Nr. 12 Ministerrat, Wien, 19. Februar 1861 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Erzherzog Rainer; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Erzherzog Rainer 19. 2.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lasser, Szécsen 1. 3., Plener, Wickenburg, Pratobevera; abw.abwesend Vay; BdR.Bestätigung des Rückempfangs Erzherzog Rainer 5. 3.
MRZ. – KZ. 678 –
Protokoll der zu Wien am 19. Februar 1861 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer.
I. Serbischer Nationalkongreß
Mit dem Ah. Kabinettsschreiben vom 20. Oktober 1860 wurde befohlen, über die Ansprüche Ungerns an die serbische Woiwodschaft, dann die Ansprüche der serbischen Untertanen bezüglich ihrer alten Privilegien nach Einvernehmung der dortigen Notabilitäten Sr. Majestät Anträge zu erstatten1. Infolgedessen wurde mit Ah. Kabinettsschreiben vom 27. Dezember 1860 die Wiedereinverleibung der Woiwodschaft und des Banats mit dem Königreiche Ungern bzw. der Bezirke Ruma und Illok mit Slawonien ausgesprochen2 und dem Patriarchen Rajacsich aufgetragen, Vertrauensmänner der serbischen Nation zu wählen und nach Wien zu senden, um die zur Wahrung der serbischen Nationalität und Privilegien nötigen Garantien vorzuschlagen. Rajacsich weigert sich, dieses zu tun, weil solche Vertrauensmänner keine Befugnis hätten, im Namen der Nation zu verhandeln, und verlangt zu diesem Ende die Berufung des Nationalkongresses als des einzig berechtigten Vertretungsorgans3. Der Staatsminister hat sich demzufolge über die Geschäfte, Zusammensetzung und Kompetenz dieAbwesenheit des ungrischen Hofkanzlersses Kongresses aktenmäßige Aufklärung verschafft und hieraus entnommen, daß der sogenannte illyrische Nationalkongreß, aus 75 Mitgliedern, je 25 des Klerus (darunter alle griechisch-nichtunierten Bischöfe Ungerns, Siebenbürgens, Dalmatiens und der Bukowina), des Militärs (Grenze) und des Zivile, zusammengesetzt4, bloß zur Verhandlung der in der Synode vorbereiteten Beschlüsse über Kirchen- und Schulsachen berufen und nur zweimal, im Jahre 1790 und 1848, auch in die Verhandlung politischer Fragen eingetreten ist. Die Verhandlung von 1790 hat keine Erledigung gefunden, jene von 1848 hatte die Selbständigkeit der serbischen Woiwodschaft und des Banats zur Folge gehabt5. In neuester Zeit wurde mit Ah. Kabinettsschreiben vom 7. Oktober 1860 die Versammlung des Kongresses — || S. 86 PDF || eben auch in Kirchen- und Schulsachen — in Aussicht gestellt6. Es ist also — bemerkte der Staatsminister — die Aufgabe des Ah. Kabinettsschreibens vom 27. Dezember v. J. noch ungelöst. Zu ihrer Lösung müßte bei der Weigerung des Patriarchen die Regierung selbst die Vertrauensmänner berufen. Allein diese würden entweder sich für inkompetent erklären, oder es würde ihr Votum als ein unberechtigtes von der Nation perhorresziert werden. Darum, und weil zwischen den Verhältnissen von 1790 und heute eine unverkennbare Ähnlichkeit besteht, würde der Staatsminister Se. Majestät bitten, daß ausnahmsweise für dieses Mal zur Austragung der im Ah. Kabinettsschreiben angeordneten politischen Verhandlung der Kongreß berufen werden dürfe.
Minister Graf Szécsen erklärte — in Abwesenheit des ungrischen Hofkanzlers und des statt desselben eingeladenen, jedoch durch Unwohlsein verhinderten zweiten Hofkanzlers, mit denen jedenfalls das Einvernehmen zu pflegen wäre — nur seine individuelle Meinung in dieser Sache dahin aussprechen zu können: Zwischen dem Jahre 1790 und jetzt steht der 24. Gesetzesartikel von 1790, welcher die Kompetenz des Nationalkongresses bloß auf Kirchen- und Schulsachen beschränkt. Die faktische Überschreitung desselben im Jahre 1848 hat zu den bekannten Greueltaten geführt. Vom historischen Rechtsstandpunkt aus müßte also die Kompetenz des Kongresses in politischen Fragen abgelehnt werden. Indessen ist unter den obwaltenden Verhältnissen die Notwendigkeit unverkennbar, ein Organ aufzustellen, welches die Anträge der serbischen Nation zur Sicherstellung ihrer Privilegien zu formulieren hätte, und darum stimmt Graf Szécsen für diesen besonderen Fall ausnahmsweise für die Berufung des Kongresses, jedoch ausschließlich aus der serbischen Nation, weil es sich hier bloß um die politischen Rechte derselben allein handelt. Dabei müßte erklärt werden, daß die Wirksamkeit des gesetzlichen Nationalkongresses nach Artikel 24 unbeirrt bleibe, und es müßte dem Patriarchen unter persönlicher Verantwortlichkeit aufgetragen werden, dafür zu sorgen, daß die Versammlung in keiner Weise zu Ausschreitungen sich hinreißen lasse, welche so beklagenswerte Ereignisse wie im Jahre 1848 zur Folge haben könnten. Darum würde auch Graf Szécsen vorschlagen, daß statt Karlowitz, wo das Überfluten des demagogischen Elements zu Exzessen Anlaß geben dürfte, ein anderer Ort, etwa Peterwardein oder Temesvár, als Kongreßort gewählt werde. Im Grundsatze, daß ein Kongreß der serbischen Nation ausnahmsweise ad hoc, d. i. zur Lösung der Aufgabe, berufen werde, welche in dem Ah. Kabinettsschreiben vom 27. Dezember den Vertrauensmännern gestellt worden, haben sich sofort alle übrigen Stimmführer der Konferenz geeinigt, nachdem der Minister des Äußern hervorgehoben hatte, daß es sich || S. 87 PDF || hier nicht um den vollständigen Kongreß handelt, der die Kirchen- und Schulsachen der griechisch-nichtunierten Glaubensgenossen nicht nur der Woiwodschaft, sondern auch Ungerns, Siebenbürgens, Dalmatiens, der Bukowina und der Militärgrenze vertritt, sondern lediglich um eine Versammlung von Abgeordneten der serbischen Nation zur Vertretung ihrer politischen Nationalität; nachdem ferner die Minister Ritter v. Lasser und Freiherr v. Pratobevera unter Berufung auf die vielfachen Versicherungen über die Wahrung der alten Privilegien dieser Nation betont hatten, wie unter den obwaltenden besonderen Verhältnissen nur auf diesem Wege das den Serben gegebene kaiserliche Wort zur Vollziehung gelangen könne. Im übrigen erklärten Minister v. Lasser und der Finanzminister , daß sie dem Orte, wo der Kongreß abgehalten werden sollte, eine besondere Bedeutung nicht beilegen, weil der Versammlung ein If. Kommissär beizuwohnen hätte, dessen Beruf es sein wird, Ausschreitungen zurückzuweisen7. Darum hielte der Finanzminister auch nicht für nötig, den Patriarchen insbesondere dafür persönlich verantwortlich zu machen. Wenn nun Se. Majestät die Berufung des Kongresses ad hoc in thesi zu genehmigen geruhen, gedächte der Staatsminister den Patriarchen zur Erstattung seiner Vorschläge über die Zahl und Wahl der Abgeordneten der serbischen Nation aus dem mit Ungern einverleibten Gebiete, mit Ausschluß also Kroatiens, denn von dorther besorgen die Serben keine Unterdrückung, der Militärgrenze und aller übrigen bloß zum Kirchenkongresse berufenen Nationalitäten aufzufordern. Bezüglich Kroatiens und Slawoniens bemerkte Minister Graf Szécsen , daß er die Beiziehung der mit diesem Königreiche verbundenen, vormals woiwodschaftlichen Bezirke von Ruma und Illok darum befürworten müsse, weil der Kern ihrer Bevölkerung serbisch ist, unmittelbar an das von Serben bewohnte ungrische Gebiet anstoßt und es sich im Sinne des Ah. Kabinettsschreibens vom 20. Oktober und 27. Dezember 1860 um die Wahrung der Privilegien der serbischen Nation nach allen Richtungen hin handelt. Es wären daher die Vertreter derselben aus dem ganzen ehemals zur Woiwodina gehörigen Territorium zu wählen. Der Staatsminister erklärte, sich in dieser Beziehung dem Antrage des Ministers Grafen Szécsen zu konformieren. In Ansehung der Militärgrenze konnte der Minister v. Lasser die Bemerkung nicht unterdrücken, daß es schwer sein dürfte, dieselbe ganz zu umgehen, da Karlowitz, in der Militärgrenze gelegen, selbst eine Militärgrenzkommunität ist und die Interessen der Grenzbevölkerung ain bloß nationalen Fragena mit jenen des Provinziale so innig verwoben sind, daß eine Sonderung nicht leicht zu bewerkstelligen wäre. bEs wäre aber darauf zu halten, daß die Beratung und die Schlußfassung des Kongresses sich nicht auf Gegenstände und Bestimmungen erstrecken dürfen, welche mit dem Grenzinstitute als solchem in Kollision kämen.b Es wäre aber darauf zu halten, daß die Beratung und die Schlußfassung des Kongresses sich nicht auf Gegenstände und Bestimmungen erstrecken dürfen, welche mit dem Grenzinstitute als solchem in || S. 88 PDF || Kollision kämen. Allein nach dem Erachten des Polizeiministers und des Ministers Grafen Szécsen handelt es sich hier nicht um konfessionelle, allerdings auch der Grenzbevölkerung zukommende, sondern ausschließlich um politische Interessen der serbischen Nation, bei deren Feststellung die Militärgrenze vermöge ihrer eigentümlichen und unverändert gebliebenen Verfassung niemals beteiligt sein kann. Es wurde also die Ausschließung der Grenze von der Majorität angenommen. Darum würde der Polizeiminister auch mit Graf Szécsen für die Wahl eines anderen Versammlungsortes stimmen. Die übrigen Votanten teilten indes aus dem vom Minister v. Lasser und dem Finanzminister bereits angeführten Grunde diesen Antrag nicht. Endlich stellte Minister Graf Szécsen den Antrag, daß die Aufforderung an den Patriarchen zur Erstattung seiner Vorschläge über die Art der Berufung des Kongresses sowohl von dem Staatsminister als auch von der ungrischen Hof kanzlei zu erlassen wäre, damit in Ungern nicht die Meinung Platz greife, als ob in dieser Beziehung im Zentrum der Regierung eine Differenz zwischen den ungrischen und nichtungrischen Mitgliedern bestünde. Auch hiermit war der Staatsminister einverstanden.
Se. k. k. Hoheit konkludierten daher für den Antrag auf ausnahmsweise Berufung eines serbischen Nationalkongresses ad hoc aus dem Gebiete der vormaligen Woiwodina mit Ausschluß der Militärgrenze und der sonstigen konfessionellen Teilnehmer der übrigen Provinzen, cderen Kompetenz für Schul- und Kirchensachen unberührt bleibtc, sowie auf die Einladung des Patriarchen durch den Staatsminister und den ungrischen Hofkanzler zur Erstattung der bezüglichen Vorschläge8.
II. Warasdiner Komitatsbeschlüsse
Ein vom Staatsminister zur Kenntnis der Konferenz gebrachter Bericht des Statthalters von Dalmatien, daß das Warasdiner Komitat seine bekannten Beschlüsse mittelst Zirkulars auch in Dalmatien veröffentlicht habe, gab zu keiner Erinnerung Anlaß9.
Wien, den 19. Februar 1861. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 5. März 1861. Empfangen 5. März 1861. Erzherzog Rainer.