Nr. 51 Ministerkonferenz, Wien, 27. Oktober 1859 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Kaiser; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Rechberg 27. 10./4. 11.), Erzherzog Wilhelm, Erzherzog Rainer, Thun, Bruck, Nádasdy 29. 10., Gołuchowski 31. 10., Thierry 31. 10.
MRZ. – KZ. 3766 –
Protokoll [der Ministerkonferenz] vom 27. Oktober 1859 unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät.
I. Eintritt der Staatsbeamten in Verwaltungsräte von industriellen Gesellschaften
Se. Majestät der Kaiser geruhten Allerhöchstsich Auskünfte über den Stand einiger Verhandlungen erstatten zu lassen, nämlich, das Gendarmeriereglement1, die Zollenquete2, die Modifikation des Preßgesetzes3 und die Frage über den Eintritt von Staatsbeamten in Verwaltungsräte industrieller Unternehmungen4.
Der Minister des Inneren nahm es auf sich, das ihm von seinen Kollegen bezüglich der letzten Frage zu übermittelnde legislative Material zu sammeln und darüber, nach vorausgegangener Konferenzberatung, au. Vortrag zu erstatten5.
II. Kräftigere Handhabung der Preßpolizei
Aus Anlaß der vom Minister des Inneren hervorgehobenen tendenziösen Agitation gegen die Regierungsmaßregeln bezüglich der Gemeindegesetzberatungen und deren Veröffentlichung ohne Angabe der Namen6 geruhten Se. Majestät zu befehlen, es seien den Statthaltereien wegen wirksamerer Übung der Preßaufsicht die nötigen Weisungen zu erteilen, zur Verhängung von Strafen aber flagrante Fälle abzuwarten.
Der Polizeiminister brachte hiebei zur Ah. Kenntnis, daß er bereits dem Polizeidirektor zu Pest eingeschärft habe, seine Instruktionen in Absicht auf Übergriffe der Presse richtiger aufzufassen und sorgfältig in Anwendung zu bringen.
III. Verbot des Besuches der Universität Padua und der venezianischen Gymnasien durch Hörer aus anderen Kronländern
Der Kultusminister referierte über Ah. Auftrag in Kürze über die von ihm mit Zustimmung der Konferenz getroffenen Verfügungen wegen Einstellung der Vorlesungen an der Universität Padua im laufenden Schuljahre 1859/607, worauf Se. k. k. apost. Majestät Ah. zu bestimmen geruhten, daß bei Wiedereröffnung dieser Universität Hörer aus anderen Kronländern definitiv auszuschließen seien und dasselbe Verbot auch bezüglich der Gymnasien im Venezianischen zu erlassen sei8. Diese Maßregeln seien unerläßlich, um der revolutionären Propaganda unter der studierenden Jugend aus Südtirol und den außeritalienischen Küstenländern Grenzen zu setzen.
|| S. 190 PDF || Schließlich brachte der Finanzminister den Stand der Verhandlungen über die Ersparungskommission, über das Budget für 1859/60 und über die einzuführende Kontrolle des Staatsschuldenwesens zur Ah. Kenntnis9.