Nr. 233a Entwurf eines Ah. Handschreibens an den ungarischen Hofkanzler, o. O., o. D. [Budapest, 13. Mai 1862] (Beilage zu: MRP-1-5-04-0-18620520-P-0233.xml) - Retrodigitalisat (PDF)
- RS.Reinschrift; Beilage zum Originalprotokoll v. 20. 5. 1862.
MRZ. – KZ. –
Lieber Graf Forgách! Die von Mir genehmigten Anträge der unter dem Vorsitze des Judex Curiae zu Pest zusammengesetzen Konferenz über die einstweilige Regelung der Rechtspflege in Ungarn sind bereits seit einem Jahre in Anwendung gesetzt, und die seither gesammelte Erfahrung hat die mannigfachen Lücken und Mängel entdeckt, an welchen die Justizgesetzgebung in Ungarn im allgemeinen leidet, so wie sie andererseits den Landesbewohnern die Überzeugung von den Vorteilen und Vorzügen einer in allen Richtungen geregelten Rechtspflege beigeschafft hat.
Es ist Mein Wille, daß diesem dringenden Bedürfnisse abgeholfen werde, und nachdem Ich — in Anbetracht der wichtigen Vorteile einer gleichmäßigen Gesetzgebung in Handelssachen — wegen der im Wege der Gesetzgebung zu erfolgenden Einführung des allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches in Meinem Königreiche Ungarn bereits mit Meiner Entschließung vom 15. Dezember 1861 das Erforderliche verfügt habe1, erwarte Ich nun, daß Sie im Einvernehmen mit dem Judex Curiae Mir vorläufig die auf die übrigen Zweige der Zivil- und Kriminalgesetzgebung bezüglichen Gesetzentwürfe vorlegen, welche sodann als königliche Propositionen an den nächsten Landtag meines Königreiches Ungarn geleitet werden sollen. — Insbesondere ist Mein Wunsch, daß für Mein Königreich Ungarn ein systematisches bürgerliches Gesetzbuch, welches den Landesbewohnern volle Beruhigung über den gesicherten Genuß ihrer Privatrechte zu verschaffen geeignet ist, nicht nur nach den allgemeinen Grundsätzen der Gerechtigkeit, sondern auch nach den besonderen Verhältnissen der Landeseinwohner und mit möglichster Berücksichtigung der Beziehungen der Bewohner Ungarns zu jenen Meiner übrigen Königreiche und Länder ausgearbeitet und eine neue, den Bedürfnissen der Landeseinwohner und den Anforderungen einer wohlfeilen und beschleunigten Rechtspflege entsprechende Einrichtung der Zivil- und Kriminalgerichte mit genauer Bestimmung des Umfanges ihrer Gerichtsbarkeit, unter Beachtung des Grundsatzes der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetze und mit Rücksicht auf die bestehenden Staats- und Verwaltungseinrichtungen, sowie ferner ein die schnelle ebenso wie wohlfeile Durchführung der Rechte sicherndes Verfahren in und außer Streitsachen und eine diesen Anforderungen ebenso wie den Interessen des Handels und des Kredits entsprechende Konkursordnung entworfen werde.
Zu diesem Zwecke ermächtige Ich Meinen Judex Curiae, mit der vorläufigen Ausarbeitung der vorerwähnten einzelnen Gesetzentwürfe, oder, inwiefern es nach dem Umfange derselben notwendig oder zweckdienlich wäre, auch der einzelnen Abteilungen jedes Gesetzentwurfes, Männer aus dem Richterstande oder auch andere dazu geeignete sachkundige Personen nach seiner Einsicht und genommener || S. 32 PDF || Rücksprache mit Ihnen zu betrauen und deren Anträge, welche mit Beschleunigung auszuarbeiten sein werden, in einer unter seinem Vorsitze und nach seiner Wahl einverständlich mit Ihnen zusammenzusetzenden Konferenz einer reiflichen und eingehenden Prüfung zu unterziehen. Die so geprüften und festgestellten Operate sind einzelnweise samt den Beratungsprotokollen und den etwa abgegebenen motivierten besonderen Meinungen Meiner ungarischen Hofkanzlei vorzulegen, bei welcher dieselben vor der Vorlage an Mich der Schlußberatung zu unterziehen sein werden.
Sie werden hievon Meinen Judex Curiae in die Kenntnis setzen und das Weitere allsogleich einleiten.