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Nr. 387 Ministerrat, Wien, 3. September 1863 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Hueber; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 3. 9.), Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Forgách, Burger, Hein, Mertens; außerdem anw. Geringer, Kalchberg, Friedenfels; abw. Rechberg, Degenfeld, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy; BdR. Erzherzog Rainer 23. 9.

MRZ. 1191 – KZ. 2996 –

Protokoll des zu Wien am 3. September 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Antwort auf die Adresse des siebenbürgischen Landtages vom 21. August 1863

Der Hofrat Freiherr v. Friedenfels referierte über den Inhalt des au. Vortrags der siebenbürgischen Hofkanzlei vom 1. September l. J., Z. 4095, womit die au. Antwortadresse der auf dem Landtage versammelten Vertreter des Großfürstentums Siebenbürgen auf das Ah. Begrüßungsreskript vom 15. Juni l. J.1 mit dem au. Antrage unterbreitet wird, Se. Majestät wollen diese Adresse einer Ag. Beantwortung nach der im beiliegenden Entwurfea zu würdigen geruhen2. Mit dem Einraten auf Erlassung einer Ah. Antwort auf die Adresse des siebenbürgischen Landtages unter vorzugsweiser Betonung der Stellen bezüglich des Leopoldinischen Diplomes3, dann der Eintragung des kaiserlichen Diplomes vom 20. Oktober 1860 und des Grundgesetzes vom 26. Februar 1861 in die siebenbürgischen Landesgesetze4 erklärte sich der Ministerrat einverstanden.

Bei der Detailberatung des vorliegenden Entwurfs der Ah. Antwort fand der Staatsrat Freiherr v. Geringer zu bemerken, daß bei der Stelle: „Ihr liebe Getreue habt erkannt, daß Unser geliebtes Großfürstentum Siebenbürgen auf dem angebahnten Wege politischer und gerichtlicher Selbstverwaltung etc.“, das Wort „Selbstverwaltung“ zu viel ausdrücke und für dasselbe ein anderer Ausdruck zu wählen sein dürfte, weil die politische Gewalt in höchster Linie in die Hände der Hofkanzlei gelegt sei und in Siebenbürgen jetzt die österreichischen Justizgesetze in Geltung seien und hoffentlich auch in Zukunft in Geltung verbleiben werden. Auch glaubte Votant, daß der in diesem Absatze vorkommende Ausdruck, „Gleichberechtigung aller Nationalitäten“, zu erwidern sein dürfte, weil sonst auch die Armenier, Griechen und Juden darunter verstanden werden könnten. Der Minister Graf Nádasdy sprach sich dafür aus, daß die beanständeten Ausdrücke in dem Entwurfe unverändert zu verbleiben hätten, indem der Ausdruck „Selbständigkeit“ dem || S. 283 PDF || vom Landtage gebrauchten Ausdrucke „Selbständigkeit und Integrität“ entgegengesetzt wurde, wobei das ungelegene Wort „Integrität“ aus dem Grunde weggelassen wurde, weil der Landtag mit dieser Phrase sagen wollte, daß er die Zurückgabe der Ungarn inkorporierten Komitate wünsche. Den zweiten Punkt betreffend müsse er Wert darauf legen, daß der Ausdruck „Gleichberechtigung aller Nationalitäten“ beibehalten werde, weil die Regierung sich konsequent bleiben müsse und in dem ersten Ah. genehmigten Gesetzentwurfe nicht gesagt worden sei, daß die vierte Nation als gleichberechtigt rezipiert werden, sondern daß allen Nationalitäten Gleichberechtigung zukommen solle5.

Der Ministerrat erklärte sich mit den Anträgen des Ministers Graf Nádasdy einverstanden.

Über Anregung von Seite des Ministers Ritter v. Hein wurden im dritten Absatze des Entwurfs die Worte „ja geradezu“ als überflüssig gestrichen und die Verbindung dieses Satzes mit dem Worte „und“ weggenommen, desgleichen auch im vorletzten Absatze der Schreibfehler „das richtige Erkenntnis“ in „die richtige Erkenntnis“ verbessert. Bezüglich des Titels Sr. Majestät in der Ausfertigung der Antwort einigte sich der Ministerrat, nachdem Graf Nádasdy die hierinfalls bestehende verschiedene Praxis zwischen der ungarischen und siebenbürgischen Hofkanzlei dargestellt und die über Anfrage von dem Ministerium des Äußern hierüber erteilte Auskunft zur Kenntnis der Konferenz gebracht hatte, dahin, daß derselbe in der von der ungarischen Hofkanzlei bisher beobachteten Gepflogenheit zu lauten hätte: „Franz Joseph von Gottes Gnaden Kaiser von Österreich, Apostolischer König von Ungarn, Böhmen, Galizien und Lodomerien, sowie König der Lombardei, Venedigs und Illyriens, Erzherzog von Österreich usw.“, daß jedoch in den siebenbürgischen Expeditionen nach der Ah. Entschließung vom 20. Juli 1792 jederzeit auch der Titel, „Comes Siculorum – Graf der Szekler –“, beigesetzt werde6.

Die übrigen Beratungsgegenstände erscheinen in einem besonderen Protokolle II7.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Ischl, am 21. September 1863. Empfangen 23. September 1863. Erzherzog Rainer.