Nr. 212 Ministerkonferenz, Wien, 13. September 1860 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Kaiser; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 14. 9.), Thun 14. 9., Nádasdy 15. 9., Gołuchowski 15. 9., Plener 15. 9., FML. Schmerling 15. 9.; abw.abwesend Thierry.
MRZ. – KZ. 3005 –
Protokoll der Ministerkonferenz am 13. September 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.
I. Prüfung des neuen Branntweinsteuergesetzes durch den verstärkten Reichsrat
Reichsrat v. Plener referierte, daß er bereits in der Lage sei, den au. Vortrag über das neue Branntweinsteuergesetz zu erstatten. Da dasselbe im Grund keine Erhöhung der Steuer aussprechen würde, bedürfe es streng genommen nicht der Zustimmung des verstärkten Reichsrates; dieselbe bleibe jedoch immerhin wünschenswert, und nach den Privatmitteilungen einiger ao. Reichsräte glaube der Leiter des Finanzministeriums annehmen zu dürfen, daß der Reichsrat mit dem der Ah. Sanktion zu unterziehenden Prinzipe der Besteuerung einverstanden sein werde1.
Der Minister des Inneren bemerkte, daß, wenngleich der Steuersatz durch das neue Gesetz nicht erhöht werden soll, dennoch ain jenen Ländern, wo dermalen Abfindungen zulässig sind,a eine indirekte, aber sehr empfindliche Erhöhung der Steuerzahlung bei allen jenen Branntweinerzeugern eintreten würde, welche der bisherigen Begünstigung des 25%igen Dareinlasses verlustig würden.
Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu erinnern, es habe hier, sowie überhaupt, als Regel zu gelten, daß auch im Falle eines Zweifels über die Notwendigkeit der Zustimmung des verstärkten Reichsrates dieselbe stets einzuholen sei. Da jedoch von mehreren Stimmführern in der Ministerkonferenz die Vermutung ausgesprochen wurde, der verstärkte Reichsrat werde auf die Begutachtung dieses Gesetzes – weil es sich auf die ganze Monarchie bezieht – nicht eingehen wollen, geruhten Se. Majestät der Kaiser den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Reichsratspräsidenten aufzufordern, sich vor allem im konfidentiellen Wege darüber zu vergewissern, daß der verstärkte Reichsrat auf die Begutachtung dieses Gesetzes eingehen werde2.
II. Militärische Vorkehrungen gegenüber den Fortschritten der Revolution in Italien
Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Chef des Armeeoberkommandos hält es angesichts der neuesten raschen Fortschritte der Revolution in Italien3 für angezeigt, eine Erhöhung des Truppenstandes bei bden dort befindlichen vier Armeekorpsb den dort befindlichen || S. 415 PDF || vier Armeekorps zu beantragen, damit man nicht durch einen plötzlichen Angriff unvorbereitet getroffen werde, zumal ein uns anfänglich zugefügter Echec auf die Stimmung der Armee sowie auf die politischen Verhältnisse im In- und Auslande einen höchst nachteiligen Einfluß ausüben müßte. Diese Maßregel würde mit einem relativ sowohl zur erzielten Verstärkung unserer Stellung als zu den Ausgaben in anderen Augmentationsfällen nur geringen Aufwand verbunden sein, weil cfür den in Rede stehenden Fall eines plötzlichen Angriffesc Pferde, Monturs- und Verpflegsartikel in hinlänglicher Menge vorhanden sind, somit aus diesem Anlaß noch keine Ankäufe nötig sein werden.
Der Ministerpräsident äußerte, er könne über die Wendungen der Politik und die weitere Gestaltung der Dinge auf der italienischen Halbinsel keine Garantie übernehmen; doch glaube er, daß von Sardinien ein Angriff auf Venetien derzeit noch nicht, sondern wohl erst dann zu erwarten sei, wenn etwa, infolge eines Einfalls Garibaldis über Fiume ein großer Aufstand in Ungarn ausbräche. Graf Rechberg müsse daher auf einen völlig ausreichenden Schutz dieses Angriffspunktes an der kroatischen Küste den größten Wert legen.
Se. k. k. Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Wilhelm bemerkten, daß dnach Fiume bereits Truppenverstärkungen gesendet worden seien und die nahen Grenzregimenter eine ausgiebige, jeden Augenblick kriegsbereite Reserve bildend .4 Bei der Entlegenheit des italienischen Kriegsschauplatzes hält es Se. k. Hoheit aber auch für notwendig, jetzt schon die nötigen Vorbereitungen zu machen, um bei näherkommender Gefahr eines Angriffs ohne allen Verzug die nötigen Vorkehrungen treffen zu können.
Der Reichsrat v. Plener äußerte, daß er zwar erst neulich in einem au. Vortrage gegen Überschreitungen des Militärvoranschlages Einsprüche erhoben habe5; er sehe jedoch wohl ein, daß bei vorhandenen nahen Gefahren für die Integrität des Staates finanzielle Rücksichten nicht die notwendigen Maßregeln zur Abwehr paralysieren dürfen.
Se. Majestät der Kaiser geruhten den durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Ah. zu ermächtigen, die diesfälligen Vorarbeiten und Berechnungen ohne Verzug in Angriff nehmen zu lassen6.
Wien, 14. September 1860. Rechberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 17. September 1860.