Nr. 221 Ministerkonferenz, Wien, 24. Oktober 1860 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Marherr; VS.Vorsitz Gołuchowski; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Gołuchowski 24. 10.), Vay 28. 10., Lasser 27. 10., Szécsen 29. 10., Plener 30. 10.; abw.abwesend: Rechberg, Mecséry, Degenfeld.
MRZ. – KZ. 3558 –
Protokoll der zu Wien am 24. Oktober 1860 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Staatsministers Grafen v. Gołuchowski.
I. Freilassung von 17 Internierten in Josefstadt
Infolge einer Bitte der 17 in Josefstadt Internierten um ihre Freilassung und infolge eines telegrafisch eingelangten Ah. Befehles, über die politische Seite der wider dieselben verhängten Maßregel in der Konferenz zu beraten1, äußerten sich der Minister Graf Szécsen und der ungarische Hofkanzler übereinstimmend dahin, daß – ohne Erlassung einer allgemeinen Amnestie für alle Internierten – dermal die unverzügliche Freilassung der Bittsteller zu bewirken wäre, nachdem unter den gegenwärtigen politischen Verhältnissen kein Grund zu deren längeren Internierung mehr besteht, sie auch vom Festungskommandanten der hohen Berücksichtigung empfohlen werden und Herr v. Karácsony sich für ihr Wohlverhalten verbürgt hat, sie auch nach ihrer Entlassung unter Polizeiaufsicht bleiben können, nachdem endlich die bereits erfolgte Aufhebung der wider v. Kempelen verhängten Internierung den Bittstellern Anspruch auf gleiche Behandlung geben dürfte2.
Der Staatsminister erklärte sich in der Hauptsache damit einverstanden, bemerkte jedoch, daß hierzu die Ah. Ermächtigung Sr. Majestät einzuholen wäre, weil die Befugnis der Landeschefs in Ungern, Siebenbürgen, Kroatien und in der Woiwodina zur Internierung bedenklicher Individuen auf der speziellen Ah. Ermächtigung der ersteren beruht. Unter Zustimmung der Konferenz würde daher der Staatsminister den bezüglichen Antrag Sr. Majestät im telegrafischen Wege unterbreiten3.
II. Gebarung der Versicherungsgesellschaft „Der Anker“
Der Staatsminister brachte teils mit Rücksicht auf die Wichtigkeit des Gegenstandes, teils wegen einer im Komitee für Vereinsangelegenheiten vorgekommenen Meinungsverschiedenheit die Verhandlung zum Vortrage, welche über die Einsprache des lf. Kommissärs der Gesellschaft „Der Anker“ gegen die Gewinnberechnung, vornehmlich in bezug auf die Verwaltungsgebühren für die Assoziationen, bei dem gedachten Komitee gepflogen worden ist4.
|| S. 6 PDF || Der Sachverhalt und die Anträge des Referenten und des Komitees sind in der Beilage umständlich dargestellt.a
Während die Anträge des Referenten einstimmig als grundsätzlich richtig anerkannt und künftig sowohl für den „Anker“ als auch für ähnliche Gesellschaften vorzuschreiben befunden wurden, hat sich bezüglich eines Hauptpunktes, nämlich der Anwendung auf die Gewinnberechnung des „Anker“ für das Jahr 1859 eine Meinungsverschiedenheit ergeben. Der Referent des Komitees war nämlich der Meinung, daß die von ihm entwickelten Grundsätze schon bei der Bilanz für 1859 in Anwendung gebracht, dagegen der Gesellschaft zu einiger Ausgleichung der hiernach sich ergebenden Gewinnabgänge einige Begünstigungen in der Amortisierung und Verteilung von Ausgaben auf mehrere Jahre zugestanden werden mögen, wogegen der Repräsentant des Finanzministeriums aus Rücksicht für die leitenden Persönlichkeiten der Gesellschaft und für die Kapitalisten Belgiens, welche ihr Geld hergegeben haben, und aus Rücksicht für die Erhaltung des Kredits des „Anker“ den Antrag stellte, daß die von der Gesellschaft beabsichtigte Gewinnverteilung pro 1859 gegen dem gestattet werde, daß sie die zweite Hälfte ihres Aktienkapitals emittiere, dagegen für die Zukunft sich den vom Referenten entwickelten Grundsätzen konformiere. Endlich war der Vorsitzende des Komitees, gegenwärtig Minister Ritter v. Lasser, zwar mit dem Antrage des Vertreters des Finanzministeriums jedoch mit der Beschränkung einverstanden, daß die Gesellschaft nur die im Jahre 1859 wirklich eingehobene Hälfte der Verwaltungsgebühren diesem Jahre, die zweite Hälfte aber erst dem Jahre 1860 zugute rechne. Nach diesen verschiedenen Anträgen würde sich der Gewinn der Gesellschaft pro 1859 also stellen: nach jenem des Abgeordneten des Finanzministeriums, gleich der Berechnung der Gesellschaft, mit 274.000 f. oder 91 %, nach jenem des Ritters v. Lasser mit 190.000 f. oder 60 %, nach jenem des Referenten mit 96.000 f. oder 32 % des eingezahlten Aktienkapitals per 300.000 f.
Der Staatsminister erklärte sich für die Ansicht des Referenten des Komitees (welcher auch die Abgeordneten des Justiz- und Polizeiministeriums beigetreten waren), weil die Staatsverwaltung, zur Überwachung der Gebarung berufen, bei Vorgängen, welche die Interessen der Beteiligten gefährden, keine Nachsicht üben dürfe noch sich der Gefahr einer Komprommittierung aussetzen könne, wenn die dadurch benachteiligten Assoziationsmitglieder gegen die Gesellschaft im Rechtswege auftreten und mit ihrer Forderung durchdringen sollten. Belangend die angedeutete Aktienemission war der Staatsminister der Meinung, daß dermal kein Grund vorhanden sei, die Gesellschaft dazu zu verhalten.
|| S. 7 PDF || Entgegen hielt der Minister Ritter v. Lasser seinen im Komitee gestellten Vermittlungsantrag auch in der Konferenz aufrecht, bdessen Motivierung in der Beilage 2 umständlich enthalten ist.b dessen Motivierung in der Beilage 2c umständlich enthalten ist.
Aus dieser und aus der vom Minister Grafen Szécsen weiter hervorgehobenen Rücksicht, für derlei Unternehmungen noch ferner Kapitalien aus dem Auslande hereinzuziehen, traten alle übrigen Votanten dem Antrage des Ministers v. Lasser bei5.
III. Änderung in den Voranschlägen einiger Ministerien pro 1861
Durch die Ah. Verfügungen vom 20. Oktober l. J. sind die Voranschläge pro 1861 für einige Ministerien, wie solche im verstärkten Reichsrate festgestellt wurden, namentlich für das Ministerium des Inneren, in ihren Grundlagen wesentlich verrückt worden6. Eine Umarbeitung derselben ist nicht mehr möglich. Der Leiter des Finanzministeriums erachtete daher, daß die Ziffern derselben im ganzen aufrecht erhalten und den Chefs, die es betrifft, überlassen werde, die Verteilung der Quoten unter sich zu vereinbaren.
Im allgemeinen wurde hiergegen nichts erinnert. Der Staatsminister jedoch, welcher voraussieht, daß nach Konstituierung der ungrischen und siebenbürgischen Hofkanzlei mit der für das Ministerium des Inneren präliminierten Summe nicht wird ausgelangt werden können, verlangte zu seiner Deckung die Ermächtigung, für die bei den seither geänderten Verhältnissen etwa sich ergebenden Mehrauslagen beizeiten Vorsorge treffen zu können, um dem etwaigen Vorwurfe zu begegnen, daß er die Zusage, mit seiner Präliminarsumme auszulangen, nicht erfüllt habe.
Der Leiter des Finanzministeriums behielt sich vor, den diesem Begehren entsprechenden Beisatz in den Entwurf des bezüglichen Ah. Kabinettschreibens einzuschalten7.
Wien, am 24. Oktober 1860. Gołuchowski.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Ischl, den 4. November 1860.