Nr. 431 Ministerrat, Wien, 6. Jänner 1864 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Rechberg; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Rechberg 8. 1.), Mecséry, Lasser, Plener, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein (22. 1.), Mertens; abw.abwesend Erzherzog Rainer, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 26. 1.
MRZ. 1235 – KZ. 214 –
Protokoll des zu Wien am 6. Jänner 1864 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze des Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg.
I. Reduktion der Funktionszulage des Militärbevollmächtigten in Frankfurt
Der Stellvertreter des Kriegsministers brachte die Frage zur Sprache, wie sich das Kriegsministerium in bezug auf die Zahlung der Funktionszulage des k. k. Militärbevollmächtigten zu Frankfurt im Jahre 1864 zu benehmen haben werde, nachdem das Abgeordnetenhaus deren || S. 179 PDF || Herabsetzung auf die Hälfte beschlossen hat1. Diese Frage teilt sich in zwei Punkte: 1. Ob die bisherige Zulage dem GM. Baron Rzikowsky fortan bis Ende Dezember 1864 ungeschmälert anzuweisen sein wird, eine Verfügung, welche, wie FML. Baron Mertens annehmen zu können glaubt, den Ah. Absichten entsprechen würde; und 2. (im Fall der bejahenden Beantwortung des Fragepunkts 1) ob und welche Erklärung über diesen Gegenstand diesfalls vom Kriegsministerium im Herrenhause abzugeben sei. Referent beleuchtete die Schwierigkeit, im Herrenhause explizit zu erklären: Das Ministerium werde die nicht präliminierte Hälfte trotz des seinerzeit im Abgeordnetenhause vom Kriegsminister nicht bestrittenen Abstrichs bezahlen. Allein andererseits sei es doch nicht wohl tunlich, den Gegenstand ganz mit Stillschweigen zu übergehen, und der Vorgang bezüglich der Funktionszulage des Botschafters in Roma, 2 könne der obwaltenden verschiedenen Verhältnisse wegen nicht völligb maßgebend sein.
Bei der hierüber gepflogenen längeren Beratung erklärten sich sämtliche Stimmführer ad 1. einverstanden, daß dem GM. Baron Rzikowsky die Funktionszulage auch im laufenden 14monatlichen Verwaltungsjahre ungeschmälert zu belassen sei. Über den Punkt 2. äußerte der Präsident des Staatsrates , es scheine ihm nicht wünschenswert, die Sache im Herrenhause auf eine Art zur Sprache zu bringen, daß das Haus dahin gebracht wird, sich gegen die Streichung auszusprechen. Dies würde einen Differenzpunkt mehr zwischen den beiden Häusern schaffen, der im kommissionellen Wege beigelegt werden müßte und leicht die übrigen Verhandlungen über das Militärbudget erschweren könnte. Andererseits laute die Erklärung des Herrenhauses, welche der Kardinal Rauscher in der Sitzung am 4. Jänner 1864 bezüglich der systemisierten Bezüge provoziert hat3, ganz allgemein, und der Antrag des Kardinals wurde selbst ausdrücklich an die Reduktionen der Funktionszulagen des Botschafters in Rom und des Militärbevollmächtigten in Frankfurt geknüpft, so daß man daraus füglich folgern könne, das Herrenhaus sei mit dem Abstrich der 6.300 fl. cnur an der Gesamtsummec einverstanden. Der Minister Ritter v. Lasser teilte diese Ansicht und glaubte, daß sohin die Zahlung der Funktionszulage bloß als eine interne Angelegenheit der Ministerien des Kriegs und der Finanzen betrachtet werden könnte. Der Finanzminister entgegnete, praktisch sei dies allerdings nur ein Internum der genannten Ministerien, allein nichtsdestoweniger bleibe das Finanzgesetz für den Finanzminister bei den Dotationsanweisungen die einzige Richtschnur, und er könne daher nicht nochmals das bloß um die halbe Funktionszulage erhöhte Armeepauschale dem || S. 180 PDF || Kriegszahlamte flüssigmachen. Dem Kriegsministerium stehe es dann allerdings frei, die andere Hälfte aus den Ersparnissen vom Pauschal zu decken, was bei der relativen Geringfügigkeit der Summe, nach der eigenen Erklärung des FZM. Grafen Degenfeld, nicht schwer werden wird. Der ungarische Hofkanzler machte aufmerksam, die letzte Voraussetzung werde sich nur dann verwirklichen, wenn das Pauschal im Jahre 1864 überhaupt nicht überschritten wird. Findet aber eine Überschreitung statt, so ist von einer Deckung durch Ersparnisse keine Rede mehr, und die nicht präliminierte halbe Zulage werde dann eine reale und nicht zu verhehlende Überschreitung der Dotation bilden. Der Polizeiminister fand es daher unter den obwaltenden Umständen rätlich, daß vom Kriegsministerium im Herrenhause in einer keine Debatte provozierenden Weise erklärt werde, daß die volle Funktionszulage Rzikowskys fortbezahlt werden wird. Dieses wird insbesondere deswegen nötig, weil FZM. Graf Degenfeld zwar im Finanzausschusse des Abgeordnetenhauses gegen die Reduktion gesprochen4, bei der Beratung in pleno des Hauses aber gegen den Antrag des Ausschusses auf Streichung keine Erinnerung erhoben hat.
Nachdem die Stimmenmehrheit sich mit dem Antrage des Polizeiministers ad 2. einverstanden erklärt hatte, äußerte Ritter v. Lasser , er fasse das Konklusum dahin auf, der Stellvertreter des Kriegsministers habe an einem geeigneten Orte der Debatte im Herrenhause, allenfalls anknüpfend an den Vorbehalt wegen des freien Virement im Ordinarium und Extraordinarium, die Erklärung abzugeben, daß das Kriegsministerium sich bezüglich der Anweisung der fraglichen Funktionszulage (gegen deren Schmälerung der Minister Graf Degenfeld sich schon im Ausschusse ausgesprochen hat) nach dem Prinzipe benehmen werde, welches das Herrenhaus in seiner Sitzung am 4. Jänner 1864 angenommen hat5.
Gegen diese Auffassung wurde von keiner Seite eine Erinnerung erhoben.
II. Bundesexekutionskosten und Kriegsprästationen
Der Finanzminister brachte zur Kenntnis des Ministerrates, er werde gemäß der früher gefaßten Beschlüsse desselben sich demnächst die Ah. Ermächtigung zur Einbringung der Vorlage bezüglich der Nachtragsdotationen für die holsteinsche Exekution und für die Vergütung italienischer Kriegsprästationen au. erbitten6.
III. Gehaltsabzug des Rektors zu Santa Maria dell’ Anima
Minister Ritter v. Lasser referierte, er werde in der morgigen Herrenhaussitzung im Falle sein, sich statt des abwesenden Staatsministers über den Abstrich der 600 Scudi für den deutschen Rektor an der Nationalkirche Santa Maria dell’ Anima in Rom7 zu äußern haben. Der Minister gedenke sich für die Fortbezahlung dieses Gehaltes auszusprechen, welcher nur heuer noch auf dem Budget des Kultus, künftig aber auf jenem des Äußern erscheinen wird.
Nachdem der Minister des Äußern sich hiemit vollkommen einverstanden erklärt hatte, wurde von anderer Seite dagegen nichts eingewendet8.
IV. Beitragsreduktion für Bischof und Kapitel zu Chur
Hierauf referierte Minister Ritter v. Lasser über die Sachlage bezüglich des vom Abgeordnetenhause vorgenommenen Abstrichs eines Dritteils der Subvention für den Bischof und das Domkapitel zu Chur, d. i. 2100 fl.9 Referent befinde sich hinsichtlich seiner bei der morgigen Beratung des Gegenstandes im Herrenhause abzugebenden Äußerung insofern etwas in Verlegenheit, daß ihm nicht bekannt ist, wie sich der Staatsminister über diese zu seinem Ressort gehörige Sache im Ausschuß des Herrenhauses geäußert hat. Ritter v. Lasser gedächte daher, die eigentliche Antragstellung im Hause dem zunächst beteiligten Minister des Äußern zu überlassen.
Minister Graf Rechberg erwiderte, er werde aus den vorhandenen wichtigen politischen wie auch aus Billigkeitsgründen dem Hause nur die ungeschmälerte Belassung dieses auf einer Ah. Entschließung Sr. Majestät des Kaisers Franz I. beruhenden || S. 182 PDF || jährlichen Beitrages empfehlen können, so wie er sich auch dafür im Ausschuß erklärt haben würde, wenn er den diesfälligen Beratungen beigewohnt hätte.
Die Stimmenmehrheit erklärte sich hiemit einverstanden10.
V. Dotationsreduktion der kroatischen Justizverwaltung
Schließlich besprach der Finanzminister die Reduktion von 52.000 fl., welche das Abgeordnetenhaus ungeachtet der von Regierungs wegen erhobenen Einsprüche an der Dotation des Justizdienstes in Kroatien und Slawonien vorgenommen hat11. Es ist bereits gelungen, den Finanzausschuß des Herrenhauses davon zu überzeugen, daß diese Reduktion nicht ohne große Nachteile ausgeführt werden könne, und es ist zu erwarten, daß das Herrenhaus auf den Antrag seines Ausschusses eingehen wird12. Der ungarische Hofkanzler glaubte aus diesem Anlaß, jedoch ohne eine Diskussion hervorrufen zu wollen, seine Überzeugung aussprechen zu sollen, daß der Reichsrat nicht berufen sei, in die Justizorganisation Ungarns und Kroatiens meritorisch ändernd einzugreifen.
Wien, 8. Jänner 1864. Rechberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 26. Jänner 1864. Empfangen 26. Jänner 1864. Erzherzog Rainer.