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Nr. 31 Ministerkonferenz, Wien, 5. September 1859 - Retrodigitalisat (PDF)

  • ℹ️ anwesend:
  • RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Rechberg 8. 9.), Erzherzog Karl Ludwig, Erzherzog Wilhelm, Bruck 12. 10., Nádasdy 8. 9., Hübner 8. 9., Gołuchowski 13. 10.; abw. Thun.

MRZ. – KZ. 3246 –

Protokoll [der Ministerkonferenz] vom 5. September 1859 unter dem Ah. Vorsitze Sr. k. k. apost. Majestät. Se. k. k. Majestät eröffneten die Konferenz, indem Allerhöchstdieselben die verschiedenen, vom verstärkten Tiroler Landesausschusse gestellten Bitten berührten. Jene bezüglich des Gemeindegesetzes und des neuen Landesstatuts würden durch den in der Konferenz am 1. d. M. bereits Ah. beschlossenen kaiserlichen Erlaß ihre vorläufige Erledigung erhalten; die Bitte um Reduktion der Gendarmerie werde bei der Reorganisierung dieses Wachkörpers ihre Berücksichtigung finden. Über drei andere Bitten wollen Se. Majestät heute die Meinungen der Konferenzmitglieder vernehmen.

I. Herabsetzung der Perzentualsteuer in Tirol

Der Finanzminister referierte hierauf gemäß Ah. Aufforderung über die Bitte des verstärkten Landesausschusses um Herabsetzung der Perzentualsteuer bei Übertragungen von Grund und Boden1 und zeigte, daß die Basis, auf welcher der Tiroler Landesausschuß seinen Beweis von der Überlastung Tirols durch diese Steuer stützet, mit den von der Finanzverwaltung sorgfältig ausgemittelten Daten über Wert und Kaufpreise der Immobilien und über die relative Anzahl der Übertragungen keineswegs übereinstimmen. Baron Bruck müßte es daher sehr bedauern, wenn ohne genügenden Grund eine Ausnahme von dem Grundsatze der gleichmäßigen Besteuerung statuiert würde, auf die sich dann andere Kronländer, ja selbst einzelne Kreise und Bezirke bei ähnlichen Ansprüchen berufen könnten.

Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Karl entwickelte hierauf in einem längeren Vortrage, wie durch das Zeugnis aller, selbst der Finanzbehörden im Lande, die Höhe der Preise von Grund und Boden außer Verhältnis zu ihrem Kaufpreis stehe. Dieser Umstand bestehe in Tirol notorisch bereits seit mehr als einem Jahrhunderte, indem die große Kaiserin Maria Theresia mit ausdrücklicher Berufung auf denselben Tirol in Absicht auf die Steuer erleichterte, und Kaiser Joseph II. in dieser Richtung noch viel weiter ging, indem er bloß 3/8 des Kaufpreises als Basis der Steuerbemessung festsetzte. Bevölkerung und Bodenpreis sind aber dortlands seitdem noch bedeutend gestiegen. || S. 109 PDF || Andererseits drückt die meisten Grundbesitzer eine große Last an Hypothekarschulden, so daß der Wert des in Erbschaftsfällen übertragenen reinen Grundeigentums oft sehr gering ist, während der Erbe doch die hohe Perzentualgebühr von dem großen Wert der Realität ohne Abzug der Schulden, somit auch von einem Besitze zahlen muß, der tatsächlich nicht ihm gehört! Se. kaiserliche Hoheit deutete ferner auf die Schwierigkeiten hin, mit welchen der Tiroler bei Beschaffung des Getreides aus den Nachbarländern, besonders unter den ungünstigen Agioverhältnissen, zu kämpfen hat. Die Kalamitäten der Trauben- und Seidenwürmerkrankheit dauerten noch immer und zwar teilweise selbst in gesteigertem Maße fort. Der Finanzminister erwiderte, daß seines Erachtens zur Lösung der Widersprüche, welche zwischen den Angaben des verstärkten Tiroler Landesausschusses und den Daten des Finanzministeriums bestehen, eine eindringliche Enquete vorzunehmen wäre, wozu er einen sachkundigen Abgeordneten von hier aus zu entsenden gedächte. Das Erscheinen eines Ministerialdelegierten zu Innsbruck und die Art, wie er nach den ihm zu erteilenden Instruktionen verhandeln wird, dürfte den guten Willen der Regierung an den Tag legen, sich über den eigentlichen Stand der Sache völlig aufzuklären. Nach Maßgabe der dortigen Erhebungen würde man dann den konstatierten Übelständen in einer Weise abzuhelfen suchen, welche dem Hauptgrundsatze der Perzentualbesteuerung keinen Abbruch tut. Der Minister des Inneren beantragte, daß Se. kaiserliche Hoheit zu der diesfälligen Kommission nebst den Abgeordneten des ständischen Ausschusses auch politische Beamte gnädigst als Beisitzer zu bestimmen geruhen.

Se. k. k. apost. Majestät erteilten den Anträgen wegen Zusammensetzung der Enquetekommission die Ah. Genehmigung2.

II. Anbau des Tabaks in Südtirol und des Lauskrautes im Oberinntal

Der Finanzminister referierte über die weitere Bitte wegen Gestattung des Anbaues von Tabak in Südtirol, dann des sogenannten Lauskrautes im Oberinntal, und äußerte, daß Südtirol für die Einstellung des Tabakbaues vom Staat entschädigt worden sei, somit die erhobenen Ansprüche unberechtigt seien. Andererseits habe die Regierung so bedeutende, im Inland gewonnene und teuer bezahlte Tabakvorräte, daß es durchaus nicht angezeigt wäre, die diesfälligen Verlegenheiten durch neue Baulizenzen zu vermehren.

Se. kaiserliche Hoheit der durchlauchtigste Herr Erzherzog Karl machte für Südtirol die höchst mißliche Lage der Grundbesitzer, namentlich im Sarcatale, geltend. Was den Bau des „Lauskrauts“ betrifft, so sei dies ein altes Begehren, dem auch 1848 einige Zeit lang willfahrt wurde. Der Oberinntaler ist zu arm, um sich selbst nur schlechten Ärarialtabak zu kaufen. Die Finanzen verlieren daher nur sehr wenig, wenn der Bau des obgenannten Tabaksurrogats gegen mäßige Gebühren gestattet wird, während dieses Zugeständnis mit Freude aufgenommen werden würde.

|| S. 110 PDF || Der Finanzminister erklärte, hierüber nach reifer Erwägung Sr. Majestät au. Vortrag erstatten zu wollen3.

III. Verbesserung des tirolischen Hypothekenwesens

Der Justizminister referierte über die Bitte des verstärkten Landesausschusses, daß den vielen Gebrechen der tirolischen Verfachbücher 1. durch Einführung des lombardisch-venezianischen Hypothekensystems mit der dezimalen Renovation, und 2. durch ein Ediktalverfahren, gleich dem bei den Eisenbahnexpropriationen beobachteten, abgeholfen werde.

Graf Nádasdy zeigte vorerst, daß diese wesentlich verschiedenen Einrichtungen nicht gleichzeitig in Anwendung gebracht werden können, daß ferner das italienische Hypothekenwesen an bedeutenden Mängeln leidet und durch ein geordnetes Grundbuchsystem weit übertroffen wird; endlich daß durch die italienischen Einrichtungen wie auch durch Einführung des Ediktalverfahrens dem vielleicht größten dermaligen Übelstande nicht abgeholfen wird, daß die einzelnen Grundstücke nicht bleibend bezeichnet sind und selbe daher außer Evidenz fallen. Dagegen stehe nichts im Wege, die Auflage völlig entsprechender Grundbücher in Tirol auf Grundlage der sich dem Abschluß nähernden Katastralvermessungen demnächst vorzunehmen, da die allerdings noch längere Zeit in Anspruch nehmenden Katastralschätzungen der Errichtung von Grundbüchern nicht vorauszugehen brauchen. Auf diese Weise würde dem Verlangen des Landes nach einem geregelten Hypothekenwesen in der umfassendsten Art entsprochen werden können; die große Zerstückung des Bodens würde aber dort ebensowenig ein Hindernis bilden als im Fürstentum Liechtenstein, wo eine ähnliche Parzellierung besteht. Bei den mancherlei Nachteilen aber, womit die besonders in Südtirol zu weit getriebene Teilung des Bodens verbunden ist, dürften jedoch Se. Majestät Allerhöchstsich bewogen finden, die diesfalls in Nordtirol bestehenden Vorschriften revidieren und wegen deren Adaptierung auf Südtirol vom Minister des Inneren Vortrag erstatten zu lassen. Schließlich bemerkte der Justizminister, daß jedenfalls vor dem Beginn der Grundbuchsarbeiten in Tirol die Ah. Entschließung über das Grundbuchwesen im allgemeinen abgewartet werden müsse.

Se. Majestät geruhten die Anträge des Grafen Nádasdy vorläufig zu genehmigen4.

IV. Kontrasignatur der Ah. Patente durch alle Minister

Der tg. gefertigte Ministerpräsident referierte über seinen bereits in der Konferenz am 3. d. M. (Protokollabsatz VIII) gestellten Antrag wegen Kontrasignierung der Ah. Patente durch alle k. k. Minister und er fügte bei, daß sich diese Kontrasignatur auf die Patente zu beschränken haben dürfte, während bei Kontrasignatur der kaiserlichen || S. 111 PDF || Verordnungen (welche in der Regel nicht von gleicher Wichtigkeit wie die Patente sind) die Bestimmungen des Ah. Handschreibens vom 20. August 1851, Art. 4, noch ferner maßgebend blieben, und selbe daher bloß vom Ministerpräsidenten und den oder den zum Vollzuge berufenen Ministern gegenzuzeichnen sein würden.

Se. Majestät der Kaiser geruhten den Ministerpräsidenten zu beauftragen, über diesen Gegenstand Vortrag zu erstatten, zugleich aber dem Minister der Polizei über seine Bitte die Ah. Ermächtigung zur Kontrasignatur des kaiserlichen Patentes vom 1. September 1859 zu erteilen5.

V. Stand der Zoll- und Steuerenqueten; monatliche und Jahresversammlungen von Abgeordneten der Handelskammern bei dem Finanzministerium

Se. Majestät der Kaiser geruhten vom Finanzminister Auskünfte über den Stand der Enquetes bezüglich der Eisenzölle, dann der Rübenzucker- und Branntweinsteuer entgegenzunehmen6.

Baron Bruck knüpfte hieran einige Andeutungen über die von ihm beabsichtigten monatlichen Vernehmungen von Abgeordneten der Handelskammern im Finanzministerium und über die jährlich zu erneuernden Generalversammlungen solcher Abgeordneter zur Erörterung kommerzieller Fragen und Belebung der industriellen Tätigkeit.

VI. Militärstellvertretertaxe

Se. Majestät der Kaiser geruhten von Sr. kaiserlichen Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzog Chef des Armeeoberkommandos Auskunft darüber zu verlangen, wie hoch die Militärstellvertreter­gebühr für 1860 bemessen worden sei, worauf Se. kaiserliche Hoheit [Erzherzog Wilhelm] zur Ah. Kenntnis brachten, daß dieselbe auf 1200 fl. öW. festgesetzt worden sei, da man noch nicht tiefer herabgehen zu können glaube, bevor man den Erfolg dieser Reduktion beobachtet hat.

Der Minister des Inneren nahm dies zum Anlaß, die Vorteile des früheren Systems der nach Provinzen verschieden bemessenen Stellvertretungstaxen zu berühren7.

VII. Offiziöser Artikel über die Protestantenangelegenheiten

Der Polizeiminister erinnerte an einen früheren Ah. Beschluß, daß zugleich mit dem Patent vom 1. September d. J. ein offiziöser Artikel über die Absichten der Regierung hinsichtlich der Stellung der protestantischen Kirche in den deutschen etc. Kronländern zu erscheinen habe. Bis jetzt scheine diesfalls aber noch nichts vorbereitet. Se. Majestät geruhten anzuordnen, daß sich wegen dieser Sache an den Unterstaatssekretär im Kultusministerium mit Berufung auf den Ah. Befehl gewendet werde8.

Ah. E. Ich nehme den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis. Franz Joseph. Wien, den 15. September 1859.