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Nr. 265 Ministerkonferenz, Wien, 15. Jänner 1861 – Protokoll I - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 15. 1.), Mecséry 18. 1., Schmerling, Degenfeld, Vay 18. 1., Plener 20. 1., Lasser 21. 1., Szécsen 18. 1.

MRZ. – KZ. 272 –

Protokoll I der zu Wien am 15. Jänner 1861 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

[I.] Entwurf eines Ah. Reskriptes an die ungarischen Komitate gegen das anarchische Treiben und die Steuersistierung (1. Beratung)

Minister Grafen Szécsen las den Entwurf eines k[öniglichen] Reskripts an die ungrischen Komitate wegen Herstellung der gesetzlichen Ordnung im Sinne der Ag. Verfügungen vor, dessen definitive Redaktion noch dem Resultate einer unter dem Ah. Vorsitze abzuhaltenden Konferenz vorbehalten bleibt1.

Hierüber bemerkte der Staatsminister , er glaube, daß der Eingang in einem zu milden und väterliche Tone abgefaßt sei, welcher nur dort am Platze wäre, wo es sich bloß um Berichtigung irriger Anschauungen, nicht aber, wie hier bei den Komitatskongregationen, um mit Vorbedacht gefaßte Beschlüsse gegen die ausdrücklichen und klaren Bestimmungen vom 20. Oktober handelt. Indem er daher diesen Teil des Reskriptes kürzer und ernster gefaßt, auch das wiederholte Versprechen, die gegebenen Konzessionen aufrechtzuerhalten, beseitigt wünscht, glaubt er, daß gegen diejenigen Komitatskongregationen, welche den Ah. Absichten Sr. Majestät durch die Wahl überwiesener Hochverräter wie Kossuth, Pulszky etc. Hohn zu sprechen gewagt haben, nicht mehr mit bloßen Ermahnungen sich begnügt, sondern mit der sofortigen Auflösung der Kongregationen vorgegangen werden sollte, submittiert jedoch die Berücksichtigung dieser seiner Anschauung dem Ermessen der mit den Landesverhältnissen besser vertrauten ungrischen Stimmführer der Konferenz.

Der ungrische Hofkanzler entgegnete, er habe den Entwurf nach reiflicher Beratung mit dem Tavernikus und Judex Curiae im Einvernehmen mit dem Minister Graf Szécsen verfaßt und sich dabei den Zustand des Landes in jedem einzelnen Komitate gegenwärtig gehalten. Mit Rücksicht auf diesen glaubt er, daß der Inhalt des Reskripts, der übrigens in ungrischer Sprache kräftiger klingt als in der hier vorgelesenen Übersetzung, im ganzen den gewünschten Eindruck im Lande machen wird. Jetzt schon mit der Auflösung derjenigen Komitatskongregationen, welche Kossuth etc. gewählt haben, vorzugehen, schiene ihm noch nicht angemessen zu sein, teils weil er genau unterrichtet ist, wie jene Wahlen, durch obskure Leute proponiert, in der Verwirrung einer aufgeregten Menge zustande gekommen sind, teils weil sich schon hier und da die Scham über solche Vorgänge bemerklich gemacht und die Umkehr zu einer besseren Überzeugung angebahnt hat. || S. 266 PDF || Bliebe das k[önigliche] Reskript ohne Wirkung, dann würde auch mit den darin angedrohten Maßregeln vorgegangen werden, was, wie der Polizeiminister wünschte, so schnell als möglich gegen die renitenten Komitate zu geschehen hätte, damit bei den übrigen die Überzeugung begründet werde, wienach die Regierung fest entschlossen sei, keinen Widerstand mehr zu dulden. Minister Graf Szécsen setzte weiters auseinander, daß das k[önigliche] Reskript sich nicht bloß auf Ermahnungen und Drohungen beschränke, sondern positive Befehle erteile; nämlich es erklärt die auf Kossuth etc. gefallenen Wahlen, den Versuch jeder Änderung im Steuer- und Justizwesen etc. für null und nichtig und droht für den Fall der Nichtbeachtung dieser Befehle mit der Auflösung der Kongregationen etc. Es kann daher, wie schon der ungrische Hofkanzler bemerkt [habe], damit, nämlich mit der Strafe, nicht wohl der Anfang gemacht werden, und zwar umso minder, als dadurch die schon hier und da sich zeigende natürliche Reaktion gegen die Ausschreitungen der Komitate in ihrer Entwicklung gestört werden würde. Bezüglich des Tons, in welchem das Reskript gehalten ist, glaubte Graf Szécsen nach dem, was hierwegen vom ungrischen Hofkanzler bereits angeführt worden, nur noch beifügen zu sollen, daß bei dem tief gewurzelten Mißtrauen im Lande in dem Augenblicke, wo mit einer umfassenden Repressivmaßregel hervorgetreten wird, die wiederholte Zusicherung der getreulichen Erfüllung aller am 20. Oktober gegebenen Versprechungen wohl an ihrem Platze sein dürfte.

Minister v. Lasser teilte prinzipiell die Anschauung des Staatsministers, kompromittierte jedoch, wenn es sich um die Frage der Zweckmäßigkeit und der Wirkung des Reskripts für Ungern insbesondre handelt, auf das Urteil der ungrischen Stimmführer; jedenfalls wünschte er aber die Beseitigung oder Milderung einiger Stellen darin, welche fast wie eine Selbstanklage der Regierung lauten. Wesentlich vor allem scheint zu sein, daß, wenn dem Reskript nicht Folge geleistet werden sollte, unmittelbar auf die Weigerung auch der Vollzug der angedrohten Maßregeln unnachsichtlich eintrete. Der Kriegs- und der Finanzminister fanden gegen die Fassung des Reskripts nichts einzuwenden; nur bezüglich der darin enthaltenen Stelle über die selbständige Stellung der Finanzbehörde in Steuersachen bemerkte der Finanzminister , daß, nachdem dieselben weder selbst unmittelbar die Steuern einheben noch im Exekutionswege eintreiben können, vielmehr in beiden Beziehungen an die Mitwirkung der Komitatsbehörde und der Stuhlrichter gebunden sind, in diesem, die Wiederherstellung des gestörten gesetzlichen Zustands beabsichtigenden königlichen Reskripte auch die Wiederherstellung des Verbandes der Komitatsbehörde mit den Steuer­inspektoren und der Stuhlrichter mit den Steuerämtern anbefohlen werden möge. Der ungrische Hofkanzler wird hiernach die entsprechende Änderung der hierauf sich beziehenden Stelle veranlassen.

Der Ministerpräsident endlich fügte bei: Nachdem das Gelingen einer Regierungsmaßregel dieser Art wesentlich auch von der Aufnahme abhängt, welche ihr in der öffentlichen Meinung zuteil wird, so wäre auch im Wege der Presse dafür zu wirken und für die sowohl in ungrischen als deutschen Zeitungen hierwegen einzurückenden Artikel die nötigen Daten von der ungrischen Hofkanzlei zu liefern, was auch von Seite des ungrischen Hofkanzlers zugesagt wurde2.

|| S. 267 PDF || Die übrigen in dieser Sitzung beratenen Gegenstände erscheinen in abgesonderten Protokollen.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 24. Jänner 1861.