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Nr. 8 Ministerrat, Wien, 15. und 16. Februar 1861 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • Sammelprotokoll; RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. (Erzherzog Rainer 17. 2.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Degenfeld, Plener, Wickenburg, Lasser 18. 2., Szécsen 18. 2., Pratobevera 20. 2.; BdR. Erzherzog Rainer 25. 2.

MRZ. – KZ. 574 –

Protokoll der am 15. und 16. Februar 1861 abgehaltenen Ministerkonferenzen unter dem höchsten Vorsitze Sr. k. k. Hoheit des durchlauchtigsten Herrn Erzherzogs Rainer. [Sitzung vom 15. Februar 1861] [anw. Erzherzog Rainer, Rechberg, Mecséry, Schmerling, Degenfeld, Plener, Wickenburg, Lasser, Szécsen, Pratobevera; abw. Vay]

I. Einführungspatent zum Reichsratsstatut und zu den Landtagsstatuten

Der Staatsminister las den Entwurf des „Einführungspatentes“, mit welchem sowohl das Reichstagsstatut als die Landesstatute kundzumachen wären.

Im wesentlichen ergab sich gegen dessen Inhalt keine Erinnerung, und nur in Absicht auf den Text wurden einige Bemerkungen gemacht. Infolge derselben behielt sich der Staatsminister vor, das Wort „Grundgesetzeskraft“ durch eine andere Wendung zu beseitigen, den Ausdruck „Wiederherstellung der Verfassung“, welcher auf Siebenbürgen und Kroatien nicht paßt, durch einen anderen zu ersetzen, [und] statt von einer „Erweiterung“ richtiger von der „Umbildung der ständischen Rechte“ zu sprechen etc. Der Minister des Äußern bemerkte, er würde es vorziehen, wenn hier der Tag der Einberufung des Reichstages noch nicht festgesetzt, sondern den Landtagen nur aufgetragen würde, ihre Wahlen in der Art zu vollziehen, daß die Unterhausmitglieder bis zum … in Wien eintreffen können. Der Staatsminister glaubte jedoch, daß ein peremptorischer Termin für die Eröffnung des Reichstages das wirksamste Mittel sein werde, die Landtagswahlen zu beschleunigen. Es würden daher auch die Landtage gleich bei deren Eröffnung aufgefordert werden, vor allem die Wahlen für das Unterhaus, den ständischen Ausschuß und für die Kommission zur Beratung des Gemeindegesetzes zu treffen.

Die Ergebnisse der Konferenzberatung am 16. über das Einführungspatent folgen weiter unten.

II. Artikel der „Österreichischen Zeitung“ über die Konferenzberatungen betreffend das Reichsratsstatut

Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Rainer lenkten infolge eines Ah. Auftrages die Aufmerksamkeit der Konferenz auf einen Artikel der „Österreichischen Zeitung“ vom 14. Februar, worin Details der Konferenzberatungen über das Reichsratsstatut mitgeteilt werden, die nur aus genau unterrichteter Quelle stammen können. Solche vorzeitigen Publikationen sind schädlich, || S. 68 PDF || weil sie die Tätigkeit der Regierung behindern und durch die dem Wahren oft beigefügten falschen Angaben ungegründete Besorgnisse oder Hoffnungen im Publikum erregen. Der Polizeiminister bezweifelt, daß es ihm gelingen werde, in Erfahrung zu bringen, auf welchem Wege die Redaktion zu diesen Details gelangt sei. Indes ist es doch auch nicht stets vom Übel, wenn ein Teil der beabsichtigten neuen Einrichtungen transpiriert. Damit dies aber in geeigneter Weise geschieht, wird der Polizeiminister mit dem Staatsminister eine Punktation für die Preßleitung vereinbaren.

Fortsetzung der Beratung über Punkt I am 16. Februar 1861. Gegenwärtige wie am 15. Februar 1861.

[abw. Vay]

Der Staatsminister brachte in Antrag, daß Exemplare des Einführungspatentes gleichwie des Diploms vom 20. Oktober im Haus-, Hof- und Staatsarchive1 und in den Archiven der Kronländer niedergelegt werden sollen. Die Wichtigkeit der Urkunde spreche für den gleichen Vorgang. Ritter v. Schmerling referierte hierauf, daß er nach wiederholter Überlegung sich dafür entschieden habe, au. anzutragen, daß die Einberufung der Landtage, als eine bloß temporäre Maßregel, nicht in diesem Patente, sondern in besonderen kaiserlichen Erlässen kundzumachen wäre2.

Die Konferenz war mit beiden Anträgen einverstanden.

Der Minister des Äußern brachte zur Sprache, daß die Benennung „Patent“ in Ungarn einen mißliebigen Eindruck hervorbringen würde und daß es zu dessen Vermeidung angezeigt wäre, dafür eine andere, z. B. „Diplom“, zu wählen. Über den Grund, warum königliche Patente in Ungarn eine mißliebige Form sind, || S. 69 PDF || befragt, äußerte Minister Graf Szécsen , es sei, aabgesehen von den Reminiszenzen an das Finanzpatent vom Jahre 1811a, 3, Folge des Umstandes, daß man in Ungarn keine andere Form der Gesetze als jene der Gesetzesartikel anerkennt. Darum wurde auch nach der absolutenb josephinischen Regierungsperiode der Beschluß gefaßt: quod regnum per patentales non regatur. Nenne man es daher lieber „Grundgesetz“, wenn es überhaupt nötig ist, daß diese kaiserliche Kundgebung eine bestimmte Bezeichnung erhalte. Der Polizeiminister bemerkte, daß das sogenannte Patent nicht das Grundgesetz selbst ist, welches vielmehr aus den Allegaten: den Reichstags- und den Landesstatuten, gebildet wird. Minister v. Lasser glaubte, daß, nachdem diese kaiserliche Ansprache doch nicht wohl ohne Bezeichnung bleiben kann, man dieselbe vielleicht „Manifest“ nennen könnte, obgleich dieser Ausdruck ebensowenig als „Diplom“ den diesseits der Leitha bestehenden Begriffen entspricht. Der Finanzminister erinnerte, daß vor der Gründung des Reichsgesetzblattes4 kein Ah. Patent diese namentliche Bezeichnung in der Aufschrift trug. Man könne daher diese Bezeichnung hier füglich weglassen, und findet man ja einen Titel nötig, so könnten, nach dem Vorgang in Preußen, die Worte „Verfassung“ oder „Verfassungsurkunde“ gewählt werden.

Die Minister Graf Rechberg, v. Schmerling, v. Plener und Graf Szécsen waren somit dafür, daß der kaiserliche Erlaß gar keine Bezeichnung erhalte, während die Minister Baron Mecséry, Ritter v. Lasser, Graf Wickenburg und Baron Pratobevera für die Benennung „Kaiserliches Manifest“ stimmten. Der Kriegsminister glaubte, sich der Abstimmung über diese reine Formfrage enthalten zu sollen.

[Wien], am 17. Februar 1861. Erzherzog Rainer. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 24. Februar 1861. Empfangen 25. Februar 1861. Erzherzog Rainer.