Nr. 382a Instruktionsentwurf (Beilage zu: MRP-1-5-06-0-18630806-P-0382.xml) - Retrodigitalisat (PDF)
- RS.Reinschrift; Beilage zum Originalprotokoll v. 3. und 6. 8. 1863
MRZ. – KZ. –
1) Nachdem Se. k. k. apost. Majestät mit Ah. Entschließung vom … Sie zum außerordentlichen Kommissär im Zwecke der Durchführung der unter dem 10. Juli 1862 an die Regierungen des Deutschen Zollvereins gerichteten k. k. Propositionen allergnädigst zu ernennen geruht haben, wird Ihnen über Beschluß des k. k. Gesamtministeriums nachstehende Instruktion erteilt:
2) Es wird Ihre Aufgabe sein, auf Grundlage der von der k. k. Regierung unterm 10. Juli v. J. gemachten Propositionen den Eintritt Österreichs in den Deutschen Zollverein, beziehungsweise die Erneuerung des letzteren mit Einbeziehung von Gesamtösterreich anzustreben.
3) Zu diesem Ende werden Sie beauftragt und ermächtigt, mit den repektiven Regierungen, ausgehend von den Positionen des gegenwärtigen Zollvereinstarifes, über die für einen künftigen gemeinschaftlichen Tarif zu vereinbarenden Bestimmungen und Zollsätze in Unterhandlung zu treten.
4) Das Ministerium behält sich zwar die Genehmigung der vereinbarten Tarifsätze bevor, Sie werden jedoch den betreffenden Regierungen erklären, daß die k. k. Regierung den in solcher Art zustandegebrachten Tarif dem österreichischen Reichsrate || S. 262 PDF || zur verfassungsmäßigen Behandlung vorlegen und vor demselben vertreten werde.
5) Im Prinzip werden Sie die Aufrechterhaltung eines mäßigen Schutzzollsystems sich zur Aufgabe machen.
6) Der Ihnen mitgegebene, von der k. k. Zollkommission beschlossene Tarifsentwurf hat einen Teil Ihrer Instruktion zu bilden. Sie werden jedoch ermächtigt, auf etwa begehrte Modifikationen sowohl im Systeme als auch in den Einzelsätzen einzugehen, insoferne diese geeignet sind, die anzustrebende Einigung zu fördern, ohne den Fortbestand und die Entwicklung der vaterländischen Industrie zu gefährden. Sie werden hiebei daran aufmerksam machen, daß bei der Entwerfung des Tarifes auch auf die Tarifsätze des preußisch-französischen Handelsvertrages entsprechende Rücksicht genommen wurde.
7) Sie werden sich auch die in den Protokollen der k. k. Zollkommission vom … niedergelegten Erörterungen und Beschlüsse fortan gegenwärtig halten.
8) Der Ministerrat hat beschlossen, Sie unmittelbar dem Minister des Äußern zu unterstellen. An diesen werden Sie demnach ihre Anträge leiten und von ihm die erforderlichen Weisungen erhalten.
9) Der Minister des Äußern wird die k. k. Gesandschaften und die anderen bei den deutschen Regierungen beglaubigten k. k. diplomatischen Organe von dieser Ihrer Mission in Kenntnis setzen und dieselben beauftragen, in jeder geeigneten Weise fördernd und unterstützend einzuwirken, um dem Zwecke der Mission, auf welchen die k. k. Regierung den größten Wert legt, einen lohnenden Erfolg zu sichern.
10) Das Ministerium wird Ihnen die erforderlichen Arbeitskräfte und insbesondere einen sachkundigen Vertreter des Tarifentwurfes beigeben.