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Nr. 173 Ministerkonferenz, Wien, 9. Juni 1860 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 10./16. 6.), Thun 11. 6., Nádasdy 12. 6., Thierry 12. 6., Plener 13. 6., FML. Schmerling 13. 6.; abw. Gołuchowski.

MRZ. – KZ. 1907 –

Protokoll vom 9. Juni 1860 unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten und Ministers des kaiserlichen Hauses und des Äußern Grafen Rechberg.

I. Voranschlag des Kultusministeriums

Der mit der Leitung des Finanzministeriums betraute Reichsrat Edler v. Plener brachte den Voranschlag des Kultusministeriums zur Beratung1.

Der Vergleich desselben mit dem Voranschlag für 1860 läßt den letzteren um 481.000 fl. niedriger erscheinen. Dieses ungünstige Ergebnis ist größtenteils die Folge davon, daß die Einnahmen der verschiedenen Fonds für 1861 niedriger präliminiert werden mußten als für 1860, wo die Einkommensteuerpflichtigkeit der Interessen von Staatsobligationen noch nicht berücksichtigt war2 und auch manche andere Einnahmen unverhältnismäßig hoch angesetzt wurden, so daß man sich Restriktionen zur Pflicht machen mußte. Vom finanziellen Standpunkt komme dagegen nichts zu erinnern. Dagegen müsse Reichsrat v. Plener auf das entschiedenste die Erzielung bleibender Ersparungen durch Reduktion im Personalstatus des Kultusministeriums selbst bevorworten. Vor allem erscheine die gleichzeitige Bestellung eines Sektionschefs und eines Unterstaatssekretärs als vom Überflusse, und ein Sektionschef dürfte für den definitiven Status genügen, was nicht hindern würde, dem Baron Helfert für seine Person den Titel und die Bezüge eines Unterstaatssekretärs zu belassen. Der Kultusminister fand im Grundsatz gegen diesen Antrag nichts zu erinnern, bemerkte jedoch, daß ader Sektionschef Meschutar, der über 40 Dienstjahre zählt, im Falle seiner Pensionierung die Bestellung eines Sektionsrates unvermeidlich machen würde, demnach kein realer finanzieller Vorteil erwachsen würde, übrigens dessen sehr schätzbare Diensterfahrung seine fernere Verwendung immer nocha [erforderlich mache]3.

Reichsrat v. Plener wendete sich hierauf zu der Zahl der Departements, welche er (16 Referenten bei nur 20.000 Protokollnummern, die eher im Ab- als Zunehmen begriffen sind) für unverhältnismäßig groß erklärte, wie es auch die Budgetkommission, den Abgeordneten des Kultusministeriums Sektionsrat Fontana mit eingeschlossen, anerkannt hatte. Sieben Ministerialräte und drei Sektionsräte, den Kunstreferenten ungerechnet, seien, || S. 241 PDF || soweit Reichsrat v. Plener die Agenden des Ministeriums zu beurteilen vermag, ein zu hoher Status, und daher komme es auch, daß einige Departements auffallend wenig beschäftigt sind, eines derselben habe nur 200 Geschäftsnummern des Jahres! Zu demselben Schlusse gelange man auch bei Vergleichung des Personals des Kultusministeriums mit dem der bestandenen Studienhofkommission, einschließlich der geistlichen Departements bei den bestandenen Hofkanzleien, wie auch bei Vergleichung mit dem Personal anderer Ministerien, wo oft 5000 und mehr Geschäftsnummern auf ein Departement kommen. Der Kultusminister erwiderte, es könne diese Parifizierung zu keinem Schlusse über seinen Personalstatus berechtigen. Denn einmal stehe die Mühwaltung für die Geschäfte keineswegs in numerischer Proportion mit den Geschäftszahlen, insbesondere bei einigen Departements des Kultus und Unterrichts. Ferner sei es eine Eigentümlichkeit des Dienstes bei seinem Ministerium, daß es eine gewisse Zahl von Fachmännern in sich vereinigen müsse, von denen der eine nicht den anderen vertreten kann, und daß mancher allerdings wenig Beschäftigte als eine Spezialität durchaus nicht entbehrt werden könnte. Die zwei neuernannten Räte der evangelischen Sektion seien ebenfalls durch die der Konferenz bekannten Verhältnisse notwendig geworden, und es könne von ihrer Reduktion keine Rede sein4. Der Minister würde seines Ortes auf die Bestellung eines eigenen Kunstreferenten Verzicht leisten, aber bwegen dessen anderweitiger Verwendung im Ah. Dienste habe Se. Majestät seine Beibehaltung anbefohlenb .5 Würde es sich bloß um die Administration der Kultus- und Unterrichtsanstalten handeln, so würde man allerdings das Personal namhaft reduzieren können; allein die Ah. gestellte Aufgabe des Kultus- und Unterrichtsministeriums sei zugleich eine höhere und schwierigere.

Nach langer und eindringlicher Erörterung vereinigte man sich zu dem Antrage, daß der Status aus sechs Ministerial- und vier Sektionsräten, die zwei Räte des evangelischen Departements ungerechnet, zu bestehen habe. Ebenso vereinigte man sich dahin, daß zwölf Konzipisten und ebenso viele Konzeptsadjunkten zu systemisieren wären, ohne für die Bibliothek einen besondern Konzipisten als Kustos zu bestellen. Der Kultusminister verwahrte sich jedoch dagegen, die Reduktionen sofort eintreten [zu] lassen. Nachdem er fast gar keine Gelegenheit hat, disponible Ministerialbeamte bei anderen Behörden unterzubringen, und da es eine ebenso harte als unzweckmäßige Maßregel wäre, junge, vollkommen brauchbare Beamte zu quieszieren, so müsse man einen größeren Zeitraum zugestehen, um sein Ministerium auf den reduzierten Stand zurückzuführen. cÜbrigens sei es nur möglich, die Geschäfte in zehn Referate zusammenzuziehen, unter Voraussetzungen, die nicht augenblicklich und nicht bis zu einem mit Bestimmtheit vorauszusehenden Augenblicke hergestellt werden können. Es müßten zu dem Ende nicht nur einige der vorhandenen, für die ihnen bisher zugewiesenen Geschäfte sehr verwendbaren Räte entfernt, sondern überdies mindestens ein weiterer durch einen neu herbeizuziehenden Mann von ungewöhnlicher Vielseitigkeit der Befähigung gewonnen werden. Zur Durchführung solcher Maßregeln müsse demnach ein längerer Zeitraum gegönnt werden.c Übrigens sei es nur möglich, die Geschäfte in zehn Referate zusammenzuziehen, unter Voraussetzungen, die nicht augenblicklich und nicht bis zu einem mit Bestimmtheit vorauszusehenden Augenblicke || S. 243 PDF || hergestellt werden können. Es müßten zu dem Ende nicht nur einige der vorhandenen, für die ihnen bisher zugewiesenen Geschäfte sehr verwendbaren Räte entfernt, sondern überdies mindestens ein weiterer durch einen neu herbeizuziehenden Mann von ungewöhnlicher Vielseitigkeit der Befähigung gewonnen werden. Zur Durchführung solcher Maßregeln müsse demnach ein längerer Zeitraum gegönnt werden. Dagegen werde aber auch keine Erhöhung der Dotation auf Ruhegenüsse erforderlich werden. Reichsrat v. Plener erwiderte, daß unter solchen Umständen im Voranschlag mindestens ersichtlich zu machen wäre, welche Dienstesstellen nur noch transitorisch besetzt bleiben.

Der Kultusminister erklärte sich einverstanden, die Zahl der Hilfsämterdirektoren von drei auf zwei zu ermäßigen und ebenso statt zwölf nur zehn Akzessisten zu sytemisieren, wogegen das Pauschal für Diurnen auf 1500 fl. erhöht würde.

Reichsrat v. Plener fand gegen die angesprochene Zahl von 17 Dienern, über deren vom Grafen Thun für jetzt noch geltend gemachte Unentbehrlichkeit, nichts zu erinnern; an der Dotation für Zentralverwaltungsauslagen per 12.000 fl. wurde ebenfalls keine Reduktion vorgenommen.

Die Budgetkommission hatte beantragt, die Auslagen der Zentralkommission für Erhaltung der Baudenkmale gänzlich zu streichen. Bei den anerkennungswürdigen Erfolgen, welche aber diese Kommission bis jetzt in archäologischer Beziehung erzielt hat, und da es wahrhaft bedauerlich wäre, ihre nützliche Tätigkeit durch Entziehung aller Geldmittel zu paralysieren, vereinigte man sich zu dem Antrage, die diesfällige Dotation nur von 10.000 fl. auf 8000 fl. zu vermindern.

Infolge der vom Reichsrat v. Plener gegen den übergroßen Aufwand für 36 Schulräte erhobenen Einsprüche erklärte der Kultusminister deren Verminderung auf 23 als die äußerste Grenze, wobei dzunächst mit Rücksicht auf Abfertigungen oder Pensionend 16.000 fl. erspart würden.

Über die vom Kultusminister beabsichtigte Erhöhung der Unterrichtsgelder bei den Gymnasien und Oberrealschulen ergab sich eine Meinungsverschiedenheit insoferne, als Reichsrat v. Plener und der Polizeiminister sich im Interesse der Volksbildung dagegen erklärten, während der Unterrichtsminister dafür die Zustimmung der Majorität erwirkte. Die Gründe dafür waren im wesentlichen, daß es unbillig sei, den Steuerpflichtigen im allgemeinen die sehr bedeutenden Mehrauslagen für derlei Unterrichtsanstalten aufzulasten, während der sie benützende Sohn wohlhabender Eltern dafür ein Minimum von 12 fl.–15 fl. jährlich bezahlt. Bei Privatoberrealschulen betrage das Schulgeld 60 fl., bei der Wiener Handelsschule 100–150 fl. jährlich, und zwar unter großem Andrange. Nur in jenen Kronländern, wo die Gymnasien und Oberrealschulen noch wenig besucht werden, sei das niedrige Schulgeld beizubehalten, sowie selbstverständlich allgemein die gesetzlichen Schulgeldbefreiungen.

Gegen die vom Unterrichtsminister beantragte Aufhebung mehrerer, nur äußerst schwach besuchter nautischer Schulen (in Rovigno, Zara und Ragusa) ergab sich keine Erinnerung6.

II. Besetzung der Bistümer Vicenza und Treviso

Der Kultusminister referierte, daß er bei Sr. Majestät die Versetzung des Bischofs von Treviso auf den erledigten Stuhl in Vicenza und die Ernennung des Domherrn zu Venedig und Konsistorialpräses Federico Nobile Zinelli zum Bischof von Treviso zu beantragen gedenke, der ihm vor den zwei anderen Kandidaten, Professor Cavaliere Panella und Luigi Marchese Canossa, Domherr zu Verona, den Vorzug zu verdienen schiene. Im wesentlichen wurde dagegen nichts erinnert, und Ministerpräsident Graf Rechberg glaubte nur die Verdienste und die treue Gesinnung des Podestà von Verona Marchese Canossa (Vater des Obgenannten) rühmend erwähnen zu sollen7.

III. Feier der Eröffnung der Salzburger Bahn in München

Der Polizeiminister referierte, daß die Stadt München aus Anlaß der Eröffnung der Salzburger Eisenbahn Einladungen an die Stadtgemeinden Wien und Linz zu richten beabsichtige, und fragte, ob die Annahme dieser Einladungen einem Anstande unterliegen dürfte, wogegen man nichts zu erinnern fand8.

IV. Ausbau der Bahn Casarsa – Nabresina

Schließlich erwähnte der Polizeiminister, daß es die Südbahn sowohl an der nötigen Energie zum Ausbau der Bahn Casarsa – Nabresina als an der Vorsorge für die gehörige Restaurierung des sehr abgenützten Oberbaues zwischen Triest und Wien fehlen lasse, und sicherte dem Reichsrat v. Plener die Mitteilung der erforderlichen Daten zu, um den Verwaltungsrat zu den nötigen Verfügungen zu verhalten9.

Am 10./16. Juni 1860. Rechberg. Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Laxenburg, den 17. Juni 1860.