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Nr. 343 Ministerrat, Wien, 21. April 1863 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser, BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 23. 4.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Hein; abw. Burger; BdR. Erzherzog Rainer 3. 5.

MRZ. 1146 – KZ. 1394 –

Protokoll des zu Wien am 21. April 1863 abgehaltenen Ministerrates unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Höchstzahl der zum siebenbürgischen Landtag einzuberufenden Regalisten

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die Frage zur Beratung zu bringen, ob es nicht entsprechender wäre, die im Entwurf der siebenbürgischen Landtagsordnung mit 40 festgesetzte Zahl der Regalisten ganz unbestimmt zu lassen1.

Minister Graf Nádasdy äußerte, daß die Bestimmung eines Maximums der Regalisten auf etwa 40 oder 50 eine Notwendigkeit sei, wenn man angesehene Männer von verläßlichem Charakter bestimmen will, unter den gegenwärtigen Zeitläufen im Landtage zu erscheinen und den Absichten Sr. Majestät entsprechend zu wirken. Um solche Männer zu gewinnen, muß man ihnen nämlich vor allem Vertrauen in den Bestand des Regierungssystemesa und in die Stetigkeit der ihnen dermal gegebenen politischen Richtung einflößen. Dieses Vertrauen aber würde – wie die vom Grafen Nádasdy eingeholten, verläßlichen Auskünfte beweisen – dann nicht entstehen können, wenn die Zahl der Regalisten eine unbeschränkte bliebe, weil dies die Besorgnis entstehen ließe, die Regierung könne bei einem allfälligen Wechsel ihrer dermaligen Grundsätze das Gewicht der b125 Deputiertenb durch massenhafte Ernennungen von Regalisten anderer politischer Farbe völlig elidieren. Diese Besorgnis wurzelt zunächst in den Erfahrungen, welche bei einigen der letzten siebenbürgischen Landtage gemacht wurden. Der auffallendste Vorgang war der bei dem siebenbürgischen Landtage von 1834, wo die Regierung einer Anzahl von 86 gewählten Abgeordneten gegenüberc 234 Regalisten einberief dund einen Landtag erzielte, welcher ohne Erfolge mit strengem Verweise aufgelöst werden mußted, 2. Durch unverhältnismäßige Vermehrung der Regalisten verliert die Deputiertenstimmee fast allen Wert, die besten Absichten können paralysiert werden, und man verliert daher im Lande die Lust, sich jetzt voranzustellen, wenn nicht durch Feststellung des Maximums Bürgschaften gegeben werden. Der Polizeiminister hielt gleichfalls die Festsetzung eines Maximums aus dem von der Vorstimme geltend gemachten || S. 392 PDF || Grunde für angezeigt, und bei der geringen Auswahl, welche man in Siebenbürgen hat, dürfte eine Zahl von etwa 50 nicht überschritten werden. Der Staatsminister bemerkte, das Institut der Regalisten sei eine Spezialität der siebenbürgischen Verfassung, und zwar eine sehr nützliche, ja notwendige Stütze der Regierung, welche bei den dortigen Landtagen nicht wie in Ungarn ein Oberhaus findet, das sie mit Männern ihrer Wahl doch zum Teil beschicken kann. Allein wenn das Repräsentativsystem in Siebenbürgen nicht zu einer bloßen Illusion werden soll, darf das Ernennungsrecht der Regalisten nicht in einer Ausdehnung geübt werden, die zur Paralysierung der vom Land gewählten Landtagsmitglieder führt, und hauptsächlich deswegen stimme Ritter v. Schmerling für den Ausspruch eines Maximums von ungefähr 60 Regalisten, d. i. die Hälfte der gewählten Abgeordneten per 120. Der Kriegsminister vereinigte sich mit dem Antrage des Grafen Nádasdy, ebenso Minister Ritter v. Lasser , welcher heraushob, daß, nachdem sowohl durch die Prinzipien des Repräsentativsystems als durch die geringe Zahl der vorhandenen Kapazitäten in Siebenbürgen die Zahl der Regalisten notwendig begrenzt werde, es angezeigt erscheine, diese Grenze im Gesetz auch auszusprechen, zumal darin eine Beruhigung gefunden wird. Der Minister des Äußern erklärt sich nicht einverstanden, daß die Regierung ein uraltes verfassungsmäßiges Recht, wie die unbeschränkte Ernennung der Regalisten, ohne äußere Nötigung aufgebe. Wenn der Landtag eine schlechte Wendung nimmt, weil in demselben die oppositionellen Elemente die Oberhand gewinnen, könne die Einberufung neuer Regalisten manchmal das einzige Mittel sein, um zu einem gedeihlichen Ziel zu gelangen. Die Fixierung eines Maximums würde aber dabei hindernd in den Weg treten. Im selben Sinne äußerte sich der ungarische Hofkanzler, indem er bemerkte, daß, nachdem das Kronrecht der Regalistenernennung allgemein als ein sehr nützliches anerkannt wird, er nicht absehe, warum man dasselbe beschränken, d. h. teilweise aufheben wolle. Freilich sei die gegenwärtige Landtagsordnung nur eine provisorische, aber wenn in dieselbe das Prinzip des Maximums aufgenommen wird, ist vorauszusehen, daß dasselbe auch in die definitive wird aufgenommen werden müssen. Minister Graf Esterházy trat dem ungarischen Hofkanzler bei. Der Finanzminister betonte, daß, nachdem die Festsetzung eines Maximums für die Zahl der Regalisten für den bevorstehenden Landtag notwendig ist, dieser Ah. Ausspruch wenigstens auf eine solche Weise erfolgen dürfte, daß der weiteren Zukunft in keiner Weise vorgegriffen werde, sondern diese Bestimmungf ausdrücklich nur als für den nächsten Landtag gültig gin der Artg erfließe, daß hSe. k. k. apost. Majestät von dem Ah. Rechte der Ernennung von Regalisten für diesen Landtag nur in der beschränkten Zahl von 40 oder 50 Köpfen Gebrauch zu machen beschlossen habe, daher sich nur auf eine Bestimmung für die diesjährige, einmalige Art der Ausübung des Rechtes der Krone, keineswegs aber auf eine Regelung oder Einschränkung des Rechtes für die Zukunft eingelassen werden sollteh . Der Staatsratspräsident machte aufmerksam, daß, wenn in jedem Lande die Beschickung des Landtags durch der Zahl nach unbeschränkte || S. 393 PDF || Regierungsmänner neben einer festen Zahl von Deputierten anormal wäre und Mißtrauen einflößen würde, dies in Siebenbürgen bei der vorhandenen Eifersucht unter den drei Nationen noch umso mißliebiger sein muß, weil jede Nation fürchtet, daß von diesem Rechte einmal zu ihrer Unterdrückung Gebrauch gemacht werden könnte. Über die zu fixierende Zahl der Regalisten wolle Freiherr v. Lichtenfels keinen Antrag stellen, da ihm die obwaltenden Verhältnisse nicht genug bekannt sind. Der Handelsminister ist gleichfalls für die provisorische Festsetzung eines Maximums, welches – um die erforderliche Latitude zu bewahren – mit der Zahl von 50 oder 60 Regalisten auszusprechen wäre. Die bei dem nächsten Landtage zu machenden Erfahrungen würden weitere Maßnahmen an die Hand geben. Minister Dr. Hein stimmt in Absicht auf das Prinzip und die Zahl mit dem Minister Graf Nádasdy, in Absicht auf die Betonung, daß diese Norm eine bloß provisorische sei, aber mit dem Finanzminister3.

II. Motivierung der Gesetzentwürfe, die im siebenbürgischen Landtagseinberufungsreskript angeführt werden

In Folge Ah. Aufforderung motivierte der Minister Graf Nádasdy speziell die Notwendigkeit der im Einberufungsreskript zum siebenbürgischen Landtag4 in Aussicht gestellten Gesetzentwürfe, insbesondere jener über die Hypothekenbank und über den Gebrauch der Sprachen im ämtlichen Verkehr.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, 2. Mai 1863. Empfangen 3. Mai 1863. Erzherzog Rainer.