Nr. 47 Ministerkonferenz, Wien, 23. Oktober 1859 - Retrodigitalisat (PDF)
- ℹ️ anwesend:
- RS.Reinschrift; P.Protokoll Ransonnet; VS.Vorsitz Kaiser; BdE.Bestätigung der Einsicht und anw.anwesend (Rechberg 24. 10.), Erzherzog Wilhelm, Thun, Nádasdy 27. 10., Gołuchowski 28. 10., Thierry 28. 10; abw.abwesend Bruck.
MRZ. – KZ. 3782 –
Protokoll [der Ministerkonferenz] vom 23. Oktober 1859 unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät.
I. Vorschlag zur Kontrolle des Staatsschuldenwesens
Nachdem Se. Majestät der Kaiser die Frage über die Opportunität einer Änderung in der Leitung des Finanzministeriums1 zur Sprache gebracht und die bezüglichen Äußerungen der Konferenzmitglieder Ag. entgegengenommen hatten, geruhten Allerhöchstdieselben zu befehlen, daß der bereits bearbeitete Entwurf zu einer wirksamen Kontrolle des Staatsschuldenwesens etc. nach vorausgegangener Prüfung durch eine Autorität im Fache der Finanzverwaltung von der Ministerkonferenz in eindringlicher Weise beraten werde2.
II. Strafe für den öffentlichen Tadel von Regierungsmaßregeln durch Staatsbeamte
Der Ministerpräsident brachte zur Ah. Kenntnis den Beschluß der Ministerkonferenz vom 22. d.M.3, wonach gegen diejenigen Staatsbeamten, welche sich ferner noch erlauben würden, an öffentlichen Orten tadelnde Äußerungen gegen Regierungsmaßregeln auszustoßen, sofort mit der Entfernung vom Amte und sohin mit der normalmäßigen Behandlung (Pensionierung oder Abfertigung) vorgegangen werden wird.
III. Eintritt der Staatsbeamten in Verwaltungsräte von Gesellschaften
Se. k. k. apost. Majestät geruhten die Frage über den Eintritt von Staatsbeamten in die Verwaltungsräte großer Kreditinstitute oder industrieller Unternehmungen in Anregung zu bringen.
In neuerer Zeit hatte man die Bewilligung zu diesem Eintritte ohne Anstand erteilt, weil man sich davon einen vorteilhaften Einfluß auf die Geschäftsleitung der Aktiengesellschaften im öffentlichen Interesse versprach. Diese Erwartung ging aber nicht in Erfüllung, und es ergaben sich andererseits selbst manche Nachteile in Absicht auf die Dienstleistung und Stellung der Beamten.
Se. Majestät geruhten daher zu befehlen, daß, nach Erwägung der bisherigen legislativen Bestimmungen über diesen Gegenstand ein Gutachten darüber erstattet werde, ob den Staatsbeamten nicht, gleichwie es für die Offiziers der kaiserlichen Armee bereits geschehen ist, diese Beteiligung an derlei Verwaltungsgeschäften der Aktiengesellschaften zu untersagen wäre4.
IV. Schillerfeier
Schließlich geruhten Se. Majestät noch einige Auskünfte über die Schillerfeier und den Fackelzug, an dem sich auch die Universität beteiligen wird, von den Ministern des Kultus und der Polizei entgegenzunehmen5.