieses Ah. Beschlusses einvernommene Vorstand der Statthaltereikomission in Krakau, Hofrat v. Merkl, habe vor allem die Entfernung der gefährlichsten Professoren, nämlich des Professors der Pathologie Dr. Dietl3 und des Professors des Strafrechtes Dr. Koczyński4, dann des Universitätssekretärs Dr. Weigel5 von Krakau und zwar im Wege der Übersetzung an eine andere Universität beantragt. Der damalige Statthalter von Galizien, Graf Mensdorff, habe sich übereinstimmend mit dem Hofrate Merkl für die Versetzung der zwei ebengenannten Professoren und des Sekretärs Weigel ausgesprochen. Nachdem sich aber eine sogleiche Übersetzung des Dietl und des Koczyński als untunlich erwies, da ihre Lehrfächer an andern Universitäten bereits genügend vertreten waren und dem Staatsminister bei dem Abgange nachgewiesener Tatsachen ein eingreifenderes Vorgehen gegen die Professoren nicht ausführbar erschien, so glaubte der Staatsminister auf die Anträge des Hofrates Merkl nicht gleich eingehen, sondern das Statthaltereipräsidium in Lemberg unter Mitteilung seiner diesfälligen Bedenken auffordern zu sollen, sich zu äußern, ob mit der Versetzung dieser Professoren zugewartet werden könne, bis sich eine entsprechende Apertur an andere Universitäten ergeben werde, oder ob und auf Grundlage welcher speziellen Daten ein eingreifenderes Vorgehen eingeschlagen werden könne. Der gegenwärtige Statthalter6 habe erklärt, daß er sich nicht in der Lage sehe, die vom Hofrate Merkl gestellten Anträge aufzunehmen, und beantrage nur die baldige || S. 409 PDF || Erledigung des mittlerweile von dem Universitätssekretär eingebrachten Pensionsgesuches. Bei dieser Sachlage spricht sich der Staatsminister in seinem vorliegenden au. Vortrage dahin aus, daß vorläufig die Durchführung der bezüglich der Epurierung der Krakauer Universität gestellten Anträge der Länderchefs in Galizien und Krakau auf sich zu beruhen hätte, wobei er sich aber vorbehält, das Benehmen der als nicht verläßlich bezeichneten Persönlichkeiten überwachen zu lassen und bei tatsächlichen Anhaltspunkten auf die berührten Anträge zurückzukommen oder die sonst erforderlichen Verfügungen zu treffen. Der Sekretär Dr. Weigel sei, wie der Staatsminister angibt, bereits normalmäßig quiesziert worden.

Den in Rede stehenden au. Vortrag habe nun Se. Majestät dem Staatsrate zur Begutachtung zuzuweisen geruht7, und es hatte sich bei der diesfälligen Beratung nur der Staatsrat Dr. Quesar der ministeriellen Ansicht angeschlossen, wogegen Staatsrat Baron Geringer sich für die sofortige Quieszierung, die beiden Staatsräte Baron Fliesser und v. Andreánsky aber sich für die Versetzung der am meisten gravierten Professoren Dietl und Koczyński an andere Universitäten aussprachen. Referent könnte nur der Stimme des Baron Geringer beitreten, es scheine ihm aber bei dieser Zersplitterung der Stimmen angezeigt, diese Angelegenheit vor Erstattung des diesfälligen au. Vortrages noch einer Beratung im Ministerrate unterziehen zu sollen. Es werde, bemerkte Freiherr v. Lichtenfels weiter, freilich gesagt, daß spezielle Daten oder Tatsachen sich hier nicht beibringen lassen, allein wenn man einen strengen Beweis in dieser Richtung liefern könnte, dann müßte man auch ohneweiters mit der Entlassung vorgehen. Daß die zwei genannten Professoren sehr gefährliche Professoren sind, mithin ihre Entfernung von Krakau geboten ist, dürfte unzweifelhaft sein. Könne nun die Versetzung dieser Männer nicht ausgeführt werden, so bleibe nichts anderes übrig, als sie zu quieszieren. Die Regierung müsse hier Ernst zeigen, denn es würde gewiß keinen guten Eindruck machen, wenn diese Männer, deren staatsgefährliche und bedenkliche politische Tendenz allgemein bekannt ist, weiter geduldet werden.

Der Staatsminister äußerte, er sei selbst vollkommen überzeugt, daß es bei der Gesinnungsweise und politischen Richtung der genannten zwei Professoren nicht gut wäre, dieselben, namentlich aber den Dietl länger bei der Krakauer Universität zu belassen, und er habe auch gleich wegen der Übersetzung des letzteren nach Graz das Nötige eingeleitet, allein die diesfälligen Verhandlungen haben gezeigt, daß es eine absolute Unmöglichkeit sei, dort für Dietl eine gleiche Klinik, wie er sie in Krakau hat, einzurichten. Er habe sich hierwegen auch an den Unterrichtsrat gewendet, und auch dieser war der Meinung, daß eine Versetzung mit großen Schwierigkeiten verbunden wäre. Ritter v. Schmerling würde daher dem Staatsratspräsidenten beistimmen, daß diese beiden Professoren quiesziert werden, nur bitte er in Erwägung ziehen zu wollen, ob mit dieser Pensionierung gleich vorzugehen, oder ob es nicht klüger wäre, damit zuzuwarten, bis er nach geschlossener Reichsratssession in der Lage sein werde, bei Se. Majestät die Pensionierung der Reichsratsabgeordneten Dr. Herbst, Hofrat Taschek usw. au. in Antrag zu bringen8. Er seinerseits glaube sich für das letztere || S. 410 PDF || aussprechen zu sollen, da die fragliche Maßregel im Momente sich nicht als sehr dringend darstellt und dann diese beiden Angelegenheiten unter einem abgetan werden können. Der Staatsratspräsident bemerkte hierauf, daß, nachdem Dr. Dietl als Reichsratsabgeordneter sich im Reichsrate nichts zuschulden kommen ließ, es wohl nicht zweckmäßig erscheinen dürfte, denselben auf gleiche Linie mit den gedachten Reichsratsabgeordneten zu stellen, sondern es müßte seine Pensionierung separat ausgesprochen werden, damit sie eben als eine Folge seiner subversiven Tätigkeit in Krakau erkannt werde. Der Polizeiminister war, was im Prinzipe die Frage der Epurierung anbelangt, vollkommen damit einverstanden, daß diese Epuration nicht ausführbar ist, solange solche Leute, wie die gedachten, vom Hofrate Merkl charakterisierten Professoren an der Universität belassen werden. Ob aber gegen sie mit der Pensionierung oder Versetzung an andere Hochschulen vorzugehen wäre, dürfte wohl zunächst nach den gegebenen Verhältnissen zu beurteilen sei. Ihm scheine wohl das erstere das bessere zu sein. Belangend den Zeitpunkt dieser Maßregel, so dürfte dieselbe, da sie nicht schon früher, nämlich zur Zeit des Aufstandes9, in Anwendung kam, jetzt gleich nicht absolut notwendig sein, keinesfalls würde aber Votant diese Sache mit der Pensionierungsangelegenheit der gedachten Reichsratsabgeordneten vermengen. Am entsprechendsten scheine es ihm, wenn der Staatsminister seinen in Rede stehenden au. Vortrag zurückziehen würde, um im gegebenen Momente den geeigneten Antrag auf Pensionierung oder Versetzung der zwei Professoren zu stellen, nachdem aber dieser au. Vortrag sich bereits in Ah. Händen befunden habe, so wäre nach dem Erachten des Votanten darauf au. einzuraten, Se. Majestät geruhen, den Ah. Willen auszusprechen, daß die beiden genannten Professoren normalmäßig quiesziert werden, den Moment der Vollziehung dieser Maßregel aber dem Staatsminister ag. zu überlassen.

Nachdem die Konferenz mit diesem Antrage einverstanden war, erklärten Se. kaiserliche Hoheit , den au. Vortrag über diesen Gegenstand unter Vorlage dieses Beratungsergebnisses Sr. Majestät selbst zu erstatten10.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 20. Juni 1865. Empfangen 20. Juni 1865. Erzherzog Rainer.