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Nr. 252 Ministerrat, Wien, 22. Juli 1862 — Protokoll II - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 22. 7.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, FML. Schmerling; abw. Degenfeld, Pratobevera; BdR. Erzherzog Rainer 24. 8.

MRZ. 1056 – KZ. 2620 –

Protokoll II des zu Wien am 22. Juli 1862 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. kaiserlichen Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.

I. Regelung des Baudienstes in Ungarn

Der Staatsratspräsident referierte über den im Staatsrate begutachteten au. Vortrag der ungarischen Hofkanzlei vom 23. Mai 1. J., Z. 6600, betreffend die provisorische Regelung des Baudienstes in Ungarn und der mit derselben zusammenhängenden || S. 142 PDF || Personalfragen1. Mit der Ah. Entschließung vom 22. Jänner 1862 wurde angeordnet, daß über die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der in Anregung gebrachten provisorischen Organisierung des Baudienstes in Ungarn im allgemeinen sowohl als insbesondere über die Frage, ob und in Ansehung welcher Posten mit Rücksicht auf die örtlichen Verhältnisse und die Beschaffenheit des Dienstes die Entfernung jener Individuen, welche der ungarischen Sprache nicht mächtig sind, wirklich erforderlich ist, vorerst noch der Statthalter Graf Pálffy vernommen und sodann im Einvernehmen mit dem Finanzministerium der weitere Vortrag erstattet werde2. Nachdem nunmehr Graf Pálffy das diesfällige Gutachten erstattet hat und mit dem Finanzministerium die Verhandlung gepflogen wurde3, unterziehe die Hofkanzlei die in betreff der provisorischen Regelung des Baudienstes in Ungarn bereits unterm 12. Dezember 1861 entwickelten, im wesentlichen nicht geänderten Anträge der Ah. Schlußfassung, die sich im folgenden zusammenfassen lassen:

Entfernung jener Baubeamten, welche der ungarischen Sprache nicht mächtig sind; Genehmigung der Errichtung einer Kommission für die Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs unter dem Vorsitze des zweiten Statthaltereipr㲩dentenstellvertreters; Systemisierung der laut des dem Vortrage angeschlossenen Ausweises VI nachfolgenden Dienstposten für die Landesbaudirektion: 1 Baudirektor, 3 Bauinspektoren, 5 Oberingenieure, 4 Ingenieure erster und 4 Ingenieure zweiter Klasse, 9 Ingenieurassistenten erster und 9 Ingenieurassistenten zweiter Klasse, 18 Baueleven, 1 Sekretär, 4 Kanzlisten, 6 Diurnisten, dann 1 Rechnungsrat, 4 Rechnungsrevidenten und 13 Revisionsassistenten, endlich 4 Diener und zwei Dienergehilfen; Betrauung des disponiblen Landesbaudirektors Emil Lindemann mit der Leitung dieser Landesbaudirektion; Auflassung der entbehrlichen Komitatsbauämter und die Verminderung des Personalstandes der zu belassenden Bauämter nach dem dem Vortrage angeschlossenen Ausweise, wonach 8 Ingenieure erster Klasse, 20 Ingenieure zweiter Klasse, 9 Ingenieurassistenten erster Klasse, 5 Ingenieurassistenten zweiter Klasse, 8 exponierte Ingenieurassistenten erster Klasse, 1 exponierter Ingenieurassistent zweiter Klasse und 6 Baueleven bestehen würden; Beteilung der anläßlich dieser Änderungen in den Stand der Verfügbarkeit tretenden entbehrlichen Baubeamten mit dem Begünstigungsjahr4; Ag. Gestattung der Wiederanstellung || S. 143 PDF || der aus dem aktiven Staatsdienste nach dem 20. Oktober 1860 in den Komitatsdienst übergetretenen Baubeamten; Beteilung des Landesbaudirektors Florian Menapace mit der demselben mit der Ah. Entschließung vom 23. Juni 1855 auf die Dauer seiner Verwendung in Ungarn Ag. gewährten Funktionszulage jährlicher 525 fr. auch nach der Versetzung desselben in den Stand der Verfügbarkeit, und zwar vorläufig auf die Dauer des Begünstigungsjahres5; und endlich Beteilung der beiden Bauinspektoren Carl Tenczer und Johann Mihálik mit dem bisherigen Quartiergeld jährlicher 315 fl. auch nach ihrem Übertritte in den ungarischen Baudienst als eine nach Maßgabe ihrer Vorrückung in ein höheres Gehalt wieder einzuziehende Funktionszulage6.

Das Finanzministerium stimmte für eine provisorische Regelung des Bauwesens in Ungarn und sei auch einverstanden, daß der Personalstatus der Baudirektion nach dem obigen Antrage systemisiert werde, nur sei die Anzahl der Oberbeamten mit jener der Ingenieure in keinem Verhältnisse, daher nur zwei Bauinspektoren und zwei Oberingenieure, dagegen aber sechs Ingenieure erster Klasse und sechs solche zweiter Klasse zu bestellen wären. In Ansehung des Komitatsbaudienstes trete das Finanzministerium der diesfälligen in Aussicht gestellten Regelung nicht entgegen, nur sei es wünschenswert, auf der Basis der [Nachweisung] über die in den einzelnen Baubezirken befindlichen Objekte im Einvernehmen mit den Finanzlandesdirektionsabteilungen darüber Anträge vorzulegen, wo weiterhin exponierte Baubezirke zu bestehen hätten und mit welchem Personale sie versehen werden sollen, und erst hiernach den künftigen Status dieser Bezirke festzustellen. Was die Errichtung einer Kommission für Verkehrsangelegenheiten betrifft, so spreche sich das Finanzministerium dagegen aus. Belangend die projektierte Entfernung der der ungarischen Sprache nicht mächtigen Beamten, so bezweifelt das Finanzministerium die unbedingte Notwendigkeit dieser Maßregel, weil die Kenntnis der ungarischen Sprache nur jenen Organen des Baudienstes, welche die Korrespondenz zu besorgen haben, unentbehrlich sei, von jenen aber, welche sich bloß mit technischen Arbeiten etc. befassen, nicht gefordert werden sollte. Der Beteilung der in den Stand der Verfügbarkeit tretenden Baubeamten mit den Begünstigungsjahren stimme das Finanzministerium zu, dagegen pflichte dasselbe der Belassung der Funktionszulage per 525 fl. für Menapace schon der zu besorgenden Exemplifikationen wegen, dann der Beteilung Tänczers und Michaliks mit ihrem bisherigen Quartiergeld nicht bei. Im Staatsrate habe sich der Referent den Anträgen der ungarischen Hofkanzlei angeschlossen7 bis auf einen Punkt, in welchem er mit dem Finanzministerium stimme, nämlich daß die vorgeschlagene Auflassung der Komitatsbauämter vorläufig nur im Grundsatze Ah. zu genehmigen, hiebei aber die von dem Finanzministerium vorgeschlagene, oben bemerkte Modifikation || S. 144 PDF || anzuordnen wäre. Der von diesem Referenten vorgeschlagene und vom Staatsrat Baron Fliesser und dem Vorsitzenden Baron Geringer unterstütze Resolutionsentwurf laute:

„Ich genehmige die mit Meiner Entschließung vom 7. Mai 1861 im Grundsatze bereits bewilligte Errichtung der Kommission für die Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs und für Bauangelegenheiten8 unter dem Vorsitze des zweiten Statthaltereipräsidentenstellvertreters und die provisorische Systemisierung der in dem Ausweise VI/A verzeichneten Dienstposten für die vereinigte ungarische Landesbaudirektion, mit deren Leitung Ich unter einem den disponiblen Landesbaudirektor Emil Lindemann betraue. Zu dem besagten Ausweis werden übrigens die neu beantragten weiteren fünf Revisionsassistentenposten einzustellen sein. Ferner genehmige Ich im Grundsatze die Auflösung jener noch bestehenden Komitatsbauämter, deren weitere Beibehaltung sich als überflüssig herausstellen wird, wobei Ich jedoch anzuordnen finde, daß vorläufig auf Grundlage einer genauen Nachweisung der Überwachungsbauobjekte durch die ungarische Statthalterei im Einvernehmen mit den Finanzlandesdirektionsabteilungen und der Finanzlandesdirektion in Temesvár ein motivierter Antrag darüber, wo weiterhin exponierte Baubezirke zu bestehen hätten und mit welchem Personale dieselben zu versehen wären, Meiner ungarischen Hofkanzlei vorgelegt und hiernach der künftige Status dieser Bezirke im Vernehmen mit dem Finanzministerium festgestellt werde, welcher, wenn dadurch der dermal veranschlagte Aufwand von 43.050 fl. nicht überschritten würde, sofort in Ausführung zu bringen, sonst aber Meiner Genehmigung wiederholt zu unterziehen sein wird. Es ist hiebei mit der größtmöglichsten Beschleunigung vorzugehen und einstweilen dafür zu sorgen, daß bei angemessener Verwendung der zu Gebote stehenden, auch mit Hinblick auf die entsprechende Kenntnis der Amtssprache geeigneten Bauindividuen dem unumgänglichen Dienstesbedarfe gebührend Rechnung getragen werde. Den anläßlich der eingetretenen Veränderungen verfügbar gewordenen Baubeamten bewillige Ich im Sinne Meiner Entschließung vom 15. Juni 1861 ein vom 1. August l. J. beginnendes Begünstigungsjahr9. Überdies gestatte Ich aus Gnade die Wiederanstellung der aus dem aktiven Staatsdienst in den Komitatsdienst übergetretenen Baubeamten und || S. 145 PDF || bewillige, daß der Landesbaudirektor Florian Menapace während des Begünstigungsjahres ausnahmsweise, mit Rücksicht auf seine Verdienstlichkeit, im Fortgenusse seiner Funktionszulage jährlich 525 fl. und die beiden Bauinspektoren Carl Tenczer und Johann Mihálik auch für den Fall ihrer Berufung in den ungarischen Baudienst im Fortgenusse ihrer Quartiergelder jährlich 315 fl. als Personalzulage, welche jedoch nach Maßgabe ihrer Vorrückung in ein höheres Gehalt wieder einzuziehen ist, belassen werden. Das Verzeichnis der wegen Mangel an Kenntnis der ungarischen Sprache verfügbar gewordenen Baubeamten wird sowohl dem Staatsals auch dem Finanzministerium zur tunlichen Unterbringung derselben mitzuteilen sein10.“

Die Stimmenmehrheit des Staatsrates beantrage dagegen, daß vorläufig in diese Organisierung nicht eingegangen werde. Es hätte die Frage wegen des Fortbestandes der Baubezirksämter alle diese derzeit systemisierten Ämter zu umfassen, und es wäre mit Zugrundelegung einer genauen Nachweisung der Durchschnittszahl der Bauprojekte der zu überwachenden Bauausführungen im Vernehmen mit den Finanzlandesdirektionsabteilungen und der Finanzlandesdirektion in Temesvár die Beihaltung oder Auflassung eines Amtes vorerst in sorgfältige Erwägung zu ziehen. Mit dieser Verhandlung sei die Frage wegen Neubestellung der Landesbaudirektion in Verbindung zu bringen und in Betracht zu ziehen, ob und inwiefern dann etwa eine Änderung der in Absicht auf diese Zentralbehörde bereits vorliegenden Anträge angedeutet sei. In allen diesen Beziehungen hätte somit die Hofkanzlei über Einvernehmen des Finanzministers sofort die entsprechenden Anträge zu erstatten. Der Staatsratspräsident glaubte im wesentlichen dem staatsrätlichen Referenten und dessen Resolutionsentwurfe beistimmen zu sollen. Nur bezüglich der Sprachenfrage hätte er einen wesentlichen Anstand, nämlich ob es denn angezeigt sei, alle jene Baubeamten, welche der ungarischen Sprache nicht mächtig sind und welche doch im Lande so Ersprießliches geleistet haben, ohne weiteres zu entfernen. Wenn darauf eingegangen würde, daß die technischen Operate, Verfassung von Bauprojekten etc. deutsch und nur die Korrespondenz ungarisch geführt werden, so könnte der Belassung der deutschen Baubeamten füglich kein Hindernis entgegenstehen. Freiherr v. Lichtenfels würde sonach der hohen Konferenz empfehlen, die Frage der Sprache, und zwar nicht bloß mit Rücksicht auf die gegenwärtig betroffenen Baubeamten, sondern auch in der Richtung in Erwägung ziehen zu wollen, ob nicht grundsätzlich in Hinkunft für rein technische Arbeiten auch deutsche Baubeamte in Ungarn verwendet werden könnten. Der ungarische Hofkanzler schilderte vor allem die Verhältnisse und die Zustände, in welchen sich der Baudienst in Ungarn seit den dort eingetretenen Änderungen im Organismus der Verwaltungsbehörden befindet und welche die absolute Notwendigkeit hervorgerufen haben, daß wenigstens eine provisorische Regelung des Baudienstes vorgenommen werde. Auf die vorliegenden einzelnen Anträge der Hofkanzlei übergehend, glaubte Graf Forgách, was zunächst die provisorische Systemisierung der bezeichneten Dienstposten für die Landesbaudirektion || S. 146 PDF || betrifft, den diesfälligen Vorschlag sowohl in Ansehung der Zahl als auch der Kategorien der Dienstposten nur unterstützen zu können, weil hiebei alle maßgebenden Verhältnisse genau erwogen und sich nur an den strengen Bedarf gehalten worden ist. Belangend die Auflassung einiger entbehrlicher Komitatsbauämter, so werde hiebei an dem Grundsatz festgehalten, daß bei dieser provisorischen Regelung an den bestehenden Einrichtungen im wesentlichen nicht gerüttelt, sondern nur eine Vereinfachung angestrebt und das Ganze den jetzigen Verhältnissen anpassend gemacht werden soll. Eine Verschiebung dieser Regelung durch vorläufige Erhebungen und Nachweisungen der in den einzelnen Baubezirken befindlichen Staatsobjekte und Verhandlungen mit den Finanzlandesdirektionsabteilungen dürfte nach dem Dafürhalten des Votanten kaum zu anderen Anträgen führen, zumal der Statthalterei bei der Beurteilung dieser Angelegenheit derlei Behelfe gewiß auch zu Gebote standen. Was die Sprachenfrage rücksichtlich die Entfernung der deutschen Baubeamten betreffe, so könnte Graf Forgách nur bei der Ansicht beharren, daß bei der in Rede stehenden Regelung nur der Amtssprache mächtige Beamte berücksichtigt werden, was übrigens diejenigen bisherigen Beamten, welche die ungarische Sprache nicht innehaben, selbst auch erkannt und deshalb um Beurlaubung angesucht haben, adie meisten ihren Amtsposten seit mehr als einem Jahr verlassen habena und sicher sich unglücklich fühlen würden, wenn sie zurückkehren müßten. Überdies sei einmal die ungarische Sprache als gesetzliche Amtssprache festgestellt bund dies in den Ah. Verfügungen wiederholt ausgesprochenb, woran sich nichts ändern lasse, mithin diese Frage auch keine offene mehr sein könne. Hiernach könne der Votant die Versetzung der bisherigen der gesetzlichen Amtssprache nicht kundigen Baubeamten in Disponibilität nur als ganz in der Ordnung betrachten. Der bisherige Baudirektor und Leiter der ungarischen Landesbaudirektion Menapace verdiene wegen seiner besonderen Verdienstlichkeit eine Berücksichtigung, und da er in Ungarn nicht belassen werden kann, cweil es im Interesse des Ah. Dienstes eben unmöglich sei, als Chef einer ganzen Landesbehörde einen Beamten zu belassen, der mit seinen Beamten nicht verkehren kann und der die Amtspiecen nur in Übersetzung lesen oder durch Dolmetscher vortragen lassen kannc, so sei es nur billig, daß ihm bei der Versetzung in die Verfügbarkeit die bisherige Zulage jährlich 525 fl. belassen werde. Die Beteilung der für den ungarischen Baudienst übernommenen Bauinspektoren Tenczer und Mihálik mit dem bisher in Wien genossenen Quartiergelde wäre auch nur gerecht und auch kein Novum, indem diese Begünstigung bereits mehreren Gerichtsbeamten bei ihrer Übersetzung nach Ungarn gestattet wurde. Was endlich die Wiederrichtung der auch vor dem Jahre 1848 bestandenen Kommission für die Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs betrifft, so wolle Graf Forgách zwar nicht behaupten, daß diese Kommission absolut notwendig sei, aber er müsse dieselbe schon in der Voraussetzung für wünschenswert halten, daß die Statthalterei später || S. 147 PDF || bei dem immerwährenden Wachsen ihrer Agenden nicht mehr ausreichen wird und es daher gar nicht gefehlt erscheinen dürfte, wenn jetzt schon eine Erleichterung ihres Geschäftskreises angestrebt wird und bei ihr also eine Kommission für die Bauangelegenheiten kreiert wird, welche nicht im mindesten den Staatsschatz belastet und deren Bestand im Lande Vertrauen zu gewinnen nicht verfehlen werde. Der ungarische Hofkanzler glaubte sonach in allen Punkten die Anträge der Hofkanzlei unterstützen zu sollen. Der Finanzminister glaubte unter Hervorhebung des Umstandes, daß es in Absicht auf die Organisierung der Bezirksbauämter jedenfalls von Wichtigkeit ist, vorerst die gehörigen Daten und Nachweisungen über die in den einzelnen Bezirken gelegenen ärarischen Bauobjekte zu ermitteln und auf Grundlage derselben den Umfang und [die] Einrichtung der Komitatsbauämter im Einvernehmen mit den Finanzlandesdirektionsabteilungen und der Finanzlandesdirektion in Temesvár sicherzustellen, für die diesbezüglichen Anträge des staatsrätlichen Referenten stimmen sowie auch im wesentlichen für den von der Minorität des Staatsrates vorgeschlagenen Resolutionsentwurf sich aussprechen zu sollen. Belangend die Sprachenfrage, so würde Edler v. Plener der Ansicht des Staatsratspräsidenten beitreten, daß die Kenntnis der ungarischen Sprache nur für jene Baubeamten, welche die Korrespondenz zu besorgen haben, unentbehrlich sei, von jenen aber, welche sich bloß mit reinen technischen Operaten befassen, nicht gefordert werden sollte. Der Minister Graf Nádasdy erklärte sich im allgemeinen mit dem vom Staatsratspräsidenten unterstützten Einraten der minderen Stimmen im Staatsrate einverstanden. In betreff der Sprachenfrage konnte er sein Bedauern nicht unterdrücken, daß bei Anwendung des Grundsatzes, nur der ungarischen Sprache mächtige Baubeamte anzustellen, viel Gutes und Nützliches wird geopfert werden müssen, indem man die Tätigkeit tüchtiger Techniker anderer Nationalität zurückweist. dEr glaubte aber in dieser Beziehung der Hofkanzlei nicht entgegentreten zu können, weil die ungarische Sprache definitiv als gesetzliche Amtssprache erklärt ist, folglich alle Preistabellen, welche dem Baubeamten zur Grundlage seiner Ausarbeitungen dienen, nur in dieser ungarischen Sprache von den Behörden ausgefertigt werden, dieser Sprache folglich nicht kundige Baubeamte in ihrem Wirken gehemmt sind und sich gegen diese Tatsache nicht weiter ankämpfen lassed .

eDiesem Votum schloß sich der Minister des Äußern ane . Der Polizeiminister und der Staatsminister stimmten in allen Punkten mit dem Staatsratspräsidenten, wobei Ritter v. Schmerling insbesondere bezüglich der Sprache hervorhob, daß mit der Anwendung solcher Grundsätze bei dem Baudienste dem Interesse des Landes unmöglich gedient sein könne. In allen vorgeschrittenen Ländern suche man, für bestimmte wichtige Bedürfnisse Kapazitäten ohne Unterschied der Nationalität und der Sprache an sich zu ziehen, um durch ihr Wirken das beste zu erzielen, und es könne daher nur bedauert werden, wenn man sich in Ungarn dieser Maxime verschließt || S. 148 PDF || und alles nur aus den einheimischen Kräften schöpfen will. Minister Ritter v. Lasser , im wesentlichen den beiden Vorstimmen beipflichtend, würde nur aus dem Resolutionsentwurfe die Anordnung wegen der mit den Finanzlandesdirektionen in Ansehung der Sicherstellung der Komitatsbauämter zu pflegenden Rücksprache weglassen und sich in dieser Beziehung dem ungarischen Hofkanzler anschließen. Übrigens könnte er nicht umhin, darauf aufmerksam zu machen, daß es dem Staatsministerium unmöglich sein wird, die vielen disponiblen Baubeamten unterzubringen, und mithin die Aussichten für die nun aus Ungarn noch dazukommenden sich sehr ungünstig gestalten, weshalb es notwendig sein dürfte, an den ungarischen Hofkanzler die Aufforderung ergehen zu lassen, diese Leute, die doch nichts verbrochen haben, wie nur möglich zu bedenken. Der Handelsminister fbemerkte im wesentlichen, es handle sich hier um ein Provisorium, und es frage sich nur, ob denn dasselbe wirklich dringend erforderlich sei. Es scheine ihm dies nun nicht der Fall, denn der Antrag, wie er gestellt worden, reduziere sich eigentlich darauf, daß von den bestehenden Bauämtern eine Menge Beamte entlassen werden sollen, um nur wieder deutsches Element aus Ungarn zu entfernen. Es würde also dem schon vorhandenen Heere disponibler Beamten abermals ein neues Kontingent hinzugefüget, ohne ein andereres als illusorisches Ersparnis zu erzielen, da durch Disponiblitätsgehalte und andere Vorkehrungen für die ohne ihr Verschulden des Dienstes enthobenen unglücklichen Personen zu sorgen wäre. Bevor man solche Maßregeln ins Leben rufe, müßten sie reiflich erwogen werden, und es wäre doch jedenfalls sicher zu konstatieren, was die bisherigen Bauämter zu tun hatten, ob sich ihr Wirkungskreis künftig bloß auf die Aufsicht über einige Staatsstraßen erstrecken werde und ob nicht doch auch noch andere öffentliche Objekte ihrer Tätigkeit neben den Komitatsingenieuren zugewiesen bleiben, wie dies schon rücksichtlich der Domänen offenbar der Fall sein werde. Er könne sich daher nur unbedingt der Stimmenmehrheit des Staatsrates anschließen, welcher eine gründliche Behandlung dieses Gegenstandes verlange. Aus derselben werde sich erst ein vollständiges Bild ergeben, wie und wo zu organisieren sei, und werde diese Organisierung dann aber auch eine definitive sein können. Bei diesem Anlasse dürfte dann aber auch die weitere Frage wegen des Bedürfnisses der Aufstellung einer eigenen, aus Personen, die nicht zu dem Beamtenstande gehören, zusammengesetzten Kommission für die Verkehrsanstalten einer näheren Erwägung unterzogen werden, indem sich sonst bezüglich derjenigen Gegenstände, welche als zu den Reichsangelegenheiten gehörig in dem Diplome vom 20. Oktober 1860 verzeichnet sind, leicht Mißverständnisse ergeben könnten. Übrigens müsse auch er sehr bedauern, daß man dermal immer nur die ungarische Sprachkenntnis in den Vordergrund stelle und dabei auf technische Bildung und sonstige Eignung nur in zweiter Linie Rücksicht nehme. Er kenne selbst deutsche Ingenieure, welche in Ungarn durch zehn und mehr Jahre ohne den mindesten Anstand fungieret und sich das Vertrauen und die Achtung aller Bewohner erworben hättenf bemerkte im wesentlichen, es handle sich hier um ein Provisorium, und es frage sich nur, ob denn dasselbe wirklich dringend erforderlich sei. Es scheine ihm dies nun nicht der Fall, denn der Antrag, wie er gestellt worden, reduziere sich eigentlich darauf, daß von den bestehenden Bauämtern eine Menge Beamte entlassen werden sollen, um nur wieder deutsches Element aus Ungarn zu entfernen. Es würde also dem schon vorhandenen Heere disponibler Beamten abermals ein neues Kontingent hinzugefüget, ohne ein andereres als illusorisches Ersparnis zu erzielen, da durch Disponiblitätsgehalte und andere Vorkehrungen für die ohne ihr Verschulden des Dienstes enthobenen unglücklichen Personen zu sorgen wäre. Bevor man solche Maßregeln ins Leben rufe, müßten sie reiflich erwogen werden, und es wäre doch jedenfalls sicher zu konstatieren, was die bisherigen Bauämter zu tun hatten, ob sich ihr Wirkungskreis künftig bloß auf die Aufsicht über einige Staatsstraßen erstrecken werde und ob nicht doch auch noch andere öffentliche Objekte ihrer Tätigkeit neben den Komitatsingenieuren zugewiesen bleiben, wie dies schon rücksichtlich der Domänen offenbar der Fall sein werde. Er könne sich daher nur unbedingt der Stimmenmehrheit des Staatsrates anschließen, welcher eine gründliche Behandlung dieses Gegenstandes verlange. Aus derselben werde sich erst ein vollständiges Bild ergeben, wie und wo zu organisieren sei, und werde diese Organisierung dann aber auch eine definitive sein können. Bei diesem Anlasse dürfte dann aber auch die weitere Frage wegen des Bedürfnisses der Aufstellung einer eigenen, aus Personen, die nicht zu dem Beamtenstande gehören, zusammengesetzten Kommission für die Verkehrsanstalten einer näheren Erwägung unterzogen werden, indem sich sonst bezüglich derjenigen Gegenstände, welche als zu den Reichsangelegenheiten gehörig in dem Diplome vom 20. Oktober 1860 verzeichnet sind, leicht Mißverständnisse ergeben könnten. Übrigens müsse auch er sehr bedauern, daß man dermal immer nur die ungarische Sprachkenntnis in den Vordergrund stelle und dabei auf technische Bildung und sonstige Eignung nur in zweiter Linie Rücksicht nehme. Er kenne selbst deutsche || S. 149 PDF || Ingenieure, welche in Ungarn durch zehn und mehr Jahre ohne den mindesten Anstand fungieret und sich das Vertrauen und die Achtung aller Bewohner erworben hätten. Der Minister Graf Esterházy stimmte den Anträgen des ungarischen Hofkanzlers bei, nur hinsichtlich der Sprachenfrage teilte er die Bedenken der Mehrheit der Konferenz und würde es für sehr wünschenswert ansehen, daß die fernere Verwendung der Baubeamten anderer Nationalität ermöglicht werde. Dieser Meinung schloß sich der Kriegsministerstellvertreter FML. Ritter v. Schmerling an11.

II. Differenz zwischen dem Abgeordneten- und dem Herrenhaus wegen des Gesetzes zum Schutz des Brief- und Schriftengeheimnisses

Der Staatsratspräsident brachte die Differenz zur Sprache, welche in Absicht auf das Gesetz zum Schutze des Brief- und Schriftengeheimnisses zwischen dem Abgeordneten- und dem Herrenhause hinsichtlich der Frage obwaltet, in welchen Fällen die Eröffnung der Briefe von Seite der Regierung geschehen kann. Das Herrenhaus habe nämlich beschlossen, hierwegen in dem Gesetze zu sagen: „In Fällen drohender Gefahr eines Krieges goder innerer Unruheng steht es der Regierung frei usw.“12 Das Abgeordnetenhaus habe jedoch dieses nicht akzeptiert, sondern folgende Textierung beschlossen: „Im Falle eines wirklich ausgebrochenen oder unmittelbar bevorstehenden Krieges sowie im Falle innerer Unruhen usw.“13 Der wesentliche Unterschied bestehe darin, daß nach dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses bei inneren Unruhen dieselben bereits als ausgebrochen konstatiert sein müssen, wenn sie als Ausnahmefälle angesehen werden sollen, während nach der Textierung des Herrenhauses der Regierung eine freie Bewegung belassen sein würde. Freiherr v. Lichtenfels wäre bereit, den Beschluß des Herrenhauses hbei der nächsten Beratung hierüberh zu verteidigen, iso weit es die Forderung betrifft, daß auch bei inneren Unruhen nicht der wirkliche Ausbruch derselben, sondern das nahe Bevorstehen derselben genüge, um Ausnahmemaßregeln zu rechtfertigen, und hierin abgesehen von der Textierungi so weit es die Forderung betrifft, daß auch bei inneren Unruhen nicht der wirkliche Ausbruch derselben, || S. 150 PDF || sondern das nahe Bevorstehen derselben genüge, um Ausnahmemaßregeln zu rechtfertigen, und hierin abgesehen von der Textierung den früheren Standpunkt festzuhalten.

Der Ministerrat erklärte sich damit einverstanden14.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Schönbrunn, 23. August 1862. Empfangen 24. August 1862. Erzherzog Rainer.