Nr. 43 Ministerrat, Wien, 4. April 1861 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 4. 4.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Degenfeld, Szécsen, Plener, Wickenburg, Pratobevera, Lichtenfels; außerdem anw.anwesend Lasser, Vay; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 16. 4.
MRZ. 818 – KZ. 1197 –
Protokoll des zu Wien am 4. April 1861 abgehaltenen Ministerrates unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
I. 13 Punkte über die ungarische Landtagsverhandlung
Minister Graf Szécsen referierte das Resultat der aim Ah. Auftragea in einer engeren Konferenz zwischen ihmb, dem Polizei- und dem Staatsminister gepflogenen Beratung über Redaktion der Ah. Resolution auf die Anträge der Konferenz ungrischer Würdenträger hinsichtlich des von der Regierung bei dem ungrischen Landtage einzuhaltenden Gang1. Die diesfälligen Anträge und der Entwurf der darauf zu erteilenden Ah. Resolution umfassen 13 Punkte, von denen nur die nachstehend aufgeführten Anlaß zu Bemerkungen und abweichenden Meinungen gegeben haben, und zwar:
Zum 4. Punkt, die Palatinswahl betreffend, welche erst nach den Verhandlungen über die Krönung, das Inauguraldiplom etc. zur Sprache kommen und wobei „vorläufig“ kein Mitglied des Ah. Kaiserhauses in Vorschlag gebracht werden soll, bemerkte Graf Szécsen selbst, daß er die Weglassung des letzten beschränkenden Satzes beantragen zu müssen glaube, weil, wenngleich für den gegenwärtigen Moment (d. i. „vorläufig“) die Kandidierung eines kaiserlichen Prinzen nicht angezeigt erscheine, doch in der Folge, wenn es sich nach Abtuung der früher zu verhandelnden Gegenstände wirklich um die Palatinswahl handeln wird, solche Umstände eingetreten sein können, welche die Kandidierung eines Mitgliedes des kaiserlichen Hauses rätlich oder notwendig machen dürften. Bliebe also jener beschränkende Beisatz stehen, so wären der Regierung in der Kandidierung gewissermaßen die Hände gebunden, und es müßte, falls das Abgehen davon für notwendig erkannt werden sollte, noch im letzten Augenblicke erst die Ah. Ermächtigung Sr. Majestät eingeholt werden, einen kaiserlichen Prinzen zum Palatin vorschlagen zu dürfen. Hiermit war der ungrische Hofkanzler um so mehr einverstanden, als er es geradezu als ein Unglück für das Land bezeichnen müßte, wenn ein anderer als ein Prinz des Ah. Hauses für diesen hohen und wichtigen Posten bestimmt werden sollte. Der Minister des Äußern war dagegen || S. 250 PDF || für die Beibehaltung der in Rede stehenden Beschränkung. Schon von dem höchstseligen Kaiser Franz I. sei aufgrund vieljähriger Erfahrung und der genauesten Kenntnis des Landes und dessen Einrichtungen anerkannt und ausgesprochen worden, daß es nicht gut sei, ein Mitglied der Ah. Familie mit der Palatinswürde zu betrauen. Auch habe die Erfahrung unter der Regierung Sr. Majestät des Kaisers Ferdinand diese Ansicht nur bestätigt. Da nun alle die Gründe, welche für diese Ansicht sprechen, im gegenwärtigen Momente noch immer gelten, so wäre kein Grund vorhanden, von der beschränkenden Klausel abzugehen. Auch der Staatsminister und der Präsident des Staatsrates erklärten sich für die Beibehaltung derselben, indem anerkannt ist, daß „vorläufig“, d. i. in dem gegenwärtigen Augenblicke, wo es sich noch gar nicht um die Wahl handelt, von der Kandidierung eines kaiserlichen Prinzen keine Rede sein könne, dieser Ausspruch aber nicht ausschließt, daß unter wesentlich geänderten Verhältnissen dereinst doch die Wahl eines Mitgliedes des Ah. Hauses zulässig sei.
Alle übrigen, also die mehreren Stimmen waren mit dem Antrage des Grafen Szécsen einverstanden, nachdem Minister Ritter v. Lasser bemerkt hatte, daß, da die betreffende Ah. Resolution nicht zur Veröffentlichung im Lande bestimmt, mithin als ein Internum der ungrischen Hofkanzlei anzusehen ist, es durchaus von keiner praktischen Bedeutung sei, ob der besprochene Beisatz bleibe oder weggelassen werde.
5. Punkt: Wenn nach Eröffnung des Landtages in Ofen die Mitglieder desselben in loyaler Weise und aus Opportunitätsrücksichten um die Verlegung nach Pest bitten, sei dieser Bitte Folge zu geben2. Wirklich hat, nach einer dem ungrischen Hofkanzler soeben zugekommenen telegraphischen Nachricht, die große Konferenz in Pest sich bereit erklärt, zur Landtagseröffnung nach Ofen zu kommen und dort die Verlegung nach Pest zu beantragen, und Se. Majestät haben bereits zu genehmigen geruht, daß für diesen Fall die Verlegung bewilligt werde3. Der Staatsminister konnte nicht umhin, zu bemerken, daß dies eigentlich eine Gewährung vor der Bitte, ein Aufgeben des Grundsatzes, den Landtag in Ofen zu halten, um ihn den Einwirkungen der Pester Agitationen zu entziehen und dessen Freiheit und Unbefangenheit zu schützen, eine abermalige Konzession und ein neuer Schritt auf der abschüssigen Bahn des Nachgebens sei, von dem er besorge, daß derselbe zu weiteren bedauerlichen Konsequenzen führen werde, und dessen Notwendigkeit er nicht einsehe, nachdem die Absicht, die Abhaltung des Landtages aufgrund der 1848er Gesetze in Pest zu verlangen, schon damals bekannt war, als der Beschluß gefaßt worden, ihn nach Ofen zu berufen, seither aber keine neuen Ereignisse eingetreten sind, welche ein Abgehen von jenem Beschlusse notwendig machen. Nicht dem Verlangen einer Privatversammlung, sei sie auch noch so zahlreich, sondern nur dann könne und solle nachgegeben werden, wenn der gesetzlich in Ofen versammelte Landtag die Bitte um Verlegung nach Pest in gesetzlicher, verfassungsmäßiger Weise vorgebracht und gehörig begründet haben werde. Alsdann sei es an der Zeit, die Ah. Entscheidung hierüber || S. 251 PDF || einzuholen und zu erteilen. Die Minister des Äußern und der Polizei erklärten sich für den Antrag des Referenten, nachdem — wie Freiherr v. Mecséry bemerkte — das Hauptprinzip, die Nichtanerkennung des betreffenden 1848er Artikels, gewahrt bleibt, wenn der Landtag in Ofen eröffnet und über die Bitte der Versammlung nach Pest verlegt wird.
Der Kriegsminister und Minister v. Lasser glaubten, daß diese Frage, als von Sr. Majestät bereits entschieden, kein Gegenstand einer weiteren Diskussion mehr sei. Die übrigen Votanten aber traten der Ansicht des Staatsministers bei.
7. Punkt: Speziell ungrische Angelegenheiten seien von den ungrischen Räten der Krone selbständig zu behandeln. Hierzu bemerkte der Staatsminister erläuternd : Es handle sich dabei um zwei Momente, für die Gegenwart und für die Zeit, wo die Verfassungsfrage bezüglich des staatsrechtlichen Verhältnisses Ungerns vollständig ausgetragen sein wird. Für jetzt habe es bei den Bestimmungen der Instruktion für den Ministerrat zu verbleiben4, welche demnach auch für die Verhandlung der ungrischen Angelegenheiten im Ministerrate maßgebend sind. Künftig aber würden im Sinne der Ah. Bestimmungen vom 20. Oktober 1860 und 26. Februar 1861 nur diejenigen ungrischen Angelegenheiten zur Verhandlung in dem Ministerrate kommen, welche das Gesamtreich betreffen oder eine Rückwirkung auf die anderen Kronländer haben. Hierüber ward vom Präsidenten des Staatsrates geäußert: Er könne die diesfällige Bestimmung bezüglich der Wirksamkeit des Staatsrates nicht so auffassen, als ob ungrische Angelegenheiten, welche an den Staatsrat gelangen, nicht auch von den deutschen Mitgliedern desselben beraten werden dürften, indem auch der früher bestandene Staatsrat eine solche Trennung nicht kannte. Minister Graf Szécsen bemerkte in dieser Beziehung, daß es sich hier nur um diec vollziehenden und vorbehaltlich der Zustimmung der Ah. Sr. Majestät politisch entscheidenden Regierungsorgane in ungrischen Angelegenheiten handle und daß, soweit es die Wirksamkeit des Staatsrates als eines lediglich beratenden Körpers betrifft, es von der Bestimmung Sr. Majestät abhängen werde, in der Folge so wie jetzt dessen Mitglieder nach Ah. Ermessen zu wählen.
dDer Finanzminister bemerkte, daß die vorliegenden Beratungspunkte von so wichtiger und tiefgreifender Tragweite seien, welche ein gründlicheres Eingehen erfordern und Erörterungen bedingen, die in einer wahrscheinlich vorausgegangenen engeren Konferenz stattgefunden haben, zu deren Ergebnissen Se. k. k. apost. Majestät die Ah. Zustimmung bereits erteilt oder doch die Ah. Geneigtheit hierzu Ag. ausgesprochen haben dürften, daher für die erst gegenwärtig hiervon Kenntnis erhaltenden Mitglieder der Konferenz wohl nichts anderes erübrigt, als den Inhalt au. zur Nachricht zu nehmen und sich einer eingehenden, bei der Schnelligkeit und Reichhaltigkeit der Mitteilung übrigens gar nicht möglichen gründlichen Beratung zu enthaltend Der Finanzminister bemerkte, daß die vorliegenden Beratungspunkte von so wichtiger und tiefgreifender Tragweite seien, welche ein gründlicheres Eingehen erfordern und Erörterungen bedingen, die in einer wahrscheinlich vorausgegangenen engeren Konferenz stattgefunden haben, zu deren Ergebnissen Se. k. k. apost. Majestät die Ah. Zustimmung bereits erteilt oder doch die Ah. Geneigtheit hierzu Ag. ausgesprochen haben dürften, daher für die erst gegenwärtig hiervon Kenntnis erhaltenden Mitglieder der Konferenz wohl nichts anderes erübrigt, als den Inhalt au. zur Nachricht zu nehmen und sich einer eingehenden, bei der || S. 252 PDF || Schnelligkeit und Reichhaltigkeit der Mitteilung übrigens gar nicht möglichen gründlichen Beratung zu enthalten, 5.
II. Preßausschreitungen
Bei diesem Anlasse brachte Minister Graf Szécsen die Unwirksamkeit der Preßleitung zur Sprache, welche, wenn ja eine besteht, doch nicht gestatten sollte, daß die Journale angebliche Verhandlungen aus dem Ministerrate zur öffentlichen Kenntnis bringen und zur Agitation und Verhetzung der Nationalitäten ausbeuten.
Hierüber bemerkte der Polizeiminister , daß die Preßleitung, weil nicht von den verschiedenen Ministerien inspiriert, zur Entkräftung solcher Mitteilungen nichts tun könne. Und selbst der Preßpolizei, welcher nach Ansicht des Ministers des Äußern obliegen würde, gegen Journalartikel einzuschreiten, die nur mit Verletzung des Amtsgeheimnisses zustande kommen konnten, werde es — wie der Polizeiminister weiters bemerkte — schwer werden, mit Erfolg nach dem Preßgesetz vorzugehen, indem dieses gerade in dieser Beziehung viele beschränkende Bestimmungen enthält. Über eine weitere Äußerung des Ministers des Äußern , daß in Ungern die Preßpolizei nicht gehörig gehandhabt zu werden scheine, indem kürzlich in einem ungrischen Blatte ein Bild gebracht worden, wo Garibaldi eine Schar revolutionärer Sensenmänner zur Niedermähung eines Saatfeldes, österreichische Truppen vorstellend, auffordert, entgegnete Graf Szécsen , daß die Preßpolizei in Ungern mit aller Strenge gehandhabt und jedes Blatt konfisziert werde, sooft es Se. Majestät befehlen.
Se. k. k. Hoheit sprachen die Erwartung aus, daß dafür gesorgt werde, daß Mitteilungen über Verhandlungen im Ministerrate nicht mehr zur Veröffentlichung durch die Journale gelangen.
III. Ungarische Landtagseröffnungsrede
Der ungrische Hofkanzler las den Entwurf der Rede, mit welcher der Judex Curiae den ungrischen Landtag zu eröffnen haben werde6.
Im allgemeinen fand die Mehrheit der Konferenz einstimmig mit dem Minister des Äußern den Ton der Rede zu mild, fast demütig und von dem streng festzuhaltenden Standpunkte des 20. Oktober abweichend. In dieser Beziehung nun bemerkte Graf Szécsen , daß, gleichwie Se. Majestät die Persönlichkeit zur Eröffnung des Landtages gewählt haben, so auch die Beurteilung des Eindruckes ihrer Rede wohl nur dieser selbst überlassen werden sollte, wogegen der Kriegsminister erinnerte: Das ganze Ministerium sei für den Inhalt eines so wichtigen Aktenstückes verantwortlich, mit welchem der Judex Curiae im Namen Sr. Majestät vor ganz Europa auftrete. Nachdem inzwischen die Ah. Bestimmungen zur Kenntnis des Ministerrates gekommen sind, welche dem Judex Curiae bei Abfassung seines Entwurfs zur Richtschnur dienen sollten7, der Entwurf aber früher || S. 253 PDF || schon vorbereitet war, so wird es nach dem Erachten des Staatsministers vornehmlich darauf ankommen, denselben mit jenen Bestimmungen vollkommen in Einklang zu bringen. Nun vermisse er diesen vollkommenen Einklang bezüglich der Aufforderung, die ungrische Verfassung mit dem Diplom vom 20. Oktober und 26. Februar in Einklang zu bringen, dann bei der Aufforderung, den am 29. d. M. zusammentretenden Reichsrat zu beschicken. Er wünsche daher, daß die einschlägigen Stellen genauso abgefaßt werden, wie sie in dem vorläufigen Ah. Kabinettsschreiben textiert sind.
Der ungrische Hofkanzler und Graf Szécsen sicherten die Abänderung des Textes in diesem Sinne zu und werden auch für eine entsprechendere Übersetzung der in ungrischer Sprache entworfenen Rede ins Deutsche behufs deren Veröffentlichung Sorge tragen, wobei der Minister des Äußern noch insbesondere darauf aufmerksam machte, daß das Wort „Traktate“, welches hier von staatsrechtlichen Verhandlungen zwischen König und Ständen Ungerns gebraucht wird, zur Beseitigung jeder etwaigen Mißdeutung, als ob damit Traktate Ungerns mit auswärtigen Staaten gemeint sein könnten, durch ein anderes geeigneteres, bezeichnenderes Wort zu ersetzen wäre. Der Staatsratspräsident , welcher im allgemeinen die Ansicht über den milden Ton der Rede teilte, glaubte insbesondere noch bemerken zu müssen, daß der Rechtsstandpunkt mehr hervorzuheben sei, wornach die alte ungrische Landesverfassung nur unter den im Diplom vom 20. Oktober festgesetzten Bedingungen wiederhergestellt worden sei, daß also dieses in keinem Falle mehr in Frage gestellt oder von der Zustimmung des Landtages abhängig gemacht werden könne8.
IV. Bukowinaer Landtagspräsidentenstelle
Gegen den Antrag des Staatsministers , Sr. Majestät den griechisch-nichtunierten Bischof Hackmann zum Präsidenten und den Handelskammerpräsidenten Alth zum Stellvertreter des ersteren auf dem Bukowinaer Landtage vorzuschlagen, ergab sich keine Einwendung9.
V. Abweisung mehrerer Privatlotterien
Aus Anlaß mehrerer Ah. signierter Gesuche um Bewilligung von Privatlotterien erbat sich und erhielt sofort der Finanzminister die Zustimmung des Ministerrates im Prinzip, keine derlei neue Lotterie mehr zu gestatten bzw. auf deren Bewilligung anzutragen, weil dieselben den Charakter von Anleihen haben und den mit Staats- und anderen Kreditspapieren, namentlich mit vier Staats- und zwölf Privatlotterieanleihen, überschwemmten Geldmarkt emit ca. 12 Millionen Guldene mehr belasten, mithin nicht nur in finanzieller Beziehung besonders für || S. 254 PDF || eine bevorstehende größere Staatskreditsoperation, sondern auch in volkswirtschaftlicher Beziehung höchst nachteilig wirken würden10.
Der Finanzminister wird demnach die vorgekommenen neuen Gesuche sowohl als auch die Bitte des Grafen Schlik, die Lose der ihm bereits Ah. bewilligten Lotterie von 40 auf 20 f. herabzusetzen, bei Sr. Majestät zur Abweisung beantragen11, f .
VI. Ungarische Kronwache
Der Kriegsminister referierte seinen über besonderen Ah. Befehl zu erstattenden au. Vortrag wegen Reorganisierung der ungrischen Kronwache. Er ist dabei nach den Bestimmungen vorgegangen, welche für die frühere ungrische Kronwache bestanden, nur hat er die Zahl der Gemeinen von 60 auf 50 Mann als genügend für den Dienst herabgesetzt. Die Kosten für diese Wache würden auf das Militärärar übernommen. Dies gab dem Finanzminister Veranlassung, auf seine alte Klage über die stets wachsende Belastung des Ärars bei fortschreitendem Versiegen aller Einnahmsquellen in Ungern und auf den Wunsch zurückzukommen, daß auf die Eintreibung der Steuern durch die politischen Behörden eingewirkt und Auslagen, welche, wie die hier in Rede stehende, für spezielle Landeseinrichtungen gemacht werden müssen, auch aus Landesmitteln bestritten werden möchten.
Die übrigen Stimmführer fanden über den Antrag des Kriegsministers nichts zu erinnern.
VII. Höhere Gehaltsklasse für die Verpflegsakzessisten
Der Kriegsminister referierte über die zwischen ihm und dem Finanzminister obwaltende Meinungsdifferenz über die von ihm beantragte Einbeziehung der mit 300 f. besoldeten Verpflegsakzessisten aus dieser (zweiten) in die erste Klasse mit der Besoldung von 400 f. Da diese Leute große Werte an Material etc. unter den Händen und zu verrechnen haben, so sollen sie gegen Versuchung möglichst sichergestellt und wenigstens so bezahlt sein, daß sie leben können. Es wird auch mit dieser Gehaltserhöhung beabsichtigt, taugliche und verläßliche junge Leute für diesen Dienst zu gewinnen, zu welchem sonst bei so karger Bezahlung gar kein Anreiz vorhanden wäre.
Der Finanzminister erklärte dagegen, bei der gegenwärtigen Lage der Finanzen auf diesen Antrag um so weniger eingehen zu können, als daraus Konsequenzen für die ganz in gleichen Dienstverhältnissen, jedoch beim Mangel eines Quartiergeldes || S. 255 PDF || in pekuniärer Hinsicht sogar schlechter gestellten Gefällsbeamten dieser Kategorie abgeleitet werden würden. Er habe daher, da gegenwärtig der Zeitpunkt zu einer so umfassenden Organisierung nicht sei, zur tunlichen Erleichterung der Bedürftigen kein anderes Mittel als mit Unterstützungen nachzuhelfen, zu welchem Behufe ausgiebigere Fonds zur Disposition gestellt werden würden, wenn es das Bedürfnis wirklich erheischt.
Hierüber wurde nichts erinnert.
Wien, am 4. April 1861. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 15. April 1861. Empfangen 16. April 1861. Erzherzog Rainer.