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Nr. 46 Ministerkonferenz, Wien, 22. Oktober 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Marherr; VS. Rechberg; BdE. und anw. (Rechberg 22. 10.), Thun 24. 10., Bruck 24. 10., Nádasdy 25. 10., Gołuchowski 25. 10., Thierry 27. 10., Crenneville.

MRZ. – KZ. 3761 –

Protokoll der zu Wien am 22. Oktober 1859 abgehaltenen Ministerkonferenz unter dem Vorsitze des Ministerpräsidenten, Ministers des kaiserlichen Hauses etc. Grafen v. Rechberg.

I. Entfernung von Beamten, die sich öffentlichen Tadel der Regierungsverfügungen erlauben

Der Ministerpräsident stellte aus Anlaß der Wahrnehmung, daß k.k. Beamte sich tadelnde Äußerungen über Maßregeln ihrer Regierung an öffentlichen Orten erlauben, die Notwendigkeit vor, diesem Unfuge durch allsogleiche Entfernung der schuldig befundenen unter normalmäßiger Behandlung derselben zu steuern. Ein paar Beispiele solcher Strenge dürften hinreichen, andere abzuschrecken.

Die Konferenz erklärte sich hiermit vollkommen einverstanden, und es wurde beschlossen, daß jeder Minister in seinem Verwaltungszweige nach obigem Vorschlage gegen pflichtvergessene Beamte vorgehe, vorausgesetzt, bemerkte der Justizminister , daß die Schuld konstatiert ist, zu welchem Ende der Polizeiminister die entsprechende Mitwirkung durch seine Organe zusicherte1.

II. Beteiligung von Beamten an Journalistik

Über die Anfrage des tg. gefertigten Ministers des Äußern , ob ein Verbot für Beamte bestehe, sich als Mitarbeiter oder Korrespondenten an Zeitungen zu beteiligen, wurde zwar bemerkt, daß anach dem Ah. genehmigten Antrage der Konferenz vom 5. Februar 1854 jedem Vorsteher einer Zentralstelle überlassen sei, zur Hintanhaltung der aus solchen Beteiligungen entstehenden Unzukömmlichkeiten in seinem Ressort das Erforderliche zu verfügen (welchem Vortrage auch die diesfälligen Erlässe des Chefs der Obersten Polizeibehörde, des Ministers des Äußern, des Inneren, des Handels, der Finanzen und der Justiz beigelegt waren) und daß ein allgemeines Verbota nach dem Ah. genehmigten Antrage der Konferenz vom 5. Februar 1854 jedem Vorsteher einer Zentralstelle überlassen sei, zur Hintanhaltung der aus solchen Beteiligungen entstehenden Unzukömmlichkeiten in seinem Ressort das Erforderliche zu verfügen (welchem Vortrage auch die diesfälligen Erlässe des Chefs der Obersten Polizeibehörde, des Ministers des Äußern, des Inneren, des Handels, der Finanzen und der Justiz beigelegt waren)2 und daß ein allgemeines Verbot, nach der Bemerkung des Unterrichtsministers wenigstens, so weit es Individuen des Lehrstands betrifft, nicht angezeigt erscheinen dürfte. Der tg. gefertigte Minister des Äußern fand es aber bezüglich der zu seinem Ressort gehörigen Beamten untunlich, daß sie sich an solchen Arbeiten beteiligen, weil es nicht statthaft erscheint, daß ein Beamter eines k. k. Konsulats etc. Korrespondenzen für ein auswärtiges Blatt schreibe, die gegen die eigene Regierung gerichtet sind, wie wirklich vorgekommen ist.

III. Schillerfeier der Wiener Studierenden

Nach einer dem Unterrichtsminister zugekommenen bEingabe wünschte die hiesige Studentenschaft eine Schillerfeier mit Festessen und Fackelzug zu veranstaltenb . Nachdem die Studenten als Körperschaft nicht anerkannt werden dürfen, so würde der Unterrichtsminister ihnen die Begehung einer exklusiv korporativen Feier nicht gestatten, zumal bereits in Pest eine gemeinsame Demonstration der dortigen Studenten wegen der Unterrichtssprache versucht worden ist3. cWollte jedoch, wie nach den Zeitungen verlautet, die Universität sich der zu veranstaltenden allgemeinen Feier anschließen, so würde dagegen kein Anstand obwalten, daß daran auch die Studierenden teilnehmen.c

Nach der vom Polizeiminister gegebenen Auskunft hätte diese Feier auf Veranstaltung des Schillervereinskomitees unter Teilnahme der Universität, der Studenten, der Künstler etc. in einem Fackelzuge, Festrede etc. zu bestehen, und sind die Unternehmer angewiesen worden, sich mit ihrem Programm an den Polizeidirektor zu wenden. Mit diesem und dem Komiteemitgliede Dr. Laube beabsichtigt daher der Unterrichtsminister Rücksprache zu nehmen und sie rücksichtlich der Beteiligung der Studierenden daran in dem oben angedeuteten Sinne anzuweisen.

Die Konferenz war hiermit einverstanden4.

IV. Reform der inneren Verwaltung in finanzieller Beziehung

Kamen die Vorschläge des Finanzministers über Reformen der inneren Verwaltung in finanzieller Beziehung zur Beratung (Beilage)d .5

Vorerst entwickelte der Finanzminister seine Reformanträge, wodurch Ersparungen erzielt werden würden. Sie beziehen sich auf die Reduktion der vom Handelsministerium an das Finanzministerium übergehenden zehn Departements auf sechs (Der Minister des Inneren eteilt mit, daß von den 28 Departements [des Ministeriums des Inneren], die durch die Aufnahme eines Teils des Handelsministeriums entstanden sind, wenn hiezu auch die bis itzt bestehenden Departements im Ministerium des Inneren zugerechnet werden, mit Genehmigung Sr. Majestät künftighin eine bedeutende Reduktion eintreten werde, weil für die Zukunft nur im ganzen mit Einschluß des Präsidiums 18 Departements fixiert wurdene ); ferner auf die Erweiterung des Wirkungskreises der Finanzlandesbehörden, welche, soweit es im eigenen Wirkungskreise des Finanzministers möglich war, bereits bewirkt ist, außerdem aber bei Sr. Majestät || S. 172 PDF || abermals in Antrag gebracht werden soll, nachdem ein früherer diesfälliger au. Antrag die Ah. Genehmigung nicht erhalten hat; auf die Vereinigung der fünf Finanzlandesdirektionsabteilungen in Ungern in eine, welche Maßregel jedoch wegen ihrer politischen Tragweite vorderhand nicht abgesondert, sondern im Verein mit der Verhandlung über die Statthaltereiabteilungen in Beratung genommen werden kann; auf die Einrichtung der Finanzwache überall nach dem Muster, wie sie gegen den Zollverein besteht, worauf wiederholt bei Sr. Majestät anzutragen wäre; eine weitere Reduktion in der Finanzwachmannschaft ließe sich wie aus obiger Maßregel noch aus der Verpachtung der Verzehrungssteuerlinien an die Gemeinden sowie aus der Steuerabfindung der kleineren Branntweinbrennereien erwarten, wobei jedoch der Minister des Inneren zu bedenken gab, daß durch die Verpachtung der Verzehrungs­steuerlinien in Galizien wenigstens die Steuereinhebung fast ausschließend in die Hände der Juden kommen, daher jedenfalls eine Vorkehrung getroffen werden müßte, die anständige Einhebung derselben zu sichern und das Publikum gegen Überhaltungen zu schützen; den Gemeinden aber müßte ein billiger Pachtschilling gewährt werden, um sie zur Eintretung in die Aktion der Regierung hiebei zu gewinnen. Die Abfindung der Verzehrsteuer von kleinern Brennereien, welche einzeln und zerstreut betrieben werden, durch Gemeinden dürfte schwer ausführbar sein. Weiters deutete der Minister des Inneren auf die Entbehrlichkeit der Tabakfabriken- und der Lottodirektion hin, deren Geschäfte wohl von dem betreffenden Departement im Finanzministerium versehen werden könnten, und von denen insbesondere die erstere in ihrer Wirksamkeit sich nach der bisherigen Diensterfahrung des Ministers des Inneren nicht als zweckmäßig erprobt hat. Der Finanzminister fmeinte, daß vielleicht in betreff der Lotteriedirektion eine Änderung eintreten könnef, machte jedoch eine weitere Verfügung darüber von dem ohnehin bald zu erwartenden Abtreten des sehr verdienten Lottodirektors abhängig6; was aber die Tabakfabrikendirektion betrifft, so erklärte er, daß dieselbe zur Überwachung und Leitung so vieler Tabakfabriken in diesem so überaus wichtigen und einträglichen Gefällszweige nicht entbehrt, noch durch ein Ministerialdepartement ersetzt werden könne. Die ausgiebigste Ersparung bei den Finanzbehörden erwartet der Finanzminister endlich von der Ah. Genehmigung der beantragten Reform der direkten Steuern7. Er berechnet diese mit vier, jene bei der Finanzwache mit zwei, bei den anderen Zweigen mit einer, zusammen mit sieben Millionen.

Der Minister des Inneren entwickelte nun die in seinem Verwaltungszweige zulässigen Reformen. Er erklärte sich einverstanden mit der in der vorliegenden Denkschrift angetragenen Auflassung der Landesregierungen der kleineren Kronländer: Bukowina, Schlesien, || S. 173 PDF || Krain und Kärnten, dann Salzburg, und fügte noch gdie Landesregierungg von Krakau hinzu, womit sofort die Auflösung der dortländigen Steuer- beziehungsweise Finanzlandesdirektionen, der Staatsbuchhaltungen, Baudirektionen und Inspektorate und der Finanzprokuratur verbunden sein würde. Jenen Kronländern, welche bisher eigene Landtage gehabt, wäre die gesonderte Vertretung auch künftig zu gewähren, darunter auch Salzburg, welches, obwohl zum Lande Ob der Enns gehörig, doch auch früher den Linzer Landtag nicht beschickt hat. Eine Vereinigung der Statthaltereien von Wien und Linz hielt er aber nicht für zweckmäßig, zumal durch die weiter unten beantragte Auflassung der Kreisämter ohnehin eine wesentliche Ersparung erzielt werden würde.

Hiergegen bemerkte der Kultusminister , wichtiger als die finanzielle ist hier die politische Rücksicht auf die provinziellen Verhältnisse der in Rede stehenden Kronländer. Bevor man ihnen die bisherige selbständige politische Verwaltung entzieht, muß ihnen ein Äquivalent dafür in der provinziellen selbständigen Vertretung gegeben werden. Was insbesondere Galizien betrifft, so war der Kultusminister immer und ist auch jetzt noch für die Teilung des Landes, sowohl seiner Größe als der ruthenischen Nations- und Religionsverhältnisse hals der Bedeutung und politischen Verhältnisse Krakaus wegen, welche Stadt seines Erachtens in keinem Falle zu einer Kreisstadt herabgesetzt werden sollteh . Bukowina ist allerdings minder wichtig; allein, ihre Bevölkerung ist so wesentlich verschieden von jener Galiziens, daß die Belassung der selbständigen Regierung im Lande besser als die Vereinigung mit Galizien wäre. Der Justizminister stimmte bezüglich Galiziens mit der Ansicht des Kultusministers überein; er war der Meinung, daß eine Vereinigung der beiden Oberlandesgerichte von Lemberg mit 22 und Krakau mit 13 Räten sich kaum bewirken lassen werde, weil ein Präsident der Leitung eines so großen Körpers und der Überwachung aller Geschäfte nicht gewachsen wäre. Überhaupt schiene es ihm wünschenswert, im voraus zu berechnen, was denn im ganzen aus der Vereinigung für den Staatsschatz wirklich in Ersparung komme, um beurteilen zu können, ob die Ersparung wirklich so groß ist, daß sie die politischen Rücksichten überwiegt. Der Polizeiminister und FML. Graf Crenneville traten der Ansicht des Unterrichtsministers vollständig bei, indem der Polizeiminister bemerkte, es sei wohl zu überlegen, ob man mit einer Verschmelzung kleinerer Verwaltungsgebiete gegenwärtig vorgehen könne, wo in Ungern ähnliches bezüglich seiner fünf Gebiete angestrebt und erwartet wird. Geschähe ersteres in jenen Kronländern und würde es Ungern verweigert, so wären die Folgen des Eindrucks nicht zu ermessen, welchen ein solches Verfahren in diesem Lande machen müßte. Bezüglich Salzburgs kann der Votant aus eigener Anschauung versichern, daß die dort vorherrschende Hinneigung zu Bayern durch die Entziehung der selbständigen Landesregierung gewiß nur noch mehr verstärkt werden würde. Endlich dürfte auch der finanzielle Gewinn aus solchen Verschmelzungen nicht erheblich sein, denn die Verwaltungsgeschäfte bleiben dieselben, ob sie da oder dort besorgt werden. Der tg. gefertigte Ministerpräsident endlich war der Meinung, daß die Erwägung der politischen Rücksichten erst dann einzutreten hätte, wenn die zur weiteren || S. 174 PDF || Ausarbeitung dieser Reformvorschläge niederzusetzende Kommission im Detail berechnet haben wird, was im Falle der Genehmigung derselben an Verwaltungskosten erspart werden kann8.

Was die im Entwurfe angedeutete Vereinigung des gesamten österreichischen Küstengebietes anbelangt, so war der Minister des Inneren wegen der besonderen Formation Dalmatiens etc. nicht dafür, und der Justizminister legte insbesondere gegen die Einbeziehung des vormals ungrischen Litorals bezüglich Abtrennung desselben von Kroatien Verwahrung ein, weil die Abtrennung dieses Küstenstrichs, der den Kroaten als einziger Lohn für ihre im Jahr 1848 gebrachten Opfer zuteil geworden, den übelsten Eindruck auf die Bevölkerung machen würde; wogegen wieder der Finanzminister geltend machte, daß dieser Landstrich früher ungrisch war und daß durch eine Vereinigung der hier besprochenen Landesteile in eine kompaktere Masse die Landesverteidigung erleichtert und die Regierung nicht, wie im letzten Kriege geschehen, genötigt sein würde, die Küstenlande beim bloßen Erscheinen eines feindlichen Schiffs preiszugeben9.

Über die Zusammenziehung der fünf ungrischen Verwaltungsgebiete endlich glaubte der Minister des Inneren dermalen, um das Resultat der Besprechung mit den ungrischen Vertrauensmännern nicht zu beeinträchtigen, ein Gutachten nicht abgeben zu sollen; indessen könnte auch hier eine vorläufige Berechnung der Ersparungen, welche sich aus einer eventuellen Zusammenziehung ergäben, von der Ministerialkommission vorgenommen werden. Nachdem jedoch von den Ministern des Kultus und der Justiz dagegen eingewandt worden war, wie bedenklich es wäre, eine solche Voreinleitung, die kaum geheim bleiben dürfte, zu veranlassen, wenn die Regierung im voraus nicht mit sich einig ist, ob die Vereinigung stattfinden soll, wurde beschlossen, diesen Vorschlag von der Kommission nicht, sondern abgesondert von dem Finanzministerium allein bearbeiten zu lassen10.

Die beantragte Auflösung der Kreisbehörden hielte der Minister des Inneren in den deutschen Erbländern sogleich für ausführbar, die Ersparung dabei würde bedeutend sein. Der Kultusminister erklärte sich aber dagegen, indem er übereinstimmend mit seiner bei den Konferenzen über das ministerielle Programm11 geäußerten Ansicht bei der eben in Verhandlung stehenden Frage, welche Agenden der Bezirksämter den Gemeinden und größeren Gutskörpern zu übertragen waren, sich nur für die Auflösung der Bezirksämter und für die Beibehaltung der Kreisämter als erster lf. politischer Instanz erklären könnte.

Nachdem auch der tg. gefertigte Ministerpräsident beantragt hatte, diese Organisierungsfrage zu suspendieren, bis die Vorschläge aus der vom Kultusminister erwähnten Verhandlung vorliegen werden, vereinigte sich die Konferenz in dem Beschlusse, diese Frage bis dahin zu vertagen.

|| S. 175 PDF || Gegen die übrigen in dem Entwurfe enthaltenen Andeutungen zu Vereinfachungen und Ersparungen fand die Konferenz nichts zu erinnern, und ward nur bemerkt, daß ein großer Teil des Personals bei den Kontrollbehörden werde in Abfall kommen können, wenn, wie der Ministerpräsident bemerkte, das System der Pauschierungen und der persönlichen Verantwortlichkeit für die Geldgebarung in ausgedehntem Maße und mit Konsequenz durchgeführt wird.

Bei der Armeeverwaltung endlich steht, wie FML. Graf Crenneville bemerkte, eine Reihe von Einschränkungen in Aussicht: Reduktion des Personals des Kriegskommissariats, des Armeeober- und der Landeskommanden, Auflassung der Zulagen der zugeteilten Offiziere, Verminderung des Bespannungsdepots, des Standes des Adjutantenkorps, des Generalquartiermeisterstabs, Aufhebung des Ingenieurgeographenkorps, der Pferdeportionen der Kriegsschüler, der Kriegskassen, der Musterungen, der Monturkommission und der Gebäude, die nicht zu militärischen Zwecken benötigt werden, endlich das Näherrücken der Truppenkörper zu ihren Ergänzungsbezirken.

Hiernach würde es sich zunächst noch um die Zusammensetzung der Kommission zur detaillierten Ausarbeitung der hier angenommenen Vorschläge und die Erteilung der Instruktion für sie handeln. Der Personalvorschlag, dessen Genehmigung sich Se. Majestät vorbehalten haben, wäre in der nächsten Konferenz zu vereinbareni .12

V. Einrichtung einer Staatsschuldentilgungs- und Gebarungskontrolle

Der Ministerpräsident lenkte die Aufmerksamkeit der Konferenz auf den Zustand des Staatskredits. Er fand denselben im In- und Auslande auf das tiefste erschüttert und hielt es für unerläßlich und dringend, zur Herstellung und Befestigung desselben Maßregeln zu ergreifen. Als solche glaubte er die Reaktivierung der im Jahre 1817 eingesetzten Staatsschuldentilgungs­deputation13, jedoch mit einiger Erweiterung und Zusammensetzung aus unabhängigen Männern des Adels, des Handelsstandes (nicht bloß aus Beamten) etwa in der Weise vorschlagen zu sollen, wie in Preußen und Rußland die Kontrollinstitute der Staatsschuldengebarung bestehen.

Der Finanzminister bemerkte, daß ein Gesetzentwurf in dieser Beziehung eben vorbereitet werde, jedoch wegen der Wichtigkeit des Gegenstandes einer reiflichen Erwägung und Berücksichtigung der Verhältnisse bedürfe14. Über die Gegenbemerkung des Ministerpräsidenten , daß er bei der Dringlichkeit der Sache auf der unverweilten || S. 176 PDF || Vorlage der Ausarbeitung bestehen müsse, erklärte der Finanzminister , daß er unter diesen Verhältnissen sein Ministerium zur Verfügung stelle15.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Schönbrunn, 5. November 1859.