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Nr. 186 Ministerkonferenz, Wien, 5. Juli 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet (RS. Klaps); VS. Kaiser; BdE. und anw. Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, (Rechberg 7. 7.), Thun 8. 7., Nádasdy 8. 7., Gołuchowski 8. 7., Thierry 9. 7., Benedek Tokai 19. 7., Plener 12. 7., FML. Schmerling 12. 7.

MRZ. – KZ. 2352 –

Protokoll der Ministerkonferenz am 5. Juli 1860 unter dem Ah. Vorsitze Sr. Majestät des Kaisers.

I. Staatsrechtliche Stellung Ungarns und der Gesamtmonarchie; Erweiterung des finanziellen Wirkungskreises des verstärkten Reichsrates

Se. Majestät der Kaiser geruhten als ersten Gegenstand der Erörterung die Anfrage des FZM. Ritters v. Benedek über die in bezug auf Ungarn dermal geltenden Grundsätze zu bezeichnen1.

Allerhöchstdieselben geruhten diesfalls auszusprechen, daß die in dem an FZM. Ritter v. Benedek beim Amtsantritte erlassenen Ah. Handschreiben ausgesprochenen Grundsätze noch ihre volle Geltung haben, aber auch zugleich die Grenzlinie bezeichnen, über die nicht hinausgegangen werden wird2. Die Einführung der damals zugesicherten Einrichtungen müsse möglichst beschleunigt werden, und der Minister des Inneren habe den Auftrag erhalten, die diesfälligen Entwürfe, in welchen die Eigentümlichkeiten Ungarns nach Tunlichkeit zu berücksichtigen sind, mit den ungarischen Reichsräten zu besprechen3. Doch würden Einsprüche von Seite der letzteren die Durchführung der Ah. zu beschließenden Einrichtungen nicht zu hindern vermögen.

Der Minister des Inneren gab Auskünfte über den Stand der Arbeiten bezüglich der Organisation Ungarns, wonach dermal nur noch einige statistische Daten von der Statthalterei gewärtigt werden, nach deren Einlangen gleich zur Beratung über die Hauptfrage, ob eine oder zwei Kammern der Landesvertretung zu normieren wären, geschritten werden wird.

FZM. Ritter v. Benedek erklärte die Lage von Ungarn nach der von ihm persönlich gewonnenen Überzeugung für sehr bedenklich. Die seit kurzem eingetretene äußere Ruhe sei nur ein Waffenstillstand; man wartet ab, und wenn nichts im Sinne des allgemeinen Wunsches geschieht, so kommt es schon nach wenigen Wochen azu Unruhen und beim geringsten Anstoß von außen zur förmlichen und organisierten Revolutiona zu Unruhen || S. 301 PDF || und beim geringsten Anstoß von außen zur förmlichen und organisierten Revolution. Die Durchführung und Handhabung des im Ah. Handschreiben vorgezeichneten Organismus bwird auf große Hindernisse stoßen, wird die Nation nicht befriedigen und z. b. Obergespane werden sich nur wenige finden. Zur Aufrechthaltung der Ordnung aber müßte unter solchen Umständenb die Armee in Ungarn auf 250.000 Mann gebracht und es müßten gleichzeitig die Urlauber der ungarischen Regimenter außer Landes gezogen werden. Das Begehren der überwiegenden Mehrheit der Ungarn ohne Unterschied der Nationalität ist das Rückkehren auf den historischen Boden der Verfassung; die cFraktion aberc, welche dies nicht verlangt, ist die extreme magyarische Partei, deren Wünsche noch weit ausschweifender sind. Unter diesem „Rückkehren auf den historischen Boden“ versteht man beiläufig folgendes: Einberufung des alten ungarischen Landtages; Krönung Sr. Majestät des Königs dund Beschwörung der nach den Bedürfnissen der Zeit jedenfalls zu modifizierenden Konstitutiond ; Wiederherstellung der Integrität des Landes, mindestens durch Reinkorporierung der Woiwodschaft; endlich eine Konstitution, worin die legislative und administrative Autonomie Ungarns vollkommen gesichert erscheint. Die Erwartung dieser Konzessionen erfüllt alle, auch die gemäßigten und treugesinnten Ungarn, so daß die Regierung bei Repressivmaßregeln sich nur auf die Armee stützen kann. Die ungarischen Beamten sind ganz von den nationalen Ideen erfüllt, die deutschen aber eingeschüchtert und ohne Macht eund Einfluße, fder Bauer aber, zwar treu gesinnt für seinen König, wird am Ende doch das Spielzeug eines feurigen Redners u. dgl.f

Der Justizminister äußerte, er bedauere, die vom FZM. Ritter v. Benedek gemachte Schilderung der ungarischen Zustände auch nach seinen eigenen Quellen in allen Punkten für vollkommen richtig erklären zu müssen. Die Lage sei eine sehr gefährliche, und Graf Nádasdy glaube, daß Se. Majestät zur Abhilfe nur die Wahl unter folgender Alternative haben dürften: 1. Allerhöchstsich auf den sogenannten ungarischen Rechtsboden zu stellen und bei den Verhandlungen mit dem Landtage wenigstens die Beseitigung jener Auswüchse der alten Konstitution zu bewirken, bei denen die Existenz der Gesamtmonarchie nicht möglich ist. Der Erfolg dieses Schrittes läßt sich nicht verbürgen, denn er ist schwierig und gefährlich; aber das Gelingen erscheint doch wenigstens möglich. Sollte aber dieses Wagestück nicht den Ah. Absichten entsprechen, so scheine zur Erreichung einer befriedigenderen Lage im Inneren kein anderes Mittel zu erübrigen, als 2. die Ah. Erlassung einer allgemeinen Konstitution für das ganze Reich. Wie weit verbreitet die Überzeugung von der Notwendigkeit eines solchen Schrittes ist, beweiset auch der Umstand, daß unter den 58 außerordentlichen Reichsräten wohl 50 sind, welche sich dazu bekennen. Der verstärkte Reichsrat werde daher ohne Zweifel mit allem Nachdrucke zu diesem Schritte drängen, und ernste Ereignisse im Aus- oder Inlande können || S. 302 PDF || vielleicht schon in naher Zukunft dazu zwingen. Umso wünschenswerter wäre es also, daß dieses Zugeständnis noch zu rechter Zeit aus dem freien Willen Sr. Majestät hervorgehe. Dies würde, wenn auch nicht in Ungarn, doch in den übrigen Teilen der Monarchie sehr dankbar aufgenommen werden, und die Regierung, welche jetzt allenthalben isoliert steht, hätte dann wenigstens eine und zwar große Partei, welche sie auch bei Prüfung der Landesstatute im Centro unterstützen würde. Obgleich Ungar, glaube Graf Nádasdy Sr. Majestät ehrerbietigst vorzugsweise diese zweite Alternative empfehlen, jedenfalls aber au. bitten zu sollen, diese wichtige Frage noch nicht als unwiderruflich entschieden zu betrachten und darüber vielleicht nebst den Ministern auch einige einsichtsvolle und pflichtgetreue Männer, allenfalls aus dem verstärkten Reichsrate, Ah. vernehmen zu wollen. Der Minister des Inneren verkennt nicht, daß die Schwierigkeiten des Augenblicks sehr groß sind, aber sie könnten ihn nicht bestimmen, zu beantragen, daß man mit einem Male beinahe alle bisher sorgfältig gehüteten Rechte der Krone aufgebe. Der Justizminister habe seine Ansichten in dieser Beziehung bedeutend geändert. Er selbst (Graf Gołuchowski) aber müsse seine Überzeugung aussprechen, daß nach der Einführung einer allgemeinen Repräsentativerfassung eine Regierung in Österreich unmöglich sein werde. Wird aber für Ungarn allein eine Verfassung, nach dem Muster der älteren, Ah. bewilligt, so ist ein ähnliches Zugeständnis für die übrigen Kronländer nicht zu vermeiden, und wo wäre ein Band kräftig genug, um diese divergierenden Körper verbunden zu erhalten? Die vorgeschlagene Beratung der Verfassungsfrage in einem besonderen Komitee von Reichsräten und anderen Personen des Ah. Vertrauens unter dem Ah. Vorsitze würde kein Geheimnis bleiben und dem Drängen nach konstitutionellen Einrichtungen einen neuen Sporn geben. Der Justizminister erwiderte, er habe allerdings seine Meinung geändert, da er sich überzeugte, daß unter den gegenwärtigen Verhältnissen das starre Festhalten an dem Bestehenden zu keinem guten Ende führen werde. Der Kultusminister erkennt jetzt, so wie früher, den Bestand einer Konstitution mit Majoritätsbeschlüssen in Österreich als eine Unmöglichkeit. An dem Tage, wo eine Reichskonstitution verliehen würde, ist der Ausbruch des Aufstandes in Ungarn zu erwarten. Aber auch im verstärkten Reichsrate herrscht nicht die vom Justizminister erwähnte Übereinstimmung wegen der Notwendigkeit einer Konstitution. Ein großer Teil desselben teilt vielmehr die Überzeugung von der Unmöglichkeit einer Reichskonstitution. Das zunächst Notwendige sei, die Session des verstärkten Reichsrates zu einem befriedigenden Verlaufe und Ende zu bringen, und zu diesem Zwecke hätte man sich mit einflußreichen Reichsräten, Ungarn und anderen, gim Vertraueng zu verständigen. Auch die ungarischen Reichsräte sind der Regierung nicht feindlich gesinnt, sie hhaben wenigstens bisher Beweise ihres guten Willens gegeben, dem Reichsrate einen ruhigen Verlauf zu bewahren. Graf Thun zweifelt nicht, daß auch die konstitutionellen Bestrebungen Vertreter im Reichsrate haben, er glaubt aber, daß die Majorität aufrichtig bestrebt ist, solche konstitutive Fragen nicht zum Gegenstande der Beratung werden zu lassen, und daß, wenn einzelne Glieder sie anregen sollten, die Majorität diese Bestrebungen ablehnen würde. Unter dieser Ablehnung konstitutioneller Bestrebungen verstehe aber Graf Thun selbst nicht die Versagung jedes staatsrechtlichen Befugnisses. Er glaube allerdings, daß auch entschiedene Gegner des modernen Konstitutionalismus eine Zusicherung wünschen,h haben wenigstens bisher Beweise ihres guten Willens gegeben, dem Reichsrate einen ruhigen Verlauf zu bewahren. Graf Thun zweifelt nicht, daß auch die konstitutionellen Bestrebungen Vertreter im || S. 303 PDF || Reichsrate haben, er glaubt aber, daß die Majorität aufrichtig bestrebt ist, solche konstitutive Fragen nicht zum Gegenstande der Beratung werden zu lassen, und daß, wenn einzelne Glieder sie anregen sollten, die Majorität diese Bestrebungen ablehnen würde. Unter dieser Ablehnung konstitutioneller Bestrebungen verstehe aber Graf Thun selbst nicht die Versagung jedes staatsrechtlichen Befugnisses. Er glaube allerdings, daß auch entschiedene Gegner des modernen Konstitutionalismus eine Zusicherung wünschen, daß Se. Majestät von nun an keine neue Steuer und kein neues Staatsanlehen ohne vorläufige Zustimmung des verstärkten Reichsrates anzuordnen geruhen werden, iund Graf Thun würde eine solche Zusicherung nicht für unzuläßlich erachteni .

Der Ministerpräsident betrachtet die Einführung einer Gesamtverfassung für das Reich als eine Unmöglichkeit. Ungarn werde sich ohne Anwendung von Gewalt den Beschlüssen der Zentralvertretung nicht unterwerfen wollen. Zwei konstitutionelle Organismen aber nebeneinander seien ebenfalls eine Unmöglichkeit. Man müsse daher suchen, sich mit den Ungarn über gewisse, mehr formelle Zugeständnisse zu verständigen, wobei die Gefahren, welche im Wesen der alten ungarischen Konstitution liegen, vermieden würden. Wenn man übrigens nun vom legalen historischen Boden in Ungarn spricht, so trete die Frage auf, welcher ist dieser Boden? Die alte, vom Landtage selbst gestürzte Konstitution, oder die neue vom Jahre 1848? Dem Kultusminister erscheint der historische Boden bei Staatseinrichtungen als etwas sehr Wichtiges. Die Schwierigkeiten der gegenwärtigen Lage gehen hauptsächlich daraus hervor, daß man ihn gänzlich verlassen hat. Man sollte daher suchen, denselben wieder zu gewinnen, und wäre es auch selbst um den Preis, gewisse Abweichungen zwischen Ungarn und anderen Kronländern zuzulassen. Die ohnehin elastischen Grenzen der Landes- gegen die Reichsgesetzgebung könnten immerhin in Beziehung auf Ungarn weitere sein als bezüglich anderer Länder, für welche eine solche Erweiterung weder gewünscht wird noch einem praktischen Bedürfnisse entspräche, während sich nicht in Abrede stellen läßt, daß die große Ausdehnung und der so vielfach verschiedene Zustand Ungarns eigentümliche Rücksichten erheischt.

Der Leiter des Finanzministeriums erklärte sich im wesentlichen mit dem Justizminister einverstanden und bevorwortete die auch von der Mehrheit des Reichsrates angestrebte Ag. Verleihung einer konstitutionellen Grundlage des Staatsorganismus im ganzen. Was Ungarn betrifft, so würde er kein Bedenken sehen, diesem Lande einen besonderen obersten Gerichtshof, ein besonderes ungarisches Ministerium in Wien – „Hofkanzlei“ – zuzuerkennen, wofern nun die Leitung der äußeren Politik, der Armee und der Finanzen der Zentralregierung vorbehalten und dadurch ein Modus gefunden werden würde, die Stellung Ungarns zur Zentralvertretung und Regierung in beruhigender Weise zu regeln. Mit halben Maßregeln sei nichts gewonnen, wohl aber der rechte Moment unwiederbringlich verloren. Der Justizminister verspräche sich den besten Eindruck davon, wenn die Einführung neuer Steuern und Eröffnung von Anlehen künftig von der Zustimmung des Reichsrates abhängig gemacht würde. Der Minister des Inneren glaubte ebenfalls, daß eine derartige Erweiterung der Kompetenz des Reichsrates sehr viel zur allgemeinen Beruhigung beitragen würde. || S. 304 PDF || Der Polizeiminister bestätigt alles, was von den Vorstimmen über die üble Stimmung in Ungarn gesagt wurde, und bemerkte, daß in anderen Kronländern, namentlich Galizien, Böhmen, Kroatien und der Militärgrenze, auch bedenkliche Symptome zum Vorschein kommen, welche es dringend erscheinen lassen, daß die Regierung mit positiven Tatsachen, z. B. den Landesstatuten, hervortrete, sonst komme man zu spät.

Se. k. k. apost. Majestät , festhaltend an der in der Konferenz am 29. v.M. ausgesprochenen motivierten Ah. Erklärung, geruhten Allerhöchstihre entschiedene Willensmeinung wiederholt auszusprechen, eine Repräsentativverfassung nicht bewilligen zu wollen, es sei daher auch von keinem Minister weiter darauf anzutragen, und Allerhöchstdieselben seien gewillt, ein Konferenzprotokoll, worin ein solcher Antrag dennoch gestellt würde, nicht mit der Ah. Vidierung zu versehen. Zu einer Beratung der Verfassungsfrage mit außerordentlichen Reichsräten seien Allerhöchstdieselben nach dem Vorausgeschickten umso weniger geneigt, da dieser Vorgang nur als Ratlosigkeit gedeutet werden würde. Der Minister des Inneren habe die Äußerungen der ungarischen Reichsräte über die Landesvertretung etc. einzuholen und womöglich eine Verständigung zu erzielen, jedoch ohne daß dabei im wesentlichen eine exzeptionelle Stellung Ungarns begründet werde. Auf bloße Formen – z. B. ob eine oder zwei Kammern – sei kein großer Wert zu legen, wohl aber auf die Gleichheit des Wirkungskreises.

Was endlich die beruhigende Zusicherung betrifft, daß ohne Zustimmung des verstärkten Reichsrates künftig keine neue Steuer eingeführt oder eine bereits bestehende erhöht, wie auch kein neues Staatsanlehen eröffnet werden solle, so sind Se. Majestät geneigt, dieselbe Ag. zu erteilen, doch ist eine geeignete Form dafür zu suchen und bei Sr. Majestät zu beantragen4.

II. Filialen von Landwirtschaftsvereinen und Spezialvereine für einzelne Komitate Ungarns

Der Minister des Inneren referierte über den Antrag des FZM. Ritters v. Benedek, in Ungarn die Bildung von Filialen der Landwirtschaftsgesellschaft zu gestatten5.

Nach Vorausschickung einer historischen Einleitung über die Bildung und Entwicklung der landwirtschaftlichen Vereine überhaupt zeigte Graf Gołuchowski, daß diese Vereine in mehreren Kronländern die Bewilligung zur Gründung von Filialen erhalten haben. In einigen anderen, als Ungarn, Galizien, Siebenbürgen und [in] der Woiwodschaft, habe die Regierung bisher diese Bewilligung aus politischen Gründen verweigert, was dazu führte, daß man in Ungarn die Gründung von Spezialvereinen für einzelne Komitate anstrebt. In der Woiwodschaft und [in] Siebenbürgen ist man aber wiederholt um die Gestattung der Filialvereine eingeschritten, und da der praktische Nutzen für die Landwirtschaft vorzugsweise durch solche Filiale erreicht wird, wurde der Herr Polizeiminister in dieser Richtung wegen Eröffnung seiner Ansicht begrüßt. Der Minister des Inneren ist der Ansicht, daß in diesen zwei Kronländern die Bewilligung ohne Anstand zu erteilen wäre. Für Ungarn wird dermal bloß die Gründung von Spezialvereinen angestrebt. Dieselbe dürfte zu gestatten sein, ohne aber für jetzt noch weiter zu gehen und unaufgefordert auch die Gründung von Filialen zu bewilligen.

|| S. 305 PDF || Gegen diese Anträge ward von keiner Seite eine Erinnerung erhoben, und FZM. Ritter v . Benedek bemerkte, daß legale Vereinsversammlungen wegen der Anwesenheit des Regierungskommissärs nicht jso leichtj zu Konventikeln mißbraucht kund jedenfalls überwachtk werden können6.

III. Wirkungskreis des Chefs der ungarischen Statthalterei Ritters v. Benedek in Justiz- und Finanzangelegenheiten

Se. k. k. apost. Majestät geruhten die Bitte des FZM. Ritters v. Benedek zur Sprache zu bringen, daß sein gegen jenen des durchlauchtigsten Erzherzog Generalgouverneurs beschränkterer Wirkungskreis dahin ausgedehnt werde, daß die von den ungarischen Justiz- und Finanzbehörden an die Ministerien erstatteten Besetzungsvorschläge durch seine Hand gehen und er von den wichtigen organischen Verfügungen, namentlich in Post-, Eisenbahn-, Salz- und Montanangelegenheiten, unterrichtet werde, sowie ihm die benötigten Auskünfte von den Behörden der gedachten Zweige sofort zu erteilen seien7.

Der Justizminister und der Leiter des Finanzministeriums erklärten sich mit dieser Erweiterung des Wirkungskreises völlig einverstanden. Reichsrat v. Plener fand dieselbe umso mehr angezeigt, als dafür die Analogie mit den anderen Kronländern spricht, wo der Statthalter zugleich Präsident der Finanzlandesdirektion ist.

Se. Majestät der Kaiser geruhten sofort diese Ausdehnung des Wirkungskreises im Grundsatze zu genehmigen, und es wird das Detail mit Hinblick auf den Wirkungskreis des bestandenen Generalgouvernements in der Konferenz zu beraten sein8.

IV. Erlaß gegen die Ausschreitungen der Journalpresse in Absicht auf konstitutionelle Tendenzen

Der Polizeiminister las den Entwurf des motivierten Erlasses, welchen er gemäß des in der letzten Konferenz erhaltenen Ah. Auftrages an die Statthalter zu richten gedächte, damit sie den konstitutionellen Tendenzen in der Journalpresse entgegentreten9.

|| S. 306 PDF || Der Ministerpräsident glaubte, daß, nachdem der Polizeiminister erst am 21. Juni ein Zirkulare von gleicher Tendenz erlassen hat10, gegenwärtig dasselbe bloß in Erinnerung zu bringen und eine energischere Durchführung einzuschärfen wäre. Auch die übrigen Minister und FZM. Ritter v. Benedek glaubten, daß dieser Erlaß, welcher an Umfang und Inhalt als eine Art von Manifest erscheint, dermal besser unterbleiben dürfte. Der Kultusminister sprach seine Überzeugung dahin aus, daß die Suspendierung oder Verwarnung eines Wiener oder ungarischen großen Journals einen weit größeren und nachhaltigeren Eindruck machen werde, als die den Journalisten zu erteilenden Weisungen. Der Justizminister fügte bei, daß nur der wesentlichste Inhalt des vorgelesenen Entwurfs von Fall zu Fall jenen Landeschefs bekanntgegeben werden dürfte, welche durch mangelhafte Handhabung der Preßaufsicht beweisen, daß sie über die Ah. Absichten nicht im klaren sind.

Se. Majestät der Kaiser geruhten diesen letzteren Antrag mit dem Ah. Beisatze zu genehmigen, daß der Polizeiminister den Statthalter von Niederösterreich über diesen Punkt sofort mündlich zu belehren habe.

V. Erlaß an die Statthalter in bezug auf politische Demonstrationen und Agitationen

Der Minister des Inneren las hierauf gemäß eines ihm Ah. erteilten Auftrages den Entwurf eines Erlasses an sämtliche Statthalter wegen Hintanhaltung von politischen Demonstrationen und Agitationen, namentlich auch durch Staatsbeamte11.

Reichsrat v. Plener glaubte, daß gegen die Opportunität dieses Erlasses dieselben Gründe streiten dürften, wie gegen den vorher vom Polizeiminister vorgelesenen; auch glaube er nicht, daß die Beamten ein politisch gefährliches Element seien; er halte sie vielmehr für eine Stütze der Regierung. FZM. Ritter v. Benedek äußerte, dies bestreiten zu müssen, und der Minister des Inneren erklärte es jedenfalls für nötig, die Beamten fest in der Hand zu behalten, da die vielen Unzufriedenen unter ihnen notorische Wühler sind.

Se. Majestät der Kaiser geruhten Sich dafür zu entschieden, daß der vorgeschlagene Erlaß, mit Weglassung des Satzes wegen Gewinnung von Einfluß auf die Bevölkerung durch geeignete Personen, an die Statthalter gerichtet werde, um bei ihnen jede Ungewißheit über die von ihnen zu beobachtende Haltung zu beseitigen12.

Schließlich las der Polizeiminister einen Bericht über die in Agram fortdauernde und mit täglichen Demonstrationen verbundene Aufregung, welche den baldigen Amtsantritt des Ban sehr wünschenswert mache13.

Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, 22. Juli 1860.